„Ceta-Experten im Bundestag: Schwarz-Rot schließt Öffentlichkeit aus“ – Kommentar des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Unmittelbar bevor in Wolfsburg die SPD über ihre Haltung zum Ceta-Abkommen abstimmt, wurden heute Vormittag (19. September 2016) in Berlin im Agrarausschuss des Bundestages Experten zu „Auswirkungen des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA auf die Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und den Verbraucherschutz in Deutschland“ angehört. Das Fachgespräch fand allerdings auf Wunsch der Regierungskoalition unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Kommentar von Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter (Bündnis 90/Die Grünen) aus Schwäbisch Hall/Hohenlohe und Obmann seiner Fraktion im Agrarausschuss

Zu dem Fachgespräch erklärt Harald Ebner:

„Offenbar haben SPD und CDU/CSU Angst vor unliebsamen Aussagen der Ceta-Experten. Sonst bräuchten sie ja nicht die Öffentlichkeit auszuschließen – gerade an so einem Tag wie heute, wo es mit dem SPD-Entscheid bei Ceta um Alles oder Nichts geht. Anscheinend sollten die ohnehin wenig Ceta-freundlichen SPD-Delegierten kurz vor der Abstimmung vor noch mehr kritischen Argumenten bewahrt werden.

Vorsorgeprinzip nicht gewährleistet

Diese Bedenken der Regierungsfraktionen sind nicht ganz unbegründet, denn das Fachgespräch hat gezeigt, dass Vorsorgeprinzip, Transparenz und Sicherheit im Rahmen von Ceta nicht gewährleistet sind. Das Grundproblem, dass das europäische Vorsorgeprinzip und das nordamerikanische Nachsorgeprinzip nicht zusammen passen, ist nach wie vor ungelöst. Für ein funktionierendes Abkommen wäre hier ein Kompromiss nötig – der aber bei genau entgegengesetzten Modellen kaum möglich ist.

Spätere Verbesserungen kaum möglich

Der Exportweltmeister Deutschland soll seinen Handelsunternehmen neue Märkte öffnen, auf Kosten von Verbraucher- und Umweltstandards. Ob kleine und mittelständische Unternehmen überhaupt von Ceta profitieren würden, ist nach wie vor völlig unklar. Bei Milch und Fleisch gibt es hohe Selbstversorgungsgrade, sowohl in Kanada wie auch in der EU. Freihandel würde hier nur zu niedrigeren Preisen führen. Für die vage Hoffnung, weltweit Standards verbessern zu können, darf nicht das Verbraucherwohl geopfert werden! Durch Ceta wird auch das „right to regulate“, also das Recht, künftig etwa neue Verbraucher- und Umweltschutzregeln einzuführen, eingeschränkt. Verbesserungen wären deshalb in Zukunft kaum möglich.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

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„Grobschlächtige und verallgemeinernde Verdächtigungen gegenüber Windkraftkritikern“ – Leserbrief von Karl-Heinz Glandorf aus Michelbach/Bilz

Windkraftanlagen haben nicht nur Freunde. Einen Leserbrief zum Leserbrief von Johannes van Bergen im Haller Tagblatt (HT) vom 14. September 2016 hat Karl-Heinz Glandorf aus Michelbach/Bilz geschrieben.  Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief von Karl-Heinz Glandorf in voller Länge.

Leserbrief von Karl-Heinz Glandorf, Michelbach/Bilz

Allzu simples Demokratieverständnis

Es ist erstaunlich, wie Herr van Bergen Leserbriefe, die ihn betreffen, interpretiert. In diesem Fall ist das mein Leserbrief im HT vom 7. September 2016. Sein Diskurs über die demokratische Legitimierung der Energiewende gipfelt in grobschlächtigen und verallgemeinernden Verdächtigungen gegenüber den Windkraftkritikern. Dabei offenbart er ein sehr starres, enges und allzu simples Demokratieverständnis. Sicher gibt es Gesetzesnormen, die aus ethischen Gründen nicht in Frage gestellt werden sollten. Das EEG als Regelungsvorschrift zur Subventionierung von Ökostrom, das zudem auf Grundlage nicht abschließend geklärter wirtschaftlicher und ökologischer Annahmen beruht, gehört aber nicht dazu. Ernst Ulrich von Weizsäcker, einer der Väter des EEG, hat bereits 2012 in Wolpertshausen (HT vom 21.11.2012) festgestellt, dass es nicht vorhergesehene Auswüchse des EEG gebe. Nun ist das EEG auch mehrfach schon angepasst worden. Nach Überzeugung vieler Fachleute außerhalb der Nutznießerszene ist es aber immer noch stark änderungsbedürftig. Demokratische Willensbildung ist ein dynamischer Prozess, bei dem nicht beabsichtigte Effekte durch neue Erkenntnisse und entsprechende Gesetzeskorrekturen behoben werden sollen.

Funktionsträger sollten keine Leserbriefe schreiben

Zu diesem dynamischen Prozess gehört auch die offene Diskussion zwischen Windkraftbefürwortern und Windkraftkritikern. Dabei haben die Investoren – wie hier bei uns die Stadtwerke und die evangelische Kirche – die Möglichkeit, sich im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung zu äußern. Der Bürger hat die Möglichkeit, sich über Leserbriefe einzubringen. Herr van Bergen hat also durch seine verschiedenen Posten bei Tochterunternehmen der Stadtwerke die Möglichkeit, seine Position im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung im HT darzulegen. Durch die intensive Berichterstattung des HT über die Stadtwerke wird dem Genüge getan. Es ist also keine Zensur, wie Herr van Bergen Glauben machen will, wenn ich seine Meinungsäußerungen in Form von Leserbriefen kritisiere. Sein Verhalten ist in Wirtschaft und Politik unüblich. Auch OB Pelgrim schreibt ja keine Leserbriefe. Es ist daher auch gute journalistische Praxis, dass Redaktionen Leserbriefe von Funktionsträgern nicht veröffentlichen. Dies wird beispielhaft in den Leserbriefregeln der Gießener-Allgemeinen wohl begründet. (http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Leserbriefe/Regeln-Leserbriefe/regid,1_puid,1_pageid,315.html). Insofern sind meine Ausführungen zu Möglichkeiten der Meinungsäußerung sachlich begründet und keinesfalls „antidemokratisch“ wie Herr van Bergen mir polemisch unterstellt. Zu meiner Aussage, dass der langjährige Stadtwerkechef den Ökostrom früher völlig anders beurteilt hat (seine Aussage von 2011: „Der Ökostrom wird uns eines Tages noch aus den Ohren herauslaufen“) schweigt Herr van Bergen – leider!

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„Am Ende des Interviews kommt die Klimakeule“ – Leserbrief von Guy M.Y.Ph. Franquinet zu einem HT-Artikel über den Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Einen Leserbrief zum Artikel „Bundestagsabgeordneter Harald Ebner: Ein Kampf David gegen Goliath“ hat Guy M.Y.Ph. Franquinet aus Crailsheim geschrieben. Der Zeitungsartikel war Mitte August 2016 im Hohenloher Tagblatt und Haller Tagblatt erschienen. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Leserbrief von Guy M.Y.Ph. Franquinet, Crailsheim

Kaum wasseraufnehmende Maisfelder 

Am Ende des Interviews kommt die Klimakeule. „Die Katastrophe von Braunsbach ist eine Folge der Erderwärmung“.  Erstens gibt es diese Erderwärmung seit 18 Jahren de facto nicht und zweitens lässt sich so etwas statistisch gar nicht belegen. Solche Starkregenereignisse sind viel häufiger wie man allgemein annimmt und wer die Leserbriefe regelmäßig liest, konnte lesen, dass hier die Energiewende in Form von riesigen kaum wasseraufnehmenden Maisfeldern eher Ursache sein kann. In dem Artikel erwähnt Herr Ebner MdB auch, dass Baden-Württemberg gentechnikfrei bleiben muss.

