„Grobschlächtige und verallgemeinernde Verdächtigungen gegenüber Windkraftkritikern“ – Leserbrief von Karl-Heinz Glandorf aus Michelbach/Bilz

Windkraftanlagen haben nicht nur Freunde. Einen Leserbrief zum Leserbrief von Johannes van Bergen im Haller Tagblatt (HT) vom 14. September 2016 hat Karl-Heinz Glandorf aus Michelbach/Bilz geschrieben.  Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief von Karl-Heinz Glandorf in voller Länge.

Leserbrief von Karl-Heinz Glandorf, Michelbach/Bilz

Allzu simples Demokratieverständnis

Es ist erstaunlich, wie Herr van Bergen Leserbriefe, die ihn betreffen, interpretiert. In diesem Fall ist das mein Leserbrief im HT vom 7. September 2016. Sein Diskurs über die demokratische Legitimierung der Energiewende gipfelt in grobschlächtigen und verallgemeinernden Verdächtigungen gegenüber den Windkraftkritikern. Dabei offenbart er ein sehr starres, enges und allzu simples Demokratieverständnis. Sicher gibt es Gesetzesnormen, die aus ethischen Gründen nicht in Frage gestellt werden sollten. Das EEG als Regelungsvorschrift zur Subventionierung von Ökostrom, das zudem auf Grundlage nicht abschließend geklärter wirtschaftlicher und ökologischer Annahmen beruht, gehört aber nicht dazu. Ernst Ulrich von Weizsäcker, einer der Väter des EEG, hat bereits 2012 in Wolpertshausen (HT vom 21.11.2012) festgestellt, dass es nicht vorhergesehene Auswüchse des EEG gebe. Nun ist das EEG auch mehrfach schon angepasst worden. Nach Überzeugung vieler Fachleute außerhalb der Nutznießerszene ist es aber immer noch stark änderungsbedürftig. Demokratische Willensbildung ist ein dynamischer Prozess, bei dem nicht beabsichtigte Effekte durch neue Erkenntnisse und entsprechende Gesetzeskorrekturen behoben werden sollen.

Funktionsträger sollten keine Leserbriefe schreiben

Zu diesem dynamischen Prozess gehört auch die offene Diskussion zwischen Windkraftbefürwortern und Windkraftkritikern. Dabei haben die Investoren – wie hier bei uns die Stadtwerke und die evangelische Kirche – die Möglichkeit, sich im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung zu äußern. Der Bürger hat die Möglichkeit, sich über Leserbriefe einzubringen. Herr van Bergen hat also durch seine verschiedenen Posten bei Tochterunternehmen der Stadtwerke die Möglichkeit, seine Position im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung im HT darzulegen. Durch die intensive Berichterstattung des HT über die Stadtwerke wird dem Genüge getan. Es ist also keine Zensur, wie Herr van Bergen Glauben machen will, wenn ich seine Meinungsäußerungen in Form von Leserbriefen kritisiere. Sein Verhalten ist in Wirtschaft und Politik unüblich. Auch OB Pelgrim schreibt ja keine Leserbriefe. Es ist daher auch gute journalistische Praxis, dass Redaktionen Leserbriefe von Funktionsträgern nicht veröffentlichen. Dies wird beispielhaft in den Leserbriefregeln der Gießener-Allgemeinen wohl begründet. (http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Leserbriefe/Regeln-Leserbriefe/regid,1_puid,1_pageid,315.html). Insofern sind meine Ausführungen zu Möglichkeiten der Meinungsäußerung sachlich begründet und keinesfalls „antidemokratisch“ wie Herr van Bergen mir polemisch unterstellt. Zu meiner Aussage, dass der langjährige Stadtwerkechef den Ökostrom früher völlig anders beurteilt hat (seine Aussage von 2011: „Der Ökostrom wird uns eines Tages noch aus den Ohren herauslaufen“) schweigt Herr van Bergen – leider!

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„Am Ende des Interviews kommt die Klimakeule“ – Leserbrief von Guy M.Y.Ph. Franquinet zu einem HT-Artikel über den Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Einen Leserbrief zum Artikel „Bundestagsabgeordneter Harald Ebner: Ein Kampf David gegen Goliath“ hat Guy M.Y.Ph. Franquinet aus Crailsheim geschrieben. Der Zeitungsartikel war Mitte August 2016 im Hohenloher Tagblatt und Haller Tagblatt erschienen. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Leserbrief von Guy M.Y.Ph. Franquinet, Crailsheim

Kaum wasseraufnehmende Maisfelder 

Am Ende des Interviews kommt die Klimakeule. „Die Katastrophe von Braunsbach ist eine Folge der Erderwärmung“.  Erstens gibt es diese Erderwärmung seit 18 Jahren de facto nicht und zweitens lässt sich so etwas statistisch gar nicht belegen. Solche Starkregenereignisse sind viel häufiger wie man allgemein annimmt und wer die Leserbriefe regelmäßig liest, konnte lesen, dass hier die Energiewende in Form von riesigen kaum wasseraufnehmenden Maisfeldern eher Ursache sein kann. In dem Artikel erwähnt Herr Ebner MdB auch, dass Baden-Württemberg gentechnikfrei bleiben muss.

