„Mit den Natur- und Landschaftsführern Hohenlohe zu jeder Jahreszeit entdecken“ – Erstes Jahresprogramm und neue Internetseiten

Mit den Natur- und Landschaftsführern können Interessierte Hohenlohe zu jeder Jahreszeit entdecken. Das erste Jahresprogramm liegt vor, neue Internetseiten wurden gestaltet.

Von Iris Mühlberger, Natur- und Landschaftsführerin Hohenlohe, Rot am See-Reinsbürg

Faszinierende Pflanzen- und Tierwelt, einzigartigen Kleinode, informative Geschichte, regionale Bräuche

Die 27 qualifizierten Natur- und Landschaftsführer Hohenlohe laden dazu ein, die faszinierende Pflanzen- und Tierwelt, einzigartigen Kleinode, informative Geschichte und regionalen Bräuche in unserer Heimat näher kennenzulernen. „Wir führen zu den schönsten Plätzen in Hohenlohe. Dazu verraten wir wie die mehr als tausend Jahre alte Kulturlandschaft entstanden ist und naturschonend erhalten werden kann“, fasst der Vorsitzende des Vereins, Jürgen Pfitzer, zusammen.

Fast sechzig Erlebniswanderungen und Exkursionen

In ihrem ersten Jahresprogramm haben die Landschaftsführer fast sechzig Erlebniswanderungen und Exkursionen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis auf die Beine gestellt. Weiter organisieren sie im April die Ausstellung „Hohenlohe und sein Brauchtum“ im Herrenhaus Buchenbach und bieten bei der Jagsttalwiesenwanderung im Mai Touren an. Ein buntes Herbstfest im Oktober im Herrenhaus mit Vorträgen, geführten Wanderungen, Essen und vielen Infos runden das vielseitige Programm ab. Es liegt in Rathäusern, Geschäften, Gaststätten, bei Vereinen oder Volkshochschulen zum Mitnehmen aus.

Neue Internetseiten

Wer mehr über die Natur- und Landschaftsführer wissen möchte, kann sich auf den neuen Internetseiten www.natur-landschaftsfuehrer-hohenlohe.de informieren. Dort gibt es ausführliche Infos zu den Veranstaltungen, das Programm zum Download und eine Kontakt- und Anmeldemöglichkeit. Für Gruppen bieten die Naturführer spezielle Themenführungen an, die nach Absprache individuell gebucht werden können.

Kulturelle und kulinarische Wanderungen

Seit Neuestem sind die Natur- und Landschaftsführer Mitglied in den Tourismusgemeinschaften der beiden Landkreise und bieten auch darüber
kulturelle und kulinarische Wanderungen an.

Weitere Informationen und Kontakt:

Herrenhaus Buchenbach, 74673 Mulfingen-Buchenbach

Telefon: 07938-992035

Fax: 07938-992442

Internet: www.natur-landschaftsfuehrer-hohenlohe.de

Das sind die Natur- und Landschaftsführer Hohenlohe:

Dunja Ankenbrand, Künzelsau
Inga Ankenbrand, Dörzbach
Heidrun Bauer, Großforst
Angelika Brändle, Schwäbisch Hall
Birgit Feucht, Mulfingen
Annette Fischer, Gerabronn
Monika Fitzlaff, Kirchberg
Peter Frenz, Gailenkirchen
Daniel Gerhardt, Öhringen
Antje Götz, Roigheim
Natalie Gundel, Rot am See
Eleonore Hofmann, Mulfingen
Heinz Kettemann, Crailsheim
Heike Kuhn, Schöntal
Iris Mühlberger, Rot am See
Dora Müller, Ilshofen
Erne Münz, Mulfingen
Christine Neuweiler, Schöntal
Annette Oberndörfer, Künzelsau
Karin Öchslen, Untermünkheim
Jürgen Pfitzer, Rosengarten
Eva Praetorius, Ilshofen
Roland Scholl, Neuenstein
Stefan Thaidigsmann, Braunsbach
Wolfgang Utner, Krautheim
Ernst Wolf, Schwäbisch Hall
Karl Wunderlich, Künzelsau

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„Keine Einschränkung des Streikrechts akzeptieren!“ – Gegen das Vorhaben der Bundesregierung

„Keine Einschränkung des Streikrechts akzeptieren! Gegen das Vorhaben der Bundesregierung“, lauten Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Betrieb & Gewerkschaft der Partei „Die Linke“.

