„Fritz Bauer oder Auschwitz vor Gericht“ – Lesung und Vortrag in Schwäbisch Hall mit Dr. Ronen Steinke, Redakteur der Süddeutschen Zeitung

„Fritz Bauer oder Auschwitz vor Gericht“, lautet der Titel eines Vortrags am Donnerstag, 13. November 2014, um 19 Uhr in Schwäbisch Hall. Dr. Ronen Steinke, Redakteur der Süddeutschen Zeitung (SZ), liest aus seiner bewegenden Biographie über den mutigen Staatsanwalt Dr. Fritz Bauer, der die Frankfurter Auschwitz-Prozesse gegen enorme Widerstände durchgesetzt hat.

Vom Kulturbüro der Stadt Schwäbisch Hall, in Kooperation mit der Volkshochschule und der KZ-Gedenkstätte Hessental e.V.

Mutiger Staatsanwalt

In der Reihe Literatur live ist am Donnerstag, 13. November 2014, um 19 Uhr auf Einladung des städtischen Kulturbüros der junge Jurist und Journalist Dr. Ronen Steinke in den Räumen der Sparkasse am Hafenmarkt in Schwäbisch Hall zu sehen. Steinke schrieb eine bewegende Biographie über den mutigen Staatsanwalt Dr. Fritz Bauer, der die Frankfurter Auschwitz-Prozesse gegen enorme Widerstände durchgesetzt hat.

Jüngster Amtsrichter im Deutschen Reich

Fritz Bauer wurde 1903 als Sohn jüdischer Eltern in Stuttgart geboren und besuchte dort das Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums. Er studierte Rechtswissenschaft in Heidelberg, München und Tübingen und engagierte sich in einer liberalen jüdischen Studentenverbindung. 1928 wurde Bauer Gerichtsassessor beim Amtsgericht Stuttgart und zwei Jahre später jüngster Amtsrichter im Deutschen Reich. Er war Mitgründer des Republikanischen Richterbundes in Württemberg. 1920 trat er der SPD bei. Im Zusammenhang mit Planungen zu einem gegen die Machtübergabe an die Nationalsozialisten gerichteten Generalstreik wurde Bauer 1933 festgenommen und acht Monate im KZ Heuberg inhaftiert. Aus dem Staatsdienst entlassen, emigrierte er 1936 nach Dänemark und anschließend nach Schweden. Dort gründete er mit Willy Brandt und anderen die Zeitschrift Sozialistische Tribüne.

NS-Staat war „kein Rechtsstaat“

1949 kehrte Bauer nach Deutschland zurück und wurde zunächst Generalstaatsanwalt in Braunschweig, 1956 dann hessischer Generalstaatsanwalt in Frankfurt am Main. Bekannt wurde er 1952 als Ankläger im sogenannten Remer-Prozess, der die Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 rehabilitierte und ihren Versuch, Hitler zu töten, legitimierte. Das Gericht schloss sich Bauers Auffassung an, der NS-Staat sei „kein Rechtsstaat, sondern ein Unrechtsstaat“ gewesen.

Erste Auschwitzprozess begann im Dezember 1963

1959 erreichte Bauer, dass der Bundesgerichtshof die Untersuchung und Entscheidung in der Strafsache gegen Auschwitz-Täter dem Landgericht Frankfurt am Main übertrug. Auf Weisung Bauers leitete die dortige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen vormalige Angehörige der SS-Besatzung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz ein. Der erste Auschwitzprozess wurde im Dezember 1963 vor diesem Landgericht eröffnet.

Kriegsverbrechertribunale von Nürnberg bis Den Haag

Dr. jur. Ronen Steinke, geboren 1983 in Erlangen, ist Redakteur der Süddeutschen Zeitung in München. Zuvor studierte er Jura und Kriminologie, arbeitete in Anwaltskanzleien, einem Jugendgefängnis und zuletzt beim UN-Jugoslawientribunal in Den Haag. Seine Promotion über die Entwicklung der Kriegsverbrechertribunale von Nürnberg bis Den Haag wurde von der FAZ als »Meisterstück« gelobt.

Veranstalter: Kulturbüro in Kooperation mit VHS und KZ-Gedenkstätte Hessental e.V.

Mit freundlicher Unterstützung der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim. Karten: 8 Euro/ermäßigt für Schüler und Studenten 4 Euro (Vorverkauf: Stadtbibliothek Schwäbisch Hall und Buchhandlung Osiander )

Weitere Informationen und Kontakt:

Ute Christine Berger M.A., Kulturbeauftragte Stadt Schwäbisch Hall, Am Markt 9, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791-751 620

Internet: www.schwaebischhall.de

Informationen zur Veranstaltung auf der Internetseite der Stadt Schwäbisch Hall:

Die exzellent geschriebene Biografie des Mannes, der die Frankfurter Auschwitz-Prozesse auf den Weg brachte.