Speerspitze beim Widerstand gegen den Goldenen Reis

Ich hätte ihn gern mit folgender Meldung konfrontiert. „Mehr als ein Drittel aller lebenden Nobelpreisträger werfen der Umweltorganisation Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Doch Greenpeace will an seinem Geschäftsmodell festhalten.“ Und weiter: „Forschungseinrichtungen und Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt haben wiederholt und einheitlich festgestellt, dass Pflanzen und Nahrungsmittel, die auf biotechnologischem Wege verbessert worden sind, genauso sicher, wenn nicht sogar sicherer, sind als mit anderen Methoden hergestellte. Es gibt keinen einzigen bestätigten Fall einer Gesundheitsbeeinträchtigung von Mensch und Tier durch den Verzehr. Mit Biotechnologie verbesserte Pflanzen haben sich wiederholt als weniger schädlich für die Umwelt erwiesen und als Segen für die globale Biodiversität“. Das ist die Aussage von 110 Nobelpreisträgern. „WIR FORDERN GREENPEACE AUF, die Kampagne gegen den Golden Reis im speziellen und gegen biotechnologisch verbesserte Pflanzen im Allgemeinen einzustellen. Greenpeace ist die Speerspitze beim Widerstand gegen den Goldenen Reis, der das Potential hat, viele Erkrankungen und Todesfälle zu reduzieren oder zu verhindern, die durch Vitamin-A-Mangel entstehen, der am meisten die ärmsten Menschen in Afrika und Südostasien betrifft.“ Es ist alles mit Namen der Unterzeichner der Nobelpreisträger im Internet überprüfbar und es werden immer mehr.

Link zum Artikel im Haller Tagblatt:

„Bundestagsabgeordneter Harald Ebner: Ein Kampf David gegen Goliath“ http://www.swp.de/schwaebisch_hall/lokales/schwaebisch_hall/art1223143,3967484

Weitere Informationen zum Thema von Guy M.Y.Ph. Franquinet

Es weiß kaum jemand, wie sich jeder dritte noch lebende Nobelpreisträger (Unterschriften der Nobelpreisträger im Internet) für genveränderte Lebensmittel einsetzt, weil es Millionen Menschen weltweit das Leben retten kann. Jede neue Technik birgt auch immer Risiken, aber bei der Gentechnik wird von den Gegnern übersehen, dass bereits 85 Prozent aller bei uns zugelassenen Lebensmittel genveränderte Stoffen enthalten. Und manche gentechnische Art ist auch schon lange bei uns zugelassen. Herr Ebner weiß das natürlich, aber er hantiert mit der Angst der Menschen, weil es ihm scheinbar an Fakten fehlt.

Spezialfette für Windräder im Programm

Darf ich Ihnen im Übrigen vermitteln, dass meine Firma LD Lubricating Dutchman GmbH Spezialfette für Windräder im Programm hat. Wenn ich mich also gegen Windräder bei uns ausspreche, schade ich meiner eigenen Firma finanziell. Die Firma LD bietet als einzige Mineralölfirma unsere Produkte in wiederbefüllbaren Garagenfässer an. Ich glaube, das ist vorbildlich. Bezeichnungen für mich wie vor kurzem in „Hohenlohe-ungefiltert“ als Ölmillionär amüsieren mich sehr. Es gibt ja nicht mehr ganz so viel zu lachen auf dieser Welt.

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„Kirchbergs Bürgermeister Ohr spielt auf Zeit“ – Bürger können wegen des abgelehnten Bürgerbegehrens keinen Widerspruch einlegen, weil die Stadtverwaltung Kirchberg noch immer keine Ablehnungsbescheide verschickt hat

Die Standortfrage des Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst ist noch nicht entschieden. Der Gemeinderat Kirchberg/Jagst lehnte in seiner Sitzung am 25. Juli 2016 ein Bürgerbegehren ab, das zu einem Bürgerentscheid geführt hätte. Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss sind inzwischen zwei Widersprüche bei der Stadtverwaltung Kirchberg eingegangen. Bürgermeister Stefan Ohr hält die Widersprüche allerdings für unzulässig, weil die Kirchberger Stadtverwaltung knapp zwei Monate nach der Gemeinderatssitzung noch immer keinen Ablehnungsbescheid an die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens geschickt hat.

Kommentar von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst, Unterstützer eines Bürgerentscheids zum Standort des geplanten Feuerwehrmagazins

Funkstille

Den ersten Widerspruch hat ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens (Ralf Garmatter) am 13. September 2016 eingelegt. Auch die drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens Claus Krüger, Manfred Mächnich und Werner Schüpf haben noch am gleichen Tag einen Widerspruch bei der Stadtverwaltung Kirchberg abgegeben. Danach herrschte Funkstille. Keine Reaktion der Stadtverwaltung Kirchberg. Von Bürgermeister Ohr hat einer der Widerspruchsführer (Ralf Garmatter) am Nachmittag des 15. September 2016 auf Nachfrage telefonisch die Antwort erhalten, dass dieser Widerspruch verfrüht sei und deshalb rechtlich unwirksam. Bürgermeister Ohr weiter: Die Stadtverwaltung Kirchberg hat an die drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens (Claus Krüger, Manfred Mächnich und Werner Schüpf) noch keinen Ablehnungsbescheid geschickt. So lange dies nicht geschehen sei, könne auch kein Widerspruch eingelegt werden.

Das kann noch dauern

Die Zeit rennt den Unterstützern eines Bürgerentscheids davon. Das ist skandalös: Seit der entsprechenden Gemeinderatssitzung am 25. Juli 2016 sind schon knapp zwei Monate verstrichen. Und noch immer haben die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens keinen Ablehnungsbescheid erhalten, gegen den jeder Unterzeichner des Bürgerbegehrens rechtlich vorgehen könnte. Kein Ablehnungsbescheid bedeutet: Es ist kein Widerspruch möglich. Einen Ablehnungsbescheid stellte Bürgermeister Ohr für die kommende Woche in Aussicht. Doch festlegen lassen wollte er sich nicht darauf. Es könnte also auch noch länger dauern.

Langwieriger Klageweg

Ein korrekter Widerspruch muss vom Gemeinderat behandelt werden. Wenn der Gemeinderat den Widerspruch ablehnt, können sich die Widerspruchsführer an die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts wenden. Gibt das Landratsamt dem Widerspruch ebenfalls nicht statt, können die Widerspruchsführer vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Das ist ein langer und umständlicher Weg, der Zeit kostet. Und Bürgermeister Ohr will, dass noch möglichst viel Zeit vergeht. So lange wie er die Zustellung der Ablehnungsbescheide hinauszögert, sind den Unterstützern des Bürgerentscheids die Hände gebunden. So lange kann das Widerspruchsverfahren nicht in Gang kommen.