Zugesandt von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall, Mitglied des SprecherInnenrats der AG Betrieb & Gewerkschaft der Partei „Die Linke“

Angriff auf das Streikrecht

„CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Grundsatz der Tarifeinheit per Gesetz festzuschreiben.“ Wörtlich heißt es dort: „Um den bestehenden Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitsnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregeln wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.“ Was hier unter dem irreführenden Begriff „Tarifeinheit“ formuliert wird, ist ein Angriff auf das Streikrecht.

Auch politischer Streik muss legal werden

Anders als bei der am 4. Juni 2010 gemeinsam von DGB und BDA gestarteten Initiative mit dem gleichen Ansinnen ist die Situation jetzt deutlich gefährlicher. Es ist ein Arbeitsvorhaben der Bundesregierung. Bereits am 2. September 2010 stellten wir als AG Betrieb & Gewerkschaft der LINKEN fest: „Für uns als LINKE kommt keine Einschränkung des Streikrechts in Frage, sondern nur eine Ausweitung. Dementsprechend werden wir keine Hand reichen für die Einschränkung des Streikrechts. Für wen und welche Organisation auch immer. Wir brauchen im Gegenteil die Ausweitung des Widerstandsrechtes, wir
brauchen eine definitive Klarstellung, dass auch politischer Streik in Deutschland legal ist.“
Das ist auch unsere aktuelle Position. Wir lehnen eine erweiterte Friedenspflicht ab.

Konsequent gegen die Einschränkung des Streikrechts

Es ist den linken Kräften in den Gewerkschaften, vor allem in ver.di, zu verdanken, dass es 2010 keine Mehrheit für den Angriff auf das Streikrecht gab und das Projekt dann seitens der Gewerkschaften zunächst beerdigt wurde. Auch die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag wandte sich seinerzeit konsequent gegen die Einschränkung des Streikrechts. Unverständlich für uns ist, dass dieses Vorhaben jetzt auf Wohlwollen bei mehreren Spitzenvertretern von verschiedenen Gewerkschaften stößt. Auch DGB-Gewerkschaften wären von solch einer Regelung negativ betroffen. So kann ver.di beispielsweise das fliegende Personal, Bereiche des Gesundheitswesens und auch einige Arbeitsbereiche in den Verlagen tarifmäßig endgültig an Standesorganisationen verlieren.

Durch die Hintertür soll rechtlich ein Streikverbot verankert werden

Die Gewerkschaften sollten gewarnt sein, Arbeits- und Streikrecht in die Hände der Bundesregierung zu geben und dagegen Widerstand leisten. Erinnert sei an die Auseinandersetzung um den ehemaligen Paragraph 116 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) in den 1980er Jahren. Trotz mächtigen gewerkschaftlichen Widerstands wurde der Paragraf von der Bundesregierung so geändert, dass eine massive Einschränkung des Streikrechts die Folge war. Sollte die jetzt im Koalitionsvertrag beschriebene Regelung Gesetz werden, hätten die Unternehmerverbände ihr erklärtes Ziel erreicht. „Durch die Hintertür“, über eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes, wäre erstmalig im bundesdeutschen Recht ein Streikverbot verankert.

Aktiv werden und aufklären

Wir rufen dazu auf in politischen und gewerkschaftlichen Zusammenhängen gegen dieses Vorhaben aktiv zu werden und darüber aufzuklären.

