„Gegen Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt“ – Widerspruchsführer verlangt Bürgerentscheid zum umstrittenen Standort des geplanten Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst

Einen Widerspruch hat Ralf Garmatter heute (Freitag, 21. Oktober 2016) bei der Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst persönlich abgegeben. Der Unterzeichner will damit einen Bürgerentscheid zum umstrittenen Standort des geplanten Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst erwirken. Der Widerspruch richtet sich gegen den Ablehnungsbescheid der Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst mit Datum vom 23. September 2016, zugestellt an die drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens am 24. September 2016. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Widerspruch in voller Länge.

Von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst

Bürgerbegehren zum Standort des geplanten Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst – Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst und des Gemeinderats der Stadt Kirchberg/Jagst,
der Gemeinderat Kirchberg hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2016 das Bürgerbegehren über die Standortfrage des geplanten Feuerwehrmagazins als unzulässig abgelehnt. Der Ablehnungsbescheid wurde von Bürgermeister Stefan Ohr erst Ende September 2016 verschickt.
Dieser Ablehnungsentscheidung widerspricht der Unterzeichner dieses Schreibens fristgerecht. Er hält das Bürgerbegehren für zulässig. Der Unterzeichner verlangt deshalb einen Bürgerentscheid zur Standortfrage des neuen Feuerwehrmagazins wie im Bürgerbegehren detailliert beschrieben.

Begründung:

1. Eine Verfristung ist nicht eingetreten. Den entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinderat im April 2016. Das Bürgerbegehren mit Unterschriftenliste wurde der Stadt Kirchberg/Jagst im Juni 2016 überreicht – innerhalb der Drei-Monatsfrist.

2. Den 28. September 2015 als Stichtag für die Drei-Monatsfrist anzunehmen, geht unter anderem auch deshalb fehl, da dem Gemeinderat zu diesem Zeitpunkt nicht alle notwendigen Informationen und nicht alle relevanten Kosten für das Feuerwehrmagazin zur Verfügung standen. Dies gilt unter anderem für das von Bürgermeister Stefan Ohr acht Monate lang verheimlichte Baugrundgutachten. Dies führte dann zu einer Kostensteigerung von 200.000 Euro.

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„Was hat das noch mit Naturschutz zu tun?“ – Offener Brief und Unterschriftenliste zu umstrittenem Zaunprojekt an der Alten Sulz in Kirchberg/Jagst

Einen offenen Brief an die Stadt Kirchberg/Jagst haben die beiden Kirchberger Manfred Mächnich und Beate Hager geschrieben. In dem offenen Brief geht es um ein umstrittenes Zaunprojekt im Bereich der früheren Burg Sulz in Kirchberg-Tal.

Offener Brief von Beate Hager und Manfred Mächnich aus Kirchberg/Jagst

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ohr,

die engagierten Anwohner der Alten Sulz sind über den Ablauf und Ausgang des Erörterungstermins
zum Zaunprojekt des NABU-Kirchberg am 6. Oktober 2016 sehr verärgert. Der Termin war so kurzfristig anberaumt worden, dass viele Anwohner, uns eingeschlossen, nicht kommen konnten, auch der Ausgang dieses Gesprächs scheint bereits festgestanden zu haben (es war also eine reine Alibi-Veranstaltung). Schon am nächsten Morgen wurde mit den Arbeiten durch den Maschinenring begonnen.

Gewachsene Strukturen werden zerstört

Bedauerlicherweise haben die Verantwortlichen (Stadt, NABU, LEV) durch die Fixierung auf das angeblich so hehre Naturschutzziel „Erhalt und Entwicklung von submediterranem Halbtrockenrasen“ den Gesamtblick verloren und sind nun mit Eifer dabei, einen Landschaftsbild prägenden  Grüngürtel (FFH-Gebiet), über Jahrzehnte gewachsene Strukturen, Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, zu zerstören. Sträucher wurden abrasiert und zahlreiche gesunde Bäume gefällt. Erst im letzten Jahr wurden 16 Bäume auf der Alten Sulz durch den Forst beseitigt.

Grüngürtel pflegen

Darüber hinaus trägt dieser Grüngürtel mit seinem Baumbestand zu einem angenehmen Klima der Umgebung bei. Gerade in Zeiten des Klimawandels mit zunehmenden Hitze- und Trockenperioden sollte diesem Umstand verstärkt Rechnung getragen und dieser Grüngürtel gepflegt und erhalten werden.

Unterstellungen

Grundsätzlich sind auch wir Anwohner für eine Beweidung der Alten Sulz. Deshalb haben wir Vorschläge erarbeitet und unsere Mitarbeit an Pflegemaßnahmen für den Fall zugesagt, dass die Alte Sulz frei zugänglich bleibt, d.h. kein Festzaun installiert wird. Dass dieses Ansinnen beim Erörterungstermin ins Lächerliche gezogen wurde und uns unterstellt wird, wir wären nicht in der Lage unsere Zusagen auch einzuhalten, ist eine Ungeheuerlichkeit!

