„Kirchen- und Vereinsnachrichten dürfen veröffentlicht werden“ – Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart lehnt Unterlassungsansprüche der Südwestpresse gegen das Amtsblatt der Stadt Crailsheim ab

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart lehnte heute (29. Mai 2019) die Unterlassungsansprüche der Südwestpresse Ulm gegen das Amtsblatt der Stadt Crailsheim ab. In der Verhandlung ging es unter anderem darum, ob ein kostenloses Stadtblatt Kirchen- und Vereinsnachrichten veröffentlichen darf oder ob das der Presse vorbehalten ist?

Informationen des Oberlandesgerichts Stuttgart

Unterlassungsklage abgewiesen

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Matthias Haag hat mit seinem heutigen Urteil erneut über die Zulässigkeit und den Umfang der Berichterstattung in einem kostenfreien Stadtblatt – im Untertitel Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crailsheim – entschieden. Dabei hat der Senat – anders als im Verfahren 4 U 160/16 zwischen den gleichen Parteien – die Unterlassungsklage des privaten Verlagsunternehmens, das u.a. die Tageszeitung Hohenloher Tagblatt herausgibt, zurückgewiesen.

Staatsferne der Presse

Dem liegt zugrunde, dass die Klägerin wiederum geltend macht, verschiedene Artikel in drei beanstandeten Ausgaben des Stadtblattes aus dem Jahr 2016 würden gegen das als Marktverhaltensregelung zu bewertende Verbot der Staatsferne der Presse verstoßen. Das Landgericht Ellwangen hatte der Unterlassungsklage überwiegend stattgegeben und nur ein Verbot der Veröffentlichung der Kirchen- und Vereinsnachrichten im Crailsheimer Amtsblatt abgelehnt. Letzteres Verbot verfolgt das Verlagsunternehmen mit seiner Berufung weiter, dagegen will die beklagte Große Kreisstadt Crailsheim zweitinstanzlich die vollumfängliche Klageabweisung erreichen.

Presseersatz?

Das Berufungsgericht hat der Stadt Recht gegeben, da die beanstandeten Ausgaben des Stadtblattes Nr. 8-10/2016 nur an einigen wenigen Stellen – Artikeln und Terminsankündigungen – den vom Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 20.12.2018 (I ZR 112/17) dargelegten Kriterien für eine zulässige staatliche Öffentlichkeitsarbeit nicht entsprächen. Nach der BGH-Rechtsprechung dürfen kommunale Medien zwar Inhalte transportieren, die die gemeindliche Verwaltungstätigkeit thematisieren. Diese dürfen aber in Aufmachung und Gestaltung nicht presseähnlich sein. Nach dem BGH kommt es dabei auf eine wertende Gesamtbetrachtung an. Somit begründen einzelne, die Grenzen des Gebots der Staatsferne überschreitende, Artikel noch keinen Unterlassungsanspruch. Vielmehr komme es entscheidend darauf an, ob die kommunale Berichterstattung in ihrer Gesamtbetrachtung als „funktionales Äquivalent“ zu einer privaten Zeitung und damit pressesubstituierend wirke.

Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen

Dies hat der Berufungssenat – anders als das Landgericht – verneint und die kritisierten Artikel u.a. zur Flüchtlingssituation im Rahmen einer Gesamtbetrachtung mit weiteren Artikeln z.B. zur Städtepartnerschaft, zu Veranstaltungen der Volkshochschule sowie den Kirchen- und Vereinsnachrichten, nicht als Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse angesehen. Daher habe das Verlagsunternehmen auch keinen Unterlassungsanspruch gegen die Stadt Crailsheim.

Gegen die Entscheidung ist die Nichtzulassungsbeschwerde möglich, da der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat.

Aktenzeichen:
LG Ellwangen 10 O 19/17 – Urteil vom 25.08.2017
OLG Stuttgart: – 4 U 180/17 – Urteil vom 29.05.2019

Relevante Vorschriften:

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 8 Beseitigung und Unterlassung

1 Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. 2Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen § 3 oder § 7 droht.

§ 3a Rechtsbruch

Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.

Weitere Informationen im Internet:

http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/5682871/?LISTPAGE=1178276

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/Crailsheimer-Stadtblatt-war-ausloeser-fuer-Gerichtsmarathon-Trotz-BGH-Urteil-zu-Amtsblaettern-wird-weiter,crailsheimer-amtsblatt-gegen-suedwestpresse-100.html

https://www.swp.de/suedwesten/staedte/crailsheim/stadtblatt-streit_-die-kosten-gehen-in-die-hunderttausende-30508793.html

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&nr=90683&pos=2&anz=198

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&anz=198&pos=2&nr=91356&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf

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„Antisemitismus – Formen des Judenhasses von der Antike bis zur Gegenwart“ – Vortrag in Schwäbisch Hall

„Antisemitismus – Formen des Judenhasses von der Antike bis zur Gegenwart“ lautet der Titel eines Vortrags von mit Dr. Ingo Elbe (Universität Oldenburg) am Montag, 3. Juni 2019, um 19.30 Uhr in der Volkshochschule Schwäbisch Hall (Haus der Bildung), Raum M 1.02. Anschließend gibt es Zeit für eine Diskussion über den Vortrag. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei.

