„Nichts ist vergessen und niemand “ – Gedenken in Schwäbisch Hall an die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht

Vor 100 Jahren, in der Nacht vom 15. auf den 16. Januar 1919, wurden die Spartakusbund- und KPD-Gründer Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg von rechtsgerichteten Freikorpssoldaten in Berlin ermordet. Zum Gedenken an diese Morde gibt es am Dienstag, 15. Januar 2019, um 19 Uhr eine Veranstaltung mit Filmausschnitten und Redebeiträgen im Club  Alpha 60, Spitalmühlenstraße 13/2 in Schwäbisch Hall.

Von Paul Michel, Schwäbisch Hall

Mordauftrag von Waldemar Pabst

Die Anweisung zum Mord hatte Waldemar Pabst, 1. Generalstabsoffizier der Freikorpstruppe Garde-Kavallerie-Schützen-Division, erteilt. Dieser wiederum versicherte sich, kurz bevor er den Mordbefehl gab, der Zustimmung des damaligen sozialdemokratischen Volksbeauftragten für Heer und Marine Gustav Noske.

Mörder lebte zeitweise in Hohenlohe

Wir zeigen Ausschnitte aus Margarete von Trottas Film „Rosa Luxemburg“, skizzieren in Redebeiträgen die Geschehnisse im Januar 1919, als von der Regierung Ebert/Noske bestellte Freikorps Berlin terrorisierten und erinnern daran, dass der mutmaßliche Mörder von Rosa Luxemburg nach dem Zweiten Weltkrieg zeitweise in Hohenlohe lebte.

Kurzinfo:

„Nichts ist vergessen und niemand “ – Gedenken in Schwäbisch Hall an die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, Dienstag, 15.Januar 2019 19 Uhr, Club Alpha 60 Spitalmühlenstraße 13/2, Schwäbisch Hall.

VeranstalterInnen: AK Programm des Club Alpha, Die Linke-Kreisverband Schwäbisch Hall, Deutsche Kommunistische Partei (DKP), Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Internationale sozialistische Organisation (ISO)

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„Extrem rechten Strukturen auf der Spur – Völkisches Siedeln in der Region“ – Vortrag in Schwäbisch Hall vom „Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber“

„Extrem rechten Strukturen auf der Spur – Völkisches Siedeln in der Region und Antisemitismus im Rechtsrock“ lautet der Titel des Vortrag in Schwäbisch Hall von Timo Büchner vom „Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber“. Der Vortrag findet am Montag, 14. Januar 2019, um 18 Uhr im Büro der Partei DIE LINKE, Lange Straße 36, in Schwäbisch Hall statt.

Vom Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber

Gegen Diskriminierung und Hass

Timo Büchner vom «Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber» stellt die neuesten Entwicklungen zur politischen Rechten in der Region vor, die er kürzlich in der zweiten Auflage der Broschüre «Organisierte rechte Strukturen zwischen Tauber, Kocher & Neckar» veröffentlichte. Das Netzwerk (vormals: Initiative «Mergentheim Gegen Rechts») widmet sich seit 2014 der politischen Bildungs- und Recherchearbeit gegen die organisierte Rechte sowie gegen Diskriminierung und Hass, Antisemitismus und Ras-sismus in der Region.

Antisemitischer Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff)

Zunächst wird ein Überblick zu den Aktivitäten des AfD-Kreisverbandes Schwäbisch Hall/Hohenlohe vermittelt. Im Mittelpunkt des Vortrags steht hingegen die Rolle des völkischen Siedelns rund um den völkisch-antisemitischen «Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V.», der in den Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe von Bedeu-tung ist. Eine weitestgehend unbekannte und häufig unterschätzte Gefahr – die im Rahmen des Vortrags beleuchtet wird.

Vortrag in Neuenstein und Neckarelz

Bereits einen Tag vorher, am Sonntag, 13. Januar 2019, um 18 Uhr spricht Timo Büchner zum selben Thema in der Gemeinschaftsschule Neuenstein.

