„Koalitionsvertrag: Freibrief für Gentech auf dem Acker“ – Kommentar von Harald Ebner (Grüne)

Den Koalitionsvertrag von Union und SPD kritisiert der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe. „Im Koalitionsvertrag steht kein Wort mehr zu den aktuell anstehenden Anbau-Zulassungsverfahren für neue gentechnisch veränderte Pflanzen.“

Kommentar des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne) aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Von der CDU und Angela Merkel höchstpersönlich ersatzlos gestrichen

SPD und CSU, die sich in Sonntagsreden stets gerne volksnah gentechnikkritisch inszenieren, hatten zwar eine entsprechende Passage in den Entwurf eingebracht, doch am Ende wurde sie von der CDU und Angela Merkel höchstpersönlich ersatzlos gestrichen.

Merkel ist Patin der Gentechnik-Konzerne

Schon im Frühjahr könnte also schon wieder Schluss sein mit der Gentech-Freiheit auf deutschen Äckern und Gen-Mais bei uns wachsen. Offenbar hat Angela Merkel die Rolle der Patin der Gentechnik-Konzerne übernommen und jede Initiative für Schutzmaßnahmen gegen die Risiken der Gentechnik unterbunden. Denn auch beim geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) ist den Großkoalitionären ein schneller Abschluss im Sinne der Konzerne wichtiger als europäische Standards, etwa im Verbraucherschutz. Auf deren Schutz will die Koalition gerade mal „Wert legen“.

Gegen die Interessen der Landwirte, Lebensmittelhersteller, Händler und Verbraucher

Damit stellt sich die Kanzlerin gegen die Interessen der überwältigenden Mehrheit der Landwirte, Lebensmittelhersteller, Händler und Verbraucher. Denn die wollen statt riskanter und umweltschädigender Gentech-Konstrukte Qualitätslebensmittel ohne Gentechnik erzeugen und genießen.

Entschlossenes „Nein“ der neuen Bundesregierung notwendig

Ihrem eigenen Politikverständnis nach müsste Angela Merkel diesen deutlichen Mehrheitswillen erkennen, aufnehmen und in entsprechende Politik umsetzen – wie schon beim Atomausstieg. Nur ein entschlossenes „Nein“ der neuen Bundesregierung zur Anbauzulassung der Gen-Maissorte 1507 bei der Abstimmung im Januar im EU-Agrarministerrat bewahrt uns vor einer Rückkehr der Gen-Pflanzen auf unseren Äckern. Wenigstens die vorgeblichen Gentech-Kritiker von CSU und SPD müssen jetzt Wort halten und für ein entsprechendes Abstimmungsverhalten ihres neuen Bündnisses sorgen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Sprecher für Agrogentechnik, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

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„Ihr lasst uns keine Wahl: Wir lassen nicht locker!“ – Fahrt ab Hessental zur 200. Montagsdemo gegen Stuttgart 21

Das Schwäbisch Haller Bündnis gegen Stuttgart 21 lädt am 2. Dezember 2013 zur 200. Montagsdemo nach Stuttgart ein. Zugabfahrt ist um 16.14 Uhr am Bahnhof Schwäbisch Hall-Hessental. Bitte 15 Minuten vorher erscheinen, um Gruppentickets kaufen zu können. Wegen des besonderen Anlasses wird um zahlreiches Erscheinen gebeten.

Von Klaus Reinhardt, Untermünkheim, Schwäbisch Haller Bündnis gegen Stuttgart 21

200. Montagsdemo am 2.12. (vor dem Hauptbahnhof Stuttgart)

Am 2. Dezember 2013 findet die zweihundertste Montagsdemo gegen Stuttgart 21 statt, wieder ab 18 Uhr vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof (neben dem Haupteingang, direkt gegenüber der Mahnwache).

S21 ist bundesweit als Loser-Projekt in Verruf geraten

Die Kundgebung steht unter dem Motto „Ihr lasst uns keine Wahl: Wir lassen nicht locker!“ Dieses Motto bringt zum Ausdruck, was die Zahl 200 bedeutet: 200 Montagsdemos haben wir hinter uns; das Projekt S21 ist bundesweit als Loser-Projekt in Verruf geraten und wir machen so lange weiter, bis es auch die Politik verstanden hat: Schluss mit S21!

Redner: Egon Hopfenzitz, ehem. Bahnhofsvorsteher und Vertrauensperson des Bürgerbegehrens „Storno 21“, Volker Lösch (Regisseur), Werner Schretzmeyer & Peter Grohmann. Moderation: Klaus Hemmerle (Schauspieler), Musik: Lenkungskreis Jazz

Weitere Informationen im Internet zur 200. Montagsdemo gegen Stuttgart 21:

http://abrissaufstand.de/

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„Mehr Fahrgäste für die Nutzung der IC-Linie begeistern“ – Konstituierende Sitzung der Interessengemeinschaft Schienenkorridor Stuttgart-Nürnberg

Zur konstituierenden Sitzung der Interessengemeinschaft Schienenkorridor Stuttgart-Nürnberg trafen sich Anfang November 2013 in Aalen Vertreter der 20 Partner aus Städten, Kreisen, Regionen sowie Industrie- und Handelskammern. Sie konkretisierten Ziele und das Arbeitsprogramm der Interessengemeinschaft Schienenkorridor Stuttgart-Nürnberg.

Von der Interessengemeinschaft Schienenkorridor Stuttgart-Nürnberg

In Crailsheim gegründet

Die Interessengemeinschaft war am Bahntag der Metropolregion Stuttgart am 12. Juli 2013 in Crailsheim im Beisein des baden-württembergischen Landesverkehrsministers Winfried Hermann gegründet worden. Die Teilnehmer wählten ein Lenkungsgremium, das aus sieben Vertretern aus den verschiedenen Raumschaften besteht und die Arbeit der Interessengemeinschaft weiter vorbereiten und steuern wird.

Sprecher der Interessengemeinschaft: Landrat des Ostalbkreises Klaus Pavel

Als Sprecher der Interessengemeinschaft wurde der Landrat des Ostalbkreises Klaus Pavel gewählt, die Geschäftsstelle wurde beim Regionalverband Ostwürttemberg eingerichtet. Ziele der Interessengemeinschaft sind die Weiterentwicklung der IC-Verbindung zwischen Stuttgart und Nürnberg, auch vor dem Hintergrund der 2017 in Betrieb gehenden ICE-Neubaustrecke Nürnberg-Erfurt, mit der die Region ein ganzes Stück näher an Berlin und Mitteldeutschland rücken wird.