Vom Rosa Luxemburg Club Schwäbisch Hall und der Volkshochschule Schwäbisch Hall

Auf allen Seiten des politischen Spektrums

Der Hass auf Jüdinnen und Juden ist auch noch im 21. Jahrhundert ein weltweit verbreitetes und mörderisches Phänomen. Nicht nur islamistische Regime wie der Iran und die vom ihm unterstützten Terrorgruppen Hamas und Hisbollah bedrohen oder ermorden regelmäßig Jüdinnen und Juden, auch in den ‹westlichen› Gesellschaften grassieren antisemitische Vorstellungen – auf allen Seiten des politischen Spektrums, in allen sozialen Schichten und Berufsgruppen, bei berühmten DichterInnen und PhilosophInnen, bekannten JournalistInnen, muslimischen und christlichen FriedensfreundInnen, linken AktivistInnen und rechten PopulistInnen. Dabei tarnen sich antisemitische Ideologien nach Auschwitz oft semantisch, was es nicht leicht macht, sie zu erkennen. Manchmal glauben die VertreterInnen des neuen alten Antisemitismus auch wirklich, sie seien HumanistInnen und könnten daher gar nicht antisemitisch denken und handeln, was die Sache eher gefährlicher macht.

Kontroverse Diskussion

Sei es der Echo-Skandal um den Rapper Kollegah im vergangen Jahr oder der antisemitische Brandanschlag auf ein jüdisches Ehepaar vergangene Woche.
Antisemitismus bleibt ein virulentes Phänomen in der deutschen Gesellschaft, welches auch über die Parteigrenzen hinweg kontrovers diskutiert wird, wie erst die Debatte um den Bundestagsbeschluss zur BDS-Bewegung zeigte.

Hass auf Israel

Insbesondere im Hass auf Israel, firmierend unter dem Label der «Israelkritik», setzen sich sämtliche Topoi des bisherigen Antisemitismus und die Bedrohung der Jüdinnen und Juden mit einem zweiten Holocaust fort. Der Vortrag stellt die zentralen Formen des Antisemitismus, vom christlich-religiösen über den klassisch-modernen bis hin zum Antisemitismus nach Auschwitz vor.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.bw.rosalux.de/rosa-luxemburg-clubs/schwaebisch-hall/

https://www.vhs-sha.de/programm/gesellschaft/?kathaupt=1&katid=76&katvaterid=35&katname=Gesellschaft+Politik

 

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„Für eine menschliche Flüchtlingspolitik in den Kommunen“ – Welche Handlungsspielräume haben Städte, Gemeinden und Landkreise?

Die Politik in Bezug auf Flucht, Asyl und Migration wird zu einem großen Teil auf Bundes- oder Europaebene, teilweise auch auf Landesebene gemacht. Weder Städte noch Gemeinden oder Landkreise können beeinflussen, ob ein Asylantrag bewilligt oder abgelehnt wird oder ob beispielsweise Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt werden sollen. Aber es gibt durchaus einiges an Gestaltungsspielraum für die Kommunalpolitik, um Einfluss zu nehmen auf die Situation der Geflüchteten vor Ort.

Informationen des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg

Menschenwürdige Unterbringung

Container-Massenunterkunft im Industriegebiet oder dezentrale Unterbringung in der Stadt? Es existiert eine enorme Bandbreite an unterschiedlichen Unterbringungsformen. 2016 waren vielerorts kurzfristige Notlösungen unvermeidlich. Doch 2019 gibt es keine Ausreden mehr für Provisorien. Die Kommunen müssen sich darum kümmern, dass die Unterbringung so gestaltet wird, dass sie menschenwürdig ist, das Recht auf Privat-sphäre und freie Entfaltung der Persönlichkeit ebenso gewährleistet wie den Schutz besonders vulnerabler (Anmerkung: verletzbarer, verletzlicher) Personengruppen und die Integration fördert.

Bezahlbaren Wohnraum schaffen

Um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ist es unerlässlich dass Unterkünfte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind und dass es in den Unterkünften freies Wlan gibt. Der Einsatz für bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen ist eine wichtige kommunale Aufgabe, die über Jahre und Jahrzehnte vernachlässigt wurde. Wer dieses Problem angeht, hilft nicht nur den Geflüchteten, sondern hilft auch, Konkurrenzdenken und Vorurteile zu bekämpfen und stärkt damit die Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Bildung und Beratung

Ähnlich wie beim Thema „Wohnen“ machen sich strukturelle Defizite und jahrelange Versäumnisse auch in der Kinderbetreuung bemerkbar und betreffen alle in Form von fehlenden Kapazitäten, die zu langen Wartezeiten führen. Ein mangelnder Ausbau der Kinderbetreuungsplätze darf nicht zu Lasten geflüchteter Kinder gehen. Geflüchtete Kin-der haben – wie alle anderen Kinder auch – ein Recht auf Bildung. Schulen und Kindergärten müssen zudem geschützte Orte für alle Kinder und Jugendlichen sein. Deshalb müssen die Kommunen klarstellen, dass es keine Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen in ihrer Trägerschaft geben wird. Vor allem im Interesse der Förderung der Teilhabe geflüchteter Frauen ist es wichtig, dass während der Integrations- und Sprachkurse Kinderbetreuung angeboten wird. Zudem müssen die Landkreise ausreichend Geld für psychosoziale Beratungsangebote sowie Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stellen.