Stadtverwaltung antwortet nicht

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Montag, 26. September 2016, um 20 Uhr im Sitzungssaal des Kirchberger Rathauses statt. Die Sitzungsunterlagen sollen laut Stadtverwaltung noch in dieser Woche verschickt werden. Höchst unwahrscheinlich, dass die eingegangenen Widersprüche wegen der Ablehnung des Bürgerbegehrens dort Thema sind. Ein schriftliche Anfrage von Widerspruchsführer Ralf Garmatter, ob sein Widerspruch bei der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird, wurde bis heute (15. September 2016, um 18 Uhr) von der Stadtverwaltung Kirchberg nicht beantwortet.

Bürgerbeteiligung unerwünscht

Bürgermeister Ohrs Taktik ist klar: So lange er keinen Ablehnungsbescheid an die Vertrauensleute rausschickt, so lange kann niemand dem Ablehnungsbescheid widersprechen. Am liebsten wäre ihm sicher, er könnte den Ablehnungsbescheid so lange hinauszögern, bis das Feuerwehrmagazin am umstrittenen Standort „Vordere Au“ fertiggestellt und eingeweiht ist. Bürgermeister Ohr will Tatsachen schaffen. Er will keine Bürgerinnen und Bürger, die über den Standort des Feuerwehrmagazins in einem Bürgerentscheid mitbestimmen.

Zum Thema Bürgerbegehren hat Hohenlohe-ungefiltert am 5. September 2016 Fragen an das Innenministerium Baden-Württemberg geschickt.

Die Antworten des Innenministeriums vom 7. September 2016 im Wortlaut:

Ihre Anfrage zu den Fristen bei der Ablehnung eines Bürgerbegehrens beantworten wir wie folgt:

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die eine Frist für die Veröffentlichung oder Bekanntgabe gegenüber den Vertrauenspersonen bei einem ablehnenden Gemeinderatsbeschluss über ein Bürgerbegehren vorsieht.

Gemäß § 41 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz kann jeder Unterzeichner des abgelehnten Bürgerbegehrens Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen. Wenn die Gemeinde dem Widerspruch nicht abhilft, entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde. Sollte der Widerspruch von der Rechtsaufsichtsbehörde zurückgewiesen werden, kann der Widerspruchsführer Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Für Auskünfte können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindeverwaltung wenden. Rechtsberatung erfolgt durch Rechtsanwälte. Die Frage, ob und wann Bürger gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen können, lässt sich nicht allgemein beantworten. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall können die Vertrauenspersonen nach dem ablehnenden Gemeinderatsbeschluss gegebenenfalls einstweiligen Rechtsschutz suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Felber
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart

Internet: www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de

Zum Thema Bürgerbegehren hat Hohenlohe-ungefiltert am 5. September 2016 Fragen an das Landratsamt Schwäbisch Hall geschickt

Unten die Anworten von Steffen Baumgartner, Landratsamt Schwäbisch Hall, vom 14. September 2016 im Wortlaut:

Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet:

Frage von Hohenlohe-ungefiltert: 1. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens öffentlich bekannt gemacht werden?

Antwort Landratsamt: Eine öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung des Gemeinderats über die Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist vom Gesetz nicht vorgesehen.

2. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens in einem förmlichen Bescheid mitgeteilt werden?

Konkrete Fristen für die Bekanntgabe der Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens sind in der Gemeindeordnung nicht enthalten, die Kommune wird sich aber regelmäßig an den durch § 21 Abs. 4 S.1 GemO und § 10 S. 2 LVwVfG gesetzten zeitlichen Rahmen halten.

3. Welche Rechtsmittel gibt es für Bürgerinnen und Bürger einer Kommune wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens?

Siehe hierzu die Bestimmungen in § 41 KomWG.

4. An wen können sich die Bürgerinnen und Bürger wenden? Wie ist dabei der korrekte Ablauf? Wie sind die Fristen?

Siehe hierzu § 70 VwGO.

5. Können Bürger auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn diese Entscheidung von der Kommune noch nicht (z.B. im städtischen Amtsblatt) öffentlich gemacht worden ist?

Widerspruch und Anfechtungsklage setzen eine Beschwer durch einen Verwaltungsakt voraus, ein Gemeinderatsbeschluss ist jedoch kein Verwaltungsakt.

6. Können Vertrauensleute eines Bürgerbegehrens auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn sie noch keinen Bescheid der Entscheidung erhalten haben?

Siehe Antwort zu 5.

7. Innerhalb welcher Frist (welches Zeitraums) müssen Bürger oder Vertrauensleute ihren Einspruch wo geltend machen?

Siehe Antwort zu 4.

Ich bitte Sie, künftig von Fragen an die Pressestelle im Landratsamt abzusehen, die Sie durch eigene Recherche beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Baumgartner

Landratsamt Schwäbisch Hall
Leiter Stab Landrat und Kommunalaufsicht
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall

Internetseite: http://www.lrasha.de

Folgende Fragen hatte die Hohenlohe-ungefiltert-Redaktion am 5. September 2016 auch an das Innenministerium Baden-Württemberg geschickt. Die Antworten des Innenministeriums stehen oben in diesem Artikel.

1. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens öffentlich bekannt gemacht werden?

2. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens in einem förmlichen Bescheid mitgeteilt werden?

3. Welche Rechtsmittel gibt es für Bürgerinnen und Bürger einer Kommune wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens?

4. An wen können sich die Bürgerinnen und Bürger wenden? Wie ist dabei der korrekte Ablauf? Wie sind die Fristen?

5. Können Bürger auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn diese Entscheidung von der Kommune noch nicht (z.B. im städtischen Amtsblatt) öffentlich gemacht worden ist?

6. Können Vertrauensleute eines Bürgerbegehrens auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn sie noch keinen Bescheid der Entscheidung erhalten haben?

7. Innerhalb welcher Frist (welches Zeitraums) müssen Bürger oder Vertrauensleute ihren Einspruch wo geltend machen?

Weiterer Artikel zum Thema in Hohenlohe-ungefiltert:

“Bürgerentscheid zum Standort des Feuerwehrmagazins verlangt” – Ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens in Kirchberg/Jagst widerspricht Gemeinderatsbeschluss https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=21149

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„Gemeinsam zur Großdemo gegen TTIP, CETA und TiSA nach Stuttgart“ – Treffpunkt am Bahnhof Hessental

Auf geht’s am Samstag, 17. September 2016, nach Stuttgart, zur Großdemo gegen TTIP, CETA und TISA. Beginn des Demonstrationszuges ist um 12 Uhr am Hauptbahnhof. Gewerkschaften aus der Region bieten für alle Interessierten gemeinsame Fahrmöglichkeiten mit Gruppentickets ab Bahnhof Hessental.

Von Christian Kümmerer, Untermünkheim-Enslingen

Folgende Reisemöglichkeiten gibt es aus der Region:

Interessierte treffen sich kurz vor 10 Uhr zur gemeinsamen Fahrt am Bahnhof Schwäbisch Hall-Hessental am Fahrkartenautomaten Gleis 1 direkt am Bahnhofsgebäude. Wenn jemand schon vorab weiß, dass er/sie mit fünf Personen kommen wird, ist es ratsam schon ein Metropolticket vorab zu besorgen, damit es am Automaten keine unnötige Schlange gibt. Abfahrt des Zuges ist um 10.12 Uhr auf Gleis 2. Ankunft in Stuttgart Hauptbahnhof ist um 11.18 Uhr. Mitglieder von Ver.di können ihre Fahrkosten abrechnen. Einfach die Fahrkarte bei Ver.di einreichen, dann bekommen sie die Fahrt erstattet.

