„90 Jahre biodynamisch – der Kurs in die Zukunft“ – Jetzt für Fachtagung in Bad Boll anmelden

Zur Fachtagung „90 Jahre biodynamisch – der Kurs in die Zukunft“ lädt der Demeter-Landesverband Baden-Württemberg  am Mittwoch, 26. und Donnerstag, 27. November 2014, nach Bad Boll ein.

Vom Demeter-Landesverband Baden-Württemberg

„Modernes Bio für alle!“

In Fachvorträgen, Diskussionen und Workshops widmen sich Landwirte, Gärtner, Imker und Obstbauern sowie interessiertes Fachpublikum den heutigen Herausforderungen an eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschaft und Ernährungskultur. „Modernes Bio für alle!“, fordert der Schweizer Wissenschaftler Urs Niggli. Mit ihm wird ein international renommierter Öko-Anbau-Experte sprechen. Seit 1990 ist er Direktor des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL), einem weltweit führenden Zentrum für den Öko-Landbau, und seit 2009 Honorarprofessor an der Universität Kassel, Witzenhausen. Sein Thema am Mittwoch, 26. November 2014, um 17.15 Uhr: Wo braucht es Innovationen im biodynamischen Landbau aus Sicht der Agrarwissenschaft?

Das Zukunftspotential des Landwirtschaftlichen Kurses:

Auch der Vortrag von Ueli Hurter, Leiter der Sektion Landwirtschaft am Goetheanum in Dornach, gehört zu den Höhepunkten der Tagung. Sein Thema am Mittwoch, 26. November 2014, um 10.45 Uhr: Die Aktualität des Landwirtschaftlichen Kurses und sein Zukunftspotential.

Weiteres zu Programm und Ablauf gibt es im Internet:

www.demeter-bw.de

Veranstaltungsort: Evangelische Akademie Bad Boll, Akademieweg 11, 73087 Bad Boll

Als Ansprechpartner steht Ihnen Johannes Ell-Schnurr, Demeter Baden-Württemberg, unter der Telefonnummer 0711/902540 zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Fachtagung 2014 in Bad Boll:

Demeter Baden-Württemberg lädt zur Fachtagung 2014 ein „90 Jahre biodynamisch – der Kurs in die Zukunft“ am 26. und 27. November 2014 nach Bad Boll in die Evangelische Akademie ein.

Welche Bedeutung haben dabei die Ideen Rudolf Steiners von 1924?

Vor 90 Jahren gab Rudolf Steiner in Koberwitz der Landwirtschaft eine Neuorientierung. In seinem „Landwirtschaftlichen Kurs“ formulierte er schon damals einen anderen Umgang mit der Erde und eine Landwirtschaft, die das Leben der Menschen auf der Erde sichert. Heute, 90 Jahre später, steht die Landwirtschaft wieder vor großen Herausforderungen: weltweit immer weniger fruchtbare Böden bei gleichzeitig stetig wachsender Weltbevölkerung, ein ethisch verantwortbarer Umgang mit Nutztieren in einem global immer härter konkurrierenden Markt, die hohen Erwartungen der Konsumenten an die Lebensmittelqualität bei gleichzeitigem Wunsch nach niedrigen Preisen.

90 Jahre biodynamisch – der Kurs in die Zukunft?!

Was ist heute also notwendig, um das Leben der Menschen auf der Erde zu sichern? Was kann die Biologisch-dynamische Wirtschaftsweise zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen? Welche Anliegen werden heute an sie, an biodynamisch wirtschaftende Betriebe und an den Demeter-Verband herangetragen?

Diesen Fragen will sich die diesjährige Fachtagung des Demeter-Landesverbands Baden-Württemberg stellen. Fachvorträge und Podiumsdiskussionen sollen zukünftige Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten der Landwirtschaft aufzeigen.

Weitere Informationen zu Programm, Ablauf und Anmeldung:

Johannes Ell-Schnurr, Telefon 0711/902540 sowie im Internet auf der Seite www.demeter-bw.de

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„Windpark Kohlenstraße: Vertrag mit Kirche und Stadtwerken ist nichtig“ – Offener Brief: „Notsitzung des Gemeinderats in Michelbach/Bilz ist erforderlich“

Einen Offenen Brief zum Thema Windpark Kohlenstraße haben Beate Braun aus Michelbach an der Bilz und Harry Thalheimer aus dem Teilort Gschlachtenbretzingen geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Offenen Brief in voller Länge.

