„Irgendwo in Hohenlohe“ – Eine Fortsetzungsgeschichte von Birgit Häbich: Der Episoden neunundvierzigster Teil

„Irgendwo in Hohenlohe“ – Eine Fortsetzungsgeschichte von Birgit Häbich: Der Episoden neunundvierzigster Teil. Die geschilderten Handlungen, Personen und Namen sind frei erfunden. Es werden keine realen Namen von Personen angegeben. Etwaige Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten, lebenden oder toten Personen wären rein zufällig, und sind weder gewollt noch beabsichtigt.

Von Birgit Häbich

XLIX Wahrheit

… Carl war sich sicher, dass er mit seinen Angeboten bei Paula voll ins Schwarze getroffen hatte. Paula wäre niemals damit zufrieden, nur zu erfahren wie damals das ganze Unglück geschehen konnte, ohne die Aussicht darauf, das ganze Haus wiederzubekommen. Und sie würde den ihr zustehenden Erbteil von ihrem Onkel haben wollen und darüber hinaus sicherlich noch auf Genugtuung, wenn nicht gar auf Rache sinnen.

Egoismus

Wenn es ihm gelang seine gemachten Fehler ein stückweit wiedergutzumachen, wäre Paula vermutlich bereit zu verzeihen. Aber zuerst musste er ihr alles gestehen. Also begann er mit dem letzten und schwierigsten Teil seiner Eröffnungen: „Paula, die verlorene Gerichtsverhandlung muss ich allein verantworten, es war ganz allein meine menschliche Schwäche“, betonte Carl. „Ich gedachte zwar vor der Verhandlung die Sache im entscheidenden Moment zu deinen Gunsten drehen zu können. Aber ich habe dann aus dummen und egoistischen Gründen versagt. Ich hoffte dich mit einem verlorenen Prozess an mich binden zu können – was für ein Unsinn aus heutiger Sicht. Verloren warst du damit für mich. Ich habe damals mit meinen niedrigen Beweggründen dein Vertrauen und unsere Freundschaft verspielt – das war ein unverzeihlicher Fehler von mir.“

Tränen

Paula brachte kein Wort heraus, die Erinnerung an jenes unverständliche Ergebnis der Verhandlung im Heilbronner Landgericht war schmerzlich für sie. Und jetzt, als Carl sein absichtliches eigenes Zutun unumwunden zugab, traf sie der Schmerz darüber mitten ins Herz. Sie begann zu weinen. Ohne weiteren Wutausbruch rannen die stillen Zeugen ihrer Trauer, rollten unaufhaltsam über Wangen und Kinn. Carl sah sich nochmals nach Taschentüchern um und legte Paula einen Stapel davon in den Schoß. Aber er begab sich sofort wieder auf seinen Sitzplatz, es erschien ihm unpassend, sich ihr tröstend nähern zu wollen. Er wartete ob die Tränen von alleine versiegten. Bei diesem Tiefschlag hatte sogar er vor Mitgefühl mit den Tränen zu kämpfen. Doch beruhigender Weise, sah es so aus als ob die verwickelten Geschehnisse sich jetzt in einem vertrauensvollen Rahmen ohne lauten Streit besprechen ließen. Carl war darüber unendlich erleichtert. Und Paula hörte auch tatsächlich bald auf zu weinen. Sie erhob sich dann langsam und ließ Carl wortlos allein sitzen.

Alter Kummer

Er schaute auf die Uhr und dachte bei sich, dass Paula wohl bald gesammelt wieder erscheinen würde. Tatsächlich kam sie nach einer Viertelstunde wieder. Sie sah erfrischt aus. Paula hatte sich das verheulte Gesicht gewaschen, neu eingecremt und ihre Haare solange gebürstet, bis sie einen seidigen Goldschimmer hatten. Man sah ihr weder die vergossenen Tränen, noch den alten Kummer über die vergangenen Geschehnisse an. Paula setzte sich jedoch nicht wieder auf das gemütliche Sofa, sondern nahm in ihrem ledernen Ohrensessel, der weiter entfernt von ihm war, Platz. Ihre Stimme klang noch etwas dünn als sie Carl fragte: „Wie lange gibst du mir Zeit für eine Antwort?“
„Wie lange brauchst du?“ erwiderte Carl ihre Frage und ergänzte: „Nur du kannst wissen wieviel Zeit angemessen ist. Vielleicht möchtest du ja auch erst mit Menschen deines Vertrauens sprechen, um dann zu einer Entscheidung zu kommen?“ Paula blickte zu Boden, sie überlegte mit wem sie darüber sprechen könnte und wie lange sie für die jeweiligen Kontaktaufnahmen brauchen würde. Obwohl sie es überhaupt nicht ausstehen konnte, derart unter Druck zu stehen, sah sie ein, dass sie im Moment mit Carls Angeboten nicht spielen konnte. Er würde mit unnötigen Verzögerungen nicht einverstanden sein. Zu klar hatte er sich geäußert. Seine ganze Haltung spiegelte seinen festen Entschluss wider, Nägel mit Köpfen machen zu wollen. „Eine Woche“, sagte Paula. Und Carl fragte nach: „Also heute in einer Woche wirst du mir sagen können, ob und welches meiner Angebote du annimmst?“ Sie antwortete lediglich mit einem kleinlauten „Ja“, hob ihren Kopf und sprach dann erst deutlich weiter: „Aber ich habe noch ein paar Fragen an dich.“ „Nun, dann schieß los“, meinte Carl.