Speerspitze beim Widerstand gegen den Goldenen Reis

Ich hätte ihn gern mit folgender Meldung konfrontiert. „Mehr als ein Drittel aller lebenden Nobelpreisträger werfen der Umweltorganisation Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Doch Greenpeace will an seinem Geschäftsmodell festhalten.“ Und weiter: „Forschungseinrichtungen und Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt haben wiederholt und einheitlich festgestellt, dass Pflanzen und Nahrungsmittel, die auf biotechnologischem Wege verbessert worden sind, genauso sicher, wenn nicht sogar sicherer, sind als mit anderen Methoden hergestellte. Es gibt keinen einzigen bestätigten Fall einer Gesundheitsbeeinträchtigung von Mensch und Tier durch den Verzehr. Mit Biotechnologie verbesserte Pflanzen haben sich wiederholt als weniger schädlich für die Umwelt erwiesen und als Segen für die globale Biodiversität“. Das ist die Aussage von 110 Nobelpreisträgern. „WIR FORDERN GREENPEACE AUF, die Kampagne gegen den Golden Reis im speziellen und gegen biotechnologisch verbesserte Pflanzen im Allgemeinen einzustellen. Greenpeace ist die Speerspitze beim Widerstand gegen den Goldenen Reis, der das Potential hat, viele Erkrankungen und Todesfälle zu reduzieren oder zu verhindern, die durch Vitamin-A-Mangel entstehen, der am meisten die ärmsten Menschen in Afrika und Südostasien betrifft.“ Es ist alles mit Namen der Unterzeichner der Nobelpreisträger im Internet überprüfbar und es werden immer mehr.

Link zum Artikel im Haller Tagblatt:

„Bundestagsabgeordneter Harald Ebner: Ein Kampf David gegen Goliath“ http://www.swp.de/schwaebisch_hall/lokales/schwaebisch_hall/art1223143,3967484

Weitere Informationen zum Thema von Guy M.Y.Ph. Franquinet

Es weiß kaum jemand, wie sich jeder dritte noch lebende Nobelpreisträger (Unterschriften der Nobelpreisträger im Internet) für genveränderte Lebensmittel einsetzt, weil es Millionen Menschen weltweit das Leben retten kann. Jede neue Technik birgt auch immer Risiken, aber bei der Gentechnik wird von den Gegnern übersehen, dass bereits 85 Prozent aller bei uns zugelassenen Lebensmittel genveränderte Stoffen enthalten. Und manche gentechnische Art ist auch schon lange bei uns zugelassen. Herr Ebner weiß das natürlich, aber er hantiert mit der Angst der Menschen, weil es ihm scheinbar an Fakten fehlt.

Spezialfette für Windräder im Programm

Darf ich Ihnen im Übrigen vermitteln, dass meine Firma LD Lubricating Dutchman GmbH Spezialfette für Windräder im Programm hat. Wenn ich mich also gegen Windräder bei uns ausspreche, schade ich meiner eigenen Firma finanziell. Die Firma LD bietet als einzige Mineralölfirma unsere Produkte in wiederbefüllbaren Garagenfässer an. Ich glaube, das ist vorbildlich. Bezeichnungen für mich wie vor kurzem in „Hohenlohe-ungefiltert“ als Ölmillionär amüsieren mich sehr. Es gibt ja nicht mehr ganz so viel zu lachen auf dieser Welt.

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„Kirchbergs Bürgermeister Ohr spielt auf Zeit“ – Bürger können wegen des abgelehnten Bürgerbegehrens keinen Widerspruch einlegen, weil die Stadtverwaltung Kirchberg noch immer keine Ablehnungsbescheide verschickt hat

Die Standortfrage des Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst ist noch nicht entschieden. Der Gemeinderat Kirchberg/Jagst lehnte in seiner Sitzung am 25. Juli 2016 ein Bürgerbegehren ab, das zu einem Bürgerentscheid geführt hätte. Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss sind inzwischen zwei Widersprüche bei der Stadtverwaltung Kirchberg eingegangen. Bürgermeister Stefan Ohr hält die Widersprüche allerdings für unzulässig, weil die Kirchberger Stadtverwaltung knapp zwei Monate nach der Gemeinderatssitzung noch immer keinen Ablehnungsbescheid an die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens geschickt hat.

Kommentar von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst, Unterstützer eines Bürgerentscheids zum Standort des geplanten Feuerwehrmagazins

Funkstille

Den ersten Widerspruch hat ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens (Ralf Garmatter) am 13. September 2016 eingelegt. Auch die drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens Claus Krüger, Manfred Mächnich und Werner Schüpf haben noch am gleichen Tag einen Widerspruch bei der Stadtverwaltung Kirchberg abgegeben. Danach herrschte Funkstille. Keine Reaktion der Stadtverwaltung Kirchberg. Von Bürgermeister Ohr hat einer der Widerspruchsführer (Ralf Garmatter) am Nachmittag des 15. September 2016 auf Nachfrage telefonisch die Antwort erhalten, dass dieser Widerspruch verfrüht sei und deshalb rechtlich unwirksam. Bürgermeister Ohr weiter: Die Stadtverwaltung Kirchberg hat an die drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens (Claus Krüger, Manfred Mächnich und Werner Schüpf) noch keinen Ablehnungsbescheid geschickt. So lange dies nicht geschehen sei, könne auch kein Widerspruch eingelegt werden.

Das kann noch dauern

Die Zeit rennt den Unterstützern eines Bürgerentscheids davon. Das ist skandalös: Seit der entsprechenden Gemeinderatssitzung am 25. Juli 2016 sind schon knapp zwei Monate verstrichen. Und noch immer haben die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens keinen Ablehnungsbescheid erhalten, gegen den jeder Unterzeichner des Bürgerbegehrens rechtlich vorgehen könnte. Kein Ablehnungsbescheid bedeutet: Es ist kein Widerspruch möglich. Einen Ablehnungsbescheid stellte Bürgermeister Ohr für die kommende Woche in Aussicht. Doch festlegen lassen wollte er sich nicht darauf. Es könnte also auch noch länger dauern.