„Riesenchance für unseren Schienenkorridor“

„Die Neubaustrecke ist eine Riesenchance für unseren Schienenkorridor“ stimmen Oberbürgermeister Rudolf Michl aus Crailsheim und der Erste Landesbeamte des Landkreises Schwäbisch Hall Michael Knaus überein. Dr. Jürgen Ludwig, Landrat des Landkreises Ansbach ergänzt: „Die Kooperation in der Interessengemeinschaft ist ein sehr guter Weg, gemeinsam unsere Forderungen und Vorstellungen an Bund, Länder und Bahn zu vertreten.“

Mehr Fahrgäste für die Nutzung der IC-Linie begeistern

Auf Vorschlag des Aalener Oberbürgermeisters Thilo Rentschler sollen daher auch politische Gespräche mit den bayerischen und baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten geführt werden. Neben dem Fordern steht auch das Fördern bei der Arbeit der Interessengemeinschaft im Vordergrund. Ziel der Partner ist es, mehr Fahrgäste für die Nutzung der IC-Linie zu begeistern. Dazu sollen Kooperationen im Bereich Tourismus, in der Außendarstellung, aber auch in der Verbesserung der Verknüpfung der IC-Verkehre mit dem regionalen ÖV-Angebot und Car-Sharing Angeboten erreicht werden.

Schiene als verbindendes Element

Dazu gibt es in den nächsten Jahren auch jenseits des Schienenverkehrsangebots viele Ansätze. Mit der Landesgartenschau 2014 in Schwäbisch Gmünd, direkt am Bahnhof und dem Remstalprojekt 2019, das die Mobilität und die Schiene als verbindendes Element definiert hat, bestehen im Remstal schon besondere Anknüpfungspunkte. „Alle Partner sind sich einig: aus Stuttgart und Nürnberg mit dem IC zur Landesgartenschau, komfortabler geht es eigentlich gar nicht“, ergänzt der Erste Bürgermeister der Stadt Schwäbisch Gmünd, Dr. Joachim Bläse.

Pavel: „Klar ist, dass wir hier ein dickes Brett bohren…“

Die ersten Schritte der Interessengemeinschaft werden daher Gespräche mit der Bahnspitze, den Bundestagsabgeordneten und den Landesregierungen über verkehrliche Verbesserungen im Schienenkorridor sein. Der neugewählte Sprecher der Interessengemeinschaft fasst die Sitzung zusammen: „Klar ist, dass wir hier ein dickes Brett bohren, aber mit unserer Partnerschaft im Rahmen der Interessengemeinschaft werden wir sicher Gehör finden, und unsere Strecke weiter voranbringen. Wir wollen mitgestalten statt nur Zuschauer sein“, so umschreibt der Sprecher des Lenkungskreises, Landrat Klaus Pavel, das Ziel der Interessengemeinschaft Schienenkorridor Stuttgart-Nürnberg.

Rückfragen:

Geschäftsstelle der Interessengemeinschaft Schienenkorridor Stuttgart-Nürnberg
Regionalverband Ostwürttemberg, Universitätspark 1, 73525 Schwäbisch Gmünd

Telefon: +49 7171 9276412

Fax: +49 7171 927 6415

E-Mail: seidemann@ostwuerttemberg.org

Partner der Interessengemeinschaft Schienenkorridor Stuttgart-Nürnberg sind:

•    Verband Region Stuttgart
•    Regionalverband Ostwürttemberg
•    Regionalverband Heilbronn-Franken
•    Metropolregion Nürnberg
•    Landeshauptstadt Stuttgart
•    Rems-Murr-Kreis
•    Ostalbkreis
•    Landkreis Schwäbisch Hall
•    Landkreis Ansbach
•    Stadt Schorndorf
•    Stadt Schwäbisch Gmünd
•    Stadt Aalen
•    Stadt Ellwangen
•    Stadt Crailsheim
•    Stadt Ansbach
•    Stadt Nürnberg
•    IHK Stuttgart
•    IHK Ostwürttemberg
•    IHK Heilbronn-Franken
•    IHK Nürnberg für Mittelfranken

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„Das gibt’s doch gar nicht!: Haalufer mit Autobrücke?“ – Bürgerforum Schwäbisch Hall informiert über Verkehrskonzept

Das Bürgerforum in Schwäbisch Hall hat am Samstag (9. November 2013) mit einem Infostand auf dem Haller Milchmarkt das Verkehrkonzept der Stadtverwaltung zur Diskussion gestellt. Dieses Verkehrskonzept wird seit Juli im Gemeinderat intensiv beraten. Von der Planung einer neuen Autobrücke Mauerstraße-Haalplatz erfuhren viele Bürgerinnen und Bürger zum ersten Mal.

Peter Wüntscher, Bürgerforum Schwäbisch Hall

Tiefgarage unterm Haalplatz ist Unfug

Besonders der gezeigte Bildvergleich des Haalufers ohne und mit Autobrücke löste spontane Reaktionen aus: „Das gibt’s doch gar nicht!“. Auch die Planung einer Tiefgarage unter dem Haalplatz bezeichneten viele angesichts der in Hall mit Tiefgaragen gemachten Erfahrungen als Unfug. Geteilter Meinung war man darüber, ob auf dem Unterwörth ein Theatergebäude gebaut werden solle.

Bürger wollen besser informiert und gehört werden

Ein Infoblatt und ein Fragebogen zur Verkehrssituation gab zusätzlich die Gelegenheit Stellung zu nehmen. Die Infoveranstaltung zeigte, dass die Hallerinnen und Haller mehr über die zukünftige Entwicklung ihrer Stadt informiert und dazu auch gehört zu werden möchten. Vielleicht gibt es in naher Zukunft die Gelegenheit dazu, im Rahmen einer konstruktiven Bürgerbeteiligung oder erst mal in einer Bürgerversammlung.

Weitere Informationen im Internet über das Schwäbisch Haller Bürgerforum:

http://www.swp.de/schwaebisch_hall/lokales/schwaebisch_hall/art1188139,2107909

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„Müllverbrennung ist keine Lösung“ – Ein Leserbrief zu Landrat Bauers Engagement für Müllverbrennung in Griechenland

Einen Leserbrief zum Artikel im Haller Tagblatt vom 2. November 2013, Seite 22, „Sie sind doch der mit dem Müll?“ hat Wilhelm Maier aus Schwäbisch Hall geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Von Wilhelm Maier, Schwäbisch Hall

Müllvermeidung und -verwertung nur am Rande erwähnt

Tatsächlich sind die wachsenden Müllberge auf der Welt eines der sehr ernsten Probleme, die Gesundheit und Leben von Menschen und Tieren gefährden. Was kann man tun? Nur am Rande wird Müllvermeidung und -verwertung in dem Artikel erwähnt. Von Recycling ist überhaupt nicht die Rede.

