„Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ – Streik am Hohenloher Krankenhaus und bei Hohenloher Seniorenbetreuungs GmbH

Die Beschäftigten der Hohenloher Krankenhaus GmbH und Hohenloher  Seniorenbetreuungs GmbH befinden sich im Arbeitskampf.

Von Kai Bock, Mitglied des Kreisvorstands von Die Linke Schwäbisch Hall/Hohenlohe

Geschäftsführung bietet bisher nur ein Prozent

Ihre Forderungen: Übernahme der letzten Gehaltssteigerungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) um 3,5 Prozent für die nichtärztlichen Mitarbeiter an Krankenhaus und Alteneinrichtungen des Hohenlohekreise. Die Geschäftsführung bietet bislang ein Prozent pro Jahr für die nächsten drei Jahre. Die LINKE stellt sich an die Seite der Beschäftigten und unterstützt deren Forderungen.

Nur wer gerecht bezahlt wird, arbeitet motiviert

Denn Gesundheit und gute Versorgung von der Geburt bis ins hohe Alter ist ein Menschenrecht. Wer an dieser Stelle spart, spart auch an der Gesundheit der Bürger. Aber nur wer gerecht entlohnt wird, kann motiviert und gut für die Gesundheit der Bürger arbeiten. Keiner von uns möchte gern in einem personell und finanziell unterversorgten Krankenhaus oder Seniorenheim behandelt werden, mit überarbeiteten und demotivierten Mitarbeitern. Es ist ungerecht, die Finanzlücken in den Haushalten der Länder und Kommunen auf Kosten der Beschäftigten im Gesundheitssystem zu stopfen. Weiterhin ist es ungerecht, dass es im selben Tarifgebiet unterschiedliche Tarifverträge gelten. Wir fordern „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“.

An Streikdemo in Öhringen teilgenommen

Unsere Unterstützung haben wir unter anderem am 13. April 2013 bewiesen, als wir am bundesweiten Aktionstag UMFAIRTEILEN an der Streikdemonstration in Öhringen teilnahmen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Kai Bock, Mitglied Kreisvorstand DIE LINKE Schwäbisch Hall/Hohenlohe

Internet: http://die-linke-sha.de/

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„Kirchengemeinde Hornberg steht vor dem Aus“ – Nach dem Rücktritt zweier Kirchengemeinderäte wurden nicht genügend Nachfolger gefunden

Einst ist Hornberg – im heutigen Kreis Schwäbisch Hall gelegen – eine kleine selbstständige Landgemeinde gewesen. Wirtschaftlich arm, aber stolz und selbstbewusst. In den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten hat der Ort mit derzeit rund 180 Einwohnern viel von seiner früheren Eigenständigkeit eingebüßt.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Fusion mit Kirchengemeinde Kirchberg/Jagst

Eine starke Zäsur war 1972 die Eingemeindung nach Kirchberg/Jagst. Nun soll auch die bislang selbstständige Kirchengemeinde Hornberg aufgelöst werden. Sie fusioniert mit Kirchberg/Jagst zur Gesamtkirchengemeinde Kirchberg/Jagst.

Nur noch zwei blieben übrig

Was ist geschehen? Die ehrenamtliche Vorsitzende Marliese Krauß (57 Jahre) und Wolfgang Bück (72) sind die letzten amtierenden Kirchengemeinderäte des Ortes Hornberg. Zum Ende des Jahres 2012 hatten ihre beiden Kollegen Willi Baierlein (74) und Manfred Pröger (48) ihren vorzeitigen Rücktritt eingereicht. Willi Baierlein legte sein Amt aus gesundheitlichen Gründen nieder. Bei der Verabschiedung erhielt er für seine 40-jährige Mitarbeit im Hornberger Kirchengemeinderat (KGR) die Brenz-Medaille in Bronze. Manfred Pröger hat wegen seiner Kleinmaschinen-Servicefirma nicht mehr genügend Zeit für die kirchliche Gremienarbeit. Er wurde mit einer Urkunde verabschiedet.

Schon lange ohne eigenen Kirchenpfleger

Der vierköpfige Hornberger Kirchengemeinderat, plus Kirchbergs Pfarrer Alfred Holbein, waren schon seit längerem kein völlig eigenständiges Gremium mehr. Der Hornberger KGR tagte jedes Jahr nur im Februar alleine – wenn die  Gottesdiensttermine fürs ganze Jahr festgelegt wurden. Sonst fanden die monatlichen Sitzungen schon seit Jahren gemeinsam mit dem Kirchberger Gremium statt. Etwa seit der Eingemeindung in den 1972 hatte Hornberg auch keinen eigenen Kirchenpfleger mehr. Über die kirchlichen Finanzen Hornbergs wurde gemeinsam mit dem größeren Kirchberger Gremium entschieden. „Das war für uns aber kein Nachteil, wir wurden fair behandelt“, sagt Marliese Krauß.

„Zu wenig über Hornberger Themen gesprochen“

Ihr Kollege Wolfgang Bück kritisiert jedoch, dass in den gemeinsamen Sitzungen zu wenig über Hornberger Themen diskutiert worden sei. „Es ging fast immer nur um Kirchberg“, sagt der 74-Jährige. Deshalb und aus gesundheitlichen Gründen habe er schon seit längerem nur noch an den jährlichen Sitzungen in Hornberg teilgenommen.

Nur einen weiteren Kandidaten gefunden

Der Rücktritt von Willi Baierlein und Manfred Pröger wäre für Hornberg noch kein größeres Problem gewesen, wenn es genügend Kandidaten als Nachfolger gegeben hätte. Für die anstehende Kirchengemeinderatswahl am 1. Advent 2013 ist dies aber trotz intensiver Suche nicht gelungen. Nur noch ein Mann aus dem Ort hätte sich neben Marliese Krauß und Wolfgang Bück für den Hornberger Kirchengemeinderat beworben.

Schon im August 2012 läuteten die Alarmglocken

Drei Kandidaten sind aber zu wenig, um Hornberg als selbstständige Kirchengemeinde weiter existieren lassen zu können. Mindestens vier Kandidaten seien dafür notwendig, schrieb Pfarrer Holbein bereits in einem Brief im August 2012 an alle Mitglieder der Kirchengemeinde Hornberg. Schon zu diesem Zeitpunkt läuteten also die Alarmglocken. Diese wurden aber nicht ausreichend gehört, nicht ernst genommen oder ignoriert.

Nur sieben kamen zur Gemeinde-Vollversammlung

Bei der Gemeindeversammlung im September 2012 jedenfalls fanden sich keine weiteren Bewerber. Die Versammlung war für Marliese Krauß eine einzige Enttäuschung. Außer den vier damals amtierenden Kirchengemeinderäten waren nur drei weitere evangelische Einwohner Hornbergs zur Gemeinde-Vollversammlung erschienen. Ein Bewohner hatte sich bei Pfarrer Alfred Holbein vorab aus beruflichen Gründen entschuldigt. 98 evangelische Menschen leben nach Auskunft der Landeskirche in Hornberg.

„Gott scheint nur noch in der Not wichtig zu sein“

Dieses Debakel machte Marliese Krauß als ehrenamtliche Vorsitzende des Hornberger Kirchengemeinderats traurig. „Die Leute brauchen den lieben Gott  anscheinend nicht mehr, oder nur noch, wenn sie in Not sind“, sagt die 57-Jährige Monate später noch immer sichtlich gerührt. Auch, dass in Hornberg überdurchschnittlich viele Menschen neuapostolischen Glaubens, der Zeugen Jehovas und Konfessionslose leben, taugt nicht als ausreichende Erklärung für die Misere.

Über Jahre hinweg eine gut besuchte Kinderkirche

Marliese Krauß erinnert sich noch gut an nicht allzu lange zurückliegende Zeiten, als in Hornberg über Jahre hinweg eine gut besuchte Kinderkirche stattfand und die Kirche bei Gottesdiensten gut gefüllt war. „Wenn man die Leute aber heute hört, dann haben sie immer weniger  Zeit“, berichtet die gelernte Hauswirtschafterin. „Fast keiner will sich mehr verbindlich für etwas engagieren.“ Für die Eigenständigkeit hätte sich Marliese Krauß auch verkämpft. „Wenn aber aus dem Ort so wenig Rückhalt kommt, dann hat es keinen Zweck“, meint sie leicht resigniert.

„Hast du ein Amt, so walte deines Amtes“

Bis zu den Kirchengemeinderatswahlen am 1. Dezember 2013 will sie sich aber weiterhin im Kirchengemeinderat für die Hornberger Belange einsetzen. „Hast du ein Amt, so walte deines Amtes“, zitiert sie ihre verstorbene Großmutter Marie Eberlein. Ob sie dann für den gemeinsamen Kirchengemeinderat Kirchberg-Hornberg kandidieren will, weiß sie derzeit noch nicht.

Wolfgang Bück befürchtet immer weniger Gottesdienste in Hornberg

Das Protokoll zur Auflösung der Kirchengemeinde Hornberg hat sie als einzige der ehemals vier ehrenamtlichen Hornberger Kirchengemeinderäte nicht unterschrieben. „Darunter wollte ich meine Unterschrift nicht setzen“, meint die streitbare Vorsitzende. Unter den neuen Bedingungen steht Wolfgang Bück für keine neue Amtszeit zur Verfügung. Er ist auch Hornberger Mesner und befürchtet, dass immer weniger Gottesdienste in dem kleinen Ort abgehalten werden, wenn Hornberg keinen eigenen Kirchengemeinderat mehr hat. Doch das können die Hornberger durch eifrigen Gottesdienstbesuch selbst verhindern.

Kirchendach muss saniert werden

Dringend saniert werden müsste laut Wolfgang Bück und Marliese Krauß das Dach  der 1873 erbauten Hornberger Kirche. „Wenn da nichts getan wird, drohen Schäden an der Bausubstanz“, meinen sie.

Einen kleinen Lichtblick gab es gestern am 28. April 2013 in Hornberg. In der dortigen Kirche wurden zwei Mädchen und ein Junge konfirmiert. Sonst finden die Konfirmationen von Hornberger Jugendlichen fast immer in Kirchberg statt.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.kirchenwahl.de/

http://www.kirchenbezirk-blaufelden.de/cms/startseite/kirchengemeinden/hornberg/

http://www.kirchenbezirk-blaufelden.de/cms/startseite/kirchengemeinden/kirchberg-an-der-jagst/

Fragen von Hohenlohe-ungefiltert an die Evangelische Landeskirche in Württemberg zur Auflösung der Evangelischen Kirchengemeinde Hornberg (Antworten unten):

1. Wurde von der Kirchengemeinde Kirchberg/Jagst und/oder der Kirchengemeinde Hornberg ein Antrag auf Auflösung der ehemaligen Kirchengemeinde Hornberg gestellt? Wenn ja, wann?
2. Wurde von der Kirchengemeinde Kirchberg/Jagst und/oder der Kirchengemeinde Hornberg ein Antrag auf Fusion mit der Kirchengemeinde Kirchberg/Jagst gestellt?
3. Wurde von der Evangelischen Landeskirche, dem Oberkirchenrat bereits über die Auflösung entschieden? Wenn ja: Wie lautet das Ergebnis? Wenn
nein: Wann soll entschieden werden? Welches ist das entscheidende Gremium?
4. Die Kirchengemeinde Kirchberg/Jagst gibt als Grund für die Auflösung und geplante Fusion, dass es bei der Kirchengemeinderatswahl 2013 zu wenige Kandidaten gebe. Ist das richtig? Vier Kandidaten seien notwendig, nur zwei oder drei hätten sich gefunden.
5. Die Kirchengemeinderatswahl findet erst am 1. Dezember 2013 statt. Es wäre demnach noch viel Zeit für Bewerbungen und Kandidaten. Warum soll die Kirchengemeinde aufgelöst werden, obwohl die Bewerbungsfrist für die Kirchengemeinderatswahl noch lange nicht abgelaufen ist? Ist das rechtlich zulässig? Wann beginnt die Bewerbungsfrist für die Kirchengemeinderatswahl und wann endet sie?
6. Wäre es als selbstständige Kirchengemeinde möglich, dass Mitglieder der Kirchengemeinde Hornberg gewählt werden, ohne dass sie auf dem Wahlzettel stehen – vorausgesetzt, sie nehmen hinterher die Wahl an?
7. Kritiker sagen, die Kirchengemeinde Hornberg werde zu früh (voreilig) aufgelöst. Wie ist die rechtliche Situation? Ist die geplante Auflösung anfechtbar? Wenn ja, von wem?
8. Welche Rechte und Pflichten verliert die Kirchengemeinde Hornberg, wenn sie nicht mehr selbstständig ist?
9. Seit wann ist die Kirchengemeinde Hornberg selbstständig gewesen?
10. Gibt es im Bereich der Württembergischen Landeskirche weitere Kirchengemeinden, die in der jüngsten Vergangenheit aufgelöst wurden oder wo es derzeit ein gleichgeartetes Auflösungs- und Fusionsverfahren gibt – wenn ja, wie viele Gemeinden sind dies und wie heißen die Gemeinden?
11. Ist der Fall Hornberg also ein Einzelfall – oder ist er Teil eines landeskirchenweiten Trends? Wenn es weitere, sich auflösende Kirchengemeinden gibt: Woran liegt das? Was sind die Ursachen?
Zusatzfrage:
12. Wird der Ortsname Hornberg bei der Namensgebung der Gesamtkirchengemeinde nicht mehr vor?
Antworten von Oliver Hoesch, Sprecher der Landeskirche:

Oliver Hoesch: Folgendes können wir Ihnen zu Ihren Fragen sagen:

Zunächst weisen wir darauf hin, dass es neben den beiden Kirchengemeinden auch die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Kirchberg gibt, durch die die Kirchengemeinden Kirchberg und Hornberg verbunden sind. Die Evangelische Kirchengemeinden Kirchberg und Hornberg haben beantragt, zu einer Kirchengemeinde zusammengeschlossen zu werden. Formal wird man dabei so vorgehen, dass die beiden Kirchengemeinden aufgelöst werden. Anschließend bleibt die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Kirchberg als Kirchengemeinde und Körperschaft des öffentlichen Rechts übrig. Sie hat nun den Charakter einer „normalen“ Kirchengemeinde und wird umbenannt in Evangelische Kirchengemeinde Kirchberg an der Jagst. Die Änderungen werden seitens des Oberkirchenrats verfügt und treten rechtzeitig vor der Kirchenwahl, die am 1. Dezember 2013 stattfinden wird, in Kraft. Das bedeutet, dass die Wahl schon in der neuen Struktur stattfinden wird. Es wird also nur noch ein Kirchengemeinderat gewählt statt bisher zwei. Vor einer Entscheidung sind wir gemäß § 24 KirchensteuerG verpflichtet, das Landratsamt Schwäbisch Hall zu hören. Das haben wir mit Schreiben vom 18. Dezember 2012 getan. Nach der Anhörung wird die Änderung durch den Oberkirchenrat verfügt.

Hornberg hat nur 98 Gemeindeglieder

Die Kirchengemeinde Hornberg hat lediglich 98 Gemeindeglieder und entsprechend wenige Wahlberechtigte (passiv und aktiv). Es hat sich gezeigt, dass es schwierig ist, die notwendige Zahl von mindestens vier Kandidaten für die Kirchengemeinderatswahl zu finden. In der Kirchengemeinde Kirchberg stellt sich das Problem nicht in gleicher Weise dar. Wie schon erwähnt gibt es bereits bisher die Gesamtkirchengemeinde Kirchberg, die schon jetzt für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zuständig ist. Das bedeutet, dass ein Großteil der kirchengemeindlichen Aufgaben dort wahrgenommen wird. Auch aus Sicht der Beanspruchung der Ehrenamtlichen und der pfarramtlichen Versorgung erscheint es sinnvoll, die Strukturen möglichst schlank anzulegen. Wenn es mit den Bedürfnissen der örtlichen Kirchengemeinden vereinbar ist, ist es günstiger lediglich mit einem Kirchengemeinderat zu arbeiten und nicht wie bisher mit zwei Kirchengemeinderäten und einem Gesamtkirchengemeinderat.

