„Traditionelle brasilianische Rhythmen, Afrobeat, Pop und Samba“ – Konzert mit der Brasilianerin Clara Valente und Band in Crailsheim

Mit dem Trio um Clara Valente kommen am Freitag, 24. März 2017, um 20 Uhr erstmals Musiker aus Brasilien in die 7180-Bar in Crailsheim. Sie wollen mit ihrer Lebensfreude den Winter aus den Gemäuern tanzen.

Von Harald Haas, 7180-Bar in Crailsheim

Pulsierendes Lebensgefühl Südamerikas

Clara Valente aus Rio de Janeiro ist eine brasilianische Singer/Songwriterin und Keybordspielerin. Mit ihrem im Jahre 2014 veröffentlichen Debutalbum „Mil Coisas“ ist ihr ein großer Wurf gelungen. Es wurde zu einem der besten Alben im Jahre 2014 gewählt und kam in den iTunes-Charts in die Top 10. Seit der Veröffentlichung hat sie dieses in umfangreichen Tourneen in Brasilien, Argentinien, in den USA oder auch in Europa live unter die Leute gebracht. Sie macht einen Mix aus traditionellen brasilianischen Rhythmen, Afrobeat, Pop und Samba und diese tanzbare elektronische Masse geht sofort über in die Adern und ins Blut des Publikums. Also ihr Gäste in Crailsheim, lasst euch fallen in das pulsierende Lebensgefühl Südamerikas.

Die 7180-Bar öffnet um 20 Uhr.

Youtube-Clip von Clara Valente:

https://www.youtube.com/watch?v=umbvaju0xGk

 

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„Lebensraum für Tiere im Wald schaffen“ – Öffentlicher Vortrag bei der Mitgliederversammlung des NABU Rot am See/Wallhausen/Blaufelden/Schrozberg

Einen öffentlichen Vortrag zum Thema „Lebensraum für Tiere im Wald schaffen“ gibt es am Mittwoch, 22. März 2017, um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Rot am See bei der Mitgliederversammlung des NABU Rot am See/Wallhausen/Blaufelden/Schrozberg.

Vom Naturschutzbund Rot am See/Wallhausen/Blaufelden/Schrozberg

Neue Biotope schaffen

Wälder spielen eine große Rolle als Erholungsgebiet für gestresste Stadtbewohner, als Rohstofflieferant und als Klimaanlage. Der Wald ist jedoch auch ein bedeutender und vielfältiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Oft reichen kleine Maßnahmen aus, um ihn aufzuwerten oder neue Biotope zu schaffen. Dazu gehören unter anderem alte und tote Bäume für Specht, Waldkauz, Hohltaube und Co stehenzulassen oder kleine Tümpel für Frösche und Kröten anzulegen.

Alle Naturfreunde sind herzlich eingeladen

Um solche und mehr „Möglichkeiten für Lebensraumverbesserungen im Wald ­ praktische Beispiele für Jedermann“ geht
es in einem Vortrag von Waltraud Leinen, Leiterin des Forstreviers Schrozberg. Er findet am Mittwoch, 22. März 2017, um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Rot am See statt. Nach dem Vortrag gibt der Vorsitzende der Ortsgruppe des
Naturschutzbundes (NABU) Rot am See/Wallhausen/Blaufelden/ Schrozberg, Professor Dr. Ulrich Kreutle, in der Mitgliederversammlung einen Überblick über die Aktivitäten des NABU im abgelaufenen und im kommenden Jahr. Alle Mitglieder und Naturfreunde sind dazu herzlich eingeladen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Telefon: 07958/926390

Fax: 07958/7926393

E-Mail: naburot@t-online.de.

Adresse: NABU Rot am See/Wallhausen/ Blaufelden/Schrozberg, Professor Dr. Ulrich Kreutle, Iris Mühlberger, Reinsbürg 10, 74585 Rot am See

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„Für das Leben, für Gerechtigkeit: Globale Ziele für eine bessere Welt“ – Online-Petition unterzeichnen

Die Vereinten Nationen haben 2015 die Global Goals (Globale Ziele) für eine bessere Welt beschlossen. Doch wer soll die Umsetzung bezahlen? Die G-20-Staaten haben im Juli 2017 die Möglichkeit, eine geniale Idee zur Finanzierung zu beschließen: Die Staaten sollen ein Prozent ihres Brutto-Inlandprodukts (BIP) in einen Fund zur Umsetzung der Ziele einbezahlen.

