Die Bürgerinitiativen „Pro Limpurger Berge“ und „Für Gaildorf“ appellieren an die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, auf lokaler Ebene, in der Landespolitik und Bundespolitik den Naturschutz nicht dem Klimaschutz unterzuordnen.
Karl-Heinz Glandorf, Michelbach/Bilz, Bürgerinitiative Pro Limpurger Berge
Bürgerinteressen vor Unternehmensinteressen
Ihre Forderungen haben Vertreter beider Bürgerinitiativen am Rande des Wahlkampfauftakts von Bündnis 90/die Grünen am Samstag, 8. Juni 2013, in der Arche im Sonnenhof Schwäbisch Hall überreicht. Die Michelbacher und Gaildorfer Bürger wenden sich mit konkreten Forderungen an die Grüne Politik, Fehllenkungen durch das EEG und das Landesplanungsgesetz zu korrigieren. An die kommunalen Entscheidungsträger im Aufsichtsrat der Stadtwerke richtet sich der Appell, Bürgerinteressen vor Unternehmensinteressen zu setzen.
Weitere Informationen und Kontakt:
Der Appell ist im Internet auf der Seite www.pro-limpurger-berge.de abrufbar.
Der Appell im Wortlaut:
Für den Gleichrang von Naturschutz und Klimaschutz
Appell der Bürgerinitiativen Pro Limpurger Berge und Für Gaildorf zum Wahlkampfauftakt von Bündnis 90/Die Grünen am 8. Juni 2013 in Schwäbisch Hall.
So hoch wie der Stuttgarter Fernsehturm
Die Bürgerinitiativen Pro Limpurger Berge und Für Gaildorf appellieren an die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, auf lokaler Ebene, in der Landespolitik und Bundespolitik den Naturschutz nicht dem Klimaschutz unterzuordnen. Der Bau von Windkraftanlagen in einer Größendimension des Stuttgarter Fernsehturms und größer birgt Risiken für die menschliche Gesundheit und den Naturschutz und ist volkswirtschaftlich fragwürdig.
Umweltzentrum kritisiert Standorte für Windkraftanlagen
Die beiden Bürgerinitiativen verweisen auf aktuelle Gutachten und Aussagen von Politikern. Das Umweltzentrum Schwäbisch Hall als Dachverband der hiesigen Naturschutzverbände hat die geplanten Standorte für Windkraftanlagen im Landkreis Schwäbisch Hall kritisiert. Das Umweltzentrum hält die Windkraft-Planungen im Kreis für „maßlos übertrieben“ und befürchtet „gravierende Schäden für die Natur“. Windkraftanlagen im Michelbacher Kirchenwald und im angrenzenden Gaildorfer Gebiet schließt das Umweltzentrum völlig aus (siehe Haller Tagblatt vom 9. April 2013).
Ebner erkennt Schutzwürdigkeit der Limpurger Berge an
Der Bundestagsabgeordnete und Kreisvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen in Schwäbisch Hall, Harald Ebner, hat in einem Schreiben vom 11. April 2013 die Schutzwürdigkeit der Limpurger Berge anerkannt. Wörtlich heißt es: „Die Planung für Windkraftanlagen sollte stärker regional abgestimmt erfolgen, als dies derzeit der Fall ist. Dies könnte die Belastung für Natur und Anwohner deutlich reduzieren. Besonders wertvolle Naturgebiete wie das Waldgebiet in den Limpurger Bergen könnten so ausgenommen werden.“
Kein Vorranggebiet für Windkraftanlagen
Der Regionalverband Heilbronn-Franken bestätigt als Planungsfachverband die besondere Schutzwürdigkeit der Limpurger Berge (siehe Haller Tagblatt vom 1. Juni 2013). Der Regionalverband darf zwar keine Ausschlussflächen mehr ausweisen, wohl aber Vorranggebiete. Unser Gebiet ist nach der aktuellen Teilfortschreibung des Regionalplans kein Vorranggebiet für Windkraftanlagen (http://www.regionalverband-heilbronn-franken.de).
Der Wald darf schon aus Klimaschutzgründen nicht geopfert werden
Die Energiewende darf kein Argument für Waldzerstörung sein. „Wälder und Waldböden sind die bedeutendsten terrestrischen Kohlenstoffspeicher im Kreislauf der Natur“, stellt der Arbeitsentwurf für ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) in Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2012 fest.