Wahlvorschläge im Juli oder August 2013

Die Kandidatensuche ist jederzeit möglich. Die offizielle Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Hauptgottesdienst ist entweder für den 28. Juli oder den 4. August 2013 vorgesehen.

Frist für Wahlvorschläge endet am 25. Oktober 2013

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 25. Oktober 2013, um 18 Uhr. Da das Verfahren für solche Strukturveränderungen Zeit in Anspruch nimmt, müssen derartige Entscheidungen rechtzeitig vorher feststehen. Sie sind dann auch ausschlaggebend für die Vorbereitung der Wahl (Aufstellung der Wählerliste, Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen …).
Gemäß § 28 Abs. 1 Wahlordnung bleiben Namen, die dem Stimmzettel neu hinzugefügt wurden, unberücksichtigt (http://www.kirchenrecht-wuerttemberg.de/showdocument/id/17152).

Kirchengemeinderat könnte anfechten

Die Entscheidung des Oberkirchenrats kann allenfalls von den betroffenen Kirchengemeinden und hier durch deren Vertretungsorgan, den jeweiligen Kirchengemeinderat angefochten werden. Da der Oberkirchenrat auf Antrag der Kirchengemeinden entscheidet, gehen wir nicht davon aus, dass Rechtsmittel eingelegt werden.

Nur noch eine Kirchengemeinde

Da die Kirchengemeinden Kirchberg und Hornberg aufgelöst werden sollen, können sie auch nicht mehr Inhaberinnen von Rechten und Pflichten sein. Diese werden dann von der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Kirchberg, dann Kirchengemeinde Kirchberg an der Jagst, wahrgenommen.

Kirchengemeinden gibt es als Rechtspersonen erst seit 1887

Kirchengemeinden sind als Rechtspersonen erst 1887 durch königliches Gesetz entstanden. Schon damals gab es Hornberg als so genannte Filialkirchengemeinde des Mutterortes Kirchberg an der Jagst. In der Auflistung der evangelischen Kirchenstellen von 1908 wird erwähnt, dass die Kirchengemeinde damals 248 evangelische Gemeindeglieder hatte und dass die dortige Kirche 1873 neu erbaut wurde.

Nachtrag der noch unbeantworteten Fragen:

5. Die Kirchengemeinderatswahl findet erst am 1. Advent 2013 statt. Es wäre demnach noch viel Zeit für Bewerbungen von Kandidaten. Warum soll die Kirchengemeinde aufgelöst werden, obwohl die Bewerbungsfrist für die Kirchengemeinderatswahl noch lange nicht abgelaufen ist? Als Begründung für die Auflösung wird aufgeführt, dass es nicht genügend Kandidaten gebe. Dabei hat die eigentliche Bewerbungsfrist noch überhaupt nicht begonnen. Ist das rechtlich zulässig?

Hoesch: Es ist sinnvoll, neue Strukturen so rechtzeitig zu gestalten, dass sie bei der anstehenden Wahl zugrunde gelegt werden können. Das ist nicht mehr möglich, wenn die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen ist. Im konkreten Fall liegen die Erfahrungswerte der letzten Wahlperiode und der vorausgegangenen Wahlen vor. Beispielsweise war es nach meiner Kenntnis nicht mehr möglich, den Kirchengemeinderat auf die erforderliche Zahl von vier (nach den Richtzahlen der Kirchengemeindeordnung wären es sogar fünf) gewählten Mitgliedern zu ergänzen. Im Übrigen haben Sie die Hornberger Situation in Ihrem Artikel im Gemeindeblatt ja eindrücklich beschrieben. Auf die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen habe ich bereits hingewiesen. Und ja, es ist rechtlich zulässig.

7. Kritiker sagen, die Kirchengemeinde Hornberg werde zu früh (voreilig) aufgelöst. Wie ist die rechtliche Situation?

Rechtsgrundlage für Entscheidungen des Oberkirchenrats ist im Blick auf die Struktur von Kirchengemeinden § 5 Kirchengemeindeordnung. Dort werden, abgesehen von der Beteiligung der Kirchengemeinderäte, des Pfarramts und des Dekanatamts, keine konkreten Voraussetzungen genannt, die vorliegen müssen, damit der Oberkirchenrat über eine Strukturänderung entscheiden kann. Gemeindefusionen gehen – so war es bisher und auch in diesem Fall – von den Kirchengemeinden selber aus, die sie in der Regel beim Oberkirchenrat (OKR) beantragen. Denn sie müssen die Bedürfnisse für die Gemeindearbeit vor Ort formulieren. Kriterium für eine solche Entscheidung des OKR ist, dass die neue Struktur den in § 1 Kirchengemeindeordnung genannten Zielen mindestens genauso gut dienen muss, wie die bisherige.

8. Welche Rechte und Pflichten verliert die Kirchengemeinde Hornberg, wenn sie nicht mehr selbstständig ist?

Wenn die Kirchengemeinden Kirchberg und Hornberg aufgelöst und die Gesamtkirchengemeinde Kirchberg, dann als „normale“ Kirchengemeinde (die nicht aus einzelnen Kirchengemeinden zusammen gesetzt ist) fortbesteht, gehen alle Rechte und Pflichten auf diese über.

10. Gibt es im Bereich der Württembergischen Landeskirche weitere Kirchengemeinden, die in der jüngsten Vergangenheit aufgelöst wurden oder wo es derzeit ein gleichgeartetes Auflösungs- und Fusionsverfahren gibt – wenn ja, wie viele Gemeinden sind dies und wie heißen die Gemeinden?

Es gab und gibt weitere Fusionen von Kirchengemeinden, in den vergangenen zehn Jahren lag die Zahl etwa im mittleren zweistelligen Bereich.

11. Ist der Fall Hornberg also ein Einzelfall – oder ist er Teil eines landeskirchenweiten Trends? Wenn es weitere, sich auflösende Kirchengemeinden gibt: Woran liegt das? Was sind die Ursachen?

Es ist kein Einzelfall, dass Gemeinden fusionieren, aber von einem Trend zu sprechen, halte ich für übertrieben. Gemeinden regen Fusionen an, wenn sie es für ihre kirchliche Arbeit vor Ort für sinnvoll halten, zum Beispiel im Blick auf personelle Ressourcen oder den Immobilienbestand.

Zusatzfrage:
12. Kommt der Ortsname Hornberg bei der Namensgebung der Gesamtkirchengemeinde nicht mehr vor?

Für die „neue“ Kirchengemeinde wurde der Name „Evangelische Kirchengemeinde Kirchberg an der Jagst“ beantragt. Hier folgt der Oberkirchenrat in der Regel dem Antrag der Gremien vor Ort.

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„Panorama hat sich bei Christian von Stetten nicht entschuldigt“ – Wikipedia-Aufhübscherin Serena Klein

Bei Journalisten, die ihn mit kritischen Fragen und laufender Kamera behelligen, hat der Bundestagsabgeordnete Christian Freiherr von Stetten eine wirkungsvolle Abwehrstrategie: Er greift zum Telefon, wählt, und läuft dann – scheinbar ins Telefonat vertieft – dem Reporter einfach davon.

Zusammengestellt von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert (Quellen: Abgeordnetenwatch und eigene Recherchen)

Das demonstrative Telefonat

Manchmal läuft er auch erst davon, um dann ganz demonstrativ zu telefonieren. So wie im Mai 2007, als ihn ein Reporter des ARD-Politmagazins Panorama in den Gängen des Bundestags abpasst.

Der Freiherr läuft davon

“Warum beantworten Sie die Anfragen auf abgeordnetenwatch.de nicht,” kann der Journalist dem Freiherrn noch hinterher rufen (ab Minute 4:13) http://daserste.ndr.de/panorama/media/cdu74.html

… da ist dieser auch schon entschwunden – zum Telefon.

Die bezahlte „Aufhübscherin“

Eine andere Strategie verfolgte Christian von Stetten, wenn es um seinen Eintrag im Internetlexikon Wikipedia ging. Da war seine damalige wissentschaftliche Mitarbeiterin Serena Klein aktiv. Sie „hübschte“ den Wikipedia-Eintrag des hohenlohischen Bundestagsabgeordneten immer wieder mal auf. Kritische Passagen wurden von ihr herausgenommen. Wie beispielsweise der Hinweis auf den oben beschriebenen Fernsehbeitrag des ARD-Politmagazins Panorama.

Im Internetlexikon Wikipedia hat Serena Klein, ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin Christian von Stettens, die Passage mit dem Hinweis auf die Panorama-Sendung gelöscht. Sie begründete dies in Wikipedia schriftlich wie folgt (http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzerin_Diskussion:Serena_Klein):

„Hallo Zollernalb und Rosenzweig,
warum ich heute folgendes gelöscht habe: Wegen seiner zahlreichen Nebentätigkeiten wurde nach einem Bericht des ARD-Politmagazins Panorama am 24. Mai 2007 Kritik an Christian von Stetten laut. U.a. wurde er neben dem Abgeordneten „Carl-Eduard von Bismarck“ (CDU) als einer der „faulsten Bundestagsab geordneten“ porträtiert.[1]

1. Hat das ein „Feind“ reingestellt. Der versucht immer wieder, was runterzumischen.
2. Zweitens ist die Sache ja von Panorama falsch recherchiert worden. Später hat man sich entschuldigt. Es gibt dazu einen Artikel der Hohenloher Zeitung vom 6. Juni 2009, in der Chefredakteur Ralf Reichert darüber schreibt, dass der Panoram-Beitrag zu unrecht veröffentlicht wurde. Auch die BILD Stuttgart hat am 13.6.2009 in einer Serie über Adlige über ihn geschrieben: „In dieser Burg lebt der Politiker, der noch nie eine Sitzung schwänzte…“
3. Und drittens kann jeder unter http://www.wahlkreis.info/ die Übersicht aller Plenarprotokolle einsehen – woraus ersichtlich wird, dass Christian von Stetten nur einmal in den vergangenen Jahren entschuldigt gefehlt hat und sonst bei jeder Sitzung des Bundestages anwesend war.–Serena Klein 16:33, 28. Sep. 2009 (CEST)
ist in Ordnung. Die richtige Adresse für diese Anmerkungen wäre allerdings die Diskussionsseite des Artikels. Grüße –Zollernalb 16:49, 28. Sep. 2009 (CEST)“

Hat Panorama falsch recherchiert und sich dafür entschuldigt?

Hohenlohe-ungefiltert hat am 20. März 2013 bei der Panorama-Redaktion des Norddeutschen Rundfunks (NDR) schriftlich nachgefragt:

An die Redaktion Panorama

Bitte um Beantwortung der unten stehenden Fragen

Auf der Diskussionsseite des Internetlexikons Wikipedia über den Bundestagsabgeordneten Christian von Stetten (CDU) habe ich heute den untenstehenden Eintrag einer (ehemaligen?) Mitarbeiterin (Serena Klein) des Bundestagsabgeordneten gefunden.

Dazu habe ich als Journalist und früherer Fragesteller (bei abgeordnetenwatch.de und im Panorama-Sendebeitrag zitiert) einige Fragen:
1. Wurde die Geschichte von Panorama falsch recherchiert?
2. Hat sich Panorama für die Geschichte bei Christian von Stetten oder an anderer Stelle entschuldigt? Wenn ja, wo und wie?
3. Wurde der Panorama-Beitrag „zu unrecht“ veröffentlicht? Wenn ja, warum? Wie kam dies zu Stande?
4. Wie kommentiert die Panorama-Redaktion den Wikipedia-Eintrag der Christian-von-Stetten-Mitarbeiterin?
5. Auf der Panorama-Internetseite (http://daserste.ndr.de/panorama/media/cdu74.html) habe ich heute den Beitrag über Christian von Stetten aber noch immer gefunden. Wie passt das zu den Vorwürfen der Christian-von-Stetten-Mitarbeiterin?

Bitte um schnelle und umfassende Antworten und Informationen.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Garmatter, Journalist

Panorama hat sich nicht entschuldigt

Die Antwort des Panorama-Redaktionsleiters Volker Steinhoff vom 22. März 2013:

„Sehr geehrter Herr Garmatter,

Danke für Ihren Hinweis.
Leider fehlen uns die Ressourcen, uns um etwaige Fehler in Wikipedia-Einträgen zu kümmern.

Zu unserem Beitrag http://daserste.ndr.de/panorama/media/cdu74.html ist Folgendes festzuhalten:

– von Fehlern darin ist uns nichts bekannt
– daher hat Panorama sich auch nicht dafür entschuldigt

Dieses Mail können Sie gern an Wikipedia weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Steinhoff, Redaktionsleiter Panorama“

Serena Klein löschte auch Hinweis auf Spiegel-Artikel

Auf Wikipedia zu Nebentätigkeiten (Spiegel-Artikel):

Hallo Zollernalp und Rosenzweig,(dieser Beitrag steht auch unter Diskussion auf der Seite von Christian von Stetten)
ich habe einiges bei Nebentätigkeiten gekürzt, weil sich die Sache aufgeklärt hat und damit irrelevant ist.

Der bisherige, von mir gelöschte Eintrag bezog sich auf einen Artikel vom Spiegel vom 9. Juli 2007, darin stand über Christian von Stetten:
„…..Lohnen könnte sich das beispielsweise bei dem Hohenloher CDU-Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten. Er hat eine der merkwürdigsten Aufstellungen von Nebeneinkünften zu bieten.
Unter seinen veröffentlichungspflichtigen Funktionen in Unternehmen listet der ehemalige „Mister Bundestag“ zwölf Positionen auf – darunter Geschäftsführerposten bei einem Altersheimbetreiber, einer Baugesellschaft sowie einer Messe- und einer Ticketservice-Firma. Sämtliche Tätigkeiten will Stetten ehrenamtlich ausgeübt haben – bis er die Funktionen in den vergangenen Monaten plötzlich auslaufen ließ. Nun, so Stetten, werde er jeweils ersetzt „durch Mitarbeiter, die da reingewachsen sind“.
Zumindest bei der Messegesellschaft und beim Ticketservice gab es nicht viele, die ihm nachfolgen konnten: Stetten war dort nach Informationen der Wirtschaftsauskunft Creditreform ziemlich allein: Als Anzahl der Beschäftigten wird jeweils „1“ angegeben. Und das mit der fehlenden Vergütung haben Leute aus seinem Umfeld anders in Erinnerung. …..“

Serena Klein auf Wikipedia:

Die Sache ist nachweislich aufgeklärt und hat deshalb keine Relevanz:
1. Die Daten der Creditreform waren über zehn Jahre alt.
2. Dass keine Vergütung bezahlt wurde, ist von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt worden. Die Unterlagen sind an den Bundestag weitergeleitet worden und der „Fall“ war damit erledigt.
Wenn Wikipedia es möchte, können wir die Unterlagen zusenden.
Serena Klein–Serena Klein 09:52, 2. Okt. 2009 (CEST)

Beim Spiegel nachgefragt

Hohenlohe-ungefiltert hat heute beim Nachrichtenmagazin Spiegel nachgefragt, eine Antwort wird unmittelbar nach deren Eintreffen von der Redaktion veröffentlicht.

Zum Panorama-Beitrag über Christian von Stetten (CDU):

http://daserste.ndr.de/panorama/media/cdu74.html

Weitere Informationen im Internet über Serena Klein:

http://www.xing.com/profile/Serena_Klein

http://www.luczak-berlin.de/bundestagsbuero.html

Heute Mitarbeiterin eines Berliner Bundestagsabgeordneten

Auf der Internetseite des Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Jan-Marco Luczak (Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg) arbeitet Serena Klein in dessen Bundestagsbüro als wissenschaftliche Mitarbeiterin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

http://www.luczak-berlin.de/bundestagsbuero.html

 

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„Jörg Schmidt gewinnt bei der Bürgermeisterwahl in Frankenhardt“ – Schmidt erhielt 62,8 Prozent der Stimmen, Martin Blessing 36,6 Prozent

Nach dem vorläufigen amtlichen Wahlergebnis der heutigen Bürgermeisterwahl (21. April 2013) in Frankenhardt wurde Jörg Schmidt mit 62,8 Prozent der Stimmen zum neuen Bürgermeister gewählt.