Gute Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen

Ehrenamtliche haben in den vergangenen Jahren enorm viel geleistet und damit auch die staatlichen Strukturen erheblich entlastet und teilweise vor dem Kollaps bewahrt. Es ist mehr als beachtlich, wie viele Menschen weiterhin mit großem Engagement ehrenamtlich mit Geflüchteten arbeiten. Viele Kommunen erkennen den Wert dieses Engagements an und sorgen dafür, dass die Ehrenamtlichen eingebunden und beteiligt werden und dass ihr Engagement unterstützt und gefördert wird. Sie stellen zum Beispiel Räume bereit, organisieren Fortbildungen und schaffen, beziehungsweise erhalten Stellen für Koordina-torInnen fürs ehrenamtliche Engagement.

Engagement praktisch unterstützen

Andernorts haben Ehrenamtliche jedoch das Gefühl, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise sie eher als lästig empfinden. Alle Kommunen sollten die Ehrenamtlichen als wichtige AkteurInnen sehen, ihr Engagement wertschätzen und vor allem auch prak-tisch unterstützen. Gleichzeitig sollten sie ihre Unabhängigkeit respektieren und ihnen Freiräume zur selbstbestimmten Entfaltung ihres Engagements lassen. Sie sollten sie auch nicht unter Druck setzen, wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt oder versuchen, sie zu Handlangern der Behörden zu machen.

Anträge auf Aufenthaltserlaubnisse

Anträge auf Asyl werden natürlich nicht auf kommunaler Ebene entscheiden, und für Duldungen ist zentral das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Doch wenn es zum Beispiel um die Bleiberechtsregelungen für gut integrierte Geduldete geht (§§ 25a und 25b AufenthG), werden diese Anträge von den lokalen Ausländerbehörden entschieden. Ein großes Problem ist, dass viele derjenigen, die möglicherweise von diesen Regelungen profitieren könnten, nicht hinreichend informiert sind. 2017 hat die Landesregierung beschlossen, dass die lokalen Ausländerbehörden Personen, die in den Anwendungsbereich fallen könnten, informieren sollte. Doch inwiefern wird dies tatsächlich umgesetzt? Die Kommunen sollen darauf achten, dass die Auslän-derbehörden sorgfältig potenziell Betroffene identifizieren und diese auf eine Art und Weise informieren, dass die Information tatsächlich ankommt und verstanden wird.

Anträge auf Beschäftigungserlaubnisse

Wer sich im laufenden Asylverfahren befindet, seit mindestens drei Monaten in Deutschland lebt und nicht mehr verpflichtet ist, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu leben, kann mit Zustimmung der Ausländerbehörde eine Beschäftigung aufnehmen. Die Ausländerbehörden sollten diese Anträge zügig, transparent und wohlwollend bearbeiten.

Entscheidung über Zuständigkeit für das Integrationsmanagement

Auf kommunaler Ebene wird entschieden, ob das Integrationsmanagement an freie Träger vergeben wird oder ob die IntegrationsmanagerInnen direkt bei der Kommune und / oder beim Landkreis angestellt sind. Um Interessenskonflikte zu vermeiden und um eine größtmögliche Unabhängigkeit der IntegrationsmanagerInnen zu gewährleisten, ist der Flüchtlingsrat der Meinung, dass das Integrationsmanagement an freie Träger vergeben werden sollte.

Beteiligung am Visumsverfahren

Im Rahmen des Visumsverfahrens muss die Zustimmung der lokalen Ausländerbehörde eingeholt werden. Diese sind an Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften von Bund und Ländern gebunden, doch es gibt einiges an Spielräume für eine wohlwollende Zustimmung zum Ausstellen eines Visums. So erhalten etwa Schutzsuchende, die wegen ihrer Kunst, ihres Journalismus oder ihrer Autorenschaft verfolgt werden, mit Unterstützung des internationalen Netzwerkes Städte der Zuflucht (ICORN) und dessen deutschen Mitgliedsstädten Frankfurt am Main, Hannover und Berlin ein Visum für einen temporären Aufenthalt zur Fortführung ihrer Arbeit in diesen Städten. Auch bei der Beantragung von Visa zur Familienzusammenführung müssen die lokalen Ausländerbehörden zustimmen und haben Ermessensspielräume, die in unterschiedliche Richtungen verwendet werden können.

Neue Visa-Art einführen

Außerdem wäre die Einführung einer zusätzlichen Visa-Art zur kommunalen Aufnahme möglich, vorzugsweise zur Asylantragstellung oder humanitären Aufnahme in einer bestimmten Kommune. Dies können Kommunen allerdings nicht eigenmächtig durch-setzen. Stattdessen müssten sie es über ihre Landesregierung oder selbst (bzw. über Städ-te-Netzwerke wie den Städtetag) auf Bundesebene beim Auswärtigen Amt und den Gesetzgebungsinstitutionen anregen.