Melissentee

„Ich muss mir deine Antworten notieren, wenn du einverstanden bist?“, ohne seine Antwort abzuwarten, stand sie auf, holte sich einen dicken Schreibblock und einen Kugelschreiber aus dem Büro und legte die Utensilien auf den Tisch neben dem Ohrensessel. Sie hatte sich auch drei rotbackige kleine Äpfel mitgebracht und wendete sich Carl zu: „Na? Möchtest du auch einen?“ „Nein, ich halte mich lieber an die Kekse. Aber wenn du mir einen Tee machen könntest?“ Carl rechnete schon mit einer herablassenden Antwort von Paula und war dann von ihrer freundlichen und verbindlichen Antwort: „Ja, gern, ich mache dir einen Melissentee“, vollkommen verblüfft. „Du hast Melissentee da?“, fragte er erstaunt. „Ja, auch aus dem gesunden Laden“, antwortete Paula ihm.

Lieblingsnichte

Der Tee dampfte in der Tasse und während Carl mit seinem Löffel darin herumrührte, stellte Paula ihre Fragen: „Was geschah damals an dem Nachmittag als Ewald Bündner mit dir zusammen zu den Vertragsverhandlungen ging? Immerhin ist er nur wenige Stunden später gestorben, du warst der letzte, der ihn vor seiner Abfahrt nach Würzburg lebend gesehen hat. Und was genau weißt du vom Testament meines Onkels? Warum wurde ich nicht zur Testamentseröffnung eingeladen? Ich bin mir sicher, dass er mich schon lange vor der Übernahme des strittigen Hausteils, neben seiner Frau auch als Erbin für sein Vermögen berücksichtigt hatte. Ich war schon immer seine Lieblingsnichte!“ Und sie setzte mit einen boshaften Unterton hinzu: „Vielleicht fällt dir eher etwas dazu ein, wenn ich dich an meine entfernte Cousine erinnere, mit der du dich damals, bei einem deiner Bodenseeausflüge, zu allem Überfluss, auch noch hast einlassen müssen …. Fortsetzung folgt.

Wer hat auch schon eine Immobilie verloren? 

Sollte sich jemand aus der Leserschaft, durch die Beschreibung der Machenschaften daran erinnert fühlen, wie eine Immobilie verloren gegangen ist, können sich diejenigen gern an die Autorin wenden.

Kontaktaufnahme zur Autorin:

E-Mail: b.haebich@web.de

   Sende Artikel als PDF   

„Zeitungsverlage müssen ihre Lokalberichterstattung deutlich verstärken“ – Kommentar über das BGH-Urteil zum Crailsheimer Stadtblatt

Der Zeitungsverlag „Südwestpresse“ hat einen juristischen Erfolg gegen die Stadt Crailsheim vor dem Bundesgerichtshof (BGH) errungen. Das Urteil vom 20. Dezember 2018 hat deutschlandweite Bedeutung. Amtsblättern wie dem Crailsheimer Stadtblatt werden enge Grenzen hinsichtlich des redaktionellen Teils auferlegt. Wenn sie das Urteil ernst nehmen, müssen die Zeitungsverlage ihre Lokalberichterstattung deutlich verstärken.

Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Stadtblatt hat Lücken geschlossen

Die Zeitungsverlage sind nun in der Pflicht, in den Kommunen die entstehenden Lücken in der Berichterstattung zu schließen. Nicht ohne Grund waren Amtsblätter wie das Stadtblatt in Crailsheim presseähnlicher geworden. Das kostenlose Amtsblatt in der 33.000 Einwohner-Stadt im Nordosten Baden-Württembergs hat viele blinde Flecken in der Lokalberichterstattung beleuchtet. Es erreicht viele Menschen, die keine Lokalzeitung (mehr) kaufen.