Offener Brief von Beate Braun, Michelbach/Bilz und Harry Thalheimer, Gschlachtenbretzingen

An alle Gemeinderäte, BM Dörr, Herrn Krist, Frau Neidhardt, Gemeinde Michelbach an der Bilz:

Michelbach/Bilz, den 7. November 2014

Windpark Kohlenstraße

Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 5. November 2014

Sehr geehrte…

bei seiner letzten Sitzung am 05.11.2014 hat der Gemeinderat der Gemeinde Michelbach an der Bilz beschlossen, nun doch das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Windpark Kohlenstraße zu erteilen und seinen Rückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 BauGB
zurück zu nehmen.

Grundlage dieses Beschlusses ist der gleichfalls vom Gemeinderat beschlossene Abschluss
eines Vertrages, in dem im Wesentlichen

a) einerseits die Evangelische Landeskirche Württemberg sich verpflichtet, außer den zur Genehmigung beantragten vier Windenergieanlagen (WEA) auf ihren auf Gemarkung Michelbach gelegenen Grundstücken keine weiteren Flächen für Windkraftnutzung zur Verfügung zu stellen, außerdem keine Baulasten zugunsten Dritter zum Zwecke der Windkraftnutzung zu übernehmen, und die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH sich verpflichtet, auf Gemarkung Michelbach nicht mehr als die zur Genehmigung beantragten vier WEA zu errichten und zu betreiben,

b) andererseits die Gemeinde Michelbach an der Bilz hierfür die Pflicht zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die zur Genehmigung beantragten vier WEA übernimmt, sie sich des weiteren verpflichtet, Errichtung und Betrieb dieser vier WEA nicht zu behindern und insoweit auf Rechtsmittel zu verzichten.

Während der Gemeinderatssitzung hat der anwaltliche Vertreter der Gemeinde Michelbach an der Bilz, Herr Rechtsanwalt Armin Brauns, detailliert rechtlich ausgeführt, dass die bei Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens vorgebrachten Gründe nicht mehr aufrecht erhalten werden könnten und er im Ergebnis keinen Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Klage gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens sehe.

Mit anderen Worten:

Die Ausführungen des Herrn Rechtsanwalt Armin Brauns führen zu der Schlussfolgerung, dass die Gemeinde Michelbach an der Bilz die rechtliche Verpflichtung hat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Bei dem Vertrag der Gemeinde Michelbach mit der Evangelischen Landeskirche Württemberg und den Stadtwerken Hall handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Austauschvertrag nach § 56 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Die Leistung der Gemeinde besteht in diesem Vertrag unter anderem darin, dass sie sich zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu den vier zur Genehmigung beantragten WEA verpflichtet. Wie vorstehend bereits erwähnt, besteht aber ohnehin eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde, dieses Einvernehmen zu erteilen.
Eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und einem Bauantragsteller, der in einem solchen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf künftige bauliche Nutzungen verzichtet, ist jedoch gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG nichtig, wenn das gemeindliche Einvernehmen zu dem vom Bauantragsteller beantragten Vorhaben ohnehin erteilt werden müsste (Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16.04.2008, Az. 3 S 1771/07). Das heißt, der vom Gemeinderat bei der letzten Sitzung zum Abschluss beschlossene Vertrag mit Kirche und Stadtwerken ist aus diesen Gründen nichtig! Das vorgenannte Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs fügen wir unserem heutigen Schreiben unter besonderem Hinweis auf die Randnummern 34 bis 41 bei.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen und
die Rücknahme des Rückstellungsantrages mit sofortiger Wirkung und damit vor Unterzeichnung des Vertrages beschlossen hat. Da die Gemeinde damit in Vorleistung getreten ist, bestehen jedenfalls Zweifel, ob der Abschluss eines solchen Vertrages überhaupt noch nach §§ 54 ff. LVwVfG rechtlich zulässig ist.

Gemeinde Michelbach hat sich selbst aller Rechte beraubt

Mit diesem nichtigen Vertrag wird jedenfalls das Ziel der Gemeinde, eine Beschränkung der WEA auf vier Windräder zu erreichen, verfehlt! An einen nichtigen Vertrag ist keiner der Vertragspartner gebunden. Allerdings werden im Voraus bereits erteiltes gemeindliches Einvernehmen und zurückgenommener Rückstellungsantrag gleichwohl mit Zugang bei der Baurechtsbehörde wirksam. Die Gemeinde Michelbach an der Bilz hat sich mit dieser Handlungsweise folglich aller Rechte selbst beraubt.
Sollten sich ihre Vertragspartner (Evangelische Landeskirche und/oder Stadtwerke Hall) auf die Nichtigkeit des Vertrages berufen, so ist ein Heranrücken weiterer WEA an die Wohnbe-
bauung möglich.