Energiewirtschaftlich unsinnig
Das Vorhaben in den Limpurger Bergen ist besonders kritisch zu bewerten, weil die Windhöfigkeit grenzwertig ist, der Bau derart riesiger Anlagen einen nicht zu verantwortenden Materialeinsatz bedingt und in schwierigem Gelände unverhältnismäßig aufwändige Erschließungsmaßnahmen erfordert. Klimapolitik muss der Allgemeinheit dienen und nicht Partikularinteressen Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen ist energiewirtschaftlich unsinnig, weil diese auf absehbare Zeit keinen Beitrag zur Sicherung der Stromversorgung leisten können. Zusätzliche Anlagen vergrößern nur den Stromüberschuss in windstarken Zeiten und bringen keinen Nutzen in windarmen Zeiten. Die Projektplanungen zum Bau von Windkraftanlagen hier im Kreis zielen auf eine schnelle Realisierung vor Ende 2014, um noch die derzeit hohen Einspeisevergütungen nach dem EEG zu erlangen. Ohne dass Speichermöglichkeiten zur Verfügung stehen, muss das als rein profitgetrieben Handeln bezeichnet werden. Bundes- und Landespolitik müssen gegensteuern.
Gewaltige Fehllenkungen bei energiewirtschaftlichen Investitionen
Das EEG wurde als Bundesgesetz im Jahre 2000 aufgelegt und sollte Anstöße zur Nutzung erneuerbarer Energien geben. Mittlerweile führt das EEG mit seinen Fortschreibungen zu gewaltigen Fehllenkungen bei energiewirtschaftlichen Investitionen. Es werden weiter Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen geplant, deren Strom zu einer sicheren Energieversorgung nicht genutzt werden kann. Die zum Ausgleich dringend benötigten Gaskraftwerke werden dagegen wegen zu geringer Auslastung still gelegt.
Interessenkonflikte zwischen Bürgern in den Gemeinden und zwischen Gemeinden
Baden-Württemberg hat mit der Novellierung des Landesplanungsgesetzes vom 9. Mai 2012 für den Bau von Windkraftanlagen ein Procedere vorgegeben, das bisherige Schutzgebiete ignoriert, keine Ausschlussflächen mehr kennt und im Vergleich zu den anderen Bundesländern die geringsten Abstände zu Wohngebieten vorsieht. Die Planungshoheit der Regionalverbände wurde auf die Gemeinden übertragen, was zu Interessenkonflikten zwischen Bürgern in den Gemeinden und zwischen Gemeinden führt. Die Stuttgarter Nachrichten zitieren in einem Beitrag vom 13. März 2013 den Präsidenten des baden-württembergischen Landkreistages: „Da gibt es bislang intakte Dörfer, die völlig auseinanderbrechen in Befürworter und Gegner.“ So etwas habe er in den 24 Jahren seiner Zeit als Landrat noch nie erlebt.
Forderungen an die lokalen Entscheidungsträger:
Die lokalen Entscheidungsträger von Bündnis 90/die Grünen sind gefordert, die Gutachten des Umweltzentrums und des Regionalverbandes ernst zu nehmen und im Gemeinderat zu berücksichtigen. Bürgerbeteiligung an Windkraftanlagen darf nicht zum Alibi für lokale Entscheidungen pro Windkraft werden. Eine aktuelle Untersuchung des Bundesverbandes WindEnergie e.V. „Praxiserfahrung mit der Wirtschaftlichkeit von Bürgerparks in Deutschland“ zeigt die Risiken für den Bürger auf.
Stadträte müssen Bürgerinteressen wahren
Die Schwäbisch Haller Gemeinderatsmitglieder, die gleichzeitig im Aufsichtsrat der Stadtwerke sind, müssen in erster Linie die Bürgerinteressen wahren. Nur weil der Bürger sie gewählt hat, sind sie in den Aufsichtsrat der Stadtwerke berufen worden. Wenn es zum Interessenkonflikt zwischen der durch das GmbH-Gesetz geforderten Förderung des Unternehmens und Bürgerinteressen kommt, müssen sie ihr Aufsichtsratsmandat aufgeben (zu diesem Interessenkonflikt siehe „Kommunale Aufsichtsratsmitglieder: Rechte, Pflichten, Haftung, Strafbarkeit“, Friedrich Ebert Stiftung 1998).