Langwieriger Klageweg

Ein korrekter Widerspruch muss vom Gemeinderat behandelt werden. Wenn der Gemeinderat den Widerspruch ablehnt, können sich die Widerspruchsführer an die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts wenden. Gibt das Landratsamt dem Widerspruch ebenfalls nicht statt, können die Widerspruchsführer vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Das ist ein langer und umständlicher Weg, der Zeit kostet. Und Bürgermeister Ohr will, dass noch möglichst viel Zeit vergeht. So lange wie er die Zustellung der Ablehnungsbescheide hinauszögert, sind den Unterstützern des Bürgerentscheids die Hände gebunden. So lange kann das Widerspruchsverfahren nicht in Gang kommen.

Stadtverwaltung antwortet nicht

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Montag, 26. September 2016, um 20 Uhr im Sitzungssaal des Kirchberger Rathauses statt. Die Sitzungsunterlagen sollen laut Stadtverwaltung noch in dieser Woche verschickt werden. Höchst unwahrscheinlich, dass die eingegangenen Widersprüche wegen der Ablehnung des Bürgerbegehrens dort Thema sind. Ein schriftliche Anfrage von Widerspruchsführer Ralf Garmatter, ob sein Widerspruch bei der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird, wurde bis heute (15. September 2016, um 18 Uhr) von der Stadtverwaltung Kirchberg nicht beantwortet.

Bürgerbeteiligung unerwünscht

Bürgermeister Ohrs Taktik ist klar: So lange er keinen Ablehnungsbescheid an die Vertrauensleute rausschickt, so lange kann niemand dem Ablehnungsbescheid widersprechen. Am liebsten wäre ihm sicher, er könnte den Ablehnungsbescheid so lange hinauszögern, bis das Feuerwehrmagazin am umstrittenen Standort „Vordere Au“ fertiggestellt und eingeweiht ist. Bürgermeister Ohr will Tatsachen schaffen. Er will keine Bürgerinnen und Bürger, die über den Standort des Feuerwehrmagazins in einem Bürgerentscheid mitbestimmen.

Zum Thema Bürgerbegehren hat Hohenlohe-ungefiltert am 5. September 2016 Fragen an das Innenministerium Baden-Württemberg geschickt.

Die Antworten des Innenministeriums vom 7. September 2016 im Wortlaut:

Ihre Anfrage zu den Fristen bei der Ablehnung eines Bürgerbegehrens beantworten wir wie folgt:

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die eine Frist für die Veröffentlichung oder Bekanntgabe gegenüber den Vertrauenspersonen bei einem ablehnenden Gemeinderatsbeschluss über ein Bürgerbegehren vorsieht.

Gemäß § 41 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz kann jeder Unterzeichner des abgelehnten Bürgerbegehrens Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen. Wenn die Gemeinde dem Widerspruch nicht abhilft, entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde. Sollte der Widerspruch von der Rechtsaufsichtsbehörde zurückgewiesen werden, kann der Widerspruchsführer Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Für Auskünfte können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindeverwaltung wenden. Rechtsberatung erfolgt durch Rechtsanwälte. Die Frage, ob und wann Bürger gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen können, lässt sich nicht allgemein beantworten. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall können die Vertrauenspersonen nach dem ablehnenden Gemeinderatsbeschluss gegebenenfalls einstweiligen Rechtsschutz suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Felber
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart

Internet: www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de

Zum Thema Bürgerbegehren hat Hohenlohe-ungefiltert am 5. September 2016 Fragen an das Landratsamt Schwäbisch Hall geschickt

Unten die Anworten von Steffen Baumgartner, Landratsamt Schwäbisch Hall, vom 14. September 2016 im Wortlaut:

Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet:

Frage von Hohenlohe-ungefiltert: 1. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens öffentlich bekannt gemacht werden?

Antwort Landratsamt: Eine öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung des Gemeinderats über die Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist vom Gesetz nicht vorgesehen.

2. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens in einem förmlichen Bescheid mitgeteilt werden?

Konkrete Fristen für die Bekanntgabe der Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens sind in der Gemeindeordnung nicht enthalten, die Kommune wird sich aber regelmäßig an den durch § 21 Abs. 4 S.1 GemO und § 10 S. 2 LVwVfG gesetzten zeitlichen Rahmen halten.

3. Welche Rechtsmittel gibt es für Bürgerinnen und Bürger einer Kommune wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens?

Siehe hierzu die Bestimmungen in § 41 KomWG.

4. An wen können sich die Bürgerinnen und Bürger wenden? Wie ist dabei der korrekte Ablauf? Wie sind die Fristen?

Siehe hierzu § 70 VwGO.

5. Können Bürger auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn diese Entscheidung von der Kommune noch nicht (z.B. im städtischen Amtsblatt) öffentlich gemacht worden ist?

Widerspruch und Anfechtungsklage setzen eine Beschwer durch einen Verwaltungsakt voraus, ein Gemeinderatsbeschluss ist jedoch kein Verwaltungsakt.

6. Können Vertrauensleute eines Bürgerbegehrens auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn sie noch keinen Bescheid der Entscheidung erhalten haben?

Siehe Antwort zu 5.

7. Innerhalb welcher Frist (welches Zeitraums) müssen Bürger oder Vertrauensleute ihren Einspruch wo geltend machen?

Siehe Antwort zu 4.

Ich bitte Sie, künftig von Fragen an die Pressestelle im Landratsamt abzusehen, die Sie durch eigene Recherche beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Baumgartner

Landratsamt Schwäbisch Hall
Leiter Stab Landrat und Kommunalaufsicht
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall

Internetseite: http://www.lrasha.de

Folgende Fragen hatte die Hohenlohe-ungefiltert-Redaktion am 5. September 2016 auch an das Innenministerium Baden-Württemberg geschickt. Die Antworten des Innenministeriums stehen oben in diesem Artikel.

1. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens öffentlich bekannt gemacht werden?

2. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens in einem förmlichen Bescheid mitgeteilt werden?

3. Welche Rechtsmittel gibt es für Bürgerinnen und Bürger einer Kommune wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens?

4. An wen können sich die Bürgerinnen und Bürger wenden? Wie ist dabei der korrekte Ablauf? Wie sind die Fristen?

5. Können Bürger auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn diese Entscheidung von der Kommune noch nicht (z.B. im städtischen Amtsblatt) öffentlich gemacht worden ist?

6. Können Vertrauensleute eines Bürgerbegehrens auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn sie noch keinen Bescheid der Entscheidung erhalten haben?

7. Innerhalb welcher Frist (welches Zeitraums) müssen Bürger oder Vertrauensleute ihren Einspruch wo geltend machen?

Weiterer Artikel zum Thema in Hohenlohe-ungefiltert:

“Bürgerentscheid zum Standort des Feuerwehrmagazins verlangt” – Ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens in Kirchberg/Jagst widerspricht Gemeinderatsbeschluss https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=21149

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„Irgendwo in Hohenlohe“ – Eine Fortsetzungsgeschichte von Birgit Häbich: Der Episoden dreiundvierzigster Teil

„Irgendwo in Hohenlohe“ – eine Fortsetzungsgeschichte von Birgit Häbich: Der Episoden dreiundvierzigster Teil. Die geschilderten Handlungen, Personen und Namen sind frei erfunden. Es werden keine realen Namen von Personen angegeben. Etwaige Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten, lebenden oder toten Personen wären rein zufällig, und sind weder gewollt noch beabsichtigt.

Von Birgit Häbich

XLIII Hinterhalt

… daheim angekommen, ging Carl zuerst in die Küche und bereitete sich einen Eisenkrauttee*. Er stellte seine Lieblingstasse und ein Tellerchen auf das Tablett. Dann öffnete er drei Packungen Kekse, er wollte die verschiedenen Sorten des neuen Spritzgebäcks nun in Ruhe ausprobieren, um sich dann mit der besten für künftige Vorräte einzudecken. Ob Paula Vollkornkekse mögen würde? Er hatte nie viele gesunde Lebensmittel bei ihr entdeckt. Obst, das aß sie, aber alles andere? Kaffee ja, den trank sie schwarz und in ziemlichen Mengen. Ob sie wohl auch abends mit ihm
gemütlich Tee trinken würde? Er musste sich zugestehen, dass er eigentlich nur wenig von Paula wusste. Er kannte ihre früheren finanziellen Verhältnisse, und diese würden sich wohl nicht gravierend verändert haben. Nun hatte sie zwar mittlerweile ein weiteres Gebäude geerbt, aber auch dort würden ihr die Hände gebunden sein. Vermutlich war sie nicht Alleinerbin des elterlichen Stadthauses geworden. Und so wie er sie mittlerweile einschätzte, würde sie sich nicht aufraffen, etwas daraus zu machen. Sie würde eben alles so weiterlaufen lassen wie bisher. Von dieser Warte aus betrachtet, brauchte er sich zumindest keine Sorgen machen, dass sie juristisch fundiert gegen ihn vorgehen würde – das würde sie nämlich schon im Vorfeld eine Menge Geld kosten. Carl Eugen stellte die Teekanne zu den anderen Utensilien auf das Tablett und balancierte es geschickt in sein Arbeitszimmer. Dort konnte er in aller Ruhe über Paula nachdenken. Und er würde sich weitere kluge Vorgehensweisen überlegen, mit welchen er Paula die Wahrheit näherbringen könnte.

Reifer

In seinem aufgeräumten Arbeitszimmer angekommen, stellte er das Tablett auf einer der beiden Anrichten ab, goss sich eine Tasse Tee ein, nahm die Tasse und das Tellerchen und setzte sich an seinen Schreibtisch. Oh, die Kekse waren aber gut, fein, und der Tee wärmte ihn auf – er fühlte sich ganz und gar zufrieden mit sich selbst und genoss die Stille, die ihn hier umgab. Er zog Bilanz; es war ihm durch den guten Rat seines Freundes Anton gelungen, mit Paula Kontakt aufzunehmen. Paula traf sich mit ihm und so schwierig die Gespräche auch waren, sie stellte sich jetzt allen Auseinandersetzungen. Das hatte sie vor mehr als zehn Jahren noch nicht getan; sie brach unvermittelt und wortlos in Tränen aus oder entzog sich bereits im Voraus bei aufkommenden Schwierigkeiten. Und was ihn immer besonders schmerzte, war ihr letztes Mittel, sobald Paula anfing zu schreien und ihn mit üblen Beschimpfungen bombardierte, traf es ihn mitten ins Herz. Eigentlich war es jetzt sogar anregender, mit ihr die Umstände zu erörtern als früher – auch wenn sie ihm manchmal wüst über den Mund fuhr. Sie dachte mit und war nicht gleich von allem und jedem, was er zur Überlegung in den Raum stellte, überfordert. Paula Engel war reifer geworden. Er musste, bei der Vorstellung, ihr diese Erkenntnis mitzuteilen, lächeln. Vermutlich hätte sie vordergründig dafür nur Stirnrunzeln übrig und würde ihn mit Spott überziehen.