Aufgrund der am 5. November 2014 erfolgten Beschlüsse des Gemeinderats befindet die Gemeinde Michelbach an der Bilz sich jetzt in der schlechtest möglichen Situtation in den Windkraftverfahren.

Aus welchen Gründen der anwaltliche Vertreter der Gemeinde, Herr Rechtsanwalt Armin Brauns, auf die vorgenannte Rechtsprechung und die damit verbundenen Rechtsfolgen nicht hingewiesen hat, ist uns weder ersichtlich noch nachvollziehbar.
Die dadurch verursachte Handlungsweise bei der letzten Gemeinderatssitzung bringt, jedenfalls bei weiterem Heranrücken weiterer WEA an die Wohnbebauung, Schadensersatzansprüche der Immobilienbesitzer aufgrund enteignungsgleichen Eingriffs mit sich. Soweit uns bekannt ist, haben mehrere Michelbacher Bürger die Geltendmachung solcher von der Rechtsprechung anerkannten Ansprüche bereits bei der Gemeinde Michelbach angekündigt. Für diesen Schadensersatz haften die Gemeinde (als juristische Person), deren an der Vorbereitung des Gemeinderatsbeschlusses mitwirkenden Amtspersonen und die dem Beschluss zustimmenden Gemeinderatsmitglieder persönlich mit ihrem gesamten Vermögen.

Besteht tatsächlich die Pflicht zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, kann das Ziel, dass weitere WEA auf Gemarkung Michelbach nicht gebaut werden, nur dann erreicht werden, wenn die Windkonzentrationszone „Östlich Michelbach“ entsprechend verkleinert wird. Dies ist nur mit einem Beschluss zum Flächennutzungsplan möglich. Um die Planung der endgültig festzulegenden Konzentrationszone nicht zu erschweren oder zu verhindern, muss aber der Rückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 BauGB aufrecht erhalten bleiben.

Wir übersenden deshalb unser heutiges Schreiben an alle Gemeinderatsmitglieder und alle an der Gemeinderatssitzung beteiligten Amtspersonen mit dem dringenden Appell, alles zu veranlassen, um Schaden von unserer Gemeinde abzuwenden.

Wir weisen hierbei auf die gesetzliche Vorschrift des § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung hin, in Notfällen form- und fristlos und ohne öffentliche Bekanntmachung eine Gemeinderatssitzung einberufen zu können. Desweiteren weisen wir auf das Notantragsrecht eines Viertels der Gemeinderäte hin (§ 54 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung). Nach unserer Auffassung ist eine solche Notsitzung unentbehrlich, damit die Gemeinderäte in jetziger Kenntnis der Rechtslage die in der letzten Sitzung verabschiedeten Beschlüsse überdenken und sie zur Vermeidung von Schäden für die Gemeinde und Amtshaftungsansprüchen gegen die an der Beschlussfassung beteiligten Amtsträger zurück nehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

(Beate Braun)

(Harry Thalheimer)

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„Streiks bei der Bahn berechtigt: Solidarität mit den streikenden GDL-KollegInnen“ – Kommentar von Paul Michel, Schwäbisch Haller Bündnis gegen Stuttgart 21

Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht eine Stellungnahme des „Schwäbisch Haller Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21“ zum Lokführerstreik.

Von Paul Michel, Schwäbisch Haller Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21

Regelrechte Hetzkampagne

Als Reaktion auf den Streik der Lokführer haben Medien und Regierungsparteien eine regelrechte Hetzkampagne losgetreten. Die BILD-Zeitung versucht den Streik zum nationalen Notstand hoch zu dramatisieren („Leere Gleise, aber Tankstellen geht Sprit aus“). Sie druckt gar die Telefonnummer des GDL-Vorsitzenden Claus Weselsky und fordert ihre Leser auf, diesem „die Meinung zu geigen.“

Wahrheit bleibt auf der Strecke

Aber die BILD-Zeitung steht nicht alleine. Weite Teile der elektronischen und der Printmedien stoßen ins gleiche Horn. Wie immer, wenn in einer Medienkampagne der Volkszorn mobilisiert werden soll, bleibt auch diesmal die Wahrheit auf der Strecke.

