„Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle“ – Kommentar von Annette Sawade (SPD)

Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder des Unterausschusses Kommunales in ihrer Sitzung am 6. Oktober 2014 für den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD über „Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle“ (Drucksachennummer 18/1973). Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen sprachen sich gegen den Antrag aus.

Vom Abgeordnetenbüro Annette Sawade, SPD-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Ländlicher Raum braucht bessere Finanzierungsmöglichkeiten

„Wir haben damit unser Vorhaben einer flächendeckenden Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 unterstrichen“, so Annette Sawade, die zugleich Vorsitzende des Unterausschusses ist. Die Politikerin wisse, dass es sich dabei um ein sehr ehrgeiziges Ziel handele. „Schließlich genügt ein Blick in meinen Wahlkreis und die hier vorhandenen „weißen Flecken“. Wir haben uns aber das Ziel gesetzt, die digitale Spaltung zwischen den urbanen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden. Das ist ein sehr anspruchsvolles Ziel, lag doch Ende 2013 die diesbezügliche Versorgungsquote erst bei knapp 60 Prozent (konkret: 16 Prozent im ländlichen und 80 Prozent im städtischen Raum).“ Daraus werde deutlich, so Annette Sawade weiter, dass insbesondere im ländlichen Raum die Finanzierungsmöglichkeiten erweitert werden müssten. Auch müsse unter anderem eine bessere Koordinierung bei Baumaßnahmen und Genehmigungen ermöglicht werden.

Ziel: Flächendeckende Grundversorgung

Das Ziel der flächendeckenden Grundversorgung wurde bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD festgehalten. Neben den Mitgliedern der Bundestagsfraktionen sprachen zu dem Antrag auf Einladung der Ausschuss-Vorsitzenden Tim Brauckmüller (Breitbandbüro des Bundes), Thomas Abel (Verband kommunaler Unternehmer) und Skander Morgenthaler (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur).

Sawade: „Gewerbesteuer ist notwendig“

Der Unterausschusses Kommunales beriet darüber hinaus über den Antrag der Fraktion Die Linke „Gemeindewirtschaftssteuer einführen – Kommunalfinanzen stärken“. Dieser wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Annette Sawade informierte, dass ihre Fraktion eine Abschaffung der Gewerbesteuerumlage nicht unterstützen könne. Daraus würde lediglich eine Verschärfung der Diskrepanz zwischen reichen und armen Kommunen resultieren. „Deshalb begrüße ich sehr, dass von den Koalitionsfraktionen die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Gewerbesteuer stark unterstützt und befürwortet wird“, so die Abgeordnete abschließend.

Weitere Informationen und Kontakt:

Abgeordnetenbüro Annette Sawade, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030-227 71210

Fax: 030-227 76501

E-Mail annette.sawade.ma02@bundestag.de

Internet: http://www.annette-sawade.de/

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„BI Pro Limpurger Berge: Lücken und Fehler im Bauantrag der Stadtwerke Hall“ – Einwendungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung in Michelbach/Bilz erörtert

Bürger aus Michelbach/Bilz und anderen Kreisgemeinden haben gegen die Windkraftpläne der Stadtwerke Schwäbisch Hall Einwendungen erhoben. Die teilweise über 30 Seiten umfassenden Ausarbeitungen dokumentieren die negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft und die gesundheitlichen Gefahren für Bewohner in der Nachbarschaft der geplanten Anlagen. Am Dienstag, 14. Oktober 2014, um 14.30 Uhr sollen in der Rudolf-Then-Halle in Michelbach/Bilz Bürgereinwendungen zum Bauantrag der Stadtwerke für Windkraftanlagen in den Limpurger Bergen erörtert werden. Die Veranstaltung ist öffentlich.

Von der Bürgerinitiative „Pro Limpurger Berge“, Dr. Karl-Heinz Glandorf, Michelbach/Bilz

BI zweifelt Windgutachten der Stadtwerke an

Die BI Pro Limpurger Berge weist nach eigenen Angaben Lücken und Fehler im Bauantrag hinsichtlich der Schall- und Infraschallimmissionen und beim Schattenwurf nach und kritisiert gravierende Lücken und Fehler bei den Naturschutzgutachten der Stadtwerke Schwäbisch Hall. Vor allem kritisiert sie das im Bauantrag vorgelegte Windgutachten der Stadtwerke und bezweifelt, dass die Windhöffigkeit in den Limpurger Bergen ausreicht, um die im Windenergieerlass verlangte Mindestwindgeschwindigkeit zu erreichen. Denn nur wenn diese ausreicht, ist laut Windenergieerlass eine Naturzerstörung zu akzeptieren. Die BI vermutet, dass für die Stadtwerke politische Vorgaben Vorrang vor realistischen Wirtschaftlichkeitsberechnungen haben. Dies hat für andere Stadtwerke ein Fernsehbeitrag der ARD-Sendung Report am 23.09.2014 aufgedeckt:

http://www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/Warum-%C3%96ko-Energie-f%C3%BCr-Stadtwerke-oft-ein/Das-Erste/Video?documentId=23662700&bcastId=310120

Die Hauptkritikpunkte der BI am Bauantrag:

