„Die Ökologische Plattform fordert einen Mobilfunk mit drastisch vermindertem gesundheitlichem Risiko“ – Kleine Anfrage der Partei Die Linke an die Bundesregierung

Eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema Mobilfunk und Gesundheitsschutz hat vor kurzem die Fraktion „Die Linke“  gestellt. „Die Forderungen der Linken sind konsequenter als alles was wenige andere Parteien bisher halbherzig von sich geben“, sagt Ulrike Hölzel aus Gaildorf.

Informationen zugesandt von Ulrike Hölzel, Gaildorf

Partei anschreiben und ihre vorgeschlagenen Lösungswege einfordern

„Damit es nicht nur bei einem Lippenbekenntnis der Linken bleibt, wäre es sinnvoll diese Partei anzuschreiben, sie zu unterstützen und ihre vorgeschlagenen Lösungswege einzufordern“, meint Hölzel weiter.

Die Kleine Anfrage der Bundestagsfralktion Die Linke im Wortlaut:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/145/1714548.pdf

Deutscher Bundestag  Drucksache 17/14548, 17. Wahlperiode, 8. August 2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Stüber, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE.

Mobilfunktechnik und Gesundheitsschutz

Die Mobilfunktechnologie wird erst  seit  Mitte der  90er-Jahre in breitem Umfang genutzt und hat seitdem die Kommunikation in der Gesellschaft revolutioniert.  Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung sind elektromagnetische Felder  längst  allgegenwärtig und die Mobilfunktechnologie aus  dem gesellschaftlichen  Alltag kaum mehr  wegzudenken.  Die  Auswirkungen  elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit  sind dagegen umstritten.

Krebs, Parkinson oder Alzheimer

Doch unterdessen kann auch die Forschung belastbare und somit verwertbare Ergebnisse vorlegen. Fest steht, dass insbesondere die sogenannte Mobilfunkstrahlung immer wieder in Zusammenhang mit Krankheiten wie Krebs, Parkinson oder Alzheimer gebracht  wird.  Selbst  die  Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt einen möglichen Zusammenhang zwischen Mobiltelefonnutzung  und  bestimmten  Hirntumoren  (Pressemitteilung  auf  www.iarc.fr  vom 31. Mai 2011).

Als Risikotechnologie eingestuft

Die Forschungsergebnisse können Gefahren für  die menschliche Gesundheit auch dort  nicht  ausschließen,  wo bisher noch kein eindeutiger Wirkmechanismus festgestellt werden kann. Zur Langzeitwirkung und zu der Auswirkung auf Schwangere,  Föten und Kinder  gibt  es immer  noch viele Forschungsdefizite. Und dennoch wird die Mobilfunktechnologie unterdessen vom Europäischen Parlament,  Europarat,  von der  Europäischen Umweltagentur,  von Versicherungsgesellschaften, unabhängigen Expertenvereinigungen  wie  der  ICEMS (Internationale Kommission für elektromagnetische Sicherheit), der RNCNIRP (Russische  Kommission zum Schutz  vor nichtionisierender  Strahlung), von
Umweltverbänden  wie  dem BUND, der internationalen  Wissenschaftlergruppe – BioInitiative und vielen Bürgerinitiativen als Risikotechnologie eingestuft.

Gesundheitliche Beschwerden

Im Jahr  2012  erklärten im Eurobarometer-Bericht der Europäischen Kommission zu den elektromagnetischen Feldern (European Commission, Special Eurobarometer,  Eurobarometer  73.3., Electromagnetic  Fields, 2012, (www.ec.europa.eu/health/electromagnetic_fields/eurobarometers/index_en.htm). 48 Prozent  der  Europäerinnen und Europäer, dass sie über mögliche Risiken des Mobilfunks besorgt seien. Zirca 76 Prozent vermuten ein Risiko durch die Funkmasten und zirka 73 Prozent durch Mobiltelefone. Immer  mehr Menschen sind nicht nur besorgt, sondern fühlen sich beeinträchtigt. Immer mehr Hausärzte  in  Deutschland gehen überdies von einem Zusammenhang zwischen
elektromagnetischen Feldern und gesundheitlichen Beschwerden aus.

Strahlenbelastung senken

Auch die Elektrosensibilität rückt dabei mehr und mehr in den Fokus. Die fortschreitende Technisierung unserer Gesellschaft macht es unmöglich, der elektromagnetischen Dauerbestrahlung zu entgehen. Umso wichtiger ist es, die vorhandene Drucksache 17/14548 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Strahlenbelastung zu senken,  um schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit zu vermeiden.

Vorsorgegrundsatz des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Das Vorsorgeprinzip ist einer der Grundsätze deutscher Umweltpolitik und verfolgt, auch  europaweit über die Schadensbeseitigung und Gefahrenabwehr (Schutzgrundsatz) hinaus,  das  Ziel, potenziell umweltbelastende Verhaltensweisen zu unterbinden. Es geht also darum, theoretisch mögliche beziehungsweise vermutete und nicht wie bei der  Gefahrenabwehr  hinreichend wahrscheinliche Umweltschäden zu vermeiden (Vorsorgegrundsatz des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG). Damit sind auch solche Schadensmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, für die noch keine Gefahr, sondern nur ein Gefahrenverdacht oder ein Besorgnispotenzial besteht.

Kommunen benötigen uneingeschränkte Planungshoheit

Die staatliche Vorsorgepolitik muss daher Maßnahmen ergreifen, die die Strahlungsintensität auf ein Maß beschränkt, bei dem eine Gesundheitsgefährdung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Zusätzlich erfordert  das  eine  umfassende Aufklärung der Bevölkerung über mögliche gesundheitliche Gefährdungen. Vor allem Kinder und Jugendliche müssen den Umgang mit  dieser  alltäglichen Risikotechnik erlernen.  Und Kommunen benötigen uneingeschränkte Planungshoheit über die  Aufstellung von Basisstationen.

Mögliche Langzeitrisiken bei intensiver Handynutzung

Laut den letzten Berichten der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen nieder- und hochfrequenter Strahlung (Bundestagsdrucksachen 17/4408 und 17/12027) bestehen vor allem wissenschaftliche Unsicherheiten über mögliche Langzeitrisiken bei intensiver Handynutzung über mehr als zehn Jahre und bei  der Wirkung auf Kinder. Die vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2013 beschlossene Novelle der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Bundestagsdrucksache 17/13421) zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren soll einen besseren Schutz der  Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Risiken durch elektrische, magnetische  und elektromagnetische Felder gewährleisten. Allerdings blieben die Grenzwerte im Bereich der hochfrequenten Felder unverändert; ortsfeste Hochfrequenzanlagen mit zehn Watt  EIRP (EIRP:  equivalent  isotropically radiated power,  Äquivalent  isotroper Strahlungsleistung) sind von der Regelung ausgenommen und Vorsorgeregelungen wurden nicht festgeschrieben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1.  Sieht  die Bundesregierung Handlungsbedarf angesichts der ständig steigenden Nutzung und der Zunahme von privaten und öffentlichen Sendeanlagen, die weitere Sendenetze erfordern und damit die Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber elektromagnetischer Strahlung weiter steigern?