Totschlagargument 1: Die Lokführer sind eine privilegierte Elite

Diese Behauptung hat wenig mit der Realität zu tun, sie dient eher der Stimmungsmache gegen die kleine kämpferische Gewerkschaft GDL. Die Fakten sind wie folgt: Ein Lokführer, 25 Jahre alt, zwei Jahre Berufserfahrung kommt mit Zulagen auf ein Nettoeinkommen zwischen 1438 und 1588 Euro. Ein Lokführer, 40 Jahre alt, zwei Kinder, 17 Jahre Berufserfahrung, kommt auf 1778 bis 1928 Euro netto. Sollen das etwa Superlöhne sein? Dafür fahren sie zu jeder Tages- und Nachtzeit, sonn- und feiertags quer durch die Republik und müssen immer hellwach sein.

Totschlagargument 2: Die Forderungen der GDL sind „völlig überzogen“

Fünf Prozent mehr Lohn und Verkürzung der Wochenarbeitszeit um zwei Stunden von 39 auf 37 Stunden. Das ist mehr als berechtigt angesichts der Löhne und der Arbeitsbedingungen der BahnkollegInnen. Weil die Bahn für den Börsengang spart, hat sie in den vergangenen Jahren den Arbeitsdruck beim Personal drastisch erhöht. Die Überstunden sind gewaltig angewachsen. Im „Schwarzbuch Deutsche Bahn“ berichtet ein Lokführer von 14-Stunden-Schichten, bei denen man vor Ermüdung im Führerstand einschlafe. Vor diesem Hintergrund sind Tarifforderungen über eine Begrenzung der Überstunden auf 50 pro Jahr und eine Reduzierung der maximalen Fahrzeit auf acht Stunden nur zu berechtigt. Das dient im Übrigen nicht nur einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, sondern gerade auch der Sicherheit der Fahrgäste. Überlastete und übermüdete Lokführer gefährden ihr Leben und das der Bahnreisenden. Auch dem schlichtesten Gemüt unter den Fahrgästen sollte es einleuchten, dass sie sich eigentlich über das Bahnmanagement aufregen sollten und nicht über die GDL.

Totschlagargument 3: „Konkurrierende Tarifverträge in einem Betrieb“ sind nicht möglich

Es gibt bei der DB AG in Tausenden von Einzelbetrieben unterschiedliche Tarifverträge. Allein die unterschiedlichen Regelungen für die gut 100000 „normalen“ Lohnabhängigen im Bahnkonzern und für die knapp 40000 Beamten, die es bei der Bahn noch gibt, sind Beweis dafür, dass das Gerede von „Personalarbeit aus einem Guss“ schlicht pure Demagogie ist. Bei den privaten Wettbewerbern der Bahn sind übrigens parallel Tarifverträge von GDL und EVG eher die Regel als die Ausnahme. Es ist also nicht so, dass der Bahn hier etwas Unmögliches zugemutet wird. Sie will das nicht, weil ihr das Mauscheln mit der handzahmen EVG besser ins Kalkül passt.

Totschlagargument 4: Der GDL-Streik richtet sich gegen die Fahrgäste

Alltag im Bahnhof

Der Anteil der Schiene im Personenverkehr liegt bei sieben Prozent, im Güterverkehr bei 14 Prozent. Nach Adam Riese bleiben damit 93 Prozent oder 86 Prozent von „Deutschland“ auf alle Fälle mobil, egal wie lange die GDL streikt. Richtig ist: Jeder Streik schränkt ein; tut auch weh. Doch just das ist Streikzweck. Sonst könnte man Arbeitskämpfe ja gleich bleiben lassen.

Im Übrigen schädigt die Bahn Tag für Tag Millionen Fahrgäste, weil sie zu spät kommt, nicht kommt, keine Sitzplätze anbietet, Bahnhöfe vergammeln lässt, Bahnsteige im Winter nicht von Schnee befreit, Fahrgäste im Sommer wegen kaputter Klimaanlage grillt und im Winter erst gar nicht bahnfahren lässt.

