„Unterlassungsklage der Südwest Presse gegen die Stadt Crailsheim abgelehnt“ – Kommentar der Stadtverwaltung Crailsheim

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat erneut über die Zulässigkeit und den Umfang der Berichterstattung im Crailsheimer Stadtblatt entschieden. Dabei hat das Gericht die Unterlassungsklage der Südwest Presse, die unter anderem das Hohenloher Tagblatt herausgibt, zurückgewiesen und der Stadt Recht gegeben.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Gebot der Staatsferne

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat mit Urteil vom 29. Mai 2019 über zahlreiche Unterlassungsansprüche der Südwest Presse gegen einzelne Artikel in drei Ausgaben des Stadtblatts aus dem Jahre 2016 entschieden – und diese abgelehnt. Ausgangspunkt war, dass die Südwest Presse geltend gemacht hatte, verschiedene Artikel in den beanstandeten Ausgaben würden gegen das als Marktverhaltensregelung zu bewertende Gebot der Staatsferne der Presse verstoßen.

Nicht presseähnlich

Das OLG Stuttgart hat der Stadt in seinem jüngsten Urteil nun Recht gegeben: Die von der Südwest Presse juristisch beanstandeten Ausgaben des Stadtblattes (Nr. 8 bis 10 aus dem Jahr 2016) erfüllten die inhaltlichen und gestalterischen Kriterien, die der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 20. Dezember 2018 für eine zulässige staatliche Öffentlichkeitsarbeit definierte. Nur an einigen wenigen Stellen würden Artikel und Terminankündigungen nicht den Anforderungen des BGH-Urteils entsprechen. Nach der BGH-Rechtsprechung dürfen kommunale Medien zwar Inhalte transportieren, die die gemeindliche Verwaltungstätigkeit thematisieren. Diese dürfen aber in Aufmachung und Gestaltung nicht presseähnlich sein. Nach dem BGH kommt es dabei auf eine wertende Gesamtbetrachtung an.

Ersetzt das Stadtblatt die Presse?

Somit begründen einzelne, die Grenzen des Gebots der Staatsferne überschreitende Artikel noch keinen Unterlassungsanspruch. Vielmehr komme es entscheidend darauf an, ob die kommunale Berichterstattung in ihrer Gesamtbetrachtung als „funktionales Äquivalent“ zu einer privaten Zeitung und damit pressesubstituierend, also presseersetzend, wirke. Dies sei bei den in Frage stehenden Stadtblatt-Ausgaben aus dem Frühjahr 2016 nicht der Fall, wie das OLG Stuttgart nun urteilte. Demnach kann sich das Stadtblatt künftig bei Inhalt und Gestaltung an diesen Ausgaben orientieren.

Kein Unterlassungsanspruch

Die Südwest Presse kritisierte beispielsweise Artikel zur Flüchtlingssituation, zu Städtepartnerschaften, zu Veranstaltungen der Volkshochschule sowie die Kirchen- und Vereinsnachrichten. Der Berufungssenat des OLG sieht in den kritisierten Artikeln im Rahmen einer Gesamtbetrachtung keinen Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse. Daher habe die Südwest Presse auch keinen Unterlassungsanspruch gegen die Stadt Crailsheim. Zuvor hatte das Landgericht Ellwangen im Jahr 2017 der Unterlassungsklage der Südwest Presse überwiegend stattgegeben und nur ein Verbot der Veröffentlichung der Kirchen- und Vereinsnachrichten im Stadtblatt abgelehnt. Letzteres Verbot verfolgte die Südwest Presse mit ihrer Berufung weiter, dagegen wollte die Stadt Crailsheim zweitinstanzlich die vollumfängliche Klageabweisung erreichen – dies gelang nun.

Info: Der vollständige Urteilswortlaut liegt noch nicht vor. Gegen die Entscheidung des OLG Stuttgart ist die Nichtzulassungsbeschwerde möglich, da der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat.

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„Woher kommt die Gelbwesten-Bewegung?“ – Vortrag und Diskussion in Schwäbisch Hall mit Willi Hajek, Aktivist im französischen Marseille

Antworten auf die Frage „Woher kommt die Gelbwesten-Bewegung?“ gibt Willi Hajek, Aktivist im französischen Marseille und Mitglied im „Europäischen Netzwerk BasisgewerkschafterInnen“ bei seinem Vortrag am Freitag, 7. Juni 2019, um 19.30 Uhr im club alpha 60, Spitalmühlenstrasse 13/2, in Schwäbisch Hall.

Informationen des Club Alpha 60 und des DGB-Kreisverbands Schwäbisch Hall

Gewalttätige Polizeieinsätze

Seit Monaten protestieren viele Menschen in Frankreich gegen Steuererhöhungen, teure Mieten, für höhere Mindestlöhne und gegen eine sozial ungerechte Regierungspolitik, die als Politik für Reiche empfunden wird. Die Bewegung der „Gilets jaunes“ lässt sich keinen traditionellen Organisationen zuordnen und bezieht ihre Stärke aus der Verbindung unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen, die sich vor Ort selbstständig für ihre Interessen zusammenschließen. Mittlerweile beteiligen sich immer mehr Gewerkschaftsmitglieder an den Protesten der „Gelbwesten“. Der französische Staat reagiert mit gewalttätigen Polizeieinsätzen, Verfolgung einzelner AktivistInnen und massenhaften Festnahmen.

Selbstorganisierte Proteste

Wir wollen an diesem Abend ergründen, was die „Gelbwesten“ in Frankreich auszeichnet. Welche Probleme treten dabei auf , z.B. auch mit Rechten. Wie verhalten sich politische Gruppen und Gewerkschaften zu den selbstorganisierten Protesten? Können wir etwas daraus lernen, für eine Bewegung auch in unseren Städten gegen prekäre Beschäftigung, überteuerte Mieten …

Kurzinformation:

Vortrag „Woher kommt die Gelbwesten-Bewegung?“ am Freitag, 7. Juni 2019, um 19.30 Uhr im Club Alpha 60, Spitalmühlenstrasse 13/2, 74523 Schwäbisch Hall

Eine Veranstaltung des DGB-Kreisverbandes Schwäbisch Hall und des AK Programm des Club Alpha 60.

Weitere Informationen und Kontakt:

https://nordwuerttemberg.dgb.de/termine/++co++cda82ed8-7bdf-11e9-aee1-52540088cada

https://www.clubalpha60.de/

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„Viele grüne Ideale gingen zugunsten des Machterhalts verloren“ – Offener Brief von Klaus Reinhardt aus Untermünkheim

Einen“Offenen Brief“ über die Partei „Die Grünen“ hat Klaus Reinhardt aus Untermünkheim geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den „Offenen Brief“ in voller Länge.

Offener Brief von Klaus Reinhardt aus Untermünkheim

Hallo Harald Ebner,

man hört zur Zeit sehr viel vom Zerfall der SPD, die sich ihr eigenes Grab schon seit Jahren, ja Jahrzehnten, selber schaufelt.

Unseliges Immobilienprojekt Stuttgart 21

Zur Zeit noch befindet sich aber die Partei DIE GRÜNEN im Aufwind. In Anbetracht der weiter drohenden Klimaveränderungen, die in eine globale Katastrophe mündet, könnte man ja meinen, dass dieser Aufwind ja verständlich sei. Ich denke aber, dass nun auch die GRÜNEN das auch liefern sollten, wofür sie nun gewählt wurden. Es tut mir jedoch im Herzen weh, dass in der Vergangenheit viele grüne Ideale verloren gingen auf Kosten des Machterhalts. Im Besonderen möchte hierbei ich auf das unselige Bahn- und Immobilienprojekt Stuttgart 21 aufmerksam machen (gerade nicht klimafreundlich und geeignet für eine Verkehrswende, die dringend hierfür deshalb notwendig ist).