2.  Auf  welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren die in der  Verordnung (Bundestagsdrucksache 17/13421) zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische  Felder  und  das  telekommunikationsrechtliche  Nachweisverfahren festgelegten Grenzwerte,  und welche aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden hinsichtlich möglicher  Gesundheitswirkungen einbezogen (bitte aufzählen)?

3.  Wurde für  die Überprüfung und Festlegung der  geltenden Grenzwerte ein Wirkmuster  aus  verschiedenen  Ursachen  berücksichtigt  (Kombinations-/Mehrfachwirkungen unterschiedlicher  Umweltnoxen), oder wurde die isolierte Wirkung hochfrequenter Strahlung auf Organismen herangezogen (in beiden Fällen bitte erläutern)?

4.  Wie wird das Maß einer ungünstigen Wirkung elektromagnetischer Felder auf  die menschliche Gesundheit  für  die Ableitung von Schutz und Vorsorgestandards bestimmt, und wie werden davon Grenzwerte abgeleitet?

5.  Welche Sicherheitsfaktoren werden bei  der  Festlegung von Grenzwerten, in welcher Höhe und warum angewandt?

6.  Kommen bei der Festlegung von Grenzwerten für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder Sicherheitsfaktoren zur Anwendung,  die in der  Höhe  mit  denen aus  der  Toxikologie  üblichen Werten vergleichbar sind?
Wenn nein, warum nicht?

7.  Wie werden langfristig einwirkende,  nicht  akut  toxisch wirkende Effekte bei den nichtthermischen Wirkungen im Hinblick auf  die Definition von Adversität gemäß der VDI-Richtlinie 2308 Bl. 1 (Abschätzung des gesundheitlichen Risikos im Immissionsschutz, Juni 2009) begründet?

8.  Wie erklärt  es die Bundesregierung,  dass sie in den Änderungen der Vorschriften  über  elektromagnetische  Felder  und  das  telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren den Grundsatz des Vorsorgeprinzips, das dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu Grunde liegt  und in Artikel  20a des Grundgesetzes (GG) verankert ist, nicht für den Bereich der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung anwendet, obwohl sie Vorsorgeregelungen im Bereich der niederfrequenten Felder umsetzt, insbesondere vor dem Hintergrund,  dass die Internationale Krebsagentur (IARC) beide Bereiche in ihrer  ganzen Bandbreite für  möglicherweise krebserregend eingestuft  hat und  zahlreiche  Hinweise  für  biologische  Wirksamkeiten  unterhalb  der Schwelle der Grenzwerte vorliegen?

9.  Wie  definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Vorsorge, und wie will  sie durch die geltenden Grenzwerte gesundheitliche Risiken für Menschen, die dauerhaft  elektromagnetischen Feldern ausgesetzt  sind, ausschließen (bitte begründen)?

10.  Welche Strategie verfolgt  die Bundesregierung,  um eine Minimierung der Strahlenbelastung der  Bevölkerung zu erreichen, und welche Ziele sollen bis wann erreicht werden (bitte erläutern)?

11.  Auf  Grundlage welcher  wissenschaftlichen Ergebnisse und Studien entwickelt  die Bundesregierung ein Konzept zur Minimierung der Belastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder,  und wo sieht sie weiteren Forschungsbedarf in der Risikobewertung?

12.  Plant die Bundesregierung eine Änderung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung mit vorsorgeorientierten und kindergerechten Grenzwerten,  insbesondere für  Orte mit  empfindlicher  Nutzung, wie zum Beispiel Schlaf-,  Wohn-,  Schul-  und Krankenzimmer,  sowohl für den Niederfrequenz- als auch für den Hochfrequenzbereich?
Wenn ja,  wie wird diese Änderung aussehen, und bis wann ist damit zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern)?

13.  Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht  die Bundesregierung aus der  Forderung „Ein Netz für  alle Anbieter“ im Sinne einer  technisch machbaren Netzbündelung, um die Strahlenbelastung zu minimieren?

14.  Was unternimmt die Bundesregierung, um die flächendeckende Anbindung an ein Glasfasernetz als Bestandteil  der  Grundversorgung zu gewährleisten?

15.  Wie viele und welche Landkreise der  Bundesrepublik Deutschland verfügen derzeit  über eine Glasfasernetzanbindung, und bis wann soll der flächendeckende Ausbau bundesweit  abgeschlossen sein (bitte mit  kartographischer Darstellung)?

16.  Was unternimmt die Bundesregierung, um den Ausbau des Glasfasernetzes in ländlichen Regionen zu forcieren?

17.  Wird  die  Bundesregierung  Maßnahmen zum umfassenden Schutz von elektrosensiblen Menschen und zur Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Krankheit und Behinderung ergreifen?
Wenn ja, welche und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?

18.  Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Leitlinie der Österreichischen  Ärztekammer zum EMF-Syndrom (Beschwerden und Krankheiten,  die durch elektromagnetische Felder – EMF – hervorgerufen werden)?

19.  Bis wann wird die Bundesregierung eine Koordinations- oder Meldestelle für  Mobilfunknebenwirkungen bei  einer  entsprechenden Bundesbehörde einrichten?

20.  Welche Konsequenzen zieht  die Bundesregierung aus den konkreten Forderungen der  Verbände der  Elektrosensiblen nach funkfreien Abteilen in Zügen und Bahnen,  funkfreien Zimmern in Krankenhäusern und Schutzzonen zur Regeneration?

21.  Welche Maßnahmen sind als Bestandteil der staatlichen Vorsorge zur Aufklärung der Bevölkerung über die gesundheitlichen Risiken durch elektromagnetische Felder geplant?

22.  Plant die Bundesregierung eine ähnliche Gesetzesinitiative zum Schutz von Kindern wie das 2010 in Frankreich verabschiedete Umweltschutzgesetz Grenelle 2,  das u. a.  die Handynutzung für Kinder in Kindergärten, Grundund Sekundarschulen untersagt und die Werbung für Mobiltelefone verbietet, wenn sie sich an Kinder unter 14 Jahren wendet?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

23.  Wie will  die Bundesregierung der  besonderen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen entgegenwirken,  und welche Rolle sollen dabei  Kindertagesstätten,  Schulen und Berufsschulen beim Erlernen eines verantwortungsvollen risikomindernden Umgangs der Kinder und Jugendlichen mit Mobilfunk übernehmen?

24.  Welchen Handlungsbedarf  sieht  die  Bundesregierung im Rahmen ihrer Vorsorgepflicht,  die Konsumkompetenz der Bürgerinnen und Bürger über die üblichen Verbraucherschutzinformationen hinaus zu stärken?

25.  Wie  schätzt  die  Bundesregierung die  Vorsorgewirkung einer  Gefahrenkennzeichnung auf Mobilfunkprodukten und die Angabe des SAR-Wertes mit  Nutzungsempfehlungen beim Verkauf  von Mobiltelefonen ein, und plant  die  Bundesregierung, diese Vorsorgemaßnahmen verpflichtend durchsetzen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?