Interkulturelle Öffnung

Kommunen müssen das Signal aussenden, dass sie für alle EinwohnerInnen da sind. Hierzu gehört die Förderung von interkultureller Kompetenz des Personals in kommu-nalen Einrichtungen und Behörden, die mit entsprechenden Fortbildungen sensibilisiert und aufgeklärt werden müssen. Kommunen müssen auf einen respektvollen und wert-schätzenden Umgang ihres Personals mit allen Menschen bestehen und Diskriminierung bekämpfen. Kommunen sollten sich auch als Arbeitgeber öffnen, um Geflüchteten mit verschiedenen Maßnahmen wie Praktika, Einstiegsqualifizierungen und Ausbildungen den Prozess der Integration durch Arbeit zu unterstützen.

Dolmetscherpool organisieren

Die Organisation von Dolmetscherpools auf lokaler Ebene ist ebenfalls eine wichtige Auf-gabe. Ein weiteres Beispiel dafür, wie Kommunen ein Zeichen der Offenheit an Geflüchtete und neu Hinzugezogene aussenden können, sind die mehrsprachigen lokalen Wegweiser, die es an einigen Orten gibt.

Proaktive und kreative Flüchtlingsaufnahmepolitik

Den Kommunen fehlen im aktuellen Rechtssystem bisher ausdrückliche Regelungen für die unmittelbare Aufnahme von Flüchtenden aus dem Ausland. Dass dieser Politikbereich ungeregelt ist, ermöglicht es ihnen jedoch, ihn proaktiv und kreativ im Sinne des Menschenrechtsschutzes von Flüchtenden neu zu gestalten. Über ihr kommunales Selbstbestimmungsrecht und als Teil der Länder dürfen sie im Hinblick auf die Etablierung von legalen Zufluchtswegen in die Kommunen tätig werden, wenn auch in beschränkter Weise. Sie können beispielsweise allein oder in Städte-Netzwerken auf Landes-, Bundes-, EU-, Europarats- oder UN-Ebene politische Debatten initiieren und öffentliche Erklärungen über ihre kommunale Aufnahmebereitschaft abgegeben, so wie es zum Beispiel Konstanz, Rottenburg und Heidelberg getan haben. Die Kommunen dürfen sogar zur Teilnahme an entsprechenden Demonstrationen aufrufen.

Kommunalwahlen 2019: Wo ist die Stimme der Engagierten?

Von den Großstädten bis in die kleinsten Ortschaften sind in ganz Baden-Württemberg tausende Menschen auf verschiedener Weise für Geflüchtete engagiert. Viele von ihnen berichten von Problemen im Umgang mit den Behörden. Auch von den politisch Verantwortlichen auf lokaler Ebene fühlen sie sich nicht immer vertreten. Für die am 26. Mai stattfindenden Kommunalwahlen werben die MandatsträgerInnen auf kommunaler Ebene um unsere Stimmen. Die Engagierten und alle, die für eine menschliche Flüchtlingspolitik auf lokaler Ebene sind, sollten diese Gelegenheit nutzen. Fragen Sie die KandidatInnen, wie sie die in diesem Dokument genannten Spielräume nutzen möchten. Überlegen Sie, welche KommunalpolitikerInnen und BewerberInnen in den letzten Jahren sich in Ihrem Sinne eingesetzt haben. Ermutigen Sie andere Engagierte und Personen aus Ihrem Umfeld, das Gleiche zu tun! Tragen Sie dazu bei, dass in den kommenden fünf Jahre in den Gemeinderäten und Kreistagen Baden-Württembergs eine starke Stimme für eine menschliche Flüchtlingspolitik vertreten ist!

Weitere Informationen zum Flüchtlingsrat Baden-Württemberg:

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg …

• unterstützt die Arbeit lokaler ehrenamtlicher Asylkreise mit Beratung, Fortbildungen, Veranstaltungen, Vernetzung und Informationsmaterial,

• informiert mit seinem Newsletter, seinem Rundbrief und seiner Website,

• tritt ein für eine menschliche Flüchtlingspolitik – durch Lobbyarbeit, öffentliche Meinungsäußerungen, Aufklärung und Kampagnen,

• berät und vermittelt Flüchtlinge an kompetente lokale Beratungsstellen oder RechtsanwältInnen und unterstützt sie durch Anträge an den Rechtshilfefonds von PRO ASYL,

• organisiert Tagungen und Veranstaltungen zu flüchtlingspolitischen Themen,

• fördert die Vernetzung von Akteur*innen der Flüchtlingsarbeit…. und dafür brauchen wir Sie! Der Flüchtlingsrat ist ein gemeinnütziger Verein, dem Sie als Mitglied beitreten können.

Als Mitglied …

• helfen Sie durch Ihren Beitrag, dafür zu sorgen, dass unsere Arbeit auch zukünftig fortgesetzt werden kann,

• bekommen Sie alle neuen Veröffentlichungen des Flüchtlingsrates zugeschickt.

• können Sie auf unserer Mitgliederversammlung über die personelle Zusammensetzung der Gremien des Flüchtlingsrates und die Ausrichtung seiner Arbeit mitbestimmen,

• können Sie die Arbeit des Flüchtlingsrates aktiv mitgestalten.

Deshalb rufen wir alle Engagierten der Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg und alle, die sich für eine menschliche Flüchtlingspolitik stark machen wollen, dazu auf, Mitglied im Flüchtlingsrat Baden-Württemberg zu werden!