Samstag, 12. Januar, 17 Uhr, KZ-Gedenkstätte Neckarelz, Mosbacher Straße 39, 74821 Mosbach: Diskussion und Vortrag „Extrem rechten Strukturen auf der Spur – in der Region und in der Musik

Weitere Informationen und Kontakt:

https://www.ngrmt.de/

http://www.leuchtlinie.de/leuchtlinie/aktuelles/2018/neue-broschuere-organisierte-rechte-strukturen-zwischen-tauber-kocher

https://www.apabiz.de/archiv/material/Profile/BfG.htm

https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/kontrovers/ludendorff-foerderung-rechtsextreme-100.html

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43063318.html

https://www.zeit.de/1947/26/der-fall-mathilde-ludendorff/komplettansicht

https://www.aktionsbuendnis-brandenburg.de/bund-fuer-gotterkenntnis/

http://www.ludendorff.info/

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„Reges öffentliches Interesse an der Rückkehr von Alassa Mfouapon“ – 2019: Polarisierte Auseinandersetzung um die LEA Ellwangen austragen

Seit einigen Tagen ist Alassa Mfouapon wieder zurück in Deutschland. Er ist einer der Initiatoren der Flüchtlingsselbsthilfe „Jetzt reden wir!“ nach der diffamierenden Behandlung der Bewohner der LEA Ellwangen im Zusammenhang mit dem martialischen Polizeieinsatz am 3. Mai 2018.

Vom Freundeskreis Alassa

Ohne gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss

Inzwischen hat Alassa Mfouapon – von Italien aus – gegen diesen Polizeieinsatz geklagt. Zirka 500 Polizisten in Kampfmontur, mit Hunden hatten damals bei einem nächtlichen Einsatz unter anderem zirka 40 unverschlossene Türen eingetreten, traumatisierte Menschen aus dem Schlaf gerissen – und all das ohne einen unersetzlich notwendigen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss. Infolge der Flüchtlingsaktivitäten wurde Alassa Mfouapon bundesweit aufgrund von Medienberichterstattung, durch Veranstaltungen und Kongresse der Flüchtlingssolidarität usw. bekannt. „Als Dank für seinen engagierten Einsatz gegen Polizeiwillkür und für demokratische Rechte und Freiheiten wurde er dann selbst in einer Nacht- und Nebel-Aktion nach Italien abgeschoben.“, so Adelheid Gruber, eine der Sprecherinnen des „Freundeskreises Alassa“.

Petition gestartet

Diese Initiative hatte sich nach der Abschiebung gebildet, breite Öffentlichkeitsarbeit und eine Petition gestartet. Sie fand – für eine politisch derart exponierte Initiative – enormen Zuspruch mit inzwischen 20.774 UnterzeichnerInnen. Unter anderem unterschrieben Max Herre, Musiker; Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete; Prof. Jean Ziegler, Mitglied im beratenden Ausschuss des UN-Menschenrechtsrates; Konstantin Wecker, Musiker; Dieter Reicherter, Richter am Landgericht a.D.; Gabi Fechtner, Vorsitzende der MLPD; Lutz van Dijk, Schriftsteller; Thomas Nuding, Head of Mission der LIFELINE im Juni 2018.

Rechts- und verfassungswidrig

Am 21. Dezember 2018 ist Alassa Mfouapon nach Deutschland zurückgekehrt – empfangen von zirka 200 begeisterten UnterstützerInnen auf einer Solidaritätsfeier. Die Rückkehr von Alassa Mfouapon sorgt inzwischen für breites öffentliches Interesse und wird aufmerksam verfolgt – Innenministerium Baden-Württemberg und BAMF stellen sich allerdings tot – und waren nicht einmal bereit die Unterschriften entgegen zu nehmen. Dazu der Anwalt von Alassa Mfouapon, Roland Meister: „Die Landesregierung bringt es fertig über drei Monate zur Klage keinerlei Stellung zu nehmen. Das Polizeivorgehen am 3. Mai 2018 war rechts- und verfassungswidrig. Als Anwalt von Alassa Mfouapon weise ich außerdem darauf hin, dass seine Abschiebung am 20. Juni 2018 ebenfalls rechts- und verfassungswidrig war. Auch hierzu hat bisher weder die Landesregierung, noch die Bundesregierung über das BAMF Stellung genommen.“ Auf die aktuelle Berichterstattung über die Rückkehr von Alassa Mfouapon reagieren nun AfD, Pegida und Co.: Über die sozialen Medien und Kommentarfunktionen wird diffamiert und menschenverachtend gehetzt. Alassa Mfouapon wird als Straftäter verleumdet. Thomas Seitz, Bundestagsabgeordneter der AfD fordert gar in diesem Zusammenhang die Wiedereinführung der Todesstrafe. In engem Schulterschluss diffamiert BILD die völlig gewaltfreie Aktion der Flüchtlinge gegen die Abschiebung ihres Kollegen aus Togo am 30. April 2018 in übelster Manier als „Randale“.