Künstliche Bedürfnisse werden geschaffen

Warum werden überhaupt die vielen Plastiktüten hergestellt, warum die vielen Produkte mit kurzer Lebensdauer, die dann auf dem Müll landen usw.?  Hier stoßen wir schnell auf das kapitalistische Wirtschaftssystem. Um Anlagemöglichkeiten für die wachsenden Kapitale zu schaffen, werden künstliche Bedürfnisse geschaffen, Ramsch auf den Markt geworfen und die Lebensdauer der Produkte verkürzt.

Wertstoffe wiederverwenden

Mülldeponien und Müllverbrennung, wie sie von Landrat Bauer propagiert werden, sind meiner Meinung nach primitive und schädliche Wege, mit dem Müll umzugehen. Beim Restmüll handelt es sich samt und sonders um Wertstoffe, die möglichst zu 100 Prozent wieder getrennt und in den Stoffkreislauf zurück geführt werden müssen, damit sie wieder verwendet werden können. Schmeißt man sie auf einen Haufen, sind sie verloren.

Und die Müllverbrennung?

Sie vernichtet wertvolle Stoffe und verwandelt sie unwiederbringlich in Abgase, Gifte, Asche, Stäube und Wärme. Außer der Wärme sind alle übrigen Ausscheidungen unbrauchbar oder sogar gefährlich. Abgase heizen die Atmosphäre auf. Gifte tragen zur weiter zunehmenden Belastung der Umwelt bei: Allergien, Immunschwäche, Krankheiten, Pseudo-Krupp, Verseuchung der Nahrungsketten.

Feinstaub überwindet die Blut-Zellschranke im Gehirn

Feinstäube reichern sich überall an und werden zur ungeahnten Gefahr. Ihre besondere Tücke: sie überwinden die Blut-Zellschranke im Gehirn. Schlacke ist hochgiftiger Sondermüll und muss tief unter der Erde gelagert werden (was aber nicht immer passiert). Häufig wird sie im Straßenbau verwendet. Richtig ist, dass die Rauchgasfilter der Müllverbrennungsanlagen immer besser geworden sind, und die Werte bleiben natürlich (meist) unter den amtlichen Grenzwerten. Aber auch geringe Mengen dieser hochgiftigen Substanzen sind krebserregend und addieren sich zu der schon vorhandenen Luftverschmutzung.

Feinstaub geht durch die Filter

Je besser die Filter, desto mehr Giftstoffe verbleiben in den Filterstäuben und in der Schlacke. Diese müssen wie Atommüll entsorgt werden. Es kann aber keine Filter geben, die alles zurück halten. Insbesondere der Feinstaub geht durch die Filter durch, und diese Partikel werden tief in unsere Lunge eingeatmet. Insofern widerspreche ich Landrat Bauer, der behauptet, bei der Müllverbrennung würden keine Giftstoffe entstehen. Müllverbrennung ist nicht nur eine gigantische Verschwendung von Wertstoffen, sondern auch eine große Gefahr für unsere Gesundheit.

Die Natur kennt Kreislaufwirtschaft

Die Natur kennt keinen Müll, sondern Stoffkreisläufe. Zu einer solchen Kreislaufwirtschaft müssen wir kommen. Ein vielversprechender Weg ist schon entwickelt worden: Aus dem Restmüll werden zunächst die Schwerstoffe wie Metalle abgetrennt, danach die biologisch abbaubaren Naturstoffe. Diese können zu Biogas und Kompost weiter verarbeitet werden. Für das restliche Gemisch aus Kunststoffen, Gummi, Elektronikschrott usw. kommt das Kryo-Recycling zur Anwendung. Bei Tieftemperaturen von minus 80 bis 160 Grad werden Kunststoffe spröde, brüchig und mahlbar. Nun lassen sich die verschiedenen Bestandteile voneinander trennen. Etwa 60 bis 80 Prozent des Materials werden mit der Qualität des Primärmaterials wieder gewonnen.

Deutschland importiert Müll für Verbrennungsanlagen

Die Industrie blockiert diese Technik, denn Müllverbrennungsanlage (MVA) werfen Riesen-Gewinne ab. In Deutschland sind wir  schon so weit, dass wir Müll aus anderen Ländern für unsere vielen MVAs importieren, denn selbst haben wir nicht so viel, um die Anlagen „rentabel“ zu betreiben.

Link zum Artikel im Haller Tagblatt:

http://www.swp.de/schwaebisch_hall/lokales/schwaebisch_hall/art1188139,2283550

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„Betrug oder Manipulation?“ – Leserbrief von Wilhelm Maier zu Stuttgart 21

Einen Leserbrief zum Thema Stuttgart 21 hat Wilhelm Maier aus Schwäbisch Hall geschrieben. Dieses Schreiben schickte er auch an das Haller Tagblatt. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Von Wilhelm Maier, Schwäbisch Hall

Höchst brisante Risikoliste

Nur wenige Zeilen ist es der Südwestpresse/Haller Tagblatt vom 29. Oktober 2013 wert, was aber höchst brisant ist. Eine Liste von Risiken mit entsprechenden Kosteneinschätzungen beim Bau von Stuttgart 21, die vom ehemaligen Projektleiter Azer Anfang 2011 erstellt worden war, wurde der Gruppe Ingenieure 22 erst vor kurzer Zeit zugespielt. Diese Liste ist bisher nur teilweise der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden.

Mit weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen

Nach einer gründlichen Analyse kommen die Ingenieure 22 zum Schluss: „Wenn alle heute absehbaren Risiken und notwendigen Maßnahmen berücksichtigt werden, ist mit weiteren Kostensteigerungen über die inzwischen eingeräumten 2,3 Milliarden Euro zu rechnen“. Sie geht davon aus, dass der neue Tiefbahnhof 8,5 Milliarden oder gar bis zu 10 Milliarden Euro kosten werde.

Für Risiken keine Kosten eingeplant

Viele mögliche Probleme waren schon im März 2011 bekannt. Ihre Eintrittswahrscheinlichkeit wurde aber von den Betreibern des Projekts S 21 als so gering eingeschätzt, dass keine Kosten hinterlegt wurden. Etwa beim Thema Brandschutz oder Grundwassermanagement. Weiter aufgeführte Risiken sind Dolinen, Geothermie, Planungsmängel und vieles andere mehr.