Mitgestalten nicht erwünscht

Wir haben generell den Eindruck, dass Kirchberger Bürger/Innen, die eigene Ideen einbringen und Dinge mitgestalten möchten, von Ihnen, Teilen der Verwaltung und des Gemeinderates und in diesem Fall auch vom NABU-Ortsgruppenvorsitzenden, wie Untertanen behandelt werden, die das zu akzeptieren haben, was die „Herrschaften“ entscheiden.

Frühzeitiger Dialog auf Augenhöhe wäre nötig

Nur: Bürger/Innen sind elementarer Bestandteil einer Gemeinde und müssen die Möglichkeit zur Mitgestaltung bei größeren Projekten haben. Bürgerbeteiligung ist keine Einbahnstraße mit fertigen Informationen von oben herab, sondern ein frühzeitiger Dialog auf Augenhöhe. Bedauerlicherweise wählen Sie, Herr Ohr, den bequemen Weg, indem Sie Anliegen/Vorschläge von Bürgern abtun oder schlichtweg ignorieren, wenn sie Ihnen nicht ins Ihr Konzept passen.

Einmal mehr eine Chance vertan

Bei der Bürgermeisterwahl im Juni 2016 haben sich 66 Prozent der Wähler/innen für einen Wechsel im Rathaus entschieden. Das Wahlrecht gab Ihnen die Möglichkeit im Amt zu bleiben, den offensichtlichen Bürgerwillen haben Sie aber anscheinend nicht erkannt. Sieht so Ihr im Wahlkampf gegebenes Versprechen für mehr Transparenz und Bürgernähe aus? Und ob die Auswertung des Bürgerfragebogens tatsächlich in mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten für uns Bürger/Innen mündet, können wohl die wenigsten so recht glauben. Beim Projekt Alte Sulz haben Sie einmal mehr eine Chance vertan, gemeinsam mit engagierten Bürger/innen zusammen zu arbeiten.

Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg

Noch eine Bemerkung zu Schluss: Als Hauptargument für einen Gallagher-Elektrozaun führt der NABU-Vorsitzende,  Herr Fischer, gerne an, dass nur so eine Beweidung mit Ziegen möglich sei. Er widerspricht damit seiner eigenen  Beweidungspraxis. Seit Jahren verwendet er 90 bis 100 Zentimeter hohe, mobile Elektrozäune zur Beweidung mit Ziegen, auch in Hanglagen. Seit Wochen steht solch eine Umzäunung mit Ziegenbesatz am Hang unterhalb der Erlebnisherberge. Übrigens ist es durchaus üblich, Umzäunungen mit Bänderlitzen für eine Ziegenweide zu verwenden. Sie muss halt ziegengerecht aufgebaut werden. Aber, wo kein Wille ist, ist auch kein Weg!

Mit freundlichen Grüßen

Beate Hager, Manfred Mächnich im Namen vieler Anwohner im Tal.

Beate Hager und Manfred Mächnich haben bei der Stadt auch Liste mit 33 Unterschriften von Anwohner/innen des Zaunprojekts und von Bewohner/innen von Kirchberg-Tal übergeben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Text der Unterschriftenliste in voller Länge.

Zaunprojekt an der Alten Sulz in Kirchberg

Die Alte Sulz ist seit jeher der „Hausberg“ der Anwohner/Bewohner im Tal und Naherholungsgebiet für Besucher sowie „Naturspielplatz“ für Kinder. Die Ruine Sulz und der ausgewiesene Wanderweg, ja das gesamte Gebiet, sind bisher frei zugängig.
Das gesamte Gebiet Alte Sulz bis zum „Skihang“ ist ein wunderbarer Grüngürtel, der das Landschaftsbild und das Kleinklima der Umgebung entscheidend mitprägt und somit gerade in Zeiten zunehmend anhaltender Dürreperioden, von unschätzbarem Wert ist. Er muss erhalten bleiben!
Mit der vom NABU Kirchberg (Bruno Fischer) und dem Landschaftserhaltungsverband (LEV) geplanten dauerhaften Umzäunung des gesamten Gebietes mit einem „Gallagher-Elektrozaun“ und Besatz mit Schafen und/oder Ziegen, würde den Anwohnern ein Stück Heimat und den Besuchern ein wertvolles Naherholungsgebiet verlorengehen. Daran ändern auch die geplanten Zugänge nichts. Wildtieren wie Rehen würde aufgrund der weiträumigen Einzäunung und der Hanglagen ein ungehinderter Wechsel erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht, auch wenn das Gegenteil behauptet wird.
Die Alte Sulz ist als Schutzgebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) ausgewiesen. Dieses FFH-Gebiet liegt am Ortsrand und grenzt unmittelbar an unser Wohngebiet. Schutzbemühungen können hier nur fruchten, wenn auch die Anwohner mit einbezogen werden.
Der Erörterungstermin am 6. Oktober 2016 mit Herrn Ohr, Mitgliedern des Gemeinderates, Vertreter des NABU Kirchberg, Vertreter des LEV und der Zaunbaufirma wurde so kurzfristig anberaumt, dass nur wenige Anwohner kommen konnten. Alle Vorschläge und Einwände der Anwohner wurden verworfen und das Angebot bei der Pflege der Alten Sulz mitzuarbeiten ins Lächerliche gezogen. Die Verantwortlichen sind nicht Willens oder in der Lage die Chance zu ergreifen, hier zusammen mit engagierten Bürgern ein gemeinschaftliches Pflegekonzept für die Alte Sulz zu erstellen.
Seit dem 7. Oktober 2016 laufen die Vorbereitungsmaßnahmen für den Zaunbau auf Hochtouren. Auch die Alte Sulz ist kahlrasiert, ältere Bäume am Hang Richtung Gaggstatt bereits gefällt. Wichtige Winterrückzugsgebiete für Insekten und Kleinsäuger wurden eliminiert. Was hat das noch mit Naturschutz zu tun?!
Auch wir möchten die Natur an der Alten Sulz schützen und fordern deshalb den Zaunbau zu stoppen und ein neues Pflegekonzept zu erarbeiten. In unseren Augen ist es nicht vertretbar, für ein paar Flächen „submediterranen Halbtrockenrasen“ (offizielle Lebensraumsbezeichnung), bei denen noch nicht einmal sicher ist, ob die erwünschte Entwicklung überhaupt eintreten wird, bestehende Lebensräume zu zerstören.