Rassistische Volksverhetzung

Die AfD fordert die weitere Verschärfung der ohnehin bereits menschenverachtenden Flüchtlingspolitik der Bundesregierung aus dem Hause Seehofer, durch die bereits Zehntausende zu Tode gekommen sind. Die selbstbewusste Aktivität der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen erfüllt sie mit besonderem Hass. So hatte das fraktionslose AfD-Mitglied Gedeon in der Landtagsdebatte am 9. Mai 2018 unter dem Beifall der AfD geradezu rassistische Volksverhetzung betrieben: „Das war eine abgesprochene Zusammenrottung von Migranten.(…) Der Vorfall in Ellwangen steht genauso wie die Aktionen am 7. Juli 2017 beim G-20-Gipfel in Hamburg für den beginnenden Bürgerkrieg in diesem Land.“

Fortschrittliche Flüchtlingspolitik notwendig

Die Debatte zeigt deutlich: Der Kampf um den Polizeieinsatz in Ellwangen und die damit verbundene Auseinandersetzung – nicht zuletzt um das Asyl von Alassa Mfouapon und die Unterstützung seiner Klagen – werden auch 2019 ein wichtiger Brennpunkt fortschrittlicher Flüchtlingspolitik und des Einsatzes gegen die Rechtsentwicklung der Bundesregierung sowie faschistoide und faschistische Triebe aller Art bleiben.

Weitere Informationen und Kontakt:

Freundeskreis Alassa, Adelheid Gruber (Sprecherin)

E-Mail: freundeskreis-alassa@gmx.de

Weitere Informationen im Internet:

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/lea-ellwangen-kameruner-asylbewerber-ist-zurueck,lea-ellwangen-kameruner-asylbewerber-ist-zurueck-100.html

http://www.internationalistische-liste.de/?tag=alassa-mfouapon

https://www.rf-news.de/2018/kw51/alassa-mfouapon-ist-zurueck

Ellwangen-Appell unterschreiben:

https://www.change.org/p/bundesamt-f%C3%BCr-migration-und-fl%C3%BCchtlinge-ellwangen-appell-holt-alassa-mfouapon-sofort-nach-deutschland-zur%C3%BCck

 

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„Irgendwo in Hohenlohe“ – Eine Fortsetzungsgeschichte von Birgit Häbich: Der Episoden neunundvierzigster Teil

„Irgendwo in Hohenlohe“ – Eine Fortsetzungsgeschichte von Birgit Häbich: Der Episoden neunundvierzigster Teil. Die geschilderten Handlungen, Personen und Namen sind frei erfunden. Es werden keine realen Namen von Personen angegeben. Etwaige Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten, lebenden oder toten Personen wären rein zufällig, und sind weder gewollt noch beabsichtigt.

Von Birgit Häbich

XLIX Wahrheit

… Carl war sich sicher, dass er mit seinen Angeboten bei Paula voll ins Schwarze getroffen hatte. Paula wäre niemals damit zufrieden, nur zu erfahren wie damals das ganze Unglück geschehen konnte, ohne die Aussicht darauf, das ganze Haus wiederzubekommen. Und sie würde den ihr zustehenden Erbteil von ihrem Onkel haben wollen und darüber hinaus sicherlich noch auf Genugtuung, wenn nicht gar auf Rache sinnen.