Unter dem Druck der Autolobby

Auch sind mir noch die Worte von Herrn Kretschmann in den Ohren, als er kurz nachdem er Ministerpräsident wurde, gesagt hatte, dass man überlegen sollte, weniger Autos zu produzieren. Und da bekam er leider von vielen Seiten massive Anfeindungen, vor allem von der Autolobby. Seitdem betreibt er eine autofreundliche Politik. Anfangs war die Partei DIE GRÜNEN noch rein pazifistisch, heute ist alles vergessen (Unterstützung des Kosovo und Afghanistan Krieges u. a.).

Höhenflug der Grünen

All dies schmerzt mich sehr, und ich habe den Verdacht, das was gerade mit der SPD läuft, könnte auch bald den Grünen unterlaufen. Noch ist aber Zeit, dies zu verändern, trotz und vor allem wegen des Höhenflugs der die GRÜNEN gerade ereilt.

Das weiter unten stehende Video sollte deshalb sehr ernst genommen werden:

Die Zerstörung der Grünen – wenn wir schon dabei sind

„Tom Wellbrock
Premiere am 31. Mai 2019

Nach dem Video von Rezo, das unglaubliche Zugriffszahlen hatte, wurde nicht nur über Inhaltliches diskutiert. Schnell kamen auch Fragen auf, etwa die, wie und ob ein einzelner YouTuber so etwas produzieren könne oder ob er bewusst Wahlwerbung für die Grünen gemacht habe. Daran beteilige ich mich nicht. Ich möchte nur ein paar Ergänzungen hinzufügen.

An den Trögen der Macht

Denn Rezo hat tatsächlich den Grünen nicht die Aufmerksamkeit geschenkt, die sie „verdient“ hätten. Das möchte ich in diesem Podcast nachholen. In zehn Minuten möchte ich helfen, sich ein Bild von den Grünen zu machen, das aus einer etwas anderen Perspektive einen Blick auf die Partei wirft. Nicht als „grünes Wunder“, sondern als Partei, die in die Jahre gekommen ist und es sich an den Trögen der Macht gemütlich gemacht hat. Und dort auch nicht wieder weg will.

„Hundekot-Sünder“ jagen

Es geht mir weniger darum, dass die Grüne Katharina Schulze in Kalifornien ein Eis gegessen hat. Und auch nicht darum, dass eine grüne Politikerin die „grandiose“ Idee hatte, Hartz-IV-Empfänger „Hundekot-Sünder“ jagen zu lassen (inzwischen schreibt Claudia Hämmerling Kinderbücher, was wohl eine ziemlich gute Idee ist und hoffentlich weniger Schaden anrichtet). Ich möchte eher einen etwas größeren Blick auf die Grünen erlauben. Denn das Bild, das von dieser Partei öffentlich vermittelt wird, ist – sagen wir es mal vorsichtig – nicht ganz vollständig.

Vielleicht hilft dieser Podcast, das zu ändern:

https://www.youtube.com/watch?v=irslbBF0sUA

 

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„Der neue Gemeinderat von Bretzfeld und der neue Kreistag von Künzelsau – Herzlichen Glückwunsch“ – Eine satirische Betrachtung von Udo Grausam

Herzlichen Glückwunsch zur Kreisrats- und Gemeinderatswahl 2019 in Bretzfeld und Künzelsau! Schon wieder sind die altbekannten Gesichter gewählt: das altbekannte Gelichter und die langjährigen Gegner des Gedenkens an das Nazi-Opfer Czeslaw Trzcinski, und jetzt kann es mit der Gedenkverweigerung wieder fünf Jahre weitergehen.

Eine Betrachtung von Udo Grausam, früher Bretzfeld, heute Tübingen

Gedenkverweigerung

Das Nichtstun ist personalmäßig programmiert und zieht mit seiner stumpfesten Spitze sogar in den Kreistag nach Künzelsau ein. Die Auswahl von Vertreterpersonal bei den historischen Angelegenheiten der Bretzfelder Bürgerschaft sollte in den Blick genommen werden, weil man dabei etwas lernen kann, ob man will oder nicht. Deshalb hier einige Bemerkungen zur Gedenkverweigerung im Gemeinderat von Bretzfeld. Bald auch neu im Kreisrat von Künzelsau? Um wen handelt es sich bei den neu-alten Auserkorenen? Um die Bretzfelder Gemeinderäte von 1999 bis 2004: die Herren Bürkle (FWV), Kienzle (FWV), Pfisterer (CDU) und Wiedel (FWV). Der Herr Kienzle ist ab 2019 sogar Kreisrat in Künzelsau.

Null Bock

Die haben damals zwischen 2000 und 2003 zugelassen, dass der Bürgermeister Föhl beim Nichtgedenken an den Czeslaw Trzcinski gegen die Gemeindeordnung verstoßen hat. Der hat damals ein simples Meinungsbild zu einem „Grundsatzbeschluss“ hochgepimpt, ohne dass nach Gemeindeordnung beraten und beschlossen worden war – und die Genannten haben nicht protestiert dagegen. Das ist jetzt 15 Jahre her, der BM Föhl ist inzwischen gegangen, aber diese Räte sind geblieben. Seit 15 Jahren stützen die sich weiter auf einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung. Wer lange genug bleibt, wird in Bretzfeld offenbar für jeden Scheiß belohnt. Das ist eine Einstellungsfrage. Es fängt schon bei den Ältesten an. Es handelt sich um Angehörige der Null-Bock-Generation. Diese Null-Bock-Generation ist heute um die 69 Jahre alt: geboren 1950 und fünf Jahre früher oder später. Im Gemeinderat von Bretzfeld seit Anfang der 2000er Jahre. Seit dann zeigen die Null Bock aufs Gedenken. Null Bock auf Geschichte, Null Bock auf Verantwortung: Null Bock. Aber sowas von!

Null Kenntnis

Hatten Null Kenntnis vom Geschehen um den Trzcinski von 1942: sind von ihren Eltern dumm gelassen worden und blieben in der Schule wegen der Lehrer ohne Info. Das waren Lücken! Jetzt im Alter werden aus Lücken Abgründe, und sie beginnen zum Autoritarismus zu neigen. Ihr Autoritarismus soll über die Abgründe hinweg helfen, zu denen sich die Lücken inzwischen vertieft haben. Das verlangt von den Herren einen großen Spagat auf ihre alten Tage. Die würden im direkten Vergleich mit gleichaltrigen engagierten Demokratinnen und Demokraten aus der Zivilgesellschaft, womöglich aus der Stadt, brutal abstinken, vermeiden aber jede öffentliche Konfrontation. Sie dominieren nach innen, und zwar über die politisch Gleichgültigen in ihrer Gemeinde.