Weitere Informationen und Kontakt:

Bundesarbeitsgemeinschaft Betrieb & Gewerkschaft der Partei DIE LINKE, BundessprecherInnenrat

E-Mail: ag.bg@die-linke.de

Telefon: 030-24009673

Fax: 030-24009624

Internet: www.betriebundgewerkschaft.de

BundessprecherInnenrat:

Jochen Dürr * Benedikt Frank * Gerald Kemski-Lilleike * Gertrud Moll * Sven Scheidemantel * Gabriele Ungers * Ursula Weisser-Roelle * Sabine Wils

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„Zulassung von Genmais dringend stoppen“ – Grünen-Abgeordneter Harald Ebner spricht heute (Donnerstag) im Bundestag

Eine Aktuelle Stunde zum Thema Genmais gibt es am heutigen Donnerstag, 20. Februar 2014 von 15.20 bis 16.30 Uhr. Den Antrag für die Aktuelle Stunde haben die Grünen gestellt. Für die Grünen sprechen Harald Ebner und Oliver Krischer. Die Aktuelle Stunde wird live auf der Internetseite http://bundestag.de/ und im Fernsehen auf Phoenix übertragen. Link zum Parlamentsfernsehen: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?action=tv

Vom Abgeordnetenbüro des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Weitere Informationen:

http://www.gruene-bundestag.de/parlament/sitzungswoche/aktuelle-stunde-genmaislinie-1507_ID_4390842.html

Haltung der Bundesregierung bei der Zulassung der Genmaislinie 1507 und zur Sicherstellung der Wahlfreiheit in Bezug auf gentechnikfreie Lebensmittel

Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

19 EU-Staaten sind gegen die Anbauzulassung

Nach der EU-Abstimmung läuft alles auf eine Anbauzulassung für den Genmais 1507 zu. Obwohl ihn fast niemand will. 88 Prozent der Deutschen wollen ihn nicht, 19 EU-Staaten waren dagegen und nur fünf dafür. Wegen der komplizierten Modalitäten reichte das aber trotzdem nicht, ihn zu verhindern. Das lag vor allem an Deutschlands Enthaltung. Zu der kam es, weil Angela Merkel ihr Veto gegen ein deutsches Nein einlegte. Wer oder was bewegt die Kanzlerin dazu, den Merkel-Mais gegen breite gesellschaftliche und politische Mehrheiten durchzusetzen? Noch ist der Genmais nicht zugelassen.

Merkel heitz verantwortungslos die Europaverdrossenheit an

Zwölf Mitgliedsstaaten haben an die EU-Kommission appelliert, die große Mehrheit nicht einfach zu ignorieren. Dem muss Angela Merkel sich jetzt anschließen, statt die Verantwortung auf „die EU“ abzuschieben, bei der das eigene Stimmverhalten angeblich keine Rolle spielt. Mit solchen Aussagen heizt Merkel verantwortungslos die Europaverdrossenheit an.

Nationale oder regionale Genmais-Anbauverboten sind bloße Beruhigungspillen

Die Äußerungen von altem und neuem Agrarminister und einigen SozialdemokratInnen zu nationalen oder regionalen Genmais-Anbauverboten sind bloße Beruhigungspillen für die Öffentlichkeit. Sie sind nach EU-Recht auch noch gar nicht ohne Weiteres möglich. An der dafür nötigen Vorbereitung arbeitet die Bundesregierung nach eigenem Bekunden ebenfalls nicht. Und: Gentechnisch veränderte Organismen machen nicht an den Grenzen halt.

Statement von Harald Ebner:

Genmais: Vordertür verriegeln, statt Hintertür anlehnen, Herr Schmidt!

Harald Ebner, MdB, Gentechnikexperte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur aktuellen Debatte um nationale und regionale Ausnahmen von der bevorstehenden Genmais-Zulassung in der EU:

Hintertür zu finden wird schwierig

Nachdem Angela Merkel letzte Woche in Brüssel die Vordertür weit geöffnet hat für den Genmais, dürfte es schwierig werden, eine Hintertür zu finden. Die könnte man dann allenfalls notdürftig anlehnen, statt fest verschließen.

Aktuell gibt es allein eine „Notfallklausel“

Denn wie EU-Verbraucherschutzkommissar Tonio Borg gerade gegenüber dem SPIEGEL bestätigt hat, gibt es nach derzeitigem EU-Recht gar keine reguläre Ausstiegsmöglichkeit beim Genmais. Aktuell gibt es allein eine „Notfallklausel“, auf der auch das seit 2009 geltende MON810-Verbot basiert. Die ermöglicht allerdings allein nationale (und nicht regionale) Anbauverbote, und das auch nur dann, wenn nach der Zulassung „neue wissenschaftliche Erkenntnisse“ als Begründung vorliegen. Um solche Erkenntnisse bemüht sich die Bundesregierung aber überhaupt nicht, wie sie letzte Woche im Agrarausschuss einräumte. Die Ankündigungen regionaler und nationaler „Opt-out“-Möglichkeiten von Ex-Minister Friedrich entbehrten also tatsächlich jeder Grundlage.