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„Kritik der CETA-Gegner bestätigt“ – Bundesverfassungsgericht macht der Bundesregierung Auflagen

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel feiert das CETA-Urteil wie seinen Sieg. Doch die genaue Analyse zeigt das Gegenteil. Das Bundesverfassungsgericht macht der Bundesregierung nämlich Auflagen, die es in sich haben – und die Kritik der CETA-Gegner bestätigen. Lesen und verbreiten Sie jetzt unsere Analyse des Urteils.

Informationen der Organisation Campact

Link zur Analyse des Urteils:

https://blog.campact.de/2016/10/ceta-urteil-was-es-wirklich-bedeutet/?utm_campaign=%2Fceta-finale%2F&utm_term=f-link2&utm_content=random-b&utm_source=%2Fceta-finale%2Fappell%2F&utm_medium=Email

Drei ganz wichtige Erfolge

Was 125.047 Kläger/innen jetzt in Karlsruhe erreicht haben, ist eine Klatsche für Sigmar Gabriel und die Bundesregierung. Der Versuch, unsere Bedenken gegen CETA als gegenstandslos hinzustellen, ist vollkommen gescheitert. Noch wichtiger ist: Wir haben zusammen drei ganz wichtige Erfolge errungen.

– Das höchste deutsche Gericht nimmt die Argumente der größten Bürgerklage der Geschichte sehr ernst. Und zwar so ernst, dass sie Gegenstand einer Hauptverhandlung werden. Damit wird CETA vom Ökonomie- zum Demokratiethema – und die Diskussion wandert von den Wirtschaftsseiten in den Politikteil der Medien. Das war überfällig.

– Die gefährlichsten Regeln von CETA können vorläufig nicht in Kraft treten. Die Investorenklagen darf es vor der Ratifizierung des Abkommens durch alle EU-Mitgliedsstaaten nicht geben – und die Macht der CETA-Ausschüsse aus Vertreter/innen von EU-Kommission und Kanada wird begrenzt. Sie können den Vertrag nicht mehr eigenständig ändern. Das war bitter nötig.

– Die vorläufige Anwendung kann alleine durch Deutschland zurückgeholt werden. Dieser Fall würde eintreten, wenn das Bundesverfassungsgericht das Abkommen im Hauptverfahren stoppt. Das war absolut wichtig.

Es ist immer noch alles offen

Natürlich haben wir uns gemeinsam mit unseren Partnern Mehr Demokratie und Foodwatch gewünscht, dass das Gericht CETA per einstweiliger Anordnung stoppt. Die Hürden dafür sind aber extrem hoch. Und so ist jetzt klar: Selbst wenn der EU-Rat und das Europaparlament CETA im Schnellverfahren bis zum Jahresende durchdrücken – dann ist das nicht endgültig. Dann ist immer noch alles offen.

Möglichst viele Menschen informieren

Bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren über CETA entscheidet und bis CETA von allen EU-Staaten ratifiziert ist, haben wir die Chance, den Kampf gegen CETA politisch oder juristisch zu gewinnen. Natürlich versucht die Bundesregierung jetzt, ihre Niederlage in einen Sieg umzudeuten. Sie will uns entmutigen und glauben lassen, CETA sei so gut wie beschlossen. Die Antwort darauf: Wir informieren und klären auf, wie es wirklich ist. Machen Sie bitte mit! Teilen Sie jetzt unsere Analyse mit so vielen Freund/innen wie möglich!

Link zur Analyse:

https://blog.campact.de/2016/10/ceta-urteil-was-es-wirklich-bedeutet/?utm_campaign=%2Fceta-finale%2F&utm_term=f-link2&utm_content=random-b&utm_source=%2Fceta-finale%2Fappell%2F&utm_medium=Email

Die Zeit, die gewonnen ist, nutzen wir. Wir wollen das tun, was die Campact-Aktiven in einer Umfrage vor zwei Wochen besonders dringend und sinnvoll fanden:

– Die große Koalition im Europaparlament will CETA im Schnellverfahren beschließen. Das bricht alle Versprechen, die die SPD-Führung dem Wolfsburger Parteikonvent gegeben hat. Bei Aktionen vor Ort werden wir die deutschen Europa-Abgeordneten auffordern, der Debatte über CETA mehr Raum zu geben und dem Abkommen nicht zuzustimmen.