Fritz Bauer zwang die Deutschen zum Hinsehen: Inmitten einer Justiz, die in der jungen Bundesrepublik noch immer von braunen Seilschaften geprägt war, setzte er den großen Frankfurter Auschwitz-Prozess durch. Er kooperierte mit dem israelischen Geheimdienst, um Adolf Eichmann vor Gericht zu bringen. Aber wer war der kämpferische Einzelgänger wirklich? Jurist und Journalist Ronen Steinke schrieb die Biografie des Mannes, der in der Nachkriegszeit angefeindet wurde wie kaum ein Zweiter, unter Verwendung zahlreicher bislang unbekannter Quellen. »Fritz Bauer oder Auschwitz vor Gericht« ist die Biografie eines großen Juristen und Humanisten, dessen persönliche Geschichte zum Politikum wurde. Und es ist die Biografie eines deutschen Juden, der selbst nur knapp der NS-Verfolgung entkam.

Ronen Steinke, Dr. iur., geboren 1983 in Erlangen, ist Redakteur der Süddeutschen Zeitung. Zuvor studierte er Jura und Kriminologie, arbeitete in Anwaltskanzleien, einem Jugendgefängnis und zuletzt beim UN-Jugoslawientribunal in Den Haag. Seine Promotion über die Entwicklung der Kriegsverbrechertribunale von Nürnberg bis Den Haag wurde von der FAZ als »Meisterstück« gelobt. Er lebt in München.

Moderation: Siegfried Xander

In der Reihe Literatur live. Mit freundlicher Unterstützung der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim. In der Reihe Stolpern mit Kopf und Herz: Gedenken an die Reichspogromnacht.

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„Sie klingen mehr nach James Brown als der Godfather of Soul selbst“ – Neunköpfige japanische Funkband Osaka Monaurail spielt in Crailsheim

Das Jahr bewegt sich langsam aber sicher im letzten Drittel, vieles haben wir gesehen, gehört, erlebt. Aber so etwas? Nie im Leben! Adieu Tristesse e.V. präsentiert am Freitag, 7. November 2014, ab 20 Uhr, im Ratskeller Crailsheim die neunköpfige japanische Funkbandgröße Osaka Monaurail.

Vom Verein Adieu Tristesse, Crailsheim

Angesagteste Funkband Nippons

Wer in Japan nach Funk sucht, kommt an dieser im Jahre 1992 gegründeten Band nicht vorbei. Sie ist derzeit die angesagteste Funkband Nippons. Die Jungs aus Tokio haben sich ganz dem Sound des Godfather of Soul verschrieben und klingen bisweilen mehr nach James Brown als James Brown selbst. Seit 15 Jahren beschallen sie nun Japans Clublandschaft, haben in dieser Zeit immerhin acht Alben inklusive der im August 2014 erschienenen Platte „Riptide“ und ein gutes Dutzend Vinyl-Singles veröffentlicht, die von Funk-DJs weltweit immer gern gespielt werden, wenn es auf der Tanzfläche heiß hergehen muss.

Live kracht’s erst richtig

Doch so richtig kracht der Nippon-Funk live auf der Bühne – in maßgeschneiderten Uniformen a la JB’s der 1970er, mit einstudierten Showeinlagen und dem von James Brown perfekt kopierten Tanzeinlagen von Frontmann und Sänger Ryo Nakata wird das Erlebnis perfekt. So perfekt, dass Osaka Monaurail kürzlich unsere Soulsister Number One Marva Whitney in Japan als Backingband unterstützten und gleich ein ganzes Studioalbum mit ihr einspielten. Die erste Single-Auskopplung “I am what I am” ist ein Top-Hit in der globalen Soulszene. In diesem Herbst kommt Japans beste Funkband nun bereits zum dritten Mal nach Europa, nachdem sie bereits neben Japan die USA, Neuseeland, Mexiko und Australien bereist haben – ein Muss für jeden, der einerseits auf den Sound von James Brown und andererseits auf phänomenal verrückte Bühnenshows steht. Und wer bitteschön tut das nicht?

Vorverkauf

Einlass in der Crailsheimer Ratskeller ist am Freitag, 7. November 2014, ab 20 Uhr. Der Vorverkauf startete am 17. Oktober 2014 im Jugendzentrum Crailsheim, in der 7180 Bar Crailsheim, im Naturkostladen Biotop und im Schnelldruckladen Crailsheim zum Vorzugspreis von 15 Euro.