Eingesandt von Cornelius Braitmaier, Kirchberg/Jagst

Gegen Armut, Hunger, Umweltzerstörung

Dies wäre ein riesiger Schritt mit dem die größten und stärksten Staaten der Erde voran gehen würden, um eine faire und gesündere Wellt für alle zu schaffen. Für das Leben, für Gerechtigkeit, gegen Armut, Hunger, Umweltzerstörung etc. Bitte unterzeichnet diese Petition und teilt sie mit möglichst vielen Menschen. Für die Kinder von Großmutter Erde!

Vielen Dank!
Cornelius  Braitmaier

Die Online-Petition unterzeichnen:

https://www.change.org/p/beschlie%C3%9Ft-beim-g20-gipfel-1-prozent-f%C3%BCr-die-global-goals

Weitere Informationen und Kontakt:

www.cbra-film.de

Text der Petition:

Beschließt beim G20-Gipfel: 1-Prozent für die Global Goals

Von Georgios Zervas, Deutschland

Weltplan gegen Armut, Flucht, Ungerechtigkeit, Klimawandel

Die Global Goals for Sustainable Development, die im September 2015 von den 193 Regierungschefs der UN-Staaten einstimmig verabschiedet wurden, sind der bisher mit Abstand beste Weltplan gegen Armut, Flucht, Ungerechtigkeit, Klimawandel und mehr. Nur eines hat man leider versäumt: Für dessen Finanzierung zu sorgen. Wir fordern die Regierungschefs beim G20-Gipfel am 7./8. Juli (2017) in Hamburg auf, dort die Einführung eines Global Goals Fund zu initiieren und damit selbst zu starten: 1 Prozent vom BIP für die Global Goals!

Zugang zu guter Bildung für alle in der Welt

Die Glaubwürdigkeitskrise der Politik lässt sich beheben: Mit Taten, die den Worten folgen. Nicht mit Ausflüchten, warum immer irgendwelche „Anderen“ Schuld seien an den Weltproblemen. Die großen Worte zu einer fairen und nachhaltigen Entwicklung sind gesprochen und festgehalten: einstimmig und in einem historischen Plan mit 17 Zielen wie der vollständigen Beseitigung von Hunger und extremer Armut bis 2030, wie dem Zugang zu guter Bildung für absolut alle in der Welt, wie soziale Teilhabe für alle, wie fairer Handel und nachhaltiges Wirtschaften. Wer Ziele beschießt und nicht gleichzeitig die Mittel für ihre Umsetzung, handelt unglaubwürdig und verantwortungslos. Das gilt für alle, aber insbesondere für die größten und stärksten Länder.

Global Goals Mehr-WERT-Steuer

Was nicht in Komplexität ersticken und damit scheitern soll, muss einfach sein. Daher ein konkreter Vorschlag, den ich gemeinsam mit Peter Spiegel ausgearbeitet habe in dem Buch „Die 1-Dollar-Revolution“: Jedes Land zahlt jedes Jahr 1 Prozent vom BIP in einen neu zu schaffenden Global Goals Fund ein, der von den Vereinten Nationen verwaltet und für das Erreichen der Global Goals eingesetzt wird. Das ist dasselbe Finanzierungsprinzip, wie sich die Europäische Union seit Jahrzehnten finanziert. Da die G20-Staaten bereits fast vier Fünftel des Welt-BIP abdecken, wäre ein solcher gemeinsamer Beschluss in Hamburg ein wahrhaft welthistorischer Schritt. Jedes Land könnte seinen Beitrag in den Global Goals Fund leicht finanzieren durch eine einprozentige „Global Goals Mehr-WERT-Steuer“ im eigenen Land. Das sind weniger als die Hälfte der heutigen globalen Rüstungsausgaben. Billiger und effektiver lässt sich das Gesamtbündel der in den Global Goals adressierten Weltprobleme nicht lösen. Ein größerer Gewinn für uns alle und unsere Zukunft wäre kaum möglich.