Windhöffigkeit fragwürdig

Schon bei der Auswahl der Standorte wurden die falschen Daten des Windatlasses benutzt. Durch den Baumbestand erniedrigt sich die Windhöffigkeit erheblich, wie aus dem Windatlas selbst hervorgeht. Gemessen wurde laut Bauantrag in dem kurzen Teilzeitraum von April bis Oktober 2013 auch tatsächlich nur 4,9 m/s in 99,9 m Höhe. Dieser Wert liegt deutlich unter den Mindestanforderungen nach dem Windenergieerlass, der eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8 m/s bis 6 m/s in 100 m über Grund fordert.  Die Stadtwerke stützen sich statt dessen auf Hochrechnungen und kommen damit auf einen langfristigen Durchschnittswert von 5,6 m/s in 100 m Höhe. Zugrunde gelegt werden Messergebnisse der weit entfernten Wetterstation Niederstetten, wo der Windatlas Baden-Württemberg eine weit höhere Windhöffigkeit als in den Limpurger Bergen ausweist. Dabei wurden keine aktuellen Daten sondern lediglich Daten aus den Jahren 1996 bis 2009 verwendet. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit nimmt seit 2000 tendenziell ab.

Fehler auch bei Schattenwurf…

Eine auf der Gemeinderatssitzung in Michelbach am 29.01.2014 von den Stadtwerken gezeigte Schattenkarte weist eine weit größere Betroffenheit aus als die Schattenkarte im Bauantrag. Die neue Karte beruht auf einem Papier des Länderausschusses für Immissionsschutz aus dem Jahr 2002. Das damals definierte Mittelungsverfahren ist auf neue Anlagen mit wesentlich längeren Rotorblättern nicht übertragbar.  Das Gutachten der Stadtwerke im Bauantrag ist somit falsch und verharmlost die Beeinträchtigung der Bürger in Michelbach.

…. und Schallimmission

Grundsätzlich in Frage zu stellen ist die Schallimmissionsprognose. Es ist unbestreitbar, dass die hier verwendete Prognosemethode zwar für normale Gewerbebetriebe, aber nicht mehr für hochliegende Quellen anwendbar ist. Die Lärmquelle erstreckt sich von 75 – 200 m Höhe. Hinzu kommt die ungünstige Lage auf dem Berg. Es gibt Messungen, die belegen, dass bei den nächtlichen Luftschichtungen, die in unseren Breiten vorherrschen, die vorgelegten Prognosen überschritten werden. Dies hätte der Gutachter wissen und berücksichtigen müssen. Außerdem muss die Vorbelastungssituation in Wohngebieten durch den vorgeschriebenen Einbau erneuerbarer Wärmequellen wie Wärmepumpen und Kraftwärmekopplung angemessen berücksichtigt werden.

Infraschall nicht ausreichend berücksichtigt

Die gesundheitsgefährdeten Auswirkungen von Infraschall werden im Antrag der Stadtwerke nicht ausreichend berücksichtigt.  Man beruft sich anscheinend auf die Aussage des LUBW-Flyers Infraschall, wo es heißt: „Wenn die Hörschwelle unterschritten ist, gibt es keine Belästigungseffekte“. Dies ist nun durch die Studie des Bundesumweltamtes vom März/Juni 2014 (ISSN 1862-4804) offiziell widerlegt worden. Die neue Studie des Bundesumweltamtes kommt zum Ergebnis,  dass „Infraschall ab gewissen Pegelhöhen vielfältige negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben kann“. Weiter heißt es in dieser Studie wie folgt: „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen.“

Fehlende Rechtsgrundlage

Einen weiteren Schwerpunkt der Einwendungen stellt der Nachweis der fehlenden Rechtsgrundlage dar.

1. Unzulässige Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes

Das Vorhaben „Windpark Kohlenstraße“ wird im Bauantrag als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB behandelt. Genehmigungsfähig ist dieses Vorhaben aber nur, wenn ihm keine öffentlichen Belange entgegenstehen. § 35 Abs. 3 BauGB verweist ausdrücklich auf „Belange des Naturschutzes und der Landschaftpflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert“. Der Bau und Betrieb der geplanten Windkraftanlagen entlang der Kohlenstraße steht dem entgegen. In den Einwendungen wird der hohe Schutzwert der Landschaft detailliert dargelegt und begründet, dass der Bau von 200 m hohen Windkraftanlagen in solch exponierten Lagen wie in den Limpurger Bergen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg  wegen Verunstaltung des Landschaftsbildes unzulässig ist.

2. Immissionsschutz nicht berücksichtigt

Die in § 35 BauGB aufgeführten öffentlichen Belange sind – wie das Wort „insbesondere“ andeutet – keine abschließende Auflistung. Ein Vorhaben ist auch dann nicht zulässig, wenn dadurch die Nachbarschaft durch Immissionen in übermäßiger Weise beeinträchtigt wird. „Nachbarschaft“ im Sinne der Immissionsschutzvorschriften sind Grundstückseigentümer, Mieter und sonstige Personen, die sich im Einwirkungsbereich der Anlagen aufhalten. Diese Schutzwirkung des § 35 BauGB wird im Bauantrag der Stadtwerke nicht berücksichtig.

