„Windpark Kohlenstraße: Vertrag mit Kirche und Stadtwerken ist nichtig“ – Offener Brief: „Notsitzung des Gemeinderats in Michelbach/Bilz ist erforderlich“

Einen Offenen Brief zum Thema Windpark Kohlenstraße haben Beate Braun aus Michelbach an der Bilz und Harry Thalheimer aus dem Teilort Gschlachtenbretzingen geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Offenen Brief in voller Länge.

Offener Brief von Beate Braun, Michelbach/Bilz und Harry Thalheimer, Gschlachtenbretzingen

An alle Gemeinderäte, BM Dörr, Herrn Krist, Frau Neidhardt, Gemeinde Michelbach an der Bilz:

Michelbach/Bilz, den 7. November 2014

Windpark Kohlenstraße

Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 5. November 2014

Sehr geehrte…

bei seiner letzten Sitzung am 05.11.2014 hat der Gemeinderat der Gemeinde Michelbach an der Bilz beschlossen, nun doch das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Windpark Kohlenstraße zu erteilen und seinen Rückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 BauGB
zurück zu nehmen.

Grundlage dieses Beschlusses ist der gleichfalls vom Gemeinderat beschlossene Abschluss
eines Vertrages, in dem im Wesentlichen

a) einerseits die Evangelische Landeskirche Württemberg sich verpflichtet, außer den zur Genehmigung beantragten vier Windenergieanlagen (WEA) auf ihren auf Gemarkung Michelbach gelegenen Grundstücken keine weiteren Flächen für Windkraftnutzung zur Verfügung zu stellen, außerdem keine Baulasten zugunsten Dritter zum Zwecke der Windkraftnutzung zu übernehmen, und die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH sich verpflichtet, auf Gemarkung Michelbach nicht mehr als die zur Genehmigung beantragten vier WEA zu errichten und zu betreiben,

b) andererseits die Gemeinde Michelbach an der Bilz hierfür die Pflicht zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die zur Genehmigung beantragten vier WEA übernimmt, sie sich des weiteren verpflichtet, Errichtung und Betrieb dieser vier WEA nicht zu behindern und insoweit auf Rechtsmittel zu verzichten.

Während der Gemeinderatssitzung hat der anwaltliche Vertreter der Gemeinde Michelbach an der Bilz, Herr Rechtsanwalt Armin Brauns, detailliert rechtlich ausgeführt, dass die bei Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens vorgebrachten Gründe nicht mehr aufrecht erhalten werden könnten und er im Ergebnis keinen Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Klage gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens sehe.

Mit anderen Worten:

Die Ausführungen des Herrn Rechtsanwalt Armin Brauns führen zu der Schlussfolgerung, dass die Gemeinde Michelbach an der Bilz die rechtliche Verpflichtung hat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Bei dem Vertrag der Gemeinde Michelbach mit der Evangelischen Landeskirche Württemberg und den Stadtwerken Hall handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Austauschvertrag nach § 56 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Die Leistung der Gemeinde besteht in diesem Vertrag unter anderem darin, dass sie sich zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu den vier zur Genehmigung beantragten WEA verpflichtet. Wie vorstehend bereits erwähnt, besteht aber ohnehin eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde, dieses Einvernehmen zu erteilen.
Eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und einem Bauantragsteller, der in einem solchen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf künftige bauliche Nutzungen verzichtet, ist jedoch gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG nichtig, wenn das gemeindliche Einvernehmen zu dem vom Bauantragsteller beantragten Vorhaben ohnehin erteilt werden müsste (Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16.04.2008, Az. 3 S 1771/07). Das heißt, der vom Gemeinderat bei der letzten Sitzung zum Abschluss beschlossene Vertrag mit Kirche und Stadtwerken ist aus diesen Gründen nichtig! Das vorgenannte Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs fügen wir unserem heutigen Schreiben unter besonderem Hinweis auf die Randnummern 34 bis 41 bei.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen und
die Rücknahme des Rückstellungsantrages mit sofortiger Wirkung und damit vor Unterzeichnung des Vertrages beschlossen hat. Da die Gemeinde damit in Vorleistung getreten ist, bestehen jedenfalls Zweifel, ob der Abschluss eines solchen Vertrages überhaupt noch nach §§ 54 ff. LVwVfG rechtlich zulässig ist.

Gemeinde Michelbach hat sich selbst aller Rechte beraubt

Mit diesem nichtigen Vertrag wird jedenfalls das Ziel der Gemeinde, eine Beschränkung der WEA auf vier Windräder zu erreichen, verfehlt! An einen nichtigen Vertrag ist keiner der Vertragspartner gebunden. Allerdings werden im Voraus bereits erteiltes gemeindliches Einvernehmen und zurückgenommener Rückstellungsantrag gleichwohl mit Zugang bei der Baurechtsbehörde wirksam. Die Gemeinde Michelbach an der Bilz hat sich mit dieser Handlungsweise folglich aller Rechte selbst beraubt.
Sollten sich ihre Vertragspartner (Evangelische Landeskirche und/oder Stadtwerke Hall) auf die Nichtigkeit des Vertrages berufen, so ist ein Heranrücken weiterer WEA an die Wohnbe-
bauung möglich.

Aufgrund der am 5. November 2014 erfolgten Beschlüsse des Gemeinderats befindet die Gemeinde Michelbach an der Bilz sich jetzt in der schlechtest möglichen Situtation in den Windkraftverfahren.

Aus welchen Gründen der anwaltliche Vertreter der Gemeinde, Herr Rechtsanwalt Armin Brauns, auf die vorgenannte Rechtsprechung und die damit verbundenen Rechtsfolgen nicht hingewiesen hat, ist uns weder ersichtlich noch nachvollziehbar.
Die dadurch verursachte Handlungsweise bei der letzten Gemeinderatssitzung bringt, jedenfalls bei weiterem Heranrücken weiterer WEA an die Wohnbebauung, Schadensersatzansprüche der Immobilienbesitzer aufgrund enteignungsgleichen Eingriffs mit sich. Soweit uns bekannt ist, haben mehrere Michelbacher Bürger die Geltendmachung solcher von der Rechtsprechung anerkannten Ansprüche bereits bei der Gemeinde Michelbach angekündigt. Für diesen Schadensersatz haften die Gemeinde (als juristische Person), deren an der Vorbereitung des Gemeinderatsbeschlusses mitwirkenden Amtspersonen und die dem Beschluss zustimmenden Gemeinderatsmitglieder persönlich mit ihrem gesamten Vermögen.

Besteht tatsächlich die Pflicht zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, kann das Ziel, dass weitere WEA auf Gemarkung Michelbach nicht gebaut werden, nur dann erreicht werden, wenn die Windkonzentrationszone „Östlich Michelbach“ entsprechend verkleinert wird. Dies ist nur mit einem Beschluss zum Flächennutzungsplan möglich. Um die Planung der endgültig festzulegenden Konzentrationszone nicht zu erschweren oder zu verhindern, muss aber der Rückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 BauGB aufrecht erhalten bleiben.