Wir brauchen einen New Deal für das 21. Jahrhundert

Die Welt schaut also auf euch, liebe G20-Staatenlenker: Wir brauchen einen New Deal für das 21. Jahrhundert. Beschließt in Hamburg einen verantwortungsvollen, glaubwürdigen sowie schnell und nachhaltig funktionierenden Finanzierungsplan für eure und unser aller Global Goals!

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„Trennung zwischen Werbung und unabhängiger journalistischer Berichterstattung wieder einführen“ – Kodex für die Medienarbeit von Unternehmen

Der Arbeitskreis Corporate Compliance der deutschen Wirtschaft arbeitete im Februar 2015 aus Sorge um die Unabhängigkeit der Medien einen „Kodex für die Medienarbeit von Unternehmen“ aus. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht unten einen Link zum Herunterladen des Kodex als PDF-Datei.

Informationen von der Journalistenvereinigung „Reporter ohne Grenzen“

Unternehmen kaufen redaktionelle Berichterstattung

Dem Arbeitskreis gehören die Compliance-Verantwortlichen zahlreicher Dax-Konzerne wie Allianz, BASF, Deutsche Bank, Lufthansa, Telekom, Eon und Volkswagen an. „Unternehmen können heute in einem Ausmaß redaktionelle Berichterstattung kaufen, wie das früher völlig undenkbar war. Und sie machen davon Gebrauch“, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises, Jürgen Gramke. Der Kodex hat das Ziel, die Trennung zwischen Werbung und unabhängiger journalistischer Berichterstattung wieder einzuführen.

Kodex für die Medienarbeit von Unternehmen zum Herunterladen als PDF-Datei:

Kodex_Medienarbeit_von_Unternehmen.PDF

Weitere Informationen zur Situation des Journalismus in Deutschland:

https://www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland/nahaufnahme/2016/

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„Gesetzentwurf gegen Hasskommentare bedroht Presse- und Meinungsfreiheit“ – Kommentar der Journalistenvereinigung „Reporter ohne Grenzen“

Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgestellten Gesetzentwurf gegen Hassbotschaften in sozialen Netzwerken als Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit.

Von der Journalistenvereinigung Reporter ohne Grenzen

„Offensichtlich strafbare“ Inhalte

Betreiber sozialer Netzwerke sollen laut Gesetzentwurf verpflichtet werden, „offensichtlich strafbare“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren (http://t1p.de/uwoi). Halten sie sich nicht daran, könnten Bußgelder in Millionenhöhe auf sie zukommen.

Zentraler Wert unseres Rechtsstaats

„Mit diesem Gesetzesentwurf wirft der Bundesjustizminister einen zentralen Wert unseres Rechtsstaats über Bord: dass die Presse- und Meinungsfreiheit nur beschnitten werden darf, wenn unabhängige Gerichte zum Entschluss kommen, dass eine Äußerung nicht mit den allgemeinen Gesetzen vereinbar ist“, sagte ROG-Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp. „Facebook und andere soziale Netzwerke dürfen nicht zum Hüter über die Meinungsfreiheit werden. Dass ausgerechnet der Justizminister diese private Rechtsdurchsetzung in Gesetzesform gießen will, ist beschämend.“

Gebraucht werden globale Lösungen

Um gegen Hetze im Netz vorzugehen, braucht es globale Lösungen und keine nationalen Gesetze, die letztlich nichts anderes sind als Symbolpolitik und die Meinungsfreiheit beschränken. Die Betreiber sozialer Netzwerke sollen laut Gesetzentwurf verpflichtet werden, alle drei Monate über den Umgang mit Beschwerden über strafrechtlich relevante Inhalte zu berichten. Wer dafür verantwortlich ist, dass strafbare Inhalte spät, gar nicht oder nicht vollständig gelöscht werden, könnte mit einem Bußgeld von bis zu fünf Millionen Euro bestraft werden. Für das Unternehmen selbst soll die Strafe bis zu 50 Millionen Euro betragen können (http://t1p.de/tg7l).