Weitere Informationen, Anmeldung und Kontakt:

Geschäftsstelle, Hauptstätter Straße. 57, 70178 Stuttgart

Telefon: 0711-55 32 83-4

Fax: 0711-55 32 83-5

E-Mail: info@fluechtlingsrat-bw.de

Internet:

www.fluechtlingsrat-bw.de

www.facebook.com/fluechtlingsrat.bw

www.youtube.com/c/FlüchtlingsratBadenWürttembergeV

Vereins- und Spendenkonto:

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.

GLS Bank

Kto. Nr. 70 07 11 89 01

BLZ 430 609 67

IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01

BIC: GENODEM1GLS

Informationen im Internet zum Verein Pro Asyl:

https://www.proasyl.de/thema/

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„Bürger müssen Vorgänge kontrollieren können“ – Mehrzahl der Sitzungen des Kirchberger Gemeinderats sind nichtöffentlich, sollten aber öffentlich sein

Die Mehrzahl der Sitzungen des Kirchberger Gemeinderats sind nichtöffentlich. Das steht im Widerspruch zur Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg. Nur wenige Ausnahmen dürfen nichtöffentlich verhandelt werden.

Von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst

„Volksverbundenheit der Verwaltung“

Im Kommentar zur GemO des Kohlhammer-Verlags (4. Auflage, 18. Lieferung, Januar 2012) steht, „die Öffentlichkeit der Sitzungen ist eines der wichtigsten Mittel, das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken und zu erhalten und die Volksverbundenheit der Verwaltung zu gewährleisten. Sie gibt dem Bürger die Möglichkeit, die von ihm meist unter dem Gesichtspunkt einer Persönlichkeitsauslese in den Gemeinderat Gewählten bei ihrer Tätigkeit zu beobachten und erlaubt der Öffentlichkeit eine allgemeine Kontrolle über die wichtigsten Vorgänge in der Gemeinde.“ (…)

Öffentliche Sachdiskussion

In einem anderen Kommentar zur Gemeindeordnung steht zur nichtöffentlichen Behandlung eines Tagesordnungspunkts, „es genügt nicht die lediglich entfernte Möglichkeit, dass Sachverhalte, die eine nichtöffentliche Erörterung rechtfertigen zur Sprache kommen. (…) Eine generelle Vorberatung durch den Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung ohne Vorliegen der Kriterien des §35 Abs. 1 Satz 2, die dazu führt, dass in der öffentlichen Sitzung keine Sachdiskussion mehr stattfindet, ist mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz nicht vereinbar. (…)

Wesentlicher Verfahrensfehler

Die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes stellt einen wesentlichen Verfahrensfehler dar. Beschlüsse, die zu Unrecht in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, sind rechtswidrig und unwirksam. Eine Bestätigung dieser Beschlüsse in einer späteren öffentlichen Sitzung beseitigt diese Rechtsfolge nicht. Vielmehr sind die Verhandlungsgegenstände insgesamt in vollem Umfang in einer späteren öffentlichen Sitzung zu behandeln. (…) Nachzulesen im Kommentar von Aker, Hafner, Notheis zur Gemeindeordnung von Baden-Württemberg, Boorberg-Verlag 2012, Seite 377 f..

Öffentliche Sitzung zwischen zwei nichtöffentlichen

Wenn es so klar geregelt und juristisch interpretiert ist, warum sind dann in Kirchberg/Jagst 52 Prozent der Sitzungsstunden nichtöffentlich und nur 48 Prozent öffentlich ? Warum wird die öffentliche Sitzung meist von zwei nichtöffentlichen Sitzungen in die Zange genommen ? Der Ablauf an einem normalen Sitzungsabend seit Mai 2015: Nichtöffentliche Sitzung, öffentliche Sitzung, anschließend noch einmal nichtöffentliche Sitzung.

„Mehr Mut“

Werden Punkte der öffentlichen Sitzung in der vorgeschalteten nichtöffentlichen Sitzung vorberaten ? Werden Äußerungen einzelner Stadträte während der öffentlichen Sitzung in der gleich anschließenden nichtöffentlichen Sitzung kommentiert, bewertet, kritisiert? Der Spekulation ist bei diesem Sitzungsablauf Tür und Tor geöffnet. Ich wünsche dem Kirchberger Gemeinderat den Mut, die Sitzungen wieder transparenter zu gestalten. Wenn es nichts zu verbergen gibt, spricht nichts dagegen, wieder mehr Sitzungszeiten öffentlich zu machen. Die Gemeindeordnung sieht das so vor.

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„Angeklagt – Gegen die Fluchtursachen und die reaktionäre Flüchtlingspolitik“ – Alassa Mfouapon lädt Innenminister Seehofer persönlich ein

Zum Tribunal „Angeklagt – Gegen die Fluchtursachen und die reaktionäre Flüchtlingspolitik. Für das Recht auf Flucht und für das Recht, die Welt zu verändern“, das am 8. Juni 2019, von 16.30 Uhr bis 18 Uhr, im Rahmen des Pfingstjugendtreffens in Truckenthal, Thüringen, stattfindet, hat Innenminister Seehofer eine persönliche Einladung von Alassa Mfouapon erhalten.

Von Adelheid Gruber, Freundeskreis Alassa & Friends

Sehr geehrter Herr Minister Seehofer,

als amtierender Minister des Inneren, für Bau und Heimat, zeichnen Sie maßgeblich verantwortlich für die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und die Änderungen in der Asylrechtsgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland.