26.  Liegen der Bundesregierung Statistiken über Unfälle vor, die auf die Nutzung von Handys und Smartphones durch Autofahrer und Autofahrerinnen während der Fahrt  zurückzuführen sind, oder sind solche Statistiken künftig vorgesehen, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Gefährdungen durch Nutzung dieser  Medien im Straßenverkehr  zu minimieren (vorhandene Statistiken bitte der  Antwort beifügen, und wenn nein, bitte erläutern)?

27.  Aus welchen Gründen zieht die Bundesregierung das Modell der freiwilligen  Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber stringenten  gesetzlichen Anforderungen im Sinne der Gesundheitsvorsorge vor?

28.  Sieht  die Bundesregierung die Notwendigkeit,  den gesamten Bereich der
nichtionisierenden Strahlung umfassend gesetzlich zu regeln (vergleichbar
mit der gesetzlichen Regelung für ionisierende Strahlung)?
Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern)?

Berlin, den 8. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Flyer der Partei Die Linke:

Mobilfunk – ein Fluch oder Segen?

Weitere Informationen und Kontakt:

Ökologische Plattform, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin

Telefon:

030 / 240 09 – 503
030 / 241 11 27

Telefax: 030 / 241 10 46

E-Mail: oekoplattform@die-linke.de

Internet: www.oekologische-plattform.de

Ökologische Plattform: Mobilfunk – ein Fluch oder Segen? Gesundheitsgefahr drahtlose Mikrowellentechnologie

Die Ökologische Plattform fordert einen Mobilfunk mit drastisch vermindertem gesundheitlichem Risiko:

• Eine flächendeckende kabelgebundene Grundversorgung mit Telefon, Breitbandinternet und hochfrequenzfreien Telefonzellen ist gesetzlich sicherzustellen.

• Ausbaustopp und Rückbau der Mobilfunknetze. Änderung der Auflage, jeweils eine unabhängige Infrastruktur aufzubauen. Nachbesserung der UMTS-Lizenzverträge, die das vorschreiben.

• Senkung der Grenzwerte auf ein gesundheitsverträgliches Maß. Richtziel: 1 Mikrowatt je Quadratmeter für Innenräume.

• Keine Funkmasten in die Nähe von Kitas, Schulen und Wohngebieten. Änderung des Baugesetzbuches.

• Gesetzliches Einspruchs- und Mitwirkungsrecht der Bevölkerung im Umkreis von 400 Meter (höhere Krebsrate) des Sendemastes.

• Versicherungspflicht für Mobilfunkantennen gegen gesundheitsschädigende Wirkungen.

• Verbot der Handywerbung für Kinder und Handybenutzungsverbot in Schulen, Kindergärten und öffentlichen Einrichtungen.

• Besteuerung der Umweltverschmutzung durch hochfrequenten Elektrosmog als Regulierungsanreiz zur Entwicklung emissionsarmer Kommunikationstechnologien.

• Verstärkte industrieunabhängige Forschung zu strahlungsminimierten Funktechnologien, finanziert durch den Staat.
Rat an die Benutzer: Wenig und kurz telefonieren, keine Schnurlostelefone, WLAN, Bluetooth und drahtlose Spielkonsolen. Nicht über UMTS/WiMAX mobil ins Internet. Handy ausschalten, wenn es nicht benutzt wird. Handy nicht am Körper tragen, wenn es eingeschaltet ist. In Fahrzeugen das Handy ausschalten.

Gesundheitsgefahr mobile Kommunikation

Nach Giften in und an Lebensmitteln, PCB, Asbest, Alkohol, Nikotin und Drogen sind jetzt schon viele Menschen durch die Mikrowellenstrahlung der digitalen Technologie erkrankt, und ihre Zahl nimmt rasant zu. Diese Strahlung ist weder zu riechen noch zu sehen. Die meisten Menschen sind über die Intensität und die Reichweite der Strahlung ihrer Geräte nicht informiert. Sie wissen beispielsweise nicht, dass Handys, Schnurlostelefone und WLAN 50 Meter weit durch die Wände strahlen und damit alle Menschen in diesem Umkreis mitschädigen.

Zellkommunikation wird empfindlich gestört

Die digitale Funktechnologie wurde ohne jede Abklärung von Nebenwirkungen eingeführt. Die Dauerbestrahlung durch Sendemasten und am Kopf beim Telefonieren führt zu gesundheitlichen Schäden, da die Zellkommunikation von lebenden Organismen auf sehr feinen elektromagnetischen Signalen beruht und diese empfindlich gestört wird.
Grenzwerte Zum Schutz der Bevölkerung sind in der Bundes-Immissionsschutzverordnung
(26. BImSchV) nur Grenzwerte gegen eine übermäßige Erwärmung durch elektromagnetische Strahlung festgelegt. Es ist eine Irreführung der Bevölkerung, zu behaupten, durch diesen Grenzwert sei sie geschützt, da biologische Wirkungen schon ab einem hundertmillionstel des Grenzwertes auftreten können.

In Deutschland fehlt ein Grenzwert für die biologischen Wirkungen!

Das Vorsorgeprinzip wird missachtet. Andere Länder haben auf der Grundlage von Forschungen längst niedrigere, den biologischen Anforderungen besser Rechnung tragende Grenzwerte festgelegt. Eine Rechtsgrundlage für den Schutz vor Strahlung durch Mobilfunkmasten und durch Strahlungsquellen in der Nachbarschaft gibt es in Deutschland nicht. Dass gesundheitliche Risiken bestehen, ist auch daran erkennbar, dass die Versicherungen sich weigern, sie zu versichern.

Studienergebnisse:

Die nachgewiesene Gefahr besteht in Erbgutschäden, Hirntumoren, Leukämie, Bluthochdruck, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Herzbeschwerden, Tinnitus, nachlassende Gedächtnisleistung, Immunschwäche, Fruchtbarkeits- und Potenzstörungen. Durch Öffnung
der Blut-Hirn-Schranke können Gifte ungehindert ins Gehirn gelangen (www.medpilot.de).
Je dauerhafter und stärker die Bestrahlung ist, desto schneller und schwerer entwickeln sich die Krankheitssymptome. Besonders gefährdet sind elektrosensible Menschen, heute 5 bis 10 Prozent der Bevölkerung und vor allem Kinder, aber auch alte, schwermetallbelastete und
neurologisch vorbelastete Menschen. Auch in der Tier- und Pflanzenwelt gibt es flächendeckende Schäden.

Weitere Informationen im Internet auf folgenden Seiten:

www.funkfrei.net

www.diagnose-funk.org

www.netzwerk-risiko-mobilfunk.de

www.der-mast-muss-weg.de

www.kinder-und-mobilfunk.de

www.aerzte-und-mobilfunk.net

www.mobilfunk-buergerforum.de

www.diewellenbrecher.de

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„Naziterror und Rassismus bekämpfen! Verfassungsschutz auflösen!“ – Bundessprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer PolizistInnen spricht in Schwäbisch Hall

„Der Staat dein Freund und Helfer ?“ lautet der Titel einer Veranstaltung am Donnerstag, 24. Oktober 2013, um 19.30 Uhr in der KULTBUCHT im Alten Schlachthaus in Schwäbisch Hall. Es spricht Thomas Wüppesahl, Bundessprecher der „Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten“. Anschließend ist Zeit für Fragen und Diskussion.