Unter den Blinden ist der Einäugige Stimmenkönig

Die aus dem Rat bereits Ausgeschiedenen regieren als graue Eminenzen ‚im Hintergrund‘ mit. Deren Wort gilt, bis sie wirklich ganz verkalkt sind. Die lange Wirksamkeit bedeutet für manche von ihnen ein spätes Glück: Auf ihre alten Tage baden die im Infinity-Pool der Gedenkverweigerung, bis zum Horizont und ins Unendliche! Eigentlich ein schönes Bild für die bevorstehende Demenz. Aber halt! Vorher haben zu ihrer Zeit mit all ihrer Geisteskraft im Gemeinderat durch Indifferenz, Inkompetenz und Ignoranz mitregiert. Und mit Indolenz und Impertinenz. Für AFD-Sympathisanten hier die Übersetzung vom Lateinischen ins Deutsche: Gleichgültigkeit, Unwissenheit, Wissensabwehr, Unduldsamkeit und Frechheit. Haben im dörflichen Bretzfeld ihre Mühe hauptsächlich darauf verwendet, die Zuzügler von außen zu verbeißen und von der Mitbestimmung im Rat auszuschließen: Industriearbeiter, Akademiker, Gastarbeiter. Im Rat dominieren die Söhne von Landwirten, die Handwerker geworden sind. Außerdem e boor Selbständige, es darf a e Angestellter dabei sein oder eine Beamtin. Der Rest an Gesellschaft fehlt. Die Heimatvertriebenen übrigens dürfen so halber auch dabei sein, denn die waren ja schließlich nicht die Opfer vom Hitler, sondern vom Stalin.

Antikommunisten im Bretzfelder Gemeinderat

Na also: Wir Jüngeren wissen oft gar nicht mehr, was wir an den Antikommunisten im Bretzfelder Gemeinderat noch haben, so lange nach 1989. Statt dass die für das Gedenken einen Aufwand treiben, machen die gar nichts und greifen stattdessen eine „Aufwandsentschädigung“ für ihre Unterlassung ab. Kein Wort im Deutschen bezeichnet diese subventionierte Verbindung von Faulheit und Selbstbedienung obszöner als „Ehrenamt“. Die genannten vier Herren Bürkle, Kienzle, Pfisterer und Wiedel haben seit Mandatsbeginn 1994 bzw. 1999 jeder für sich mehr Geld abgegriffen als das Gedenken an den Trzcinski insgesamt kosten würde. Trotzdem gibt’s seit damals keinen Cent für ein Gedenkzeichen der Gemeinde Bretzfeld an dieses Opfer der Nazis. Und soll es niemals geben. Jetzt auch bald im Kreisrat nicht. Die Räte im Bretzfelder Gemeinderat haben damals den Bürgermeister Föhl die öffentliche Drecksarbeit machen lassen: der hat als Sprecher des Gremiums seit 2001 jede Unterstützung des Gedenkens verweigert, und das gegenüber dem ehemaligen Vizepräsidenten des Landtags von Baden-Württemberg, Dr. Alfred Geisel, Ex-MdL (SPD), der die Gedenkinitiative unterstützt hat. Der war beruflich mal der Vizechef der Gesetzgebung in unserm Bundesland.

Beim Nichtstun geholfen

In Bretzfeld hatte der stellvertretende Bürgermeister Grieb schon vorher dem BM Sickinger beim Nichtstun geholfen, und zwar in Form seines Berufs als Geschichtslehrer im nächstgelegenen Gymnasium in Öhringen. Dort hatte er das Seine dazu getan, dass der Nationalsozialismus in Bretzfeld im Unterricht kein Thema war – bis zu seiner Pensionierung. Der hat dann im Ruhestand eine Heimatgeschichte des Bretzfelder Teilorts Bitzfeld geschrieben, wo er wohnt, und veröffentlicht. In dieser Heimatgeschichte wird der Nationalsozialismus wieder nicht angemessen dargestellt. Dieser Lehrer war seit dem ersten öffentlichen Auftreten der Gedenkinitiative im Jahr 2002 auf keiner ihrer öffentlichen Veranstaltungen – ein besonders krasser Fall von verbeamteter Feigheit. Die bewusste Interesselosigkeit nennt man bekanntlich Boykott. Das gilt auch für SPD-Mitglieder, wenn sie SPD-Mitglieder boykottieren. Die anderen GemeinderätInnen haben die Bretzfelder ‚Hauspolitik‘ gegen das Gedenken auch für die nächste Generation festgelegt. Du wirst als Neuer in den Bretzfelder Rat nur als Gegner des Gedenkens eingeführt. Wer als Jüngerer schon im Rat sitzt, wurde vorher streng ausgesiebt. Das machen die Vorstände in den Vereinen der Gemeinde so, dass sie nur die Unauffälligsten unter ihren Jungen an die Parteienverwalter weiterempfehlen. Also solche, die nicht in den Verdacht geraten, dass sie sich in der Ortsgeschichte auskennen und für den Trzcinski eine humane öffentliche Geste verlangen. Wer derart rekrutiert wurde, der macht auch später nix.

Blaues Wunder

Wer aber mit den Parteien Kontakt aufnimmt, um sie fürs Gedenken zu gewinnen, erlebt sein blaues Wunder. Alle Parteien in Bretzfeld haben die Unterstützung des Gedenkens seit 17 Jahren unterlassen. Ihre Bezeichnungen „christlich“, „demokratisch“, „sozial“ und „frei“ sind so echt sind wie die biologische Verwandtschaft bei Nennonkeln und Nenntanten. Sie sind von den Gedenkgegnern komplett abhängig; wahrscheinlich haben sie sich ihnen unterworfen. In Bretzfeld wirken diejenigen Parteien die man aus dem Bund und vom Land her kennt an der politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger gegen das Gedenken an den Trzcinski mit. Von den Freien Wählern und der CDU kann man solche Unterstützung beim jetzigen Zustand nicht verlangen, denn die FWV ist vergreist und die CDU jung und naiv. Die Bretzfelder SPD unterstützt das Gedenken nicht, weil sie dazu zu konservativ ist. Grüne gibt’s dort nicht, also fällt eine Vertretung zivilgesellschaftlicher Positionen weg.

Klassische Jugendverderber

Jetzt Achtung! Die großgehungerten Ratsmitglieder werden wegen ihres Nichtstuns immer wieder gewählt! Dabei vertreten sie diejenigen Wähler, die selber auch keine Aufarbeitung des Nationalsozialismus leisten wollen und können. Und weil das einige sind, werden solche Kandidaten immer wieder gewählt. Die können sich ihrer Wähler sicher sein, denn zu keiner anderen Wählendengruppe halten sie engeren Kontakt als zu den Gedenkgegnern. Andere Gruppen oder einzelne, besonders Gedenkfreunde, gelten nichts für die Bürgervertreter im Rat. Neueste Nichtentwicklung im neuen Bretzfelder Gemeinderat: da sitzt kein einziges Mitglied des „Bretzfelder Bündnisses“ gegen Rassismus, nach der veröffentlichten Mitgliederliste des Bündnisses zu urteilen. Es soll ja sogar junge Wählerinnen und Wähler geben, die die alten Gedenkgegner wählen, weil die versprechen, sie zu entlasten vom Thema Verantwortung vor der eigenen Geschichte. Die Alten machen den Jungen klar: unsere Gedenkverweigerung nützt euch auch. Strengt euch also lieber selber nicht so an, wo ihr es nicht müsst. Wir sagen euch, wo ihr stillhalten sollt. Klassische Jugendverderber, wenn Sie mich fragen…

Schnapsrülpser aus Bretzfeld

Dabei hat die Wirkung der Gedenkgegner im Bretzfelder Gemeinderat erst in den 2000er Jahren voll durchgeschlagen. Die sind alle keine Nazis mehr, d.h. im engen Sinn Parteimitglieder der NSDAP, und würden sich gegen diesen Vorwurf zu Recht verwahren. Sie haben aber die ganze Rhetorik und alle Gründe gegen das Gedenken von ihren Vorgängern im Gemeinderat und von ihren eigenen Alten seit 1945 übernommen und vertreten es jetzt selber. Sie geben es auch weiter durchs Wiederholen gegenüber den Jüngeren und Nachrückern im Gemeinderat. Wozu aber das Ganze? Was bringt’s dir? Das Thema Trzcinski muss verschwiegen werden, weil man als Gemeinderatsmitglied und Kreisrat selber mit nach Polen will, um die vom Landrat Dr. Neth gewollte Städtepartnerschaft zwischen Künzelsau und Kendrzierzyn-Kozle kalorienmäßig auszunutzen, also durch Fressen und Saufen. Ganz analog zur finanziellen „Aufwandsentschädigung“ für keinen Aufwand ums Gedenken in Bretzfeld. Also Verständigungsbereitschaft mit den Polen behaupten, ohne ernsthaft die Ermordung des Polen Trzcinski durch die Gestapo am polnischen Nationalfeiertag 1942 in Rappach zu erwähnen und zu bedauern. Ein Schnapsrülpser ist alles, was die „Polacken“ dazu aus Bretzfeld hören werden.