Nach Informationen der Gemeinde Frankenhardt

Neuer Bürgermeister ist ab 1. Juli 2013 im Amt

Dies gab der noch bis Ende Juni 2013 amtierende Bürgermeister Willi Karle als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses vor wenigen Minuten den zahlreich erschienenen Interessierten sowie den anwesenden Bürgermeister-Kandidaten bekannt. Der zweitplatzierte Martin Blessing aus Kirchberg/Jagst erhielt rund 36,6 Prozent der gültigen Stimmen.
Dieser Wahlausgang mag für einige überraschend kommen, da im Vorfeld bei den Kandidatenvorstellungen die Meinungen der Wähler sehr unentschlossen waren.
Jörg Schmidt wird nun die Nachfolge von Willi Karle ab dem 1. Juli 2013 antreten. Karle tritt dann nach 39 Jahren als Frankenhardter Bürgermeister in den Ruhestand.

Zweitplatzierter Martin Blessing gratulierte

Bürgermeister Karle, Mitglieder des Gemeinderats, die Wahlhelfer, einige Bürgermeister der Nachbargemeinden, der Zweitplatzierte Martin Blessing mit Familie und zahlreiche Interessierte waren zur Ergebnisverkündung in den Bürgersaal nach Gründelhardt gekommen, um Jörg Schmidt zu seinem Wahlsieg zu gratulieren.

Das Wahlergebnis vom 21. April 2013:

Jörg Schmidt erhielt insgesamt 1532 Stimmen (entspricht: 62,8 Prozent)

Martin Blessing: insgesamt 893 Stimmen (36,6 Prozent)

Sandra Müller: 6 Stimmen

Tobias Schoch: 4 Stimmen

Sonstige: 6 Stimmen

Ungültige Stimmen: 6

Wahlberechtigte insgesamt: 3749

Wähler: 2447

Wahlbeteiligung: 65,27 Prozent

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.frankenhardt.de/data/rathausAktuell.php?id=300017

 

 

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„Tarnen, täuschen, telefonieren“ – Christian von Stetten gerät wegen Bushido-Affäre medial unter Druck

Bei Fragen zu seinem Ex-Praktikanten Bushido und einer zwielichtigen Geschäftsbeziehung reagiert der Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten (CDU) auf seine eigene Art: Er läuft einfach davon.

Von der Internetseite abgeordnetenwatch.de mit Anmerkungen von Hohenlohe-ungefiltert

Das Telefonat als Abwehrstrategie

Bei Journalisten, die ihn mit kritischen Fragen und laufender Kamera behelligen, hat der Bundestagsabgeordnete Christian Freiherr von Stetten eine wirkungsvolle Abwehrstrategie: Er greift zum Telefon, wählt, und läuft dann – scheinbar ins Telefonat vertieft – dem Reporter einfach davon. Manchmal läuft er auch erst davon, um dann ganz demonstrativ zu telefonieren. So wie im Mai 2007, als ihn ein Reporter des ARD-Politmagazins Panorama in den Gängen des Bundestags abpasst.

Der Freiherr läuft davon

“Warum beantworten Sie die Anfragen auf abgeordnetenwatch.de nicht,” kann der Journalist dem Freiherrn noch hinterher rufen (ab Minute 4:13) http://daserste.ndr.de/panorama/media/cdu74.html

… da ist dieser auch schon entschwunden – zum Telefon.

Anmerkung von Hohenlohe-ungefiltert: Im Internetlexikon Wikipedia hat Serena Klein, ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin Christian von Stettens, die Passage mit dem Hinweis auf die Panorama-Sendung gelöscht. Sie begründete dies in Wikipedia schriftlich wie folgt:

„Hallo Zollernalb und Rosenzweig,
warum ich heute folgendes gelöscht habe: Wegen seiner zahlreichen Nebentätigkeiten wurde nach einem Bericht des ARD-Politmagazins Panorama am 24. Mai 2007 Kritik an Christian von Stetten laut. U.a. wurde er neben dem Abgeordneten „Carl-Eduard von Bismarck“ (CDU) als einer der „faulsten Bundestagsab geordneten“ porträtiert.[1]

1. Hat das ein „Feind“ reingestellt. Der versucht immer wieder, was runterzumischen.
2. Zweitens ist die Sache ja von Panorama falsch recherchiert worden. Später hat man sich entschuldigt. Es gibt dazu einen Artikel der Hohenloher Zeitung vom 6. Juni 2009, in der Chefredakteur Ralf Reichert darüber schreibt, dass der Panoram-Beitrag zu unrecht veröffentlicht wurde. Auch die BILD Stuttgart hat am 13.6.2009 in einer Serie über Adlige über ihn geschrieben: „In dieser Burg lebt der Politiker, der noch nie eine Sitzung schwänzte…“
3. Und drittens kann jeder unter http://www.wahlkreis.info/ die Übersicht aller Plenarprotokolle einsehen – woraus ersichtlich wird, dass Christian von Stetten nur einmal in den vergangenen Jahren entschuldigt gefehlt hat und sonst bei jeder Sitzung des Bundestages anwesend war.–Serena Klein 16:33, 28. Sep. 2009 (CEST)
ist in Ordnung. Die richtige Adresse für diese Anmerkungen wäre allerdings die Diskussionsseite des Artikels. Grüße –Zollernalb 16:49, 28. Sep. 2009 (CEST)“

Hohenlohe-ungefiltert hat am 20. März 2013 bei der Panorama-Redaktion des Norddeutschen Rundfunks (NDR) schriftlich nachgefragt:

An die Redaktion Panorama

Bitte um Beantwortung der unten stehenden Fragen

Auf der Diskussionsseite des Internetlexikons Wikipedia über den Bundestagsabgeordneten Christian von Stetten (CDU) habe ich heute den untenstehenden Eintrag einer (ehemaligen?) Mitarbeiterin (Serena Klein) des Bundestagsabgeordneten gefunden.

Dazu habe ich als Journalist und früherer Fragesteller (bei abgeordnetenwatch.de und im Panorama-Sendebeitrag zitiert) einige Fragen:
1. Wurde die Geschichte von Panorama falsch recherchiert?
2. Hat sich Panorama für die Geschichte bei Christian von Stetten oder an anderer Stelle entschuldigt? Wenn ja, wo und wie?
3. Wurde der Panorama-Beitrag „zu unrecht“ veröffentlicht? Wenn ja, warum? Wie kam dies zu Stande?
4. Wie kommentiert die Panorama-Redaktion den Wikipedia-Eintrag der Christian-von-Stetten-Mitarbeiterin?
5. Auf der Panorama-Internetseite (http://daserste.ndr.de/panorama/media/cdu74.html) habe ich heute den Beitrag über Christian von Stetten aber noch immer gefunden. Wie passt das zu den Vorwürfen der Christian-von-Stetten-Mitarbeiterin?

Bitte um schnelle und umfassende Antworten und Informationen.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Garmatter, Journalist

Die Antwort des Panorama-Redaktionsleiters Volker Steinhoff vom 22. März 2013:

Sehr geehrter Herr Garmatter,

Danke für Ihren Hinweis.
Leider fehlen uns die Ressourcen, uns um etwaige Fehler in Wikipedia-Einträgen zu kümmern.

Zu unserem Beitrag http://daserste.ndr.de/panorama/media/cdu74.html ist Folgendes festzuhalten:

– von Fehlern darin ist uns nichts bekannt
– daher hat Panorama sich auch nicht dafür entschuldigt

Dieses Mail können Sie gern an Wikipedia weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Steinhoff, Redaktionsleiter Panorama“

(Ende der Anmerkung von Hohenlohe-ungefiltert)

Weiter mit dem Artikel von abgeordnetenwatch.de:

Kürzlich nahm von Stetten wieder einmal Reißaus:

Als ihn ein SPIEGEL TV-Team mit laufender Kamera vor dem Reichstagsgebäude abfängt, greift er zum Mobiltelefon …und macht sich aus dem Staub.

http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/08/21/wenn-politiker-vor-kritischen-fragen-davonlaufen/

Geschäftliche Beziehungen von Stettens zu dubiosem Milieu

Diesmal ging es allerdings nicht um unbeantwortete Bürgerfragen, sondern um geschäftliche Beziehungen von Stettens zu einem Milieu, “zu dem ein Bundestagsabgeordneter besser keinen Kontakt haben sollte” (SPIEGEL TV). Die Geschichte, die das Magazin recherchiert hat, klingt wie aus dem Drehbuch zu einem schlechten Unterwelt-Krimi.

Nun haben die Jungs aus dem Flüchtlingscamp Wavel Zugang zum Freiherrn von Stetten

Update 18. April 2013: Nach einem Bericht des Magazins STERN (http://www.stern.de/kultur/musik/stern-exklusiv-bushido-gibt-mafia-clan-generalvollmacht-1998192.html) soll Bushido dem Anführer des Berliner Unterwelt-Clans im Dezember 2010 eine Generalvollmacht erteilt haben – und damit den Zugriff auf sein Geld, Immobilien und Firmen. Laut Oberstaatsanwaltschaft agieren “die männlichen Mitglieder dieser Großfamilie im Milieu der organisierten Kriminalität. Mafiöse Strukturen sind hier eindeutig vorhanden und gerichtlich festgestellt worden.” Der STERN schreibt in seiner aktuellen Ausgabe, die Schnittmenge zwischen dem Bundestagsabgeordneten Christian von Stetten und Bushido sei ein Geschäftsmann aus Berlin – der vermeintliche Getränkelieferant. Der STERN weiter: “Nun haben die Jungs aus dem Flüchtlingscamp Wavel Zugang zum Freiherrn von Stetten…”.

Angst vor „links- oder rechtsextremen Aktivisten des politischen Gegners“

Auf abgeordnetenwatch.de gibt es mehrere Bürgerfragen (http://www.abgeordnetenwatch.de/christian_freiherr_von_stetten-575-37984–f351676.html#q351676) an Christian von Stetten zu Bushidos Schnupperpraktikum und dem angeblichen Getränkedeal mit dem Neuköllner Immobilienfachmann. Eine Antwort – man hätte es ahnen können – erhalten die Fragesteller nicht. Über sein Büroteam lässt von Stetten ausrichten, er wolle mit den Bürgerinnen und Bürgern “direkt, transparent und ohne Umwege über Dritte – wie beispielsweise kommerzielle Internetseitenbetreiber – kommunizieren”. Deswegen antwortet er, ganz transparent, nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit. So stellt von Stetten sicher, dass sich keine “links- oder rechtsextremen Aktivisten des politischen Gegners” als “interessierte Bürger” tarnen.

Zum ganzen Artikel auf abgeordnetenwatch.de:

http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/08/21/wenn-politiker-vor-kritischen-fragen-davonlaufen/

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„Grünes Wunder: Wälder in Deutschland“ – Kirchberg/Jagst: Eine Lesung mit Bildern des GEO-Fotografen Thomas Stephan

„Grünes Wunder: Wälder in Deutschland“ – eine Lesung mit Bildern des Fotografen Thomas Stephan findet am Freitag, 19. April 2013, um 20 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus am Hofgarten in Kirchberg/Jagst statt. Veranstalter ist die Volkhochschule Kirchberg.

Von der Volkhochschule Kirchberg/Jagst

Mit World Press Photo Award ausgezeichnet

Der Fotograf Thomas Stephan, Jahrgang 1957, geboren in Nürtingen/Neckar hat sich einen Namen vor allem durch seine Naturreportagen gemacht. Seine Reportagen erscheinen in Magazinen wie GEO, BBC-Wildlife Magazin, Kosmos und anderen. 1988 erhielt er die Auszeichnung World Press Photo Award für die GEO-Reportage: „Der Kampf und eine handvoll Leben“. In seinem neuen Bildband „ Grünes Wunder“ erlebt der Betrachter den deutschen Wald, wie er ihn noch nie gesehen hat. Uns Deutschen verbindet mit dem Wald eine Jahrtausende lange gemeinsame Geschichte.

Von den Küstenwäldern bis zu den bayrischen Bergwäldern

Einst war Deutschland zu 95 Prozent mit einem dichten Bewuchs aus zirka 70 Baumarten bedeckt. Eine Vielfalt, von der heute nur noch Erinnerungsstücke zeugen. Diese hat Thomas Stephan in dem Bildband zusammengetragen. Er führt uns von den Küstenwäldern Deutschlands bis zu den bayrischen Bergwäldern.

Kooperation mit der Umweltorganisation NABU

Der NABU macht einen Ausschank mit Säften des Förderkreises Streuobstwiesen e.V. Diese Veranstaltung ist eine Kooperationsveranstaltung mit dem Streitwaldtreff e. V. und dem NABU.

Weitere Informationen und Kontakt:

Stadtbücherei und Volkshochschule Kirchberg/Jagst, Anne Hirschle-Zimmermann, Schlossstraße 10, 74592 Kirchberg

Telefon: 07954/926152 oder 8325
E-Mail: kirchberg.vhs-buecherei@web.de

Internet:

http://www.kirchberg-jagst.de/data/vhs.php

http://www.kirchberg-jagst.de/pdf/vhs-programm_2013.pdf

http://www.nabu-kreis-sha.de/kirchberg/nabu_13_jahresprogramm.pdf

http://www.nabu-kreis-sha.de/kirchberg/nabu_13_Jugend.pdf

http://www.umweltzentrum-schwaebisch-hall.de/

http://www.nabu-bw.de/

http://www.nabu.de/

http://www.lnv-bw.de/

http://www.bund.net/

 

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„Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ – Dokumentation in Schwäbisch Hall über Willi Bleicher: Widerstandskämpfer und Arbeiterführer

Ein Filmportrait von Hermann G. Abmayr über den Widerstandskämpfer und Arbeiterführer Willi Bleicher zeigt die IG Metall und der DGB am Freitag, 3. Mai 2013, ab 20 Uhr im Kino im Schafstall in Schwäbisch Hall.

Von der IG Metall Schwäbisch Hall

Gewerkschaften wurden 1933 von den Nazis verboten

Nach dem 1. Mai 1933 wurden in die Deutschland die Gewerkschaften von den Nazis verboten. Am 2. Mai besetzte die SA Gewerkschaftshäuser, beschlagnahmte das Vermögen, misshandelte und verhaftete Gewerkschaftsfunktionäre wie den Protagonisten des Filmes von Hermann G. Abmayr, den Widerstandskämpfer und baden-württembergischen Arbeiterführer Willi Bleicher.

Ausgezeichnete Dokumentation „Gesucht wird Josef Mengele“

Auf Einladung der IG Metall und des DGB-Kreisvorstands Schwäbisch Hall stellt der Regisseur den Film über das Leben von Willi Bleicher im Kino im Schafstall persönlich vor. Hermann G. Abmayr ist als Filmemacher für den SWR und den WDR tätig. Über Bleicher hat er im Silberburg-Verlag eine Biographie veröffentlicht. Abmayr war Rechercheur der ARD-Dokumentation „Gesucht wird Josef Mengele“, die mit einem Grimme-Preis ausgezeichnet wurde.

Willi Bleicher berichtete auch im Club Alpha 60 über seine Zeit im KZ

Im Film „Willi Bleicher: Widerstandskämpfer und Arbeiterführer – Wer nicht kämpft, hat schon verloren“ werden auch Ausschnitte einer Veranstaltung im club alpha 60 in Schwäbisch Hall gezeigt, bei der Willi Bleicher in hohem Alter über seine Zeit im KZ berichtet hat. Es handelt sich dabei um eine der letzten Aufnahmen von Willi Bleicher.