Weitere Informationen im Internet zur Band Osaka Monaurail:

http://www.osakamonaurail.com/press

Internetseite des Crailsheimer Vereins Adieu Tristesse:

http://adieutristesse.org/

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„Die Kinderstube der Demokratie“ – Kathrin Aghamiri spricht in Schwäbisch Hall über ein Modellprojekt zu Kinderrechten

„Die Kinderstube der Demokratie“ lautet der Titel einer Veranstaltung am Mittwoch, 22. Oktober 2014, um 19.30 Uhr in Schwäbisch Hall. Kathrin Aghamiri von der Fachhochschule Kiel spricht im Schwäbisch Haller Haus der Bildung (VHS) über ein Modellprojekt zu Kinderrechten.

Von der Volkshochschule Schwäbisch Hall

Altersgerechte Teilhabe und Mitbestimmung

Damit stellt sie das für Deutschland bedeutendste Modellprojekt für Mitentscheidungsrechte für Kinder, das aktuell in Schleswig-Holstein theoretisch erdacht und praktisch erprobt wird: Wie kann es gelingen, altersgerechte Partizipation in den Alltag von Kindertageseinrichtungen zu integrieren und auch zu leben? Wie können Kinderrechte der „Teilhabe“ praktisch umgesetzt werden? Die Veranstaltung, die von VHS und Mehrgenerationentreff organisiert wird, findet statt im Kontext des „Jahres der Kinderrechte“, das die Landesregierung zum 25. Jahrestages der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention ausgerufen hat. Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen im Internet:

https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kinderrechtskonvention

Deutscher Text der Kinderrechtskonvention:

http://www.kid-verlag.de/kiko.htm

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„Neurosen und andere Blumen“ – Freches Kabarett mit Eva Eiselt in der Gaildorfer Kulturschmiede

Mit frechem Kabarett gastiert Eva Eiselt am Samstag, 18. Oktober 2014, um 20 Uhr zum zweiten Mal in der Kneipe der Kulturschmiede Gaildorf.

Von der Kulturschmiede Gaildorf

Messerscharf pointierte Texte

In ihrem neuen Kabarett-Solo „Neurosen und andere Blumen“ begeistert die Kölner Künstlerin nicht nur wie gewohnt mit erfrischendem Witz, messerscharf pointierten Texten und bis zur absoluten Kenntlichkeit entlarvenden Typendarstellungen. Virtuos in Szene gesetzt entspinnt sich entlang der Irrungen und Wirrungen unseres postmodernen Lebens eine abendfüllende Geschichte im Spannungsfeld zwischen digitalen Abgründen, handfesten Desastern und urkomischen Momenten für die absurde Ewigkeit. Auf der Bühne: eigentlich nur eine Frau, aber irgendwie auch die ganze Welt.

Weiter Informationen im Internet:

www.kulturschmiede.de

Vorbestellungen sind möglich, ab sofort bis 12 Uhr am Veranstaltungstag:

Telefon 07943-9438631. Alle Reservierungen müssen am Veranstaltungstag bis spätestens 19.50 Uhr abgeholt werden, sonst gehen sie in den „normalen“ Verkauf. An der Abendkasse wird bei verbilligtem Eintritt der Mitgliedsausweis verlangt.

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„Die Töchter des Herrn Wiederkehr – drei uneheliche Kinder“ – Frauen-Literaturcafe mit Gunter Haug am Sonntag in Schwäbisch Hall

Beim Frauen-Literaturcafe am Sonntag, 19. Oktober 2014, um 16 Uhr stellt der Autor und Journalist Gunter Haug in der Stadtbibliothek Schwäbisch Hall sein neues Buch vor. Zu Kaffee und Kuchen liest Haus aus seinem Werk „Die Töchter des Herrn Wiederkehr“.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Tägliches Brot hart verdient

Das Buch schildert die Lebensgeschichte der Dienstmagd Margareta Schober aus Nordbaden. Schon in früher Jugend musste sie ihr Elternhaus mit den zehn Geschwistern verlassen, um in der Fremde im wahrsten Sinn des Wortes ihr „täglich Brot“ zu verdienen. Einen Lohn gab es nicht, Leute wie sie mussten froh sein, eine Kammer (die sie sich mit anderen Mägden teilte) und etwas zu essen zu bekommen.