Vor der Volksabstimmung wurde Festpreis versprochen

Schon acht Monate vor der Volksabstimmung hat die Bahn deshalb schon intern mit 1,2 Milliarden Mehrkosten gerechnet, vor der Volksabstimmung wurde aber immer ein Festpreis versprochen (so auch unser SPD-Landtagsabgeordneter Sakellariou bei einer öffentlichen Veranstaltung). Wären diese Mehrkosten schon vor der Volksabstimmung bekannt gewesen, wäre sie mit Sicherheit anders ausgegangen. Betrug oder Manipulation? Das möge jeder selbst beurteilen.

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„Gegen den Bau des Naturstromspeichers“ – Bürgerinitiative „Für Gaildorf“ will Limpurger Berge schützen

Eine Stellungnahme zum Artikel in der Rundschau Gaildorf mit der Überschrift „Weit weg von der Wahrheit“ vom 25. Oktober 2013 hat die Bürgerinitiative „FÜR GAILDORF“ an die Redaktion von Hohenlohe-ungefiltert geschickt. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht das Schreiben in voller Länge.

Von der Bürgerinitiative „FÜR GAILDORF“

Kritiker sind nie beliebt

Kritiker sind nie beliebt und es erscheint als legitimes Mittel, solche in die Ecke derer zu stellen, die „weit weg von der Wahrheit“ agieren. Damit wird bereits in der Überschrift der Eindruck erweckt, die Projektgegner sagen nicht die Wahrheit. Diese Unterstellung weisen wir entschieden zurück! Alle unsere genannten Kritikpunkte sind in den Unterlagen zum Bauantrag nachzulesen, sofern man sich die Mühe macht und diese durcharbeitet. Schon allein aus rechtlichen Gründen riskieren wir es nicht, Unwahrheiten zu verbreiten.

Gravierende Veränderungen

Es ist gelinde gesagt „verwunderlich“, dass die gravierenden Veränderungen (Passivbecken, Standort- und Größenveränderung, Sicherheitssystem, Erhöhung der installierten Nennleistung, Abschaltautomatik wegen Schattenwurf, veränderte Trassenleitung u.a.), die das Megaprojekt in den letzten zwei Jahren erfahren hat, sowohl von Bürgermeister Bartenbach, wie auch von Stadtrat Baumann nicht als wesentlich bewertet werden.

„Unsere Aussagen sind wahr“

Darüber kann man geteilter Meinung sein, aber nichtsdestotrotz sind unsere Aussagen wahr und viele Gaildorfer Bürger, die einst dem Projekt zugestimmt haben, bewerten dies jetzt ebenfalls anders. Dies erfahren wir täglich in Telefonaten und E-Mails von besorgten Mitbürgern, die sich an uns wenden. Darüberhinaus ist es verständlich, dass ein geplantes Bauprojekt mit diesen Dimensionen zu kontroversen Diskussionen führt.

Wind weht nur schwach

Im Windenergieerlass Baden-Württemberg (Verwaltungsvorschrift) ist zum Erreichen der Mindestertragsschwelle eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von etwa 5,3 m/s bis 5,5 m/s in 100 Meter über Grund – unabhängig von der geplanten Nabenhöhe – erforderlich. Im Bauantrag ist nachzulesen, dass nach 20 Wochen dauernder Windmessung lediglich ein Durchschnittswert von 5,3 m/s ermittelt wurde. Dies ist wahrlich kein berauschendes Ergebnis und daraus resultierende Prognosen sind nicht beweisbar. Für Investoren sieht der Windenergieerlass (S. 14) sogar diese Ertragsschwelle – fast unabhängig von Anlagentyp und Nabenhöhe – erst an Standorten mit einer durchschnittlichen Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8 m/s bis 6 m/s in 100 Meter über Grund erreicht.

Versuch, die Arbeit der Bürgerinitiative zu diskreditieren

Inwieweit die getroffenen Aussagen in den Leserbriefen deshalb „weit weg von der Wahrheit“ sein sollen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Ebenso auch nicht, warum aus diesem Grund diese Überschrift gewählt wurde, die nur dazu dient, die Arbeit der Bürgerinitiative zu diskreditieren.

Recht auf freie Meinungsäußerung gilt für alle

Es gibt ein demokratisches Grundrecht zur freien Meinungsäußerung, sowohl für Stadträte, als auch für normale Bürger. Aber dieses Recht endet an dem Punkt, an dem Andersdenkenden willkürlich mangelnde Wahrhaftigkeit vorgeworfen wird.
Einwendungen gegen den MBS Naturstromspeicher können bis spätestens 31. Oktober 2013 schriftlich an das Landratsamt Schwäbisch Hall oder an das Rathaus Gaildorf geschickt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Petition der BI „FÜR GAILDORF“  zum Schutz der Limpurger Berge zu unterschreiben, die beim Landtag Baden-Württemberg eingereicht wird: https://www.openpetition.de/petition/online/innehalten-mit-der-uebereilten-und-konzeptionslosen-energiewende-fuer-besonnenheit-und-effizienz

Kontakt:

Bei Rückfragen kann man sich jederzeit an die Unterzeichner dieser Stellungnahme wenden.

Simone Dietrich, Jutta Ehrle, Manfred Franz, Thomas Hartmann, Eleonore Krause-Krieger, Werner Krieger, Andreas Mattheis, Lothar Scheurmann, Gaildorf, Mitglieder der Bürgerinitiative „FÜR GAILDORF“

Zum Artikel „Weit weg von der Wahrheit“ in der Rundschau Gaildorf:

http://www.swp.de/gaildorf/lokales/gaildorf/Naturstromspeicher-Gaildorf-Weit-weg-von-der-Wahrheit;art5533,2272996

Internetseite der Bürgerinitiative „Für Gaildorf“:

http://www.bi-fuer-gaildorf.de/

Leserbriefe:

http://www.bi-fuer-gaildorf.de/leserbriefe.html

Kontakt zur Bürgerinitiative:

BürgerInitiative „FÜR GAILDORF“, Sankt-Kilian-Straße 57, 74405 GAILDORF

E-Mail: wernerkrieger@gmx.de

Internet: www.bi-fuer-gaildorf.de

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„Sichere und bezahlbare Energieversorgung ohne Kohlemeiler und Atomkraft“ – Petition unterschreiben

Für eine „sichere und bezahlbare Energieversorgung ohne Kohlemeiler und Atomkraft“ setzen sich die Initiatoren einer Online-Petition ein. Unter der Internetadresse https://www.campact.de/energiewende/appell/teilnehmen/ kann die Petition unterzeichnet werden.