„Gedenkgegnern“

Auch aus Künzelsau? Damit klar ist, von welchen neuen Kreisratsmitgliedern aus Bretzfeld-Pfedelbach hier die Rede ist: von den Herren Weibler (CDU), Kienzle (FWV), Schmidt (AFD), Kunkel (CDU) und Schenk (FDP) und von den Damen Krehl (GRÜNE) und Weber (SPD). Wer von denen hat schon mal in Polen Schnaps gesoffen und sich dabei den Trinkspruch auf den Trzcinski verkniffen? Genau das steht der Partnerschaft bevor, wenn der Landrat Dr. Neth nicht aufpasst. Gibt’s keinen Kompromiss? Na ja, vielleicht so: Der Herr Kienzle hat die bisherige Verweigerung in Bretzfeld jahrelang selber mitbetrieben und mitgetragen. Da könnte er doch in Polen als unser ältester Gedenkgegner präsentiert werden, beim Gedenkgegnern, wie im Freilandmuseum beim Korbflechten! Aber Antikommunist gewesen sein und jetzt polnischen Wodka saufen wollen? Schwierig: Kann man bitte dem Herrn Kienzle helfen, diesen Widerspruch auszuhalten? Das geht erfahrungsgemäß nur mit viel polnischem Bier und Schnaps und (…) auf Autobahn-Raststätten. Also muss er mit nach Polen, er muss! Und den Herrn Schmidt von der AFD soll man auch mitnehmen und ihn am Raststätten-(…) großzügig teilhaben lassen. Damit er später nicht den Infinity-Pool vollsaut, irgendwo in den Beskiden.

Bremsspur

Ja, der Wahlkreis Bretzfeld-Pfedelbach schickt ab 2019 auch einen AFD-Kandidaten in den Kreistag nach Künzelsau. Was ist die AFD? Die AFD ist bekanntlich der nationalsozialistische Kackschatten in der konservativen Unterhose der CDU. Was ist ein Kackschatten? Das ist eine Bremsspur in der Unterhose, die auch bei aller geeigneten Behandlung nicht rausgeht. Wie die Bremsspur in den Köpfen der Bretzfelder Gedenkgegner. Bei Herrn Schmidt muss man allerdings aufpassen, dass er nicht nach Polen einmarschiert, wenn er nur zur Städtepartnerschaft mitgenommen wird. Kedzierzyn-Kozle dürfte ihm aber gefallen, denn das hieß mal Heydebreck-Cosel und war als solches ein Eisenbahnknotenpunkt bei der Deportation der meisten Juden aus West- und Nordeuropa ins Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. (…) Zuhause im Kreisrat in Künzelsau wird er in Sachen Gedenkgegnerschaft aber doch nicht gleich in Totalopposition gehen zu den Bretzfelder Gedenkgegnern und ihrem Emissär Kienzle? Und etwa das Gedenken an den Trzcinski fördern wollen?! Sondern er wird sich darin doch grade einschleimen? Noch so ein Heuchler, dessen ‚Entwicklung‘ schon jetzt absehbar ist: der ist als Tiger losgesprungen, und es wird nicht lange dauern, da wird er als Bettvorleger landen…

Geld, Saufen, Fressen, Schnapseln

Welchen Gedenkgegner aus dem Bretzfelder Gemeinderat und dem Künzelsauer Kreisrat nimmt der Künzelsauer Landrat Herr Dr. Neth also nach Polen mit? Die Bretzfeld-Pfedelbacher Kreisräte hätten dort ja keinen Beweis eines Bedauerns um den Tod des Czeslaw Trzcinski vorzuweisen, weil ihre Gemeinderäte einen solchen Beweis seit Jahren verhindern. Von denen kann es gar kein Wort des Bedauerns geben, weil die es gar nicht auf der Pfanne haben. Die könnten doch im Ausland nicht anders reden als sie es zu Hause treiben! Dazu müsste man denen schon kräftig helfen, mit viel… na ja, Sie kennen’s schon: Geld und Schnaps und (…) und Whirl-Pool in den Beskiden. Dem Herrn Kienzle von den Freien Wählern aus Adolzfurt ist zu seinem Doppelmandat natürlich zu gratulieren, obwohl das wohl eher ein Ritt über den Bodensee werden wird, also ein Gang über dünnes Eis: Geht der das nächste Mal wirklich freiwillig mit dem Landrat Dr. Neth nach Polen mit? Hat er denn den kalten Schnapsrülpser für die Polen schon eingeübt? Damit das Eis zwischen Deutschland und Polen nicht so schnell schmilzt, auf dem er sich zuhause bewegt? Oder ist er inzwischen von Adolzfurt und Bretzfeld dazu beauftragt worden, die Polen zu verhöhnen mit seiner früheren Entscheidung gegen das Gedenken an den Trzcinski? Soll dadurch das Eis zwischen Kedzierzyn-Kozle und Künzelsau noch wachsen? Wie aber will der Herr Kienzle diesen Widerspruch auflösen? Hat er überhaupt noch Bock auf was anderes als Geld, Saufen, Fressen, Schnapseln, (…)? Seine Mitreisenden sollten aufpassen, dass er dort nicht untergeht!

Kältepol Bretzfeld

Darf ich nach über 17 Jahren Gedenkverweigerung in Bretzfeld einen neuen Namen dafür vorschlagen, jetzt nach der Wiederwahl der alten trüben Tassen? Nennen wir es doch das „Bretzfelder Modell der Gedenkeinsparung“, den „Markenkern des Nichtgedenkens“. Der Name kann in Zukunft in ganz Baden-Württemberg gelten, falls mal in einer anderen Gemeinde, wo so was ähnliches passiert ist wie beim Trzcinski, das gleiche Bedürfnis nach Anleitung entsteht. Wir alle haben schließlich ein viertes Jahrtausend christlicher Zeitrechnung vor uns und müssen dann gedenkpolitisch auf Zack sein! Mit einer geographischen Metapher, passend zu den schönen Beskiden, könnte man andererseits auch vom „Kältepol Bretzfeld von Geschichtspolitik und Erinnerungskultur“ in Bezug auf den Czeslaw Trzcinski sprechen; der Wärmepol liegt bekanntlich in Althengstett nahe Calw, zu Marian Tomczak. Die Kommunalaufsicht im Landratsamt des Hohenlohekreises sollte also in den kommenden fünf Jahren alle gedenkgegnerischen Bretzfelder Räte nach Polen mitnehmen. Denn so kann das Kreisparlament den gastgebenden Polinnen und Polen zeigen: Seht ihr, wir integrieren sogar solche, aber hallo demokratisch. Jetzt halten Sie LeserIn womöglich das errungene Kreistagsmandat von Herrn Kienzle für einen Sieg eines Gedenkgegners über die Liberalen im Kreis? Ich gebe zu bedenken: es ist eine Niederlage gegen die humane Mehrheit.