Große Mehrheit nicht einfach ignorieren

Noch ist der Genmais nicht zugelassen. Zwölf Mitgliedsstaaten haben jetzt an die EU-Kommission appelliert, die große Mehrheit gegen den Genmais bei der Brüsseler Abstimmung letzte Woche  nicht einfach zu ignorieren. Dem sollte Angela Merkel sich anschließen, statt die Verantwortung für die unpopuläre Genmais-Zulassung auf eine anonyme EU abzuschieben, bei der das eigene Stimmverhalten angeblich keine Rolle spielt. Mit solchen Aussagen heizt die Kanzlerin verantwortungslos die Europaverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger an.

Zulassung dringend stoppen

Der neue Agrarminister Christian Schmidt muss jetzt entschlossen alle verfügbaren Möglichkeiten nutzen, um Deutschlands Äcker frei von Gentechnik zu halten. Er muss alle politischen und rechtlichen Mittel prüfen, die Zulassung noch zu stoppen oder gegebenenfalls wieder auszusetzen. Ich zähle darauf, dass er nicht wie sein Vorgänger bei dieser Aufgabe vorzeitig stürzt und wünsche ihm und uns allen viel Erfolg dabei – der ist bitter nötig!

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030/227-730 28

Fax: 030/227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

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„Die Limpurger Berge werden nicht wiederzuerkennen sein“ –  Demonstration gegen Windkraft-Pläne der Stadtwerke und der Landeskirche

Die Bürgerinitiativen „Pro Limpurger Berge“ und „Für Gaildorf“ informieren am Samstag, 22. Februar 2014 zwischen 9.30 Uhr und 12 Uhr auf dem Haller Milchmarkt über die Auswirkungen der geplanten Windindustrieanlagen auf das Haller Naherholungsgebietes Limpurger Berge. Der Bauantrag steht kurz vor der Einreichung.

Karl-Heinz Glandorf, Michelbach/Bilz, Bürgerinitiative „Pro Limpurger Berge“

Sieben Anlagen mit 200 Meter Gesamthöhe

Die Limpurger Berge werden durch die geplanten sieben Anlagen mit 200 Meter Höhe nicht wiederzuerkennen sein. Mit der Aktion soll gegen das – nach Meinung der Veranstalter – sowohl ökologisch als auch ökonomisch nicht verantwortbare Projekt der Stadtwerke im Kirchenwald der Württembergischen Landeskirche demonstriert werden. Der Landesverband der baden-württembergischen Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaften hat Bürgerinitiativen der näheren und weiteren Umgebung zur Unterstützung aufgerufen.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.bi-fuer-gaildorf.de/

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„Für eine solidarische Gesellschaft ohne rassistische Sondergesetze und Schikanen“ – 100 Delegierte des DGB-Landesbezirks fordern Einsetzung eines NSU-Untersuchungsausschusses

Einstimmig angenommen hat die DGB-Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg einen Antrag zur Einrichtung eines NSU-Untersuchungsausschusses. Antragsteller am 1. Februar 2014 war der DGB-Kreisverband Schwäbisch Hall, einen fast wortgleichen Antrag gab es vom DGB-Stadtverband Stuttgart. Der Antrag wurde zu Beginn der Debatte in Ludwigsburg von den 100 Delegierten einstimmig angenommen.

Zugesandt von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall, Landessprecher der VVN-BdA Baden – Württemberg

Anträge zur 20. Ordentlichen DGB-Bezirkskonferenz Baden-Württemberg, Ludwigsburg am 1. Februar 2014. R 003, Lfd.-Nr. 2093 Kreis- und Stadtverband Schwäbisch Hall, Empfehlung der Antragsberatungskommission: Annahme

Einrichtung eines NSU-Untersuchungsausschusses

Die DGB-Bezirkskonferenz möge beschließen:

Der DGB-Landesbezirk wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung Baden-Württemberg für die Einrichtung eines NSU-Untersuchungsausschusses einzusetzen.