– Wenn Deutschland die „vorläufige Anwendung“ einseitig beenden darf – dann müssen andere EU-Länder das auch dürfen. Referenden gegen CETA in anderen EU-Ländern sind jetzt noch wichtiger. Wir unterstützen deshalb das Referendum in den Niederlanden und mögliche weitere Referenden, zum Beispiel in Irland.

– Wir wollen natürlich die Ratifizierung in Deutschland verhindern. Unsere größte Chance ist der Bundesrat, in dem die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung eine Blockade-Mehrheit haben. Wir werden die Grünen darauf festnageln, sich an ihr Wort zu halten, CETA im Bundesrat zu stoppen.

– Mit einem Volksbegehren in Bayern wollen wir die bayerische Landesregierung zwingen, CETA im Bundesrat abzulehnen. Damit wäre die Mehrheit gegen CETA im Bundesrat gesichert.

Klar ist: Wir lassen uns nicht verunsichern! Und CETA steht ab jetzt unter verschärfter Beobachtung des Bundesverfassungsgerichts. Das bietet neue Chancen, die wir uns nicht entgehen lassen! Verbreiten Sie diese Nachricht bitte so weit wie möglich.

Herzliche Grüße

Maritta Strasser, Kampagnendirektorin
Jörg Haas, Campaigner

Mit aller Kraft dranbleiben

PS: Nicht nur in Deutschland kämpfen Bürgerinnen und Bürger gegen CETA. In Belgien weigert sich die Mehrheit des Parlamentes der Wallonischen Region, der Zentralregierung die Zustimmung zu CETA zu erlauben. In Österreich gibt es starke Proteste. Und der irische Senat möchte die vorläufige Anwendung verhindern. Doch alle diese Chancen sind noch offen – daher müssen wir auch hier bei uns mit aller Kraft dranbleiben.

Link zur Campact-Analyse des Urteils:

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„Stuttgart 21? – Bessere Bahn durch Umstieg 21“ – Petition unterschreiben

Immer mehr Argumente sprechen gegen den Untergrundbahnhof Stuttgart 21. Gegen S21 richtet sich eine Petition mit dem Titel „Stuttgart 21? – Bessere Bahn durch Umstieg 21!“. Ermutigen Sie viele Menschen, sich dieser Petition anzuschließen: https://weact.campact.de/petitions/umstieg21

Informationen der Organisation Umstieg 21

Die Bedingungen haben sich geändert

1. Die Abstimmenden waren noch von Gesamtkosten von 4,5 Milliarden Euro ausgegangen – inzwischen geht der Bundesrechnungshof aber von mehr als dem Doppelten aus. Die Abstimmenden waren von einer Leistungssteigerung durch den Tiefbahnhof ausgegangen – inzwischen ist aber gewiss: S21 wird zirka 30 Prozent weniger Züge bewältigen als der bestehende Bahnhof. Die Abstimmenden waren von einem voll funktionsfähigen Bahnhof ausgegangen – inzwischen fürchtet aber auch der Bundesrechnungshof, dass die Bahn für S21 (wegen der sechsfach überhöhten Gleisneigung im Tiefbahnhof) nur eine eingeschränkte Betriebsgenehmigung bekommt.

Die Abstimmenden waren getäuscht worden

2. In der „Informations“-Broschüre des Staatsministeriums war z.B. der Eindruck erweckt worden, bei einem Ausstieg aus dem Projekt müsse der Steuerzahler 1,5 Milliarden Euro ohne Gegenwert bezahlen. Tatsächlich aber war die Hälfte dieses Betrags gar nicht vom Steuerzahler zu bezahlen, sondern nur ein Rücktauschgeschäft zwischen der Bahn und der Stadt Stuttgart – nämlich fast 0,8 Milliarden, die die Bahn der Stadt Stuttgart für die dann nicht bebaubaren Gleisgrundstücke hätte zurück bezahlen müssen (und wofür die Bahn dann den Gegenwert der Grundstücke auch wieder zurück bekommen hätte). Und tatsächlich entfiel ein Viertel dieser 1,5 Milliarden auf den Ausstieg aus der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm – aus der ja aber gar nicht ausgestiegen werden sollte (und die auch ohne den Tiefbahnhof genauso gut betrieben werden kann). Also in Wahrheit nicht 1,5 Milliarden „für nix“, sondern höchstens 400 Millionen (nicht „für nix“, sondern) für den Erhalt eines hervorragenden (nur eben seit Jahren nicht mehr renovierten) Kopfbahnhofs.