Kinder von Verwandten großgezogen

Dreimal kehrte sie hochschwanger in ihr Heimatdorf zurück, wo sie ihre drei unehelichen Kinder (Christina, Philippina und Marie) zur Welt brachte, um darauf wieder zu ihrer Arbeitsstelle zurück zu gehen. Die Kinder wurden von den Großeltern und Verwandten
aufgezogen. Wer der Vater der drei Kinder war, hat sie bis zu ihrem Tod nie verraten, darüber konnte in der Familie nur spekuliert werden. Ab und zu kam jedoch Unterstützung für die Kinder aus einer Apotheke in Kork in Form von Naturalien. Das ist die erste Spur …

Bitterarmer Lebensalltag

Nahezu ein Jahrhundert später führt jene Spur den Autor Gunter Haug mit seiner Ehefrau Karin (sie ist die Urenkelin der Margareta Schober) auf die Suche nach den Wurzeln dieser Familie zurück nach Treschklingen und Bad Rappenau. Sie erleben dabei allerhand Überraschungen – sowie eindringliche Einblicke in den bitterarmen Lebensalltag von Frauen, die ihr Schicksal unter heute kaum noch vorstellbaren Bedingungen zu meistern hatten. So wird dieses Buch auch zum Dokument einer versunkenen Epoche – die noch gar nicht so lange Vergangenheit ist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Die Stadtbibliothek, die Volkshochschule, die Gleichstellungsbeauftragte und das Kulturbüro
laden zu der Lesung über ein Frauenleben im 19. Jahrhundert herzlich ein. Ansprechpartnerin: Dorothea Lebrecht, Stadtbibliothek, Telefon 0791/751-275

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„Für eine gerechte Verteilung lebenswichtiger Güter“ – Eine-Welt-Tag im Bahnhof Schwäbisch Hall

Ein Eine-Welt-Tag findet am Samstag, 18. Oktober 2014, von 10 Uhr bis 22 Uhr, im Bahnhof Schwäbisch Hall statt. Veranstalter sind der Haller Freundeskreis Afrika e.V. und der Verein der Lebenskünstler.

Vom Freundeskreis Afrika e.V., Schwäbisch Hall

Ein vielfältiges Programm ist geboten:

10 bis 13 Uhr: Angebote von entwicklungspolitischen Workshops zu: Wasser/gerechte Verteilung; Flucht und Migration (mit Freundeskreis Asyl Schwäbisch Hall); Islam & Frieden; Kunst und entwickungspolitisches Engagement.

14 Uhr: Ausstellungseröffnung „Ölbiographien“, hier geht es um die Erdölförderung im Tschad und deren soziale und Ökologische Folgen, mit Martin Petry, ehemaliger Mitarbeiter von Brot für die Welt und Djeralar Miankeol, Menschenrechtsaktivist und Betroffener aus dem Tschad.

15 bis 18 Uhr: Markt der Möglichkeiten (Gruppen, Vereine, Initiativen stellen ihre Arbeit vor – hier können Sie sich gerne noch beteiligen!)

Ab 20 Uhr: Benezifkonzert mit Michael Dikizeyeko & Band, zugunsten eines AIDS-Projekts für junge Erwachsene in Togo/Westafrika. Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen und Kontakt:

Freundeskreis Afrika e.V., Haus der Bildung, Salinenstraße 6-10, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791-970 6631

E-Mail: heide.oechslen@afroprojects.org

Internet: www.afroprojects.org

Weitere Details zum Programm:

10 Uhr bis 13.00 Uhr:

Die WORKSHOPs 1 bis 4 finden im Haus der Bildung (Volkshochschule/VHS) Schwäbisch Hall, Salinenstraße 6 bis 10, statt.

WORKSHOP 1:

Islam als friedliche Religion?

Islam wird häufig gleichgesetzt mit kriegerischen Auseinandersetzungen und Bedrohungen. Die Verbindung von Islam und Frieden findet kaum Beachtung. Der Workshop wird sich mit dieser These und der Antithese beschäftigen. Referentin: Hala Elamin, Vorsitzende Freundeskreis Afrika e.V. Schwäbisch Hall.

WORKSHOP 2:

Wasser, ein kostbares Gut!

Durch Bevölkerungswachstum und Klimawandel verringern sich die Wassermengen, die der Weltbevölkerung pro Kopf zur Verfügung stehen. Wassermangel hat gesundheitliche Probleme zur Folge, bedroht die Versorgung mit Nahrungsmitteln und führt schließlich zu Konflikten um den Zugang zu Wasser. Ein besonderes Problem liegt darin, dass das Wasser, das weltweit zur Verfügung steht, ungleich verteilt ist. Dieser einen verständlich aufbereiteten Zugang zur schwierigen und komplexen Problematik der schwindenden Wasserressourcen. Referent: Claude Keil, Bildungsbeauftragter für globales Lernen, epiz Reutlingen.

WORKSHOP 3:

Deutschland – das gelobte Land?

Fluchtgründe und Fluchtwege. Mit dabei sind Menschen aus verschiedenen Ländern, die nach Deutschland geflüchtet sind und über ihre Beweggründe, ihre Flucht und ihre Situation hier in Deutschland sprechen werden. Referentinnen: Hanna Hald und Edith Zimmer, Freundeskreis Asyl Schwäbisch Hall.