Begründung:

Im November 2013 jährte sich das Auffliegen der faschistischen Terrorzelle “Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zum zweiten Mal. Die aus rechten Strukturen stammenden Mörder sind jahrelang durch die Bundesrepublik gezogen und haben zum Teil unter den Augen staatlicher Geheimdienste neun Menschen türkischer, kurdischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin getötet und mit mindestens zwei Bombenanschlägen viele weitere verletzt. Das Motiv der Täter war ein tiefsitzender, rassistischer Hass auf Migrantinnen/Migranten.

Landesregierung verweigert bis heute einen eigenen Untersuchungsausschuss

Die vergangenen zwei Jahre haben gezeigt: Eine konsequente Aufklärung über den NSU und insbesondere dessen Verstrickung mit deutschen Geheimdiensten und Behörden findet von offizieller Seite nur schleppend statt. In Baden-Württemberg verweigert die Landesregierung bis heute einen eigenen Untersuchungsausschuss.

Rassistische Ideologien und rechtes Gedankengut finden sich auch in Behörden

Rassistische Ideologien und rechtes Gedankengut finden sich auch in Behördenkreisen. Dies zeigt die im vergangen Jahr öffentlich bekannt gewordene zeitweise Mitgliedschaft mehrerer baden-württembergischer Polizisten (auch aus Schwäbisch Hall) in europäischen Ablegern des “Ku Klux Klan“.

Wir fordern, der DGB möge sich dafür einsetzen folgende Forderungen zu verwirklichen:

– Den Verfassungsschutz der direkten, demokratischen Kontrolle der Bevölkerung unterstellen!

– Für eine solidarische Gesellschaft ohne rassistische Sondergesetze und Schikanen!

– Für einen aktiven Antifaschismus!

– Konsequente Aufklärung der Verstrickung von Geheimdiensten und Polizeibehörden!

– Einberufung eines NSU-Untersuchungsausschusses in Baden-Württemberg!

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„Schlupfloch so groß wie ein Scheunentor“ – Kritik am Gesetzentwurf zur Abgeordnetenbestechung

Am heutigen Montag, 17. Februar 2014, werde ich ab 13 Uhr im Bundestags-Rechtsausschuss alle Menschen vertreten, die für ein wirksames Gesetz zur Strafbarkeit bei Abgeordnetenbestechung sind. Denn dann findet eine öffentliche Expertenanhörung statt, zu der ich als Sachverständiger geladen bin.

Von Gregor Hackmack vom Verein Abgeordnetenwatch

„Im Auftrag oder auf Weisung“

CDU/CSU und SPD wollen ein Anti-Korruptionsgesetz beschließen, das ein Schlupfloch so groß wie ein Scheunentor enthält: Korrupte Abgeordnete können danach nur dann belangt werden, wenn nachweisbar ist, dass sie „im Auftrag oder auf Weisung“ gehandelt haben – so steht es im Gesetzentwurf:

Auszug aus dem Gesetzentwurf:

Kein Politiker ist jedoch so dumm, sich vor Begehung eines Korruptionsdeliktes einen Auftrag oder gar eine Weisung erteilen zu lassen. Deswegen ist das Gesetz der Großen Koalition zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung untauglich.

Dies werde ich den Abgeordneten des Rechtsausschusses am Montag genau so sagen. Meine Stimme wird dabei schon deshalb Gehör finden, weil ich im Namen von etwa 50.000 Menschen sprechen werde, die unsere Petition für ein striktes Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung ohne Schlupfloch unterzeichnet haben. Bereits vor der Anhörung überreiche ich die Petition mit den Unterschriften an die zuständigen Fachpolitiker aller Fraktionen.

Jetzt zählt jede Stimme

Bitte tragen Sie dazu bei, dass ich den Abgeordneten eine eindrucksvolle Liste mit den Unterschriften möglichst vieler Menschen übergeben kann. Unterzeichnen Sie unsere Petition und werben Sie in Ihrem Umfeld. Jetzt zählt jede Stimme!