Wir übersenden deshalb unser heutiges Schreiben an alle Gemeinderatsmitglieder und alle an der Gemeinderatssitzung beteiligten Amtspersonen mit dem dringenden Appell, alles zu veranlassen, um Schaden von unserer Gemeinde abzuwenden.

Wir weisen hierbei auf die gesetzliche Vorschrift des § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung hin, in Notfällen form- und fristlos und ohne öffentliche Bekanntmachung eine Gemeinderatssitzung einberufen zu können. Desweiteren weisen wir auf das Notantragsrecht eines Viertels der Gemeinderäte hin (§ 54 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung). Nach unserer Auffassung ist eine solche Notsitzung unentbehrlich, damit die Gemeinderäte in jetziger Kenntnis der Rechtslage die in der letzten Sitzung verabschiedeten Beschlüsse überdenken und sie zur Vermeidung von Schäden für die Gemeinde und Amtshaftungsansprüchen gegen die an der Beschlussfassung beteiligten Amtsträger zurück nehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

(Beate Braun)

(Harry Thalheimer)

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„Streiks bei der Bahn berechtigt: Solidarität mit den streikenden GDL-KollegInnen“ – Kommentar von Paul Michel, Schwäbisch Haller Bündnis gegen Stuttgart 21

Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht eine Stellungnahme des „Schwäbisch Haller Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21“ zum Lokführerstreik.

Von Paul Michel, Schwäbisch Haller Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21

Regelrechte Hetzkampagne

Als Reaktion auf den Streik der Lokführer haben Medien und Regierungsparteien eine regelrechte Hetzkampagne losgetreten. Die BILD-Zeitung versucht den Streik zum nationalen Notstand hoch zu dramatisieren („Leere Gleise, aber Tankstellen geht Sprit aus“). Sie druckt gar die Telefonnummer des GDL-Vorsitzenden Claus Weselsky und fordert ihre Leser auf, diesem „die Meinung zu geigen.“

Wahrheit bleibt auf der Strecke

Aber die BILD-Zeitung steht nicht alleine. Weite Teile der elektronischen und der Printmedien stoßen ins gleiche Horn. Wie immer, wenn in einer Medienkampagne der Volkszorn mobilisiert werden soll, bleibt auch diesmal die Wahrheit auf der Strecke.

Totschlagargument 1: Die Lokführer sind eine privilegierte Elite

Diese Behauptung hat wenig mit der Realität zu tun, sie dient eher der Stimmungsmache gegen die kleine kämpferische Gewerkschaft GDL. Die Fakten sind wie folgt: Ein Lokführer, 25 Jahre alt, zwei Jahre Berufserfahrung kommt mit Zulagen auf ein Nettoeinkommen zwischen 1438 und 1588 Euro. Ein Lokführer, 40 Jahre alt, zwei Kinder, 17 Jahre Berufserfahrung, kommt auf 1778 bis 1928 Euro netto. Sollen das etwa Superlöhne sein? Dafür fahren sie zu jeder Tages- und Nachtzeit, sonn- und feiertags quer durch die Republik und müssen immer hellwach sein.

Totschlagargument 2: Die Forderungen der GDL sind „völlig überzogen“

Fünf Prozent mehr Lohn und Verkürzung der Wochenarbeitszeit um zwei Stunden von 39 auf 37 Stunden. Das ist mehr als berechtigt angesichts der Löhne und der Arbeitsbedingungen der BahnkollegInnen. Weil die Bahn für den Börsengang spart, hat sie in den vergangenen Jahren den Arbeitsdruck beim Personal drastisch erhöht. Die Überstunden sind gewaltig angewachsen. Im „Schwarzbuch Deutsche Bahn“ berichtet ein Lokführer von 14-Stunden-Schichten, bei denen man vor Ermüdung im Führerstand einschlafe. Vor diesem Hintergrund sind Tarifforderungen über eine Begrenzung der Überstunden auf 50 pro Jahr und eine Reduzierung der maximalen Fahrzeit auf acht Stunden nur zu berechtigt. Das dient im Übrigen nicht nur einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, sondern gerade auch der Sicherheit der Fahrgäste. Überlastete und übermüdete Lokführer gefährden ihr Leben und das der Bahnreisenden. Auch dem schlichtesten Gemüt unter den Fahrgästen sollte es einleuchten, dass sie sich eigentlich über das Bahnmanagement aufregen sollten und nicht über die GDL.

Totschlagargument 3: „Konkurrierende Tarifverträge in einem Betrieb“ sind nicht möglich

Es gibt bei der DB AG in Tausenden von Einzelbetrieben unterschiedliche Tarifverträge. Allein die unterschiedlichen Regelungen für die gut 100000 „normalen“ Lohnabhängigen im Bahnkonzern und für die knapp 40000 Beamten, die es bei der Bahn noch gibt, sind Beweis dafür, dass das Gerede von „Personalarbeit aus einem Guss“ schlicht pure Demagogie ist. Bei den privaten Wettbewerbern der Bahn sind übrigens parallel Tarifverträge von GDL und EVG eher die Regel als die Ausnahme. Es ist also nicht so, dass der Bahn hier etwas Unmögliches zugemutet wird. Sie will das nicht, weil ihr das Mauscheln mit der handzahmen EVG besser ins Kalkül passt.

Totschlagargument 4: Der GDL-Streik richtet sich gegen die Fahrgäste

Alltag im Bahnhof

Der Anteil der Schiene im Personenverkehr liegt bei sieben Prozent, im Güterverkehr bei 14 Prozent. Nach Adam Riese bleiben damit 93 Prozent oder 86 Prozent von „Deutschland“ auf alle Fälle mobil, egal wie lange die GDL streikt. Richtig ist: Jeder Streik schränkt ein; tut auch weh. Doch just das ist Streikzweck. Sonst könnte man Arbeitskämpfe ja gleich bleiben lassen.

Im Übrigen schädigt die Bahn Tag für Tag Millionen Fahrgäste, weil sie zu spät kommt, nicht kommt, keine Sitzplätze anbietet, Bahnhöfe vergammeln lässt, Bahnsteige im Winter nicht von Schnee befreit, Fahrgäste im Sommer wegen kaputter Klimaanlage grillt und im Winter erst gar nicht bahnfahren lässt.