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„Antisemitismus – Formen des Judenhasses von der Antike bis zur Gegenwart“ – Vortrag in Schwäbisch Hall

Einen Vortrag zum Thema „Antisemitismus – Formen des Judenhasses von der Antike bis zur Gegenwart“ gibt es am Montag, 3. Juni 2019, um 19 Uhr in Schwäbisch Hall, Haus der Bildung (VHS), Raum M 1.02. Es spricht Ingo Elbe von der Uni Oldenburg. Veranstalter sind der Rosa-Luxemburg-Club Schwäbisch Hall in Kooperation mit der Volkshochschule Schwäbisch Hall.

Informationen des Rosa-Luxemburg-Clubs Schwäbisch Hall und der Volkshochschule Schwäbisch Hall

Brandanschlag auf ein jüdisches Ehepaar

Sei es der Echo-Skandal um den Rapper Kollegah im vergangen Jahr oder vor kurzem der antisemitische Brandanschlag auf ein jüdisches Ehepaar. Antisemitismus bleibt ein virulentes Phänomen in der deutschen Gesellschaft, das auch über die Parteigrenzen hinweg kontrovers diskutiert wird, wie erst die Debatte um den Bundestagsbeschluss zur BDS-Bewegung zeigte. Die Veranstaltung soll Orientierung zum Thema geben. Sie findet die am Montag, 3. Juni 2019, um 19 Uhr im Haus der Bildung Schwäbisch Hall (Kocherquartier) statt.

Profilierter Antisemitismusforscher

Es spricht Sprechen Dr. Ingo Elbe von der Universität Oldenburg, einer der profiliertesten Antisemitismusforscher der Bundesrepublik Deutschland. Ingo Elbe ist Philosoph und Sozialwissenschaftler. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr in Raum M 1.02. Nach dem Vortrag gibt es genügend Zeit zur Diskussion.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.bw.rosalux.de/rosa-luxemburg-clubs/schwaebisch-hall/

https://www.vhs-sha.de/programm/gesellschaft/?kathaupt=1&katid=76&katvaterid=35&katname=Gesellschaft+Politik

https://uol.de/philosophie/pd-dr-ingo-elbe/

Aktuelle Lehrveranstaltung von Dr. Ingo Elbe an der Universität Oldenburg im Sommersemester 2019:

4.03.229 Was ist Antisemitismus? Philosophische, psychologische und sozialtheoretische Perspektiven

Veranstaltungstermin:

Freitag: 12:00 – 14:00, wöchentlich (05.04.2019 – 12.07.2019)

Beschreibung:

Der Hass auf Jüdinnen und Juden ist auch noch im 21. Jahrhundert ein weltweit verbreitetes und mörderisches Phänomen. Nicht nur islamistische Regime wie der Iran und die vom ihm unterstützten Terrorgruppen Hamas und Hisbollah bedrohen oder ermorden regelmäßig Jüdinnen und Juden, auch in den ‚westlichen‘ Gesellschaften grassieren antisemitische Vorstellungen – auf allen Seiten des politischen Spektrums, in allen sozialen Schichten und Berufsgruppen, bei berühmten Dichtern und Philosophinnen, bekannten Journalisten, christlichen Friedensfreunden, linken Aktivistinnen und rechten Populisten. Dabei tarnen sich antisemitische Ideologien nach Auschwitz in der Regel semantisch, was es oft nicht leicht macht, sie zu erkennen. Manchmal glauben die Vertreter des neuen Antisemitismus auch wirklich, sie seien Humanisten und auf keinen Fall Antisemiten, was die Sache eher gefährlicher macht. Insbesondere im Hass auf Israel, firmierend unter dem Label der „Israelkritik“, setzen sich sämtliche Topoi des bisherigen Antisemitismus und die Bedrohung der Jüdinnen und Juden mit einem zweiten Holocaust fort. Im Seminar werden die zentralen Formen des Antisemitismus, vom christlich-religiösen über den klassisch-modernen bis hin zum Antisemitismus nach Auschwitz behandelt.
Das Seminar bietet dabei eine systematische Einführung in Grundstrukturen der antisemitischen Weltanschauung (Semantik und Diskursstrategien) sowie in Theorien über die Entstehung von antisemitischen Einstellungen. Dazu wird auf philosophische (Jean-Paul Sartre, Max Horkheimer/Th. W. Adorno), sozialpsychologische (Erich Fromm u.a.) und soziologische (Moishe Postone, Klaus Holz u.a.) Ansätze zurückgegriffen und auch die geschichtswissenschaftliche Forschung einbezogen.

DozentIn: PD Dr. Ingo Elbe

Studienbereiche:

PM 3: Religion, Geschichte und Philosophie
Schwerpunkt: Interkulturelle Jüdische Studien

Lehrsprache: deutsch

Link zur Lehrveranstaltung:

https://uol.de/studium/lehrveranstaltungen/va-details/?course_id=48cbcc0c15351b8b58805b720cde702a&cHash=9c600278db224368e8884063201b0c55

 

 

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„Kirchen- und Vereinsnachrichten dürfen veröffentlicht werden“ – Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart lehnt Unterlassungsansprüche der Südwestpresse gegen das Amtsblatt der Stadt Crailsheim ab

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart lehnte heute (29. Mai 2019) die Unterlassungsansprüche der Südwestpresse Ulm gegen das Amtsblatt der Stadt Crailsheim ab. In der Verhandlung ging es unter anderem darum, ob ein kostenloses Stadtblatt Kirchen- und Vereinsnachrichten veröffentlichen darf oder ob das der Presse vorbehalten ist?

Informationen des Oberlandesgerichts Stuttgart

Unterlassungsklage abgewiesen

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Matthias Haag hat mit seinem heutigen Urteil erneut über die Zulässigkeit und den Umfang der Berichterstattung in einem kostenfreien Stadtblatt – im Untertitel Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crailsheim – entschieden. Dabei hat der Senat – anders als im Verfahren 4 U 160/16 zwischen den gleichen Parteien – die Unterlassungsklage des privaten Verlagsunternehmens, das u.a. die Tageszeitung Hohenloher Tagblatt herausgibt, zurückgewiesen.

Staatsferne der Presse

Dem liegt zugrunde, dass die Klägerin wiederum geltend macht, verschiedene Artikel in drei beanstandeten Ausgaben des Stadtblattes aus dem Jahr 2016 würden gegen das als Marktverhaltensregelung zu bewertende Verbot der Staatsferne der Presse verstoßen. Das Landgericht Ellwangen hatte der Unterlassungsklage überwiegend stattgegeben und nur ein Verbot der Veröffentlichung der Kirchen- und Vereinsnachrichten im Crailsheimer Amtsblatt abgelehnt. Letzteres Verbot verfolgt das Verlagsunternehmen mit seiner Berufung weiter, dagegen will die beklagte Große Kreisstadt Crailsheim zweitinstanzlich die vollumfängliche Klageabweisung erreichen.

Presseersatz?