Zur Online-Petition:

Eine Bitte: einige Medien feiern den Gesetzentwurf gegen Abgeordnetenbestechung als großen Durchbruch. Bitte nutzen Sie die Kommentarspalten, um auf die Wirkungslosigkeit in der jetzigen Form hinzuweisen.

https://beta.abgeordnetenwatch.de/petitions/abgeordnetenbestechung-bestrafen-korrupt

Eine gute Zusammenfassung des Problems finden Sie in dem SPIEGEL ONLINE-Artikel „Kritik an Plänen zur Korruptionsbekämpfung: Kuhhandel auf Kosten der Steuerzahler“. Unsere Rechtseinschätzung finden Sie in unserem Blogartikel „Warum der Gesetzentwurf gegen Abgeordnetenbestechung untauglich ist“ (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/abgeordnetenbestechung-abgeordnetenwatch-kritisiert-groko-plaene-a-952880.html).

„Warum der Gesetzentwurf gegen Abgeordnetenbestechung untauglich ist“:

http://beta.abgeordnetenwatch.de/blog/2014-02-11/gesetz-gegen-abgeordnetenbestechung-nur-eine-beruhigungspille-fur-das-volk#sthash.n8J8WzIx.dpuf

Blog auf Abgeordnetenwatch:

„Abgeordnetenbestechung: bestrafen! #korrupt“

https://beta.abgeordnetenwatch.de/petitions/abgeordnetenbestechung-bestrafen-korrupt

Artikel in Spiegel-Online:

Kritik an Plänen zur Korruptionsbekämpfung: „Kuhhandel auf Kosten der Steuerzahler“

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/abgeordnetenbestechung-abgeordnetenwatch-kritisiert-groko-plaene-a-952880.html

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„Polizisten befürchten Gesundheitsrisiken durch digitale Handfunkgeräte“ – Kritik am digitalen Tetra-Funk

Polizisten befürchten Gesundheitsrisiken durch digitale Handfunkgeräte, schreibt die Zeitung „Trierer Volksfreund“. „Vor fast drei Jahren hat die Trierer Polizei von Analog- auf Digitalfunk umgestellt. Jetzt verlangen Polizisten die Abschaffung der stark strahlenden Handfunkgeräte. Sie befürchten große Gesundheitsgefahren durch die teure neue Technik. Die Polizei-Leitung weist die Vorwürfe zurück (…).

Informationen zusammengestellt von der Redaktion Hohenlohe-ungefiltert

„Die Nutzung von HRT ist in Fahrzeugen grundsätzlich nicht zulässig!“ 

(…) Bei der Trierer Polizei sind die alten Analogfunkgeräte im Mai 2011 gegen moderne Digitalfunkgeräte ausgetauscht worden. Eine Dienstanweisung aus Mainz vom 12. Dezember 2013 sorgt nun allerdings für Verunsicherung im Umgang mit den Handfunkgeräten (Handheld Radio Terminal, HRT): „Die Nutzung von HRT ist in Fahrzeugen grundsätzlich nicht zulässig!“, teilt die zum Mainzer Innenministerium gehörende Autorisierte Stelle Digitalfunk nicht nur den rheinland-pfälzischen Polizeidienststellen per Dienstanweisung mit, sondern auch allen anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, die auf Digitalfunk umgestellt haben.

Geräte erzeugen auch Wellen im Passiv-Modus

(…) Die von den Funkgeräten erzeugten elektromagnetischen Felder würden von den Fahrzeug-Karosserien reflektiert. Dadurch könne es „in ungünstigen Fällen bereits nach wenigen Minuten zu Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte kommen“, heißt es in der geheimen Betriebsregelung, die dem Volksfreund vorliegt. Nicht nur im reinen Sendebetrieb, sondern auch im Passiv-Modus würden die Geräte Wellen erzeugen, die „auf den menschlichen Organismus und elektronische Geräte einwirken.“ Dies könnten zum Beispiel Herzschrittmacher betreffen.“

Mehr zum Thema:

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinlandpfalz/Heute-im-Trierischen-Volksfreund-Polizisten-befuerchten-Gesundheitsrisiken-durch-digitale-Handfunkgeraete;art806,3775584

Kommentar des Trierer Volksfreunds:

Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass die sogenannten Eigensicherheitsberater der Polizeiinspektion Trier ihren Dienstherren die Vertuschung von Gesundheitsgefahren vorwerfen. Man fordert zur Rückkehr der Analoggeräte auf, wenigstens solange, die Gefährdungsquellen nicht beseitigt sind.