„FAKE NEWS“ als Rechtfertigung

Der Katalog an zu löschenden Inhalten, darunter Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder Volksverhetzung, wirkt willkürlich zusammengestellt, und die Definitionen im Strafgesetzbuch sind sehr vage. Autokraten und Diktatoren aller Welt könnten sich die Auflistung zum Vorbild nehmen, um mit ähnlichen Vorgaben gegen Journalisten und Oppositionelle vorzugehen.

Vermischung von Fake News und Hate Speech

Das Justizministerium nennt den Begriff „Fake News“ mehrfach in der Gesetzesbegründung. Es ist sehr problematisch, dass sich das Ministerium den Begriff unreflektiert zu eigen macht. US-Präsident Donald Trump hat mit dem Begriff renommierte Medien wahllos diskreditiert. Vergangene Woche hat Syriens Präsident Baschar al-Assad einen Folterbericht von Amnesty International als „Fake News“ abgetan (http://t1p.de/ezum). Wie in der öffentlichen Debatte auch vermischt das Justizministerium Hate Speech und „Fake News“ – und verkennt damit, dass beide Phänomene gänzlich unterschiedlich behandelt werden sollten.

Propagandistische Nachrichten

Maas verweist zur Begründung für die Gesetzesinitiative auch auf den US-Wahlkampf. Mehrere Studien haben jedoch gezeigt, dass der Einfluss von Fake News auf den Ausgang der US-Wahl deutlich überschätzt wurde. So fanden Forscher der Universität Stanford heraus, dass ein Artikel eine Wirkung wie 36 Wahlwerbespots gehabt haben müsste, um die Wahl zu beeinflussen (http://t1p.de/gkiq). Umfragen deuten darauf hin  dass die US-Bürger für sich selbst „Fake News“ gar nicht als Problem wahrnehmen und durchaus erkennen, wenn offensichtlich falsche oder propagandistische Nachrichten in ihrem Newsfeed auftauchen (http://t1p.de/f9h7). Dennoch glauben sie, dass „Fake News“ dauerhaft die Demokratie gefährden könnten – wohl vor allem, weil in den Medien ständig darüber debattiert wird und Politiker ihn nutzen, um missliebige Meinungen zu kontern.

Vorteile sozialer Netzwerke für die Presse- und Meinungsfreiheit

Fraglos gibt es Hass im Netz. Doch soziale Netzwerke haben trotz aller Kritik einen positiven Effekt für die Presse- und Meinungsfreiheit gebracht und können bisweilen demokratisierend wirken. Gerade Journalisten haben neue Distributionswege gefunden, die ihnen – auch in Ländern mit zensiertem Internet – ermöglichen, direkt mit ihren Lesern in Kontakt zu treten und dabei möglicherweise staatliche Eingriffe in die Pressefreiheit zu umgehen. Der Gesetzentwurf hat das Potenzial, diese positiven Effekte nachhaltig zu schwächen.

Kein Interesse an wirksamer Strafverfolgung

Hinzu kommt, dass Justizminister Maas offenbar kein Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung hat. Beiträge, die gegen Gesetze verstoßen, sollen nach dem Willen des Gesetzgebers lediglich gelöscht werden. Wer aber gegen Gesetze verstößt, muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Es fehlt daher die Forderung, dass Netzwerke Fälle zur weiteren Verfolgung an die Justiz weiterleiten. Zugleich müssen die Löschpraktiken regelmäßig in ordentlichen Gerichtsverfahren überprüft werden.

Maas sollte zuallererst vor der eigenen Türe kehren

Die sozialen Netzwerke müssen in den Prozess eingebunden werden. Doch statt nur den sozialen Netzwerken die Verantwortung zu übertragen, sollte Maas zuallererst vor der eigenen Türe kehren. Das Problem der Rechtsdurchsetzung besteht nicht nur, aber auch, weil die deutsche Justiz lange benötigt, um Streitfälle zu bearbeiten. Wünschenswert wären spezielle Stellen mit ausgebildeten Juristen, die die Löschpraktiken der sozialen Netzwerke begleiten und für eine rechtskonforme Auslegung der Mechanismen sorgen.