Noch eine Anmerkung zur Konkurrenzgewerkschaft EVG:

Die hat bei den Bahnbeschäftigten in den letzten Jahren wegen ihres Kuschelkurses mit dem Management stark an Ansehen und an Zuspruch verloren. Unter ihrem früheren Vorsitzenden Norbert Hansen entwickelte sich die EVG immer mehr zum verlängerten Arm des Bahnmanagements. Transnet propagierte zusammen mit Ex-Bahnchef  Mehdorn gegen weitverbreitete Skepsis unter den Bahnbeschäftigten den Börsengang der Bahn und war mit dafür verantwortlich, dass systematisch Leiharbeiter als Lokführer eingestellt wurden. Den Vogel schoss Hansen ab, als er mir nix dir nix ganz den Posten des Personalchefs bei der Bahn übernahm und als solcher eine Welle des Personalabbaus lostrat. Eine solche Gewerkschaft braucht sich nicht zu wundern, wenn ihr die Mitglieder davon laufen.

Anstatt jetzt zusammen mit dem Bahnmanagement gegen die streikenden KollegInnen zu hetzen, täte die EVG besser daran, sich auf ihre eigentliche Aufgabe als Interessensvertretung der Beschäftigten zu konzentrieren und für die KollegInnen bessere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen – gemeinsam mit der GDL!

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„Götz Kraft von Oelffen: Crailsheimer Landrat in turbulenter Nachkriegszeit“ – Vortrag im Forum in den Arkaden des Rathauses Crailsheim

Von 1946 bis 1948 war Götz Kraft von Oelffen Landrat in Crailsheim. Über sein Wirken in diesen Jahren der unmittelbaren Nachkriegszeit ist bis jetzt nur sehr wenig bekannt. Horst Ansel versucht in einem Vortrag beim Crailsheimer Historischen Verein ein Bild des Crailsheimer Lebensabschnitts von Oelffens zu zeichnen und gibt Einblick in eine überaus spannende Zeit heftiger lokalpolitischer Auseinandersetzungen. Der Vortrag findet am Montag, 17. November 2014, im Forum in den Arkaden (Rathaus Crailsheim), statt. Beginn ist um 19.30 Uhr.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Zu KZ-Haft „begnadigt“

Von Oelffen wurde 1946 erster vom Kreistag gewählter Landrat des Kreises Crailsheim in der Nachkriegszeit. Sein Gegenkandidat war der bisherige Amtsinhaber Karl Daurer gewesen. Der damals 33-jährige Schlesier von Oelffen, gelernter Landwirt und einstiger Berufsoffizier, hatte zu diesem Zeitpunkt bereits dramatische Jahre hinter sich: Vom Militärgericht war er wegen „Wehrkraftzersetzung“ zum Tode verurteilt, dann zu KZ-Haft „begnadigt“ worden. Vor ihm lagen 15 Monate als Crailsheimer Landrat in einer politisch aufgeladenen Atmosphäre mit den großen Herausforderungen des Wiederaufbaus und der Aufnahme von Flüchtlingen und Heimatvertriebenen.

Innenministerium schaltete sich ein

Nach heftigen Auseinandersetzungen bei der Kreistagswahl 1947 griff schließlich das württembergisch-badische Innenministerium ein. Von Oelffen entschloss sich, bei der im Februar 1948 anstehenden Neuwahl nicht wieder für das Amt des Landrats zu kandidieren. Ein turbulentes zeitgeschichtliches Szenario, wie es wohl nur unter den besonderen Bedingungen der Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegszeit denkbar war.

Kurzinformation:

Der Vortrag findet am Montag, 17. November 2014, im Forum in den Arkaden des Crailsheimer Rathauses statt. Beginn ist um 19.30 Uhr.

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„Europa zwischen Diktatur und Demokratie“ – Ausstellung im Crailsheimer Rathaus

2014 ist voll mit runden Jahrestagen: Nicht nur jährt sich der Ausbruch des Ersten Weltkriegs zum 100. Mal, es sind auch 75 Jahre seit dem Beginn des von Deutschland entfesselten Zweiten Weltkriegs vergangen, 25 Jahre seit den friedlichen Revolutionen in Osteuropa und der DDR und zehn Jahre seit der EU-Osterweiterung.

Vom Stadtarchiv Crailsheim

„Diktatur und Demokratie im Zeitalter der Extreme“

Aus diesem Anlass haben das Münchner Institut für Zeitgeschichte, Deutschlandradio Kultur und die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur eine Ausstellung zur Geschichte von Demokratie und Diktatur im Europa des 20. Jahrhunderts konzipiert. Ab dem 19. November 2014 ist die Ausstellung im Forum in den Arkaden im Crailsheimer Rathaus zu sehen. Die Schau unter dem Titel „Diktatur und Demokratie im Zeitalter der Extreme“ präsentiert auf 26 Plakattafeln Streiflichter auf Europas Geschichte im 20. Jahrhundert. Sie berichtet dabei schwerpunktmäßig von der dramatischen Auseinandersetzung zwischen Freiheit und Tyrannei, zwischen Demokratie und Diktatur. Sie lädt so zu einer historischen Ortsbestimmung ein, zu der das Jahr 2014 herausfordert.