3. Rechtskräftiger Flächennutzungsplan fehlt    

Die derzeit von der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall geplante Änderung des
bestehenden Flächennutzungsplans und die darin enthaltene Konzentrationszone für
Windenergieanlagen ist – wie in Einwendungen dezidiert und mit Bezug auf die
Rechtsprechung erläutert – rechtswidrig. Insbesondere fehlt die Rechtsgrundlage wegen
rechtsunwirksamer bzw. fehlender Beschlüsse der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Schwäbisch Hall und wegen des eigenmächtiges Handeln der Stadt Schwäbisch Hall
ohne erteilten Auftrag. Grundsätzlich überschreitet ein Gemeindeverwaltungsverband
bei Aufstellung eines Flächennutzungsplanes mit Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen seine Befugnisse. Darüber hinaus ist nicht begründet, weshalb
die übrigen Gebiete der Verwaltungsgemeinschaft nicht als Konzentrationszonen
ausgewiesen werden sollen.

4. Verstoß gegen den Landesentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg stellt besondere Naturräume unter Schutz. So heißt es dort, dass „die überregional bedeutsamen naturnahen Landschaftsräume möglichst unzerschnitten in ihrem landschaftlichen Zusammenhang erhalten und untereinander vernetzt werden“ sollen und dort „überregional bedeutsame Ver- und Entsorgungseinrichtungen … grundsätzlich zu vermeiden“ sind. Der Regionalverband hat daher das Gebiet der nördlichen Limpurger Berge als schutzwürdigen „Regionalen Grünzug“  ausgewiesen. Wegen der  großen Zahl der 200 m hohen Anlagen und dem damit verbundenen immensen Flächenverbrauch stellt der geplante Windpark Kohlenstraße eine unzulässige überregional bedeutsame Versorgungseinrichtung im Sinne des Landesentwicklungsplanes dar.

5. Unzureichende Berücksichtigung der Erschließung

Die wenigen Angaben im Bauantrag der Stadtwerke zur Erschließung sind unzureichend. Sie beschränkten sich darauf, dass  die Erschließung von der Landesstraße L 1066 bei Winzenweiler erfolgt, die Zufahrten für Baufahrzeuge eine Breite von 4,50 Metern haben müssen und nur wenige Kurvenbereiche wegen des Transports der Rotorblätter baumfrei zu halten sind. Die Einwendungen weisen darauf hin, dass  das vorhandene Forstwegenetz für Bauverkehr mit schweren Fahrzeugen nicht geeignet ist. Außerdem ist das vorhandene Wegenetz nicht für Unglücksfälle und Feuerwehreinsätze gerüstet. Die für Gegenverkehr nicht geeigneten Forstwege werden im Brandfall erforderliche Löscheinsätze nicht ermöglichen und können, sollte eine Brandsituation außer Kontrolle geraten, zur tödlichen Falle für die sich im Einsatz befindenden Feuerwehrleute werden.
Die Antragsunterlagen enthalten auch keine Angaben, wer die Kosten für die Wiederherstellung des Wegenetzes zu tragen hat. Damit stehen dem Vorhaben öffentliche Belange wegen unwirtschaftlicher Aufwendungen für Straßen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BauGB entgegen.

6. Keine Angaben zur Entwässerung

Die Bauvorlage der Stadtwerke enthält keine Angaben zur Entwässerung. Im Bauantrag selbst wird darauf hingewiesen, dass der Untergrund der Standorte für die riesigen Fundamente wasserundurchlässig ist. Unter solchen Bedingungen ist nach § 8 LBOVVO die Entwässerung des Vorhabens darzustellen. Es wird auch nicht dargelegt, welche Auswirkungen eine Entwässerung auf die Ökologie hat. Es könnten Bäche – über 20 entspringen an der Kohlenstraße und sind meist als Biotop eingetragen – oder moorige Flächen austrocknen, was massive  Auswirkungen auf Fauna und Flora hätte.

7. Kein gemeindliches Einvernehmen  

Die Gemeinde Michelbach hat das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben versagt. Außerdem hat die Gemeinde einen Rückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 BauGB gestellt. Nach § 15 Abs. 3 BauGB „hat die Baugenehmigungsbehörde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6“ für den im Rückstellungsantrag genannten Zeitraum „auszusetzen“. Das Weiterbetreiben des Genehmigungsverfahrens ist daher rechtswidrig.

Der Artenschutz wird unzureichend berücksichtigt

Ausführlich gehen die Einwender auch auf den Naturschutz ein, der nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 ebenfalls zu den öffentlichen Belangen gehört, die einem Vorhaben entgegen stehen können.  Die Datenerhebung des von den Stadtwerken beauftragten Gutachters zum Rotmilan wird als unwissenschaftlich bezeichnet. Eigene Beobachtungen zeigen ein großes Gefahrenpotenzial auf. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Schutz von Fledermäusen. Aufgrund der hohen Fledermausdichte, der Frequentierung der Waldwege und der Nähe zu dem bedeutenden Quartier Wilhelmsglück wird die Kollisionsgefährdung mit Windkraftanlagen hoch eingestuft. Damit verstößt eine Genehmigung des Bauantrags gegen die Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Die vom Gutachter vorgeschlagenen Abschaltungen und ein ergänzendes Monitoring beim Betrieb der Anlagen für weitere Abschaltungen werden als unzureichend bezeichnet.