Viele Klagen erfolgreich

Die gegenwärtige Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und der Europäischen Union, die über 20-fache Änderung der Asylrechts- Aufenthaltsgesetzgebung seit 2015 – nicht zuletzt Ihr Gesetzentwurf des „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ – wird in verschiedensten gesellschaftlichen Kreisen in Deutschland kontrovers diskutiert und beurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 bereits die Höhe der finanziellen Leistungen für Asylbewerber für verfassungswidrig erklärt. Gerichte haben in den ersten drei Quartalen 2018 rund ein Drittel der Entscheidungen des Ihnen unterstellten Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kassiert.

Leidvolle Erfahrungen von Geflüchteten

Wir laden Sie ein – gerade auf dem Hintergrund dieser kontroversen Diskussion – zu einer öffentlichen Veranstaltung zur Flüchtlingspolitik am Samstag, 8. Juni 2019. Die Veranstaltung wird angesichts der leidvollen Erfahrungen von Geflüchteten in Form eines Tribunals unter dem Motto stattfinden: „Angeklagt – Gegen die Fluchtursachen und die reaktionäre Flüchtlingspolitik. Für das Recht auf Flucht und für das Recht, die Welt zu verändern.“

Persönlich äußern

Selbstverständlich wollen wir Ihnen als verantwortlichem Bundesminister und Vertreter der Bundesregierung die Möglichkeit geben, sich zu den entsprechenden Kritik- und Anklagepunkten persönlich zu äußern.

Flüchtlinge kommen zu Wort

Auf der Veranstaltung werden insbesondere Flüchtlinge sowohl ihre persönlichen, zumeist lebensbedrohlichen Erfahrungen und Beweggründe ihrer Flucht schildern sowie ihre jetzige Lebenssituation in Deutschland, die durch den Ausschluss von grundlegenden demokratischen Rechten und Freiheiten geprägt ist. Auch in der Flüchtlingshilfe (ehrenamtlich) Tätige werden zu Wort kommen.

Veranstaltung in Schalkau (Thüringen)

Die Veranstaltung findet im Rahmen des 19. Internationalen Pfingstjugendtreffens am 8. Juni 2019, von 16:30 Uhr bis 18 Uhr in Thüringen auf dem Gelände der Ferien-und Freizeitanlage Thüringer Wald, im Waldgrund 1, 96582 Schalkau statt.

Bitte um Rückmeldung

Bitte geben Sie uns zeitnah eine Rückmeldung, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen werden, einen Vertreter/ eine Vertreterin schicken oder sich gegebenenfalls. schriftlich dazu äußern wollen.

Für Fragen zum konkreten Ablauf der Veranstaltung stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alassa Mfouapon, Freundeskreis Alassa & Friends

E-Mail: freundeskreis-alassa@gmx.de

Freundeskreis Alassa & Friends – openpetition.de/alassa

Online-Petition unterschreiben:

https://www.openpetition.de/petition/online/alassa-alarm-abschiebung-droht

Spendenkonto: „Solidarität International e.V.“, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: „Alassa“

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„Ein schwarzer Grüner mit Herz für Autobosse“ – Leserbrief von Paul Michel über Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Wenn man Regeln verletzte, müsse man mit Sanktionen rechnen. „Wenn man sanktioniert wird, darf man nicht jammern“, sagte Wilfried Kretschmann mit Blick auf die Schüler, die gegen den Klimawandel bzw. das Nichtstun der Politiker demonstrieren.

Leserbrief von Paul Michel, Schwäbisch Hall

Wo bleibt die angekündigte Demokratisierung der Gesellschaft?

Mit dieser oberlehrerhaften Zurechtweisung der SchülerInnen hat Kretschmann mittlerweile sogar den Bayern Markus Söder rechts überholt. Ein weiterer Fall, der zeigt, aus welchem Holz der Ober-Schwabe aus Sigmaringen geschnitzt ist. An Stelle der bei seinem Amtsantritt versprochenen Demokratisierung der Gesellschaft und Engagement für die Umwelt beschert der Ministerpräsident seinem Wahlvolk die gehabte Kungelei mit den Mächtigen, weitgehende Untätigkeit beim Umweltschutz, autoritäres Gehabe und Anbiederung an fremdenfeindliche Ressentiments.

Der Durchwinker von Stuttgart 21

Im März 2011 hatten die Grünen die Landtagswahlen nicht zuletzt wegen ihrer Gegnerschaft zu Stuttgart 21 gewonnen. Bald darauf war von Gegnerschaft zu S21 bei Kretschmann nichts mehr zu bemerken. Seither heißt es „Kritisch begleiten“ bzw. Augen zu und durch. Mit Verweis auf das Ergebnis der Volksabstimmung bürstet Kretschmann heute alle Forderungen nach einem Baustopp für Stuttgart 21 ab. Unterschlagen wird von ihm, dass in dieser Volksabstimmung die Leute nach Strich und Faden belogen wurden. Stuttgart 21 werde 4,5 Milliarden Euro kosten und keinen Cent mehr, wurde damals steif und fest behauptet. Heute geht der Bundesrechnungshof von 10 Milliarden Euro aus und die Bahn gibt zu, dass S21 ein Draufzahlprojekt ist. Für Kretschmann aber kein Grund, seine (Fehl-) Entscheidung zu überdenken.