Öffentliche Debatte fehlt

Die Anordnung von drakonischen Bußgeldern und Löschfristen wird dazu führen, dass soziale Netzwerke im Zweifel gegen die freie Meinungsäußerung handeln werden, um Bußgeldern zu entgehen. Angesichts des eng gesetzten Zeitrahmens des Gesetzes wird den sozialen Netzwerken kaum Zeit bleiben, Mechanismen wirksam zu testen und Testergebnisse einer öffentlichen Debatte auszusetzen.

Löschkriterien detailliert offenlegen

Wichtig wäre zudem die Verpflichtung, dass soziale Netzwerke die Löschkriterien detailliert offenlegen. Dies gilt für Löschung aufgrund von Hate Speech, vor allem aber im Bereich der „Fake News“. Bei „Propaganda“ wird es regelmäßig noch schwieriger sein für die sozialen Netzwerke, den Wahrheitsgehalt von Inhalten zu bestimmen. Die Gesellschaft muss bis ins letzte Detail wissen, wie über die Meinungsfreiheit geurteilt wird.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten. Weitere Informationen über die Lage der Journalisten hierzulande finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland.

Weitere Informationen und Kontakt:

www.reporter-ohne-grenzen.de

Dieser Artikel ist zu finden auf der ROG-Webseite http://t1p.de/w8q0

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„Schluss mit der Ehrung von NS-Kollaborateuren und Mördern“ – Kundgebung und Mahnwache vor dem lettischen Honorarkonsulat in Künzelsau

„Schluss mit der Ehrung von NS-Kollaborateuren und Mördern“ lautet der Aufruf zu einer Mahnwache und Kundgebung am Donnerstag, 16. März 2017, von 15 bis 16.30 Uhr in Künzelsau vor dem lettischen Honorarkonsulat in der Oberamteistraße 20.

Von Dieter Lachenmayer, VVN – Bund der Antifaschisten, Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V

Gegen die Glorifizierung der Verbrechen der Waffen-SS

Am 16. März, dem „Tag der Legionäre“ in Lettland ruft die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten zu einer Mahnwache und Protestkundgebung vor dem lettischen Honorarkonsulat in Künzelsau gegen die Glorifizierung der Verbrechen der Waffen-SS auf. Die Mahnwache findet von 15 bis 16.30 Uhr vor dem lettischen Honorarkonsulat in der Oberamteistraße 20 statt.

Über 70.000 lettische Juden ermordet

Jedes Jahr am 16. März marschieren in der lettischen Hauptstadt Veteranen der lettischen Waffen-SS auf. Sie ziehen mit Pomp zu einem Gottesdienst, einem „Ehrenmarsch“ und einer fahnengesäumten Kundgebung am „Freiheitsdenkmal“ zu Ehren der lettischen Einheiten der Waffen-SS durch Riga. Diese Einheit war an den Mordaktionen an der jüdischen Bevölkerung und der aus dem deutschen Reich ins Ghetto Riga verschleppten jüdischen Menschen beteiligt. Insgesamt wurden zirka 70.000 Menschen der jüdischen Bevölkerung in Lettland ermordet.

Gespenstischer Aufzug in Lettland

Heute gehört Lettland mit Estland, Litauen, der Ukraine und Bulgarien zu den osteuropäischen Staaten, in denen Einheiten der Waffen-SS und andere mit den Nazis kollaborierende antisemitische Todesschwadronen als nationale Idole gefeiert werden. Dies geschieht mit staatlicher Duldung und teilweise offener Unterstützung durch Behörden. Auch Neonazis aus ganz Europa, aus Deutschland insbesondere Mitglieder der so genannten „freien Kameradschaften“ nehmen alljährlich an diesem gespenstischen Aufzug in Lettland teil.