Misstrauisch

Nun hatte sich aber auch seine Rolle bei Paula geändert. Er war nicht mehr ihr erster Ansprechpartner und als Helfer in der Not schon gleich gar nicht mehr gefragt. Im Gegenteil, Paula war extrem misstrauisch geworden, sie hielt mit vielem hinter dem Berg. Und besonders ihre Zuneigung zu ihm schien sie zurückzuhalten. Er stand auf und goss sich eine weitere Tasse Tee ein, hm, und die Kekse waren aber auch zu gut! Dreikorn, bestehend aus Hafer, Gerste und Buchweizen, kam im Geschmack recht kräftig und vollmundig daher. Diese konnte er sich auch zu einer Tasse starken Kaffees gut vorstellen. Die mit Einkorn hergestellten schmeckten nicht so rustikal, waren milder auf der Zunge, zurückhaltend würde er den Geschmack nennen. Sie würden wohl eher zu schwarzem oder Grüntee passen. Jedoch die Dinkelkekse hatten es ihm besonders angetan, die waren sein Favorit. Ausgewogen und fein empfand er sie, wenn er sich einen Bissen von dieser Sorte im Mund zergehen ließ. Er würde sich einfach von allen einen Vorrat anschaffen. Die Geschmäcker waren verschieden und wer nicht wusste, dass es sich dabei sogar um ein hochwertiges Vollkorngebäck in Demeterqualität* handelt, der fand sie halt einfach nur lecker.

Geier

Carl Eugen Friedner wägte die nächsten Schritte der Reihe nach ab. Die kommende Verabredung mit Paula würde sehr schwierig werden. Er wollte ihr dabei die damalige Rolle von Landolin Dreist erklären. Dreist hatte irgendwann, wie es bei so manchen Männern Mode wurde, bei der Heirat den Namen seiner Frau angenommen. Carl fragte sich bei dem Gedanken an den damals noch jungen Mann, wie man nur einen so schönen Nachnamen wie Bäuerle in Dreist umtauschen konnte? Nun war es ihm letztlich egal wie er hieß, es passten beide Namen zu dem smarten Vasallen*, der zielstrebig seine Karriere verfolgte. Dreist bedrängte Paula gezielt und im Auftrag seiner Vorgesetzten, ihrer Kreditgeber, während Vorderschein ihr gleichzeitig ein scheinbar hilfreiches Angebot unterbreitete. Man erhoffte sich, dass sie irgendwann weichgekocht war, aufgeben würde und ihr das prächtige Haus dann günstig abzunehmen wäre. Dieses Vorhaben war jedoch, dank seines ständigen Eingreifens, lange Zeit nicht von Erfolg gekrönt. Er konnte anfänglich das Schlimmste verhindern, ja, er nahm sogar ein Zerwürfnis mit seinem langjährigen besten Freund, Norbert Schneider, in Kauf und stellte sich vor Paula. Letztlich war es ihm aber nicht gelungen seine geliebte Paula vor dem Zugriff der Geier ausreichend zu beschützen, er hatte kläglich versagt. Würde sie ihm seine Schwäche jemals verzeihen?…. Fortsetzung folgt.

Erläuterungen:

*Eisenkraut: Heilpflanze, wird in der Volksmedizin als schlaffördernd angesehen.
*Demeter: Griechische Mutter- und Fruchtbarkeitsgöttin, Der Begriff „Demeter“ ist weiterhin ein geschütztes Markenzeichen anthroposophisch orientierter Betriebe, die kontrolliert landwirtschaftlichen Produkte und verarbeitete Lebensmittel werden nach biologisch dynamischen Richtlinien angebaut, erzeugt, und zertifiziert.
*Vasall: Lakai, Gefolgsmann, seinem Herrn in wohlbedachtem Eigennutz ergebener Diener bzw. Jünger.

Wer hat auch schon eine Immobilie verloren?

Sollte sich jemand aus der Leserschaft, durch die Beschreibung der Machenschaften daran erinnert fühlen, wie eine Immobilie verloren gegangen ist, können sich diejenigen gern an die Autorin wenden.

Kontaktaufnahme zur Autorin:

E-Mail: b.haebich@web.de

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„Gemeinsam zur Großdemo gegen TTIP, CETA und TiSA nach Stuttgart“ – Treffpunkt am Bahnhof Hessental

Auf geht’s am Samstag, 17. September 2016, nach Stuttgart, zur Großdemo gegen TTIP, CETA und TISA. Beginn des Demonstrationszuges ist um 12 Uhr am Hauptbahnhof. Gewerkschaften aus der Region bieten für alle Interessierten gemeinsame Fahrmöglichkeiten mit Gruppentickets ab Bahnhof Hessental.

Von Christian Kümmerer, Untermünkheim-Enslingen

Folgende Reisemöglichkeiten gibt es aus der Region:

Interessierte treffen sich kurz vor 10 Uhr zur gemeinsamen Fahrt am Bahnhof Schwäbisch Hall-Hessental am Fahrkartenautomaten Gleis 1 direkt am Bahnhofsgebäude. Wenn jemand schon vorab weiß, dass er/sie mit fünf Personen kommen wird, ist es ratsam schon ein Metropolticket vorab zu besorgen, damit es am Automaten keine unnötige Schlange gibt. Abfahrt des Zuges ist um 10.12 Uhr auf Gleis 2. Ankunft in Stuttgart Hauptbahnhof ist um 11.18 Uhr. Mitglieder von Ver.di können ihre Fahrkosten abrechnen. Einfach die Fahrkarte bei Ver.di einreichen, dann bekommen sie die Fahrt erstattet.

IG Metall fährt mit dem Bus

Die IG Metall hat einen Bus organisiert. Dieses Angebot richtet sich vor allem an GewerkschafterInnen, die zum Dachverband des DGB gehören. Sie können sich bis spätestens Donnerstag telefonisch anmelden (0791-9502823) und an folgenden Punkten zusteigen:

9 Uhr: Satteldorf Raststätte
9.30 Uhr: Schwäbisch Hall ZOB
9.45 Uhr: Westernach P&R
10.05 Uhr: Öhringen „Ö“ EKZ

Die Rückfahrt ab Stuttgart ist um 16.20 Uhr geplant.