Umweltverträglichkeitsprüfung nötig

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss nach dem Wortlaut des § 3c Satz 1 UVPG bereits dann durchgeführt werden, wenn das Vorhaben „erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann“, nicht muss. Wie die Einwendungen darstellen,
kann das Vorhaben des Baus und Betriebs der sieben Windkraftanlagen von 200 m Höhe , entsprechenden Fundamenten und Rodungsflächen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf geschützte Tierarten, auf die Landschaft, auf das Klima sowie auf Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen haben. Auch die laut Gutachten der Stadtwerke nur geringfügige Unterschreitung der Lärmgrenzwerte nach TA Lärm macht eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Zu kritisieren ist außerdem, dass das Landratsamt nicht – wie vorgeschrieben- bekannt gemacht hat, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.pro-limpurger-berge.de/

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„Für sauberes Trinkwasser, Anden-Aufforstung und Schulbildung“ – Benefizkonzert der bolivianischen Gruppe Sacambaya in Kirchberg/Jagst

Ein Konzert der bolivianischen Gruppe Sacambaya findet am Freitag, 10. Oktober 2014, um 19.30 Uhr im Rittersaal von Schloss Kirchberg/Jagst statt. Es ist der einzige Auftritt der Gruppe im Raum Schwäbisch Hall.

Von Frieder Hinderer, Kirchberg/Jagst

Für sauberes Trinkwasser

Die Gruppe Sacambaya kommt aus der Region der Andentäler Boliviens im Departamento Cochabamba und macht ihre Tournee für das Kulturzentrum in Independencia, dem Zentralort der Provinz Ayopaya, der ungefähr so groß wie Kirchberg ist. Das Kulturzentrum hat es sich zur Aufgabe gemacht, die kleinen Dörfer der Umgebung mit sauberem Trinkwasser zu versorgen, die kahlen Hänge der Anden aufzuforsten und eine Bibliothek und Arbeitsräume für die vielen Schüler der beiden Schulen am Ort zur Verfügung zu stellen.

Eigener Radiosender

Außerdem betreibt es einen Radiosender, der mit seinen Sendungen in Spanisch und Ketschua die Dörfer und Gehöfte dieser abgelegenen Gegend erreicht. Die Gruppe benannte sich nach dem Rio Sacambaya, einem der vielen Quellflüsse des Amazonas, an dem eine zerfallene Inka-Festung gleichen Namens liegt.

Einziger Auftritt im Raum Schwäbisch Hall

Zu Schwäbisch Hall hat Independencia eine besondere Beziehung: Die Umwelt-AG des St. Michael Gymnasiums in Schwäbisch Hall sammelte über fünf Jahre lang Spendengelder, mit deren Hilfe das Aufforstungsprogramm finanziert wurde. In diesem Jahr tritt die Gruppe Sacambaya im Haller Raum nur in Kirchberg auf, wo sie bereits zum achten Mal zu Gast ist. Der Eintritt ist frei. Um eine Spende wird gebeten.

Weitere Informationen und Kontakt:

Frieder Hinderer, Poststraße 33, 74592 Kirchberg, Telefon 07954 8418

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„Unfallrisiken im geplanten Tiefbahnhof Stuttgart 21 – Neigung der Gleise und Bahnsteige sechsfach über zulässigem Grenzwert“ – Öffentliche Sitzung der S21-Gegner in Schwäbisch Hall

Das nächste Treffen des „Schwäbisch Haller Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21“ findet am Donnerstag, 9. Oktober 2014, um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Rose“, Bahnhofstraße in Schwäbisch Hall statt.

Vom „Schwäbisch Haller Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21“

Gutachten wird vorgestellt

Thema ist das jüngste Gutachten, in dem vor Unfallrisiken im geplanten Tiefbahnhof gewarnt wird, weil die Schrägneigung von Gleisen und Bahnsteigen sechsfach über dem zulässigen Grenzwert liegt. Alle interessierten Menschen sind zu der öffentlichen Sitzung eingeladen.

Weitere Informationen im Internet über Stuttgart 21:

Stuttgart 21: Neue Zweifel an der Sicherheit – Gutachter warnt vor Unfallrisiken im geplanten Tiefbahnhof

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-neue-zweifel-an-der-sicherheit-gutachter-warnt-vor-unfallrisiken-im-geplanten-tiefbahnhof.85f69b18-4429-4ea6-b78a-d082f03bdb75.html

Sammlung von Internetseiten mit Informationen über Stuttgart 21:

http://www.alle-gegen-s21.de/

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„Mensa-Gebäude in Kirchberg/Jagst: Kostenloses Saunieren“ – Kinder und MitarbeiterInnen schmachten schon zweiten Sommer in der Hitze

Während der Bürgerfragestunde hat Ralf Garmatter bei der jüngsten Sitzung des Kirchberger Gemeinderats die mangelhafte Situation beim Mensagebäude der August-Ludwig-Schlözer-Schule in Kirchberg/Jagst angesprochen. Hohenlohe-ungefiltert dokumentiert eine schriftliche Stellungnahme Garmatters in voller Länge.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Merkwürdige Punktlandung