Unerhörte Provokation

Der Rigaer „Ehrenmarsch“ ist eine unerhörte Provokation für die Angehörigen der Opfer der lettischen Polizei und SS-Verbände und für die jüdische, russischsprachige und andere Minderheiten im Land. Er steht nicht nur im Gegensatz zu den Grundwerten der Europäischen Union, deren sonstige Vorzüge der lettische Staat andererseits gerne entgegennimmt, sondern ist auch eine Provokation gegenüber der Russischen Föderation und damit eine Gefahr für den Frieden in Europa.

Repressalien gegen AntifaschistInnen nehmen zu

In den vergangenen Jahren protestierten lettische und internationale AntifaschistInnen gegen diesen Aufmarsch, unter ihnen auch Dr. Efraim Zuroff, Leiter des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem. Die Proteste wurden auch von Mitgliedern der VVN-BdA unterstützt. Gleichzeitig sind diese Proteste zunehmenden Repressalien seitens der lettischen Behörden ausgesetzt.

Europaweite Proteste

Fünf Mitglieder der VVN-BdA wurden im vergangenen Jahr mehrere Stunden auf dem Flughafen von Riga festgehalten. Danach wurden sie in einem Gefangenentransportwagen fortgeschafft und nach Litauen abgeschoben. Zuvor wurden sie mit einem Aufenthaltsverbot belegt. Deshalb rufen die VVN-BdA und die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) in diesem Hajr zu Protesten vor lettischen Botschaften und Konsulaten in Europa gegen die Verherrlichung von NS-Kollaborateuren und Massenmördern auf. Diese Proteste finden am 15. und 16. März 2017 in Rom, Brüssel, Budapest und Athen, in Deutschland  in Berlin, Bremen, Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf und eben auch in Künzelsau statt.

Wir fordern:

– Schluss mit der Ehrung von NS-Kollaborateuren und Mördern!

– Anerkennen der baltischen Beteiligung am nazistischen Völkermord!

– Schluss mit den staatlichen Repressionen gegen lettische AntifaschistInnen

Weitere Informationen und Kontakt:

 

VVN – Bund der Antifaschisten, Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V., Böblinger Straße 195, 70199 Stuttgart

Telefon: 0711-603237

Fax: 0711-600718

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„Die Eskapaden des Schulmeisters Michael Hörner in Gaggstatt“ – Vortrag über einen Pfarrer und einen Lehrer, die ein nicht immer harmonisches Gespann bildeten

„Pfarrer und Schulmeister – ein nicht immer harmonisches Gespann: Die Eskapaden des Schulmeisters Michael Hörner in Gaggstatt“ lautet der Titel eines Vortrags am Donnerstag, 16. März 2017, um 20 Uhr in der Pfarrscheuer in Kirchberg/Jagst-Gaggstatt. Referent ist Ulrich Fröhner aus Mistlau.

Informationen des Museums- und Kulturvereins Kirchberg/Jagst

Dorfschulmeister waren lange Zeit arme Kerle

Pfarrer und Lehrer stellen wir uns als tragende Säulen vor im Dorfleben des 19. Jahrhunderts. Lange war das aber überhaupt nicht so. Bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts waren die Dorfschulmeister arme Kerle – ohne Ausbildung und schlecht bezahlt mussten sie einen Haufen Dorfkinder zwischen 6 und 14 Jahren die ganze Woche durch vor allem in Zucht halten – was immer das hieß. Dazu hatten die Schulmeister meist auch noch den Mesnerdienst zu versehen, bei Gottesdienst, Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen unter der Woche und am Sonntag die Glocken zu läuten und den Gesang der Schulkinder anzuleiten.

Lästerreden über die Jungfrau Maria

Da der Pfarrer auch noch die  Dienstaufsicht über den Schulmeister hatte, hing von einem guten Verhältnis zwischen Pfarrer und Schulmeister viel ab. Und wenn dann ein junger energischer Pfarrer auf einen altgedienten Schulmeister traf, konnte das schon einmal zu Konflikten führen. So auch ab dem Jahr 1679 in Gaggstatt mit seiner Filialgemeinde Mistlau. War der Schulmeister nun verpflichtet, dem Pfarrer seinen Talar von Gaggstatt nach Mistlau zu tragen? Musste der Schulmeister auch bei Werktags-Gottesdiensten die Vaterunser-Glocke läuten? Das Abendmahls-Geschirr hat er schon wieder nicht hergerichtet – ja soll das die Frau Pfarrer machen? Und überhaupt das viele Fluchen des Schulmeisters! Trinken tut er auch. Und sogar über die Jungfrau Maria führt er Lästerreden. Und im Schulzimmer laufen seine Hühner herum. Jede Menge Material zum Streit zwischen dem Pfarrer Heinrich Friedrich Dietzel und seinem Schulmeister Michael Hörner in Gaggstatt.