Konsequentes Leben für soziale Gerechtigkeit und Menschlichkeit

Der Name Willi Bleicher steht für ein konsequentes Leben für soziale Gerechtigkeit und Menschlichkeit. 1907 im deutschen Kaiserreich in Armut geboren, erlebte Willi Bleicher den Aufstieg und Fall der Weimarer Republik. Während seiner Haft unter den Nazis waren Leid, Hoffnung, Gewalt und Tod allgegenwärtig. Diese Jahre prägten den Antifaschisten und legendären Arbeiterführer. Bleicher war eine Suchender, der danach strebte, „das Leben lebenswerter zu machen“. Abmayrs Filmporträt respektiert Bleichers Lebensentscheidungen, ohne vereinnahmende Denkmalgießerei zu betreiben. Der Filmemacher stellt im Kino im Schafstall seine Willi Bleicher Dokumentation persönlich vor.

Als „Gerechter unter den Völkern“ geehrt

Willi Bleicher gehörte wie Oskar Schindler zu den ersten Deutschen, die in Israel als „Gerechte unter den Völkern“ geehrt wurden. Der Stuttgarter hat die Nazis schon früh bekämpft und kam dafür ins KZ Buchenwald. Dort hat er unter Lebensgefahr als Funktionshäftling in der Effektenkammer dazu beigetragen, dass der dreijährige Jude Stefan Jerzy Zweig aus Krakau das Lager überlebt hat. Die Rettung des Kindes regte Bruno Apitz in den 1950er Jahren zu seinem weltbekannten Roman „Nackt unter Wölfen“ an, der Anfang der 1960er Jahren verfilmt wurde. Willi Bleichers Rolle spielte Armin Müller Stahl.

Hanns-Martin Schleyer war in der NS-Zeit SS-Offizier

In der jungen Bundesrepublik war Willi Bleicher der Gegenspieler von Hanns-Martin Schleyer, der in der NS-Zeit den Rang des SS-Offiziers trug. Der Daimler-Mann Schleyer führte in Baden-Württemberg den Arbeitgeberverband der Metallindustrie, Bleicher die Industriegewerkschaft Metall.

Termin der Filmvorführung:
Freitag, 3. Mai 2013, 20 Uhr bis 22 Uhr, Veranstaltungsort: Kino im Schafstall, Im Lindach 9, 74523 Schwäbisch Hall

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.schwaebisch-hall.igm.de/termine/termin.html?id=57178

Trailer des Films: http://www.bw.igm.de/extra/podcast/podcast.html?id=1878

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„Mangelnde Zivilcourage hat einen zu hohen Preis“ – Gedenken in Stuttgart an die Deportation von Sinti und Roma vor 70 Jahren

„Die Gedenkveranstaltung erinnert an die Deportationen der Sinti und Roma aus Baden-Württemberg. Insgesamt wurden unter der Nationalsozialistischen Herrschaft rund 500.000 Sinti und Roma ermordet. Dieses unfassbare Verbrechen erinnert uns daran, was menschenverachtender Hass anrichtet“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Informationen zusammengestellt von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Ausgrenzung und Diskriminierung von Sinti und Roma ist heute noch Realität

Vor kurzem fand in Stuttgart der Empfang der Landesregierung statt in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Baden-Württemberg e.V. zum 70. Jahrestag der Deportation von Sinti und Roma aus Baden-Württemberg nach Auschwitz.

„Wir dürfen dabei nicht so tun, als sprächen wir hier nur über Vergangenes. Ausgrenzung und Diskriminierung von Sinti und Roma aufgrund von Ressentiments und Vorurteilen sind auch heute europäische und leider auch deutsche Realität“, betonte Kretschmann.

Sinti und Roma seien seit Jahrhunderten Teil unserer deutschen und europäischen Geschichte und Teil unserer gemeinsamen Zukunft. Um jeglicher Diskriminierung von Angehörigen von Sinti und Roma entgegenzuwirken und um die Anerkennung und gemeinsame Zusammenarbeit weiter zu stärken, wird derzeit ein Staatsvertrag zwischen dem Land und dem Verband Deutscher Sinti und Roma Baden-Württemberg vorbereitet, so Kretschmann. „Wir wollen dem Vertrag mit dem Landesverband durch Landesregierung und Landtag Gesetzeskraft verleihen, mit der das gesellschaftliche Miteinander und die Beachtung der kulturellen Identität von Sinti und Roma in Baden-Württemberg gesichert und gestärkt wird“, kündigte der Ministerpräsident an.

Daniel Strauß, Vorsitzender des Verbands Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Baden-Württemberg e.V., dankte dem Ministerpräsidenten: „Es hat 37 Jahre gedauert, bis der Völkermord an den Sinti und Roma im Jahre 1982 durch den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt anerkannt wurde. Weitere dreißig Jahre vergingen, bis im Oktober letzten Jahres, das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas, durch die Bundeskanzlerin, der Öffentlichkeit übergeben wurde. Siebzig Jahre nach der Deportation der Sinti und Roma aus Baden-Württemberg nach Auschwitz, gibt es erstmals in dieser Form, eine würdige Gedenkveranstaltung. Im Jahre 2013, 605 Jahre nach der ersten urkundlichen Erwähnung, am 20. September 1407, soll ein Staatsvertrag erarbeitet werden, der die baden-württembergischen Sinti und Roma neben den nationalen Minderheiten, der Dänen, Friesen und Sorben gleichstellt. Mit dem geplanten Staatsvertrag soll erstmals nicht nur der Status Quo aufrecht erhalten, sondern für Deutschland beispielhaft und zukunftsgerichtet, die Minderheitenkultur gestärkt und gefördert werden. Dies kann auch ein politisches Signal in die europäische Gemeinschaft sein, die Minderheitensituation der Roma in ihren Heimatländern zu stärken und zu sichern.“

Weitere Informationen:
Die Gedenkveranstaltung erinnerte an die Deportationen der Sinti und Roma aus Baden-Württemberg: Am 15. März 1943 verließ ein erster Deportationszug mit 211 Sinti aus Württemberg und 22 Sinti aus Baden den Stuttgarter Nordbahnhof. Insgesamt wurden bei den März-Deportationen 456 Sinti aus 52 Orten in Baden-Württemberg und deutschlandweit 12.000 Sinti und Roma in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau deportiert.

Vor der Gedenkfeier fand ein ökumenischer Gottesdienst von der Landeskirchen in der Domkirche St. Eberhard in Stuttgart statt.

Weitere Informationen und Kontakt zur Landesregierung Baden-Württemberg:

http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/gedenkfeier-anlaesslich-des-70-jahrestags-der-deportation-von-sinti-und-roma-aus-baden-wuerttemberg/

Informationen auf Youtube und im Südwestrundfunk (SWR) über die Gedenkfeier:

„Ich bin ein deutscher Sinti“ – Gedenkfeier für deportierte Sinti aus Stuttgart

http://www.youtube.com/watch?v=h7Y5QIAOIXQ

http://www.swr.de/international/de/-/id=233334/nid=233334/did=11145620/1t1x2lb/index.html

Maßstäbe der Menschlichkeit verloren

Kirchen gedenken der Deportation von Sinti und Roma vor 70 Jahren

Rottenburg/Stuttgart. 7. März 2013. Mit einem Gottesdienst in der Stuttgarter Domkirche St. Eberhard am 15. März (Freitag) gedenken die vier großen Kirchen in Baden-Württemberg der Deportation von Sinti und Roma vor 70 Jahren.

Im März 1943 verschleppten die Nationalsozialisten 456 Sinti und Roma aus Baden-Württemberg ins Konzentrationslager Auschwitz, von denen nur wenige überlebten. Insgesamt wurden in dem Monat aus Deutschland 12.000 Sinti und Roma nach Auschwitz deportiert.

Der um 15 Uhr beginnende Gottesdienst wird geleitet von Bischof Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg-Stuttgart); die Predigt hält Landesbischof Ulrich Fischer (Evangelische Landeskirche in Baden). Mitgestaltet wird die Feier vom Musiker Ferenc Snetberger, von Mitgliedern des Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma sowie von Schülern der Bischof-von-Lipp-Schule in Mulfingen. Am 9. Mai 1944 wurden auf NS-Befehl aus der dortigen St. Josefspflege 33 Sinti-Kinder deportiert.

Vor dem Gottesdienst lädt der Landesverband der Sinti und Roma zu einer Gedenkfeier ab 13.30 Uhr am Deportations-Mahnmal beim Nordbahnhof. Nach dem Gottesdienst gibt das Land Baden-Württemberg einen Empfang in geschlossenem Rahmen im Neuen Schloss.

„Pflicht zum Erinnern“

Deportation von Sinti und Roma vor 70 Jahren gedacht – Gottesdienst mit Bischof Fürst und Landesbischof Fischer in Stuttgart

Stuttgart. 15. März 2013. Mit einem Gottesdienst haben die vier großen Kirchen in Baden-Württemberg am Freitag der Deportation von Sinti und Roma vor 70 Jahren gedacht.

Der Tod von einer halben Million Sinti und Roma unter den Rassegesetzen der NS-Zeit reihe sich ein in eine lange Geschichte der Ausgrenzung und Verfolgung, sagte der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst.

Der Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Baden, Ulrich Fischer, betonte in seiner Predigt, die aktuelle Diskussion über die Öffnung der Grenzen zu Rumänien und Bulgarien stehe mit dieser Leidensgeschichte im Zusammenhang. Bischof Fürst sagte, das Elend, in dem Sinti und Roma heute noch in manchen ost- und südosteuropäischen Ländern leben müssten, sei eine „Schande für Europa“. Es sei aber auch beschämend, dass die deutschen Sinti und Roma nach langer Diskriminierung zwar offiziell als Minderheit anerkannt seien, „dass aber denen, die als Flüchtlinge hierher kommen, keinerlei Existenzmöglichkeiten gewährt werden“.

Im März 1943 verschleppten die Nationalsozialisten 456 Sinti und Roma aus 52 Orten im Gebiet des heutigen Baden-Württemberg ins Konzentrationslager Auschwitz. Die Hälfte von ihnen waren Säuglinge, Kleinkinder und Kinder. Nur wenige überlebten. Insgesamt wurden in dem Monat aus Deutschland 12.000 Sinti und Roma in das Vernichtungslager deportiert.

In dem Gottesdienst in der Stuttgarter Domkirche St. Eberhard bekannten Fürst und Fischer eine Mitschuld der Kirchen an diesen Gräueltaten, „durch Amtshilfe, aber auch durch Wegsehen und Schweigen“, wie Fischer sagte.  Allzu lange sei später dann verdrängt und vergessen worden, dass die Sinti und Roma Opfer nationalsozialistischen Rassenhasses gewesen seien.

Es gebe eine biblische „Pflicht zum Erinnern eigener Schuld und bösartiger Schuldgeschichte“. Aus ihr erwachse die Kraft, „allen Tendenzen von Diskriminierung und Ausgrenzung, vor allem auch allen Tendenzen zu neuem Nazismus in unserem Land frühzeitig zu widerstehen“, unterstrich Landesbischof Fischer. Bischof Fürst sagte, er bitte, dass Gott „uns den Mut zum offenen Wort und zum wirksamen Handeln schenkt, wenn Menschen neben uns Unrecht geschieht“.

Mitgestaltet wurde die Feier in der Domkirche vom Musiker Ferenc Snetberger, von Mitgliedern des Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma sowie von Schülern der Bischof-von-Lipp-Schule in Mulfingen. Am 9. Mai 1944 waren aus der dortigen St. Josefspflege 33 Sinti-Kinder deportiert worden.

Am Ausgang des Gottesdienstes, an dem Ministerpräsident Winfried Kretschmann teilnahm, wurden Rosen verteilt, an denen Zettel mit dem Namen eines deportierten Menschen hingen. Im Anschluss hatte das Land Baden-Württemberg zu einem Empfang in geschlossenem Rahmen im Neuen Schloss geladen.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.drs.de/index.php?id=8566&tx_ttnews[tt_news]=24888&tx_ttnews[backPid]=93&cHash=4b8d9bc2f4

Gemeinsamer ökumenischer Gottesdienst

Kirchen und Land gedenken der Deportation von Sinti und Roma vor 70 Jahren
Zum ersten Mal gedenken die katholischen Bistümer und die evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg an diesem Freitag (15. März) mit einem gemeinsamen ökumenischen Gottesdienst der Deportation von Sinti und Roma. Vor 70 Jahren, im März 1943, verschleppten die Nationalsozialisten 456 Sinti und Roma aus Baden-Württemberg ins Konzentrationslager Auschwitz. Nur wenige überlebten. Insgesamt wurden in dem Monat aus Deutschland etwa 12.000 Sinti und Roma nach Auschwitz deportiert.

Bei dem Gedenkgottesdienst in der Stuttgarter Domkirche St. Eberhard werden sowohl die beiden evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg als auch die Diözese Rottenburg-Stuttgart und die Erzdiözese Freiburg an die Deportation erinnern.
Vor dem Gottesdienst am Freitag in Stuttgart veranstaltet der Landesverband der Sinti und Roma eine Gedenkfeier am Deportations-Mahnmal beim Stuttgarter Nordbahnhof.

Der Gottesdienst in St. Eberhard wird geleitet von Bischof Gebhard Fürst von der Diözese Rottenburg-Stuttgart, die Predigt hält der badische Landesbischof Ulrich Fischer. Mitgestaltet wird die Feier von dem Musiker Ferenc Snetberger, von Mitgliedern des Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma sowie von Schülern der Bischof-von-Lipp-Schule in Mulfingen.

Bereits am Donnerstag beschäftigt sich die württembergische Landessynode bei ihrer Frühjahrstagung in Biberach schwerpunktmäßig mit dem 70. Jahrestag der Deportation von Sinti und Roma. Dazu sprechen Daniel Strauß vom Landesverband Deutscher Sinti und Roma in Baden-Württemberg sowie Landesbischof Frank Otfried July. (0549/13.03.2013)

Weitere Informationen im Internet:

http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-südwest/kirchen-und-land-gedenken-der-deportation-von-sinti-und-roma-vor-7

GEDENKFEIER – 70. Jahrestag der Deportation von Sinti und Roma aus Baden-Württemberg

„Die Gedenkveranstaltung erinnert an die Deportationen der Sinti und Roma aus Baden-Württemberg. Insgesamt wurden unter der Nationalsozialistischen Herrschaft rund 500.000 Sinti und Roma ermordet. Dieses unfassbare Verbrechen erinnert uns daran, was menschenverachtender Hass anrichtet“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Stuttgart anlässlich des Empfangs der Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Baden-Württemberg e.V. zum 70. Jahrestag der Deportation von Sinti und Roma aus Baden-Württemberg nach Auschwitz. „Wir dürfen dabei nicht so tun, als sprächen wir hier nur über Vergangenes. Ausgrenzung und Diskriminierung von Sinti und Roma aufgrund von Ressentiments und Vorurteilen sind auch heute europäische und leider auch deutsche Realität“, betonte Kretschmann.

Sinti und Roma seien seit Jahrhunderten Teil unserer deutschen und europäischen Geschichte und Teil unserer gemeinsamen Zukunft. Um jeglicher Diskriminierung von Angehörigen von Sinti und Roma entgegenzuwirken und um die Anerkennung und gemeinsame Zusammenarbeit weiter zu stärken, wird derzeit ein Staatsvertrag zwischen dem Land und dem Verband Deutscher Sinti und Roma Baden-Württemberg vorbereitet, so Kretschmann. „Wir wollen dem Vertrag mit dem Landesverband durch Landesregierung und Landtag Gesetzeskraft verleihen, mit der das gesellschaftliche Miteinander und die Beachtung der kulturellen Identität von Sinti und Roma in Baden-Württemberg gesichert und gestärkt wird“, kündigte der Ministerpräsident an.