Lesen Sie auch:

Kommissare: „Dienstfähigkeit stark gefährdet“

https://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinlandpfalz/Heute-im-Trierischen-Volksfreund-Kommissare-Dienstfaehigkeit-stark-gefaehrdet;art806,3775609

Dass man seitens der Behörde ein Nutzungsverbot im Auto ausspricht ist immerhin ein Zugeständnis des Gefährdungspotentials. Letzteres ist bekanntlich auf den Wirkungseffekt des Faradayschen Käfigs zurückzuführen – dies gilt allerdings nicht nur für die hier thematisierten Funkgeräte, sondern gleichermaßen auch für Handynutzung im Auto.

Siehe auch die Informationen auf folgender Internetseite:

http://de.wikipedia.org/wiki/Faradayscher_K%C3%A4fig

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„Besichtigungstouren durch lokale und regionale Betriebe und Einrichtungen“ – Neues Volkshochschul-Programm in Crailsheim

Zwei Themenschwerpunkte weist das neue Volkshochschule-Programm in Crailsheim aus: Brasilien und Lateinamerika ist der eine, die Besichtigungstouren durch lokale und regionale Betriebe und Einrichtungen der andere. Insgesamt bietet die Volkshochschule etwa 570 verschiedene Kurse und Veranstaltungen an.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Kampfsport Capoeira aus Brasilien

In Brasilien hat auch der Kampfsport Capoeira seinen Ursprung. Interessierte können den Sporttrend ab 18. März 2014 an der Volkshochschule (VHS) erlernen.

Geführte Besichtigungen durch Betriebe

„Wir führen den Themenschwerpunkt Betriebe und Einrichtungen fort, weil die Führungen durch die Betriebe auf sehr reges Interesse stoßen“, so VHS-Leiter Martin Dilger. Geführte Besichtigungen für VHS-Teilnehmer sind für das DHO-Druckzentrum, Bausch + Ströbel, Maas Profile, Voith, Schubert, Leonhard Weiss und die NOW geplant.

Bosch und Polizei sind bereits ausgebucht

Bereits vor dem Erscheinen des aktuellen Programmhefts ausgebucht sind die Touren bei der Firma Bosch und der Polizei. Aktuellen Bezug zur Fußballweltmeisterschaft im Sommer und im Vorfeld zu Olympia 2016 baut der zweite Themenschwerpunkt auf. Vorträge, Tanz und Musik sowie Portugiesisch und Essenskultur in verschiedensten Kursen und Veranstaltungen schaffen eine Verbindung zur brasilianischen und latein-amerikanischen Kultur.

Über Militärdiktaturen und Che Guevara

So spricht Urs Fichtner am Mittwoch, 26. Februar 2014, über „Lateinamerika und die Epoche der Militärdiktaturen“. Andere Referate befassen sich mit Che Guevara, Chile, Bildungsgeschichten aus Nicaragua und der Entdeckungsgeschichte des Kontinents. Daneben gibt es im VHS-Programm viele klassische Angebote, die aber immer wieder ergänzt und von neuen Dozenten und Dozentinnen bereichert werden, in den Fachbereichen Gesellschaft und Wissen, Kunst und Kreativität, Gesundheit und Fitness, Sprachen oder Beruf und EDV.

Boom bei den Integrationskursen für Zuwanderer

Ob junge VHS oder der Kochkurs für Männer – unterteilt ist das Programm auch wieder für Zielgruppen verschiedenster Altersstufen sowie nach Geschlecht. Einen wahren Boom erleben die Integrationskurse der Einrichtung für Zuwanderer verschiedenster Nationen. „Die Leute wollen hier arbeiten und lernen die Sprache sehr intensiv“, erklärt Dilger. Aber natürlich sind auch Fremdsprachen wie Arabisch, Chinesisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Italienisch, Japanisch oder Kroatisch im Angebot. Neu im EDV-Bereich ist die Einführung in die Bildbearbeitung mit „Adobe Lightroom 5“ sowie der AutoCAD-Grundkurs. Generell kann sich die VHS über eine konstant steigende Nachfrage in fast allen Bereichen erfreuen. Das schlägt sich auch in der Statistik nieder: Im Jahr 2013 sind rund 14.000 Unterrichtseinheiten (2012: 13.500) à 45 Minuten bemacht worden. Mehr als 10.000 Menschen nahmen an Kursen und Veranstaltungen teil.