IG Metall fährt mit dem Bus

Die IG Metall hat einen Bus organisiert. Dieses Angebot richtet sich vor allem an GewerkschafterInnen, die zum Dachverband des DGB gehören. Sie können sich bis spätestens Donnerstag telefonisch anmelden (0791-9502823) und an folgenden Punkten zusteigen:

9 Uhr: Satteldorf Raststätte
9.30 Uhr: Schwäbisch Hall ZOB
9.45 Uhr: Westernach P&R
10.05 Uhr: Öhringen „Ö“ EKZ

Die Rückfahrt ab Stuttgart ist um 16.20 Uhr geplant.

Bundesweiter Aufruf zu Demonstrationen gegen demokratiefeindliche Freihandelsabkommen:

Für einen gerechten Welthandel: CETA & TTIP stoppen! – Jetzt wird entschieden!

Aufruf zu bundesweiten Großdemonstrationen in sieben Städten – in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart am Samstag, 17. September 2016

Für einen gerechten Welthandel! CETA & TTIP stoppen!

CETA und TTIP, die Abkommen der EU mit Kanada und den USA, drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben. Im Herbst geht diese Auseinandersetzung in die heiße Phase: EU und USA drücken aufs Tempo und wollen TTIP bis zum Jahresende fertig verhandeln. CETA ist bereits fertig verhandelt. EU-Kommission und Bundesregierung wollen, dass das Abkommen beim EU-Kanada-Gipfel im Oktober 2016 offiziell unterzeichnet wird. Zuvor müssen sowohl der EU-Ministerrat als auch die Bundesregierung entscheiden, ob sie CETA stoppen. CETA dient als Blaupause für TTIP. Schon mit CETA könnten Großunternehmen über kanadische Tochtergesellschaften EU-Mitgliedsstaaten auf Schadensersatz verklagen, wenn neue Gesetze ihre Profite schmälern.

Protest gegen CETA und TTIP auf die Straße tragen

Kurz vor diesen Entscheidungen tragen wir unseren Protest gegen CETA und TTIP auf die Straße! Getragen von einem breiten Bündnis demonstrieren wir mit weit über hunderttausend Menschen am Samstag, 17. September 2016 in sieben Städten – in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart. Damit fordern wir auch die Landesregierungen auf, im Bundesrat CETA und TTIP nicht zuzustimmen. Wir sind Teil einer transnationalen Bewegung: Auf beiden Seiten des Atlantiks streiten wir zusammen mit unseren Freund/innen und Partner/innen in Kanada und USA gegen Abkommen, die vor allem mächtigen wirtschaftlichen Interessengruppen dienen und somit das Ungleichgewicht zwischen Gemeinwohl- und Wirtschaftsinteressen festschreiben. Hier wie dort treten wir für eine Handels- und Investitionspolitik ein, die auf hohen ökologischen und sozialen Standards beruht und nachhaltige Entwicklung in allen Ländern fördert. Sie muss insbesondere Demokratie und Rechtsstaat fördern sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten, Ländern und Kommunen für die Zukunft sichern, nationale wie internationale Standards zum Schutz von Mensch, Umwelt und guter Arbeit stärken sowie die Entwicklung einer gerechten Weltwirtschaftsordnung fördern.

Falsche Lehren aus der Finanzkrise gezogen

Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung. Doch CETA und TTIP gehen in die falsche Richtung: Der „Wert“ des Freihandels wird über die Werte ökologischer und sozialer Regeln gestellt. Sonderklagerechte für Investoren gefährden demokratische Handlungsfreiheiten. Beide Abkommen und das Dienstleistungsabkommen TiSA setzen öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge, kulturelle Vielfalt und Bildungsangebote unter Druck. Sie ziehen die falschen Lehren aus der Finanzkrise, stärken transnationale Konzerne und schwächen kleine und mittelständische Unternehmen, auch in der Landwirtschaft. CETA und TTIP grenzen die Länder des globalen Südens aus, statt zur Lösung globaler Probleme wie Hunger, Klimawandel und Verteilungsungerechtigkeit beizutragen.

Macht von Konzernen und Finanzmarkt-Akteuren begrenzen

– Wir treten daher für internationale Abkommen ein, die Umwelt-, Sozial-, Daten-und Verbraucherschutzstandards erhöhen statt sie zu senken oder auszuhebeln;

– Arbeitsstandards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festschreiben statt sie auszuhöhlen;

– öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge stärken statt sie zu schwächen;

– kulturelle Vielfalt und öffentliche Bildungsangebote fördern statt sie als Handelshemmnis zu betrachten;

– bäuerliche und nachhaltige Landwirtschaft sowie artgerechte Tierhaltung voranbringen statt Gentechnik und industrielle Landwirtschaft zu fördern;

– die Macht von Konzernen und Finanzmarkt-Akteuren begrenzen statt sie zu vergrößern

– global ausgerichtet sind statt die Mehrheit der Menschen auszugrenzen und transparent und offen verhandelt werden statt geheim und in Hinterzimmern.

Hierfür gehen wir am Samstag, 17. September 2016 in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart auf die Straße. Demonstrieren Sie mit!

Weitere Informationen im Internet:

http://ttip-demo.de/home/

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„Bürgerentscheid zum Standort des Feuerwehrmagazins verlangt“ – Ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens in Kirchberg/Jagst widerspricht Gemeinderatsbeschluss

Die Standortfrage des Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst ist noch nicht entschieden. Der Gemeinderat Kirchberg/Jagst lehnte in seiner Sitzung am 25. Juli 2016 ein Bürgerbegehren ab, das zu einem Bürgerentscheid geführt hätte. Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss hat ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens Widerspruch eingelegt. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Widerspruch in voller Länge.

Widerspruch von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst

Bürgerbegehren zum Standort des geplanten Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst – Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst und des Gemeinderats der Stadt Kirchberg/Jagst,
der Gemeinderat Kirchberg hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2016 das Bürgerbegehren über die Standortfrage des geplanten Feuerwehrmagazins als unzulässig abgelehnt. Dieser Entscheidung widerspricht der Unterzeichner dieses Schreibens. Er hält das Bürgerbegehren für zulässig. Eine Verfristung ist nicht eingetreten. Der Unterzeichner verlangt einen Bürgerentscheid zur Standortfrage des neuen Feuerwehrmagazins wie im Bürgerbegehren detailliert beschrieben.

Widerspruch in der nächsten Gemeinderatssitzung behandeln

Eine Veröffentlichung der Gemeinderatsentscheidung zum Bürgerbegehren im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Kirchberg/Jagst ist bis heute (Anmerkung: 13. September 2016) nicht erfolgt. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens haben bis heute (13. September 2016) keinen Ablehnungsbescheid erhalten. Der Unterzeichner verlangt die Behandlung dieses Widerspruchs in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Mit freundlichen Grüßen

………………………………………………
(Ralf Garmatter)

Anmerkung: Der Widerspruchsführer rechnet damit, dass sein Widerspruch vom Kirchberger Gemeinderat abgelehnt wird. Nach der Ablehnung kann er sich mit seinem Widerspruch an das Landratsamt Schwäbisch Hall wenden. Wenn von der dortigen Rechtsaufsichtsbehörde der Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird, kann vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart Klage eingereicht werden.