Es gibt Kinder, die nach dem Besuch der Hausaufgabenbetreuung wegen der Hitze im Raum und der stickigen Luft über Unwohlsein und manchmal über Kopfschmerzen klagen. Die von Bürgermeister Ohr während der Gemeinderatssitzung genannten Höchsttemperaturen von 26 Grad Celsius halte ich für unrealistisch. Die 26 Grad sind besonders bemerkenswert, weil dies meines Wissens die geforderte Grenze der Arbeitsstättenverordnung oder einer anderen Verordnung ist. Diese „Punktlandung“ halte ich deshalb für künstlich erzeugt, unwahr und unglaubwürdig. Vor allem auch deshalb, weil im Sommer 2013 Raumtemperaturen von bis zu 35 Grad gemessen wurden. Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat wollen sich ganz offensichtlich nur nicht die Blöße geben, dass das Mensagebäude in der aktuellen Ausführung eine Fehlplanung und eine Fehlkonstruktion ist. Wer eine vom Architekten ursprünglich geplante Außenjalousie und eine Belüftung der Hausaufgabenräume wegrationalisiert, braucht sich nicht zu wundern, wenn er sich in den warmen Frühjahrs- und Sommermonaten überhitzte Räume einhandelt. Ein Gebäude zum Preis von 1,4 Millionen Euro sollte aber vor allem für die dort arbeitenden Kinder und Angestellten erträgliche und gesunde Raumtemperaturen und ein gesundes Raumklima haben. Dies ist bisher nicht der Fall.

Heiß und stickig

Wegen der strikten Weigerung von Bürgermeister Stefan Ohr, sich noch einmal mit der Hitzeproblematik im Mensagebäude zu befassen, würde mich einmal das Messprotokoll der Gemeinde für die Pfingstferientage Samstag, 7. Juni, Sonntag, 8. Juni und Montag, 9. Juni 2014 interessieren. Das waren meiner Erinnerung nach sehr warme Tage – und: an diesen Tagen hat der Hausmeister vermutlich morgens nicht gelüftet. Auch während der Schultage kommt sicher auch durch Krankheit oder sonstige Verhinderung des Hausmeisters vor, dass die Mensaräume nicht gelüftet werden. Bei realistischen Messungen muss auch vom „worst case“ ausgegangen werden. Ich werde in den nächsten Tagen versuchen, die städtischen Messprotokolle auch für diese Tage zu erhalten. Zu große Bedeutung möchte ich diesen Protokollen allerdings nicht beimessen. Denn die Messfühler sind nicht einmal in der Nähe der Arbeitsplätze der Kinder angebracht, sondern meines Wissens im Zugluftbereich der Zimmertüren. Dort ist es wahrscheinlich kühler als an den Arbeitsplätzen im Windschatten. An diesen ist es nach meiner eigenen In-Augenschein-Nahme an warmen Tagen heiß und stickig.

Realistisch sind Temperaturen von über 30 Grad

An zwei Vormittagen im Juli 2014, um jeweils etwa 11 Uhr, habe ich persönlich an einem Schülerarbeitsplatz im Raum der Hausaufgabenbetreuung jeweils 29,1 und 29,4 Grad Celsius im Schatten gemessen. Um 14 Uhr Sommerzeit (13 Uhr Normalzeit MEZ) ist es mit Sicherheit noch einige Grad wärmer, da auch die Außentemperatur bis dahin noch steigt. Weil auch noch zahlreiche Kinder und einige Betreuer den Raum zusätzlich aufheizen, gehe ich realistischerweise von Raumtemperaturen über 30 Grad aus.
An warmen Tagen sind die Innentemperaturen im Mensagebäude oft höher als die Außentemperaturen. Die Sonne heizt den Raum stark auf. Da es keine Be- und Entlüftung in den Räumen der Hausaufgabenbetreuung und der Mittagsbetreuung gibt, kann die Warmluft nicht wieder nach draußen geblasen werden. Bei Niedrigenergiehäusern wie dem Mensagebäude ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung Standard. Diese fehlt in den Räumen der Hausaufgabenbetreuung und der Mittagsbetreuung. Im Sommer ist vor allem die Entlüftung wichtig, um die warme Luft nach außen zu transportieren.

Leichte Verbesserung durch morgendliches Lüften

Im vergangenen Jahr haben wir Eltern in den Räumen der Hausaufgabenbetreuung Temperaturen von bis zu 35 Grad Celsius gemessen. Leicht verbessert haben sich die Raumtemperaturen seit diesem Jahr (2014) durch das frühmorgendliche Lüften der Räume durch den Hausmeister. Das bringt in der Spitze am Mittag und frühen Nachmittag etwa zwei bis drei Grad Celsius weniger.