Daniel Strauß, Vorsitzender des Verbands Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Baden-Württemberg e.V., dankte dem Ministerpräsidenten: „Es hat 37 Jahre gedauert, bis der Völkermord an den Sinti und Roma im Jahre 1982 durch den damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt anerkannt wurde. Weitere dreißig Jahre vergingen, bis im Oktober letzten Jahres, das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas, durch die Bundeskanzlerin, der Öffentlichkeit übergeben wurde. Siebzig Jahre nach der Deportation der Sinti und Roma aus Baden-Württemberg nach Auschwitz, gibt es erstmals in dieser Form, eine würdige Gedenkveranstaltung. Im Jahre 2013, 605 Jahre nach der ersten urkundlichen Erwähnung, am 20. September 1407, soll ein Staatsvertrag erarbeitet werden, der die baden-württembergischen Sinti und Roma neben den nationalen Minderheiten, der Dänen, Friesen und Sorben gleichstellt. Mit dem geplanten Staatsvertrag soll erstmals nicht nur der Status Quo aufrecht erhalten, sondern für Deutschland beispielhaft und zukunftsgerichtet, die Minderheitenkultur gestärkt und gefördert werden. Dies kann auch ein politisches Signal in die europäische Gemeinschaft sein, die Minderheitensituation der Roma in ihren Heimatländern zu stärken und zu sichern.“

Weitere Informationen:

Die Gedenkveranstaltung erinnert an die Deportationen der Sinti und Roma aus Baden-Württemberg: Am 15. März 1943 verließ ein erster Deportationszug mit 211 Sinti aus Württemberg und 22 Sinti aus Baden den Stuttgarter Nordbahnhof. Insgesamt wurden bei den März-Deportationen 456 Sinti aus 52 Orten in Baden-Württemberg und deutschlandweit 12.000 Sinti und Roma in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Vor der Gedenkfeier fand ein ökumenischer Gottesdienst von der Landeskirchen in der Domkirche St. Eberhard in Stuttgart statt.

Internet:

http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/gedenkfeier-anlaesslich-des-70-jahrestags-der-deportation-von-sinti-und-roma-aus-baden-wuerttemberg/

Aktivitäten des Recherche-Netzwerks Sinti und Roma

Wenn man der historischen Literatur zu Stuttgart in der NS-Zeit glauben will, müsste man beinahe annehmen, es hätten in Stuttgart zu keiner Zeit Roma gelebt. Stuttgart jedenfalls scheint am nationalsozialistischen  Völkermord an den Sinti und Roma keinen Anteil gehabt zu haben. Könnte man meinen.

Am 12. Januar 2006 bildete sich aus Bürgerinnen und Bürgern der Stuttgarter Stolperstein Initiativen das ?Recherchenetzwerk Sinti und Roma? ? um sich gegenseitig bei der Spurenlese und Quellensuche zu unterstützen, die Recherchearbeiten mit- und aufeinander abzustimmen. Unser Arbeitskreis wird fachlich begleitet vom Archiv der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Wir verstehen uns als Teil der Stolperstein-Initiativen, die ?Gegen das Vergessen? arbeiten, die Opfer des Nationalsozialismus aus der Anonymität von Denkmälern herausholen wollen, um deren persönliches Schicksal dort zu verorten und mit Stolpersteinen zu verankern, wo sie einmal gelebt haben.
Uns geht es insbesondere darum, den Opfern aus dem Kreis der Stuttgarter Sinti und Roma ein ehrendes Gedenken vor Ort zu ermöglichen und sie nachhaltig in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.

Wir verstehen uns auch als Erweiterung und Fortführung der Initiative der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts der Stadt Stuttgart, die sich mit der Verstrickung sozialer Berufe und der Sozialbürokratie in die menschenverachtenden Aussonderungs- und Mordprogramme im Nationalsozialismus beschäftigt haben. Im Jahr 2000 wurde daraufhin ein ?Denk-Mal? im Foyer des Jugendamts geschaffen, das am Beispiel der Sintikinder von Mulfingen auf die Verschleppung von Sinti- und Roma-Kindern aus Heimen der Fürsorgeerziehung aufmerksam machen will.

Nicht zufällig erinnern deshalb die ersten Stolpersteine für Sinti und Roma im Stuttgarter Weichbild an ?Mulfinger Kinder? aus Stuttgart, den Cannstatter Geschwistern Kurz. Auf Empfehlung der Stuttgarter Initiativen setzte ihnen der Kölner Aktionskünstler Gunter Demnig am 29. April 2006 vor dem Haus Badergasse 6 in Bad Cannstatt Stolpersteine.

Die Steine für die Geschwister Kurz symbolisieren Unüberbietbares ! Die Ermordung von unschuldigen Kindern: im Wahn einer Ideologie ? im Räderwerk einer perfektionierten Vernichtungsmaschinerie ? in der Verdrängung von Verantwortung und Schuld.

Eines unserer nächsten, längerfristig angelegten Projekte hat die Entschlüsselung des größten Transports württembergischer Sinti und Roma in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau zum Ziel. Von dieser Deportation erfahren Sie Näheres unter »Abfahrt Stuttgart: 15. März 1943«.

Werden Sie „Stolperstein-Pate“

Indem Sie 95 Euro (oder einen Teilbetrag) mit dem Stichwort „Stolpersteine für Sinti“ an  Die AnStifter InterCulturelle Initiativen e.V. auf das Konto 2 292 342 bei der BW Bank (BLZ 600 501 01) einzahlen. Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, vermerken Sie dies bitte auf dem Überweisungsträger.

Internet: http://www.stolpersteine-stuttgart.de/index.php?docid=176

Abfahrt: 15. März 1943

Nach Einbruch der Dunkelheit verließ ein langer Güterzug den ?Stuttgarter Güterbahnhof?. Seine Fracht: Menschen, in Viehwaggons gepfercht ? Sinti und Roma aus Württemberg. Sein Ziel: das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau ? tausendeinhundertfünfzig Bahnkilometer entfernt.

» Was war das für ein Weinen und Schreien damals, als sie die Menschen abgeholt haben …? erinnert sich Olga Reinhardt aus Weil im Schönbuch. ?Die alte Mutter, sie war doch eine alte, kleine Frau. Sie ist zusammengesackt, aber um nichts in der Welt hat man sie oder wenigstens ein Kind dagelassen.«

Die älteste Teilnehmerin ist 83 Jahre alt. Das jüngste Baby zwei Monate. Mehrere Frauen sind schwanger. Die Reise ins völlig Ungewisse wird vielleicht 53 Stunden dauern. Möglicherweise sterben unterwegs bereits die Ersten? Was wird aus diesen Menschen werden?

Hildegard Franz aus Ravensburg berichtet von diesem grauenvollen Ereignis:
» Sie brachten viele, viele Menschen von überall her, es waren einige Hundert Menschen. Die Polizei und die Gestapo sind mit schußbereiten Gewehren auf und ab marschiert. Es kann sich niemand vorstellen, was sich dort abspielte. Noch am gleichen Tag ging unser Transport von Stuttgart nach Auschwitz, jetzt aber in Viehwaggons. Ich weiß nicht mehr, wie lange die Fahrt gedauert hat. Zwei oder drei Nächte waren es. Wir sind spät abends oder nachts, es war schon dunkel, in Auschwitz-Birkenau angekommen. Nach dem Öffnen der Waggons sah man überall die Scheinwerfer, die alles beleuchteten.  …«
Hildegard war damals jung verheiratet. » Meine kleinen Mädchen waren drei und zwei Jahre alt, die Kleinste erst sieben Monate alt. « (Ausschnitt aus dem Film »MUT OHNE BEFEHL / Widerstand und Verfolgung in Stuttgart 1933-1945«, Katrin Seybold Film GmbH 1994)
Interview mit Hildegard Franz, geb. Reinhardt, als mov-Datei (1,5 MB)

Innerhalb von nur zehn Wochen starben ihre Kinder im ?Zigeunerlager? von Auschwitz-Birkenau. Ihr Mann, der sich zuletzt im KZ Bergen-Belsen befand, erlebte die dortige Befreiung nicht mehr.

Das Stolperstein-Recherche-Netzwerk Sinti und Roma forscht erst seit Januar zur Verfolgung und Vernichtung württembergischer Sinti und Roma. Im Moment können wir für Zweidrittel der Deportierten des Stuttgarter Transports nachweisen, dass sie Opfer des nationalsozialistischen Völkermords an den Sinti und Roma geworden sind.

Literaturhinweis: Die zitierten Texte von Olga Reinhardt und Hildegard Franz sind dem von uns empfohlenen Buch entnommen: … weggekommen. Berichte und Zeugnisse von Sinti, die die NS-Verfolgung überlebt haben. Herausgegeben von Daniel Strauß, Berlin 2000.

Internet: http://www.stolpersteine-stuttgart.de/index.php?docid=199

Das jüdische Zwangsaltenheim in Eschenau und seine Bewohner – Herausgegeben von Martin Ulmer und Martin Ritter

Im Herbst 1941 zwangen die NS-Behörden die Jüdische Kultusvereinigung Württemberg im Schloss in Eschenau (Landkreis Heilbronn) ein Zwangsaltenheim für 93 alte und gebrechliche jüdische Bürgerinnen und Bürger einzurichten. Die Unterbringung und Versorgung im Zwangsaltenheim war so schlecht, dass elf Bewohnerinnen und Bewohner dort nach kurzer Zeit starben. Am 22. August 1942 wurden die noch Lebenden und das jüdische Personal über den Stuttgarter Nordbahnhof in das KZ Theresienstadt deportiert. Viele starben dort an den katastrophalen Haftbedingungen. Andere wurden in die Vernichtungslager Treblinka und Auschwitz gebracht und ermordet. Nur zwei Deportierte überlebten. Einwohner von Eschenau zogen aus der Versteigerung des zurückgebliebenen Eigentums ihre Vorteile.
In dem neuen Buch wird die Geschichte des jüdischen Zwangsaltenheims Eschenau erstmals umfassend dargestellt. Kurze Biografien geben Auskunft über alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie das jüdische Personal.
Das Buch mit 244 Seiten und zahlreichen Abbildungen erscheint im Barbara Staudacher Verlag Horb und kostet 14,00 EURO (ISBN-13: 978-3928213202). Es kann über die Geschichtswerkstatt Tübingen bezogen werden. info@geschichtswerkstatt-tuebingen.de

Internet:

http://www.stolpersteine-stuttgart.de/index.php?docid=812

Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern – Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier

Mehr als 67 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus liegt seit Dezember 2012 nun endlich die erste grundlegende Untersuchung über die Gestapo in Württemberg und Hohenzollern vor. Die Neuerscheinung behandelt das Geschehen am Hauptsitz der Politischen Polizei beziehungsweise der Stapoleitstelle Stuttgart im ehemaligen „Hotel Silber“, aber auch an den zahlreichen übers Land verteilten Außendienststellen, von denen manche längst dem Vergessen überantwortet wurden. Ebenso die verschiedenen Haftstätten (Schutzhaftlager, Polizeigefängnis, Arbeitserziehungslager…), an die man bisher nicht überall erinnert werden wollte.

Der umfangreichste Teil des Buches spürt der gegnergruppenspezifischen Verfolgung nach und veranschaulicht das Vorgehen der Gestapo gegen politische GegnerInnen aus dem linken Spektrum; Georg Elser; MitstreiterInnen der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“; Repräsentanten der katholischen und evangelischen Kirche; Zeugen Jehovas; die jüdische Bevölkerung; Homosexuelle; sogenannte „Asoziale“; Swing-Jugend sowie ausländische ZwangsarbeiterInnen.

Weitere Einblicke in die Thematik bieten Beiträge über die geheimen Referate der Gestapo und über den Auslandseinsatz von Gestapo-Angehörigen aus Württemberg und Hohenzollern. Am Ende des über 400 Seiten umfassenden Bandes führt der Weg in die bundesrepublikanische Geschichte. Er verfolgt die Spur der ehemals bei der Gestapo Beschäftigten und stellt die Frage nach dem Umgang mit den TäterInnen.

Internet: http://www.stolpersteine-stuttgart.de/index.php?docid=815

Weitere Informationen und Kontakt:

Landesverband Deutscher Sinti und Roma Baden-Württemberg:

http://www.romnokher.de/Romnokher/Landesverband.html

Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma:

http://www.sintiundroma.de/start.html

Zentralrat deutscher Sinti und Roma:

http://zentralrat.sintiundroma.de/

Rede des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmanns bei der Gedenkfeier 2013:

Begrüßungsrede des Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann

Gedenkfeier und gemeinsamer Empfang der Landesregierung und des Landesverbandes der Sinti und Roma Baden-Württemberg e.V. am 15. März 2013 in Stuttgart anlässlich des 70. Jahrestages der Deportation von Sinti und Roma aus Baden-Württemberg

Neues Schloss Stuttgart, 15. März 2013

„Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die heutige Gedenkveranstaltung erinnert an die Deportationen der Sinti und Roma aus Baden-Württemberg: Am 15. März 1943 verließ ein erster Deportationszug mit 211 Sinti aus Württemberg und 22 Sinti aus Baden den Stuttgarter Nordbahnhof. Insgesamt wurden bei den März-Deportationen 456 Sinti aus 52 Orten in Baden-Württemberg und deutschlandweit 12.000 Sinti und Roma in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Die erschütternden Erinnerungen von Frau Hildegard Franz an diese Deportation haben wir vorhin im Gottesdienst gehört. Insgesamt wurden unter der Nationalsozialistischen Herrschaft an die 500.000 Sinti und Roma ermordet. Dieses unfassbare Verbrechen erinnert uns daran, was menschenverachtender Hass anrichtet – und dass neben dem Antisemitismus auch der Antiziganismus eine Geschichte lange vor und auch nach dem NS-Regime hat.

„Wir sprechen hier nicht nur über Vergangenes“

Wir dürfen dabei nicht so tun, als sprächen wir hier nur über Vergangenes. Ausgrenzung und Diskriminierung von Sinti und Roma aufgrund von Ressentiments und Vorurteilen sind auch heute europäische und leider auch deutsche Realität. So muss es uns schockieren und aufrütteln, dass laut der repräsentativen Studie „Deutsche Zustände“ in 2011 über 40 Prozent der Befragten angaben, Probleme damit zu haben, wenn sich Roma in ihrer Wohngegend aufhalten. Und mit 28 Prozent plädierte mehr als ein Viertel der Befragten dafür, sie aus den Innenstädten zu verbannen.

Auch die Presseberichterstattung zahlreicher Medien in den letzten Wochen hat erneut aufgezeigt, dass Vorurteile und Klischees über Sinti und Roma weiterhin weit verbreitet sind. Ein respektvolles, freundschaftliches Miteinander braucht einen Blick, der Sinti und Roma nicht auf eine bestimmte Lebensweise oder bestimmte Themen festlegt, der sie nicht bös- oder auch gutwilligen Klischees unterwirft, sondern sie selbst zu Wort kommen lässt und aktiv beteiligt. Sinti und Roma sind seit Jahrhunderten Teil unserer deutschen und europäischen Geschichte und sie sind Teil unserer gemeinsamen Zukunft.

Sinti und Roma sind in Deutschland eine anerkannte Minderheit

Sie sind eine anerkannte nationale Minderheit der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Sprache und Kultur sind durch deutsches und europäisches Recht geschützt. Im Bewusstsein der besonderen geschichtlichen Verantwortung gegenüber Sinti und Roma und mit dem Ziel jeglicher Diskriminierung von Angehörigen von Sinti und Roma entgegenzuwirken, beabsichtigt die Landesregierung, gemeinsam mit den Fraktionen im Landtag, Anerkennung und Zusammenarbeit endlich auf eine tragfähige, sichere Grundlage zu stellen. Eine gemeinsame Vereinbarung in Form eines Staatsvertrages zwischen dem Land und dem Verband Deutscher Sinti und Roma Baden-Württemberg befindet sich derzeit in der Abstimmung. Dem Vorsitzenden des Landesverbandes, Herrn Daniel Strauß, und Herrn Staatssekretär Murawski sei für die guten und wichtigen Verhandlungen an dieser Stelle herzlich gedankt. Wir wollen gemeinsam noch in diesem Sommer dem Vertrag mit dem Landesverband durch Landesregierung und Landtag Gesetzeskraft verleihen, mit der das gesellschaftliche Miteinander und die Beachtung der kulturellen Identität von Sinti und Roma in Baden-Württemberg gesichert und gestärkt wird.