Bundesweiter Aufruf zu Demonstrationen gegen demokratiefeindliche Freihandelsabkommen:

Für einen gerechten Welthandel: CETA & TTIP stoppen! – Jetzt wird entschieden!

Aufruf zu bundesweiten Großdemonstrationen in sieben Städten – in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart am Samstag, 17. September 2016

Für einen gerechten Welthandel! CETA & TTIP stoppen!

CETA und TTIP, die Abkommen der EU mit Kanada und den USA, drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben. Im Herbst geht diese Auseinandersetzung in die heiße Phase: EU und USA drücken aufs Tempo und wollen TTIP bis zum Jahresende fertig verhandeln. CETA ist bereits fertig verhandelt. EU-Kommission und Bundesregierung wollen, dass das Abkommen beim EU-Kanada-Gipfel im Oktober 2016 offiziell unterzeichnet wird. Zuvor müssen sowohl der EU-Ministerrat als auch die Bundesregierung entscheiden, ob sie CETA stoppen. CETA dient als Blaupause für TTIP. Schon mit CETA könnten Großunternehmen über kanadische Tochtergesellschaften EU-Mitgliedsstaaten auf Schadensersatz verklagen, wenn neue Gesetze ihre Profite schmälern.

Protest gegen CETA und TTIP auf die Straße tragen

Kurz vor diesen Entscheidungen tragen wir unseren Protest gegen CETA und TTIP auf die Straße! Getragen von einem breiten Bündnis demonstrieren wir mit weit über hunderttausend Menschen am Samstag, 17. September 2016 in sieben Städten – in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart. Damit fordern wir auch die Landesregierungen auf, im Bundesrat CETA und TTIP nicht zuzustimmen. Wir sind Teil einer transnationalen Bewegung: Auf beiden Seiten des Atlantiks streiten wir zusammen mit unseren Freund/innen und Partner/innen in Kanada und USA gegen Abkommen, die vor allem mächtigen wirtschaftlichen Interessengruppen dienen und somit das Ungleichgewicht zwischen Gemeinwohl- und Wirtschaftsinteressen festschreiben. Hier wie dort treten wir für eine Handels- und Investitionspolitik ein, die auf hohen ökologischen und sozialen Standards beruht und nachhaltige Entwicklung in allen Ländern fördert. Sie muss insbesondere Demokratie und Rechtsstaat fördern sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten, Ländern und Kommunen für die Zukunft sichern, nationale wie internationale Standards zum Schutz von Mensch, Umwelt und guter Arbeit stärken sowie die Entwicklung einer gerechten Weltwirtschaftsordnung fördern.

Falsche Lehren aus der Finanzkrise gezogen

Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung. Doch CETA und TTIP gehen in die falsche Richtung: Der „Wert“ des Freihandels wird über die Werte ökologischer und sozialer Regeln gestellt. Sonderklagerechte für Investoren gefährden demokratische Handlungsfreiheiten. Beide Abkommen und das Dienstleistungsabkommen TiSA setzen öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge, kulturelle Vielfalt und Bildungsangebote unter Druck. Sie ziehen die falschen Lehren aus der Finanzkrise, stärken transnationale Konzerne und schwächen kleine und mittelständische Unternehmen, auch in der Landwirtschaft. CETA und TTIP grenzen die Länder des globalen Südens aus, statt zur Lösung globaler Probleme wie Hunger, Klimawandel und Verteilungsungerechtigkeit beizutragen.

Macht von Konzernen und Finanzmarkt-Akteuren begrenzen

– Wir treten daher für internationale Abkommen ein, die Umwelt-, Sozial-, Daten-und Verbraucherschutzstandards erhöhen statt sie zu senken oder auszuhebeln;

– Arbeitsstandards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festschreiben statt sie auszuhöhlen;

– öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge stärken statt sie zu schwächen;

– kulturelle Vielfalt und öffentliche Bildungsangebote fördern statt sie als Handelshemmnis zu betrachten;

– bäuerliche und nachhaltige Landwirtschaft sowie artgerechte Tierhaltung voranbringen statt Gentechnik und industrielle Landwirtschaft zu fördern;

– die Macht von Konzernen und Finanzmarkt-Akteuren begrenzen statt sie zu vergrößern

– global ausgerichtet sind statt die Mehrheit der Menschen auszugrenzen und transparent und offen verhandelt werden statt geheim und in Hinterzimmern.

Hierfür gehen wir am Samstag, 17. September 2016 in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart auf die Straße. Demonstrieren Sie mit!

Weitere Informationen im Internet:

http://ttip-demo.de/home/

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„Bürgerentscheid zum Standort des Feuerwehrmagazins verlangt“ – Ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens in Kirchberg/Jagst widerspricht Gemeinderatsbeschluss

Die Standortfrage des Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst ist noch nicht entschieden. Der Gemeinderat Kirchberg/Jagst lehnte in seiner Sitzung am 25. Juli 2016 ein Bürgerbegehren ab, das zu einem Bürgerentscheid geführt hätte. Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss hat ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens Widerspruch eingelegt. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Widerspruch in voller Länge.

Widerspruch von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst

Bürgerbegehren zum Standort des geplanten Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst – Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst und des Gemeinderats der Stadt Kirchberg/Jagst,
der Gemeinderat Kirchberg hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2016 das Bürgerbegehren über die Standortfrage des geplanten Feuerwehrmagazins als unzulässig abgelehnt. Dieser Entscheidung widerspricht der Unterzeichner dieses Schreibens. Er hält das Bürgerbegehren für zulässig. Eine Verfristung ist nicht eingetreten. Der Unterzeichner verlangt einen Bürgerentscheid zur Standortfrage des neuen Feuerwehrmagazins wie im Bürgerbegehren detailliert beschrieben.