190 Fotos, 25 zeithistorische Hördokumente

Die Ausstellung präsentiert 190 Fotos aus zahlreichen europäischen Archiven. Autoren der Schau sind der Direktor des Münchner Instituts für Zeitgeschichte Prof. Dr. Andreas Wirsching und dessen Kollegin Dr. Petra Weber. Das Deutschlandradio Kultur steuert 25 zeithistorische Audiodokumente zur Ausstellung bei, die mit internetfähigen Mobiltelefonen mittels QR-Codes vor Ort abgerufen und angehört werden können.

Ausstellung vom 19. November 2014 bis 15. Januar 2015

Die Ausstellung kann im Forum in den Arkaden vom 19. November 2014 bis zum 15. Januar 2015 zu den Öffnungszeiten des Stadtarchivs Crailsheim besucht werden. Der Eintritt ist frei.
Für Schulklassen besteht die Möglichkeit eines begleiteten Ausstellungsbesuchs. Anmeldung unter Telefon 07951-4031290.

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„Lobbyistenspenden an Parteien verbieten“ – Petition unterschreiben

Eine Petition mit dem Titel „Lobbyistenspenden an Parteien verbieten“ hat der Verein Abgeordnetenwatch im Internet gestartet. Sie kann auf folgender Internetseite unterschrieben werden: https://www.abgeordnetenwatch.de/petitions/unternehmensspenden-verbieten

Informationen von der Internetseite abgeordnetenwatch.de

Die Petiton – an alle Bundestagsabgeordneten gerichtet – hat folgenden Wortlaut:

„Ich fordere Sie auf, das Parteiengesetz dahingehend zu ändern, dass Unternehmensspenden verboten und Spenden von Privatpersonen begrenzt werden. Politik darf in Deutschland nicht käuflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Aktuelle Großspenden (über  50.000 Euro):

Metall NRW an CDU: 55.000 Euro  (2.9.2014)

Evonik an CDU: 70.000 Euro (24.9.2014)

Evonik an SPD: 90.000 Euro (24.9.2014)

Hintergründe zu Parteispenden:

Die Top-Parteispender 2012:

https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2014-02-24/die-20-top-parteispender-2012

Großspenden legten 2013 um 160 Prozent zu:

https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2014-01-09/parteispenden-legten-2013-um-160-prozent-zu

Warum die #GroKo Parteispenden nicht begrenzt:

https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/groko_parteispenden

Mehr Hintergründe zu Parteispenden fnden Sie im Rechercheblog von abgeordnetenwatch.de:

https://www.abgeordnetenwatch.de/blog

Unternehmen spenden – wie gerade wieder bekannt geworden – große Summen an die Parteien und beeinflussen auf diese Weise Politik in ihrem Sinne:

https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2014-02-24/die-20-top-parteispender-2012

Doch in einer Demokratie darf politischer Einfluss nicht vom Geld abhängen. Daher müssen Unternehmensspenden an Parteien genau wie in Spanien oder Frankreich verboten werden. Das sehen auch Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt und einige Staatsrechtler so.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/alt-kanzler-schmidt-firmenspenden-an-parteien-verbieten-a-54769.html

Für Privatpersonen müssen Obergrenzen festgelegt werden. In Frankreich dürfen Einzelpersonen maximal 7.500 Euro im Jahr spenden. Im Rahmen von Wahlkampagnen sind sogar nur 4.600 Euro erlaubt.

https://www.das-parlament.de/2010/05-06/Innenpolitik/28503578.html

Damit die Spender künftig nicht Schlupflöcher nutzen, müssen auch die Transparenzregeln für das Parteiensponsoring verschärft werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Parteien-Sponsoring

Die Petition kann auf folgender Internetseite unterschrieben werden:

https://www.abgeordnetenwatch.de/petitions/unternehmensspenden-verbieten

Der Lobbyist aus der heute-show und sein direkter Draht zu „den Jungs“ aus dem Bundestag:

https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2014-11-05/der-lobbyist-aus-der-heute-show-und-sein-direkter-draht-zu-den-jungs-aus-dem

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„Wenn Medien faktenfrei berichten“ – Kommentar zum aktuellen Streik der Lokführer

Viele Züge fahren nicht mehr. Viele Bahnreisende kommen nicht mehr an ihr Ziel. Viele Güter bleiben in den Bahnhöfen stehen. Das ist der aktuelle Sachstand. Seit gestern (Mittwoch, 5. November 2014) streiken die Lokführer im deutschen Güterverkehr. Heute (Donnerstag, 6. November 2014) legten die Lokführer auch den Personenverkehr auf der Schiene zum großen Teil lahm. Noch bis Montag, 10. November 2014, um 4 Uhr, wollen die Lokführer streiken.

Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Gründe für den Streik werden meist nicht genannt

Worüber die landläufigen Medien (öffentlich-rechtlich und privat, Zeitung, Hörfunk, Fernsehen) ihre Leserinnen und Leser, ihre Hörerinnen und Hörer, ihre Zuschauerinnen und Zuschauer in den Nachrichtensendungen weitgehend im Unklaren lassen, sind die Gründe, warum die Lokführer überhaupt streiken. Die Forderungen der in der Gewerkschaft „GDL“ organisierten Lokführer werden fast nirgendwo umfassend genannt. Was aber veröffentlicht wird, sind schulmeisterliche Wortmeldungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, des Bahnvorstands sowie empörte Äußerungen von Bahnkunden und kämpferische Aussagen des GDL-Vorsitzenden Claus Weselsky. Es geht mehr um Befindlichkeiten als um Fakten. Die Berichterstattung und die Kommentierung in vielen Medien zeigt, wie dumpf und unsinnig eine Diskussion wird, wenn nicht gesagt wird, worum es eigentlich geht. Der Gipfel ist aber erreicht, wenn der GDL-Chef massiv bedroht wird – wie bereits geschehen. Er soll sogar Morddrohungen erhalten haben. Spätestens hier ist Schluss mit „empörungslustig“.

Hohenlohe-ungefiltert liefert die Fakten:

Hohenlohe-ungefiltert will nicht zu den faktenfreien Medien zählen und veröffentlicht deshalb auch die wichtigsten Forderungen der GDL für die in ihr organisierten Bahn-Beschäftigten. Die Informationen stammen aus einem GDL-Infoflyer:

Fünf Forderungen der GDL für das Zugpersonal:

Durch einstimmigen Beschluss der Bundestarifkommission haben wir für die in der GDL organisierten Lokomotivführer (inklusive Lokrangierführer), Zugbegleiter, Bordgastronomen, Instruktoren/Trainer und Disponenten folgende Tarifforderungen erhoben:

1. Fünf Prozent mehr Entgelt plus zwei Erfahrungsstufen in der Tabelle nach 30 und 35
Jahren im Beruf, dotiert mit je 60 Euro,

2. Belastungssenkung mit einer Stunde weniger maximaler Fahrzeit auf dem Triebfahrzeug, nur noch 50 Überstunden im Jahr (Überschreitung nur mit Einverständnis des Beschäftigten) sowie einen 50-prozentigen Zeitzuschlag bei Schichtverlängerungen,

3. eine zweistündige Arbeitszeitverkürzung auf 37 Stunden pro Woche,

4. Wertschätzung, in dem eine dem Gewinn des Konzerns entsprechende Mitarbeiterbeteiligung gezahlt wird und

5. zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dürfen maximal fünf Schichten in 120 Stunden (fünf Tagen) verplant werden, müssen freie Wochenenden mindestens von Freitag 22 bis Montag 6 Uhr dauern und darf der Dienst nach dem Urlaub nicht vor sechs Uhr beginnen.

Außerdem fordert die GDL auch für

– Zugbegleiter und Bordgastronomen den Zugbegleiter-TV,

– Zugbegleiter, Bordgastronomen sowie für Disponenten und Ausbilder/Instruktoren den
Betreiberwechsel-TV und einen Tarifabschluss für Auszubildende im Beruf Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung Lokführer und Transport.