Rekord-Gleisneigung bei Stuttgart 21

Skandalös ist zudem, wie Kretschmann Hinweise auf die Gefahren von Stuttgart 21 abbürstet: Mit 15 Promille hat der Tiefbahnhof von Stuttgart 21 eine Rekord-Gleisneigung, die sechsmal so hoch ist wie erlaubt. Kretschmann weiß das, lässt die Bahn aber gewähren. Stuttgart 21 ist aufgrund eines fahrlässigen Brandschutzkonzepts brandgefährlich. Hans-Joachim Keim, ein international renommierter Brandschutz- Experte sagt dazu: „Es ist eine Katastrophe mit Ansage. Im Unglücksfall haben Sie die Wahl: Will ich ersticken? Oder zerquetscht werden? Oder verbrennen?“ Und was tut Kretschmann? Er und seine Minister weigern sich (wie auch der Grüne Stuttgarter OB Kuhn), ein Gutachten, das die Gefahren beim Brandschutz aufzeigt, überhaupt entgegenzunehmen.

Kretschmann der „Dieselgarant“

Zu Beginn seiner Amtszeit hatte Kretschmann noch gewagt, eine Selbstverständlichkeit auszusprechen: „Weniger Autos sind besser als mehr“. Die öffentlichen Prügel, die er dafür von der Autolobby bezog, waren ihm eine Lehre. Seither ist er ein wackerer Schutzpatron der Autoindustrie und praktiziert den Schulterschluss mit Daimler-Boss Dieter Zetsche. Als beim Parteitag der Grünen 2016 beschlossen wurde, ab 2030 nur noch emissionsfreie Autos zur Produktion zuzulassen, bekam Kretschmann einen Tobsuchtsanfall. Nach dem Auffliegen von Dieselgate konnten die Autobosse auf Kretschmann als Schutzpatron bauen. Im Gleichklang mit der Autoindustrie erklärte Kretschmann, Hardware- Nachrüstungen seien nicht machbar. Als die Gerichte wegen der zu hohen Feinstaub- und Stickoxidwerte Fahrverbote für Stuttgart aussprachen, kämpfte Kretschmann vehement dagegen und wollte auch Zwangsgelder in Kauf nehmen. Von der „Wirtschaftswoche“ bekam Kretschmann folgerichtig den Ehrentitel „Dieselgarant“ verliehen.

Grottenschlechte Umweltbilanz

Die Bilanz der Ära Kretschmann beim Umweltschutz ist grottenschlecht. Kein Wunder, dass Baden-Württemberg die Klimaziele krachend verfehlte und sogar noch schlechter als der Bundesdurchschnitt war.

Der Mauschelmann

Als jemand, dem vor allem am Tete-a-Tete mit den Mächtigen im Land gelegen ist, setzt Kretschmann auf die Methode, die den Mächtigen an meisten zusagt: Die Mauschelpolitik im Hinterzimmer. Als herauskam, dass es neben dem offiziellen Koalitionsvertrag mit der CDU noch eine ganze Reihe von Geheimabsprachen zwischen Strobl und Kretschmann gab, platzte es aus dem Ober-Schwaben heraus: „Ich mauschele schon immer“. Kretschmann und Strobl hatten offenbar einen Abbau von 5000 Stellen bei den Landesbeschäftigten bis 2020 verabredet und weitere Sparmaßnahmen vereinbart.

Populist ohne Schamgrenze

Kretschmann schreckt bei seinem Buhlen um Wählerstimmen auch vor Anbiederung beim rechtpopulistischen Klientel nicht zurück. Baden-Württemberg hat als einziges grün regiertes Bundesland Zustimmung für das Begehren der CDU signalisiert, die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer zu bestimmen und somit das Asylrecht weiter verschärfen. Wer die Praxis bei den Anhörungsverfahren für Asylanträge kennt, weiß, was das bedeutet: Die auf dem Papier noch bestehende Einzelfallprüfung für Menschen aus diesen Ländern ist damit in die Tonne getreten. PRO ASYL reagierte empört, auch viele Grüne in Baden-Württemberg waren fassungslos. Offene Kritik aus den Reihen der Grünen gab es aber kaum.

Den Häuptling in die Wüste schicken

Die Gallionsfigur der Grünen sollte eigentlich grünen Parteimitgliedern die Schamröte ins Gesicht treiben. Wäre den Grünen an den Zielen gelegen, für die sie angetreten sind, müssten sie ihren Häuptling in die Wüste bzw. in Pension schicken. Die Tatsache, dass dies nicht zu erkennen ist, lässt nur einen Schluss zu:

Wem Engagement für die Umwelt, mehr Demokratie und mehr soziale Gerechtigkeit ein Anliegen ist, für den/die sind die Grünen nicht wählbar.

Wer Grün wählt, wird sich schwarz ärgern!

Viele GegnerInnen von Stuttgart 21 wissen, von was sie reden.

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„Was gibt es zu verbergen?“ – Der Gemeinderat in Kirchberg/Jagst tagt öfter nichtöffentlich als öffentlich

„Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden.“

Von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst

Öffentlichkeitsgrundsatz

So steht es im Paragraf 35 der baden-württembergischen Gemeindeordnung. Dieser Abschnitt wird auch als „Öffentlichkeitsgrundsatz“ bezeichnet. Da sollte man davon ausgehen können, dass das Gemeindegremium deutlich öfter und länger öffentlich als nichtöffentlich tagt. In Kirchberg/Jagst ist seit der aktuellen Wahlperiode des Gemeinderats das Gegenteil der Fall.