Weitere Informationen in Hohenlohe-ungefiltert zum Bürgerbegehren in Kirchberg/Jagst:

“Für einen Bürgerentscheid: 611 Unterschriften an den Gemeinderat übergeben” – Bürgerbegehren zum Standort des geplanten Feuerwehrmagazins in der Vorderen Au in Kirchberg/Jagst https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=20886

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„Jugendgemeinderat Crailsheim: NachfolgerInnen gesucht“ – Nächste Sitzung am Dienstag, 13. September 2016

Der Jugendgemeinderat (JGR) der Stadt Crailsheim traf sich am Dienstag, 30. August 2016, zur Sitzung im Rathaus. Die Mitglieder des jungen Gremiums besprachen neben Themen wie Kinowerbung oder der Teilnahme am Volksfestumzug auch ihre Sorge über den fehlenden Nachwuchs.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Clip fürs Kino drehen

Das Gremium will einen kurzen Clip fürs Kino drehen, der Jugendliche auf die Radwege in Crailsheim aufmerksam machen und zum Fahrradfahren animieren soll. Ein Plan für das Drehbuch steht bereits, alles ist abgeklärt und den Dreharbeiten steht somit mehr im Wege. Die Werbung soll im Vorspann gezeigt werden.

Großes Projekt auf die Beine stellen

Am Volksfest bekommen die Mitglieder des Jugendgemeinderats „JGR“-T-Shirts, die sie beim Festzug tragen. Die Mitglieder verkaufen während des Umzugs auch wieder Volksfestherzen. Auch sportliche Aktivitäten standen auf der Tagesordnung: So plant der Jugendgemeinderat, das Volleyballturnier, das im August hätte stattfinden sollen, auf Oktober oder November in eine Halle zu verlegen. Alle Jugendlichen sind dazu aufgerufen, Teams zu bilden und sich für das Turnier zu bewerben. Der Jugendgemeinderat, der in dieser Konstellation nicht mehr lange besteht, gibt sich Mühe, zusammen noch ein letztes großes Projekt auf die Beine zu stellen.

Mindestens 14 Jugendliche müssen sich bewerben

Ein Thema, das nicht bei der Sitzung fehlen durfte, war der fehlende Nachwuchs: Bei der letzten Wahl hatten sich so wenige gemeldet, dass gar kein Jugendgemeinderat gewählt werden konnte. Damit der Jugendgemeinderat fortbestehen kann und von einer jüngeren Generation übernommen wird, müssen sich mindestens 14 Jugendliche bewerben. Das Gremium hat sich Gedanken darüber gemacht, wieso es bei der ersten Wahl so wenige Bewerber gab und ob sie es schaffen, für die Wahlwiederholung genügend Jugendliche zu finden. Sie fragten sich, ob eventuell doch zu wenig Werbung gemacht worden sei, oder daran, dass viele Jugendlichen nicht wüssten, wie viel Spaß die ehrenamtliche Tätigkeit mache und welches Aufgabenfeld dazu gehöre. Vielleicht bestehe aber auch einfach kein Interesse daran, sich im Gremium zu engagieren.

BewerberInnen für neues Gremium gesucht

Viele Mitglieder des aktuellen Jugendgemeinderats sind mit 18 Jahren zu alt, um erneut zu kandidieren. Sie fänden es jedoch schade, wenn es bei der Wahlwiederholung genauso wenige Bewerber gibt. Denn das bedeutet das Ende für den Jugendgemeinderat, der die Interessen der jungen Crailsheimer vertritt. Die jetzigen Mitglieder wollen nun nochmals „Vollgas“ geben, um doch Nachfolger zu finden und werden sich für die nächste Wahl viel Mühe geben, den Jugendlichen zu zeigen, dass der Jugendgemeinderat eine sinnvolle Institution ist.

Info: Die nächste öffentliche Sitzung des Jugendgemeinderats findet am Dienstag, 13. September 2016, um 17.30 Uhr, im Besprechungszimmer Worthington des Crailsheimer Rathauses statt. Hierzu ist jeder eingeladen.

Weitere Informationen im Internet über die Stadt Crailsheim:

www.crailsheim.de

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„Einstieg in die Autobahnprivatisierung stoppen“ – Offener Brief von Christian Kümmerer aus Untermünkheim-Enslingen an Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Zum Thema „Planungen der Bundesregierung zu einer Grundgesetzänderung im Bereich Fernstraßen“ hat Christian Kümmerer aus Untermünkheim-Enslingen einen „Offenen Brief“ an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Offenen Brief vom 1. September 2016 in voller Länge.

Von Christian Kümmerer, Untermünkheim-Enslingen

Lieber Herr Kretschmann,

am 17. März 2016 wurden Ihnen über Herrn Carsten Sieling 254.248 Unterschriften gegen die Autobahnprivatisierung übergeben. Die Frage ist kein Nischenthema, Autobahnprivatisierung regt viele Menschen wirklich auf. Die Forderung der Bürgerinnen und Bürger, die unterzeichnet haben, lautet:

„Einstieg in die Autobahnprivatisierung stoppen“

Die Entgegennahme war freundlich, aber es hat sich aus Ihrem Kreise daraufhin niemand weiter zu der Frage geäußert. Einige von Ihren Kolleg/innen haben ihr Verkehrsministerium gebeten, uns zu antworten. Dass die Verkehrsminister gegen eine Grundgesetzänderung sind, wusste ich allerdings bereits: Die Verkehrsminister hatten sich bereits am 23. Februar 2016 geschlossen gegen eine Bundesfernstraßengesellschaft und die zugehörige Grundgesetzänderung positioniert. Dieses Votum der Verkehrsminister wird jedoch ignoriert, was Teil des Problems ist, weswegen ich Ihnen schreibe. Noch schwerwiegender erscheint mir, dass auch die Beschlüsse der Landesparlamente gegen eine Auflösung der Auftragsverwaltung von Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg,  Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und  Sachsen-Anhalt im Entscheidungsprozess keine Rolle zu spielen scheinen. Diese Landesparlamente repräsentieren über 50 Millionen Menschen in Deutschland, die zugehörigen Bundesländer erwirtschaften zwei Drittel des Bruttoinlandsprodukts.

Privatisierung hat viele Formen

Die von vielen Seiten geäußerte Aussage, die deutschen Autobahnen und Bundesstraßen blieben zu 100 Prozent in öffentlichem Eigentum, kann mich nicht beruhigen. Privatisierung hat viele Formen.

Eine Privatisierung im Bereich der Fernstraßen ist auf wenigstens vier Ebenen geplant:

– durch den Wechsel der Gesellschaft ins Privatrecht

– durch den Einbezug von privatem Kapital in Form von Krediten der Gesellschaft

– durch den Einbezug von privatem Kapital auf Projektebene, d.h. insbesondere durch öffentlich-private Partnerschaften (ÖPPs)

– durch den Übergang vom Verwaltungsmodell der Fernstraßen zum Betreibermodell

Kredite in Schattenhaushalten

Und diese Privatisierungen wären auch bei einem 100-Prozent-Verbleib der Straßen in öffentlicher Hand möglich! Gleichzeitig wird der Verbleib der Fernstraßen in öffentlichem Eigentum entgegen aller Beteuerungen geschwächt und mittelfristig gefährdet. Mich beunruhigt auch enorm, dass die Schulden der geplanten neuen Struktur außerhalb von Schuldenbremse und der europäischen Schuldenregeln verbucht werden sollen. Die Autobahnen werden dabei unausgesprochen zur Sicherheit für diese Schattenkredite. Sollen unsere Autobahnen als Sicherheiten für neue Kredite in Schattenhaushalten dienen? Was passiert mit den Infrastrukturen, wenn die Sicherheiten in Anspruch genommen werden müssen? Das Grundgesetz dient dem langfristigen Schutz des Gemeinwohls. Die Bundesregierung unterliegt aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse der Versuchung, hier nach Kassenlage Änderungen vorzunehmen. Umso wichtiger ist die Rolle der Bundesländer.