Musik von Ferenc Snetbérger

Meine Damen und Herren,
ich möchte nun an Herrn Ferenc Snetbérger überleiten, dem ich herzlich für die würdige musikalische Umrahmung der Gedenkveranstaltung danke. Ein besonderer Dank gilt auch Ihnen, Herrn Prof. Dr. Peter Steinbach, für Ihren anschließenden Vortrag über den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma.

Ich danke Ihnen.

Informationen im Internet:

http://www.romnokher.de/Romnokher/Willkommen_files/2013-03-15%2043%20MP%20Gedenkfeier_Sinti_Roma%20Grußwort%20zur%20Veröffentlichung.pdf

Rede von Peter Steinbach:

Der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma

Am 15. März 1943 wurden mehr als 450 Menschen aus Württemberg und Baden deportiert, weil die nationalsozialistischen Machthaber beschlossen hatten, Menschen, die sie damals als „Zigeuner“ bezeichneten, auszurotten. Nach der Diffamierung, der Konzentrierung, der Entrechtung hatte eine neue Phase der Verfolgung eingesetzt, die auf Vernichtung aller Angehörigen die europäischen „Minderheit“ zielten. Die meisten von ihnen überlebten das Kriegsende nicht.

Im Jahre 1933 hatten rund 33000 Sinti und Roma in Deutschland gelebt. Ihre Mitmenschen nannten sie „Zigeuner“ – glücklicherweise verwenden wir diesen Begriff nur noch dann, wenn er uns aus den Quellen anspringt. Dann brauchen wir ihn, weil er schlagartig deutlich macht, wie Ausgrenzung funktioniert: Man benennt diejenigen, die man ablehnt, ausgrenzt, aussondert, mit einem Begriff, der sie von allen anderen trennen sollte. Denn diese 33000 Angehörige der Minderheit der Sinti und Roma waren Deutsche. Sie besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit. Bis dahin hatten sie das Schicksal Deutschlands und der Deutschen geteilt. Viele hatten im ersten Weltkrieg gekämpft, waren verwundet worden, manche waren „im Feld geblieben“, wie man damals sagte. Nach 1918 hatten sie sich auf den neuen Staat eingelassen, hatten ihn getragen, ausgebaut, verteidigt. Sie hatten viel gegeben, um anerkannt zu werden in ihrem Patriotismus, in ihrem Wunsch, dazuzugehören wie andere Landsmannschaften, Konfessionen, Nationalitäten. Denn Deutschland galt als unvollendeter Nationalstaat: Dänisch, friesisch, polnisch, französisch, belgisch, jiddisch, sorbisch, also fast tschechisch und polnisch sprechende Deutsche gehörten dazu.

Die Sinti und Roma teilten die Erfahrungen dieser Gruppe. Wie für die Juden bedeutete für sie das Jahr 1933 eine Zäsur, trotz aller Kontinuitäten kriminalpolizeilicher Überwachung und Bedrängnis, die bis in die Kaiserzeit reichten. Denn nun wurde es entscheidend, wie die Hitler-Regierung die Zugehörigkeit zur Minderheit definierte und begründete.

Uns steht heute ein Arsenal von Erklärungsmustern zur Verfügung, wenn wir die Vielfältigkeit der Gesellschaft, in der wir leben, erklären wollen. Akzeptiert ist die landsmannschaftliche Unterscheidung, auch die konfessionelle, sogar die politische. Umstrittener ist die kulturalistische, abwegiger erscheint die ethnische, und bösartig ist die rassische, die im Blut den entscheidenden Unterscheidungsfaktor erblickt. Manche Muster können sich überlagern, gewiss. In der Weimarer Republik und im Dritten Reich begründete man Unterschiede vor allem rassenbiologisch und rassenideologisch. Ideologisch sage ich deshalb, weil diese Art Begründung kein Gegenargument zulässt, man lässt sich verblenden, man wird geblendet, und dies nicht selten mit damals tödlichen Folgen. Wir müssen uns diese Ausgangslage ins Gedächtnis rufen, um zu begreifen, was es bedeutet, heute abstrakt begrifflich über eine Frage zu diskutieren, die den Kern des Selbstverständnisses der Minderheit berührt, die vielgestaltig ist und die nicht nur die Nationalsozialisten, sondern auch viel zu lange Zeit die Nachlebenden „Zigeuner“ nannten.

Denn zwischen der heutigen Debatte über die Inschrift am Denkmal, das die Ausrottung Hundertausender von Sinti, Roma und Angehörigen anderer Stämme der Minderheit zu erinnern hat, und der Vergangenheit, die sie vor das Auge rückt, scheinen Welten zu liegen. Wir sind heute von der Kultur der Sinti und Roma fasziniert, wie mögen ihre Musik, die Django Reinhardt verkörperte, begreifen ihre Kultur, ihre Sprache, und die Erzählungen der Sinti und Roma sind wirkliche mündliche Erzählungen. Aber wenn wir die Zeiten einfach überbrücken, indem wir eine weit zurückliegende Vergangenheit einfach in unsere Gegenwart verpflanzen, gehen wir in zumindest einer Hinsicht leichtfertig mit der Geschichte um. Denn wir überspielen, wie schwer es in den vergangenen fünfzig und sechzig Jahren war, die Erinnerung an das Volk der „Zigeuner“, der Sinti, der Roma und anderer kleinerer Stämme, im Gedächtnis zu halten.

Davon muss zunächst gesprochen werden. Denn obwohl wir wissen, dass auch Gedenken und Erinnerung ihre Geschichte haben, scheinen wir immer wieder überrascht, wenn wir mit Zuständen aus den Fünfziger Jahren konfrontiert werden, die so gar nicht zu dem Stand passen, den unser Gedenken erreicht hat. So führt unsere Konfrontation mit der Erinnerungsgeschichte in der Regel direkt in das Erstaunen über die Geschichte unseres Gedenkens.

Gab es wirklich, so fragte man sich vor einigen Jahren, wirklich eine Zeit, in der man sich
nicht nur schwer tat, an das zu erinnern, was heute fester Bestandteil politisch-pädagogischer Besinnung ist? Peter Novick hat mit seiner anregenden und Aufsehen erregenden Studie über den „Umgang mit dem Massenmord“ in den Vereinigten Staaten daran erinnert.

Gab es wirklich eine Zeit, in der das Wissen von der systematischen Ausrottung von Mitmenschen, die sich als Sinti und Roma bezeichneten und die von anderen als Fremde empfunden und „Zigeuner“ genannt worden , nicht allgemeiner Bestandteil unserer Erinnerung an die Schrecken des Dritten Reiches war?

Ist es wirklich vorstellbar, dass eine juristische Dissertation aus den frühen sechziger Jahren
noch in den frühen sechziger Jahren der Frage nachging: „Hat die bei vielen Zigeunern mehrjährige Haft in den Konzentrationslagern zu einer Besserung ihres Verhaltens gegenüber der sesshaften Bevölkerung geführt, oder sind sie für Jahre aus ihren arteigenen Lebensgewohnheiten gerissen nach wiedererlangter Freiheit zu Verbrechern geworden, die auch vor schweren Gewalttaten nicht mehr zurückschreckten?

Ist es vorstellbar, dass ein südwestdeutscher Obermedizinalrat namens Arnold, der als Fachmann für sogenannte „Zigeunerfragen“ galt, vor allem „polizeiliche Erwägungen“ der Reichskriminalpolizei bemühte, um die Verfolgung der Zigeuner zu erklären? Er machte „erblich bedingte Dispositionen“ aus, um die angebliche Besonderheit der Zigeuner zu erklären, sprach von „prädiluvialen Erbcharakteristika“ und identifizierte „Nomadismus“ schließlich als ein genetisches Merkmal der so diffamierten Gruppe. Auf dem Boden dieser Vorteile gründeten sich Fahndungskarteien, in den dreißiger Jahren angelegt, in den vierziger Jahren fortgeschrieben, bis in die siebziger Jahre benutzt und als Anschauungsmaterial bemäntelt.

Die Zitate provozieren. Die Argumente sind uns viel weniger fremd, als wir uns eingestehen
können. Selbst ein aufgeklärter britischer Historiker wie Richard Evans erlag in seiner Abrechnung mit dem Historikerstreit diesen Vorurteilen, wenn er davon sprach, die Zigeuner hätten sich nicht am „Arbeitsprogramm“ der Nationalsozialisten beteiligen wollen und seien „keiner regelmäßigen Arbeit nachgegangen.“. Kein Vorurteil jedoch, das andere haben, ist uns ganz fremd. Wir müssen uns das nur eingestehen, um es korrigieren zu können. Ich möchte mit den Zitaten von Döring, Arnold und Evans darauf aufmerksam machen, welch langer Weg der Erinnerungsarbeit zurückzulegen war, bis es zu einer vorurteilsfreien Erforschung der Geschichte der Gruppe kam, die man lange Zeit „Zigeuner“ nannte.

Dass es dazu kommen konnte, ist das Verdienst einer Bürgerrechtsbewegung, die viele Widerstände und Anfeindungen bewältigen musste, die sich nicht beirren und ablenken ließ, die Anfeindungen ausgesetzt war, die aus vielen Vorurteilen resultierten, die vor einigen Jahren wieder mit der Finkelstein-Debatte angeklungen sind. Die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma konnte in den neunziger Jahren wichtige Teilziele erreichen, indem sie aufklärte, kritisierte, herausforderte, auch provozierte. Nur wenig mehr als zwanzig Jahre sind vergangen, seitdem dieser Kampf um die Respektierung der Leidens der Sinti und Roma begann. Damals besetzte eine kleine Gruppe von Sinti und Roma mit Romani Rose einen Teil des Konzentrationslagers Dachau. Das verlangte Mut, denn diese Aktion wurde nur von kleinen Teilen der Öffentlichkeit als die so oft geforderte Zivilcourage gedeutet und als legitim akzeptiert.

Dabei wurde deutlich: Das Bekenntnis zum bürgerschaftlichen Engagement in der Erinnerungsarbeit schließt auch die Verteidigung von Bürgerrechtsbewegungen ein, die sich vor allem dann auf die Geschichte besinnen, wenn in der Verfolgung eine neue Studie der Identitätsbildung erreicht worden ist. In der Tat haben die Nationalsozialisten immer wieder Menschen durch Verfolgung ein Gefühl tiefer Gemeinsamkeit gegeben. Das hat nichts Künstliches, sondern stellt eine Reaktion auf Gewaltsamkeit dar. Es hat deshalb nichts geschichtspolitisch Verkrampftes an sich, mögen Nachlebende, die nicht in dieser Opfertradition stehen, das auch immer wieder behaupten.

So, wie viele jüdische Deutsche durch die Verfolgung wieder sich auf eigene Traditionen besannen und von Assimilierten und dem jüdischen Glauben entfremdeten wieder zu selbstbewussten Juden oder zu Zionisten wurden, so wurden aus gejagten, gehetzten, verachteten „Zigeunern“ durch den Verfolgungsterror der Nationalsozialisten und ihre Kriminalpolizei sehr bald ihrer selbst bewusste und auf die eigene Geschichte bezogene Sinti und Roma. Natürlich stehen Nachlebende stets in der Gefahr, dem Sinnlosen rückblickend einen Sinn zu geben und so das Leiden erträglicher zu machen. Ein wichtiges Ergebnis der ständigen Ausgrenzung und Verfolgung der Sinti und Roma war, dass sich die Zusammengehörigkeit und das Selbstverständnis der Überlebenden auch auf die Erfahrung einer brutalen Verfolgung und Ausrottung bezog.

Die Zäsuren der Jahre 1933 bis 1945 wurden in ein neues Bewusstsein von der eigenen Gruppe und Kultur integriert, die ziganische Kultur wurde durch den Schrecken und durch die qualvolle Selbstbehauptung der Überlebenden gegenüber ihren Verfolgern eben eine andere als sie vorher war. Mich hat diese bürgerrechtliche Bemühung um die Vergegenwärtigung der Geschichte immer beeindruckt, zunächst als Ausdruck eines bürgerschaftlichen Engagements, dann aber auch als Praktizierung des Versuches, an die Auslöschung „bedrohter Völker“ in unserer Mitte zu erinnern. Der Kampf gegen diese Auslöschung wurde in unseren Sonntagsreden immer wieder beschworen, aber als Verteidigung des Lebens- und Entfaltungsrechtes der Bedrohten wurde die historische Erfahrung selten bemüht. Dies zeigt sich bis heute an unserer Wahrnehmung der Verfolgung von Roma in Südosteuropa, auf dem Balkan, die wieder zu den Opfern der ethnischen Konflikte auf dem Balkan gehören, bis heute.

Nach dem Schweigen der Fünfziger, nach den Diffamierungen noch in den sechziger und
siebziger Jahren und nach den heftigen geschichtspolitischen Kämpfen in den Achtzigern
kann man sich als Zeitgenosse schwer vorstellen, gegen welche Widerstände es der Minder-
heit der Sinti und Roma gelungen ist, einen festen Platz in der Erinnerung an die nationalso-
zialistische Zeit zu finden.

Drei Gruppen hatten die nationalsozialistischen Rassenideologen sehr früh als angeblich minderwertig identifiziert: Geisteskranke, Juden und Zigeuner. Sie hatten bereits vor 1933 die ideologischen Grundlagen ihres Rassenstaates gelegt, in den ersten Monaten ihrer Herrschaft die rechtlichen Voraussetzung angeblich eugenischer Maßnahmen geschaffen und etwa, ein bezeichnender zufälliger Zusammenhang und Gegensatz, das Gesetz zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses am 14. Juli 1933 verkündigt, an selben Tag, an dem die Franzosen den Jahrestag des Sturmes auf die Bastille feierten.

Niemals haben die Nationalsozialisten in ihren Maßnahmen gegen Geisteskranke, gegen Juden und Zigeuner Unterschiede gemacht. Deshalb konnten Menschen, die Hand an Geisteskranke gelegt hatten, auch zum Gegenmenschen von Juden, Sinti und Roma werden. Dies machen viele der zeithistorischen Forschungen über den Völkermord an den Sinti und Roma klar und leistet auf diese Weise gerade keinen, wie man behauptet hat, Beitrag zur Relativierung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen, sondern zur genauen Erkenntnis der Voraussetzungen, Umstände und Weiterungen eines Völkermords, der seinen Ursprung in dem Rassenwahn der Nationalsozialisten hatte.

In der Tat: Menschen, die am der Ermordung Geisteskranker beteiligt waren, wurden in die
Vernichtung der Juden einbezogen, Einsatzgruppen, die im Osten Juden erschossen hatten,
registrierten ebenso die Zahl der ermordeten „Zigeuner“, Gesetze, die sich gegen Juden rich-
teten, wurden innerhalb kürzester Zeit auch auf „Zigeuner“ ausgedehnt. Fand sich in Auswei-
sen von Juden ein „J“, so in den Ausweisen der „Zigeuner“ ein „Z“, wurden europäische Ju-
den in die Gettos des Generalgouvernements deportiert, so wurden auf „Zigeuner“ zusam-
mengetrieben, ausgeplündert, ihrer Erkrankung ausgesetzt, immer wieder selektiert, schließlich wie die europäischen Juden nach Auschwitz-Birkenau verschleppt, dort erneut selektiert, in Lagerbaracken zusammen gepfercht und schließlich bis auf wenige Überlebende ermordet. Wie die europäischen Juden, so wurden die europäischen Sinti und Roma im Zigeunerlager Birkenau, wie man den Lagerabschnitt B II a nannte, unter denselben Bedingungen ausgerottet.