Noch eine Anmerkung zur Konkurrenzgewerkschaft EVG:

Die hat bei den Bahnbeschäftigten in den letzten Jahren wegen ihres Kuschelkurses mit dem Management stark an Ansehen und an Zuspruch verloren. Unter ihrem früheren Vorsitzenden Norbert Hansen entwickelte sich die EVG immer mehr zum verlängerten Arm des Bahnmanagements. Transnet propagierte zusammen mit Ex-Bahnchef  Mehdorn gegen weitverbreitete Skepsis unter den Bahnbeschäftigten den Börsengang der Bahn und war mit dafür verantwortlich, dass systematisch Leiharbeiter als Lokführer eingestellt wurden. Den Vogel schoss Hansen ab, als er mir nix dir nix ganz den Posten des Personalchefs bei der Bahn übernahm und als solcher eine Welle des Personalabbaus lostrat. Eine solche Gewerkschaft braucht sich nicht zu wundern, wenn ihr die Mitglieder davon laufen.

Anstatt jetzt zusammen mit dem Bahnmanagement gegen die streikenden KollegInnen zu hetzen, täte die EVG besser daran, sich auf ihre eigentliche Aufgabe als Interessensvertretung der Beschäftigten zu konzentrieren und für die KollegInnen bessere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen – gemeinsam mit der GDL!

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„Wenn Medien faktenfrei berichten“ – Kommentar zum aktuellen Streik der Lokführer

Viele Züge fahren nicht mehr. Viele Bahnreisende kommen nicht mehr an ihr Ziel. Viele Güter bleiben in den Bahnhöfen stehen. Das ist der aktuelle Sachstand. Seit gestern (Mittwoch, 5. November 2014) streiken die Lokführer im deutschen Güterverkehr. Heute (Donnerstag, 6. November 2014) legten die Lokführer auch den Personenverkehr auf der Schiene zum großen Teil lahm. Noch bis Montag, 10. November 2014, um 4 Uhr, wollen die Lokführer streiken.

Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Gründe für den Streik werden meist nicht genannt

Worüber die landläufigen Medien (öffentlich-rechtlich und privat, Zeitung, Hörfunk, Fernsehen) ihre Leserinnen und Leser, ihre Hörerinnen und Hörer, ihre Zuschauerinnen und Zuschauer in den Nachrichtensendungen weitgehend im Unklaren lassen, sind die Gründe, warum die Lokführer überhaupt streiken. Die Forderungen der in der Gewerkschaft „GDL“ organisierten Lokführer werden fast nirgendwo umfassend genannt. Was aber veröffentlicht wird, sind schulmeisterliche Wortmeldungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, des Bahnvorstands sowie empörte Äußerungen von Bahnkunden und kämpferische Aussagen des GDL-Vorsitzenden Claus Weselsky. Es geht mehr um Befindlichkeiten als um Fakten. Die Berichterstattung und die Kommentierung in vielen Medien zeigt, wie dumpf und unsinnig eine Diskussion wird, wenn nicht gesagt wird, worum es eigentlich geht. Der Gipfel ist aber erreicht, wenn der GDL-Chef massiv bedroht wird – wie bereits geschehen. Er soll sogar Morddrohungen erhalten haben. Spätestens hier ist Schluss mit „empörungslustig“.

Hohenlohe-ungefiltert liefert die Fakten:

Hohenlohe-ungefiltert will nicht zu den faktenfreien Medien zählen und veröffentlicht deshalb auch die wichtigsten Forderungen der GDL für die in ihr organisierten Bahn-Beschäftigten. Die Informationen stammen aus einem GDL-Infoflyer:

Fünf Forderungen der GDL für das Zugpersonal:

Durch einstimmigen Beschluss der Bundestarifkommission haben wir für die in der GDL organisierten Lokomotivführer (inklusive Lokrangierführer), Zugbegleiter, Bordgastronomen, Instruktoren/Trainer und Disponenten folgende Tarifforderungen erhoben:

1. Fünf Prozent mehr Entgelt plus zwei Erfahrungsstufen in der Tabelle nach 30 und 35
Jahren im Beruf, dotiert mit je 60 Euro,

2. Belastungssenkung mit einer Stunde weniger maximaler Fahrzeit auf dem Triebfahrzeug, nur noch 50 Überstunden im Jahr (Überschreitung nur mit Einverständnis des Beschäftigten) sowie einen 50-prozentigen Zeitzuschlag bei Schichtverlängerungen,

3. eine zweistündige Arbeitszeitverkürzung auf 37 Stunden pro Woche,

4. Wertschätzung, in dem eine dem Gewinn des Konzerns entsprechende Mitarbeiterbeteiligung gezahlt wird und

5. zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dürfen maximal fünf Schichten in 120 Stunden (fünf Tagen) verplant werden, müssen freie Wochenenden mindestens von Freitag 22 bis Montag 6 Uhr dauern und darf der Dienst nach dem Urlaub nicht vor sechs Uhr beginnen.

Außerdem fordert die GDL auch für

– Zugbegleiter und Bordgastronomen den Zugbegleiter-TV,

– Zugbegleiter, Bordgastronomen sowie für Disponenten und Ausbilder/Instruktoren den
Betreiberwechsel-TV und einen Tarifabschluss für Auszubildende im Beruf Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachrichtung Lokführer und Transport.

Die Bild-Zeitung kommentierte den Lokführerstreik auf ihrer Internetseite vom 7. Oktober 2014 folgendermaßen:

„In dem Arbeitskampf geht es vor allem um einen Machtkampf der GDL mit der größeren Bahngewerkschaft EVG. Die GDL will auch für das übrige Personal im Zug verhandeln, etwa für Zugbegleiter und Speisewagen-Mitarbeiter. Die Bahn lehnt das ab. Ferner fordern die Lokführer unter anderem fünf Prozent mehr Geld und eine um zwei Stunden verkürzte Wochenarbeitszeit. Insgesamt entsprechen diese Forderungen laut Rechnung der Bahn aber einer Lohnerhöhung von 15 Prozent.“

Weitere Informationen im Internet zur Tarifauseinandersetzung bei der Bahn:

GDL: http://www.gdl.de/Aktuell/Startseite?from=Main.HomePage

Bahn AG: http://www.bahn.de/p/view/home/info/streik_gdl_102014.shtml?dbkanal_007=L01_S01_D001_KIN0021_streik-detailseite_LZ03

Zwei Links zu interessanten Beiträgen über den aktuellen Bahnstreik:

http://www.deutschlandfunk.de/gdl-streiks-wir-sind-in-die-naehe-von-terroristen-gestellt.694.de.html?dram:article_id=302175

https://www.freitag.de/autoren/niquelouder/die-rolle-der-db-im-bahnstreik

 

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„Streikende Lokführer werden in die Nähe von Terroristen gestellt“ – Links zu zwei Artikeln über den aktuellen Bahnstreik

„Weil es die Hohenloher natürlich auch betrifft und die Propaganda und Desinformation in den so genannten Leitmedien inzwischen unerträglich geworden ist: hier zwei tolle Beiträge zum Bahnstreik. Lesens- und hörenswert!“, schreibt ein Hohenlohe-ungefiltert-Leser.