Von der Organisation Campact

Wortlaut der Petition:

Sehr geehrte Frau Hannelore Kraft,

in den Koalitionsgesprächen mit der Union treffen Sie eine Richtungsentscheidung: Wird die Energiewende ausgebremst? Oder zeigen wir der Welt, wie ein führendes Industrieland eine sichere und bezahlbare Energieversorgung ohne Kohle- und Atomkraft schafft, die hunderttausende Arbeitsplätze entstehen lässt?

Ich fordere Sie auf, nicht die Interessen der Kohlelobby zu vertreten, sondern für eine zukunftsfähige Energiepolitik einzustehen. Sorgen Sie dafür, dass

– die Erneuerbaren Energien konsequent weiter ausgebaut werden,

– keine neuen Subventionen für Kohlekraftwerke geschaffen werden,

– nur noch Unternehmen von den Kosten der Energiewende entlastet werden, die durch diese in eine bedrohliche Wettbewerbssituation geraten,

– mit einem Klimaschutzgesetz der Ausstoß von CO2 konsequent reduziert wird und verbindliche Klimaschutzziele festgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

(Name und Ort werden angehängt)

Petition unterschreiben:

https://www.campact.de/energiewende/appell/teilnehmen/

Wortlaut des Campact-Newsletters:

In Sachen Klimaschutz und Energiewende geht es bei den Koalitionsverhandlungen um alles oder nichts: Als führendes Industrieland könnte Deutschland der Welt zeigen, wie eine sichere und bezahlbare Energieversorgung ohne Kohlemeiler und Atomkraft aussieht, die Hunderttausende Arbeitsplätze schafft. Oder aber die Kohlelobby setzt sich durch – und bremst die Energiewende aus. Welchen Kurs die deutsche Klima- und Energiepolitik in den nächsten vier Jahren verfolgt, entscheidet sich in den nächsten Tagen und Wochen.

Derzeit sieht es nicht gut aus: Ausgerechnet Hannelore Kraft verhandelt für die SPD die Energiepolitik. Während die NRW-Ministerpräsidentin sonst häufig das Gemeinwohl verteidigt, vertritt sie in der Energiepolitik bisher Konzerninteressen. Das Ausbautempo bei den Erneuerbaren Energien will sie senken, energieintensive Betriebe weiter exzessiv von der EEG-Umlage befreien und Kohlekraft zusätzlich subventionieren.

Jetzt müssen wir Bürger/innen Frau Kraft klar machen, dass wir diese Klientelpolitik für die Kohleindustrie nicht dulden. Wir haben Chancen, sie zu einem Politikwechsel zu bewegen, denn Kraft wird als nächste Kanzlerkandidatin gehandelt. Da passt ein rückwärtsgewandtes Kohle-Image schlecht ins Konzept. Zudem ist ihr Kurs auch innerhalb der SPD umstritten. Wenn übermorgen die Energie-Verhandlungsgruppe zusammentritt, wollen wir Kraft mindestens 75.000 Unterschriften überreichen. Das schaffen wir nur mit Ihrer Hilfe!

Klicken Sie hier https://www.campact.de/energiewende/appell/teilnehmen/ und unterzeichnen Sie den Appell…

Wie es mit der Energiewende weitergeht – dies wird wohl relativ konkret im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Denn nach den Erfahrungen mit der FDP will Merkel diesmal keine Formelkompromisse mehr, die nachher für Streit sorgen. Sprich: Was in den nächsten Wochen festgelegt wird, lässt sich danach nur noch mit großer Mühe ändern. Deswegen kommt es jetzt auf unseren Protest an.

Und der ist bitter nötig: Bei den Koalitionsgesprächen entsendet die SPD in die Verhandlungsgruppe Energie neben Hannelore Kraft weitere Kohlefreunde wie den brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke und den saarländischen Wirtschaftsminister Heiko Maas. Der profilierteste Umweltpolitiker der SPD, Ulrich Kelber, ist dagegen nicht dabei. Dies zeigt: Die alte Kohle-SPD aus NRW, Brandenburg und Sachsen hat Oberwasser. In einem Beitrag für eine Lobbyplattform der Braunkohleindustrie schrieb Frau Kraft, Braunkohle müsse „noch für Jahrzehnte ein wesentlicher Pfeiler der Energieversorgung sein.“

Auf die SPD wird es in den Koalitionsverhandlungen ankommen, denn der Umweltflügel der Union ist traditionell klein. Und immerhin regt sich jetzt auch Widerstand innerhalb der Sozialdemokraten. Am Wochenende forderten führende SPD-Politiker/innen – darunter Gesine Schwan, Erhard Eppler und Ernst-Ulrich von Weizsäcker – in einem offenen Brief ihre Partei auf, sich von der bisherigen Energiepolitik zu verabschieden. Mit unserem Appell wollen wir sie unterstützen und dafür sorgen, dass die Kohle-Lobbyisten in der SPD kalte Füße bekommen. Sobald wir 75.000 Unterschriften gesammelt haben, wollen wir den Appell als Anzeige in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichen.

Unterzeichnen auch Sie unseren Appell!

Petition unterschreiben:

https://www.campact.de/energiewende/appell/teilnehmen/

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„Die Ökologische Plattform fordert einen Mobilfunk mit drastisch vermindertem gesundheitlichem Risiko“ – Kleine Anfrage der Partei Die Linke an die Bundesregierung

Eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema Mobilfunk und Gesundheitsschutz hat vor kurzem die Fraktion „Die Linke“  gestellt. „Die Forderungen der Linken sind konsequenter als alles was wenige andere Parteien bisher halbherzig von sich geben“, sagt Ulrike Hölzel aus Gaildorf.

Informationen zugesandt von Ulrike Hölzel, Gaildorf

Partei anschreiben und ihre vorgeschlagenen Lösungswege einfordern

„Damit es nicht nur bei einem Lippenbekenntnis der Linken bleibt, wäre es sinnvoll diese Partei anzuschreiben, sie zu unterstützen und ihre vorgeschlagenen Lösungswege einzufordern“, meint Hölzel weiter.

Die Kleine Anfrage der Bundestagsfralktion Die Linke im Wortlaut:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/145/1714548.pdf

Deutscher Bundestag  Drucksache 17/14548, 17. Wahlperiode, 8. August 2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Stüber, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE.