Die Abstimmung hatte keine zuverlässige Faktenbasis

3. Für jede Abstimmung gilt, dass erst die Abstimmenden über die Fakten informiert werden müssen (z.B. Kosten und Leistungsfähigkeit des Projekts), damit sie sich danach eine Meinung darüber bilden können, wie sie das Projekt bewerten wollen. Werden aber die Fakten (wie in der „Informations“Broschüre des Staatsministeriums zur Volksabstimmung) vor der Abstimmung als gegensätzliche Meinungen präsentiert, ist die Abstimmung nicht sachgemäß. (Man kann nicht abstimmen: Bist du für einen Bahnhof für 4,5 Mrd. oder gegen einen Bahnhof für 10 Mrd.? – dann wird es zu einer Abstimmung, wem man mehr glaubt, statt zu einer über das Projekt.)

Bei der Abstimmung wurde das Quorum nicht erreicht

4. Damit eine Volksabstimmung in Baden-Württemberg gültig ist, muss eine der beiden Seiten (die Ja-Stimmen oder die Nein-Stimmen) 30 Prozent der Stimmberechtigten entsprechen – das hat aber keine der beiden Seiten erreicht. Die Abstimmung war deshalb einfach nur gescheitert und nach Mitteilung der Landes-Abstimmungsleiterin damit der Rechtszustand von vor der Abstimmung unverändert gültig. Die Landesregierung darf sich gar nicht an diese Abstimmung binden.

Eine Volksabstimmung bindet nur die Regierung, nicht das Volk

5. Das Volk ist der Souverän und bleibt grundsätzlich in seinem Wollen und Handeln frei. Das Gleiche gilt für die Parteien, die die Willensbildung des Souveräns organisieren sollen – sonst müssten nach jeder Wahl die unterlegenen Parteien die Positionen der (von der Mehrheit gewählten) Regierung vertreten.

Keine Abstimmung befreit die Regierung von der Verantwortung

6. Ganz gleich, wie groß die Mehrheit ist, die sich für eine Sache ausgesprochen hat – eine Regierung hat immer nach dem obersten Grundsatz zu verfahren, „Schaden vom Volk abzuwenden“. Wenn solcher Schaden durch eine Abstimmung droht – sei es, weil die Abstimmung unter falschen Voraussetzungen stattgefunden hat, sei es, weil sich die Voraussetzungen mittlerweile geändert haben – muss eine Regierung die Abstimmung zur Disposition stellen.

Keine Abstimmung befreit die Menschen von der Verantwortung

7. Ganz gleich, wie groß die Mehrheit ist, die sich für eine Sache ausgesprochen hat – jeder Bürger muss weiterhin seine persönliche ethische Entscheidung treffen, ob er diese Sache unterstützen kann oder dagegen arbeiten muss.

Keine Abstimmung gilt für alle Ewigkeit

8. Jede, wirklich jede Abstimmung auf der ganzen Welt kann und muss korrigiert werden, wenn man Schwächen, Fehler, Änderungen gegenüber der Ausgangssituation feststellt oder einfach eine neue Bewertung vornimmt. Wer behauptet, einen Beschluss umsetzen zu müssen, komme, was da wolle, der handelt verantwortungslos und schadet der Bevölkerung, die Anspruch auf ein Regierungshandeln hat, das sich mit Verstand und ethischem Kompass an der jeweiligen Realität orientiert.

Ergebnis der Volksabstimmung hat sein Verfallsdatum längst erreicht

Deshalb: Werben Sie für einen Umstieg auf die Modernisierung des Kopfbahnhofs (www.umstieg-21.de), werben Sie für unsere Petition an die Bahn-Führung (https://weact.campact.de/petitions/umstieg21) – das Ergebnis der Volksabstimmung hat sein Verfallsdatum längst erreicht.

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„Die Waffen nieder“ – 8000 Menschen demonstrierten in Berlin für den Frieden

„Die Waffen nieder“ lautete das Motto einer Friedensdemonstration am 8. Oktober 2016 in Berlin. Die Friedensbewegung wollte sich „wieder unübersehbar auf der Straße“ zeigen. 8000 Menschen demonstrierten in Berlin für den Frieden.

Informationen der Organisation Friedensdemo.org

Gewaltspirale führt zu Tod, Vernichtung, Perspektivlosigkeit und Hass

Fortdauernde regionale Kriege, globale Kriegsgefahr, Zunahme von Rassismus und Nationalismus. Die Welt ist aus den Fugen. Die offizielle Politik steht vor den Scherben ihres andauernden militärischen Eingreifens. Krieg, Aufrüstung, Drohgebärden und innere Militarisierung bewirken eine weitere Gewaltspirale. Im Ergebnis: Tod, Vernichtung, Perspektivlosigkeit und Hass. Unsere Welt kann sich weitere Kriege nicht mehr leisten.

Abzug der Bundeswehr aus allen Auslandseinsätzen

Eine andere Politik ist nötig und möglich, um aus dem Teufelskreis des Militärischen auszubrechen. Dazu gehören der Abzug der Bundeswehr aus allen Auslandseinsätzen, die drastische Reduzierung der Rüstung sowie der Stopp der Rüstungsexporte. Wir wollen Kooperation statt NATO-Konfrontation. Überall auf der  Welt – vor allem auch in Syrien. Wir rufen die Konfliktparteien auf: Lasst die Waffen ruhen. Es kann keinen militärischen Sieger, sondern nur Verlierer geben.