Falschaussage des Bürgermeisters

Falsch ist Bürgermeister Ohrs Aussage, dass der Schatten der im Frühjahr 2014 gepflanzten Bäume in den Monaten Mai, Juni, Juli und August die Fensterflächen des Mensagebäudes erreicht. Während der Nutzungszeiten der Mensa durch die Kinder (von zirka 10 Uhr bis 15.20 Uhr) wird von den Bäumen in den genannten Monaten kein Quadratzentimeter der riesigen, nach Süden ausgerichteten Fensterflächen beschattet. Die Sonne scheint herein – durch die Bäume ungehindert.
Bei einem prognostizierten Höhenwachstum der Bäume von 30 bis 40 Zentimeter pro Jahr werden die Baumschatten die Fensterflächen auch im nächsten Jahr und im übernächsten Jahr nicht erreichen. Voraussichtlich auch im Jahr darauf noch nicht. Danach nur völlig unzureichend, da es extrem schlank wachsende Bäume sind. Wenn die Bäume ihre Endhöhe von acht bis zehn Metern erreicht haben, sind sie auf den unteren Metern immer noch extrem schmal (fast nur die Stammstärke) und werfen nur einen etwa stammbreiten Schatten auf die Fensterfläche. Im oberen Bereich fällt der Schatten dann auf das Gebäudedach, wo er keinen Nutzen bringt. Auf den Fensterflächen wäre der Schatten dringend erforderlich.
Sinnvoll wären Jalousien oder Sonnensegel – sie spenden vom ersten Tag an den gewünschten Schatten.

Bäume brachten bisher überhaupt keinen Effekt

Fazit 1: Die mehrere tausend Euro teueren Bäume an der Schulmensa haben zur wirkungsvollen Beschattung der großen, nach Süden ausgerichteten Fensterflächen null Prozent Effekt gebracht. In dieser Hinsicht war die Investition hinausgeworfenes Geld. Leider will Bürgermeister Ohr das sich und dem Gemeinderat nicht eingestehen.

Zu bedenken ist auch, dass die für mehrere tausend Euro angebrachte UV-Schutzfolie von Beginn an nicht den Vorschriften (der entsprechenden Norm) entsprach und bis heute nicht entspricht. Außerdem lässt der Wirkungsgrad der UV-Schutzfolie jedes Jahr weiter nach. Von einem Handwerker habe ich erfahren, dass die Folie alle fünf Jahre ausgetauscht werden müsse. Der Handwerker hat an seinem Privathaus eine UV-Schutzfolie und zusätzlich eine Jalousie.

Eitelkeit ist fehl am Platz

Fazit 2: Weil die Baumpflanzung nichts gebracht hat, ist die derzeitige Situation am Mensagebäude ähnlich schlecht wie vor der Unterschriftenaktion im vergangenen Herbst (2013). Damals unterschrieben 310 Eltern der Schulkinder für eine wirkungsvolle Verbesserung der Temperaturen im Kirchberger Mensagebäude. Nur minimal verbessert wurde die Situation durch das frühmorgendliche Lüften durch den Hausmeister. Dadurch sinkt die Raumtemperatur morgens um wenige Grad und erreicht deshalb in der Spitze nicht ganz die Temperaturen des Vorjahres (2013) von 35 Grad. Der Kirchberger Gemeinderat und die Stadtverwaltung müssen endlich über ihren Schatten springen, um doch noch eine wirkungsvolle Verbesserung in den Räumen der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung zu erreichen. Eitelkeit von Amtsträgern ist das Letzte was den von der sommerlichen Hitze betroffenen Kindern und MitarbeiterInnen in der Mensa weiter hilft. Eine Außenjalousie oder Sonnensegel und eine kontrollierte Be- und Entlüftung der Arbeitsräume würde mehr nützen.

Was ist erst bei einem heißen Jahr 2015?

Zu bedenken ist auch, dass wir in diesem Sommer nur wenige heiße Tage während der Schulzeit hatten. Die heißesten Tage waren meiner Erinnerung nach vor allem während der Pfingstferien. Da musste – Gott sei’s gedankt – kein Kind in die Mittagsbetreuung und keines in die Hausaufgabenbetreuung. Doch wie sieht es aus, wenn das Frühjahr und der Sommer 2015 extrem warm werden? Sauna in der Mensa?

In einigen Klassenzimmern ist es sogar noch heißer als in der Mensa

Zum Schluss will ich die Kirchberger Stadtverwaltung und den Gemeinderat bereits jetzt darauf hinweisen, dass in den kommenden Jahren die Sanierung der Kirchberger Schulgebäude ansteht. Die städtischen Beamten und die gewählten Stadträte sollten dabei vor allem auch daran denken, dass in den nach Süden ausgerichteten Räumen heute schon extrem hohe Temperaturen herrschen. Laut Aussage eines Schulmitarbeiters oder einer Schulmitarbeiterin ist es dort im Sommer derzeit sogar noch heißer als in den Mensaräumen der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung.

Gegen den Dämmungswahn

Beim Bau oder der Sanierung von Gebäuden darf es nicht immer nur um die Energieeinsparung in der Heizperiode gehen. Dies allein ist kurzsichtig. Bei dem aktuellen Dämmungswahn bei Bauwerken ist zu bedenken, dass man im Sommer die heiße Raumluft nicht mehr nach außen bekommt, wenn es keine kontrollierte Be- und Entlüftung gibt.  Klimaanlagen sind nicht zu empfehlen. Viele Menschen reagieren darauf mit Erkältungskrankheiten oder anderen Atemwegserkrankungen. In den Schulräumen muss bereits in der Planung an eine wirkungsvolle Beschattung der Fensterflächen gedacht werden. Am besten geeignet halte ich bewegliche Außenjalousien, die von den Lehrern von innen per Knopfdruck mit einem Elektromotor bedient werden können. Dazu noch eine gute Be- und Entlüftung müsste reichen, um den Kindern ein konzentriertes Lernen bei erträglichen Temperaturen zu ermöglichen.