Das Berufungsgericht hat der Stadt Recht gegeben, da die beanstandeten Ausgaben des Stadtblattes Nr. 8-10/2016 nur an einigen wenigen Stellen – Artikeln und Terminsankündigungen – den vom Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 20.12.2018 (I ZR 112/17) dargelegten Kriterien für eine zulässige staatliche Öffentlichkeitsarbeit nicht entsprächen. Nach der BGH-Rechtsprechung dürfen kommunale Medien zwar Inhalte transportieren, die die gemeindliche Verwaltungstätigkeit thematisieren. Diese dürfen aber in Aufmachung und Gestaltung nicht presseähnlich sein. Nach dem BGH kommt es dabei auf eine wertende Gesamtbetrachtung an. Somit begründen einzelne, die Grenzen des Gebots der Staatsferne überschreitende, Artikel noch keinen Unterlassungsanspruch. Vielmehr komme es entscheidend darauf an, ob die kommunale Berichterstattung in ihrer Gesamtbetrachtung als „funktionales Äquivalent“ zu einer privaten Zeitung und damit pressesubstituierend wirke.

Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen

Dies hat der Berufungssenat – anders als das Landgericht – verneint und die kritisierten Artikel u.a. zur Flüchtlingssituation im Rahmen einer Gesamtbetrachtung mit weiteren Artikeln z.B. zur Städtepartnerschaft, zu Veranstaltungen der Volkshochschule sowie den Kirchen- und Vereinsnachrichten, nicht als Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse angesehen. Daher habe das Verlagsunternehmen auch keinen Unterlassungsanspruch gegen die Stadt Crailsheim.

Gegen die Entscheidung ist die Nichtzulassungsbeschwerde möglich, da der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat.

Aktenzeichen:
LG Ellwangen 10 O 19/17 – Urteil vom 25.08.2017
OLG Stuttgart: – 4 U 180/17 – Urteil vom 29.05.2019

Relevante Vorschriften:

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 8 Beseitigung und Unterlassung

1 Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. 2Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen § 3 oder § 7 droht.

§ 3a Rechtsbruch

Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.

Weitere Informationen im Internet:

http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/5682871/?LISTPAGE=1178276

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/Crailsheimer-Stadtblatt-war-ausloeser-fuer-Gerichtsmarathon-Trotz-BGH-Urteil-zu-Amtsblaettern-wird-weiter,crailsheimer-amtsblatt-gegen-suedwestpresse-100.html

https://www.swp.de/suedwesten/staedte/crailsheim/stadtblatt-streit_-die-kosten-gehen-in-die-hunderttausende-30508793.html

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&nr=90683&pos=2&anz=198

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&anz=198&pos=2&nr=91356&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf

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„Antisemitismus – Formen des Judenhasses von der Antike bis zur Gegenwart“ – Vortrag in Schwäbisch Hall

„Antisemitismus – Formen des Judenhasses von der Antike bis zur Gegenwart“ lautet der Titel eines Vortrags von mit Dr. Ingo Elbe (Universität Oldenburg) am Montag, 3. Juni 2019, um 19.30 Uhr in der Volkshochschule Schwäbisch Hall (Haus der Bildung), Raum M 1.02. Anschließend gibt es Zeit für eine Diskussion über den Vortrag. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei.

Vom Rosa Luxemburg Club Schwäbisch Hall und der Volkshochschule Schwäbisch Hall

Auf allen Seiten des politischen Spektrums

Der Hass auf Jüdinnen und Juden ist auch noch im 21. Jahrhundert ein weltweit verbreitetes und mörderisches Phänomen. Nicht nur islamistische Regime wie der Iran und die vom ihm unterstützten Terrorgruppen Hamas und Hisbollah bedrohen oder ermorden regelmäßig Jüdinnen und Juden, auch in den ‹westlichen› Gesellschaften grassieren antisemitische Vorstellungen – auf allen Seiten des politischen Spektrums, in allen sozialen Schichten und Berufsgruppen, bei berühmten DichterInnen und PhilosophInnen, bekannten JournalistInnen, muslimischen und christlichen FriedensfreundInnen, linken AktivistInnen und rechten PopulistInnen. Dabei tarnen sich antisemitische Ideologien nach Auschwitz oft semantisch, was es nicht leicht macht, sie zu erkennen. Manchmal glauben die VertreterInnen des neuen alten Antisemitismus auch wirklich, sie seien HumanistInnen und könnten daher gar nicht antisemitisch denken und handeln, was die Sache eher gefährlicher macht.

Kontroverse Diskussion

Sei es der Echo-Skandal um den Rapper Kollegah im vergangen Jahr oder der antisemitische Brandanschlag auf ein jüdisches Ehepaar vergangene Woche.
Antisemitismus bleibt ein virulentes Phänomen in der deutschen Gesellschaft, welches auch über die Parteigrenzen hinweg kontrovers diskutiert wird, wie erst die Debatte um den Bundestagsbeschluss zur BDS-Bewegung zeigte.

Hass auf Israel

Insbesondere im Hass auf Israel, firmierend unter dem Label der «Israelkritik», setzen sich sämtliche Topoi des bisherigen Antisemitismus und die Bedrohung der Jüdinnen und Juden mit einem zweiten Holocaust fort. Der Vortrag stellt die zentralen Formen des Antisemitismus, vom christlich-religiösen über den klassisch-modernen bis hin zum Antisemitismus nach Auschwitz vor.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.bw.rosalux.de/rosa-luxemburg-clubs/schwaebisch-hall/

https://www.vhs-sha.de/programm/gesellschaft/?kathaupt=1&katid=76&katvaterid=35&katname=Gesellschaft+Politik

 

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„Für eine menschliche Flüchtlingspolitik in den Kommunen“ – Welche Handlungsspielräume haben Städte, Gemeinden und Landkreise?

Die Politik in Bezug auf Flucht, Asyl und Migration wird zu einem großen Teil auf Bundes- oder Europaebene, teilweise auch auf Landesebene gemacht. Weder Städte noch Gemeinden oder Landkreise können beeinflussen, ob ein Asylantrag bewilligt oder abgelehnt wird oder ob beispielsweise Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt werden sollen. Aber es gibt durchaus einiges an Gestaltungsspielraum für die Kommunalpolitik, um Einfluss zu nehmen auf die Situation der Geflüchteten vor Ort.

Informationen des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg

Menschenwürdige Unterbringung

Container-Massenunterkunft im Industriegebiet oder dezentrale Unterbringung in der Stadt? Es existiert eine enorme Bandbreite an unterschiedlichen Unterbringungsformen. 2016 waren vielerorts kurzfristige Notlösungen unvermeidlich. Doch 2019 gibt es keine Ausreden mehr für Provisorien. Die Kommunen müssen sich darum kümmern, dass die Unterbringung so gestaltet wird, dass sie menschenwürdig ist, das Recht auf Privat-sphäre und freie Entfaltung der Persönlichkeit ebenso gewährleistet wie den Schutz besonders vulnerabler (Anmerkung: verletzbarer, verletzlicher) Personengruppen und die Integration fördert.

Bezahlbaren Wohnraum schaffen

Um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ist es unerlässlich dass Unterkünfte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind und dass es in den Unterkünften freies Wlan gibt. Der Einsatz für bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen ist eine wichtige kommunale Aufgabe, die über Jahre und Jahrzehnte vernachlässigt wurde. Wer dieses Problem angeht, hilft nicht nur den Geflüchteten, sondern hilft auch, Konkurrenzdenken und Vorurteile zu bekämpfen und stärkt damit die Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Bildung und Beratung

Ähnlich wie beim Thema „Wohnen“ machen sich strukturelle Defizite und jahrelange Versäumnisse auch in der Kinderbetreuung bemerkbar und betreffen alle in Form von fehlenden Kapazitäten, die zu langen Wartezeiten führen. Ein mangelnder Ausbau der Kinderbetreuungsplätze darf nicht zu Lasten geflüchteter Kinder gehen. Geflüchtete Kin-der haben – wie alle anderen Kinder auch – ein Recht auf Bildung. Schulen und Kindergärten müssen zudem geschützte Orte für alle Kinder und Jugendlichen sein. Deshalb müssen die Kommunen klarstellen, dass es keine Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen in ihrer Trägerschaft geben wird. Vor allem im Interesse der Förderung der Teilhabe geflüchteter Frauen ist es wichtig, dass während der Integrations- und Sprachkurse Kinderbetreuung angeboten wird. Zudem müssen die Landkreise ausreichend Geld für psychosoziale Beratungsangebote sowie Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stellen.

