Einen Leserbrief zum Thema Windkraft in Michelbach/Bilz und Schwäbisch Hall hat Michael Schuch aus Michelbach/Bilz geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.
Leserbrief von Michael Schuch, Michelbach/Bilz
In der Nähe von Haller Ortsteilen nur noch in verschwindender Größe
Das Haller Tagblatt berichtet am 15. Mai 2015 unter der Überschrift „Fläche für Windräder verkleinert“ über die Verkleinerung beziehungsweise Herausnahme von geplanten Windkraftflächen auf Haller Stadtgebiet. Erstaunt reibt sich der Leser die Augen: Die von der Stadt Schwäbisch Hall federführend betriebene Flächennutzungsplanung für die vier Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (Hall, Michelfeld, Rosengarten, Michelbach/Bilz) führt im Ergebnis dazu, dass Windkonzentrationsflächen in der Nähe von Haller Ortsteilen nur noch in verschwindender Größe ausgewiesen werden sollen.
Energie-Kommune Schwäbisch Hall?
Nimmt man alle in der Verwaltungsgemeinschaft für die Errichtung von Windkraftanlagen vorgesehenen Flächen zusammen, kommt man auf 775 Hektar. Da Schwäbisch Hall flächenmäßig an dieser Gemeinschaft mit etwas mehr als der Hälfte beteiligt ist, würde man bei gerechter Verteilung etwa 426 Hektar auf Haller Gebiet erwarten. Doch weit gefehlt! Fasst man die städtischen Anteile zusammen, ergibt sich für die „Energie-Kommune“ Schwäbisch Hall eine beschämend geringe Windkonzentrationsfläche von weit unter 150 Hektar. Davon liegen nur zirka 47 Hektar in der Nähe einer zu Hall gehörenden Ortschaft (Sittenhardt), der Rest ist Teil der K-Zone „Östlich Michelbach“ – weit entfernt vom nächst gelegenen Haller Ortsteil Hessental, aber in unmittelbarer Nähe zur Michelbacher Wohnbebauung.
52 Prozent der gesamten Planungsfläche liegt in Michelbach/Bilz
Im Ergebnis soll der kleinsten Gemeinde im Verbund, Michelbach/Bilz, nach dem Willen der planungsführenden Stadt Schwäbisch Hall eine Fläche von 400 Hektar als Windkonzentrationszone zugemutet werden. Das sind 52 Prozent der gesamten Planungsfläche. Die Stadt Schwäbisch Hall wird mit ihrer Stimmenmehrheit im gemeinsamen Ausschuss ihre Pläne gegen den Willen und zum Schaden der Gemeinde Michelbach durchsetzen. Mit der übermäßigen Ausweisung der Windkonzentrationszonen auf außerhällischem Gebiet wird wegen der gesetzlichen Ausschlusswirkung des § 35 Absatz 3 Satz 3 des Baugesetzbuches erreicht, dass mit Ausnahme bei Sittenhardt keine Windräder in der Nähe von Siedlungsgebieten der Stadt Schwäbisch Hall gebaut werden dürfen.
Haller St. Floriansprinzip
Eines scheint gewiss: St. Florian ist einer der wichtigsten Mitarbeiter innerhalb der Haller Stadtverwaltung. Er hat seinen Job wirklich gut gemacht. Und er wohnt nicht in Sittenhardt.