Widerspruch in der nächsten Gemeinderatssitzung behandeln

Eine Veröffentlichung der Gemeinderatsentscheidung zum Bürgerbegehren im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Kirchberg/Jagst ist bis heute (Anmerkung: 13. September 2016) nicht erfolgt. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens haben bis heute (13. September 2016) keinen Ablehnungsbescheid erhalten. Der Unterzeichner verlangt die Behandlung dieses Widerspruchs in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Mit freundlichen Grüßen

………………………………………………
(Ralf Garmatter)

Anmerkung: Der Widerspruchsführer rechnet damit, dass sein Widerspruch vom Kirchberger Gemeinderat abgelehnt wird. Nach der Ablehnung kann er sich mit seinem Widerspruch an das Landratsamt Schwäbisch Hall wenden. Wenn von der dortigen Rechtsaufsichtsbehörde der Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird, kann vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart Klage eingereicht werden.

Weitere Informationen in Hohenlohe-ungefiltert zum Bürgerbegehren in Kirchberg/Jagst:

“Für einen Bürgerentscheid: 611 Unterschriften an den Gemeinderat übergeben” – Bürgerbegehren zum Standort des geplanten Feuerwehrmagazins in der Vorderen Au in Kirchberg/Jagst https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=20886

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„Wolfskinder: Das Schicksal ostpreußischer Kinder am Ende des Zweiten Weltkriegs“ – Ausstellung in Crailsheim

Bei der Eroberung Ostpreußens durch die „Rote Armee“ 1944/45 wurden Tausende Kinder von ihren Angehörigen getrennt. Auf sich allein gestellt führten sie häufig gegen Hunger, Kälte und Gewalt einen Kampf auf Leben und Tod. Eine Ausstellung im Crailsheimer Rathaus beleuchtet ihr Schicksal.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Der Eintritt in die Ausstellung ist frei

Die Ausstellungseröffnung ist am Mittwoch, 21. September 2016, um 19 Uhr im Crailsheimer Ratssaal. Neben den Ausstellungsmacherinnen wird Prof. Dr. Wolfgang von Stetten, der sich seit Jahren der „Wolfskinder“ in Litauen materiell und ideell annimmt, in die Ausstellung einführen. Der Eintritt in die Ausstellung ist frei.

Notdürftig versorgt

Einige der Kinder fanden Unterschlupf bei litauischen Bauern, die sie heimlich aufnahmen und notdürftig versorgten. Meist erhielten die Kinder eine neue Identität und litauische Namen, um ihre Herkunft zu verschleiern. Über Jahrzehnte blieb ihr Schicksal einer größeren Öffentlichkeit unbekannt. Die Wanderausstellung „Wolfskinder“ des Deutschen Kulturforums östliches Europa und des Ostpreußischen Landesmuseums dokumentiert das Schicksal dieser Kinder. Sie basiert auf einem Oral History-Projekt der Fotografin Claudia Heinermann und der Journalistin Sonya Winterberg, die über mehrere Jahre nach Litauen reisten, um die noch lebenden Wolfskinder zu besuchen und mit ihnen über die Erlebnisse ihrer Kindheit und ihre Lebensumstände zu sprechen. Ihre bewegenden Schicksale werfen ein Schlaglicht auf ein besonderes Kapitel der Zeitgeschichte.

Ausstellung im Forum in den Arkaden

Die Ausstellung ist auf Initiative des Städtepartnerschaftskomitees Jubarkas und des Stadtarchivs Crailsheim ab Donnerstag, 22. September 2016, im Forum in den Arkaden im Crailsheimer Rathaus zu sehen (bis 9. Oktober).

Weitere Informationen im Internet über Wolfskinder:

https://www.welt.de/kultur/history/article106630329/Der-Leidensweg-der-deutschen-Wolfskinder-in-Litauen.html

http://www.spiegel.de/einestages/wolfskinder-a-948738.html

http://www.morgenpost.de/familie/article104816571/Mein-Leben-als-Wolfskind.html

http://www.wolfskinder-derfilm.de/

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„Fränkisches Volksfest 2016 in Crailsheim: Stadt und Polizei erhöhen Sicherheitsmaßnahmen“

Die allgemeine Sicherheitslage in Deutschland war für die Organisatoren des Fränkischen Volksfests in Crailsheim Anlass, die Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen. Die Stadtverwaltung und Polizei stehen dabei in enger Verbindung, um auf aktuelle Entwicklungen schnell reagieren zu können.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Kontrollen an den Festzelten

Ein generelles Rucksack- und Taschenverbot ist in Crailsheim nicht vorgesehen. Die örtliche Lage des Volksfestplatzes ist mit der Situation in Stuttgart oder München nicht vergleichbar. Dies zeigt sich schon daran, dass die vorhandene Bebauung zum Teil in das Platzgelände hineinragt und eine vollständige Umzäunung des Geländes faktisch nicht möglich ist. Beim Einlass in die Festzelte werden jedoch alle Rucksäcke und Taschen durchsucht und alle Personen kontrolliert.

Auch verdachtsunabhängige Kontrollen

Zusätzlich zu der Polizeiverordnung für das Fränkische Volksfest wird die Stadt eine so genannte Allgemeinverfügung erlassen. Demnach müssen Personen, die sich auf dem Festgelände aufhalten, jederzeit mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen. Aus diesem Grund wird die Zahl der Sicherheitsmitarbeiter deutlich aufgestockt, insbesondere muss bereits an den Zugängen auf das Platzgelände mit Kontrollen gerechnet werden.