WORKSHOP 4:

Kunst tut gut – wie Kunst und Kultur etwas in der Welt bewegen können

In diesem Workshop wird die Idee vorgestellt, wie man durch kulturelle Veranstaltungen entwicklungspolitische Projekte unterstützen kann. BesondersÜbersicht Tagesprogramm

14 Uhr bis 15 Uhr: ERÖFFNUNG DER AUSSTELLUNG „ÖLBIOGRAPHIEN“

Bahnhof Schwäbisch Hall

15.00 Uhr bis 18 Uhr: MARKT DER MÖGLICHKEITEN

Bahnhof Schwäbisch Hall

20 Uhr bis 22 Uhr: BENEFIZKONZERT mit MICHAEL DIKIZEYEKO&BAND
Bahnhof Schwäbisch Hall

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„Der Ukraine-Konflikt im Spannungsfeld der Interessen“ – Informations- und Diskussionsveranstaltung in Schwäbisch Hall

Eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Der Ukraine-Konflikt im Spannungsfeld der Interessen“ findet am Freitag, 17. Oktober 2014, um 20 Uhr im Haus der Volkshochschule Schwäbisch Hall, Salinenstraße 6, statt. Referent ist Reinhard Lauterbach.

Vom AK Programm des Club Alpha 60 Schwäbisch Hall

Osteuropakorrespondent berichtet

Reinhard Lauterbach ist freier Osteuropakorrespondent unter anderem für die Tageszeitung „Junge Welt“, das Magazin „Hintergrund“ und „Radio LoRa“ (Zürch), ehemaliger Korrespondent des ARD-Hörfunks für Osteuropa.

Fakten werden selektiert und verdreht

Wer versucht, sich ein Bild von den Geschehnissen in und um die Ukraine zu machen, der stößt auf eine beängstigend gleichförmige Berichterstattung der etablierten Medien. Statt nüchtern abwägender Nachrichten und Analysen dominiert ein Schwarz-Weiß-Bild, in dem Russland und sein Präsident Wladimir Putin dämonisiert, das prowestliche, von Faschisten unterstützte Regime in Kiew dagegen verklärt und die Fakten entsprechend selektiert und verdreht werden.

Welche Absichten verfolgen die Akteure?

Der Konflikt in der Ukraine wirft zahlreiche Fragen insbesondere nach der Rolle und der Absichten der beteiligten Akteure auf. Der Referent hat die Ukraine mehrfach bereist und versucht, diese Fragen zu beantworten.

Kurzinformation:

Freitag, 17.Oktober 2014, 20 Uhr, Haus der VHS Schwäbisch Hall, Salinenstraße 6. Veranstalter: AK Programm des Club Alpha 60 und Rosa-Luxemburg Stiftung Baden-Württemberg.

Weitere Informationen im Internet:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=23436

https://www.xing.com/profile/Reinhard_Lauterbach2

http://archiv.jungewelt.de/

http://lora924.de/?page_id=6

http://www.hintergrund.de/

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„BI Pro Limpurger Berge: Lücken und Fehler im Bauantrag der Stadtwerke Hall“ – Einwendungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung in Michelbach/Bilz erörtert

Bürger aus Michelbach/Bilz und anderen Kreisgemeinden haben gegen die Windkraftpläne der Stadtwerke Schwäbisch Hall Einwendungen erhoben. Die teilweise über 30 Seiten umfassenden Ausarbeitungen dokumentieren die negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft und die gesundheitlichen Gefahren für Bewohner in der Nachbarschaft der geplanten Anlagen. Am Dienstag, 14. Oktober 2014, um 14.30 Uhr sollen in der Rudolf-Then-Halle in Michelbach/Bilz Bürgereinwendungen zum Bauantrag der Stadtwerke für Windkraftanlagen in den Limpurger Bergen erörtert werden. Die Veranstaltung ist öffentlich.

Von der Bürgerinitiative „Pro Limpurger Berge“, Dr. Karl-Heinz Glandorf, Michelbach/Bilz