Sehr geehrter Ministerpräsident Kretschmann,

ich möchte Sie daher auffordern, sich in den Gremien dafür einzusetzen, dass der Schutz des Gemeinwohles erhalten bleibt. Das Grundgesetz ist ein hohes Gut, das an dieser Stelle nicht verändert werden darf. Dies ist sowohl in informellen Runden wie beispielsweise der Ministerpräsidentenkonferenz und in Gremien in denen Sie ein aktives Stimmrecht haben, wie dem Bundesrat notwendig. Mir ist bewusst, dass dieses Thema besonders für einen grünen Ministerpräsident ein heikles Thema sein kann. Nicht zuletzt weil der politische Gegner die Argumente umkehren könnte und eine Diffamierungskampagne a la: „Kretschmann der Autobahnpolitiker“ ins Leben rufen könnte. Allerdings vertraue ich darauf, dass es Ihnen möglich sein wird, hier auf die tatsächliche Sachlage hinzuweisen und klarzustellen, dass Ihnen das Allgemeinwohl am Herzen liegt.

Wir brauchen einen besseren und günstigeren ÖPNV

Denn diese Art der Privatisierung ist weder ökologisch, ökonomisch und langfristig auch unsozial. Ökologisch, weil mehr Straßen in den letzten Jahrzehnten nicht automatisch weniger Stau brachten. Hier brauchen wir einen besseren und günstigeren ÖPNV. Ökonomisch, weil Kapitalanleger Rendite wollen, der Bund aber momentan sogar auf zehnjährige Anleihen Negativzinsen zahlt. Diese Mehrkosten bremsen im Umkehrschluss bei der bestehenden Schuldenbremse den Ausbau des ÖPNV. Und damit langfristig auch sozial, weil die schon heute über Anlagevermögen verfügen, ihr Kapital vergrößern, die Armen jedoch abgehängt werden, bzw. über Gebühren oder Steuerabgaben für die Nutzung der Autobahnen bezahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Kümmerer

Weitere Informationen zum Thema von Christian Kümmerer:

Hiermit möchte ich auf ein Nischenthema aufmerksam machen, das uns auch in Hohenlohe betrifft. Immer wieder wurden auch von unseren Bundestagspolitikern verschiedene Varianten des Ausbaus der A6 ins Gespräch gebracht. Aus meiner Sicht ist, egal ob nun mit zwei- oder dreispurigem Ausbau die Idee der Privatisierung die denkbar schlechteste Umsetzung. Privatisierungen oder ÖPP-Projekte (Öffentlich Private Partnerschaft), das hat so auch der Bundesrechnungshof festgestellt, sind oftmals kostspieliger als wenn der Staat sich der Sache selbst annimmt. Selten brachten Privatisierungen einen Nutzen für die Verbraucher, mir kommt sogar kein einziger Fall in den Sinn. Für die Beschäftigten der Betriebe sind sie in aller Regel eine Katastrophe. Einzig die Investoren können ihre „Schäflein ins Trockene“ bringen.

Wer kennt positive Beispiele von Privatisierungen?

An verschiedenen Beispielen der Privatisierung der Wasserversorgung hat dies zuletzt dazu geführt, dass diese Betriebe auf Drängen zivilgesellschaftlicher Kräfte rekommunalisiert wurden. Die  Preise stiegen, bei gleichzeitiger Abnahme der Wasserqualität. Sollte es Leser/innen geben, die mir positive Beispiele von Privatisierungen nennen können, lade ich sie freilich herzlich ein, mir Beispiele über die Kommentarfunktion aufzuzählen. Im besten Falle ergibt sich hieraus ein für alle Seiten zuträglicher Erkenntnisgewinn.

Einnahmen der LKW-Maut gehen teilweise schon an private Betreiber

Woher sollen denn letztendlich die Renditeerwartungen der Anleger bedient werden? Ich sehe nur zwei Möglichkeiten, über Steuern oder über Abgaben in Form von Nutzungsgebühren (auch Maut genannt). Ein Gesetz zur Maut von Autobahnen ist ja schon, auf Drängen der CSU verabschiedet, aber noch nicht in Kraft. Ich will nicht schwarzmalen, sehe aber hier trotzdem einen direkten Zusammenhang. Schon heute gehen teilweise die Einnahmen der LKW-Maut an private Betreiber von einzelnen Autobahnabschnitten.

Kennt jemand seriösere Berechnungsformen?

Nehmen wir als Beispiel doch mal die berühmte Kochertalbrücke. Diese kostete nach heutigem Stand (Quelle: Wikipedia) 80,4 Millionen Euro. Bei einem Renditesatz bzw. Zinsatz von 5 Prozent pro Jahr entstünden zusätzlich 4,02 Millionen Euro Mehrkosten. Bei einer Übernahmelaufzeit von 30 Jahren kommt man auf die stolze Summe von 120,6 Millionen Euro (30 *4,02). Das würde bedeuten, man hätte glatt anderthalb Brücken mehr bauen können. Freilich hat dieses Rechenbeispiel den Haken, dass keine Zinseszinsen aber auch keine Kaufkraftverluste eingerechnet sind. Hält man sich aber vor Augen, dass die Bundesrepublik Deutschland bei zehnjährigen Anleihen einen Minuszins bekommt, also noch Geld dafür bekommt dass sie Schulden aufnimmt, zeigt sich wie teuer diese Sache die Allgemeinheit langfristig kommen könnte. Für eine 30-jährige Anleihe müssten, laut der Internetplattform Investing.com gerade einmal 0,477 Prozent (Stand 1.9.2016, um 8.27 Uhr) bezahlt werden. Also Zinsen, gemessen am Bauvorhaben in Höhe von 11,51 Millionen Euro (80,4 * 0,00477*30). Auch hier wieder die simple Berechnung ohne Zinseszins und Kaufkraftverlust. Man möge mir die laienhafte Berechnungsweise verzeihen, aber bisher fehlte mir die Zeit für ein Studium in Volkswirtschaft. Aber auch hier möchte ich einladen, die Kommentarfunktion des Artikels zu nutzen, wenn jemand seriösere Berechnungsformen kennt.

„Gemeingut in Bürgerinnenhand“

Deshalb habe ich mich durch gerungen den oben stehenden Brief an unseren Ministerpräsidenten zu schreiben. In weiten Teilen habe ich mich dabei zweier Vorlageschreiben bedient, die die NGO „Gemeingut in Bürgerinnenhand“ bereitgestellt hat. Im Schlussteil des Schreibens habe ich noch einige eigene Gedanken eingefügt.

Weitere Informationen zu diesem weiten Themenfeld gibt es auf folgenden Internetseiten:

https://www.gemeingut.org/

http://www.attac.de/presse/detailansicht/news/bundesregierung-betreibt-teilprivatisierung-der-autobahnen-1/

Hoffe auf eine Antwort des Staatsministeriums

Ich lade natürlich jederman/frau herzlich dazu ein sich mir anzuschließen und ebenfalls ein Schreiben ans Staatsministerium aufzusetzen. Hierfür darf meine Vorlage natürlich gerne verwendet werden. Sollte ich (wider Erwarten) eine Antwort erhalten wird selbstverständlich die Hohenlohe-ungefiltert-Redaktion umgehend über den Fortgang informiert werden.