Mobilfunktechnik und Gesundheitsschutz

Die Mobilfunktechnologie wird erst  seit  Mitte der  90er-Jahre in breitem Umfang genutzt und hat seitdem die Kommunikation in der Gesellschaft revolutioniert.  Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung sind elektromagnetische Felder  längst  allgegenwärtig und die Mobilfunktechnologie aus  dem gesellschaftlichen  Alltag kaum mehr  wegzudenken.  Die  Auswirkungen  elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit  sind dagegen umstritten.

Krebs, Parkinson oder Alzheimer

Doch unterdessen kann auch die Forschung belastbare und somit verwertbare Ergebnisse vorlegen. Fest steht, dass insbesondere die sogenannte Mobilfunkstrahlung immer wieder in Zusammenhang mit Krankheiten wie Krebs, Parkinson oder Alzheimer gebracht  wird.  Selbst  die  Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt einen möglichen Zusammenhang zwischen Mobiltelefonnutzung  und  bestimmten  Hirntumoren  (Pressemitteilung  auf  www.iarc.fr  vom 31. Mai 2011).

Als Risikotechnologie eingestuft

Die Forschungsergebnisse können Gefahren für  die menschliche Gesundheit auch dort  nicht  ausschließen,  wo bisher noch kein eindeutiger Wirkmechanismus festgestellt werden kann. Zur Langzeitwirkung und zu der Auswirkung auf Schwangere,  Föten und Kinder  gibt  es immer  noch viele Forschungsdefizite. Und dennoch wird die Mobilfunktechnologie unterdessen vom Europäischen Parlament,  Europarat,  von der  Europäischen Umweltagentur,  von Versicherungsgesellschaften, unabhängigen Expertenvereinigungen  wie  der  ICEMS (Internationale Kommission für elektromagnetische Sicherheit), der RNCNIRP (Russische  Kommission zum Schutz  vor nichtionisierender  Strahlung), von
Umweltverbänden  wie  dem BUND, der internationalen  Wissenschaftlergruppe – BioInitiative und vielen Bürgerinitiativen als Risikotechnologie eingestuft.

Gesundheitliche Beschwerden

Im Jahr  2012  erklärten im Eurobarometer-Bericht der Europäischen Kommission zu den elektromagnetischen Feldern (European Commission, Special Eurobarometer,  Eurobarometer  73.3., Electromagnetic  Fields, 2012, (www.ec.europa.eu/health/electromagnetic_fields/eurobarometers/index_en.htm). 48 Prozent  der  Europäerinnen und Europäer, dass sie über mögliche Risiken des Mobilfunks besorgt seien. Zirca 76 Prozent vermuten ein Risiko durch die Funkmasten und zirka 73 Prozent durch Mobiltelefone. Immer  mehr Menschen sind nicht nur besorgt, sondern fühlen sich beeinträchtigt. Immer mehr Hausärzte  in  Deutschland gehen überdies von einem Zusammenhang zwischen
elektromagnetischen Feldern und gesundheitlichen Beschwerden aus.

Strahlenbelastung senken

Auch die Elektrosensibilität rückt dabei mehr und mehr in den Fokus. Die fortschreitende Technisierung unserer Gesellschaft macht es unmöglich, der elektromagnetischen Dauerbestrahlung zu entgehen. Umso wichtiger ist es, die vorhandene Drucksache 17/14548 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Strahlenbelastung zu senken,  um schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit zu vermeiden.

Vorsorgegrundsatz des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Das Vorsorgeprinzip ist einer der Grundsätze deutscher Umweltpolitik und verfolgt, auch  europaweit über die Schadensbeseitigung und Gefahrenabwehr (Schutzgrundsatz) hinaus,  das  Ziel, potenziell umweltbelastende Verhaltensweisen zu unterbinden. Es geht also darum, theoretisch mögliche beziehungsweise vermutete und nicht wie bei der  Gefahrenabwehr  hinreichend wahrscheinliche Umweltschäden zu vermeiden (Vorsorgegrundsatz des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG). Damit sind auch solche Schadensmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, für die noch keine Gefahr, sondern nur ein Gefahrenverdacht oder ein Besorgnispotenzial besteht.

Kommunen benötigen uneingeschränkte Planungshoheit

Die staatliche Vorsorgepolitik muss daher Maßnahmen ergreifen, die die Strahlungsintensität auf ein Maß beschränkt, bei dem eine Gesundheitsgefährdung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Zusätzlich erfordert  das  eine  umfassende Aufklärung der Bevölkerung über mögliche gesundheitliche Gefährdungen. Vor allem Kinder und Jugendliche müssen den Umgang mit  dieser  alltäglichen Risikotechnik erlernen.  Und Kommunen benötigen uneingeschränkte Planungshoheit über die  Aufstellung von Basisstationen.

Mögliche Langzeitrisiken bei intensiver Handynutzung

Laut den letzten Berichten der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen nieder- und hochfrequenter Strahlung (Bundestagsdrucksachen 17/4408 und 17/12027) bestehen vor allem wissenschaftliche Unsicherheiten über mögliche Langzeitrisiken bei intensiver Handynutzung über mehr als zehn Jahre und bei  der Wirkung auf Kinder. Die vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2013 beschlossene Novelle der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Bundestagsdrucksache 17/13421) zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren soll einen besseren Schutz der  Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Risiken durch elektrische, magnetische  und elektromagnetische Felder gewährleisten. Allerdings blieben die Grenzwerte im Bereich der hochfrequenten Felder unverändert; ortsfeste Hochfrequenzanlagen mit zehn Watt  EIRP (EIRP:  equivalent  isotropically radiated power,  Äquivalent  isotroper Strahlungsleistung) sind von der Regelung ausgenommen und Vorsorgeregelungen wurden nicht festgeschrieben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1.  Sieht  die Bundesregierung Handlungsbedarf angesichts der ständig steigenden Nutzung und der Zunahme von privaten und öffentlichen Sendeanlagen, die weitere Sendenetze erfordern und damit die Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber elektromagnetischer Strahlung weiter steigern?

2.  Auf  welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren die in der  Verordnung (Bundestagsdrucksache 17/13421) zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische  Felder  und  das  telekommunikationsrechtliche  Nachweisverfahren festgelegten Grenzwerte,  und welche aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden hinsichtlich möglicher  Gesundheitswirkungen einbezogen (bitte aufzählen)?

3.  Wurde für  die Überprüfung und Festlegung der  geltenden Grenzwerte ein Wirkmuster  aus  verschiedenen  Ursachen  berücksichtigt  (Kombinations-/Mehrfachwirkungen unterschiedlicher  Umweltnoxen), oder wurde die isolierte Wirkung hochfrequenter Strahlung auf Organismen herangezogen (in beiden Fällen bitte erläutern)?