Egoismus

Wenn es ihm gelang seine gemachten Fehler ein stückweit wiedergutzumachen, wäre Paula vermutlich bereit zu verzeihen. Aber zuerst musste er ihr alles gestehen. Also begann er mit dem letzten und schwierigsten Teil seiner Eröffnungen: „Paula, die verlorene Gerichtsverhandlung muss ich allein verantworten, es war ganz allein meine menschliche Schwäche“, betonte Carl. „Ich gedachte zwar vor der Verhandlung die Sache im entscheidenden Moment zu deinen Gunsten drehen zu können. Aber ich habe dann aus dummen und egoistischen Gründen versagt. Ich hoffte dich mit einem verlorenen Prozess an mich binden zu können – was für ein Unsinn aus heutiger Sicht. Verloren warst du damit für mich. Ich habe damals mit meinen niedrigen Beweggründen dein Vertrauen und unsere Freundschaft verspielt – das war ein unverzeihlicher Fehler von mir.“

Tränen

Paula brachte kein Wort heraus, die Erinnerung an jenes unverständliche Ergebnis der Verhandlung im Heilbronner Landgericht war schmerzlich für sie. Und jetzt, als Carl sein absichtliches eigenes Zutun unumwunden zugab, traf sie der Schmerz darüber mitten ins Herz. Sie begann zu weinen. Ohne weiteren Wutausbruch rannen die stillen Zeugen ihrer Trauer, rollten unaufhaltsam über Wangen und Kinn. Carl sah sich nochmals nach Taschentüchern um und legte Paula einen Stapel davon in den Schoß. Aber er begab sich sofort wieder auf seinen Sitzplatz, es erschien ihm unpassend, sich ihr tröstend nähern zu wollen. Er wartete ob die Tränen von alleine versiegten. Bei diesem Tiefschlag hatte sogar er vor Mitgefühl mit den Tränen zu kämpfen. Doch beruhigender Weise, sah es so aus als ob die verwickelten Geschehnisse sich jetzt in einem vertrauensvollen Rahmen ohne lauten Streit besprechen ließen. Carl war darüber unendlich erleichtert. Und Paula hörte auch tatsächlich bald auf zu weinen. Sie erhob sich dann langsam und ließ Carl wortlos allein sitzen.

Alter Kummer

Er schaute auf die Uhr und dachte bei sich, dass Paula wohl bald gesammelt wieder erscheinen würde. Tatsächlich kam sie nach einer Viertelstunde wieder. Sie sah erfrischt aus. Paula hatte sich das verheulte Gesicht gewaschen, neu eingecremt und ihre Haare solange gebürstet, bis sie einen seidigen Goldschimmer hatten. Man sah ihr weder die vergossenen Tränen, noch den alten Kummer über die vergangenen Geschehnisse an. Paula setzte sich jedoch nicht wieder auf das gemütliche Sofa, sondern nahm in ihrem ledernen Ohrensessel, der weiter entfernt von ihm war, Platz. Ihre Stimme klang noch etwas dünn als sie Carl fragte: „Wie lange gibst du mir Zeit für eine Antwort?“
„Wie lange brauchst du?“ erwiderte Carl ihre Frage und ergänzte: „Nur du kannst wissen wieviel Zeit angemessen ist. Vielleicht möchtest du ja auch erst mit Menschen deines Vertrauens sprechen, um dann zu einer Entscheidung zu kommen?“ Paula blickte zu Boden, sie überlegte mit wem sie darüber sprechen könnte und wie lange sie für die jeweiligen Kontaktaufnahmen brauchen würde. Obwohl sie es überhaupt nicht ausstehen konnte, derart unter Druck zu stehen, sah sie ein, dass sie im Moment mit Carls Angeboten nicht spielen konnte. Er würde mit unnötigen Verzögerungen nicht einverstanden sein. Zu klar hatte er sich geäußert. Seine ganze Haltung spiegelte seinen festen Entschluss wider, Nägel mit Köpfen machen zu wollen. „Eine Woche“, sagte Paula. Und Carl fragte nach: „Also heute in einer Woche wirst du mir sagen können, ob und welches meiner Angebote du annimmst?“ Sie antwortete lediglich mit einem kleinlauten „Ja“, hob ihren Kopf und sprach dann erst deutlich weiter: „Aber ich habe noch ein paar Fragen an dich.“ „Nun, dann schieß los“, meinte Carl.