BI zweifelt Windgutachten der Stadtwerke an

Die BI Pro Limpurger Berge weist nach eigenen Angaben Lücken und Fehler im Bauantrag hinsichtlich der Schall- und Infraschallimmissionen und beim Schattenwurf nach und kritisiert gravierende Lücken und Fehler bei den Naturschutzgutachten der Stadtwerke Schwäbisch Hall. Vor allem kritisiert sie das im Bauantrag vorgelegte Windgutachten der Stadtwerke und bezweifelt, dass die Windhöffigkeit in den Limpurger Bergen ausreicht, um die im Windenergieerlass verlangte Mindestwindgeschwindigkeit zu erreichen. Denn nur wenn diese ausreicht, ist laut Windenergieerlass eine Naturzerstörung zu akzeptieren. Die BI vermutet, dass für die Stadtwerke politische Vorgaben Vorrang vor realistischen Wirtschaftlichkeitsberechnungen haben. Dies hat für andere Stadtwerke ein Fernsehbeitrag der ARD-Sendung Report am 23.09.2014 aufgedeckt:

http://www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/Warum-%C3%96ko-Energie-f%C3%BCr-Stadtwerke-oft-ein/Das-Erste/Video?documentId=23662700&bcastId=310120

Die Hauptkritikpunkte der BI am Bauantrag:

Windhöffigkeit fragwürdig

Schon bei der Auswahl der Standorte wurden die falschen Daten des Windatlasses benutzt. Durch den Baumbestand erniedrigt sich die Windhöffigkeit erheblich, wie aus dem Windatlas selbst hervorgeht. Gemessen wurde laut Bauantrag in dem kurzen Teilzeitraum von April bis Oktober 2013 auch tatsächlich nur 4,9 m/s in 99,9 m Höhe. Dieser Wert liegt deutlich unter den Mindestanforderungen nach dem Windenergieerlass, der eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8 m/s bis 6 m/s in 100 m über Grund fordert.  Die Stadtwerke stützen sich statt dessen auf Hochrechnungen und kommen damit auf einen langfristigen Durchschnittswert von 5,6 m/s in 100 m Höhe. Zugrunde gelegt werden Messergebnisse der weit entfernten Wetterstation Niederstetten, wo der Windatlas Baden-Württemberg eine weit höhere Windhöffigkeit als in den Limpurger Bergen ausweist. Dabei wurden keine aktuellen Daten sondern lediglich Daten aus den Jahren 1996 bis 2009 verwendet. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit nimmt seit 2000 tendenziell ab.

Fehler auch bei Schattenwurf…

Eine auf der Gemeinderatssitzung in Michelbach am 29.01.2014 von den Stadtwerken gezeigte Schattenkarte weist eine weit größere Betroffenheit aus als die Schattenkarte im Bauantrag. Die neue Karte beruht auf einem Papier des Länderausschusses für Immissionsschutz aus dem Jahr 2002. Das damals definierte Mittelungsverfahren ist auf neue Anlagen mit wesentlich längeren Rotorblättern nicht übertragbar.  Das Gutachten der Stadtwerke im Bauantrag ist somit falsch und verharmlost die Beeinträchtigung der Bürger in Michelbach.

…. und Schallimmission

Grundsätzlich in Frage zu stellen ist die Schallimmissionsprognose. Es ist unbestreitbar, dass die hier verwendete Prognosemethode zwar für normale Gewerbebetriebe, aber nicht mehr für hochliegende Quellen anwendbar ist. Die Lärmquelle erstreckt sich von 75 – 200 m Höhe. Hinzu kommt die ungünstige Lage auf dem Berg. Es gibt Messungen, die belegen, dass bei den nächtlichen Luftschichtungen, die in unseren Breiten vorherrschen, die vorgelegten Prognosen überschritten werden. Dies hätte der Gutachter wissen und berücksichtigen müssen. Außerdem muss die Vorbelastungssituation in Wohngebieten durch den vorgeschriebenen Einbau erneuerbarer Wärmequellen wie Wärmepumpen und Kraftwärmekopplung angemessen berücksichtigt werden.

Infraschall nicht ausreichend berücksichtigt

Die gesundheitsgefährdeten Auswirkungen von Infraschall werden im Antrag der Stadtwerke nicht ausreichend berücksichtigt.  Man beruft sich anscheinend auf die Aussage des LUBW-Flyers Infraschall, wo es heißt: „Wenn die Hörschwelle unterschritten ist, gibt es keine Belästigungseffekte“. Dies ist nun durch die Studie des Bundesumweltamtes vom März/Juni 2014 (ISSN 1862-4804) offiziell widerlegt worden. Die neue Studie des Bundesumweltamtes kommt zum Ergebnis,  dass „Infraschall ab gewissen Pegelhöhen vielfältige negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben kann“. Weiter heißt es in dieser Studie wie folgt: „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen.“

Fehlende Rechtsgrundlage

Einen weiteren Schwerpunkt der Einwendungen stellt der Nachweis der fehlenden Rechtsgrundlage dar.