Informationen zugesandt von einem Hohenlohe-ungefiltert-Leser

Die Links zu zwei Beiträgen über den aktuellen Bahnstreik:

http://www.deutschlandfunk.de/gdl-streiks-wir-sind-in-die-naehe-von-terroristen-gestellt.694.de.html?dram:article_id=302175

https://www.freitag.de/autoren/niquelouder/die-rolle-der-db-im-bahnstreik

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„Sozialticket im Kreis Heilbronn soll zum Jahreswechsel 2014/2015 kommen“ – Die Linke meint: „Was lange währt, wird endlich gut“

„Was lange währt, wird endlich gut“, könnte man zur Einführung des Mobilitätstickets (Sozialticket) im Stadt- und Landkreis Heilbronn zum Jahreswechsel 2014/2015 sagen. Einstimmig hat der Kreistag Heilbronn die Einführung des Mobilitätsticket für Hilfeempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II und XII angenommen.

Von Florian Vollert und Johannes Müllerschön, Fraktion DIE LINKE im Heilbronner Kreistag

Gehen von keinem Defizit aus

Die Einführung ist an das E-Ticket des HNV (Heilbronner Hohenloher Haller Nahverkehr) gekoppelt und wird ab dem 1. Januar 2015 zu beziehen sein. Das Ticket ist eine Variante des Sahnetickets, das bereits im laufenden Jahr vom Seniorenticket zu einem Ticket für alle ausgebaut wurde. Es kostet 44,50 Euro pro Monat und beginnt unter der Woche um 8 Uhr morgens. Beim neuen Mobilitätsticket bezahlen die Hilfeempfänger 20 Euro, für den Rest von 24,50 Euro garantiert der Landkreis eine Defizitabdeckung für den HNV. Wir gehen allerdings von keinem Defizit aus.

Sozial ausgegrenzt

Wir freuen uns, dass alle Kreisräte für das Ticket gestimmt haben und sich die Verwaltung gegenüber den Verkehrsunternehmen für die Einführung eingesetzt hat. Als Kreisräte der LINKEN wurden wir bei der Kreistagsitzung am 20. Oktober 2014 von einer Hartz-4-Bezieherin aus einer Landkreisgemeinde begleitet. Bei der Anfahrt erzählte sie uns von ihren Schwierigkeiten, da selbst Fahrten zu Bewerbungsgesprächen eigentlich zu teuer sind (erstattet wird das Fahrtgeld erst später). Als geselliger Mensch leide sie auch unter der sozialen Ausgrenzung, da das Geld für Mobilität fehlt. Auf der Heimfahrt war sie erleichtert bei der Aussicht auf ein baldiges Mobilitätsticket.

Bessere Auslastung

Begonnen hatte das gemeinsame Streiten für ein Sozialticket 2012 mit dem Heilbronner Sozialforum. Nach ersten kühlen Reaktionen, gerade auch beim HNV, konnte mit guten Argumenten und entsprechenden Veranstaltungen für die neue “Kundengruppe” geworben werden. Denn, wie Erfahrungen in Köln zeigten, entstehen durch ein Mobilitätsticket/Sozialticket keine zusätzlichen Kosten, dafür eine bessere Auslastung.

Die Linke als Streiterin fürs Sozialticket

DIE LINKE war von Anfang an eine Streiterin für das Sozialticket und arbeitet im Sozialforum für eine Verbreitung der Idee. Entsprechende Aktivitäten im Kreistag können auf der Homepage der Kreistagsfraktion nachgelesen werden: http://kreistag.die-linke-heilbronn.de/?s=sozialticket

Noch kein Sozialticket in Hohenlohe und Schwäbisch Hall

Der Hohenlohekreis und der Landkreis Schwäbisch Hall, ebenfalls Gesellschafter in dem HNV, werden vorerst kein Mobiltitätsticket einführen. DIE LINKE in Hohelohe hatte bereits im Mai 2014 auf die Vorzüge des Tickets in einer Veranstaltung in Öhringen hingewiesen und forderte die Einführung eines Sozialtickets im ganzen HNV-Bereich: http://kreistag.die-linke-heilbronn.de/die-linke-fordert-sozialticket-im-gesamten-hnv-bereich/

Weitere Informationen und Kontakt:

Florian Vollert und Johannes Müllerschön / Fraktion DIE LINKE im Heilbronner Kreistag

http://kreistag.die-linke-heilbronn.de/?s=sozialticket

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„Ausbau der regenerativen Stromerzeugung ist mitverantwortlich für fortdauernde Stromverschwendung“ – Offener Brief zum Thema Windenergie entlang der Kohlenstraße bei Michelbach/Bilz

Einen Offenen Brief zum Thema „Windenergie entlang der Kohlenstraße“ hat Roland Hölzel-Werner aus Michelbach/Bilz geschrieben. Darin beschreibt der Autor auch Thesen zu Auswirkungen von Windstrom auf die Umwelt. Anlass für den Brief gab die Erörterung der Einwendungen gegen die Windkraftplanungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall, die vor kurzem in Michelbach/Bilz stattgefunden hatte.

Offener Brief von Roland Hölzel-Werner, Michelbach/Bilz

Offener Brief zum Thema Windenergieanlagen entlang der Kohlenstraße

Sehr geehrter Herr Gentner, sehr geehrter Herr Wiedemann,
als Michelbacher Neubürger hatte ich in der vergangenen Woche Gelegenheit, die Diskussi-
on über die Einwendungen gegen den von den Stadtwerken Schwäbisch Hall geplanten Bau
von sieben Windenergieanlagen (WEA) im Wald entlang der Kohlenstraße in Teilen zu ver-
folgen. Zu zwei von Ihnen dort gemachten Aussagen möchte ich Ihnen nachfolgend meine
Gedanken darlegen.