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„Climate Engineering ist keine Ausrede für Klimaschutzmuffel“ – Kommentar des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Die öffentliche Präsentation des Berichts „Climate Engineering“ (Bundestags-Drucksache 18/2121) durch das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) kommentiert Harald Ebner, Berichterstatter für Technikfolgenabschätzung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die Stellungnahme in voller Länge.

Von Harald Ebner, Grünen-Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Nicht ausreichend untersucht

Der Bericht macht deutlich: Climate Engineering ist bislang keine Antwort auf den Klimawandel. Es sollte auch keine Ausrede sein für Untätigkeit beim Klimaschutz. Weder Wirksamkeit noch Risiken bislang diskutierter Ansätze für gezielte technologische Eingriffe in das Weltklima sind bislang ausreichend untersucht. Viele Jahre Forschung sind notwendig, um diese und weitere Fragen zu klären und praktikable Verfahren zu entwickeln – ohne Garantie auf Erfolg. Eine umfassende Risikoabschätzung inklusive ethischer und gesellschaftspolitischer Kriterien ist unverzichtbar, damit am Ende der Schaden durch solche Technologien nicht größer ist als ihr Nutzen.

Kohlendioxidwert in der Atmosphäre auf Rekordniveau

Es gibt also keinen Anlass, bei den heutigen Anstrengungen bei Klimaschutzmaßnahmen nachzulassen und noch mehr Zeit zu verlieren – im Gegenteil: Schon heute ist der Kohlendioxidwert in der Atmosphäre auf Rekordniveau der Menschheitsgeschichte. Leider hat Deutschland seine Vorreiterrolle im Klimaschutz verspielt. Trotz des steigenden Kohlendioxidausstoßes auch in Deutschland hat die Bundesregierung im Rahmen der Ratifizierung von Kyoto II nur alte Klimaschutzziele von 2009 aufgewärmt, statt sich zu stärkeren Anstrengungen zu verpflichten. Wer Klimaschutz wirklich ernst nimmt, darf die Energiewende nicht abwürgen. Sei es durch Ausbaudeckel für Erneuerbare, Bürokratisierung, Planungsunsicherheit für Investitionen in Sonne und Wind oder die Förderung des Baus von Kohlekraftwerken im In- und Ausland.

Aus teurer Abhängigkeit von fossilen Energieträgern befreien

Klimaschutz ist auch ökonomisch geboten, denn er fördert volkswirtschaftlichen Wohlstand und Wachstum. Das belegt auch der jüngst veröffentlichte so genannte Stern-II-Bericht „Better Growth, Better Climate“. 600 Milliarden Euro weltweit und 40 Milliarden Euro in Deutschland fließen jedes Jahr in umweltschädliche Subventionen. Dieses Geld sollte zukünftig in Investitionen fließen, die uns aus der teuren Abhängigkeit von fossilen Energieträgern befreien.

– Download TAB-Bericht „Climate Engineering“ (Drucksache 18/2121)

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/021/1802121.pdf

– TAB-Bericht zum Climate Engineering (Meldung auf bundestag.de)

http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_09/-/330716

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet:

www.harald-ebner.de

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„Bei der 240. Montagsdemonstration gegen Stuttgart 21 mitmachen“ – Fahrgemeinschaften ab Schwäbisch Hall-Hessental

Die 240. Montagsdemonstration am Montag, 29. September 2014 thematisiert den Wasserwerfer-Einsatz am Schwarzen Donnerstag (30. September 2010) sowie die politische Justiz, die laut Aussage vieler Juristen aus ganz Deutschland gerade in Stuttgart ganz besonders einseitige, Stuttgart 21-freundliche und bürgerfeindliche Züge trägt.

Vom Schwäbisch Haller Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21

Das Schwäbisch Haller Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 ruft dazu auf, sich an dieser Kundgebung zu beteiligen:

Wir fahren am Montag, 29. September 2014,  gemeinsam mit dem Zug nach Stuttgart. Abfahrt des Zuges: 16:14 Uhr ab Bahnhof Schwäbisch Hall-Hessental. Treffen für Fahrgemeinschaften: 16 Uhr am Bahnhof Hessental.

Das Motto dieser besonderen Montagsdemo in Stuttgart:

„Die Richtigen ins Visier nehmen.“

Die 240. Montagsdemo am 29. September 2014, ab 18 Uhr, findet vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof auf dem Arnulf-Klett-Platz (Mahnwachen-Seite) statt. Gegen 19 Uhr Demozug durch die Lautenschlagerstraße über den Schlossplatz, dort findet der Schwabenstreich statt.

RednerInnen der Hauptkundgebung sind:

Jörg Lang

Rechtsanwalt in Stuttgart. Er beschäftigt sich unter anderem im Buch „Politische Justiz in unserem Land“ mit dem Zustand der Justiz im Verhältnis zu Stuttgart 21.

Guntrun Müller-Enßlin

Theologin und Gemeinderätin aus Stuttgart. Sie wurde am 30. September 2010 schwer vom Wasserwerfer verletzt. Sie trat als Zeugin im ersten Untersuchungsausschuss des Landtags zum Schwarzen Donnerstag sowie im Wasserwerfer-Prozess vor dem Landgericht Stuttgart auf.