Gute Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen

Ehrenamtliche haben in den vergangenen Jahren enorm viel geleistet und damit auch die staatlichen Strukturen erheblich entlastet und teilweise vor dem Kollaps bewahrt. Es ist mehr als beachtlich, wie viele Menschen weiterhin mit großem Engagement ehrenamtlich mit Geflüchteten arbeiten. Viele Kommunen erkennen den Wert dieses Engagements an und sorgen dafür, dass die Ehrenamtlichen eingebunden und beteiligt werden und dass ihr Engagement unterstützt und gefördert wird. Sie stellen zum Beispiel Räume bereit, organisieren Fortbildungen und schaffen, beziehungsweise erhalten Stellen für Koordina-torInnen fürs ehrenamtliche Engagement.

Engagement praktisch unterstützen

Andernorts haben Ehrenamtliche jedoch das Gefühl, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise sie eher als lästig empfinden. Alle Kommunen sollten die Ehrenamtlichen als wichtige AkteurInnen sehen, ihr Engagement wertschätzen und vor allem auch prak-tisch unterstützen. Gleichzeitig sollten sie ihre Unabhängigkeit respektieren und ihnen Freiräume zur selbstbestimmten Entfaltung ihres Engagements lassen. Sie sollten sie auch nicht unter Druck setzen, wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt oder versuchen, sie zu Handlangern der Behörden zu machen.

Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse

Anträge auf Asyl werden natürlich nicht auf kommunaler Ebene entscheiden, und für Duldungen ist zentral das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Doch wenn es zum Beispiel um die Bleiberechtsregelungen für gut integrierte Geduldete geht (§§ 25a und 25b AufenthG), werden diese Anträge von den lokalen Ausländerbehörden entschieden. Ein großes Problem ist, dass viele derjenigen, die möglicherweise von diesen Regelungen profitieren könnten, nicht hinreichend informiert sind. 2017 hat die Landesregierung beschlossen, dass die lokalen Ausländerbehörden Personen, die in den Anwendungsbereich fallen könnten, informieren sollte. Doch inwiefern wird dies tatsächlich umgesetzt? Die Kommunen sollen darauf achten, dass die Auslän-derbehörden sorgfältig potenziell Betroffene identifizieren und diese auf eine Art und Weise informieren, dass die Information tatsächlich ankommt und verstanden wird.

Anträge auf Beschäftigungserlaubnisse

Wer sich im laufenden Asylverfahren befindet, seit mindestens drei Monaten in Deutschland lebt und nicht mehr verpflichtet ist, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu leben, kann mit Zustimmung der Ausländerbehörde eine Beschäftigung aufnehmen. Die Ausländerbehörden sollten diese Anträge zügig, transparent und wohlwollend bearbeiten.

Entscheidung über Zuständigkeit für das Integrationsmanagement

Auf kommunaler Ebene wird entschieden, ob das Integrationsmanagement an freie Träger vergeben wird oder ob die IntegrationsmanagerInnen direkt bei der Kommune und / oder beim Landkreis angestellt sind. Um Interessenskonflikte zu vermeiden und um eine größtmögliche Unabhängigkeit der IntegrationsmanagerInnen zu gewährleisten, ist der Flüchtlingsrat der Meinung, dass das Integrationsmanagement an freie Träger vergeben werden sollte.

Beteiligung am Visumsverfahren

Im Rahmen des Visumsverfahrens muss die Zustimmung der lokalen Ausländerbehörde eingeholt werden. Diese sind an Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften von Bund und Ländern gebunden, doch es gibt einiges an Spielräume für eine wohlwollende Zustimmung zum Ausstellen eines Visums. So erhalten etwa Schutzsuchende, die wegen ihrer Kunst, ihres Journalismus oder ihrer Autorenschaft verfolgt werden, mit Unterstützung des internationalen Netzwerkes Städte der Zuflucht (ICORN) und dessen deutschen Mitgliedsstädten Frankfurt am Main, Hannover und Berlin ein Visum für einen temporären Aufenthalt zur Fortführung ihrer Arbeit in diesen Städten. Auch bei der Beantragung von Visa zur Familienzusammenführung müssen die lokalen Ausländerbehörden zustimmen und haben Ermessensspielräume, die in unterschiedliche Richtungen verwendet werden können.

Neue Visa-Art einführen

Außerdem wäre die Einführung einer zusätzlichen Visa-Art zur kommunalen Aufnahme möglich, vorzugsweise zur Asylantragstellung oder humanitären Aufnahme in einer bestimmten Kommune. Dies können Kommunen allerdings nicht eigenmächtig durch-setzen. Stattdessen müssten sie es über ihre Landesregierung oder selbst (bzw. über Städ-te-Netzwerke wie den Städtetag) auf Bundesebene beim Auswärtigen Amt und den Gesetzgebungsinstitutionen anregen.

Interkulturelle Öffnung

Kommunen müssen das Signal aussenden, dass sie für alle EinwohnerInnen da sind. Hierzu gehört die Förderung von interkultureller Kompetenz des Personals in kommu-nalen Einrichtungen und Behörden, die mit entsprechenden Fortbildungen sensibilisiert und aufgeklärt werden müssen. Kommunen müssen auf einen respektvollen und wert-schätzenden Umgang ihres Personals mit allen Menschen bestehen und Diskriminierung bekämpfen. Kommunen sollten sich auch als Arbeitgeber öffnen, um Geflüchteten mit verschiedenen Maßnahmen wie Praktika, Einstiegsqualifizierungen und Ausbildungen den Prozess der Integration durch Arbeit zu unterstützen.

Dolmetscherpool organisieren

Die Organisation von Dolmetscherpools auf lokaler Ebene ist ebenfalls eine wichtige Auf-gabe. Ein weiteres Beispiel dafür, wie Kommunen ein Zeichen der Offenheit an Geflüchtete und neu Hinzugezogene aussenden können, sind die mehrsprachigen lokalen Wegweiser, die es an einigen Orten gibt.

Proaktive und kreative Flüchtlingsaufnahmepolitik

Den Kommunen fehlen im aktuellen Rechtssystem bisher ausdrückliche Regelungen für die unmittelbare Aufnahme von Flüchtenden aus dem Ausland. Dass dieser Politikbereich ungeregelt ist, ermöglicht es ihnen jedoch, ihn proaktiv und kreativ im Sinne des Menschenrechtsschutzes von Flüchtenden neu zu gestalten. Über ihr kommunales Selbstbestimmungsrecht und als Teil der Länder dürfen sie im Hinblick auf die Etablierung von legalen Zufluchtswegen in die Kommunen tätig werden, wenn auch in beschränkter Weise. Sie können beispielsweise allein oder in Städte-Netzwerken auf Landes-, Bundes-, EU-, Europarats- oder UN-Ebene politische Debatten initiieren und öffentliche Erklärungen über ihre kommunale Aufnahmebereitschaft abgegeben, so wie es zum Beispiel Konstanz, Rottenburg und Heidelberg getan haben. Die Kommunen dürfen sogar zur Teilnahme an entsprechenden Demonstrationen aufrufen.