Regionales Bündnis für die Demos am 2. November 2013 in Heilbronn und 16. November 2013 in Schwäbisch Hall

Rechtsradikale, rassistische, frauenfeindliche Polizeibeamte

„Wir haben nach wie vor einen hoch relevanten Anteil rechtsradikaler, rassistischer, frauenfeindlicher Polizeibeamter in der BRD“, behauptet Thomas Wüppesahl. „Das am wenigsten Erstaunenswerte ist allerdings, dass diese ehemaligen Mitglieder des Ku-Klux-Klan nach wie vor im Polizeidienst tätig sind“, kritisiert Wüppesahl. „Zschäpe, Mundlos, Bönhardt und gleichzeitig waren etliche Polizisten aus Baden Württemberg präsent. Man ließ dann die Sau raus: harter Rechtsrock wurde gespielt, es fanden natürlich entsprechende Gespräche statt… “, berichtet Thomas Wüppesahl.

Verfassungsschutz wurde von NSDAP-Kadern aufgebaut

„Diese Ämter (Verfassungsschutz) wurden eben von NSDAP-Kadern aufgebaut, und das wurde kontinuierlich weitergeführt. Deswegen war es auch über 13 Jahre lange nicht möglich, diesen NSU auffliegen zu lassen, weil er die schützenden Hände aus den Verfassungsschutzämtern über sich hatte“, vermutet Wüppesahl. Wüppesahl, der bei fast allen öffentlichen Sitzungen des Bundestagsausschusses zu den Vorgängen um den NSU anwesend war, gibt interessante Einblicke und erzählt schockierende und bislang unveröffentlichte Details.

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„Straßenbauprojekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet“ – Kommentar von Nikolaos Sakellariou (SPD)

Die nun vorliegende Anmeldeliste der Landesregierung für den Bundesverkehrswegeplan ist aus Sicht des Schwäbisch Haller SPD-Landtagsabgeordneten Nikolaos „Nik“ Sakellariou das Ergebnis eines landesweit zugrunde gelegten fachlichen Konzepts mit einem sehr breiten Beteiligungsprozess.

Vom SPD-Wahlkreisbüro Schwäbisch Hall

Vier Regionalkonferenzen

Dazu zählten vier Regionalkonferenzen, die es so bei früheren Anmeldungen Baden-Württembergs für den Bundesverkehrswegeplan nicht gegeben hat. „Mit der Anmeldung stärkt das Land einerseits die hoch belasteten transeuropäischen Autobahn-Achsen wie die A 5, A 6, A 8 und andererseits besonders hoch belastete Strecken im Land“, betont Sakellariou.

Infrastruktur im Ländlichen Raum wird gestärkt

Mit der Berücksichtigung von Hauptverbindungsachsen stärke die grün-rote Landesregierung – unabhängig von den reinen Verkehrszahlen – die Infrastruktur im Ländlichen Raum, so zum Beispiel die Verbindungen Tübingen-Ravensburg und Offenburg-Villingen-Schwenningen.

Menschen vom Durchgangsverkehr entlasten

„Außerdem werden durch Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel Ortsumfahrungen mit entsprechenden Entlastungswirkungen gerade auch im Ländlichen Raum Menschen vom Durchgangsverkehr entlastet und die Wirtschaft gestärkt. Dadurch verringern sich Unfallgefahren, Lärm, schlechte Luft und Staus“, begründet der Rechtsanwalt die Maßnahmenliste. „Angesichts dieses fachlich fundierten Prozesses nach objektiven Kriterien ist es ein großer Erfolg, dass die A6 zwischen Weinsberg und Kupferzell sowie Kupferzell und der Landesgrenze, die B14 Ortsumfahrung Michelfeld, die Verlegung der B14/B19 in Schwäbisch Hall sowie die B19 Ortsumfahrung Gaildorf in der Anmeldeliste zum Zuge kamen“, zeigt sich der Abgeordnete erfreut. Er werte dies als großen Erfolg für die betroffenen Städte und Gemeinden Weinsberg, Kupferzell, Schwäbisch Hall, und Gaildorf.

Seitenstreifen für den Verkehr freigeben

Insbesondere der Autobahnabschnitt zwischen Weinsberg und Kupferzell, beziehungsweise der bayrischen Landesgrenze brauche dringend Entlastung, so Sakellariou. Deshalb sei hier als Zwischenlösung auch die Freigabe des Seitenstreifens möglich. Mit den Maßnahmen entlang der B14/B19 in Schwäbisch Hall und Gaildorf sind zudem wichtige regionale Verkehrsachsen in der Liste enthalten, für die sich Sakellariou stark gemacht hatte.

Rund 160 Maßnahmen für etwa 11 Milliarden Euro

Angemeldet werden von Baden-Württemberg beim Bund rund 160 Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Finanzvolumen von gut 11 Milliarden Euro. Das stellt nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion den realistischen Bedarf dar. Sie fordert nun den Bund auf, die finanzielle Mittelbereitstellung für den Bundesfernstraßenbau in Baden-Württemberg bedarfsgerecht zu erhöhen, da hier die Belastung auf den Straßen seit Jahren größer ist als anderswo in Deutschland.

Was kann auf die Schiene oder auf Schiffe verlagert werden?

Im Rahmen der Erstellung der Maßnahmenliste sei außerdem genau geprüft worden, ob nicht Alternativen zum jeweiligen Aus- und Neubau in Frage kommen, etwa ein drei- statt ein vierstreifiger Ausbau oder die Freigabe von Seitenstreifen. Auch das Verlagerungspotenzial zur Schiene und zu Wasserstraßen bleibe nicht unberücksichtigt.

Schwerpunkte aus Sicht des Landes definieren

Das Verkehrsministerium werde nun in einem nächsten Schritt die gemeldeten Maßnahmen nach Ihrer Dringlichkeit ordnen, um gegenüber dem Bund die Schwerpunkte aus Sicht des Landes zu definieren. „Das Letztentscheidungsrecht, welche Straße wann gebaut wird, liegt jedoch allein beim Bund“, betont Sakellariou abschließend.
Die Anmeldeliste zum Bundesverkehrswegeplan zum Herunterladen als PDF-Datei:

Anmeldeliste_Bundesverkehrswegeplan

Weitere Informationen und Kontakt:

MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Baden Württemberg, Hauptstätter Straße 67, 70178 Stuttgart (VVS: Österreichischer Platz), Behindertengerechte Parkplätze vorhanden.

Telefon 0711-231-3091

Telefax 0711 231-5899

E-Mail: poststelle@mvi.bwl.de

Internet:

www.mvi.baden-wuerttemberg.de

www.service-bw.de

Anmeldung der Straßenbauprojekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015:

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) arbeitet an der
Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP), der bis 2015 vorgelegt und 2016 im Bundeskabinett beschlossen werden soll. Bis September 2013 sind die Länder aufgefordert, dem BMVBS mögliche Straßenprojekte zu melden, die im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung durch den Bund bewertet werden sollen.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat hierzu ein Landeskonzept erarbeitet und dieses sowie den daraus resultierenden Entwurf einer Maßnahmenliste mit
Projekten, die für eine Meldung an den Bund grundsätzlich in Frage kommen, Mitte März veröffentlicht und den BürgerInnen sowie den Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zusätzlich fanden vier Regionalkonferenzen statt, eine in jedem Regierungsbezirk, bei denen das Landeskonzept vorgestellt wurde und die Gelegenheit zur Diskussion und zur Abgabe einer Stellungnahme bestand.