Melissentee

„Ich muss mir deine Antworten notieren, wenn du einverstanden bist?“, ohne seine Antwort abzuwarten, stand sie auf, holte sich einen dicken Schreibblock und einen Kugelschreiber aus dem Büro und legte die Utensilien auf den Tisch neben dem Ohrensessel. Sie hatte sich auch drei rotbackige kleine Äpfel mitgebracht und wendete sich Carl zu: „Na? Möchtest du auch einen?“ „Nein, ich halte mich lieber an die Kekse. Aber wenn du mir einen Tee machen könntest?“ Carl rechnete schon mit einer herablassenden Antwort von Paula und war dann von ihrer freundlichen und verbindlichen Antwort: „Ja, gern, ich mache dir einen Melissentee“, vollkommen verblüfft. „Du hast Melissentee da?“, fragte er erstaunt. „Ja, auch aus dem gesunden Laden“, antwortete Paula ihm.

Lieblingsnichte

Der Tee dampfte in der Tasse und während Carl mit seinem Löffel darin herumrührte, stellte Paula ihre Fragen: „Was geschah damals an dem Nachmittag als Ewald Bündner mit dir zusammen zu den Vertragsverhandlungen ging? Immerhin ist er nur wenige Stunden später gestorben, du warst der letzte, der ihn vor seiner Abfahrt nach Würzburg lebend gesehen hat. Und was genau weißt du vom Testament meines Onkels? Warum wurde ich nicht zur Testamentseröffnung eingeladen? Ich bin mir sicher, dass er mich schon lange vor der Übernahme des strittigen Hausteils, neben seiner Frau auch als Erbin für sein Vermögen berücksichtigt hatte. Ich war schon immer seine Lieblingsnichte!“ Und sie setzte mit einen boshaften Unterton hinzu: „Vielleicht fällt dir eher etwas dazu ein, wenn ich dich an meine entfernte Cousine erinnere, mit der du dich damals, bei einem deiner Bodenseeausflüge, zu allem Überfluss, auch noch hast einlassen müssen …. Fortsetzung folgt.

Wer hat auch schon eine Immobilie verloren? 

Sollte sich jemand aus der Leserschaft, durch die Beschreibung der Machenschaften daran erinnert fühlen, wie eine Immobilie verloren gegangen ist, können sich diejenigen gern an die Autorin wenden.

Kontaktaufnahme zur Autorin:

E-Mail: b.haebich@web.de

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„Zeitungsverlage müssen ihre Lokalberichterstattung deutlich verstärken“ – Kommentar über das BGH-Urteil zum Crailsheimer Stadtblatt

Der Zeitungsverlag „Südwestpresse“ hat einen juristischen Erfolg gegen die Stadt Crailsheim vor dem Bundesgerichtshof (BGH) errungen. Das Urteil vom 20. Dezember 2018 hat deutschlandweite Bedeutung. Amtsblättern wie dem Crailsheimer Stadtblatt werden enge Grenzen hinsichtlich des redaktionellen Teils auferlegt. Wenn sie das Urteil ernst nehmen, müssen die Zeitungsverlage ihre Lokalberichterstattung deutlich verstärken.

Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Stadtblatt hat Lücken geschlossen

Die Zeitungsverlage sind nun in der Pflicht, in den Kommunen die entstehenden Lücken in der Berichterstattung zu schließen. Nicht ohne Grund waren Amtsblätter wie das Stadtblatt in Crailsheim presseähnlicher geworden. Das kostenlose Amtsblatt in der 33.000 Einwohner-Stadt im Nordosten Baden-Württembergs hat viele blinde Flecken in der Lokalberichterstattung beleuchtet. Es erreicht viele Menschen, die keine Lokalzeitung (mehr) kaufen.

Amtsblätter dünner, Lokalzeitungen dicker?