Amtsblätter dünner, Lokalzeitungen dicker?

Die Zeitungsverlage müssen jetzt ihre Anstrengungen im Lokalen deutlich verstärken, wenn sich „Staatliche Publikationen“ – wie vom BGH gefordert – „auf Sachinformationen beschränken“ müssen. Wenn die Amtsblätter dünner werden, müssen die Lokalzeitungen dicker und informativer werden. Um Meinungsvielfalt herzustellen, müsste es in jedem Verbreitungsgebiet einer Lokalzeitung mehrere – auf Augenhöhe konkurrierende Medien geben. Idealerweise sollten diese Lokalmedien in ihren Berichten und Kommentaren das gesamte politische Spektrum abbilden. Menschenfeindlichem Extremismus darf aber keine Bühne gegeben werden.

Große Verantwortung für Verlage

Durch das BGH-Urteil zu den Amtsblättern haben die privaten Medienverlage eine noch größere Verantwortung zugewiesen bekommen. Die Zeitungen müssen deshalb ihre publizistische Rolle in den Gemeinden wieder stärker ausfüllen. Sonst entstehen vor allem in kleinen ländlichen Gemeinden große Informationsdefizite. Wo sonst als in den lokalen Amtsblättern hatten kleine örtliche Vereine, Gruppen, Initiativen und Kirchen bisher die Möglichkeit ihre Veranstaltungen größer anzukündigen? Für die kleinen Vereine, Gruppen, Initiativen und Kirchen stellt sich jetzt die Frage wie sie ihre kleinräumige „Kundschaft“ weiterhin erreichen können, wenn die Amtsblätter inhaltlich stark eingeschränkt werden (müssen)?

Probleme für kleine Gruppierungen

Nur selten sind Informationen kleiner Gruppierungen in einer kleinen Gemeinde für das ganze Verbreitungsgebiet einer Lokalzeitung relevant. Während sich die Amtsblätter auf eine Stadt oder Gemeinde beschränken, berichtet die Lokalzeitung mit ihrer begrenzten Seitenzahl über viele Städte und Gemeinden in ihrem Verbreitungsgebiet. Es ist kaum vorstellbar, dass das Hohenloher Tagblatt künftig alle Informationen veröffentlicht, die bisher in den zahlreichen Amtsblättern der Gemeinden im Altkreis Crailsheim publiziert wurden – dort aber nicht mehr erlaubt sind. Da kommen so viele Termine und Veranstaltungen zusammen, dass teuere Extra-Seiten in der Lokalzeitung notwendig würden. Das wird die Südwestpresse nur machen, wenn die zusätzlichen Seiten durch mehr Werbeeinnahmen direkt finanziert werden können.

Herkulesaufgabe 

Nach dem Jahreswechsel müssen sich die Lokalredaktionen in ganz Deutschland intensiv mit dem Thema befassen wie sie all das in ihre Lokalzeitungen packen können, was bisher an relevanten Themen in den Amtsblättern veröffentlicht worden ist – nach dem Rechtsstreit der Südwestpresse mit der Stadt Crailsheim von den Kommunen aber nicht mehr veröffentlicht werden darf. Das Informationsangebot für die Menschen sollte nicht schlechter werden als bisher. Deshalb müssen die Verlage deutlich mehr tun, um ihrem gesellschaftlichen Auftrag gerecht zu werden.

   Sende Artikel als PDF   

„Deutschland auf dem Weg zur Militärmacht“ – Vortrag in Schwäbisch Hall zum Thema „Kein Werben fürs Sterben“

Einen Vortrag zum Thema „Kein Werben fürs Sterben“ gibt es Donnerstag, 24. Januar 2019, um 19.30 Uhr im Club Alpha 60, Spitalmühlenstraße 13/2 in Schwäbisch Hall. Es spricht Thomas Haschke, Aktivist aus Stuttgart, Mitorganisator der Proteste gegen den Tag der Bundeswehr in Baden-Württemberg. Veranstalter sind die Deutsche Friedensgesellschaft, die VVN-BdA und der Club Alpha 60.

Vom Club Alpha 60, Schwäbisch Hall

Rekordwert beim Militärhaushalt

Deutschland ist auf dem Weg zur Militärmacht: Mehr Auslandseinsätze, mehr Geld für Rüstung, mehr Personal für die Bundeswehr. Der Militärhaushalt erreicht 2019 den Rekordwert von 43,2 Milliarden Euro.