Die erste Aussage kam von Herrn Wiedemann und lautete sinngemäß so, dass bei der Ent-
scheidung über die Genehmigung der WEA eine Abwägung zwischen Natur-  und Land-
schaftsschutz auf der einen und Klimaschutz auf der anderen Seite zu treffen sei. Die zweite
Aussage kam von Herrn Gentner und lautete – ebenfalls nicht im Wortlaut, sondern sinnge-
mäß – in meiner Erinnerung so, dass die Gegner der WEA Verantwortung trügen für die
Überschwemmungen in Indonesien.
Ich interpretiere diese Aussage so, dass durch den Widerstand gegen WEA dem Klimawan-
del Vorschub geleistet werde. Die Aussage von Herrn Wiedemann interpretiere ich so, dass
bei der Entscheidung über die Genehmigung der WEA den Beeinträchtigungen beim Natur-
schutz durch den Bau dieser Anlagen auf der Sollseite der Nutzen für die Umwelt in Form
der Einsparung klimaschädlicher Emissionen auf der Habenseite gegenübergestellt und
dann in einer Güterabwägung bilanziert werden soll.
Die negativen Folgen für die Natur und die Beeinträchtigung des Naherholungsraums für die
Anwohner wurden bei der Erörterung ausführlich diskutiert und ich gehe davon aus, dass
diese bei der Bewertung entsprechend gewürdigt werden. Mein gedanklicher Ansatz betrifft
den zu erwartenden Nutzen der Anlagen für die Umwelt, weil dieser in der Debatte nur wenig zur Sprache kam. Meines Wissens beschränkte sich die Diskussion darauf, ob die von den Stadtwerken prognostizierte jährliche Stromerzeugung von 46.000 MWh plausibel sei und die Feststellung von Herrn Gentner, dass durch den erzeugten Windstrom jährlich mehr als 25.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) eingespart würden.
Die Plausibilität der angegebenen Strommenge möchte ich nicht diskutieren, da ich zugege-
benermaßen Laie in Punkto Windenergieanlagen bin. Allerdings befasse ich mich seit nun-
mehr 3 Jahrzehnten beruflich mit Energiefragen, speziell mit den Themen Energieeinspa-
rung, rationelle Energieerzeugung und den Auswirkungen der Energieerzeugung auf die
Umwelt.
Mit der Aussage, die WEA würden jährlich mehr als 25.000 Tonnen CO2 einsparen sind an-
gesichts der komplexen Zusammenhänge im Energiesektor die Umweltauswirkungen mit-
nichten ausreichend beschrieben! Schon deshalb, weil diese Zahl nicht stimmt. Aber auch,
weil der durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) initiierte massive Ausbau der rege-
nerativen Stromerzeugung weitere erhebliche Auswirkungen auf den Energiemarkt in
Deutschland und darüber hinaus hat. Ich habe mir daher erlaubt, nachfolgend einige Thesen
betreffend die Auswirkungen von Windstrom zu formulieren.

Thesen zur Auswirkung von Windstrom auf die Umwelt im Kontext der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland

Die nachfolgend formulierten Thesen gelten, abgesehen von den spezifischen Eigenheiten
der Windstromerzeugung in weiten Teilen auch für Strom aus anderen regenerativen Quel-
len.
1. Die tatsächlich erreichte CO2-Einsparung beträgt weniger als 40 Prozent des von den
Stadtwerken angegebenen Werts. Im Jahr 2002 wurden in Deutschland 519 TWh Strom verbraucht. Die CO2-Emission der Stromerzeugung betrug 329 Mio. t. Im Jahr 2012 wurden in Deutschland 550 TWh Strom erzeugt und 527 TWh Strom verbraucht. Die CO2-Emission der Stromerzeugung betrug 317 Mio. t. Bezogen auf den Stromverbrauch betrug die Emission 2002 somit 634 g/kWh, 2012 waren es dagegen 601 g/kWh. Wäre der Strom in 2012 genauso produziert worden, wie in 2002, hätte die CO2-Emission 334 Mio. t betragen. Bilanziert betrug also die effektive CO2-Einsparung durch die verstärkte Produktion von regenerativem Strom 334 Mio.t – 317 Mio. t = 17 Mio. t. Im betrachteten Zeitraum stieg die Stromerzeugung (netto) aus regenerativen Quellen von 41 auf 123 TWh. Die Erhöhung um 82 TWh erbrachte somit effektiv 17 Mio. t. CO2-Einsparung. Spezifisch entspricht das einer CO2-Einsparung von 207 g/kWh regenerativ erzeugtem Strom!

Die tatsächliche CO2-Einsparung liegt also nur bei 38 Prozent der von den Stadtwerken auf ihrer Webseite angegebenen 543 g/kWh Windstrom. Wird nicht die Netto- sondern die (ca. 16 Prozent höhere) Bruttostromerzeugung zugrunde gelegt, ist die Bilanz sogar noch deutlich schlechter.

Wie ist das möglich?

• Es wird nicht (nur) der Strom ersetzt, den man ersetzen möchte. Tatsächlich wurde durch den massiven Ausbau der regenerativen Stromerzeugung keine einzige Kilowattstunde Koh-
lestrom eingespart. Es wird im Gegenteil mehr Kohlestrom produziert denn je. • Reduziert wurde allerdings die Produktion von Strom aus Gaskraftwerken, welche die umweltfreundlichsten konventionellen Kraftwerke darstellen.

Ursachen für diese Entwicklung sind:

1. der Verfall der Strompreise an der Börse durch das Überangebot an regenerativem Strom,

2. das Vorhandensein eines Überangebots an billigen CO2 – Verschmutzungszertifikaten, das die gewaltigen Emissionen aus Kohleverstromung billig werden lässt (und für deren Vorhandensein zumindest zum Teil der viele regenerative Strom verantwortlich ist)

3. billige Importkohle durch den Verfall der Kohlepreise wegen Frackings in den USA.

• Ein Teil des EEG-Stroms wird exportiert und fällt damit in der Emissionsbilanz weg.
Während in den neunziger Jahren die deutsche Stromhandelsbilanz relativ ausgeglichen war, weist deutsche Stromhandelsbilanz seit 2003 einen beträchtlichen Exportüberschuss auf. Im Jahr 2013 erreichte der Stromimport den tiefsten Stand seit 1998, während der Stromexport einen Rekordwert von 33,8 TWh aufweist.  Das entspricht mehr als 22 % des in diesem Jahr erzeugten EEG-Stroms.

2. Von der Bevölkerung hoch subventionierter Strom wird billig ins Ausland verramscht.

Wie bereits oben dargestellt, exportiert Deutschland erst seit dem großen Erfolg des EEG kontinuierlich und in nennenswertem Umfang Strom ins Ausland. 2013 waren das 33,8 TWh entsprechend mehr als 22 Prozent des erzeugten EEG-Stroms. Die EEG-Umlage betrug im Jahr 2013 insgesamt 20,4 Milliarden Euro. Das entspricht einer „Stromexportförderung“ durch die deutschen Verbraucher über das EEG in Höhe von 4,55 Milliarden Euro.