Die Zeitungsverlage müssen jetzt ihre Anstrengungen im Lokalen deutlich verstärken, wenn sich „Staatliche Publikationen“ – wie vom BGH gefordert – „auf Sachinformationen beschränken“ müssen. Wenn die Amtsblätter dünner werden, müssen die Lokalzeitungen dicker und informativer werden. Um Meinungsvielfalt herzustellen, müsste es in jedem Verbreitungsgebiet einer Lokalzeitung mehrere – auf Augenhöhe konkurrierende Medien geben. Idealerweise sollten diese Lokalmedien in ihren Berichten und Kommentaren das gesamte politische Spektrum abbilden. Menschenfeindlichem Extremismus darf aber keine Bühne gegeben werden.

Große Verantwortung für Verlage

Durch das BGH-Urteil zu den Amtsblättern haben die privaten Medienverlage eine noch größere Verantwortung zugewiesen bekommen. Die Zeitungen müssen deshalb ihre publizistische Rolle in den Gemeinden wieder stärker ausfüllen. Sonst entstehen vor allem in kleinen ländlichen Gemeinden große Informationsdefizite. Wo sonst als in den lokalen Amtsblättern hatten kleine örtliche Vereine, Gruppen, Initiativen und Kirchen bisher die Möglichkeit ihre Veranstaltungen größer anzukündigen? Für die kleinen Vereine, Gruppen, Initiativen und Kirchen stellt sich jetzt die Frage wie sie ihre kleinräumige „Kundschaft“ weiterhin erreichen können, wenn die Amtsblätter inhaltlich stark eingeschränkt werden (müssen)?

Probleme für kleine Gruppierungen

Nur selten sind Informationen kleiner Gruppierungen in einer kleinen Gemeinde für das ganze Verbreitungsgebiet einer Lokalzeitung relevant. Während sich die Amtsblätter auf eine Stadt oder Gemeinde beschränken, berichtet die Lokalzeitung mit ihrer begrenzten Seitenzahl über viele Städte und Gemeinden in ihrem Verbreitungsgebiet. Es ist kaum vorstellbar, dass das Hohenloher Tagblatt künftig alle Informationen veröffentlicht, die bisher in den zahlreichen Amtsblättern der Gemeinden im Altkreis Crailsheim publiziert wurden – dort aber nicht mehr erlaubt sind. Da kommen so viele Termine und Veranstaltungen zusammen, dass teuere Extra-Seiten in der Lokalzeitung notwendig würden. Das wird die Südwestpresse nur machen, wenn die zusätzlichen Seiten durch mehr Werbeeinnahmen direkt finanziert werden können.

Herkulesaufgabe 

Nach dem Jahreswechsel müssen sich die Lokalredaktionen in ganz Deutschland intensiv mit dem Thema befassen wie sie all das in ihre Lokalzeitungen packen können, was bisher an relevanten Themen in den Amtsblättern veröffentlicht worden ist – nach dem Rechtsstreit der Südwestpresse mit der Stadt Crailsheim von den Kommunen aber nicht mehr veröffentlicht werden darf. Das Informationsangebot für die Menschen sollte nicht schlechter werden als bisher. Deshalb müssen die Verlage deutlich mehr tun, um ihrem gesellschaftlichen Auftrag gerecht zu werden.

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„Deutschland auf dem Weg zur Militärmacht“ – Vortrag in Schwäbisch Hall zum Thema „Kein Werben fürs Sterben“

Einen Vortrag zum Thema „Kein Werben fürs Sterben“ gibt es Donnerstag, 24. Januar 2019, um 19.30 Uhr im Club Alpha 60, Spitalmühlenstraße 13/2 in Schwäbisch Hall. Es spricht Thomas Haschke, Aktivist aus Stuttgart, Mitorganisator der Proteste gegen den Tag der Bundeswehr in Baden-Württemberg. Veranstalter sind die Deutsche Friedensgesellschaft, die VVN-BdA und der Club Alpha 60.

Vom Club Alpha 60, Schwäbisch Hall

Rekordwert beim Militärhaushalt

Deutschland ist auf dem Weg zur Militärmacht: Mehr Auslandseinsätze, mehr Geld für Rüstung, mehr Personal für die Bundeswehr. Der Militärhaushalt erreicht 2019 den Rekordwert von 43,2 Milliarden Euro.