Der Eintritt ist frei; Spenden werden nicht abgewiesen

Ulrich Fröhner aus Kirchberg/Jagst-Mistlau hat wieder ein Stück Lokalgeschichte herausgearbeitet und wird an Hand des Konflikts zweier historischer Personen ein farbiges Bild des damaligen Dorflebens ausbreiten. Der Vortrag ist am Donnerstag, 16. März 2017, um 20 Uhr in der Pfarrscheuer in Gaggstatt, veranstaltet vom Museums- und Kulturverein, der Volkshochschule Kirchberg/Jagst und der Evangelischen Kirchengemeinde Gaggstatt/Mistlau. Umrahmt wird der Vortrag vom Gesangverein Gaggstatt. Der Eintritt ist frei; Spenden werden nicht abgewiesen.

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„Jetzt kandidieren und politisch aktiv werden“ – Bewerbungen für den Jugendgemeinderat Crailsheim noch bis 29. März 2017 möglich

Jetzt kandidieren: Mit Unterstützung des Jugendbüros sind amtierende Jugendgemeinderäte der Stadt Crailsheim gerade auf Tour durch die Schulen, um Kandidatinnen und Kandidaten für den 8. Jugendgemeinderat zu gewinnen.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Die Wahl ist vom 8. bis 13. Mai 2017

Bei einer der Veranstaltungen waren Julia Vogt, Alexander Albert und Katharina Kalteiß, Leiterin des städtischen Jugendbüros, in einer Klasse der Eichendorffschule zu Gast, um über die Aufgaben und Möglichkeiten des jungen Gremiums zu informieren. Die Wahl des 8. Jugendgemeinderats findet vom 8. bis 13. Mai 2017 statt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Gewählt werden 14 Jugendgemeinderäte/innen. Bewerbungen können noch bis spätestens 29. März 2017 beim Wahlamt der Stadtverwaltung (Marktplatz 1, 74564 Crailsheim, Telefon 07951/403-1207) schriftlich eingereicht werden.

Weitere Informationen und Kontakt:

www.crailsheim.de

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„Kostenloser Zeichenkurs für junge Leute“ – Art@Heart ab Klasse 7 immer freitags im Jugendzentrum Crailsheim

Ein Zeichenkurs für junge Leute „Art@Heart ab Klasse 7“ findet freitags von 15 bis 17 Uhr im Jugendzentrum Crailsheim statt. Interessierte Jugendliche können noch teilnehmen.

Vom Jugendzentrum Crailsheim

Kreatives Tun im Mittelpunkt

Junge Leute, die gerne zeichnen und gestalten, sind hier genau richtig. Das Jugendzentrum bietet freitags von 15 bis 17 Uhr kostenlose Zeichenkurse an. Das selbstständige, kreative Tun steht im Mittelpunkt. Zeichnerische und gestalterische Grundlagen werden vermittelt und Techniken erlernt.

Vermittelt wird:

– Was kann mein Bleistift?

– Punkt, Linie Fläche – wie verwende ich sie?

– Was kann Zeichnen alles sein?

– Wie stelle ich Licht und Schatten dar?

– Wie zeichne ich Menschen und Gesichter?

Die nächsten Freitagstermine:

– 17.03.2017 (Grundlagen Portrait zeichnen / Linolschnitt)

– 24.03.2017

– 31.03.2017

– 07.04.2017

Weitere Informationen und Kontakt:

Telefon: 07951-41400

E-Mail: artheart@juze-cr.de

Internet: www.juze-cr.de

 

 

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