Angebliche Sachzwänge

Damit stiegen die Militärausgaben gegenüber zu 2018 um stolze elf Prozent an – im Vergleich dazu stieg der Topf für Gesundheit um nur 0,4 Prozent. Die Bundesregierung versucht so schnell wie möglich den Verteidigungshaushalt auf 1,5 Prozent bzw. zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes anzuheben (was aktuell bei zwei Prozent rund 70 Milliarden Euro entspräche). Dies wird der Öffentlichkeit immer wieder verkauft als vermeintliche neue Gefahrenlagen in der Welt, mangelhafte Ausrüstung oder unüberwindbare Sachzwänge gegenüber der NATO und EU. Wohlgemerkt sind dies die Gremien, in denen vorher selbst die angeblichen Sachzwänge verabschiedet wurden.

Militärischer Beruf ist gewalttätig

Durch vielfältige und teure Werbemaßnahmen will die Armee neue RekrutInnen gewinnen. Es gibt kaum eine Ausbildungsmesse, bei der die Bundeswehr nicht einen der größten Stände hat, massenhaft verschandeln Werbeplakate die Landschaft und im Netz gibt es stundenlange Werbevideos und Webserien der Bundeswehr, die besonders auf Minderjährige abzielen. Doch all der Aufwand hilft der Bundeswehr nicht: trotz alledem fehlt es an Personal. Das liegt nicht nur daran, das der militärische Beruf unattraktiv und gewalttätig ist, sondern auch daran, dass der Bundeswehr bei ihren Auftritten immer wieder der Protest von antimilitaristischen Gruppen entgegen schlägt.

Zu Protesten anregen

Am Beispiel des Tages der Bundeswehr, der 2019 zum fünften Mal stattfindet, möchte der Referent die Maßnahmen der Bundeswehr kritisch beleuchten und zu Protesten anregen. Der Referent Thomas Haschke, Aktivist aus Stuttgart der Deutschen Friedensgesellschaft/Vereinigtte KriegsdienstgegnerInnen und Mitorganisator der Proteste gegen den Tag der Bundeswehr in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen im Internet und Kontakt:

https://www.dfg-vk.de/startseite

https://www.dfg-vk.de/unsere-themen/anti-militarisierung/tag-der-bundeswehr-wird-zum-protesttag-gegen-militaer

https://www.friedenskooperative.de/friedensforum/artikel/rekrutierungsoffensive-der-bundeswehr-und

http://www.clubalpha60.de/

https://tag-der-bundeswehr.de/tag-der-bundeswehr-am-15-juni-2019/

https://tag-der-bundeswehr.de/wp-content/themes/tdbw2018/images/Standorte_2019.pdf

   Sende Artikel als PDF   

„Die Städte haben die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit“ – Deutscher Städtetag über das BGH-Urteil zum Stadtblatt Crailsheim

„Die Städte haben die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit. Nur so können sie der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger nach Transparenz der Arbeit von Verwaltungen gerecht werden und den Dialog über die Politik der Städte ermöglichen“, schreibt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages in einer Stellungnahme über das  BGH-Urteil zum Crailsheimer Stadtblatt. 

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

Urteil gründlich prüfen

Dieses Anliegen stellt auch der Bundesgerichtshof nicht in Frage. Das Urteil betrifft konkret nur das kostenlose Stadtblatt der Stadt Crailsheim. Um mögliche Auswirkungen auf Publikationen anderer Städte genauer beurteilen zu können, werden wir das Urteil gründlich prüfen, wenn es im Wortlaut vorliegt.

Informationsauftrag der Kommunen

Für den Deutschen Städtetag gilt grundsätzlich: Amtsblätter mit redaktionellen Teilen sind eines von mehreren Mitteln, um den Informationsauftrag der Kommunen zu erfüllen. Uns ist bewusst, dass kommunale Berichte dabei auch Grenzen beachten müssen. Jede Stadt muss allerdings selbst entscheiden können, ob sie in Amtsblättern auch mit redaktionell aufbereiteten Texten und Fotos informiert oder sich auf die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen beschränkt.

Herausragende Bedeutung der unabhängigen Presse

Die Städte sind sich der herausragenden Bedeutung der unabhängigen Presse für die Information und Willensbildung der Menschen bewusst. Sie haben kein Interesse daran, durch eigene publizistische Tätigkeit in einen Wettbewerb mit Tageszeitungen zu treten. Diese Auffassung vertreten wir als Spitzenverband der Städte in großem Einklang mit unseren Mitgliedsstädten schon seit vielen Jahren.“

Weitere Informationen im Internet zum Deutschen Städtetag:

http://www.staedtetag.de/wirueberuns/aufgaben/index.html

   Sende Artikel als PDF   

„Deutliche Grenzziehung zwischen Staat und freier Presse“ – Deutscher Journalistenverband (DJV) begrüßt das BGH-Urteil zu Amtsblättern

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Dezember 2018 zum Verhältnis von kommunalen Amtsblättern zu Lokalzeitungen als deutliche Grenzziehung zwischen Staat und freier Presse.