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„Zweimal bereits haben deutsche Großkonzerne mit deutschen Regierungen Eroberungskriege geführt“ – Rede in Schwäbisch Hall von Anne Rieger, Co-Sprecherin Bundesausschuss Friedensratschlag

Anne Rieger, Co-Sprecherin Bundesausschuss Friedensratschlag, hat zum Anti-Kriegstag in Bremen am 1. September 2016 und am 2. September 2016 in Schwäbisch Hall gesprochen. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die Rede in voller Länge.

Von Anne Rieger, Co-Sprecherin Bundesausschuss Friedensratschlag

Liebe Freundinnen und Freunde,
zweimal bereits haben deutsche Großkonzerne mit deutschen Regierungen Eroberungskriege geführt. Leben, Umwelt und Infrastruktur wurde millionenfach vernichtet. Immer war das Ziel höhere Profite für Konzerne. Wir stehen heute hier, damit solcher Terror nicht zum dritten Mal geschieht.

Wir fordern von der von Frau Merkel geführten deutschen Regierung:

Sofortiger Stopp aller Auslandseinsätze der Bundeswehr!
Holen sie die deutschen Soldaten zurück aus den 14 Militäreinsätzen aus Afghanistan, Kosovo, Sudan, Somalia, Mali, Westsahara, Irak, Libanon, dem Mittelmeer und Syrien.

Kriegseinsätze in Afghanistan oder Irak haben gezeigt:

Frieden kann nicht herbeigebombt werden. Und er wird auch nicht in Syrien herbeigebombt werden. Nur Verhandlungslösungen mit allen – ich sage allen – beteiligten Interessengruppen können zum Waffenstopp, zum Waffenstillstand, zum Frieden führen. Die KolumbianerInnnen haben gezeigt, ein Waffenstillstand und ein Weg in den Frieden ist möglich. Wir verurteilen die Invasion türkischer und Söldner-Truppen in Syrien! Wir verurteilen die Zusammenarbeit und Unterstützung der Bundesregierung mit Kriegstreibern wie Erdogan. Der Einmarsch der türkischen Armee in Syrien ist Völkerrechtsbruch und muss mit Sanktionen beantwortet werden. Unter dem Deckmantel der angeblichen Eindämmung des IS wurde in der vergangenen Woche der Einmarsch in den souveränen Staat befohlen.

Grundgesetz verbietet Mitwirkung an Angriffskriegen

In Wirklichkeit geht es der türkischen Regierung unter Erdogan darum, die Kurden in Syrien
daran zu hindern, ein zusammenhängendes autonomes Kurdengebiet zu organisieren. Und es geht um türkische Einflussnahme in Syrien. Wir würden es sehr begrüßen,  wenn es zu einer Waffenruhe zwischen Kurden und der Türkei
kommen würde. Die Bundesregierung darf diesen Krieg gegen die Menschen in der Region nicht unterstützen. Nicht durch die Stationierung der Bundeswehr in der Türkei mit 1200 Soldaten, sechs Tornados, einem Airbus-Tankflugzeug, einer Kriegsfregatte und einem Radarsatellitensystem. Das Grundgesetz verbietet die Vorbereitung und Teilhabe an Angriffskriegen. Die Bundeswehr muss abgezogen und die Waffenlieferung für den Aggressor Türkei sofort
gestoppt werden. Kriege sind nur mit dem ständigen Nachschub von Waffen, Waffenfabriken und Munition
möglich. Daran haben deutsche Konzerne einen erheblichen Anteil und dadurch exorbitante Gewinne!

Für zivile Alternativen der Konfliktlösung einsetzen

Kooperationen von Rheinmetall mit türkischen Rüstungskonzernen MKEK und BMC zum Bau von Waffenfabriken müssen gestoppt werden. Ebenso die Zahlung von drei Milliarden Euro an die Türkei für den so genannten Flüchtlingsdeal. Wir verurteilen die tausenden Verhaftungen und willkürlichen Entlassungen in der Türkei. Wir fordern alle Bundestagsabgeordneten auf, gegen die Verlängerung des Bundeswehreinsatz in Syrien zu stimmen, die im Dezember auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Gerade wegen der zerstörerischen Geschichte unseres Landes dürfen wir junge Menschen unseres Landes nicht wieder als SoldatInnen in fremde Länder schicken. Unsere VolksvertreterInnen haben die Aufgabe, sich verstärkt für zivile Alternativen der Konfliktlösung einsetzen.

Seit 2012 hat sich die Situation für die Menschen in Syrien permanent verschlechtert:

Die Waffen nieder! Denn Krieg ist ein Verbrechen!

400.000 Tote, die komplette Zerstörung der  lebenswichtigen Infrastruktur, die aktuell weltweit größte Fluchtbewegung. Für die Zivilbevölkerung bedeutet dieser Krieg physische und soziale Verwüstungen. Millionenfache Traumatisierungen sind dabei nicht nur unmittelbare Folgen des Krieges, sie werden auf Jahre hinaus die Zukunft des Landes bestimmen. Deutschland muss raus aus dem Krieg gegen syrische Menschen, raus aus jedem Krieg, denn die Folgen sind überall die gleichen. Wir fordern: die Waffen nieder! Denn Krieg ist ein Verbrechen!

Profite aus der Ausbeutung

Kriege werden von PolitikerInnen und Medien zu so genannten „humanitären Interventionen“ umgelogen. Humanitär ist an diesen Kriegen gar nichts. Tatsächlich ging und geht es um geopolitische Machtkämpfe, um die Ausbeutung wirtschaftlicher Reichtümer wie beispielsweise Öl und hier speziell Gas, denn Syrien liegt im Herz der kolossalsten Gasreserven des Planeten. Es geht ebenso um Absatzmärkte, billige Arbeitskräfte, um die Durchsetzung neoliberaler
Freihandelsverträge, um den Sturz von Regierungen, die nicht zur völligen Unterordnung unter die westlichen Großmächte und ihre Konzerne bereit sind. Letztendlich geht es eben immer um die Profite aus der Ausbeutung der Regionen für die Aktionäre und Eigner von Großkonzernen und Banken. Dafür nehmen sie die Zerstörung ganzer
Regionen in Kauf.

Jagd auf Menschen, die nach Europa wollen

Ich empfehle dazu die Lektüre des gerade beschlossenen Weißbuches. Dort heißt es unter anderem: Die deutsche Wirtschaft sei „auf gesicherte Rohstoffzufuhr und sichere internationale Transportwege angewiesen.“ Die deutsche Wirtschaft! Wer ist denn das?? Eindeutiger können Kapitalinteressen nicht formuliert werden. Es war zynisch und beschämend, als sich in der vergangenen Woche die Bundeskanzlerin mit ihren beiden Helfern Holland und Renzi auf dem italienischen Kriegsschiff Garibaldi medienwirksam der Bevölkerung der EU gestellt haben, um scheinbar zu symbolisieren, dass die so genannte Operation „Sophia“ Fluchtursachen bekämpfe – indem sie Schiffe fremder Länder auf dem Mittelmeer aufbringt. Tatsächlich ist der Hubschrauberträger »Giuseppe Garibaldi« mit 825 Militärs an Bord das Flaggschiff des EU-Verbands EUNAVFOR MED, ein Militäreinsatz, der Jagd auf Menschen macht, die nach Europa wollen. Ein Krieg gegen Flüchtlinge – auch wenn – ebenfalls medienwirksam – Flüchtende aus dem Meer gerettet werden. Das machen auch andere Schiffskapitäne, dazu braucht es keine Kriegsschiffe.