1. Unzulässige Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes

Das Vorhaben „Windpark Kohlenstraße“ wird im Bauantrag als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB behandelt. Genehmigungsfähig ist dieses Vorhaben aber nur, wenn ihm keine öffentlichen Belange entgegenstehen. § 35 Abs. 3 BauGB verweist ausdrücklich auf „Belange des Naturschutzes und der Landschaftpflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert“. Der Bau und Betrieb der geplanten Windkraftanlagen entlang der Kohlenstraße steht dem entgegen. In den Einwendungen wird der hohe Schutzwert der Landschaft detailliert dargelegt und begründet, dass der Bau von 200 m hohen Windkraftanlagen in solch exponierten Lagen wie in den Limpurger Bergen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg  wegen Verunstaltung des Landschaftsbildes unzulässig ist.

2. Immissionsschutz nicht berücksichtigt

Die in § 35 BauGB aufgeführten öffentlichen Belange sind – wie das Wort „insbesondere“ andeutet – keine abschließende Auflistung. Ein Vorhaben ist auch dann nicht zulässig, wenn dadurch die Nachbarschaft durch Immissionen in übermäßiger Weise beeinträchtigt wird. „Nachbarschaft“ im Sinne der Immissionsschutzvorschriften sind Grundstückseigentümer, Mieter und sonstige Personen, die sich im Einwirkungsbereich der Anlagen aufhalten. Diese Schutzwirkung des § 35 BauGB wird im Bauantrag der Stadtwerke nicht berücksichtig.

3. Rechtskräftiger Flächennutzungsplan fehlt    

Die derzeit von der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall geplante Änderung des
bestehenden Flächennutzungsplans und die darin enthaltene Konzentrationszone für
Windenergieanlagen ist – wie in Einwendungen dezidiert und mit Bezug auf die
Rechtsprechung erläutert – rechtswidrig. Insbesondere fehlt die Rechtsgrundlage wegen
rechtsunwirksamer bzw. fehlender Beschlüsse der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Schwäbisch Hall und wegen des eigenmächtiges Handeln der Stadt Schwäbisch Hall
ohne erteilten Auftrag. Grundsätzlich überschreitet ein Gemeindeverwaltungsverband
bei Aufstellung eines Flächennutzungsplanes mit Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen seine Befugnisse. Darüber hinaus ist nicht begründet, weshalb
die übrigen Gebiete der Verwaltungsgemeinschaft nicht als Konzentrationszonen
ausgewiesen werden sollen.

4. Verstoß gegen den Landesentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg stellt besondere Naturräume unter Schutz. So heißt es dort, dass „die überregional bedeutsamen naturnahen Landschaftsräume möglichst unzerschnitten in ihrem landschaftlichen Zusammenhang erhalten und untereinander vernetzt werden“ sollen und dort „überregional bedeutsame Ver- und Entsorgungseinrichtungen … grundsätzlich zu vermeiden“ sind. Der Regionalverband hat daher das Gebiet der nördlichen Limpurger Berge als schutzwürdigen „Regionalen Grünzug“  ausgewiesen. Wegen der  großen Zahl der 200 m hohen Anlagen und dem damit verbundenen immensen Flächenverbrauch stellt der geplante Windpark Kohlenstraße eine unzulässige überregional bedeutsame Versorgungseinrichtung im Sinne des Landesentwicklungsplanes dar.

5. Unzureichende Berücksichtigung der Erschließung

Die wenigen Angaben im Bauantrag der Stadtwerke zur Erschließung sind unzureichend. Sie beschränkten sich darauf, dass  die Erschließung von der Landesstraße L 1066 bei Winzenweiler erfolgt, die Zufahrten für Baufahrzeuge eine Breite von 4,50 Metern haben müssen und nur wenige Kurvenbereiche wegen des Transports der Rotorblätter baumfrei zu halten sind. Die Einwendungen weisen darauf hin, dass  das vorhandene Forstwegenetz für Bauverkehr mit schweren Fahrzeugen nicht geeignet ist. Außerdem ist das vorhandene Wegenetz nicht für Unglücksfälle und Feuerwehreinsätze gerüstet. Die für Gegenverkehr nicht geeigneten Forstwege werden im Brandfall erforderliche Löscheinsätze nicht ermöglichen und können, sollte eine Brandsituation außer Kontrolle geraten, zur tödlichen Falle für die sich im Einsatz befindenden Feuerwehrleute werden.
Die Antragsunterlagen enthalten auch keine Angaben, wer die Kosten für die Wiederherstellung des Wegenetzes zu tragen hat. Damit stehen dem Vorhaben öffentliche Belange wegen unwirtschaftlicher Aufwendungen für Straßen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BauGB entgegen.