Vom Deutschen Journalistenverband (DJV)

Auf Sachinformationen beschränken

Der BGH hatte zuvor entschieden, dass kommunale Publikationen dann unzulässig sind, wenn sie „eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde“ enthalten (Az.: I ZR 112/17). „Staatliche Publikationen“ müssten „eindeutig – auch hinsichtlich Illustration und Layout – als solche erkennbar sein und sich auf Sachinformationen beschränken“, urteilte das Gericht. Andernfalls verstießen sie gegen die notwendige Staatsferne.

Lokalredaktionen personell aufstocken

„Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof so klar Position bezogen hat“, bewertet DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall den Richterspruch. Die Berichterstattung über aktuelle Ereignisse und das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Kommunen sei Aufgabe von Zeitungen, lokalen Sendern und Nachrichtenportalen. Die notwendige Sachinformation der Öffentlichkeit über alle Themen der Kommunalpolitik sei vom Bundesgerichtshof als originäre Aufgabe von Pressestellen bestätigt worden. Jetzt komme es darauf an, dass die Zeitungen ihre Rolle in den Gemeinden wieder stärker ausfüllten. Überall: „Ich sehe die Verleger in der Pflicht, endlich die Lokalredaktionen personell aufzustocken.“

 

Weitere Informationen im Internet über den DJV:

https://www.djv.de/en/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/klarheit-geschaffen-1.html

   Sende Artikel als PDF   

„Amtsblätter dürfen nicht wie Zeitungen berichten“ – Zeitungsverlegerverband (BDZV) begrüßt BGH-Entscheidung zum Crailsheimer Stadtblatt

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Amtsblätter nicht wie Zeitungen berichten dürfen. Für die kostenlos verteilten Blätter der Gemeinden gibt es klare Grenzen, urteilte das Gericht am 20. Dezember 2018 in Karlsruhe.

Vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)

Aus verlegerischer Tätigkeit heraushalten

Kommunen dürften zwar amtliche Mitteilungen veröffentlichen und über Vorhaben der Kommune unterrichten. Eine pressemäßige Berichterstattung über das Leben der Gemeinde sei jedoch „originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates“. „Das Urteil ist ein klares Signal an die Kommunen, sich aus verlegerischer Tätigkeit herauszuhalten“, sagte dazu BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Gut 300 Tageszeitungen und mehr als 600 digitale Angebote würden die Bürger täglich mit örtlichen Informationen versorgen. „Es gilt das Gebot der Staatsfreiheit der Medien.“ Anlass war die Klage der „Südwest Presse“ (Ulm) gegen das „Stadtblatt“ aus Crailsheim. Dabei hatte die „Südwest Presse“ darauf abgestellt, dass das „Stadtblatt“ zwar über die Arbeit von Stadtverwaltung und Gemeinderat informieren dürfe, nicht jedoch über Kultur, Wirtschaft und Sport vor Ort. Dies sei Aufgabe der freien Medien. Wenn eine Kommune hier mit eigenen Presseprodukten aktiv werde, sei die institutionelle Garantie der freien Presse verletzt.

Mit dem Urteil des BGH vom 20. Dezember 2018 war die Klage der „Südwest Presse“ auch in letzter Instanz erfolgreich.

Weitere Informationen im Internet zum BDZV:

http://www.bdzv.de/der-bdzv/

   Sende Artikel als PDF   

„Angriff auf abgeordnetenwatch.de“ – FDP-Vorsitzender Wolfgang Kubicki zweifelt an Unabhängigkeit

Einen Angriff auf abgeordnetenwatch.de unternimmt Wolfgang Kubicki, der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Vizepräsident des Deutschen Bundestages.

Informationen von Gregor Hackmack, Verein abgeordnetenwatch.de

„Wer steckt dahinter, wer bezahlt die?“

Vor einigen Jahren begegnete ich Wolfgang Kubicki in der ZDF-Sendung von Maybrit Illner. Er war als Diskussionsteilnehmer geladen, ich als Experte zum Thema Nebentätigkeiten. Als ich Herrn Kubicki mit seiner Nebentätigkeit als Rechtsanwalt konfrontierte, reagierte der FDP-Politiker auf seine Weise. Ich müsse doch bitte einmal erklären: „Wer steckt dahinter, wer bezahlt die?“ Ich erklärte Herrn Kubicki und den TV-Zuschauern, dass wir uns über Förderinnen und Förderer finanzieren – damals, im Jahr 2012, waren es 1.300 Menschen.