Kommunalwahlen 2019: Wo ist die Stimme der Engagierten?

Von den Großstädten bis in die kleinsten Ortschaften sind in ganz Baden-Württemberg tausende Menschen auf verschiedener Weise für Geflüchtete engagiert. Viele von ihnen berichten von Problemen im Umgang mit den Behörden. Auch von den politisch Verantwortlichen auf lokaler Ebene fühlen sie sich nicht immer vertreten. Für die am 26. Mai stattfindenden Kommunalwahlen werben die MandatsträgerInnen auf kommunaler Ebene um unsere Stimmen. Die Engagierten und alle, die für eine menschliche Flüchtlingspolitik auf lokaler Ebene sind, sollten diese Gelegenheit nutzen. Fragen Sie die KandidatInnen, wie sie die in diesem Dokument genannten Spielräume nutzen möchten. Überlegen Sie, welche KommunalpolitikerInnen und BewerberInnen in den letzten Jahren sich in Ihrem Sinne eingesetzt haben. Ermutigen Sie andere Engagierte und Personen aus Ihrem Umfeld, das Gleiche zu tun! Tragen Sie dazu bei, dass in den kommenden fünf Jahre in den Gemeinderäten und Kreistagen Baden-Württembergs eine starke Stimme für eine menschliche Flüchtlingspolitik vertreten ist!

Weitere Informationen zum Flüchtlingsrat Baden-Württemberg:

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg …

• unterstützt die Arbeit lokaler ehrenamtlicher Asylkreise mit Beratung, Fortbildungen, Veranstaltungen, Vernetzung und Informationsmaterial,

• informiert mit seinem Newsletter, seinem Rundbrief und seiner Website,

• tritt ein für eine menschliche Flüchtlingspolitik – durch Lobbyarbeit, öffentliche Meinungsäußerungen, Aufklärung und Kampagnen,

• berät und vermittelt Flüchtlinge an kompetente lokale Beratungsstellen oder RechtsanwältInnen und unterstützt sie durch Anträge an den Rechtshilfefonds von PRO ASYL,

• organisiert Tagungen und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen,

• fördert die Vernetzung von Akteur*innen der Flüchtlingsarbeit…. und dafür brauchen wir Sie! Der Flüchtlingsrat ist ein gemeinnütziger Verein, dem Sie als Mitglied beitreten können.

Als Mitglied …

• helfen Sie durch Ihren Beitrag, dafür zu sorgen, dass unsere Arbeit auch zukünftig fortgesetzt werden kann,

• bekommen Sie alle neuen Veröffentlichungen des Flüchtlingsrates zugeschickt.

• können Sie auf unserer Mitgliederversammlung über die personelle Zusammensetzung der Gremien des Flüchtlingsrates und die Ausrichtung seiner Arbeit mitbestimmen,

• können Sie die Arbeit des Flüchtlingsrates aktiv mitgestalten.

Deshalb rufen wir alle Engagierten der Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg und alle, die sich für eine menschliche Flüchtlingspolitik stark machen wollen, dazu auf, Mitglied im Flüchtlingsrat Baden-Württemberg zu werden!

Weitere Informationen, Anmeldung und Kontakt:

Geschäftsstelle, Hauptstätter Straße. 57, 70178 Stuttgart

Telefon: 0711-55 32 83-4

Fax: 0711-55 32 83-5

E-Mail: info@fluechtlingsrat-bw.de

Internet:

www.fluechtlingsrat-bw.de

www.facebook.com/fluechtlingsrat.bw

www.youtube.com/c/FlüchtlingsratBadenWürttembergeV

Vereins- und Spendenkonto:

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.

GLS Bank

Kto. Nr. 70 07 11 89 01

BLZ 430 609 67

IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01

BIC: GENODEM1GLS

Informationen im Internet zum Verein Pro Asyl:

https://www.proasyl.de/thema/

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„Bürger müssen Vorgänge kontrollieren können“ – Mehrzahl der Sitzungen des Kirchberger Gemeinderats sind nichtöffentlich, sollten aber öffentlich sein

Die Mehrzahl der Sitzungen des Kirchberger Gemeinderats sind nichtöffentlich. Das steht im Widerspruch zur Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg. Nur wenige Ausnahmen dürfen nichtöffentlich verhandelt werden.

Von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst

„Volksverbundenheit der Verwaltung“

Im Kommentar zur GemO des Kohlhammer-Verlags (4. Auflage, 18. Lieferung, Januar 2012) steht, „die Öffentlichkeit der Sitzungen ist eines der wichtigsten Mittel, das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken und zu erhalten und die Volksverbundenheit der Verwaltung zu gewährleisten. Sie gibt dem Bürger die Möglichkeit, die von ihm meist unter dem Gesichtspunkt einer Persönlichkeitsauslese in den Gemeinderat Gewählten bei ihrer Tätigkeit zu beobachten und erlaubt der Öffentlichkeit eine allgemeine Kontrolle über die wichtigsten Vorgänge in der Gemeinde.“ (…)

Öffentliche Sachdiskussion

In einem anderen Kommentar zur Gemeindeordnung steht zur nichtöffentlichen Behandlung eines Tagesordnungspunkts, „es genügt nicht die lediglich entfernte Möglichkeit, dass Sachverhalte, die eine nichtöffentliche Erörterung rechtfertigen zur Sprache kommen. (…) Eine generelle Vorberatung durch den Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung ohne Vorliegen der Kriterien des §35 Abs. 1 Satz 2, die dazu führt, dass in der öffentlichen Sitzung keine Sachdiskussion mehr stattfindet, ist mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz nicht vereinbar. (…)

Wesentlicher Verfahrensfehler

Die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes stellt einen wesentlichen Verfahrensfehler dar. Beschlüsse, die zu Unrecht in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, sind rechtswidrig und unwirksam. Eine Bestätigung dieser Beschlüsse in einer späteren öffentlichen Sitzung beseitigt diese Rechtsfolge nicht. Vielmehr sind die Verhandlungsgegenstände insgesamt in vollem Umfang in einer späteren öffentlichen Sitzung zu behandeln. (…) Nachzulesen im Kommentar von Aker, Hafner, Notheis zur Gemeindeordnung von Baden-Württemberg, Boorberg-Verlag 2012, Seite 377 f..

Öffentliche Sitzung zwischen zwei nichtöffentlichen

Wenn es so klar geregelt und juristisch interpretiert ist, warum sind dann in Kirchberg/Jagst 52 Prozent der Sitzungsstunden nichtöffentlich und nur 48 Prozent öffentlich ? Warum wird die öffentliche Sitzung meist von zwei nichtöffentlichen Sitzungen in die Zange genommen ? Der Ablauf an einem normalen Sitzungsabend seit Mai 2015: Nichtöffentliche Sitzung, öffentliche Sitzung, anschließend noch einmal nichtöffentliche Sitzung.

„Mehr Mut“

Werden Punkte der öffentlichen Sitzung in der vorgeschalteten nichtöffentlichen Sitzung vorberaten ? Werden Äußerungen einzelner Stadträte während der öffentlichen Sitzung in der gleich anschließenden nichtöffentlichen Sitzung kommentiert, bewertet, kritisiert? Der Spekulation ist bei diesem Sitzungsablauf Tür und Tor geöffnet. Ich wünsche dem Kirchberger Gemeinderat den Mut, die Sitzungen wieder transparenter zu gestalten. Wenn es nichts zu verbergen gibt, spricht nichts dagegen, wieder mehr Sitzungszeiten öffentlich zu machen. Die Gemeindeordnung sieht das so vor.

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