Ergebnis der Anhörung und eines Gutachtens zu Zwischenlösungen

Insgesamt sind über 350 Stellungnahmen im MVI eingegangen. An den Regionalkonfe-
renzen haben jeweils 150 bis 500 Interessierte teilgenommen. Die im Rahmen der An-
hörung und bei den Regionalkonferenzen eingegangenen Stellungnahmen wurden
ausgewertet. Danach erfolgte eine Prüfung, ob Änderungen am Maßnahmenpool be-
gründet sind. Ergebnis der eine überarbeitete Maßnahmenliste, die zur Bewertung im
Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung an das BMVBS übersandt wird.
Die Anmeldeliste enthält 158 Einzelprojekte (darunter 103 Neubau- und 55 Ausbauprojekte). Der Entwurf der Maßnahmenliste, der im März 2013 veröffentlicht wurde, enthielt 160 Projekte (davon ca. 100 Neubau- und 60 Ausbaumaßnahmen). Die Differenz resultiert aus Veränderungen durch das Anhörungsergebnis, in dessen Folge 8 Neubauprojekte zusätzlich aufgenommen wurden und 5 Projekte (überwiegend Ausbauprojekte) gestrichen wurden und die auf Wunsch des BMVBS teilweise durchgeführte Zusammenfassung von Projekten. So wurden z. B. die beiden Projekte OU Unterkochen und OU Ebnat zu einem Projekt Unterkochen bis Ebnat zusammengefasst.

Zwischenlösungen berücksichtigt

Zudem wurden Ergebnisse eines vom MVI beauftragten Gutachtens zu Zwischenlösungen berücksichtigt, mit dem Ziel der Identifizierung möglicher Einsparpotentiale. Demnach besteht für zirka 70 Kilometer Ausbaulänge an Autobahnen, die im Bedarfsplan 2003 enthalten waren, kein Bedarf für eine Anmeldung. Rund neun Kilometer Ausbaulänge wurden als neues Vorhaben gegenüber dem angehörten Listenentwurf als bedarfsplanrelevant ermittelt. Eine noch weiter vertiefend zu untersuchende Machbarkeit einer Zwischenlösung durch eine tageszeitliche beschränkte Seitenstreifenfreigabe kommt auf einer Länge von zirka 60 Kilometer im Autobahnnetz in Betracht. Bei der Untersuchung von dreistreifigen Ausbaulösungen gegenüber den vierstreifigen Ausbaumaßnahmen ergaben sich durch das Gutachten nur geringfügige Änderungen gegenüber dem angehörten Listenentwurf.

Baupreise haben sich erhöht

Für die Projektanmeldung beim BMVBS wurden die Kosten aktuell ermittelt. Das Investitionsvolumen beläuft sich danach auf zirka 11,2 Milliarden Euro. In dieser Summe sind 0,72 Milliarden Euro Investitionskosten für die baureifen Projekte (abzüglich der Maßnahmen Unlingen, Süßen, Ravensburg für die eine Baufreigabe im Jahr 2013 bereits erfolgte) enthalten. Dies ist eine Erhöhung gegenüber dem am 19. März 2013 veröffentlichten Investitionsvolumen von zirka 9,4 Milliarden Euro um 1,8 Milliaden Euro. Die Erhöhung resultiert daraus, dass für die Anmeldung die Kosten auf den Stichtag 1.1.2014 hochgerechnet worden sind. Zum Teil waren bis zum 19. März 2013 nur Kosten aus der ursprünglichen Anmeldung aus dem Jahr 2003 und früher bekannt, die zwischenzeitlich eingetretene allgemeine Baupreisentwicklung war nicht berücksichtigt. Ferner wurde vom Bund eine tiefere Betrachtungsebene bei der Projektanmeldung gefordert. In der Folge konnten kostensteigernde Randbedingungen schon bei der Anmeldung genauer berücksichtigt werden.

Priorisierung ist zwingend erforderlich – Ergebnisse im November 2013

Die Umsetzung aller im Entwurf des Maßnahmenpools enthaltenen Projekte würde bei einer 15-jährigen Laufzeit des neuen BVWP jährliche Mittelzuweisungen an Baden-Württemberg in Höhe von zirka 750 Millionen Euro voraussetzen. In den Jahren 2002 bis 2011
lagen diese Zuweisungen jedoch nur bei durchschnittlich 230 Millionen Euro. Bei einer
durchschnittlichen Mittelzuweisung von 100 Millionen Euro jährlich würde es 111 Jahre, bei 200 Millionen Euro 55 Jahre dauern, um alle Maßnahmen zu realisieren. Der Bund hat im vergangenen Jahr darüber hinaus bereits eine Absenkung der jährlichen Mittel für die kommenden Jahre angekündigt. Vor diesem Hintergrund wird im Sinne einer transparenten und an den finanziellen Rahmenbedingungen orientierten Straßenbaupolitik eine Priorisierung der in der Maßnahmenliste enthaltenen Projekte durchgeführt. Die Bewertung erfolgt nach fünf Kriterien (Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Wirkung Mensch, Wirkung Umwelt, Kosten). Das Ergebnis der Priorisierung soll im November 2013 vorliegen.

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„Sanierungsstau erfordert gemeinsames Handeln in der Verkehrspolitik“ – Kommentar von Harald Ebner (Grüne)

„Der Sanierungsstau erfordert gemeinsames Handeln in der Verkehrspolitik“, meint der Grünen-bundestagsabgeordnete Harald Ebner. Er kommentier die Vorstellung der Empfehlung der „Bodewig-Kommission“ zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung auf der Sonder-Verkehrsministerkonferenz der Länder. Ebner ist stellvertretendes Mitglied im Bundestags-Verkehrsausschuss.

Vom Bundestagsbüro des Grünen-Abgeorndeten Harald Ebner

Sanierungsstau von etwa 38,5 Milliarden Euro

Die Ergebnisse der so genannten Bodewig-Kommission für „Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ haben eines ganz deutlich gezeigt: Ein „weiter so“ in der Verkehrspolitik können wir uns nicht mehr leisten! Denn der bis heute angehäufte Sanierungsstau allein bei der Verkehrsinfrastruktur des Bundes erfordert etwa 38,5 Milliarden Euro zusätzliche Investitionen in den nächsten 15 Jahren. Die bisherigen Mittel für den Erhalt waren nicht im Ansatz ausreichend. Ein Paradigmenwechsel in der Infrastrukturfinanzierungspolitik ist daher überfällig.

Geld muss in den Erhalt der Infrastruktur fließen

Der gewaltige Bedarf stellt Bund, Länder und Kommunen vor finanziell kaum zu bewältigende Herausforderungen. Einmal mehr wird deutlich, dass die Haushaltmittel im Verkehrsetat in den nächsten Jahren zwangsläufig vorrangig in den Erhalt unserer bestehenden Infrastruktur fließen müssen. Jeder verantwortungsvolle Politiker in Bund, Land, Stadt und Gemeinde ist gut beraten, dies jetzt zur Kenntnis nehmen, anstatt ständig weiter völlig unrealistische Luftschlösser ohne Aussicht auf Umsetzung zu fordern.