Oliver Kube

Mitbegründer der Jugendoffensive gegen Stuttgart 21. Die Jugendoffensive hatte am 30. September 2010 eine Schülerdemo zum Thema „Mehr Bildung statt S21“ unter anderem im Mittleren Schlossgarten angemeldet.

Alexander Schlager

Nebenkläger im Wasserwerfer-Prozess. Alexander Schlager wurde neben Dietrich Wagner und Daniel Kartmann bundesweit „berühmt“, weil er einer der am Auge schwer verletzten Demonstranten ist und im Wasserwerfer-Prozess am Landgericht Stuttgart als Nebenkläger auftritt.

Das Schwäbisch Haller Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 ruft dazu auf, sich an dieser Kundgebung zu beteiligen:

Wir fahren am Montag, 29. September 2014,  gemeinsam mit dem Zug nach Stuttgart. Abfahrt des Zuges: 16:14 Uhr ab Bahnhof Schwäbisch Hall-Hessental. Treffen für Fahrgemeinschaften: 16 Uhr am Bahnhof Hessental.

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„Die Methode Bahn: Preise rauf, Angebote runter“ – Film von Hermann Abmayr läuft in Schwäbisch Hall

„Die Methode Bahn: Preise rauf, Angebote runter“ heißt ein Film von Hermann Abmayr. Er läuft am Donnerstag 25. September 2014, um 20 Uhr im Bahnhof Schwäbisch Hall.

Vom Schwäbisch Haller Bündnis gegen Stuttgart 21

Zählt der Versorgungsauftrag nicht mehr?

Die Fahrpreise steigen, die Leistungen der Bahn nicht: weniger Personal, weniger Fernverbindungen. Viele Bahnhöfe gehören dringend modernisiert. Zählen nur Profite, und nicht mehr der Versorgungsauftrag?

Zweifelhafte Geschäfte mit dem Nahverkehr

Während in Groß- und Prestigeprojekte viel Geld gesteckt wird, senkt die Bahn den Service. Tausende Bahnhöfe wurden geschlossen. Die Bahn spart verantwortungslos zu Lasten der BahnfahrerInnen. Der im Südwestrundfunkt (SWR) ausgestrahlte Beitrag von Hermann Abmayr bringt zahllose Beispiele aus Baden-Württemberg. Mit dabei ist natürlich auch der Bahnhof in Hessental. Es werden neue Verletzungen von Sicherheitsbestimmungen aufgedeckt wie im Fall von Karlsruhe-Blankenloch, wo 2013 ein Gleisabschnitt locker auf dem Schienenbett lag und provisorisch mit zwei Holzkeilen unterlegt wurde. Der Film macht zweifelhafte Geschäfte mit dem Nahverkehr publik und rechnet vor, dass das Land Baden-Württemberg der Deutschen Bahn für den Schienennahverkehr deutlich zu viel bezahlt. Es geht um rund eine Milliarde Euro. Der SWR beruft sich dabei auf vier Quellen, auf den bisher geheimen Nahverkehrsvertrag von 2003, auf einen Informanten bei der Bahn, eine interne Berechnung der Landesregierung und eine Berechnung des Verkehrsclubs Deutschland – Ein Film, der geradezu zum Handeln anregt.

Kurzinformation:

Donnerstag, 25. September 2014, um 20 Uhr im Bahnhof Schwäbisch Hall.

VeranstalterInnen: Schwäbisch Haller Bündnis gegen Stuttgart 21, Bund Naturschutz, Verkehrsclub Deutschland (VCD),  Bürgerforum Schwäbisch Hall, Naturfreunde Schwäbisch Hall

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„Was uns Steinkreuze am Wegesrand erzählen können“ – Geführte Wanderung rund um Brettheim

„Was uns Steinkreuze erzählen können – Sühnekreuze sind alte steinerne Kleindenkmale“ lautet der Titel einer geführten Wanderung des Vereins Natur- und Landschaftsführer Hohenlohe. Diese findet am Samstag, 27. September 2014, um 14 Uhr statt. Der Treffpunkt wird bei Anmeldung bekannt gegeben.

Von Natalie Gundel, Brettheim

Manche geben uns Rätsel auf

Sühnekreuze sind alte steinerne Kleindenkmale, die in unsere Region immer wieder an Wegen und Straßen zu finden sind. Was hat dies wohl zu bedeuten? Manche von Ihnen zeugen heute noch von längst vergangenen Ereignissen, andere hingegen geben uns ihre Rätsel auf. Lassen Sie sich auf einer Wanderung durch die herbstliche Hohenloher Landschaft rund um Brettheim von der Natur- und Landschaftsführerin Natalie Gundel Geschichte und Geschichten dazu erzählen.

Termin: Samstag, 27. September 2014, 14 Uhr. Beitrag: 8 Euro.

Anmeldung und weitere Informationen:

Anmeldung erbeten bei Natalie Gundel, Telefon 07958/8208 oder per E-Mail bei
natalie.gundel@nlfh.de. Der Treffpunkt wird bei Anmeldung bekannt gegeben.

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