Unabhängigkeit

Das ist die Vorgeschichte. Diese Woche hat Wolfgang Kubicki nun versucht, die Unabhängigkeit von abgeordnetenwatch.de infrage zu stellen. Er tat dies im Handelsblatt. In Bezug auf abgeordnetenwatch.de (sowie zwei anderen gemeinnützigen Organisationen) sagte er: „Es muss auch im Interesse dieser Organisationen sein, keinen Zweifel an ihrer Unabhängigkeit zu lassen.“

„Mövenpick-Steuer“

Zweifel an unserer Unabhängigkeit? Dass ausgerechnet ein namhafter Vertreter einer Partei, die große Nähe zu Konzernen und Lobbyverbänden pflegt (Stichwort „Mövenpick-Steuer“), die Unabhängigkeit einer gemeinnützigen und von Bürgerinnen und Bürgern getragenen Transparenzorganisation infrage stellt, spricht eigentlich für sich. Die Unabhängigkeit von abgeordnetenwatch.de wird gerade dadurch gewährleistet, dass viele Menschen (derzeit 6.909 Förderinnen und Förderer) mit ihren regelmäßigen Spenden unsere Arbeit ermöglichen (im Schnitt übrigens mit rund 8,50 Euro im Monat).

Stimmungsmache auch von anderen Politikern

Immer wieder machen Politiker öffentlich Stimmung gegen abgeordnetenwatch.de – der Grund dafür ist offensichtlich: Unsere Recherchen zu Nebentätigkeiten, Lobbyeinflüssen und Parteispenden sind ihnen ein Dorn im Auge.

„Aufpasserorganisation“

Ex-Wirtschaftsminister Peter Ramsauer bezeichnete uns als „unseriöse Organisation“, nachdem wir über seine stattlichen Nebeneinkünfte aus der Wirtschaft berichtet hatten. Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl nannte uns wegen unseres Eintretens für ein verbindliches Lobbyregister eine „Aufpasserorganisation“, die in einer Demokratie niemand brauche. Peer Steinbrück von der SPD beschimpfte uns als „kommerziellen Haufen“, nachdem wir seine horrenden Vortragshonorare publik gemacht hatten. Nun also Wolfgang Kubicki, der stellvertretende FDP-Vorsitzende und Vizepräsident des Deutschen Bundestages.

Missstände aufdecken

Wer glaubt, uns auf diese Weise einschüchtern zu können, täuscht sich. Mit ihren Angriffen erreichen die Politiker das genaue Gegenteil: Wir werden weiter recherchieren und Missstände aufdecken – auch wenn das einigen nicht passt. Die wiederholten Angriffe aus der Politik zeigen uns, wie wichtig es ist, unabhängig arbeiten zu können. Darum möchten wir Sie bitten: Sichern Sie unsere Unabhängigkeit – werden Sie Förderin/Förderer von abgeordnetenwatch.de (schon ab 5 Euro im Monat und steuerlich absetzbar).

Weitere Informationen und Kontakt:

abgeordnetenwatch.de – Weil Transparenz Vertrauen schafft

Parlamentwatch e.V., Mittelweg 12, 20148 Hamburg

Telefon: 040-317691026

E-Mail: info@abgeordnetenwatch.de

Parlamentwatch e.V. hat seinen Sitz in Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg VR 19479, vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder sind Boris Hekele und Gregor Hackmack.

Spendenkonto:

Parlamentwatch e.V., Kto.: 2011 120 000, BLZ: 430 609 67 bei der GLS Bank, IBAN: DE03 4306 0967 2011 1200 00, BIC: GENODEM1GLS
Als gemeinnütziger Verein stellt abgeordnetenwatch.de auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus.

Internet:

https://www.abgeordnetenwatch.de/

https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2018-12/nach-abgeordnetenwatchde-bericht-fdp-fraktionsvize-legt-geldgeber-offen-und-wirft

   Sende Artikel als PDF   

„Amtsblätter dürfen nicht zur Lokalzeitung werden“ – BGH entscheidet Rechtsstreit der Südwestpresse gegen die Stadt Crailsheim

Städte und Gemeinden dürfen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keine klassische Lokalberichterstattung übernehmen. In einem entsprechenden Verfahren gab das Gericht der „Südwest Presse“ recht. Das Urteil vom 20. Dezember 2018 könnte auch über Baden-Württemberg hinaus Konsequenzen haben.