Deutliches Friedenszeichen setzen

Die heutige militärische Lage ist höchst bedrohlich. Deshalb wollen und müssen wir ein deutliches Friedenszeichen setzen. Mit unserem  Wunsch nach Frieden sehen wir uns mit der großen Mehrheit unserer Bevölkerung im Einklang. So können wir Einfluss auf die zuständige Politik ausüben, was besonders im kommenden Wahljahr von Bedeutung ist. Die Friedenstaube wird wieder allgegenwärtig sein.

Weitere Informationen und Kontakt:

Internet: www.friedendemo.org

E-Mail: info@friedensdemo.org

Weitere Informationen über die Friedensdemonstration in Berlin am 8. Oktober 2016:

https://deutsch.rt.com/inland/41719-friedensbewegung-ist-wieder-da-8000/

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„Keine weiteren Flächen für Windkraft im Einkornwald“ – Offener Brief der Bürgerinitiative Pro Limpurger Berge

„Keine weiteren Flächen für Windkraft im Einkornwald“ lautet die Forderung von Beate Braun und Martmut Riehle aus Michelbach/Bilz in einem „Offenen Brief“ an die verantwortlichen KommunalpolitikerInnen. Das Schreiben haben sie auch an die Evangelische Landeskirche Württemberg geschickt. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Offenen Brief in voller Länge.

Offener Brief von Beate Braun und Martmut Riehle aus Michelbach/Bilz 

Flächennutzungsplan – neue Situation

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Pelgrim,

sehr geehrter Herr Bürgermeister König,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Binnig,

sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

wie Sie der Presse entnehmen konnten, haben der Evangelische Oberkirchenrat und die Pfarreistiftung mündlich (sowie schriftlich) zugesichert, keine weiteren Flächen für Windkraft im Einkornwald zur Verfügung zu stellen – außer es treten „Ereignisse“ ein, „aufgrund derer unabdingbare öffentliche Interessen eine Neubewertung erforderlich machen, z.B. die existentielle Energieversorgung bedrohende Krisenszenarien“. Als Gründe hat der Landesbischof den alten Baumbestand genannt und dass die Landeskirche den Michelbachern keine weiteren Belastungen zumuten will.

Diese Verzichtserklärung schafft eine neue Situation:

Da die Evangelische Landeskirche die nahezu alleinige Eigentümerin der „windhöffigen“ Gebiete im Bereich des auf dem Tisch liegenden Flächennutzungsplanes ist, sind ihre Entscheidungen Voraussetzung für jede Regelung, die im Bereich des Einkornwaldes getroffen wird. D. h. es können unter Normalbedingungen in den Konzentrations-Zonen, die der Gemeinsame Ausschuss beschließen will, keine weiteren Windkraftwerke gebaut werden. Wir möchten Sie deshalb bitten, dem Einspruch der Gemeinde Michelbach stattzugeben und  davon abzusehen, den Flächennutzungsplan zu beschließen. Sollten Sie dennoch beschließen, im Einkornwald Konzentrationszonen für Windkraft auszuweisen, so würden Sie den Willen des Oberkirchenrates und der Pfarreistiftung übergehen.

Windkraftwerke könnten einklagbar werden

Denn sollte(n) TTIP und/oder CETA verabschiedet werden (was nicht aus der Luft gegriffen ist), ergäbe sich nach Informationen von TTIP/CETA-Kritikern folgende, dem geäußerten Willen der Evangelischen Landeskirche widersprechende Rechtslage:

Einem Investor würde es dann möglich sein, die Projektierung von Windkraftwerken innerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszonen einzuklagen, selbst auf fremdem Eigentum. Das Grundrecht auf Eigentum nach dem Grundgesetz und der EU-Grundrechtecharta würde ausgehebelt. Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass die Stadtwerke Schwäbisch Hall oder ein konkurrierendes regionales Unternehmen diesen Schritt gehen würde. Doch ausländische Investoren hätten gewiss eine niedrige Hemmschwelle.

Wir bitten Sie eindringlich, den Willen der Evangelischen Landeskirche zu respektieren und unseren Frieden nicht zu gefährden.

In Erwartung Ihrer baldigen Antwort grüßen wir Sie freundlich

Hartmut Riehle und Beate Braun (Für die Bürgerinitiative Pro Limpurger Berge)

PS:

TTIP und CETA werden von der Öffentlichkeit sehr kritisch begleitet. Zu den gewaltigen Protestaktionen unlängst haben viele Parteien, Kirchen und andere Organisationen aufgerufen.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.pro-limpurger-berge.de/link5.html

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„Nur ausgewählte BürgerInnen dürfen im Gemeinderat von Kirchberg/Jagst Fragen an die Stadtverwaltung stellen“ – Kommentar von Ralf Garmatter

Zu einem merkwürdigen Vorfall kam es gestern Abend (Montag, 26. Sepember 2016) im Gemeinderat von Kirchberg an der Jagst. Es hat den Anschein, dass nur ausgewählte BürgerInnen im Gemeinderat von Kirchberg/Jagst Fragen an die Stadtverwaltung stellen dürfen. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht ein  Schreiben des Kirchberger Bürgers Ralf Garmatter als Kommentar in voller Länge.