Die Bild-Zeitung kommentierte den Lokführerstreik auf ihrer Internetseite vom 7. Oktober 2014 folgendermaßen:

„In dem Arbeitskampf geht es vor allem um einen Machtkampf der GDL mit der größeren Bahngewerkschaft EVG. Die GDL will auch für das übrige Personal im Zug verhandeln, etwa für Zugbegleiter und Speisewagen-Mitarbeiter. Die Bahn lehnt das ab. Ferner fordern die Lokführer unter anderem fünf Prozent mehr Geld und eine um zwei Stunden verkürzte Wochenarbeitszeit. Insgesamt entsprechen diese Forderungen laut Rechnung der Bahn aber einer Lohnerhöhung von 15 Prozent.“

Weitere Informationen im Internet zur Tarifauseinandersetzung bei der Bahn:

GDL: http://www.gdl.de/Aktuell/Startseite?from=Main.HomePage

Bahn AG: http://www.bahn.de/p/view/home/info/streik_gdl_102014.shtml?dbkanal_007=L01_S01_D001_KIN0021_streik-detailseite_LZ03

Zwei Links zu interessanten Beiträgen über den aktuellen Bahnstreik:

http://www.deutschlandfunk.de/gdl-streiks-wir-sind-in-die-naehe-von-terroristen-gestellt.694.de.html?dram:article_id=302175

https://www.freitag.de/autoren/niquelouder/die-rolle-der-db-im-bahnstreik

 

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„Streikende Lokführer werden in die Nähe von Terroristen gestellt“ – Links zu zwei Artikeln über den aktuellen Bahnstreik

„Weil es die Hohenloher natürlich auch betrifft und die Propaganda und Desinformation in den so genannten Leitmedien inzwischen unerträglich geworden ist: hier zwei tolle Beiträge zum Bahnstreik. Lesens- und hörenswert!“, schreibt ein Hohenlohe-ungefiltert-Leser.

Informationen zugesandt von einem Hohenlohe-ungefiltert-Leser

Die Links zu zwei Beiträgen über den aktuellen Bahnstreik:

http://www.deutschlandfunk.de/gdl-streiks-wir-sind-in-die-naehe-von-terroristen-gestellt.694.de.html?dram:article_id=302175

https://www.freitag.de/autoren/niquelouder/die-rolle-der-db-im-bahnstreik

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„Deutschland hat das schlechteste Streikrecht Europas“ – Leserbrief von Wilhelm Maier, Schwäbisch Hall

„Dem Leserbrief von Paul Michel zur Unterstützung des Streiks der Lokführer kann ich nur zustimmen. Nun arbeitet die Bundesregierung unter Federführung von Andrea Nahles an einem Gesetz zur „Tarifeinheit“ (Haller Tagblatt, 29. Oktober 2014).

Von Wilhelm Maier, Schwäbisch Hall

Streiks nur in tariflichen Fragen erlaubt

Tarifeinheit hört sich zunächst mal gut an, aber mit ihrem Entwurf will sie das ohnehin schlechteste Streikrecht in Westeuropa weiter einschränken. Denn in Deutschland sind Streiks nur in tariflichen Fragen erlaubt, nicht aber Solidaritätsstreiks, politische Streiks oder Streiks gegen Betriebsschließungen.

Beschäftigte sollen über Streiks entscheiden, nicht Richter

In einem Betrieb soll nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten. Nahles will, dass künftig Gerichte Streiks von kleineren Gewerkschaften als „unverhältnismäßig“ verbieten können, da sie nicht die Mehrheit der Beschäftigten im Betrieb vertreten. Sollen künftig Richter statt der betroffenen Belegschaften über einen Streik entscheiden können? Es muss das Recht der Arbeiterinnen und Arbeiter sowie der Angestellten sein, sich zu Koalitionen (Gewerkschaften) zusammen zu schließen und auch zu streiken. Wie sich die Kolleginnen und Kollegen organisieren, muss deren Entscheidung bleiben. Wünschenswert in meinen Augen ist dabei das Prinzip „Ein Betrieb, eine Gewerkschaft“. Dieses durchzusetzen ist Sache der Belegschaften selbst.

Für die Kollegen kommen nur Verschlechterungen heraus

Völlig zu Recht lehnen nach einer aktuellen Infratest-Umfrage 55 Prozent der Menschen in Deutschland Einschnitte in die Rechte kämpferischer Gewerkschaften ab. Was Nahles will, ist allzu durchsichtig: Sie will die Belegschaften zur Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung zwingen. Dabei kommen immer nur Verschlechterungen für die Kollegen heraus. Statt das Streikrecht weiter einzuschränken, sollte man die Forderung nach einem vollständigen gesetzlichen Streikrecht aufstellen und auch durchsetzen. Denn die Waffe des Streiks ist nicht nur für wirtschaftliche Ziele (Löhne) geeignet, sondern auch zur Organisierung der Solidarität, zur Einflussnahme auf die Staatsangelegenheiten und zur Rettung der Umwelt.“

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