Angebliche Sachzwänge

Damit stiegen die Militärausgaben gegenüber zu 2018 um stolze elf Prozent an – im Vergleich dazu stieg der Topf für Gesundheit um nur 0,4 Prozent. Die Bundesregierung versucht so schnell wie möglich den Verteidigungshaushalt auf 1,5 Prozent bzw. zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes anzuheben (was aktuell bei zwei Prozent rund 70 Milliarden Euro entspräche). Dies wird der Öffentlichkeit immer wieder verkauft als vermeintliche neue Gefahrenlagen in der Welt, mangelhafte Ausrüstung oder unüberwindbare Sachzwänge gegenüber der NATO und EU. Wohlgemerkt sind dies die Gremien, in denen vorher selbst die angeblichen Sachzwänge verabschiedet wurden.

Militärischer Beruf ist gewalttätig

Durch vielfältige und teure Werbemaßnahmen will die Armee neue RekrutInnen gewinnen. Es gibt kaum eine Ausbildungsmesse, bei der die Bundeswehr nicht einen der größten Stände hat, massenhaft verschandeln Werbeplakate die Landschaft und im Netz gibt es stundenlange Werbevideos und Webserien der Bundeswehr, die besonders auf Minderjährige abzielen. Doch all der Aufwand hilft der Bundeswehr nicht: trotz alledem fehlt es an Personal. Das liegt nicht nur daran, das der militärische Beruf unattraktiv und gewalttätig ist, sondern auch daran, dass der Bundeswehr bei ihren Auftritten immer wieder der Protest von antimilitaristischen Gruppen entgegen schlägt.

Zu Protesten anregen

Am Beispiel des Tages der Bundeswehr, der 2019 zum fünften Mal stattfindet, möchte der Referent die Maßnahmen der Bundeswehr kritisch beleuchten und zu Protesten anregen. Der Referent Thomas Haschke, Aktivist aus Stuttgart der Deutschen Friedensgesellschaft/Vereinigtte KriegsdienstgegnerInnen und Mitorganisator der Proteste gegen den Tag der Bundeswehr in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen im Internet und Kontakt:

https://www.dfg-vk.de/startseite

https://www.dfg-vk.de/unsere-themen/anti-militarisierung/tag-der-bundeswehr-wird-zum-protesttag-gegen-militaer

https://www.friedenskooperative.de/friedensforum/artikel/rekrutierungsoffensive-der-bundeswehr-und

http://www.clubalpha60.de/

https://tag-der-bundeswehr.de/tag-der-bundeswehr-am-15-juni-2019/

https://tag-der-bundeswehr.de/wp-content/themes/tdbw2018/images/Standorte_2019.pdf

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„Die Städte haben die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit“ – Deutscher Städtetag über das BGH-Urteil zum Stadtblatt Crailsheim

„Die Städte haben die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit. Nur so können sie der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger nach Transparenz der Arbeit von Verwaltungen gerecht werden und den Dialog über die Politik der Städte ermöglichen“, schreibt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages in einer Stellungnahme über das  BGH-Urteil zum Crailsheimer Stadtblatt. 

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

Urteil gründlich prüfen

Dieses Anliegen stellt auch der Bundesgerichtshof nicht in Frage. Das Urteil betrifft konkret nur das kostenlose Stadtblatt der Stadt Crailsheim. Um mögliche Auswirkungen auf Publikationen anderer Städte genauer beurteilen zu können, werden wir das Urteil gründlich prüfen, wenn es im Wortlaut vorliegt.

Informationsauftrag der Kommunen

Für den Deutschen Städtetag gilt grundsätzlich: Amtsblätter mit redaktionellen Teilen sind eines von mehreren Mitteln, um den Informationsauftrag der Kommunen zu erfüllen. Uns ist bewusst, dass kommunale Berichte dabei auch Grenzen beachten müssen. Jede Stadt muss allerdings selbst entscheiden können, ob sie in Amtsblättern auch mit redaktionell aufbereiteten Texten und Fotos informiert oder sich auf die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen beschränkt.