Informationen zusammengestellt von Hohenlohe-ungefiltert

Links zu Artikeln über die BGH-Entscheidung:

https://www.deutschlandfunk.de/bundesgerichtshof-amtsblaetter-duerfen-nicht-zur.2907.de.html?dram:article_id=436553

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/Karlsruhe-Crailsheim-BGH-Urteil-zu-Stadtblatt-erwartet,bgh-urteil-zu-stadtblatt-erwartet-100.html

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR112.html?nn=6128288

https://kommunal.de/amtsblaetter-muessen-um-ihre-zukunft-fuerchten

https://www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-bundesgerichtshof-amtsblaetter-duerfen-nicht-wie-zeitung-berichten-_arid,408480.html

https://www.crailsheim.de/rathaus/presse/infos-zum-stadtblatt/

Pressemitteilung von Crailsheims Oberbürgermeister Christoph Grimmer vom 20. Dezember 2018:

BGH spricht Urteil im Rechtsstreit Große Kreisstadt Crailsheim / SÜDWEST PRESSE Hohenlohe GmbH & Co. KG

Zum Urteil des Bundesgerichtshofes erklärt Crailsheims Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer: „Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs ist Gewinn und Niederlage zugleich. Entsprechend ambivalent fällt eine Bewertung aus. Einerseits ist die Revision zurückgewiesen worden, damit haben wir den Prozess in letzter Instanz verloren. Andererseits haben wir auch etwas Wichtiges gewonnen: nämlich Rechtssicherheit. Der BGH steckt mit seinem Urteil das Territorium von Amtsblättern ab. Die rechtlichen Vertreter der Kommunen und vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen für Öffentlichkeitsarbeit von Städten und Gemeinden haben nun von höchster Instanz eine Richtschnur erhalten, die Zulässiges und Unzulässiges trennt. Wenn Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Dritte künftig also eine breitere Information durch ein Amtsblatt wünschen, können und müssen wir darauf verweisen, dass dies unzulässig und vom Gesetzgeber offenbar nicht gewünscht ist. Konkret bedeutet dies für unser Stadtblatt, dass nur über Inhalte und Themen berichtet werden kann, die unmittelbaren Bezug zu städtischem Verwaltungshandeln haben. Insofern wird das Stadtblatt auf die Darstellung des Handelns der Stadtverwaltung beschränkt. Der Stadt Crailsheim war und ist es wichtig, mit dem Stadtblatt zur Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrages zur Stärkung und Förderung der örtlichen Gemeinschaft beizutragen. Der Gemeinderat wollte mit der kostenlosen Verteilung von neutralen Sachinformationen abnehmendem politischen Interesse und sinkender Wahlbeteiligung entgegenwirken. Jedoch war es nie die Absicht, das hohe Gut der Pressefreiheit zu beeinträchtigen. Dies wird mit dem heutigen Urteil bestätigt, wonach durch die Herausgabe eines inhaltlich und lokal beschränkten kommunalen Mitteilungsblatts kein Eingriff in die Freiheit oder die institutionelle Eigenständigkeit der Presse erfolgt. Ich hoffe, dass wir nun gemeinsam mit den Vertretern der Südwest Presse die juristische Auseinandersetzung demnächst zu den Akten legen können, um die weitere Zusammenarbeit in der Stadt möglichst unbelastet fortzusetzen. Schließlich eint uns am Ende dasselbe Ziel: die Bürgerinnen und Bürger über das Stadtgeschehen zu informieren und daran zu beteiligen.“

   Sende Artikel als PDF   

„Auch Erdkabel verursachen irreparable Schäden“ – Naturschutzverbände kritisieren 110-KV-Trassen Kupferzell-Rot am See

Die Naturschutzverbände im Landkreis Schwäbisch Hall kritisieren die 110-KV-Stromtrassen von Kupferzell nach Rot am See. „Auch Erdkabel verursachen irreparable Schäden“, schreibt das Umweltzentrum Schwäbisch Hall. Bei Talquerungen soll das „Spülbohrverfahren“ zum Einsatz kommen.

Von Martin Zorzi, Umweltzentrum Schwäbisch Hall

Abweichendes Ergebnis

Vor kurzem hat sich auch das kreisweite Umweltzentrum im Namen der angeschlossenen Naturschutz­ver­bände zur geplanten 110KV-Trasse geäußert. Es hat sich die aus ökologischer Sicht kritischen Abschnitte der einzelnen Korridore für Freileitungen und Erdkabel genauer angeschaut und kommt insbesondere bei den Erdkabeltrassen zu einem differenzierten, von den seitherigen meist kommunalen Stellungnahmen abweichenden Ergebnis.