Programmhefte bei VHS, Bürgerbüro, Stadtbücherei etc….

Das Programmheft liegt in der Volkshochschule Crailsheim, im Bürgerbüro, der Stadtbücherei und weiteren Stellen im Stadtgebiet aus. Online ist das Kursprogramm unter www.vhscrailsheim.de abrufbar.

Veranstaltungskalender der Stadt Crailsheim:

http://www.crailsheim.de/183.0.html?&no_cache=1

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„Landesfamilienpass mit vielen Vergünstigungen für Familien und Alleinerziehende“ – In den Rathäusern beantragen

Der Landesfamilienpass mit seinem Gutscheinheft für 2014 kann wieder von den berechtigten Familien abgeholt werden. Familien aus dem Stadtgebiet Schwäbisch Hall erhalten den Pass mit seinem Gutscheinheft bei der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall im Fachbereich Jugend, Schule und Soziales, Gymnasiumstraße 2. Berechtigte aus dem Landkreis Schwäbisch Hall erhalten den Landesfamilienpass in ihren jeweiligen Bürgermeisterämtern. Im vergangenen Jahr beantragten etwa 400 Familien und Alleinerziehende des Haller Stadtgebiets den Landesfamilienpass.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Einkommensunabhängig für Familien mit mindestens drei Kindern

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig für Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, für Familien mit einem Kind mit Behinderung (mindestens  50 Prozent Erwerbsminderung) sowie für Familien mit nur einem Elternteil mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, das in häuslicher Gemeinschaft lebt. Zusätzlich erhalten Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind die Vergünstigungen, wenn sie den Bezug von Leistungen nach Hartz IV oder Kindergeldzuschlag nachweisen.

Folgende Gutscheine sind im Pass enthalten:

Die Wilhelma in Stuttgart und das Blühende Barock mit Märchenpark in Ludwigsburg können einmal pro Jahr zu ermäßigten Eintrittspreisen besucht werden. Mit dem Gutschein „Wilhelma“ wird der Eintritt in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2014 ermäßigt. Im „Blühenden Barock“ erhalten Passinhaberinnen und Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 14 Euro. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 21. März 2014 und endet am 2. November 2014.

Auch kostenlose Besuche möglich

Die speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenlosen Besuch zum Beispiel des Heidelberger Schlosses, des Technoseums in Mannheim, des Hauses der Geschichte in Stuttgart und des Zentrums für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe. Andere Schlösser, Gärten und Museen können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden.

Kleine Vergünstigungen

Neu ist unter anderem der Gutschein für das Naturparkzentrum Stromberg-Heuchelberg in Zaberfeld. Die Dauerausstellung im Naturparkzentrum ist auf unterhaltsame Weise für Kinder geeignet. Familien mit Landesfamilienpass bezahlen nur 3,50 Euro Eintritt. Ebenfalls neu ist der Gutschein für einen einmaligen kostenfreien Eintritt in das Freilichtmuseum in Beuren. Am 11. Mai oder am 14. September 2014 gewährt der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn einen ermäßigten Eintritt von 5 Euro pro Person, der Europa-Park Rust bietet am 14. September 2014 eine Ermäßigung von 5 Euro pro Person an.

50 Prozent Ermäßigung in der Experimenta in Heilbronn

Ohne besonderen Gutschein, nur gegen Vorlage des Passes, kann zum Beispiel die Experimenta in Heilbronn freitags mit einer Ermäßigung von 50 Prozent besucht werden, des Weiteren viele Museen und Baudenkmäler.

Die vollständige Übersicht ist im Internet zu finden:

www.sozialministerium-bw.de

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