Kommentar von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst

Antidemokratisch

Bei der Bürgerfragestunde im Kirchberger Gemeinderat durfte ich als Bürger der Stadt Kirchberg/Jagst keine Frage stellen. Das ist in einer Demokratie auch in der Kommunalpolitik auf dem flachen Lande nicht zu akzeptieren. Bürgermeister Stefan Ohr fiel mir bereits nach wenigen Sekunden ins Wort, noch bevor ich meine Frage zu Ende stellen konnte. Mehrfach versuchte ich meine Frage zu Ende zu stellen – letztlich erfolglos.

Verzögerungstaktik

Bürgermeister Ohr begründete sein Verhalten sinngemäß wie folgt: Er werde meine Fragen sowieso nicht beantworten, wenn ich mich nicht vorher bei ihm entschuldige. Ich wüsste nichts, wofür ich mich beim Kirchberger Bürgermeister entschuldigen sollte. Möglicherweise spielt Stefan Ohr auf ein Ereignis nach der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses (TA) vor knapp zwei Wochen in Kirchberg/Jagst an. Nach der TA-Sitzung begaben sich die Zuhörer, die Stadträte und auch der Bürgermeister auf die Straße vor dem Rathaus. Bürgermeister Ohr unterhielt sich mit einem Stadtrat. Ich sprach mit zwei Bürgern aus der Gemeinde Kirchberg. Sie wollten von mir wissen, warum die Stadtverwaltung fast zwei Monate nach der entsprechenden Gemeinderatssitzung noch keinen Ablehnungsbescheid an die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens geschickt hat. Ich konnte ihnen keine Auskunft geben, weil ich für die Verzögerungstaktik der Stadtverwaltung Kirchberg kein Verständnis habe. Ich fragte daraufhin im Beisein der beiden Bürger den Kirchberger Bürgermeister, ob er ihnen erklären könne, warum er fast zwei Monate nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat noch immer keinen Ablehnungsbescheid an die Vertrauensleute geschickt hat. Bürgermeister Ohr gab keine Auskunft zum Sachverhalt. Ich fragte ihn, ob es Verzögerungstaktik von ihm ist oder ob er mit dem Ablehnungsbescheid überfordert ist. Daraufhin entfernte ich mich vom Bürgermeister und gab einen Kommentar zu der schlechten Arbeitsauffassung des Bürgermeisters ab. Das war’s.

Kurios

Nachdem mir nun der Ablehnungsbescheid schriftlich vorliegt, sehe ich keine Veranlassung diese Meinungsäußerung zurück zu nehmen. Die Begründung des Ablehnungsschreibens von Bürgermeister Ohr ist acht Zeilen lang. Für diese kümmerliche Ablehnungsbegründung brauchte der Bürgermeister über acht Wochen Zeit? In Zeiteinheiten umgerechnet hat der Bürgermeister für jede Zeile Text mehr als eine Woche benötigt. Insgesamt schrieb er an den acht Zeilen Begründung über acht Wochen lang. Ein Schüler würde für diese „Fleißarbeit“ eine glatte Sechs bekommen. Ein Bürgermeister fordert von einem Kritiker hingegen eine Entschuldigung. Das ist schon kurios.

Widerspruchsführer haben doppelte Arbeit

Zur Information: Ich bin eine der Personen, die schon vor etwa zwei Wochen Widerspruch (vor der TA-Sitzung) gegen die Entscheidung des Gemeinderats hinsichtlich der Ablehnung des Bürgerbegehrens eingelegt hat. Laut Bürgermeister Ohr war mein Widerspruch „verfrüht“. Ich bin der Meinung: Bürgermeister Ohrs Ablehnungsbescheid war „verspätet“. Fakt ist: Ich muss wegen der Verzögerungstaktik des Bürgermeisters nochmals einen Widerspruch einreichen und habe wegen seiner monatelangen Untätigkeit doppelte Arbeit. Wenn ich für den neuen Widerspruch genauso lange brauche wie der Bürgermeister für sein Ablehnungsschreiben, hat mein erneuter Widerspruch aus formalen Gründen keine Chance. Laut Rechtsbehelfsbelehrung des Ablehnungsbescheids kann „gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.“

Das können für Kirchberg/Jagst acht bittere Jahre werden

Was mir wirklich Sorgen macht: Unmittelbar nach der bemerkenswerten Bürgermeisterwahl 2016 gab sich Stefan Ohr ob seines miserablen Wahlergebnisses von 34 Prozent als Amtsinhaber zunächst reumütig und versprach in der Lokalzeitung (Hohenloher Tagblatt) mehr Bürgerbeteiligung und er wolle die Kommunikation verbessern. Bereits drei Monate nach der Wahl habe ich den Eindruck, dass er dies nur als schlechten Scherz gemeint hat. Das können für Kirchberg/Jagst acht bittere Jahre werden.