Große Einfallstraßen mit schweren Fahrzeugen blockiert

Das Geschehen um den Festumzug wird durch die Polizei ebenfalls verstärkt beobachtet. Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen werden an den Zufahrtsstraßen getroffen: Während des Festumzugs sind die großen Einfallstraßen mit schweren Fahrzeugen blockiert, damit sich kein unbefugtes Auto nähern kann. „Hundertprozentige Sicherheit können wir nicht garantieren. Wir werden aber für ein friedliches und sorgenfreies Volksfest all unsere Möglichkeiten ausschöpfen. Ich gehe davon aus, dass unsere fünfte Jahreszeit gerade im 175. Jubiläumsjahr ein unbeschwertes Fest wird, auch wenn zusätzlich Kontrollen erforderlich sind“, kommentiert Oberbürgermeister Rudolf Michl die aktuelle Situation.

Keine Messer oder Scheren in den Zelten

Zeltbesucher, die gefährliche Gegenstände mit sich führen (zum Beispiel Haushaltsmesser oder Schere, auch wenn sie auf dem Volksfest im Bereich des Ausstellungsgeländes gekauft wurden) erhalten keinen Zutritt zu den Zelten. Die Sicherheitskräfte sind entsprechend angewiesen. Da es in den Zelten keine Aufbewahrungsmöglichkeiten gibt, sollten Taschen oder andere Behältnisse mit entsprechenden Inhalten vorab im Auto oder an anderer Stelle deponiert werden.

Weitere Informationen und Kontakt:

https://www.crailsheim.de/index.php?id=183

Informationen zu Sicherheitsvorkehrungen beim Cannstatter Wasen und dem Oktoberfest in München:

http://cannstatter-volksfest.de/de/service/sicherheit/

http://www.oktoberfest.de/de/article/Aktuell/Meldungen/So+sicher+ist+die+Wiesn+2016/4696/

http://www.oktoberfest-live.de/wiesn/oktoberfest-2016-hochsicherheits-wiesn-6301947.html

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„Jugendgemeinderat Crailsheim: NachfolgerInnen gesucht“ – Nächste Sitzung am Dienstag, 13. September 2016

Der Jugendgemeinderat (JGR) der Stadt Crailsheim traf sich am Dienstag, 30. August 2016, zur Sitzung im Rathaus. Die Mitglieder des jungen Gremiums besprachen neben Themen wie Kinowerbung oder der Teilnahme am Volksfestumzug auch ihre Sorge über den fehlenden Nachwuchs.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Clip fürs Kino drehen

Das Gremium will einen kurzen Clip fürs Kino drehen, der Jugendliche auf die Radwege in Crailsheim aufmerksam machen und zum Fahrradfahren animieren soll. Ein Plan für das Drehbuch steht bereits, alles ist abgeklärt und den Dreharbeiten steht somit mehr im Wege. Die Werbung soll im Vorspann gezeigt werden.

Großes Projekt auf die Beine stellen

Am Volksfest bekommen die Mitglieder des Jugendgemeinderats „JGR“-T-Shirts, die sie beim Festzug tragen. Die Mitglieder verkaufen während des Umzugs auch wieder Volksfestherzen. Auch sportliche Aktivitäten standen auf der Tagesordnung: So plant der Jugendgemeinderat, das Volleyballturnier, das im August hätte stattfinden sollen, auf Oktober oder November in eine Halle zu verlegen. Alle Jugendlichen sind dazu aufgerufen, Teams zu bilden und sich für das Turnier zu bewerben. Der Jugendgemeinderat, der in dieser Konstellation nicht mehr lange besteht, gibt sich Mühe, zusammen noch ein letztes großes Projekt auf die Beine zu stellen.

Mindestens 14 Jugendliche müssen sich bewerben

Ein Thema, das nicht bei der Sitzung fehlen durfte, war der fehlende Nachwuchs: Bei der letzten Wahl hatten sich so wenige gemeldet, dass gar kein Jugendgemeinderat gewählt werden konnte. Damit der Jugendgemeinderat fortbestehen kann und von einer jüngeren Generation übernommen wird, müssen sich mindestens 14 Jugendliche bewerben. Das Gremium hat sich Gedanken darüber gemacht, wieso es bei der ersten Wahl so wenige Bewerber gab und ob sie es schaffen, für die Wahlwiederholung genügend Jugendliche zu finden. Sie fragten sich, ob eventuell doch zu wenig Werbung gemacht worden sei, oder daran, dass viele Jugendlichen nicht wüssten, wie viel Spaß die ehrenamtliche Tätigkeit mache und welches Aufgabenfeld dazu gehöre. Vielleicht bestehe aber auch einfach kein Interesse daran, sich im Gremium zu engagieren.

BewerberInnen für neues Gremium gesucht

Viele Mitglieder des aktuellen Jugendgemeinderats sind mit 18 Jahren zu alt, um erneut zu kandidieren. Sie fänden es jedoch schade, wenn es bei der Wahlwiederholung genauso wenige Bewerber gibt. Denn das bedeutet das Ende für den Jugendgemeinderat, der die Interessen der jungen Crailsheimer vertritt. Die jetzigen Mitglieder wollen nun nochmals „Vollgas“ geben, um doch Nachfolger zu finden und werden sich für die nächste Wahl viel Mühe geben, den Jugendlichen zu zeigen, dass der Jugendgemeinderat eine sinnvolle Institution ist.

Info: Die nächste öffentliche Sitzung des Jugendgemeinderats findet am Dienstag, 13. September 2016, um 17.30 Uhr, im Besprechungszimmer Worthington des Crailsheimer Rathauses statt. Hierzu ist jeder eingeladen.

Weitere Informationen im Internet über die Stadt Crailsheim:

www.crailsheim.de

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