Herausragende Bedeutung der unabhängigen Presse

Die Städte sind sich der herausragenden Bedeutung der unabhängigen Presse für die Information und Willensbildung der Menschen bewusst. Sie haben kein Interesse daran, durch eigene publizistische Tätigkeit in einen Wettbewerb mit Tageszeitungen zu treten. Diese Auffassung vertreten wir als Spitzenverband der Städte in großem Einklang mit unseren Mitgliedsstädten schon seit vielen Jahren.“

Weitere Informationen im Internet zum Deutschen Städtetag:

http://www.staedtetag.de/wirueberuns/aufgaben/index.html

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„Deutliche Grenzziehung zwischen Staat und freier Presse“ – Deutscher Journalistenverband (DJV) begrüßt das BGH-Urteil zu Amtsblättern

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Dezember 2018 zum Verhältnis von kommunalen Amtsblättern zu Lokalzeitungen als deutliche Grenzziehung zwischen Staat und freier Presse.

Vom Deutschen Journalistenverband (DJV)

Auf Sachinformationen beschränken

Der BGH hatte zuvor entschieden, dass kommunale Publikationen dann unzulässig sind, wenn sie „eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde“ enthalten (Az.: I ZR 112/17). „Staatliche Publikationen“ müssten „eindeutig – auch hinsichtlich Illustration und Layout – als solche erkennbar sein und sich auf Sachinformationen beschränken“, urteilte das Gericht. Andernfalls verstießen sie gegen die notwendige Staatsferne.

Lokalredaktionen personell aufstocken

„Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof so klar Position bezogen hat“, bewertet DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall den Richterspruch. Die Berichterstattung über aktuelle Ereignisse und das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Kommunen sei Aufgabe von Zeitungen, lokalen Sendern und Nachrichtenportalen. Die notwendige Sachinformation der Öffentlichkeit über alle Themen der Kommunalpolitik sei vom Bundesgerichtshof als originäre Aufgabe von Pressestellen bestätigt worden. Jetzt komme es darauf an, dass die Zeitungen ihre Rolle in den Gemeinden wieder stärker ausfüllten. Überall: „Ich sehe die Verleger in der Pflicht, endlich die Lokalredaktionen personell aufzustocken.“

 

Weitere Informationen im Internet über den DJV:

https://www.djv.de/en/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/klarheit-geschaffen-1.html

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„Amtsblätter dürfen nicht wie Zeitungen berichten“ – Zeitungsverlegerverband (BDZV) begrüßt BGH-Entscheidung zum Crailsheimer Stadtblatt

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Amtsblätter nicht wie Zeitungen berichten dürfen. Für die kostenlos verteilten Blätter der Gemeinden gibt es klare Grenzen, urteilte das Gericht am 20. Dezember 2018 in Karlsruhe.

Vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)

Aus verlegerischer Tätigkeit heraushalten

Kommunen dürften zwar amtliche Mitteilungen veröffentlichen und über Vorhaben der Kommune unterrichten. Eine pressemäßige Berichterstattung über das Leben der Gemeinde sei jedoch „originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates“. „Das Urteil ist ein klares Signal an die Kommunen, sich aus verlegerischer Tätigkeit herauszuhalten“, sagte dazu BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Gut 300 Tageszeitungen und mehr als 600 digitale Angebote würden die Bürger täglich mit örtlichen Informationen versorgen. „Es gilt das Gebot der Staatsfreiheit der Medien.“ Anlass war die Klage der „Südwest Presse“ (Ulm) gegen das „Stadtblatt“ aus Crailsheim. Dabei hatte die „Südwest Presse“ darauf abgestellt, dass das „Stadtblatt“ zwar über die Arbeit von Stadtverwaltung und Gemeinderat informieren dürfe, nicht jedoch über Kultur, Wirtschaft und Sport vor Ort. Dies sei Aufgabe der freien Medien. Wenn eine Kommune hier mit eigenen Presseprodukten aktiv werde, sei die institutionelle Garantie der freien Presse verletzt.

Mit dem Urteil des BGH vom 20. Dezember 2018 war die Klage der „Südwest Presse“ auch in letzter Instanz erfolgreich.

Weitere Informationen im Internet zum BDZV:

http://www.bdzv.de/der-bdzv/

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