6. Keine Angaben zur Entwässerung

Die Bauvorlage der Stadtwerke enthält keine Angaben zur Entwässerung. Im Bauantrag selbst wird darauf hingewiesen, dass der Untergrund der Standorte für die riesigen Fundamente wasserundurchlässig ist. Unter solchen Bedingungen ist nach § 8 LBOVVO die Entwässerung des Vorhabens darzustellen. Es wird auch nicht dargelegt, welche Auswirkungen eine Entwässerung auf die Ökologie hat. Es könnten Bäche – über 20 entspringen an der Kohlenstraße und sind meist als Biotop eingetragen – oder moorige Flächen austrocknen, was massive  Auswirkungen auf Fauna und Flora hätte.

7. Kein gemeindliches Einvernehmen  

Die Gemeinde Michelbach hat das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben versagt. Außerdem hat die Gemeinde einen Rückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 BauGB gestellt. Nach § 15 Abs. 3 BauGB „hat die Baugenehmigungsbehörde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6“ für den im Rückstellungsantrag genannten Zeitraum „auszusetzen“. Das Weiterbetreiben des Genehmigungsverfahrens ist daher rechtswidrig.

Der Artenschutz wird unzureichend berücksichtigt

Ausführlich gehen die Einwender auch auf den Naturschutz ein, der nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 ebenfalls zu den öffentlichen Belangen gehört, die einem Vorhaben entgegen stehen können.  Die Datenerhebung des von den Stadtwerken beauftragten Gutachters zum Rotmilan wird als unwissenschaftlich bezeichnet. Eigene Beobachtungen zeigen ein großes Gefahrenpotenzial auf. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Schutz von Fledermäusen. Aufgrund der hohen Fledermausdichte, der Frequentierung der Waldwege und der Nähe zu dem bedeutenden Quartier Wilhelmsglück wird die Kollisionsgefährdung mit Windkraftanlagen hoch eingestuft. Damit verstößt eine Genehmigung des Bauantrags gegen die Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Die vom Gutachter vorgeschlagenen Abschaltungen und ein ergänzendes Monitoring beim Betrieb der Anlagen für weitere Abschaltungen werden als unzureichend bezeichnet.

Umweltverträglichkeitsprüfung nötig

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss nach dem Wortlaut des § 3c Satz 1 UVPG bereits dann durchgeführt werden, wenn das Vorhaben „erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann“, nicht muss. Wie die Einwendungen darstellen,
kann das Vorhaben des Baus und Betriebs der sieben Windkraftanlagen von 200 m Höhe , entsprechenden Fundamenten und Rodungsflächen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf geschützte Tierarten, auf die Landschaft, auf das Klima sowie auf Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen haben. Auch die laut Gutachten der Stadtwerke nur geringfügige Unterschreitung der Lärmgrenzwerte nach TA Lärm macht eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Zu kritisieren ist außerdem, dass das Landratsamt nicht – wie vorgeschrieben- bekannt gemacht hat, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.pro-limpurger-berge.de/

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„Täter, Helfer, Trittbrettfahrer in der Region Ostwürttemberg“ – Neue NS-Forschungsergebnisse werden im Hällisch-Fränkischen Museum Schwäbisch Hall präsentiert

Das neu erschienene Buch „Täter. Helfer. Trittbrettfahrer. NS-Belastete aus dem östlichen Württemberg“ wird am Dienstag, 14. Oktober 2014, um 19.30 Uhr im Hällisch-Fränkischen-Museum (HFM) der Öffentlichkeit vorgestellt.

Von der Volkshochschule Schwäbisch Hall

Was geschah mit den Tätern nach 1945?

Auf Einladung der VHS Schwäbisch Hall in Kooperation mit Stadtarchiv, HFM und Stadtbibliothek stehen Autor Dr. Frank Raberg und Herausgeber Dr. Wolfgang Proske an diesem Abend Rede und Antwort: Wer waren die nationalsozialistischen Täter, Helfer und Trittbrettfahrer in unserer Region? Wie wurden sie zu solchen? Was taten sie? Was geschah mit ihnen nach 1945?

„Wo es Opfer gab, gab es auch Täter“

Damit stellt sich das Buch einem Thema, das lange Zeit von einem Mantel des Schweigens umhüllt wurde. Es ist damit ein wichtiger Beitrag zur regionalen Täterforschung. Schwäbisch Halls VHS-Fachbereichsleiter und Historiker Marcel Miara merkt hierzu an: „Sich der unbequemen Frage nach den NS-Tätern zu stellen, ist ein bedeutender Schritt. Wo es Opfer gab, gab es auch Täter. Diese zu beleuchten, muss eine Aufgabe von Erinnerungskultur sein.“

„Stolpern mit Kopf und Herz“

Die Veranstaltung markiert den Auftakt zur Gedenkreihe „Stolpern mit Kopf und Herz“, die in Schwäbisch Hall jährlich zur Erinnerung an die Reichspogromnacht stattfindet. Der Eintritt ist frei.

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