Verstärkte Militärkooperation der EU

In Wirklichkeit war Merkels Auftritt ein Symbol für eine verstärkte Militärkooperation der EU. Ich zitiere dazu Frau Merkel: „Die Kooperation im Bereich der Verteidigung kann ausgebaut werden und sollte ausgebaut werden“, und weiter: „In diesem Falle denken wir auch unsere Grenzschutzmechanismen zu verbessern.“ Ja, genau, so sehen wir das auch, Der Grenzschutz gegen den Waffenexport muss verbessert werden.

Grenzen schließen für Waffen.

Grenzen öffnen für Flüchtlinge.

Deutschland ist der drittgrößte Waffenexporteur der Welt

Wir brauchen legale Wege für Menschen, die nach Europa kommen aus Angst und wirtschaftlicher Not – über 3000 Menschen sind in diesem Jahr bereits bei ihrer Flucht im Mittelmeer ertrunken. Wir fordern die EU Parlamantarier auf, gegen den verstärkten Grenzschutz zu stimmen. Denn Waffenproduktion und Waffenexporte sind eine der großen tatsächlichen Fluchtursachen. Deutschland ist der drittgrößte Waffenexporteur der Welt und der größte in der EU. Im Jahr 2015 hat Deutschland für 12,5 Milliarden Euro Waffen exportiert. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres hat die Bundesregierung prozentual noch mehr Ausfuhren von Rüstungsgütern genehmigt. Ein Flüchtling sprach aus, worum es geht: „Diese Waffen töten. Sie werden in unseren Ländern benutzt. Hier hört niemand die Schüsse.“

Sperren sie also die Grenzen für Waffen.

Stoppen sie alle Rüstungsexporte.

Abgerichtet werden zum Töten auf Kommando

Die Regierung ist dazu in der Lage, das haben Sie Frau Merkel mit den Wirtschaftssanktionen gegen Russland – leider – bewiesen. Und Frau Merkel, holen Sie ebenfalls die SoldatInnen aus Schulen, Arbeitsämtern und von Messen zurück. An jeder Straßenecke wirbt die Bundeswehr, an Schulen und Hochschulen, Kirchenfesten und Spielemessen. Wir wollen keine Werbung für Soldaten, für einen „Beruf“ zum Töten. Denn Soldat sein  – abgerichtet werden zum Töten auf Kommando – ist kein Beruf wie jeder andere. Ziel der Ausbildung eines Soldaten ist es, seine Waffen perfekt und auf Befehl hin zu benutzen. Das lehnen wir ab. Und: die Bundeswehr hat keinen Bildungsauftrag!

Bundeswehr will „globale Ordnung aktiv mitgestalten“

Die Bundeswehr sucht Nachschub für ihr ehrgeiziges Programm, das im neuen Weißbuch festgelegt ist. Sie beansprucht, (Zitat:) „die globale Ordnung aktiv mitzugestalten‘. Das lässt das Schlimmste für die Zukunft befürchten. Die Bundesregierung will innerhalb der Nato und der EU oder in einer ‚Koalitionen der Willigen‘ militärische Führung  übernehmen.

Erneute Aufrüstungsspirale droht

Brisant, lebensgefährlich für uns ist, was an den Grenzen zu Russland geschieht. Die NATO – mit Zustimmung von Bundesregierung und EU – hat sich immer enger an die Grenze zu Russland heran geschoben, stationiert dort tausende Soldaten, Eingreiftruppen, hält Manöver ab, die Angriffe simulieren, rüstet gefährlich auf. Russland reagiert entsprechend. So droht eine erneute Aufrüstungsspirale, das Risiko von nervösen Fehldeutungen der gegnerischen Manöver steigt. Angesichts der riesigen Menge von Atomwaffen, die auch bei uns gelagert sind, eine tödliche Bedrohung für uns alle.

Atomwaffen raus aus Deutschland!

130 Milliarden Euro soll die Armee bis zum Jahr 2030 für Waffen und Ausrüstung zusätzlich erhalten, das bedeutet neun Milliarden Euro jährlich für Kriegsgerät. Das Geld fehlt für Investitionen in Wohnungen, Schulen, Renovierungen von Schulen, für die soziale Entwicklung, für Gesundheits- und Pflegebeschäftigte, LehrerInnen, für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst, für Renten, Hartz-IV-EmpfängerInnen, für zu uns geflohene Menschen, eben für alles was die Bevölkerung wirklich braucht braucht.

Rüstungskonversionsfonds schaffen

Wir fordern: Abrüstung statt Sozialabbau. Natürlich braucht es  dazu zivile Arbeitsplätze für die jetzigen RüstungsarbeiterInnen, -forscherInnen, SoldatInnen und Zivilangestellte. Dazu muss ein von der Regierung finanzierter Fonds zur Umstellung dieser Arbeitsplätze her – ein Rüstungskonversionsfonds. Das kostet Geld, aber Geld ist genug da. Nutzen wir die 18,5 Milliarden Euro Steuerüberschuss von Schäuble und die neun Milliarden Euro jährlich statt für Waffen für Konversion. Denn Konversion ist möglich, wenn sie politisch gewollt ist. Das haben Rüstungskonversionsprojekte in Bremen oder die Umstellung von Kohle auf Öl im Ruhrgebiet gezeigt.

Wir fordern Rüstungskonversion!

Wir brauchen weder TTIP noch Ceta, schon gar nicht ein vorläufiges CETA, dass dann bleibt. Wir brauchen keine Cyberarmee, keine Drohnen, keine gemeinsamen Übungen von Bundeswehr und Polizei, keine Drohungen und Konfrontationspolitik gegenüber Russland, keine NATO-Mitgliedschaft und keine Europäische Armee. Wir wollen eine andere Politik, eine Entspannungspolitik, wir wollen eine andere Ressourcen- und Finanzverteilung. Wir wollen eine Welt des Friedens und der Freundschaft zwischen den Völkern. Eine Welt ohne Ausbeutung, Verfolgung, Unterdrückung und Flucht. Eine Welt in der der Mensch und nicht der Profit im Mittelpunkt des Handels steht. Diese andere Welt ist möglich und notwendig. Es ist Zeit für eine zivile Politik, die Lösungen sucht auf dem Wege des Verhandelns und des
Ausgleichs von unterschiedlichen Interessenlagen. Aber ohne unseren Druck wird sich in diesem Land nichts ändern. Und damit wir diesem Ziel einen Schritt näher kommen, fordere ich euch auf:

Friedensdruck auf die Merkel-Regierung

Kommt am 8. Oktober 2016 zur großen Friedensdemonstration nach Berlin. Bringt FreudInnen, KollegInnen, NachbarInnen, Eure Familie mit, damit unser Wille zum Frieden unüberhörbar wird. Unsere Vision ist eine andere, friedliche demokratische Welt ohne Armut und Umweltschäden, ein Deutschland, eine EU, die in Frieden mit Russland lebt. Denken wir an Albert Einstein, der sagte: „Was für eine Welt könnten wir bauen, wenn wir die Kräfte, die ein Krieg entfesselt, für den Aufbau einsetzten. Ein Zehntel der Energien, ein Bruchteil des Geldes wäre hinreichend, um den Menschen aller Länder zu einem menschenwürdigen Leben zu verhelfen und die Katastrophe der Arbeitslosigkeit zu verhindern.“ Damit es so wird, machen wir den nächsten Schritt, machen wir den 8. Oktober 2016 in Berlin zu unserem Fanal mit Friedensdruck auf die Merkel-Regierung.

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