Weitere Informationen in Hohenlohe-ungefiltert über das abgelehnte Bürgerbegehren zum geplanten Feuerwehrstandort:

“Kirchbergs Bürgermeister Ohr spielt auf Zeit” – Bürger können wegen des abgelehnten Bürgerbegehrens keinen Widerspruch einlegen, weil die Stadtverwaltung Kirchberg noch immer keine Ablehnungsbescheide verschickt hat

https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=21167

“Bürgerentscheid zum Standort des Feuerwehrmagazins verlangt” – Ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens in Kirchberg/Jagst widerspricht Gemeinderatsbeschluss

https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=21149

“Warum wollen Sie die Überprüfung der Einsatzzeiten zu den beiden Standorten verhindern?” – Fragen an Bürgermeister Stefan Ohr zum geplanten Feuerwehrmagazin in Kirchberg/Jagst”

https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=21060

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„Fusion von Bayer und Monsanto: Schlechte Nachricht für nachhaltige Landwirte, Verbraucher und die Umwelt“ – Aktuelle Stunde im Bundestag mit Harald Ebner (Grüne)

Eine Aktuelle Stunde zur Konzentration in der Agro- und Saatgutindustrie durch die geplante Fusion der Bayer AG und Monsanto findet am Mittwoch, 21. September 2016, ab zirka 15.35 Uhr auf Antrag der Grünen-Fraktion im Bundestag statt. Für die Grünen sprechen voraussichtlich Harald Ebner und Katharina Dröge.

Vom Bundestagsbüro des Grünen-Abgeordneten Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Ein Interview mit Harald Ebner zu diesem Thema ist auf Seite www.bundestag.de im Internet erschienen:

Link zum Interview: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw38-fragestunde-ebner/440002

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Telefon: 030/227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

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„TTIP, CETA TISA, der Unfreihandel, die geheime Macht der Kanzleien und Konzerne“ – Vortrag in Schwäbisch Hall

Einen Vortrag zum Thema „TTIP, CETA TISA, der Unfreihandel, die geheime Macht der Kanzleien und Konzerne“ hält Petra Pinzler am Mittwoch, 21. September 2016, um 20 Uhr in Schwäbisch Hall. Vortragsort ist der Musiksaal der Volkshochschule, Salinenstraße 6. Der Eintritt ist frei. Spenden sind erwünscht.

Von Christian Kümmerer, Untermünkheim-Enslingen

Preisgekrönte kritische Journalistin

Petra Pinzler ist Redakteurin der Wochenzeitung „Die Zeit“ in Berlin und hat neben einem Dossier zu diesem Themenkomplex auch das gleichnamige Buch geschrieben, das im Rowohlt Polaris Verlag erschienen ist. Pinzler studierte Wirtschafts- und Politikwissenschaft an der Universität Köln und besuchte die Kölner Journalistenschule. 1994 begann sie in der Wirtschaftsredaktion der ZEIT. Von 1998 bis 2001 war sie für die ZEIT Korrespondentin in den Vereinigten Staaten und bis 2007 Europakorrespondentin in Brüssel. Seither ist sie Hauptstadtkorrespondentin in Berlin für den Politik- und Wirtschaftsbereich. Für ein ZEIT-Dossier zum Thema Freihandel/TTIP wurde ihr 2014 gemeinsam mit zwei Kollegen der Otto-Brenner-Preis für kritischen Journalismus verliehen.

Zitat aus dem Klappentext des Buches „Der Unfreihandel“:

Mehr Freihandel, das bedeutete früher mehr Mangos, mehr Handys – mehr Wohlstand, zumindest im Westen. Doch heute erleben wir etwas Neues. Die Regeln der Wirtschaft werden gerade umgeschrieben – zugunsten von Konzernen und Kanzleien. Hart erkämpfte Umweltstandards und soziale Errungenschaften werden zu unerwünschten Handelshemmnissen umdefiniert und Privatisierung von öffentlichem Eigentum wir unumkehrbar gemacht.

Paralleljustiz

Freihandelsabkommen wie CETA, TTIP, TISA zielen längst nicht mehr nur darauf ab, ein paar Zölle zu senken: Die Regeln der Weltwirtschaft werden gerade umgeschrieben – zugunsten von Konzernen und Kanzleien. So genannte „Schiedsgerichte“ würden mit unanfechtbaren Urteilen gegen Staaten all das absichern. Mit Hilfe der Europäischen Union und den Handelsverträgen mit den USA und Kanada soll diese Paralleljustiz endgültig globalisiert werden.

Internationales Schattenregime

Möglich wurde all das, weil in den vergangen Jahren ein internationales Schattenregime entstand. Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit haben Handelspolitiker und Lobbyisten ihr eigenes Regelwerk entwickelt. Wie konnte es so weit kommen? Gibt es noch eine Chance, die Handelspolitiker wieder einzufangen? Mit sicherer Hand entwirrt Petra Pinzler ein scheinbar unlösbares Knäuel aus Strukturen und Interessen und macht das ganze Ausmaß des Problems erst sichtbar und verstehbar.

 

attac Schwäbisch Hall, vhs, Bündnis gegen TTIP i. Lkr Sha.

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