Maut auch auf Nebenstrecken erheben

Der Vorschlag zur Ausweitung der Nutzerfinanzierung für LKWs durch die Erhebung auf Bundes- und Landesstraßen sowie auch auf Gewichtsklassen unter zwölf Tonnen ist zu begrüßen. LKWs belasten unsere Straßen bis zu 60.000mal mehr als ein PKW und müssen damit auch zusätzlich an der Finanzierung beteiligt werden. Mit der Ausweitung der Mauterhebung auf das nachgeordnete Straßennetz kann gleichzeitig auch den jetzt so viel beklagten Ausweichverkehren entgegengewirkt werden.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Sprecher für Agrogentechnik, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

 

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„Klaus Reglings kreativer Umgang mit der Wahrheit (Teil 2)“ – Kommentar von Paul Michel aus Schwäbisch Hall

Mit „Regling bei Döring Teil 2 – Klaus Reglings kreativer Umgang mit der Wahrheit“ überschreibt Paul Michel seinen zweiten Bericht von einer Veranstaltung in Schwäbisch Hall.

Von Paul Michel, Schwäbisch Hall

Lebensniveau seit 2009 um zirka 40 Prozent gefallen

„Klar entschlossen und souverän“ empfand Jürgen Stegmaier vom „Haller Tagblatt“ die Reaktion  des Herrn über Europas Stabilitätsfond ESM, Klaus Regling, als er vom Schreiber dieser Zeilen auf die Folgen seiner Sparoperationen in Griechenland angesprochen wurde. In Griechenland ist in Folge der von der Troika verfügten Sparprogramme das Lebensniveau seit 2009 um zirka 40 Prozent gefallen, die Verhältnisse im Gesundheitswesen werden allgemein als „humanitäre Katastrophe“ beschrieben: Die Krankenhäuser sind in einem absolut desolaten Zustand, der an Dritte Welt-Verhältnisse erinnert, rund 40 Prozent der Menschen sind ohne Krankenversicherung und bekommen ärztliche Betreuung oder Medikamente nur gegen Bares.

Regling fühlt sich nicht verantwortlich

Herr Regling fühlt sich für solche Zustände nicht verantwortlich. Das sei alles sehr bedauerlich, sagte er. Aber dafür seien nicht die Maßnahmen der Troika verantwortlich, sondern die von den früheren griechischen Regierungen zu verantwortende horrende Staatsverschuldung. Der Anpassungsprozess ist unvermeidlich und würde ohne die Rettungsmaßnahmen noch viel brutaler ausfallen – so Regling. Die gegenwärtigen Sanierungsprogramme sieht er ganz in der Kontinuität der IWF-Programme früherer Jahrzehnte, die  letztlich immer die Gesundung der jeweiligen Länder zum Ergebnis gehabt hätten.

Standardversion der Sachwalter des „großen Geldes“

Was Regling  vorträgt, ist die Standardversion der Sachwalter des „großen Geldes“. Stets mit großem Selbstbewusstsein vorgetragen, besticht sie vor allem durch einen „souveränen“ und kreativen Umgang mit der Wirklichkeit.

Die Wirklichkeit sieht anders aus

Natürlich ist es hier nicht möglich, eine umfassende Analyse der Troika Politik gegenüber Griechenland vorzunehmen. Einige wenige Anmerkung genügen aber, um herauszuarbeiten, dass  die Wirklichkeit ganz anders ist, als Regling uns das glauben machen will.

Wo kein Wille, ist auch kein Weg!

Was die tatsächlich hohe Verschuldung des griechischen Staates anbelangt, so ist sie unbestreitbar. Die Frage aber ist, was die wesentlichen Ursachen dafür sind. An Reglings Sicht der Dinge fällt zunächst auf, dass all jene Faktoren ausgeblendet sind, die auf eine Verantwortung  der Dominanzmacht der EU, der BRD, an dem Schlamassel hinweisen könnten. Der Anteil des ungeheuer aufgeblähten Rüstungshaushalt Griechenlands, von dem nicht zuletzt die deutsche Rüstungsindustrie profitierte, ist bei ihm ebenso wenig Thema wie die Rolle, die deutsche Konzerne bei der Korruption spielten. Allein SIEMENS machte bis zu 180 Millionen Euro zur „politischen Landschaftspflege“ in Griechenland locker, um dort seine  Produkte und Dienstleistungen (Telekom Digitalisierung, Sicherheitssysteme für Olympische Spiele, Ausrüstungen für die Bahn, Hermes System für die Armee) zu überteuerten Preisen losschlagen zu können. Die Mehrkosten für den griechischen Haushalt gehen in die Milliarden…

Reederoligarchie war von Steuerzahlungen praktisch völlig freigestellt

Tabu ist für Regling auch der Anteil des griechischen Steuersystems am Anwachsen der Schulden. Das war schon immer so angelegt, dass die milliardenschwere griechische Reederoligarchie von Steuerzahlungen praktisch völlig freigestellt war. Dass in den 2000er Jahren die reale Besteuerung von Gewinn und Vermögen in Griechenland nur halb so hoch wie im Durchschnitt der Euro-Zone ist, ist für Dienstleister der reichen Machtelite mit neoliberalen Scheuklappen wie Regling vermutlich kein Makel, sondern ein „Standortvorteil“. Es kommt nicht von ungefähr, dass der Aufbau einer funktionierenden Steuerbehörde in Griechenland für die Troika und für Regling kein Thema ist. Und es verwundert nicht, dass die ohnehin schon unterbesetzten  Steuerbehörden in Griechenland  dank der Troika Maßnahmen noch stärker ausgeblutet wurden: „Vor drei Jahren waren wir im ganzen Land 16500, Jetzt sind wir nur noch 9500. Bei mir in der Abteilung sind von 65 Steuerbeamten nur noch 40 übriggeblieben“, sagte eine griechische Steuerbeamtin gegenüber dem Deutschlandfunk.

Griechischer Oberschicht bei ihrer „Steueroptimierung“ in die Parade fahren

Obwohl damit der griechische Haushalt saniert werden könnte, ist es natürlich für die Troika kein Thema, Maßnahmen auszuhecken mit dem Ziel, dass die griechische Oberschicht für über 200 Milliarden Euro, die sie als Fluchtgeld bei Schweizer Banken gebunkert hat,  die fälligen Steuern zahlt. Dabei wäre das gar nicht schwierig. Die Eurobürokraten in Brüssel müssten gegenüber den Schweizer Banken lediglich mit der gleichen Entschlossenheit auftreten wie das die US-Amerikaner tun. Der griechischen Oberschicht bei ihrer „Steueroptimierung“ in die Parade zu fahren, ist allerdings nicht die Sache eines Klaus Regling. Für Regling und die anderen Top-Bürokraten gilt: Wo kein Wille, ist auch kein Weg! Stattdessen verwendet sie ihr Gehirnschmalz lieber darauf, wie man die kleinen Leute schröpfen kann.