4.  Wie wird das Maß einer ungünstigen Wirkung elektromagnetischer Felder auf  die menschliche Gesundheit  für  die Ableitung von Schutz und Vorsorgestandards bestimmt, und wie werden davon Grenzwerte abgeleitet?

5.  Welche Sicherheitsfaktoren werden bei  der  Festlegung von Grenzwerten, in welcher Höhe und warum angewandt?

6.  Kommen bei der Festlegung von Grenzwerten für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder Sicherheitsfaktoren zur Anwendung,  die in der  Höhe  mit  denen aus  der  Toxikologie  üblichen Werten vergleichbar sind?
Wenn nein, warum nicht?

7.  Wie werden langfristig einwirkende,  nicht  akut  toxisch wirkende Effekte bei den nichtthermischen Wirkungen im Hinblick auf  die Definition von Adversität gemäß der VDI-Richtlinie 2308 Bl. 1 (Abschätzung des gesundheitlichen Risikos im Immissionsschutz, Juni 2009) begründet?

8.  Wie erklärt  es die Bundesregierung,  dass sie in den Änderungen der Vorschriften  über  elektromagnetische  Felder  und  das  telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren den Grundsatz des Vorsorgeprinzips, das dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu Grunde liegt  und in Artikel  20a des Grundgesetzes (GG) verankert ist, nicht für den Bereich der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung anwendet, obwohl sie Vorsorgeregelungen im Bereich der niederfrequenten Felder umsetzt, insbesondere vor dem Hintergrund,  dass die Internationale Krebsagentur (IARC) beide Bereiche in ihrer  ganzen Bandbreite für  möglicherweise krebserregend eingestuft  hat und  zahlreiche  Hinweise  für  biologische  Wirksamkeiten  unterhalb  der Schwelle der Grenzwerte vorliegen?

9.  Wie  definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Vorsorge, und wie will  sie durch die geltenden Grenzwerte gesundheitliche Risiken für Menschen, die dauerhaft  elektromagnetischen Feldern ausgesetzt  sind, ausschließen (bitte begründen)?

10.  Welche Strategie verfolgt  die Bundesregierung,  um eine Minimierung der Strahlenbelastung der  Bevölkerung zu erreichen, und welche Ziele sollen bis wann erreicht werden (bitte erläutern)?

11.  Auf  Grundlage welcher  wissenschaftlichen Ergebnisse und Studien entwickelt  die Bundesregierung ein Konzept zur Minimierung der Belastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder,  und wo sieht sie weiteren Forschungsbedarf in der Risikobewertung?

12.  Plant die Bundesregierung eine Änderung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung mit vorsorgeorientierten und kindergerechten Grenzwerten,  insbesondere für  Orte mit  empfindlicher  Nutzung, wie zum Beispiel Schlaf-,  Wohn-,  Schul-  und Krankenzimmer,  sowohl für den Niederfrequenz- als auch für den Hochfrequenzbereich?
Wenn ja,  wie wird diese Änderung aussehen, und bis wann ist damit zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern)?

13.  Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht  die Bundesregierung aus der  Forderung „Ein Netz für  alle Anbieter“ im Sinne einer  technisch machbaren Netzbündelung, um die Strahlenbelastung zu minimieren?

14.  Was unternimmt die Bundesregierung, um die flächendeckende Anbindung an ein Glasfasernetz als Bestandteil  der  Grundversorgung zu gewährleisten?

15.  Wie viele und welche Landkreise der  Bundesrepublik Deutschland verfügen derzeit  über eine Glasfasernetzanbindung, und bis wann soll der flächendeckende Ausbau bundesweit  abgeschlossen sein (bitte mit  kartographischer Darstellung)?

16.  Was unternimmt die Bundesregierung, um den Ausbau des Glasfasernetzes in ländlichen Regionen zu forcieren?

17.  Wird  die  Bundesregierung  Maßnahmen zum umfassenden Schutz von elektrosensiblen Menschen und zur Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Krankheit und Behinderung ergreifen?
Wenn ja, welche und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?

18.  Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Leitlinie der Österreichischen  Ärztekammer zum EMF-Syndrom (Beschwerden und Krankheiten,  die durch elektromagnetische Felder – EMF – hervorgerufen werden)?

19.  Bis wann wird die Bundesregierung eine Koordinations- oder Meldestelle für  Mobilfunknebenwirkungen bei  einer  entsprechenden Bundesbehörde einrichten?

20.  Welche Konsequenzen zieht  die Bundesregierung aus den konkreten Forderungen der  Verbände der  Elektrosensiblen nach funkfreien Abteilen in Zügen und Bahnen,  funkfreien Zimmern in Krankenhäusern und Schutzzonen zur Regeneration?

21.  Welche Maßnahmen sind als Bestandteil der staatlichen Vorsorge zur Aufklärung der Bevölkerung über die gesundheitlichen Risiken durch elektromagnetische Felder geplant?

22.  Plant die Bundesregierung eine ähnliche Gesetzesinitiative zum Schutz von Kindern wie das 2010 in Frankreich verabschiedete Umweltschutzgesetz Grenelle 2,  das u. a.  die Handynutzung für Kinder in Kindergärten, Grundund Sekundarschulen untersagt und die Werbung für Mobiltelefone verbietet, wenn sie sich an Kinder unter 14 Jahren wendet?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

23.  Wie will  die Bundesregierung der  besonderen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen entgegenwirken,  und welche Rolle sollen dabei  Kindertagesstätten,  Schulen und Berufsschulen beim Erlernen eines verantwortungsvollen risikomindernden Umgangs der Kinder und Jugendlichen mit Mobilfunk übernehmen?

24.  Welchen Handlungsbedarf  sieht  die  Bundesregierung im Rahmen ihrer Vorsorgepflicht,  die Konsumkompetenz der Bürgerinnen und Bürger über die üblichen Verbraucherschutzinformationen hinaus zu stärken?

25.  Wie  schätzt  die  Bundesregierung die  Vorsorgewirkung einer  Gefahrenkennzeichnung auf Mobilfunkprodukten und die Angabe des SAR-Wertes mit  Nutzungsempfehlungen beim Verkauf  von Mobiltelefonen ein, und plant  die  Bundesregierung, diese Vorsorgemaßnahmen verpflichtend durchsetzen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?

26.  Liegen der Bundesregierung Statistiken über Unfälle vor, die auf die Nutzung von Handys und Smartphones durch Autofahrer und Autofahrerinnen während der Fahrt  zurückzuführen sind, oder sind solche Statistiken künftig vorgesehen, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Gefährdungen durch Nutzung dieser  Medien im Straßenverkehr  zu minimieren (vorhandene Statistiken bitte der  Antwort beifügen, und wenn nein, bitte erläutern)?