Erdkabel besser als Freileitungen

Einigkeit mit den Kommunen besteht zunächst in der grundsätzlichen Forderung, dass Erdkabel den Freileitungen vorzuziehen sind. Letztere halten die Naturschützer aufgrund der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der großen Kollisionsgefahr für viele seltene, im Planbereich vorkommende Vogelarten für nicht vertretbar. Allerdings führe auch das Erdkabel für manche Trassenabschnitte zu einem massiven, nicht akzeptablen Eingriff. Dies gälte als erstes für naturnahe Wälder auf der Ebene.

Spülbohrverfahren anwenden

Anders als von der NetzeBW behauptet, lässt sich nach Auffassung des Umweltzentrums die Verlegung nicht auf den schmalen Waldwegen bewerkstelligen, die besonders wertvollen Innensäume müssten dem Aushub und den Fahrtrassen weichen. Die Naturschützer lehnen deswegen eine Trassenführung durch diese Wälder ab. Noch problematischer ist in deren Augen die Querung der Täler. Nahezu alle vorgeschlagenen Korridore lägen in Bereichen, die gespickt sind mit seltenen Waldbiotopen, Magerrasen, Blumenwiesen und Hecken. Viele dieser Biotope seien Lebensräume von geschützten und gefährdeten Arten. Weil eine Kabelverlegung im Steilhang in der Regel mehr Fläche in Anspruch nimmt als in der Ebene, drohen hier laut den Erfahrungen des Umweltzentrums enorme, nicht heilbare Schäden. Deswegen fordert es, dass derart hochwertige Trassenabschnitte mithilfe des Spülbohrverfahrens unterquert werden. Die Technik habe man bei einer anderen 110-KV-Leitung nahe Gosheim am Großen Heuberg bereits mit Erfolg praktiziert.

UZ lehnt alle drei nördlichen Trassen ab

Beim Vergleich der verschiedenen Erdkabel-Korridore untereinander bemängelt das Umweltzentrum zahlreiche Widersprüchlichkeiten in den Unterlagen des Raumordnungsverfahrens. Es lehnt alle drei nördlichen Trassen (E0 – E3) aus den oben angeführten Gründen mit Entschiedenheit ab. Zum Beispiel sei eine Querung des äußert sensiblen Brettachtales undenkbar. Dem vom Regierungspräsidium ins Spiel gebrachten Korridor E4, der bei Diembot die Jagst quert, bescheinigen sie eine bessere Umweltverträglichkeit, allerdings nur unter der Annahme, dass auch dort die wertvollen Biotopflächen entweder umgangen oder bohrgespült werden.

Südosttrasse

Deutliche Kritik äußert das Umweltzentrum an der Tatsache, dass die von seiner Seite schon 2016 ins Spiel gebrachte Südosttrasse nicht in derselben Weise wie die anderen Korridore geprüft wurde, obwohl diese bis auf den Jagsttalabschnitt bei Bölgental das geringste Konfliktpotential aufweist. Die NetzeBW argumentiere dort noch mit dem Argument, dass eine Querung wegen des geplanten Rohstoffabbaus nicht möglich sei. Inzwischen seien die Grenzen des Steinbruchs jedoch soweit von Bölgental abgerückt, dass dort ohne spürbare Beeinträchtigung von Einwohnern und Steinbruchbetrieb gequert werden könne. Allerdings müssten auch dort die wertvollen Biotope des Naturschutzgebiets mittels Spülbohrung passiert werden.

Hochtemperaturseile, Speicher, Power-to-Gas-Anlagen

Am liebsten wäre den Naturschützern jedoch eine Lösung, die völlig auf den Leitungsneubau verzichtet – und zwar durch technische Aufrüstung des bestehenden Mittelspannungsnetzes u. a. mit Hochtemperaturseilen, Installation von Speichern und Bau von Power-to-Gas-Anlagen, wodurch sich ihrer Meinung nach die in der jetzigen Weise geplante Ableitung des Stromes erübrigen würde.

Weitere Informationen und Kontakt:

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch Hall e.V., Vereinigung und gemeinsame Geschäftsstelle der Naturschutzverbände im Landkreis Schwäbisch Hall, Gelbinger Gasse 85, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791/55967

Fax: 9540780

E-Mail: umweltzentrumSHA@web.de

Internet: www.umweltzentrum-schwaebisch-hall.de

   Sende Artikel als PDF