3. Der Ausbau der regenerativen Stromerzeugung ist mitverantwortlich für fortdauernde Stromverschwendung.

Der massive Ausbau der regenerativen Stromerzeugung erzeugt ein Strom-Überangebot, das zu einem Verfall der Strompreise führt.  Tatsächlich ist es so, dass der Stromverbrauch seit 2009 praktisch (abgesehen von konjunkturellen, oder witterungsbedingten Gründen) nicht gesunken ist. Ursache ist möglicherweise eine EEG-Gesetzgebung, die faktisch eine doppelte Quersubventionierung von Großverbrauchern durch Privathaushalte und Kleinverbraucher ist (und somit „kostenneutral“ für die Politik, die sie beschlossen hat). Doppelt deshalb, weil neben der direkten Subventionierung durch die Befreiung von der EEG-Umlage die Strompreise durch das Überangebot aufgrund der zusätzlichen regenerativen Energie stetig sinken (nur für Großverbraucher natürlich).
Während die EEG-Umlage auf mittlerweile 62,40 €/MWh gestiegen ist, sinkt der Baseload-Preis für Strom an der Leipziger Strombörse seit Jahren kontinuierlich. Der KWK-Index lag 2011 im Jahresmittel noch bei 51,14 €/MWh, 2013 waren es noch 37,79 €/MWh, der aktuelle Wert für April 2014 ist 31,58 €/MWh.

Strom ist zu billig

Wenn Strom so billig ist, lohnt sich keine Investition in Energiesparen. Das kann ich im Übrigen aus der eigener Erfahrung bei Industrieprojekten bestätigen. Die Stromverbrauchsstatistik ist allerdings nicht einheitlich. Während der Stromverbrauch der
Sondervertragskunden von 2000 bis 2012 konjunkturbedingt schwankt, tendenziell aber leicht ansteigt, sinkt der Verbrauch der Tarifkunden stetig von 175 TWh auf 149 TWh, also um 15 Prozent. Die Tarifkunden haben auch mindestens doppelt so hohe Strompreise zu zahlen wie Sondervertragskunden, selbst wenn diese nicht EEG-befreit sind.

Strom wird nur gespart, wenn es sich wirtschaftlich lohnt

Im Ergebnis zeigt die Statistik das, was unmmittelbar einleuchtet: Energie wir ausschließlich dann gespart, wenn es sich wirtschaftlich lohnt und es lohnt sich nur, wenn Energie teuer ist (für alle, nicht nur für die „kleinen“). Teuer wird Energie nicht dann, wenn es sie wie jetzt im Überangebot gibt.

4. Es wird teilweise Strom erzeugt, den niemand will und niemand braucht.

Es gibt Firmen, die ihr Geld damit verdienen, diesen Strom zu vernichten. So unglaublich es für den einfachen Bürger klingen mag: Die Vernichtung von überschüssigem EEG-Strom ist mittlerweile ein Geschäftsmodell. Mir selbst wurde im vergangenen Jahr das Angebot angetragen, in einem großen Schwimmbad regenerativen Überschussstrom zu entsorgen. Den Strom gibt es kostenlos, die technischen Anlagen zum Verheizen des Stroms samt kompletter Peripherie ebenfalls. Und als Bonus noch eine Prämie von bis zu 5.200 €/MW „Entsorgungskapazität“ im Jahr.
Das Ganze nennt sich „Power to heat“ und wird als Maßnahme zur Stabilisierung der Energiewende angepriesen. Beispiele können im Internet reichlich angesehen werden. Beispielhaft ein Zitat eines Anbieters: „In der Vergangenheit war das Erhitzen von Wasser oder anderer Medien mit Hilfe von elektrischer Energie nicht besonders kostengünstig. Durch den vermehrten Einsatz und der Einspeisung von erneuerbaren Energien ins Stromnetz ist dieses Vorgehen nun deutlich lukrativer. Grund hierfür sind die schwankende Einspeisung sowie die schwankende Abnahme der Verbraucher. Hierdurch kommt es zwischenzeitlich immer wieder zu einem deutlichen Überschuss an zur Verfügung stehender Energien. Neben der hieraus entstehenden Netzinstabilität (Schwankung der Netzfrequenz) sind stark sinkende Strompreise (in Momenten des Überschusses) auf dem Energiemarkt die Folge. Diese beiden Gründe machen den Einsatz von elektrisch betrieben Durchlauferhitzern zum einen nicht nur notwendig und wichtig, sondern zum anderen, wie bereits erwähnt auch sehr lukrativ.

Beispiele von Anbietern:

startseite

http://www.heatpool.de/, http://www.schniewindt.de/power-to-heat-pth/,

http://enerstorage.de/?gclid=COyYq-m1wMECFSoKwwodyZ0A2A, …

Jede dieser entsorgten Kilowattstunden wird derzeit vom Verbraucher mit 6,24 Ct (zuzüglich
Mehrwertsteuer) subventioniert.

5. Das EEG verpflichtet die Verbraucher dazu, auch Strom zu bezahlen, der gar nicht erzeugt wird!

Schon jetzt kann der regenerativ erzeugte Strom nicht immer im Netz aufgenommen und verbraucht werden. Deshalb müssen alle Erzeugungsanlagen mit Mehr als 100 kW Leistung mit Einrichtungen zur Reduzierung, bzw. Abschaltung durch den Netzbetreiber ausgestattet werden. Wird der Strom nicht benötigt, kann der Netzbetreiber die Anlage abschalten. Der Skandal ist, dass der Strom, der gar nicht erzeugt wurde, aber hätte erzeugt werden können trotzdem von uns Verbrauchern bezahlt werden muss. Die Betreiber der Erzeugungsanlage haben nämlich Anspruch auf 95 Prozent der durch die Abschaltung entgangenen Einnahmen. Bei mehr als einem Prozent Abschaltung sogar auf 100 Prozent.
Interessanterweise erfolgt die Bezahlung nicht über die EEG-Umlage, die ansonsten noch weiter ansteigen würde, sondern wird in den Netzentgelten versteckt (EEG §15 Härtefallregelung)!

Weiterhin interessant ist in diesem Zusammenhang, dass speziell bei Windkraftanlagen die Wirtschaftlichkeit oft von wenigen Volllasttagen im Jahr abhängig ist. Dass an diesen wenigen Tagen auch die Anlagen anderer Betreiber Volllast erzeugen und dass dadurch die Sättigung der Netze erreicht werden könnte und Anlagen abgeschaltet werden müssen, wird mit zunehmendem Ausbau wahrscheinlicher. Den Betreibern kann es egal sein, ob eine Anlage läuft oder nicht, da sie entschädigt werden.

6. Der massive Ausbau der regenerativen Stromerzeugung ist mitverantwortlich dafür, dass der Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung stagniert.