27.  Aus welchen Gründen zieht die Bundesregierung das Modell der freiwilligen  Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber stringenten  gesetzlichen Anforderungen im Sinne der Gesundheitsvorsorge vor?

28.  Sieht  die Bundesregierung die Notwendigkeit,  den gesamten Bereich der
nichtionisierenden Strahlung umfassend gesetzlich zu regeln (vergleichbar
mit der gesetzlichen Regelung für ionisierende Strahlung)?
Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern)?

Berlin, den 8. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Flyer der Partei Die Linke:

Mobilfunk – ein Fluch oder Segen?

Weitere Informationen und Kontakt:

Ökologische Plattform, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin

Telefon:

030 / 240 09 – 503
030 / 241 11 27

Telefax: 030 / 241 10 46

E-Mail: oekoplattform@die-linke.de

Internet: www.oekologische-plattform.de

Ökologische Plattform: Mobilfunk – ein Fluch oder Segen? Gesundheitsgefahr drahtlose Mikrowellentechnologie

Die Ökologische Plattform fordert einen Mobilfunk mit drastisch vermindertem gesundheitlichem Risiko:

• Eine flächendeckende kabelgebundene Grundversorgung mit Telefon, Breitbandinternet und hochfrequenzfreien Telefonzellen ist gesetzlich sicherzustellen.

• Ausbaustopp und Rückbau der Mobilfunknetze. Änderung der Auflage, jeweils eine unabhängige Infrastruktur aufzubauen. Nachbesserung der UMTS-Lizenzverträge, die das vorschreiben.

• Senkung der Grenzwerte auf ein gesundheitsverträgliches Maß. Richtziel: 1 Mikrowatt je Quadratmeter für Innenräume.

• Keine Funkmasten in die Nähe von Kitas, Schulen und Wohngebieten. Änderung des Baugesetzbuches.

• Gesetzliches Einspruchs- und Mitwirkungsrecht der Bevölkerung im Umkreis von 400 Meter (höhere Krebsrate) des Sendemastes.

• Versicherungspflicht für Mobilfunkantennen gegen gesundheitsschädigende Wirkungen.

• Verbot der Handywerbung für Kinder und Handybenutzungsverbot in Schulen, Kindergärten und öffentlichen Einrichtungen.

• Besteuerung der Umweltverschmutzung durch hochfrequenten Elektrosmog als Regulierungsanreiz zur Entwicklung emissionsarmer Kommunikationstechnologien.

• Verstärkte industrieunabhängige Forschung zu strahlungsminimierten Funktechnologien, finanziert durch den Staat.
Rat an die Benutzer: Wenig und kurz telefonieren, keine Schnurlostelefone, WLAN, Bluetooth und drahtlose Spielkonsolen. Nicht über UMTS/WiMAX mobil ins Internet. Handy ausschalten, wenn es nicht benutzt wird. Handy nicht am Körper tragen, wenn es eingeschaltet ist. In Fahrzeugen das Handy ausschalten.

Gesundheitsgefahr mobile Kommunikation

Nach Giften in und an Lebensmitteln, PCB, Asbest, Alkohol, Nikotin und Drogen sind jetzt schon viele Menschen durch die Mikrowellenstrahlung der digitalen Technologie erkrankt, und ihre Zahl nimmt rasant zu. Diese Strahlung ist weder zu riechen noch zu sehen. Die meisten Menschen sind über die Intensität und die Reichweite der Strahlung ihrer Geräte nicht informiert. Sie wissen beispielsweise nicht, dass Handys, Schnurlostelefone und WLAN 50 Meter weit durch die Wände strahlen und damit alle Menschen in diesem Umkreis mitschädigen.

Zellkommunikation wird empfindlich gestört

Die digitale Funktechnologie wurde ohne jede Abklärung von Nebenwirkungen eingeführt. Die Dauerbestrahlung durch Sendemasten und am Kopf beim Telefonieren führt zu gesundheitlichen Schäden, da die Zellkommunikation von lebenden Organismen auf sehr feinen elektromagnetischen Signalen beruht und diese empfindlich gestört wird.
Grenzwerte Zum Schutz der Bevölkerung sind in der Bundes-Immissionsschutzverordnung
(26. BImSchV) nur Grenzwerte gegen eine übermäßige Erwärmung durch elektromagnetische Strahlung festgelegt. Es ist eine Irreführung der Bevölkerung, zu behaupten, durch diesen Grenzwert sei sie geschützt, da biologische Wirkungen schon ab einem hundertmillionstel des Grenzwertes auftreten können.

In Deutschland fehlt ein Grenzwert für die biologischen Wirkungen!

Das Vorsorgeprinzip wird missachtet. Andere Länder haben auf der Grundlage von Forschungen längst niedrigere, den biologischen Anforderungen besser Rechnung tragende Grenzwerte festgelegt. Eine Rechtsgrundlage für den Schutz vor Strahlung durch Mobilfunkmasten und durch Strahlungsquellen in der Nachbarschaft gibt es in Deutschland nicht. Dass gesundheitliche Risiken bestehen, ist auch daran erkennbar, dass die Versicherungen sich weigern, sie zu versichern.

Studienergebnisse:

Die nachgewiesene Gefahr besteht in Erbgutschäden, Hirntumoren, Leukämie, Bluthochdruck, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Herzbeschwerden, Tinnitus, nachlassende Gedächtnisleistung, Immunschwäche, Fruchtbarkeits- und Potenzstörungen. Durch Öffnung
der Blut-Hirn-Schranke können Gifte ungehindert ins Gehirn gelangen (www.medpilot.de).
Je dauerhafter und stärker die Bestrahlung ist, desto schneller und schwerer entwickeln sich die Krankheitssymptome. Besonders gefährdet sind elektrosensible Menschen, heute 5 bis 10 Prozent der Bevölkerung und vor allem Kinder, aber auch alte, schwermetallbelastete und
neurologisch vorbelastete Menschen. Auch in der Tier- und Pflanzenwelt gibt es flächendeckende Schäden.

Weitere Informationen im Internet auf folgenden Seiten:

www.funkfrei.net

www.diagnose-funk.org

www.netzwerk-risiko-mobilfunk.de

www.der-mast-muss-weg.de

www.kinder-und-mobilfunk.de

www.aerzte-und-mobilfunk.net

www.mobilfunk-buergerforum.de

www.diewellenbrecher.de

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