Edward Snowden wird weltweit gejagt, weil er Geheimdienst-Programme offenlegte, die unsere Bürgerrechte verletzen. Deutschland muss ihm jetzt Zuflucht gewähren – und Hinweisgeber wie ihn per Gesetz schützen.
Von der Organisation Campact
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https://www.campact.de/Whistleblowerschutz-Aktion
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Schutz für Edward Snowden und andere Whistleblower
Bei der Frage, ob Edward Snowden eine sichere Zuflucht in Deutschland erhält, geht es nicht nur um diese eine Person. Es geht um unsere Freiheit. Denn wenn Snowden in westlichen Demokratien keinen Schutz erhält, welcher Hinweisgeber wird dann künftig noch die Öffentlichkeit darüber informieren, wenn Ämter, Firmen oder Geheimdienste unsere Grundrechte grob missachten? Der Fall Snowden ist deshalb Anlass für uns, so genannte Whistleblower besser zu schützen. Ganz egal ob sie Missstände in Unternehmen, Behörden oder Nachrichtendiensten aufdecken.
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Milliarden von E-Mails werden überwacht
Seit Wochen tauchen neue Details über die streng geheimen Programme „Prism“ und „Tempora“ in den Medien auf. Durch die Enthüllungen des früheren US-Geheimdiemdienstmitarbeiters Edward Snowden wurde publik, in welchem Ausmaß Geheimdienste wie die amerikanische NSA oder der britische GCHQ Telefonverbindungen, E-Mail- und Internetkommunikation überwachen. So soll die NSA laut Berichten des Nachrichtenmagazins Spiegel und des britischen Guardian allein in Deutschland jeden Monat eine halbe Milliarde Mails, Chatbeiträge, Telefonate und SMS überwachen.
EU-Vertretungen mit Wanzen abgehört
Zudem sollen die Amerikaner auch EU-Vertretungen in Washington und New York mit Wanzen abgehört und deren Computersysteme infiltriert haben. Der britische GCHQ habe laut einem Bericht des Guardian mehr als 200 wichtige Glasfaserverbindungen über den Atlantik angezapft und arbeite dabei eng mit der NSA zusammen. Das bedeutet: Ob Telefongespräche, der Besuch einer Website oder der Inhalt einer E-Mail: Der Geheimdienst kann mitlesen und speichert die Daten auch.
Deutschland lehnte Asylantrag Snowdens ab
Aus Sicht der US-Regierung hat Edward Snowden mit seinen Enthüllungen Geheimnisverrat begangen und soll deshalb vor Gericht gestellt werden. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine lange Gefängnisstrafe – wenn nicht sogar Schlimmeres. Er hat deshalb in Deutschland und 20 weiteren Ländern um Asyl gebeten. Deutschland hat dies mit einem dürren Satz abgelehnt: „Die Voraussetzungen für eine Aufnahme liegen nicht vor“, erklärten das FDP-geführte Auswärtige Amt und das CSU-geführte Bundesinnenministerium.
Scheinbare Empörung der Bundesregierung
Damit erweist sich die scheinbare Empörung der Bundesregierung über den Abhörskandal als pure Heuchelei. Denn sie könnte Snowden sehr wohl einen sicheren Aufenthalt in Deutschland gewähren: Paragraph 22 des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht es, Menschen auch außerhalb des normalen Asylverfahrens in Deutschland aufzunehmen, wenn dies der Wahrung der „politischen Interessen“ der Bundesrepublik liegt. Merkel kann Snowden also jederzeit aufnehmen – sie muss es nur wollen.
Merkel scheut den diplomatischen Konflikt mit den USA
Trotz eines Auslieferungsabkommens mit den USA könnte die Bundesregierung die Überstellung Snowdens an die USA verweigern. Dazu könnte sie sich auf Paragraph 4 des Abkommens berufen und auf den Standpunkt stellen, dass seine Aufklärung über die Überwachungsprogramme des NSA und des GCHQ eine „politische Straftat“ im Sinne des Abkommens darstellt. Doch Merkel scheut den diplomatischen Konflikt mit den USA. Sie ist zu feige, unsere Grundrechte zu verteidigen – obwohl sie doch angeblich so empört ist über die Abhöraktionen der Amerikaner und Briten.
Whistleblower brauchen Schutz
Snowden mag gegen Gesetze der USA verstoßen haben, aber er hat sich um die Freiheit und die Bürgerrechte von uns allen verdient gemacht. Mehrere deutsche Staatsanwaltschaften ermitteln bereits gegen NSA und GCHQ wegen des Verdachts auf millionenfache Verstöße gegen deutsches Recht, auf die mehrjährige Haftstrafen stehen. Ohne Snowden wüssten wir nicht, in welchem Ausmaß wir überwacht und bespitzelt werden. Durch die von ihm angestoßene Debatte besteht zumindest eine Chance, die verloren gegangene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit wiederherzustellen. Dafür hat er unseren Schutz verdient.
Viele Skandale kommen erst durch Hinweisgeber heraus
Doch es geht nicht nur um Edward Snowden. Ob in der Lebensmittelproduktion, in Pflegeheimen, bei illegalen Rüstungsexporten, Umweltverschmutzung oder gar Kriegsverbrechen: Viele große Skandale kamen nur durch sogenannte „Whistleblower“ ans Licht der Öffentlichkeit. Menschen wie Bradley Manning („Wikileaks“), Daniel Ellsberg und viele andere haben ihren Job, ihre Karriere, ihre Freiheit und in vielen Fällen sogar ihr Leben riskiert, um die Öffentlichkeit über Missstände zu informieren.
Blockade der schwarz-gelben Bundesregierung
Solche Menschen brauchen Schutz. Denn es liegt im Interesse von uns allen, wenn solche Skandale ans Licht kommen. Im Bundestag wurde erst kürzlich über einen besseren Schutz von Whistleblowern beraten, doch die schwarz-gelbe Koalition hat alle Vorstöße abgelehnt. Und das obwohl sie sich laut dem Antikorruptions-Aktionsplan der G20-Staaten bis Ende 2012 zu besserem Whistleblower-Schutz verpflichtet hatte.
Durch ein Whistleblower-Gesetz schützen
Whistleblower, die sich an eine Behörde, die Presse oder eine Nichtregierungsorganisation (NGO) wenden, um auf Missstände hinzuweisen, müssen durch ein Whistleblower-Gesetz geschützt werden. Dies fordern wir in unserem Appell.
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