Diese Zusammenhänge sind durch viele Forschungen deutlich gemacht worden. Man wende
nicht ein, man hätte dabei leichtfertig nach Parallelen gesucht! Diese drängen sich auf, sie
sind ein Umstand der Verfolgungsgeschichte von Minderheiten, die im Wahn von der Rassenreinheit als Gefahr gedeutet wurden. Vernichtung von Minderheiten aus Angst vor der Zukunft, vor dem Fremden, vor den Folgen der Mitmenschlichkeit.

Sehr schnell wurden von der neuen politischen Führung nach der nationalsozialistischen
Machtergreifung Fremdrassige definiert, Juden ebenso wie Sinti und Roma oder Menschen,
die Schwarze als Vorfahren hatten und als Rheinlandbastarde bezeichnet wurden. Bereits in
der Weimarer Republik hatte man „Zigeuner“ und Farbige erfasst. Diese Registrierung von
sogenannten Zigeunern wurde wenige Jahre später sogar als Forschungsanliegen verbrämt
und begünstigte doch nur die Konzentration der Ausgegrenzten in Lagern, die in einzelnen
Ortschaften entstanden waren.

Wir haben vor allem die Verfolgung der Juden erforscht, auch erst seit den sechziger Jahren
und viel zu spät, gewiss, aber unvergleichlich intensiver als die Verfolgung der Sinti und Ro-
ma. Dabei entsprach der Entrechtung der Juden die Entrechtung der Sinti und Roma ebenso
wie ihre gemeinsame Verfolgung. Schüler mussten die Schulen verlassen, Freundschaften
wurden zertrennt, und dies alles bereitete die Deportation vor. Sie wurde genau so organisiert wie die Deportation polnischer Juden. Kranke und behinderte „Zigeuner“ wurden ermordet, im Osten kam es zu Massenerschießungen durch Einsatzgruppen, die in ihren Ereignismeldungen auch die ermordeten „Zigeuner“ auflisteten, und auch medizinische Experimente wurden, nicht zuletzt an „Zigeuner-Kindern“, durchgeführt.

Im Dezember 1942 ordnete Himmler die Deportation der meisten „Zigeuner“ nach Auschwitz an. Sein Befehl wird auch nicht relativiert durch abstruse, völlig abwegige Vorstellungen, angeblich rassenreine Zigeuner irgendwo anders anzusiedeln. Derartige Überlegungen betrafen zu dieser Zeit auch Versuche, die europäischen Juden zu vertreiben. Ausnahmen gab es in der faktischen Verfolgung nicht. Diese Vorstellungen haben denselben Erklärungs- und Stellenwert wie Überlegungen, irgendwo weit im Osten oder in Madagaskar Juden anzusiedeln oder Zeugen Jehovas in unwirtlichen Grenzgebieten siedeln zu lassen. Die systematische Ausrottung der Juden und der „Zigeuner“ sind miteinander verwoben und
deshalb nicht genau zu unterscheiden. Dies mag erklären, weshalb bis heute Historiker weiterhin ihre Überlegungen zur genauer Bestimmung der Ermordetenzahlen anstellen, und
selbst hier ähneln sich die Untersuchungen des Völkermords an den Juden mit denen zur
Erforschung der Tragödie der Sinti und Roma.

In zwei Punkten unterscheiden sich die beiden Versuche des Völkermordes. Bereits in der
Weimarer Republik lassen sich Versuche nachweisen, die Sinti und Roma zu erfassen, zu
benennen, zu beobachten. Hier ist die Kontinuität zwischen der Weimarer Republik und dem NS-Staat zu greifen und ähnelt der Erfassung der sogenannten „Rheinland-Bastarde“, also der Nachfahren französischer farbiger Soldaten, die vor allem während der Besatzungszeit und der Ruhrbesetzung gezeugt worden waren, die polizeilich erfasst und durch Amtsärzte sterilisiert und zu einem erheblichen Teil nach 1933 ermordet wurden.

Und ebenso bemerkenswert wie die über das Jahr 1933 rückwärts ausstrahlende Kontinuität
ist die über das Jahr 1945 hinaus gehende Kontinuität der Ablehnung, der Befremdung, der
Gleichgültigkeit, ja der Verachtung, die sich gegen jene wenigen Sinti und Roma richtet, die
den Schrecken der NS-Zeit überlebt haben. Diese Kontinuität der Ablehnung überlagert sich
mit der Kontinuität der Täter, die vor allem polizeiliche Maßnahmen gegen die „Zigeuner“ in
der NS-Zeit verantwortet haben, nach 1945 weiterhin im Dienst bleiben und im Geist der
dreißiger Jahre weiter handeln. Sehr spät, in den Achtziger Jahren, werden „Landfahrer-Karteien“ als Fahndungsunterlagen aus dem polizeidienstlichen Geschäftsgang gezogen.

Dies war ebenso wie die Auseinandersetzung der Geschichtswissenschaft und der Öffentlichkeit das Ergebnis von Bemühungen, die mit dem Namen von Romani Rose verbunden sind. Er hat in den Achtziger Jahren mutige und konsequente Zeichen gesetzt, öffentliche Kontroversen nicht gescheut, Demonstrationen vorbereitet und durchgehalten, sogar Besetzungen besonders symbolträchtiger Orte wie Dachau auf sich genommen. Er hat einiges, keineswegs alles, aber doch erstaunlich und bewundernswert viel erreichen können. Diskussionen über Ermordetenzahlen, in die sie Kritiker verwickeln wollten, sind geschmacklos, denn sie lenken von der wesentlichen und nicht zu bestreitbaren Erkenntnis ab, dass der Völkermord an der „Minderheit“, für die heute ein Zentralrat spricht, aus denselben rassenideologisch motivierten Vorurteilen, Gefühllosigkeiten und Vernichtungsabsichten resultierte, die sich gegen die europäischen Juden richtete. Die Konsequenz, mit der die deutschen Sinti und Roma ihr Ziel verfolgten, lässt sich nur mit Zustimmung und Respekt hervorheben. Die „Minderheit“ hat viel erreicht, was Menschen, die es als Verantwortliche besser wussten, in den Jahrzehnten unmittelbar nach der Befreiung von der nationalsozialistischen Herrschaft nicht vollbracht haben.

Wir haben begonnen, – „begonnen“, sagte ich, – die Geschichte des Völkermords an den Sinti
und Roma und an den anderen Stämmen der Minderheit in unser Bild von den Nationalsozialistischen Gewaltverbrechen zu integrieren. Dies ist nicht allein die Frage schwebender Denkmalsentscheidungen, sondern dies ist eine Frage unserer Bereitschaft, die Ereignisse zur Kenntnis zu nehmen, die zur Ermordung Hunderttausender Sinti und Roma führten. Täter sind oft leichter identifizierbar als Opfer, vor allem, wenn ihre Zahl in die Hunderttausende geht. Und zugleich wird deutlich, dass zeithistorische Forschung Konturen zeichnete und zugleich auch vielen Menschen, die „entheimatet“ und „enthaust“, ihrer Angehörigen beraubt und ermordet wurden, ein Gesicht gab, in dem ihre Angst und ihre Würde sichtbar wurde. Augenblicklich droht das Erreichte in einem Inschriftenstreit zerstört zu werden, den sich auch dann nicht entschärfen lässt, wenn man den Begriff des „Zigeuners“ durch den des Ghipsy ersetzt. Das würde bedeutet, noch einmal der Verfremdung eines Völkermords Vorschub zu leisten, wie dies möglicherweise durch den Begriff „Holocaust“ oder „Shoah“ gelungen ist.

Mich haben die Menschen, die etwa in der Gedenkstätte der Minderheit in Heidelberg zu sehen sind, berührt und nicht losgelassen, seitdem ich sie zum ersten Male sah. Dies war kein Begleitumstand der Tatsache, dass ich noch niemals zuvor mit derartig vielen Opfern konfrontiert wurde, die meinen eigenen Namen tragen – „Steinbach“ ist ein häufig im Südwesten zu findender Sinti-Name. Dies war viel eher die Folge einer Erinnerung, die ich als kleines Kind machte: Anfang der fünfziger Jahre, ich muss vier Jahre alt gewesen sein, zog durch die Straße, in der unser Wohnhaus lag, in endloser Reihe ein Zug von Wagen vorbei, die damals, Anfang der fünfziger Jahre, noch von Pferden gezogen wurden. Sie fuhren vom Bahnhof meiner lippischen Heimatstadt durch die Straßen, irgendwohin. Ich stand und stand und guckte. Ich merkte, wie Eltern ihre Kinder ins Haus holten und erfuhr erst später, warum. Zigeuner, so hörte ich, sollten doch Kinder klauen. Selbst Elias Canetti, selbst Hilde Spiel, überliefern in ihren hinreißenden Erinnerungen diese dunkle Furcht.

Meine Mutter holte mich nicht ins Haus, warnte mich nicht, kein abschätziges Wort störte
mein Staunen, meine Neugier, meine Aufmerksamkeit an Menschen, Wagen und Tieren. Ab
und zu erblickte ich auch ein Kind, eigentlich aber, ich erinnere mich heute noch daran, wunderte ich mich, dass man keine Kinder sah. Heute kann ich mir das erklären. Und wenn ich rückblickend nachdenke, empfinde ich außer Dankbarkeit dafür, dass ich diesen Zug von
Menschen einfach staunend ansehen konnte, vor allem Zorn auf jene, die uns einreden woll-
ten, Zigeuner würden Kinder klauen, weil sie völlig verdrängt hatten, dass den vorbeiziehen-
den Familien der Minderheit selbst die Kinder von denen geraubt worden waren, die ihnen
Kinderraub unterstellten.

Manche derjenigen, die den Zigeunern in ihren wissenschaftlichen Untersuchungen weiterhin Kinderraub unterstellten, hatten sich selbst an den Kindern vergangen, indem sie diese aus ihren Familien rissen, an Kindern, die für ihre Eltern Zukunft und Sicherheit verkörperten und die als das größte Glück und der größte Reichtum überhaupt empfunden wurden. Deshalb auch finde ich Diskussionen über Zahlen der Ermordeten so abstoßend, denn in der kollektiven Erinnerung handelt es sich neben den nachweisbaren Zahlen immer auch um die Einschätzung von verschütteten, abgeschnittenen, vernichteten Möglichkeiten, Lebenschancen zu entfalten und zu realisieren.

Das Schicksal der Minderheit der „Zigeuner“ macht deutlich: Wer einem Menschen die Würde streitig macht, leugnet sehr schnell sein Lebensrecht und bezweifelt seinen Lebenswert, gefährdet dessen Leben. Die Erklärung von „Lebensuntauglichkeit“ führt zur Bestreitung des „Lebensrechtes“, tötet das Mitleid und erleichtert, das Recht auf Überleben anzuzweifeln, das jeder hat, der ein Menschenantlitz trägt oder tragen wird. Denn wer den „Lebenswert“ seines Mitmenschen anzweifelt, gewöhnt sich an seine Verfolgung, verliert die Kraft zur Empörungsfähigkeit, zum selbstvertretenden mitmenschlichen Handeln, dessen Verfolgte oft bedürfen.

Wer diese Kraft nicht hat, hat auch keine Chance, bürgerlichen Mut als „letzte verantwortliche Tat“ (Dietrich Bonhoeffer) zu beweisen, also Zivilcourage, die wir heute bereits reklamieren, wenn wir machtvoll für unsere ureigensten Interessen eintreten. Zivilcourage rechtfertigt sich aus dem Eintreten für andere, nicht als Selbstartikulation, als Technik der Ego-Taktiker, die sich empören über die Grenzen ihrer Selbstverwirklichung, nicht aber für die Beschneidung der Rechte und Freiheiten des Anderen eintreten. Empörungsfähigkeit muss geübt werden, nicht als „sterile Aufgeregtheit“, wie der Soziologe Simmel einmal feststellt, sondern als die Kraft, das „Entsetzen im Auge“ des bedrängten, verfolgten Mitmenschen zu sehen, wie es in der alttestamentarischen Josephs-Geschichte heißt, und Folgerungen für das eigene Handeln zu ziehen.

Lebensrecht ist ein absolutes Recht, es lässt sich nicht ableiten aus Nützlichkeitserwägungen.
Es gilt einfach, und man kann nicht darüber streiten, unter welchen Bedingungen, seit wann,
wie lange es gilt oder gelten soll. Nicht alles lasse sich definieren, sagte Jaspers, denn eine
Definition legt Grenzen fest, unwiderruflich, auf Leben und Tod. Nicht bestimmte Grenzen
begründen den Raum einer Verantwortung, die jeder durch tägliche Entscheidung neu be-
gründen und vor allem beweisen kann. Dies macht die historische Reflexion zum wichtigen
Bezugspunkt moralphilosophischer Überlegungen, denn politisches Bewusstsein bezieht sich
häufig auf zeitgeschichtliche Erfahrungen. Vielleicht lernt man nicht aus der Geschichte. Aber man hat durch eine Konfrontation mit der Vergangenheit die Chance, nicht jede Erfahrung noch einmal machen – und zufügen! – zu müssen.

Das geplante Denkmal erinnert nicht nur an ein Verbrechen, sondern zugleich auf eine bewegende Weise an das Schicksal einer europäischen Volksgruppe, die zu unserer Geschichte und zu unserer Kultur gehört, obwohl sie im Laufe ihrer Geschichte exotisiert oder als fremd empfunden wurde wie jede Minderheit, die aber niemals bedrohlich war, sondern von Machthabern als Bedrohung vor die Augen der Zeitgenossen gerückt wurde und deshalb die Maßstäbe eines gebotenen mitmenschlichen Verhaltens verrutschen ließ.

Ausgrenzung hat Folgen: „Zu den artfremden Rassen“, teilte Frick als Reichs- und Preußischer Minister des Innenminister am 3. Januar 1936 den deutschen Landesregierungen, den preußischen Standesämter und den Gesundheitsämtern mit, „gehören alle anderen Rassen, das sind in Europa außen den Juden regelmäßig nur die Zigeuner.“ Wenige Monate nach dem Erlass der Nürnberger Rassegesetze wurde festgestellt, dass die Nationalsozialisten keinen Unterschied zwischen Juden und „Zigeunern“ machten. Alles, was folgte, erklärte sich aus dieser Gleichsetzung: Verfolgung, Entrechtung, Deportation, Ermordung.

Der Völkermord, den die Nationalsozialisten an den Sinti und Roma begingen, macht deutlich, dass der industriemäßig betriebene Mord an den Juden und an der Volksgruppe, die man „Zigeuner“ nannte, aus einer gemeinsamen, gleichen rassenideologischen Wurzel legitimiert wurde. Deshalb ist es geschichtswissenschaftlich völlig unangemessen, die parallel verlaufenden Vernichtungsversuche – den Völkermord an den Juden und an den Sinti und Roma – zu isolieren, um die Unvergleichlichkeit und Einzigartigkeit des einen Völkermordes zu betonen und die Bedeutung des anderen zu relativieren.

Aus einem gemeinsamen Prinzip zielten die Nationalsozialisten auf ethnische Säuberungen,
vermischten den Kampf gegen ein Volk mit dem gegen den anderen, politisierten ihren Wahn, legitimierten sich durch ideologisch aufgeladene und moralisch völlig in die Irre führende Begriffe wie „Volksgesundheit“, „Volksschädling“, „Artreinheit“, erzeugten Nachfolgebereitschaft durch die Anfachung von Zukunftsängsten.

Es ist unbestreitbar, dass sich der Völkermord an den europäischen Sinti und Roma, die wie
die Juden seit Jahrhunderten in Europa lebten, ähnlicher Methoden bediente, dass die Praktiken der Vernichtung von Juden und Sinti und Roma völlig identisch waren. Insofern ist es völlig müßig, irreführend und abwegig, die Sinti und Roma auszugrenzen oder zu isolieren, wenn es um die Beschreibung des nationalsozialistischen Völkermordes geht.