Kraft-Wärme-Kopplung mit Erdgas ist die umweltfreundlichste Art der Stromerzeugung mit konventioneller Energie und eines der Markenzeichen der Stadtwerke Schwäbisch Hall. Kraft-Wärme-Kopplung mit Anlagen, wie sie die Stadtwerke betreiben, bietet auch eine sehr effektive und kostengünstige Möglichkeit, Schwankungen in der Stromerzeugung bei regenerativen Anlagen auszugleichen und ist daher für ein Gelingen einer Energiewende unentbehrlich. Allerdings ist die Kraft-Wärme-Kopplung durch die derzeitige Entwicklung aufgrund des „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) ernsthaft in Gefahr, was auch den Stadtwerken Anlass zur Sorge bereiten dürfte.
Seit 2003 stagniert die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der allgemeinen Versorgung bei zirka 50 TWh/a. Dieser Wert bleibt nur konstant, will kleine BHKW in privater Trägerschaft zur Eigenstromerzeugung weiter steigen. Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung zur Fernwärmeversorgung werden praktisch nicht mehr gebaut, weil sie durch den Verfall des Börsenstrompreises nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Die Realisierung der ursprünglich in den Meseberger Eckpunkten (Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung) festgeschriebenen Zielsetzung einer Verdopplung der Anteils an KWK-Stroms auf 25 Prozent bis 2020 ist ferner denn je. Das (so schon minimale) Förderlimit von 750 Millionen Euro wurde 2012 gerade zu einem Drittel ausgeschöpft! Eine am 2. Oktober 2014 veröffentlichte Studie im Auftrag des Bundeswirtschafts- und Energieministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass die KWK-Stromerzeugung unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen bis zum Jahr 2020 stagnieren wird.
Das Fazit der Studie, nämlich die Notwendigkeit einer massiven Erhöhung der KWK-Förderung zielt allerdings in die ebenso falsche Richtung wie das „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG).

Sehr geehrter Herr Gentner, sehr geehrter Herr Wiedemann,
meine Absicht ist, mit dem voranstehend Gesagten den Blick auf die Problematik im Zusam-
menhang mit dem „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) um einige Aspekte zu erweitern,
die in der bisherigen Diskussion und möglicherweise auch in Ihrer persönlichen Abwägung
im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der WKA entlang der Kohlenstraße nicht ausrei-
chend gewürdigt wurden.
Zielsetzung aller Bemühungen im Klimaschutz muss meines Erachtens sein, mit den verfüg-
baren Mitteln die maximal mögliche Verringerung klimarelevanter Emissionen zu erreichen.
Die Erzeugung regenerativer Energie ist kein Wert an sich, sondern muss immer in diesem
Gesamtkontext bewertet werden. Energieverbrauch wird nicht „gut“ dadurch, dass die verbrauchte Energie regenerativ erzeugt wurde. Deshalb kann es nicht richtig sein, durch Abnahmegarantien im Überfluss regenerative Energie zu erzeugen und dann verzweifelt einen Absatzmarkt zu suchen. Damit wird die gute Absicht ins Gegenteil verkehrt. Ebenso verkehrt ist es und es kann nicht im Sinn der Stadtwerke sein, wenn regenerative Energie die Kraft-Wärme-Kopplung verdrängt.

Verbrauch von konventioneller Energie muss teurer werden

Mein Fazit ist, dass ein weiterer Ausbau der regenerativen Energien ohne eine grundlegende
Reform der politischen Rahmenbedingungen nicht hinreichend zielführend ist. Momentan sehe ich keinen Zusammenhang zwischen einer erzeugten Kilowattstunde Windstrom und einer vermiedenen Kilowattstunde Kohlestrom. Im schlimmsten Fall sehe ich durch den Verfall der Strompreise aufgrund des Überangebots an Strom und fehlender Sparanreize das Gegenteil. Es sieht für mich nicht so aus, als ob das derzeitige Energiekonzept – mit dem Geld der Allgemeinheit regenerative Energien zu finanzieren, die „Großen“ von der Finanzierung auszusparen und ansonsten alles dem freien Spiel der Märkte zu über-
lassen – funktioniert.
•         Energie wir ausschließlich dann gespart, wenn es sich wirtschaftlich lohnt und nicht
dann, wenn es sie wie jetzt im Überangebot gibt.
•         Regenerative Energie ersetzt nur dann konventionelle Energie, wenn sich die konventionelle Energie nicht mehr wirtschaftlich vermarkten lässt. Deshalb muss der Verbrauch von konventioneller Energie teurer werden, nicht wie derzeit immer billiger. Hierbei handelt es sich natürlich um einen politischen Ansatz, aber angesichts der derzeitigen (Fehl-)Entwicklung im Energiemarkt halte ich ein „weiter so“ für unverantwortlich. Es hat sich gezeigt, dass die Menschen zum Schutz der Umwelt bereit sind, erhebliche Mehrkosten zu akzeptieren. Allerdings dürfen sie dann auch erwarten, dass diese derzeit 23,6 Milliarden Euro Zusatzkosten pro Jahr auch so effektiv wie möglich eingesetzt werden. Das gilt in besonderem Maß für die Anwohner solcher Anlagen, von denen verlangt wird, neben den Kosten auch noch die massiven Eingriffe in die Natur und in den Naherholungsraum der Menschen hinzunehmen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Entscheidung hinsichtlich des Baus der WKA entlang der
Kohlenstraße nochmals zu überdenken. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und wäre dankbar über eine Rückmeldung zu diesem Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Hölzel-Werner

Vielen Dank!

Justinus-Kernerstraße 7
74544 Michelbach/Bilz
hw@novatech-energieplan.de

Der Offene Brief mit allen Schaubildern und Grafiken:

Energiewende_Brief

 

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„Werden wir von multiplen Persönlichkeiten regiert?“ – Leserbrief zum geplanten „Naturstromspeicherkraftwerk“ in Gaildorf

Werden wir von multiplen Persönlichkeiten regiert?, fragt Beate Braun aus Michelbach/Bilz in einem Leserbrief zu dem geplanten „Naturstromspeicherkraftwerk“ in Gaildorf.

Leserbrief von Beate Braun, Michelbach/Bilz

Die Rodung hat begonnen, der Bagger rollt

Ein Beispiel: Der Landtagsabgeordnete und kürzlich als Petitionsberichterstatter nach Befangenheitsvorwurf zurückgetretene Nikolaos „Nik“ Sakellariou, hat sich stets für das so genannte Naturstromspeicherkraftwerk in Gaildorf ausgesprochen. Es liefere einen wichtigen Beitrag zur Energiewende bei uns in der Region, soundso viele Haushalte würden mit Strom versorgt. Doch, oh Wunder! Plötzlich, während seines Wahlkampfes um den Bürgermeisterposten in Gaildorf, diente das Projekt nur noch Schauzwecken. Beruhigend sprach Sakellariou auf die Gaildorfer ein: die Anlage stehe doch die meiste Zeit still, werde nur zu Schauzwecken gebaut, für Interessierte aus aller Welt, zum Beispiel Chinesen. Wozu also die ganze Aufregung um Schattenwurf, Lärm und Infraschall?

Ja, was denn nun?

Eines jedenfalls ist sicher: Die Rodung hat begonnen, der Bagger rollt und mit der Rubel. Gier, Prestige und Macht frisst Seele – und offenbar zudem Verstand.