48 Prozent öffentlich, 52 Prozent nichtöffentlich

Das hat meine schriftliche Anfrage bei der Stadtverwaltung Kirchberg ergeben. Die Stadtverwaltung erteilte mir eine kostenpflichtige Auskunft zum Preis von 30 Euro. In den 23 Sitzungen zwischen 25. April 2016 und 14. Mai 2018 tagte der Gemeinderat nach Angaben der Stadtverwaltung Kirchberg/Jagst 35:07 Stunden lang öffentlich (48 Prozent) und 37:38 Stunden nichtöffentlich (52 Prozent). Bei den nichtöffentlichen Sitzungen fehlen noch die Zeiten für die Klausurtagungen und die nichtöffentlichen Sitzungen zum Thema Gemeindeentwicklungskonzept 2030. Wenn diese Sitzungsstunden dazugerechnet werden, neigt sich die Waage noch stärker auf die Seite der nichtöffentlichen Sitzungen.

Öffentliche Sitzung meist zwischen zwei nichtöffentlichen

Das Kuriose in Kirchberg: Die Sitzungsabende beginnen fast immer mit einer nichtöffentlichen Sitzung von etwa einer Stunde Dauer. Dann wird die nichtöffentliche Sitzung unterbrochen, die Zuhörer werden hereingelassen und die öffentliche Sitzung beginnt. Wenn die öffentliche Sitzung beendet ist und die Zuhörer den Saal verlassen haben, tagt der Kirchberger Gemeinderat wieder nichtöffentlich weiter. So verfährt das kommunale Gremium an fast allen Sitzungstagen seit dem 18. Mai 2015 bis heute. Die öffentlichen Sitzungen werden im Auswertungsprotokoll der Stadtverwaltung als „Pause“ bezeichnet.

Mangelhafte Transparenz

Fraglich, ob das im Sinne des Öffentlichkeitsgrundsatzes der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist. Auf jeden Fall ist es ein Indiz für mangelhafte Transparenz der Gemeinderatsarbeit. Das sollte sich wieder ändern. Auch in Kirchberg war es einmal anders. Als ich selbst Mitglied im dortigen Gemeinderat war, tagte das Gremium meistens etwa drei Stunden öffentlich und anschließend, wenn überhaupt ein Thema anstand, noch etwa eine halbe Stunde nichtöffentlich. Und anders als heute wurde den Leserinnen und Lesern des städtischen Mitteilungsblatts bei der Veröffentlichung der Tagesordnung immer mitgeteilt, wenn es eine nichtöffentliche Sitzung gab. Das wird seit einigen Jahren auch nicht mehr bekanntgegeben. Was gibt es zu verbergen?

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„Europa nicht den Konzernen überlassen“ – Online-Aktion des Vereins LobbyControl

Über 25.000 Lobbyisten beeinflussen die EU-Politik – meist im Auftrag von Konzernen und mächtigen Wirtschaftsverbänden. Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger dringen dagegen kaum durch.

Vom Verein LobbyControl

Die EU demokratisch fit machen

Damit das Allgemeinwohl nicht länger unter den Tisch fällt, müssen wir die EU demokratisch fit machen. Dafür nehmen wir die Kandidierenden zur Europawahl in die Pflicht – machen Sie mit bei unserer Aktion „Europa nicht den Konzernen überlassen!“.

Online-Petition von LobbyControl unterschreiben:

https://www.lobbycontrol.de/2019/03/europa-nicht-den-konzernen-ueberlassen/?(%5C?.*)?/#pk_campaign=20190515B&pk_content=b&pk_source=nl

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„Lobbyismus in der EU“ – Parteiencheck zur Europawahl: Wie stehen die Parteien zum Thema Lobbykontrolle?

Der lobbykritische Parteiencheck der Organisation LobbyControl zur Europawahl gibt den Überblick: Wie positionieren sich die Parteien in ihren Wahlprogrammen zum Thema Lobbyismus? Und wie haben sie sich in der letzten Wahlperiode verhalten, wenn’s drauf ankam?

Vom Verein LobbyControl

Link zum ganzen Artikel auf der Internetseite von LobbyControl:

https://www.lobbycontrol.de/2019/05/parteiencheck-zur-europawahl//#pk_campaign=20189999&pk_content=b&pk_source=nl

Aktion: Europa nicht den Konzernen überlassen!

Über 25.000 Lobbyisten beeinflussen die EU-Politik – meist im Auftrag von Konzernen und mächtigen Wirtschaftsverbänden. Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger dringen dagegen kaum durch. Damit das Allgemeinwohl nicht länger unter den Tisch fällt, müssen wir die EU demokratisch fit machen. Dafür nehmen wir die Kandidierenden zur Europawahl in die Pflicht – machen Sie mit bei unserer Aktion.

Online-Petition von LobbyControl unterschreiben:

https://www.lobbycontrol.de/2019/03/europa-nicht-den-konzernen-ueberlassen/?(%5C?.*)?/#pk_campaign=20190515B&pk_content=b&pk_source=nl

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