Dabei geht es nicht um eine Relativierung des Völkermords an den Juden, den „Holocaust“ zu nennen ich mich trotz des im amerikanischen Sprachgebrauchs üblichen Verwendungszu-
sammenhangs konsequent weigere, weil ich in den Opfern des Völkermords kein Opfer erkennen kann und will, das Gott gefallen könnte, gleich, ob Holocaust amerikanisiert geschrieben oder eingedeutscht, wie seit einer Fernsehserie vorgeschlagen, mit „k“ geschrieben wird.

Singulär war die Energie, mit der die nationalsozialistische Führung ihr Kriegsziel der Ausrottung von Juden und Zigeunern verwirklichten, unvergleichlich war auch die Konsequenz, mit der Tötungsfabriken errichtet wurde, die nur zwei Ziele hatte: Menschen zu töten und Leichname zu vernichten. Und singulär war die Selbstverständlichkeit, mit der unter den Bedingungen der erkennbar gewordenen Niederlage an diesem Kriegsziel einer umfassenden ethnischen „Säuberung“ Europas festgehalten wurden.

Mit dieser Betonung der Einmaligkeit des Völkermords an den Juden und an den Sinti und
Roma soll nicht das eine Verbrechen durch andere relativiert werden, sondern deutlich ma-
chen, auf welche Weise beide Verbrechen des Völkermords miteinander verbunden sind und
zum “Menschheitsverbrechen“ im Sinne von Karl Jaspers werden. Diese Feststellung macht
den Mord an beiden Minderheiten, die in der deutschen und in der europäischen Gesellschaft leben und weiter gefährdet sind, nicht geringer, sondern schafft neue, wichtige, für die „humane Orientierung“ unverzichtbare  Vergleichsmaßstäbe.

Wenn diese Singularität bestritten wird, so erfolgt das aus geschichtspolitischen Gründen, die als erinnerungs- und gedenkpolitische Erklärungen verständlich sind, jedoch aus geschichtswissenschaftlichen nicht nachvollziehbar sind. Dies macht das Schlusskapitel des vorzüglich gestalteten Katalogs zur Heidelberger Dauerausstellung im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma mit der Kontroverse zwischen Yehuda Bauer und Romani Rose deutlich. Behauptet wird die Singularität des Völkermords an den europäischen Juden aus Gründen, die ihre Erklärung nicht in den Tatsachen und Fakten, sondern in einer kontextabhängigen Deutung des Gedenkens an die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen finden.

Diese Zusammenhänge der Erinnerung sind in den letzten Monaten in die öffentliche Diskussion gerückt worden, insbesondere durch die bereits erwähnte Untersuchung von Peter Novick, der deutlich machen kann, wie die Erinnerung an der „Endlösung“, der „Final Solution“, an Völkermord, an den „Holocaust“, an die „Shoah“ eine Geschichte hat, die auf unsere Verantwortung für Form und Ziel einer Erinnerung verweist, die in das Gedenken führen kann.

Die Ermordung der Sinti und Roma ist ebenso singulär, weil es keine andere Minderheit gibt, die jener Gruppe gleicht, die man in Deutschland „Zigeuner“ nannte. Sie hatte eine ganz spezifische Kultur, die man nicht nur ahnen kann, wenn man den Jazz-Gitarristen Django Reinhardt liebt. Denn es handelte sich bei der Kultur der Sinti und Roma stets um mehr als um Zigeunerjazz – es handelte sich um einen wichtigen Bestandteil europäischer Kultur, der
durch Sinti und Roma, die seit der Mitte des 15. Jahrhundert nachweislich unter uns gelebt haben, verkörpert wurden und unsere europäische Kultur in ihre ganz charakteristischen Vielfältigkeit bereicherte.

Vielleicht kann man sich sehr schnell darauf einigen, dass jeder Mensch einmalig ist, dass es
sich bei jedem Mord um ein singuläres Verbrechen handelt, dass jeder Täter, der ein Leben
auslöscht, eine Welt vernichtet, dass jeder Helfer eines bedrohten Menschen eine Welt be-
wahrt, indem er ein Leben rettet. Aber das sind letztlich Sinngebungen, die nicht dazu beitra-
gen, die vergangene Wirklichkeit in den Blick zu nehmen.

Als einer der ersten hat dies Simon Wiesenthal ausgedrückt, vor fast fünfzig Jahren. Aber es
hat viele Jahrzehnte gedauert, bis diese Tatsache anerkannt wurde. Zwar wird weiterhin in der Forschung kontrovers das eine oder andere Detail bewertet, diskutiert man Opferzahlen, Entscheidungsfindungen. Das ist legitim, das ist auch notwendig, soll die Erinnerung den Tatsachen entsprechen und in der Entsprechung standhalten.

Aber Kontroversen zielen nicht auf Infragestellung und schon gar nicht auf die Relativierung
der Tatsachen durch bloße Meinungen. Die Realität des Völkermords an den Sinti und Roma
muss man aushalten, so schwer es fällt. Die Auseinandersetzung hilft, der Geschichte in der
Erinnerung standzuhalten. Und wer in dieser Weise standhält, der hat auch die Kraft zum Gedenken. Dies fliegt einen nicht an wie eine Emotion – Gedenken ist eine aktive Tätigkeit, dessen Kern dann die Erinnerung festigen kann.

Manche leben unter uns, die derartige Anstöße nicht brauchen, denn sie tragen sie als Wunden in ihrer Seele, ein Ergebnis der Ausrottung von Angehörigen, von Eltern, von Großeltern, von Elterngeschwistern. Wir können jetzt teilhaben am Schrecken, am Leiden, aber auch an der Vergegenwärtigung des Schrecklichen. Lassen wir uns als Nachlebende in der Konfrontation mit dieser geschichtspolitischen Debatte auf Zusammenhänge ein, stellen wir Verbindungen her, schauen wir auf die Vergangenheit, vergessen wir nicht, dass sich die ethnisch legitimierte Ausrottung von Menschen nach wie vor täglich vor unseren Augen ereignet. Flüchten wir uns nicht in das rhetorische „Nie wieder!“.

Bewahren wir uns das Gefühl unserer eigenen Gefährdung. Sagen wir uns: „Wir stecken mitten drin!“ Diese Satz drückt eine Erfahrung der Zeit unter nationalsozialistischer Herrschaft aus, artikuliert von einem Regimegegner, dem Heidelberger Theologen Hermann Maaß, der sich nicht außerhalb seiner Gesellschaft aufstellte und sich mit dem Ruf besänftige: „Gott sei Dank, ich bin nicht so!“. Er wusste, dass er Teil der Gesellschaft war, manche ihre Vorteile teilte und deshalb gefährdet war: „Nichts von dem, was wir im Anderen verachten, ist uns selbst ganz fremd.“ Manche der vergangenen Erfahrungen müssen wir nicht machen, glücklicherweise. Aber immer wird der historisch wache Zeitgenosse spüren und ahnen, auf welcher schiefen Ebene er weiterhin steht, nicht nur er, auch ich, wir alle, ein jeder von uns. Und er ahnt in der Wahrnehmung des nationalsozialistischen antiziganischen Rassenhasses, welcher Preis das Versagen hat.

Internet:

http://www.romnokher.de/Romnokher/Willkommen_files/SintiuRomaStuttgart%2015.3.-2_aktuell.pdf

 

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„Überhitzte Räume und ätzender Lösungsmittelgeruch“ – Stadtverwaltung Kirchberg und Hohenloher Tagblatt haben über die neue Schulmensa miserabel informiert

„Gestärkt durch den Tag“ (19. März 2013) und „Ruhebereich für Leib und Seele“ (25. März 2013) lauten die beschönigenden Überschriften im Hohenloher Tagblatt (HT) über den Neubau der Schulmensa in Kirchberg an der Jagst. In beiden Artikeln des Crailsheimer Lokalblattes steht kein Wort von überhitzten Räumen. Es fehlt der Sonnenschutz und starker Lösungsmittelgeruch reizt die  Augen und Schleimhäute.

Kommentar von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst

Wie konnten die eklatanten Mängel in zwei HT-Artikeln unerwähnt bleiben?

Ralf Garmatter, der Autor dieses Kommentars hat sich auf die Spurensuche begeben. Das Ergebnis: Nach Gesprächen mit anderen Eltern, Mitarbeitern der Kirchberger Schule und der Stadtverwaltung erhielt die Kirchberger Stadtverwaltung am 12. März 2013 vom Autor dieses Kommentars per E-Mail einen Mängelbericht über die neu in Betrieb genommene Schul-Mensa. Darin drängte der betroffene Vater auf schnelle Abhilfe der Mängel. Im HT-Artikel von Katharina Behr vom 19. März 2013 gibt die HT-Mitarbeiterin ein Gespräch mit Kirchbergs Stadtbaumeister Peter Marx wieder. Dort ist zu lesen: (…) „Seit Januar 2013 sind die Bauarbeiten größtenteils abgeschlossen und die Resonanz auf das Gebäude ist durchweg positiv (…). Kein Wort von beißendem Geruch in dem Neubau und Zimmertemperaturen von 35 Grad Celsius bereits Anfang März 2013.

HT-Journalistin offensichtlich falsch informiert

Recherchen von Hohenlohe-ungefiltert und ein Gespräch mit Peter Marx vom Kirchberger Stadtbauamt haben ergeben, dass Marx die von Elternseite gerügten Mängel bewusst unterdrückt hat. Kirchbergs Bürgermeister Stefan Ohr kommentierte den Fauxpas seines Mitarbeiters lapidar mit den Worten: „Ich fand den Artikel gut.“ Dass sein Stadtbaumeister die HT-Journalistin offensichtlich belogen hat und dadurch die Öffentlichkeit in wichtigen Punkten falsch informiert worden ist, scheint dem Bürgermeister egal zu sein.

Wortlaut der E-Mail vom 12. März 2013 an die Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst:

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst,
am neuen Gebäude für die Ganztagsbetreuung an der Kirchberger Schule sind schnellstmöglich folgende Punkte zu verbessern:

1. Im Gebäude riecht es stark nach Lösungsmittel. Vermutlich kommt dieser Geruch vom Kleber des erst vor kurzem verlegten Bodens. Es gibt Menschen, die dadurch Kopfschmerzen bekommen, tränende Augen und einen unangenehmen Geschmack auf der Zunge.
Fragen: Welcher Kleber wurde verwendet? Aus welchem Material besteht der Fußboden?

Verbesserung der Luftqualität: Es muss dringend immer gelüftet werden, wenn keine Schüler im Gebäude sind, damit die giftigen Dämpfe abziehen können.

2. Im Gebäude ist es ständig zu warm. Ich habe gestern (Montag, stark bewölkter Himmel) am späten Nachmittag in den Räumen 27 Grad Celsius gemessen. Sogar im Raum der Schülerbibliothek (Nordseite des Gebäudes) ist es zu warm und die Luft stickig.

Vorschlag: Die Heizung herunterdrehen. Auf eine Temperatur von maximal 20 Grad Celsius einstellen.

3. In der vergangenen Woche schien die frühe März-Sonne. Bereits diese schwache Sonnenstrahlung hat ausgereicht, um die Zimmer des Gebäudes auf 35 Grad Celsius aufzuheizen. Die großen Fenster befinden sich auf der Südseite des Gebäudes. Dadurch entsteht ein Raumklima wie in einem Glasgewächshaus.
Es muss dringend ein wirkungsvoller Sonnenschutz eingebaut werden – Außen-Rollos oder ähnliches. Das Anbringen von UV-Folie reicht im späten Frühjahr und Sommer nicht aus, um in den Räumen eine Temperatur zu ermöglichen, bei der die Kinder noch arbeiten, essen und spielen können.

4. Beim Essen muss jemand dafür sorgen, dass die Kinder (vor allem die Grundschüler) auch ihren Salat und/oder ihr Gemüse mitnehmen und essen. Da manche der kleinen Grundschüler mit den großen Tabletts überfordert sind, verzichten sie darauf, sich auch noch einen Salat aus der Kühltheke zu holen und aufs Tablett zu stellen. Sie holen sich dann auch keinen Salat mehr, wenn sie an ihrem Platz sitzen. Zu einer ausgewogenen Ernährung gehört auch Salat, Obst und Gemüse.

5. Das Gebäude muss von außen zugänglich sein. Es war gestern (Montag) nicht möglich, die Kinder gegen 15 Uhr abzuholen, da alle Türen des Gebäudes abgeschlossen waren. Dies muss aber gewährleistet sein, da Kinder auch für – beispielsweise Arzttermine – vor 15.20 Uhr abgeholt werden müssen.

Mit der Bitte um schnelle Abhilfe verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ralf Garmatter

Im HT kein Wort über die Gebäudemängel

Während das Hohenloher  Tagblatt beim Artikel „Gestärkt durch den Tag“ (veröffentlicht am 19. März 2013) von der Stadtverwaltung Kirchberg offensichtlich getäuscht worden war, ist die Lokalzeitung beim Artikel „Ruhebereich für Leib und Seele“ (erschienen am 25. März 2013) selbst verantwortlich für die mangelhafte Information der Öffentlichkeit.  Über die offizielle Mensa Einweihung vom 21. März 2013 schrieb der in Kirchberg wohnende freiberufliche HT-Mitarbeiter Hartmut Volk. Er hatte unmittelbar nach der Einweihungsfeier ein Exemplar des E-Mail-Briefes (siehe oben) an die Stadtverwaltung Kirchberg erhalten. Volk fragte: „Kann ich das in meinem Artikel verwenden?“ und erhielt daraufhin eine positive Antwort. Erschienen ist in seinem HT-Artikel vom 25. März 2013 allerdings kein Wort über die gerügten Gebäudemängel.

Dafür könnte es zwei Erklärungen geben:

1. Die HT-Redaktion in Crailsheim hat die Beschreibung der Gebäudemängel aus dem Volk-Text herausgestrichen – oder:

2. Hartmut Volk hat die gerügten Gebäudemängel in seinem beim HT abgelieferten Text überhaupt nicht erwähnt.

Hartmut Volk will als Journalist offensichtlich gleich zwei Herren dienen

Für die zweite Erklärung spricht folgende Verstrickung des freiberuflichen Journalisten Hartmut Volk mit der Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst: Hartmut Volk hat über die Mensa-Einweihung nicht nur den Artikel fürs Hohenloher Tagblatt (25. März 2013) geschrieben. Im amtlichen Teil des Mitteilungsblatts der Stadt Kirchberg/Jagst über die „Einweihung der Schulmensa Kirchberg“ erschien am 28. März 2013 eine ganze Seite. „Text und Fotos: Hartmut Volk, Kirchberg“. Im ganzen sind dort zwölf Bilder und ein kurzer Text Volks über die „feierliche Einweihung der neuen Schulmensa an der August-Ludwig-Schlözer-Schule“ veröffentlicht worden.

Vom journalistischen Standpunkt aus ist folgendes anzumerken:

Der freie Journalist Hartmut Volk muss sich entscheiden,

1. Will er die Leserinnen und Leser umfassend und wahrheitsgetreu über Dinge und Geschehnisse in Kirchberg/Jagst informieren, dann darf er nur für nicht-städtische Medien schreiben und fotografieren. Keinesfalls darf er kritische Punkte bewusst unterdrücken.

2. Wenn er die Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst in einem möglichst positiven Licht darstellen will, dann darf er seine PR-Texte und PR-Bilder nur in städtischen Medien veröffentlichen.

Diener zweier Herren kann ein Journalist nicht sein.

Anmerkung von Ralf Garmatter:

Ein Exemplar des Mängel-Briefes haben auch der Architekt Christian Beck vom Berliner Architektenbüro Wiechers Beck, der zuständige Bauleiter sowie die drei Gemeinderatsfraktionen (UWV, UGL und Aktive Bürger) erhalten.

Mal sehen, ob die Mängel noch abgestellt werden.

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