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„TTIP: Agrarminister Schmidt verharmlost die Gefahren“ – Kritik des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Zum TTIP-Workshop im Bundeslandwirtschaftsministerium geben Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik, und Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine gemeinsame Erklärung ab. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die Erklärung in voller Länge.

Von Harald Ebner, Grünen-Bundestagsabgeordneter der Wahlkreises Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Es wird Sand in die Augen gestreut

Christian Schmidt nimmt die Befürchtungen der Menschen zum TTIP (Geplantes Freihandelabkommen mit den USA) trotz gegenteiliger Beteuerungen nicht ernst. Im Gegenteil: Er streut den Menschen vorsätzlich Sand in die Augen, wenn er ernstzunehmende Befürchtungen lapidar beiseiteschiebt und fundierte Kritikpunkte als „Mythen“ diffamiert.

Nicht vorsätzlich in den Ruin treiben

Dass etwa die bäuerliche Qualitäts-Landwirtschaft in Deutschland und Europa zu den TTIP-Verlierern gehören würde, hat kürzlich sogar das ansonsten TTIP-freundliche ifo-Institut ausgerechnet. Wer auf diesem Gebiet ernsthaft mit der hochindustrialisierten, auf Masse getrimmten US-Landwirtschaft konkurrieren will, treibt unsere kleinstrukturierten bäuerlichen Betriebe mit all ihren Leistungen für Umwelt, Kulturlandschaft, Beschäftigung und gesunde Lebensmittelproduktion vorsätzlich in den Ruin.

Verbraucherschutzstandards und Regelungshoheit wichtig

Für europäische Verbraucherschutzstandards und Regelungshoheit will Herr Schmidt sich in den TTIP-Verhandlungen mit Nachdruck einsetzen. Schön, wenn er damit Erfolg hat – aber wenn nicht? Diese Bereiche müssen komplett aus den Verhandlungen ausgenommen werden. Ein Freihandelsabkommen kann nur erfolgreich sein, wenn es die breite Unterstützung der Öffentlichkeit findet. Dazu muss aber nicht die Bevölkerung TTIP-kompatibel gemacht werden, sondern das TTIP bevölkerungskompatibel. Ein erfolgreiches Abkommen muss vollkommen transparent und so gestaltet sein, dass sein offensichtlicher Nutzen die Menschen überzeugt. Und das wird nur über einen kompletten Neustart der TTIP-Verhandlungen gelingen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030/227-730 28

Fax: 030/227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet:

www.harald-ebner.de

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„Für eine gerechte Verteilung lebenswichtiger Güter“ – Eine-Welt-Tag im Bahnhof Schwäbisch Hall

Ein Eine-Welt-Tag findet am Samstag, 18. Oktober 2014, von 10 Uhr bis 22 Uhr, im Bahnhof Schwäbisch Hall statt. Veranstalter sind der Haller Freundeskreis Afrika e.V. und der Verein der Lebenskünstler.

Vom Freundeskreis Afrika e.V., Schwäbisch Hall

Ein vielfältiges Programm ist geboten:

10 bis 13 Uhr: Angebote von entwicklungspolitischen Workshops zu: Wasser/gerechte Verteilung; Flucht und Migration (mit Freundeskreis Asyl Schwäbisch Hall); Islam & Frieden; Kunst und entwickungspolitisches Engagement.

14 Uhr: Ausstellungseröffnung „Ölbiographien“, hier geht es um die Erdölförderung im Tschad und deren soziale und Ökologische Folgen, mit Martin Petry, ehemaliger Mitarbeiter von Brot für die Welt und Djeralar Miankeol, Menschenrechtsaktivist und Betroffener aus dem Tschad.

15 bis 18 Uhr: Markt der Möglichkeiten (Gruppen, Vereine, Initiativen stellen ihre Arbeit vor – hier können Sie sich gerne noch beteiligen!)

Ab 20 Uhr: Benezifkonzert mit Michael Dikizeyeko & Band, zugunsten eines AIDS-Projekts für junge Erwachsene in Togo/Westafrika. Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen und Kontakt:

Freundeskreis Afrika e.V., Haus der Bildung, Salinenstraße 6-10, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791-970 6631

E-Mail: heide.oechslen@afroprojects.org

Internet: www.afroprojects.org

Weitere Details zum Programm:

10 Uhr bis 13.00 Uhr:

Die WORKSHOPs 1 bis 4 finden im Haus der Bildung (Volkshochschule/VHS) Schwäbisch Hall, Salinenstraße 6 bis 10, statt.

WORKSHOP 1:

Islam als friedliche Religion?

Islam wird häufig gleichgesetzt mit kriegerischen Auseinandersetzungen und Bedrohungen. Die Verbindung von Islam und Frieden findet kaum Beachtung. Der Workshop wird sich mit dieser These und der Antithese beschäftigen. Referentin: Hala Elamin, Vorsitzende Freundeskreis Afrika e.V. Schwäbisch Hall.

WORKSHOP 2:

Wasser, ein kostbares Gut!

Durch Bevölkerungswachstum und Klimawandel verringern sich die Wassermengen, die der Weltbevölkerung pro Kopf zur Verfügung stehen. Wassermangel hat gesundheitliche Probleme zur Folge, bedroht die Versorgung mit Nahrungsmitteln und führt schließlich zu Konflikten um den Zugang zu Wasser. Ein besonderes Problem liegt darin, dass das Wasser, das weltweit zur Verfügung steht, ungleich verteilt ist. Dieser einen verständlich aufbereiteten Zugang zur schwierigen und komplexen Problematik der schwindenden Wasserressourcen. Referent: Claude Keil, Bildungsbeauftragter für globales Lernen, epiz Reutlingen.

WORKSHOP 3:

Deutschland – das gelobte Land?

Fluchtgründe und Fluchtwege. Mit dabei sind Menschen aus verschiedenen Ländern, die nach Deutschland geflüchtet sind und über ihre Beweggründe, ihre Flucht und ihre Situation hier in Deutschland sprechen werden. Referentinnen: Hanna Hald und Edith Zimmer, Freundeskreis Asyl Schwäbisch Hall.

WORKSHOP 4:

Kunst tut gut – wie Kunst und Kultur etwas in der Welt bewegen können

In diesem Workshop wird die Idee vorgestellt, wie man durch kulturelle Veranstaltungen entwicklungspolitische Projekte unterstützen kann. BesondersÜbersicht Tagesprogramm

14 Uhr bis 15 Uhr: ERÖFFNUNG DER AUSSTELLUNG „ÖLBIOGRAPHIEN“

Bahnhof Schwäbisch Hall

15.00 Uhr bis 18 Uhr: MARKT DER MÖGLICHKEITEN

Bahnhof Schwäbisch Hall

20 Uhr bis 22 Uhr: BENEFIZKONZERT mit MICHAEL DIKIZEYEKO&BAND
Bahnhof Schwäbisch Hall

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