Regling – ein Hardliner der Austerität

Angesichts der von den Troika-Maßnahmen verursachten humanitären Katastrophe in Griechenland kamen in letzter Zeit sogar dem IWF, der wahrlich nicht für seine soziale Haltung bekannt ist, Zweifel hinsichtlich der Richtigkeit des Vorgehens der Troika gegenüber Griechenland. Man habe die Folgen der harten Reformauflagen in Griechenland unterschätzt, so Ökonomen des IWF. Dem Programm aus dem Jahr 2010 seien allzu optimistische Annahmen zur Entwicklung der griechischen Staatsschulden und zur Umsetzung von Reformen in dem Land zugrunde gelegt worden, hieß es in einem IWF-Bericht über das damalige Vorgehen. Solche Selbstzweifel, die die Bereitschaft zur Verordnung weiterer sozialer Grausamkeiten einschränken, brachten den sonst so sachlich-nüchternen Regling auf die Palme. Er beschimpfte den IWF, er mache den Stabilitätspakt lächerlich und plädierte, so gar nicht vornehm diplomatisch für ein Ausscheiden des IWF aus der Troika. Es gibt also durchaus Dinge, bei denen der freundliche Herr Regling durchaus ungemütlich werden kann.

Wie Regling die Geschichte auf den Kopf stellt

Andrerseits beruft sich Regling auf den IWF als positives Beispiel. Er sieht die  gegenwärtigen Sanierungsprogramme in Griechenland ganz in der Kontinuität der IWF-Programme früherer Jahrzehnte. So wie dank der Hilfsprogramme des IWF die Schuldenkrise der Dritten Welt überwunden worden sei, werde es alsbald auch in Griechenland wieder aufwärts gehen, lässt Regling seine geneigte Zuhörerschaft in der Hospitalkirche wissen. Die Mehrheit der dort Anwesenden dürfte Regling nur zu gerne glauben, weil das den eigenen, auf Halbwissen gebauten Vorurteilen entspricht. Dass Regling mit dieser Aussage die geschichtliche Wahrheit auf den Kopf stellt, interessiert nicht. Denn die vom IWF in Form einer Schocktherapie verabreichten „Strukturanpassungsmaßnahmen“ (Massenentlassungen im öffentlichen Dienst, Privatisierungen zum Schnäppchenpreis, Kürzungen bei Bildungs- und Sozialausgaben, Einstellung von Nahrungsmittelsubventionen) hatten in den betroffenen Ländern eine dramatische Zunahme von Hunger, Elend und Tod zur Folge. In Lateinamerika spricht man davon, dass die 80er Jahre ein „verlorenes Jahrzehnt“ waren. Dass in einigen Ländern Lateinamerikas  inzwischen eine gewisse Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage eingetreten ist, hat nicht mit der von Regling herbei gedichteten positiven Wirkung des IWF-Sanktionen zu tun. Im Gegenteil: Soziale und wirtschaftliche Verbesserungen sind in jenen Ländern zu beobachten, wo dank eines  Neuaufschwungs der sozialen Bewegungen und linken Parteien ab der zweiten Hälfte der 90er Jahre mit den Auflagen des IWF gebrochen wurde: Argentinien, Brasilien, Bolivien, Ecuador oder Venezuela. Die in diesen Ländern verfolgte Sozial- und Wirtschaftspolitik verabscheut der Herr Regling vermutlich genauso intensiv wie der Teufel das Weihwasser.

Schlussbemerkung: Zombiekapitalismus des 21. Jahrhundert

Der unbestrittene Spitzenbürokrat Regling war im Auftreten durchaus zurückhaltend und bescheiden – ganz im Gegensatz zu seinem Gastgeber Walter Döring, dem man stets anmerkt, wie sehr er es braucht, im Rampenlicht zu stehen. Regling dagegen brütet wahrscheinlich lieber über Zahlen als dass er öffentliche Reden hält. Man könnte ihn für bodenständig und ehrlich halten. Zumindest Letzteres lässt sein Job nicht zu, selbst wenn er es wollte. Wenn er ans Mikrofon tritt, muss er auch die entsprechende neoliberale Ideologie verbreiten, deren Vollstrecker er ist. Ob er die ganzen neoliberalen Märchen, die er dabei zum Besten gibt, wirklich glaubt oder ob er es einfach so daher redet, weil das sein Job ist – vielleicht weiß es seine Frau oder sein Psychotherapeut.

So unterschiedlich die Persönlichkeiten von Döring und Regling und ihr Rang im Machtgefüge des Zombiekapitalismus des 21. Jahrhundert sein mögen, sie sind sich einig in dem Bestreben, den Weltmarktführern den Weg frei zu machen. Dank Regling durfte der politisch abgehalfterte Döring wieder einmal vor Zuschauern ans Mikrofon – und damit hat Regling an diesem Abend zumindest einem eine gute Tat getan.

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„Olivenöl aus Palästina“ – Der Erlös kommt Menschen in einem Flüchtlingslager zugute

Klaus Ehrmann aus Schwäbisch Hall, Referent verschiedener Palästina-Veranstaltungen, hat einen Import für Olivenöl aus Palästina organisiert. Den Erlös von vier Euro pro Liter schickt er an Projekte in Palästina, vor allem an das Flüchtlingslager in Jenin.

Von den Organisatoren

Ernte erfolgt manuell

Olivenöl aus Palästina heute, im Zeichen der nun über 45 Jahre andauernden israelischen
Besetzung Palästinas, ist Olivenöl das einzig nennenswerte Exportprodukt und das Haupteinkommen der Landbevölkerung. Seit der Römerzeit wird in Palästina nachweislich der Rumi-Olivenbaum angebaut. Jahrhunderte alte Bäume sind in den Hügeln und Bergen der Westbank auf kleinsten Terrassen zu finden, jedes Fleckchen Erde wird genützt. Diese müssen von Hand bearbeitet werden. Man sagt, die Bauern behandeln ihre Olivenbäume wie Familienmitglieder. Die Ernte erfolgt manuell und äußerst schonend. Die Oliven werden vor dem Pressen dann meist auch noch von Hand verlesen.

Vermarktungsmöglichkeiten stark eingeschränkt

Aus Angst vor der Verwendung von Dünge- und Spritzmitteln zur Gewinnung von Sprengstoff hat das israelische Militär ein absolutes Verbot für diese Mittel verhängt, was allerdings zur positiven Folge hat, dass die landwirtschaftlichen Produkte Palästinas nahezu „BIO“-Qualität haben. Palästina produziert weit mehr hochwertiges Olivenöl als die eigene Bevölkerung verbraucht. Durch die Besatzungspolitik Israels sind aber die Vermarktungsmöglichkeiten sehr stark eingeschränkt.

Bauern haben nur begrenzten Zugang zu ihren Feldern

An vielen Stellen der Grenze zu Israel sind die Sperranlagen und eine bis zu neun Meter hohe Mauer weit in das Gebiet der Westbank hineingetrieben. Dies führt dazu, dass die Bauern dort keinen oder nur zeitlich begrenzten Zugang zur ihren Feldern und Olivengärten haben.

Wir unterstützen folgende Einrichtungen:

Caritas-Kinderkrankenhaus in Bethlehem, überkonfessionelles Kinderkrankenhaus, offene und kostengünstige Behandlung für alle Kinder der südlichen Westbank. Wir leiten weiter: Geldspenden sowie Sachspenden wie Kinderschuhe und Spiele.

Siehe: www.kinderhilfe-bethlehem.ch

Orthopädische Werkstätten  und Reha-Zentren für behinderte Kinder in den Flüchtlingslagern in Jenin und Nablus

Wir leiten weiter: Geldspenden sowie Sachspenden wie Kinderschuhe und -Spiele
Siehe: www.al-jaleel.org

Unser wirtschaftliches  Konzept:

Die Einfuhr von Produkten aus Nicht-EU-Ländern unterliegt ganz besonderen Regeln und  Beschränkungen, welche am einfachsten und zuverlässigsten auf der Basis eines angemeldeten Gewerbes zu berücksichtigen und abzuwickeln sind. Wir gehen heute, in der Anfangsphase unserer Tätigkeit davon aus, dass wir mit diesem Gewerbe natürlich Überschüsse erwirtschaften. Diese wollen wir nach Abzug aller Kosten den palästinensischen Oliven-Bauern und anderen Projekten in Palästina zukommen lassen. So ist zu erwarten, dass wir pro Liter Olivenöl etwa vier Euro nach Palästina weiterleiten können.

Weitere Informationen und Kontakt:

Importiert von: Klaus Ehrmann, Schulgasse 9, 74523 Schwäbisch Hall

E-Mail: palivo@web.de

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„Auch nach der Wahl: Der Protest geht weiter!“ – Heute (Donnerstag) Treffen des „Haller Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21“

Das nächste Treffen des „Haller Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21“ findet am heutigen Donnerstag, 10. Oktober 2013, um 19.30 Uhr in der Gaststätte Rose, Bahnhofstraße, in Schwäbisch Hall statt.

Vom „Haller Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21“

Thema wird sein:

„Auch nach der Wahl: Der Protest geht weiter!“ Planung weiterer Aktivitäten.

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„Attacke der Gentechnik-Konzerne auf die EU stoppen“ – Kommentar des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Zur Verurteilung der EU-Kommission durch den Generalgerichtshof der Europäischen Union wegen Verzögerung der Anbauzulassung für den Gentech-Mais 1507 des Konzerns Pioneer gibt Harald Ebner, Sprecher für Agro-Gentechnik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen unten stehende Kommentar ab.

Vom Berliner Bundestagsbüro des Abgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Es droht Anbauzulassung für den Genmais 1507

Das Urteil ist eine schlechte Nachricht für die Umwelt und die gentechnikfreie Landwirtschaft in Europa. Denn nun droht nicht nur die Anbauzulassung für den Genmais 1507, sondern auch für fünf weitere Genmaissorten. Da die EU-Kommission keine weiteren Klagen wegen „Verschleppung“ von Zulassungen riskieren will, ist nun die Gefahr groß, dass Brüssel im Eiltempo den Anbau dieser Gentech-Sorten freigibt. Trotz der starken gesellschaftlichen Ablehnung der Agrogentechnik in Europa könnten also schon kommendes Jahr wieder Gentech-Pflanzen auch auf deutschen Äckern wachsen.

Scheinrückzugsmanöver von Monsanto, BASF und Co.

Die Gerichtsentscheidung ist auch ein deutliches Signal für Bäuerinnen und Bauern, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die gentechnikkritische Zivilgesellschaft. Die Scheinrückzugsmanöver von Monsanto, BASF und Co. haben sich damit als Makulatur erwiesen. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger Europas sich weiter aktiv und engagiert den Markteroberungsplänen der Gentech-Konzerne widersetzen, wird die gentechnikfreie Landwirtschaft auch in Zukunft Bestand haben.

Erstellung von Studien nicht länger allein den antragstellenden Konzernen überlassen

Obwohl Pioneer bereits 2007 erstmals geklagt hatte, konnte sich die Europäische Kommission bisher nicht zu einer umfassenden Reform des Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Organismen durchringen. Eine wichtige Voraussetzung für eine unabhängige Risikobewertung wäre es, die Erstellung von Studien nicht länger allein den antragstellenden Konzernen zu überlassen. Das zeigt auch der aktuelle Fall: Die bisherige Einschätzung der EU-Risikobewertungsbehörde EFSA, der Genmais 1507 sei unbedenklich, beruht auf fragwürdigen Annahmen in den Antragsunterlagen und ignoriert Gefahren für Nichtzielorganismen wie Schmetterlinge. Bis heute existieren keine Langzeitstudien zu ökologischen Risiken oder Studien, die nicht im Auftrag von Pioneer erstellt wurden. Hinzu kommt, dass die EFSA eine positive Risikobewertung für den Gentech-Mais abgab, obwohl Pioneer sich bis auf den heutigen Tag weigert, sowohl bei seinen Antragsunterlagen als auch bei seinen notwendigen Schutzmaßnahmen für Nichtzielorganismen nachzubessern, wie von der EU-Kommission gefordert.

Risikoeinschätzung revidieren

Die EFSA muss nun ihre Hausaufgaben machen und auf Basis der bislang unberücksichtigten wissenschaftlichen Erkenntnisse ihre Risikoeinschätzung revidieren.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Sprecher für Agrogentechnik, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

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„Griechenland: Ein EU-Land in der Krise“ – Vortrag in Schwäbisch Hall

„Griechenland – Ein EU-Land in der Krise“ lautet der Titel eines Vortrags am Donnerstag, 17. Oktober 2013, um 20 Uhr in Schwäbisch Hall, Volkshochschule, Raum M.1.02. Veranstalter sind der AK Programm des Club Alpha 60 und die Volkshochschule Schwäbisch Hall.

Vom AK Programm des Club Alpha 60 und Volkshochschule Schwäbisch Hall

 „Griechenland im Würgegriff – Ein Land der EU-Peripherie wird zugerichtet.“

Referent: Paul Kleiser, Dozent an der VHS München, Herausgeber eines neuen Buches zu Griechenland mit dem Titel „Griechenland im Würgegriff – Ein Land der EU-Peripherie wird zugerichtet.“

Elemente byzantinischer und osmanischer Herrschaft

In seinem Vortrag untersucht Paul Kleiser die historischen Besonderheiten eines Landes der europäischen Peripherie. Er spricht über die Ursachen des spezifisch griechischen Klientelsystems, in dem noch bestimmte Elemente byzantinischer und osmanischer Herrschaft nachwirken.

Ungehemmte Konkurrenz hochentwickelter Industriestaaten

Er wird aber auch der Frage nachgehen, welche Folgen der Eintritt Griechenlands in eine EU zeitigte, als der periphere griechische Kapitalismus der ungehemmten Konkurrenz von hochentwickelten Industriestaaten wie der BRD ausgesetzt wurde.

Alternativen zu dem von der Troika verordneten Irrsinn

Selbstverständlich werden die jüngsten Entwicklungen in Griechenland nach der Ermordung des Rappers Pavlos Fyssas durch griechische Neonazis bei der Veranstaltung ebenso ein Thema sein wie die Frage nach den gesellschaftlichen Alternativen zu dem von der Troika verordneten Irrsinn.

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