„Interesse an allen kommunalen Vorgängen fördern“ – Rückblick auf 50 Jahre Stadtblatt in Crailsheim

Es war in der Vorweihnachtswoche vor 50 Jahren: Erstmals erhielten alle Crailsheimer Haushalte das neue „Amtliche Mitteilungsblatt der Stadt Crailsheim“, das „CRAILSHEIMER STADTBLATT“. In der ersten Ausgabe vom 20. Dezember 1968 legte Bürgermeister Hellmut Zundel die Gründe dafür dar, dass sich Stadtverwaltung und mehrheitlich auch der Gemeinderat entschlossen hatten, nach dem Vorbild anderer Städte und Gemeinden künftig ein eigenes städtisches, wöchentlich erscheinendes Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Alle Haushalte informieren

Mit dem STADTBLATT sollten ab sofort alle damals knapp 6.000 Crailsheimer Haushalte die Bekanntmachungen direkt ins Haus bekommen. Die bisherige Veröffentlichung in der Lokalzeitung „Hohenloher Tagblatt“ hatte nur die zirka 3.700 Abonnenten der Zeitung erreicht. Auch finanzielle Gründe sprachen für ein eigenes Mitteilungsblatt: Die nicht unbeträchtlichen Kosten für die Veröffentlichungen in der Zeitung entfielen, dafür sollte sich das STADTBLATT durch einen mehrseitigen Annoncenteil im Wesentlichen finanziell selbst tragen. Als wichtigstes Motiv für die Etablierung des STADTBLATTES führte Bürgermeister Zundel aber an, „dass durch eine objektive und vollständige Unterrichtung der gesamten Einwohnerschaft ihr Interesse an allen kommunalen Vorgängen lebendig bleibt und in jeder Hinsicht gefördert wird“.

Scharfe Ablehnung durch „Hohenloher Tagblatt“

Von Anfang an war das STADTBLATT damit nicht nur als Publikationsorgan für amtliche Bekanntmachungen gedacht, sondern für „alle Mitteilungen, die für das bürgerschaftliche Leben in unserer Stadt von Bedeutung sind“. Das neue STADTBLATT stieß auf die scharfe Ablehnung des „Hohenloher Tagblatts“, das auch umgehend juristisch gegen die „von der Verwaltung getragene Konkurrenz“ (HT vom 19.11.1968) vorging – zu diesem Zeitpunkt ohne Erfolg: In der Hauptsache entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 31. März 1971 mit Bezug auf die Gemeindeordnung, dass „es legitime Aufgabe der Gemeinde ist, das allgemeine Interesse an der Gemeindeverwaltung zu fördern“ und dies auch „durch die Verbreitung periodischer Druckwerke geschehen“ könne. Das Urteil bestätigte damals auch die Rechtsauffassung des baden-württembergischen Innenministeriums und des Städteverbandes. In der Folge etablierte sich das STADTBLATT als Publikationsorgan der Crailsheimer Stadtverwaltung und wurde von (Ober-)Bürgermeister Zundel durchaus offensiv zur Hervorhebung seiner Erfolge beim Ausbau der städtischen Infrastruktur, bei der Modernisierung der Stadt und bei den Gewerbeansiedlungen genutzt.

Durch OB Zundel instrumentalisiert

In dieser Zeit diente es aber auch als Plattform zur Darstellung der OB-Politik in strittigen Fragen, wie etwa der Kreis- und Gemeindereform und der städtebaulichen Entwicklung, und als Organ, um auf Kritik aus der Bevölkerung, dem Gemeinderat oder auch der Kreisverwaltung reagieren zu können. Diese Instrumentalisierung des STADTBLATTES endete mit dem Ausscheiden Zundels aus dem Amt des Oberbürgermeisters 1982 – nicht zuletzt auf Betreiben des Gemeinderates. Redaktionell verantwortet wurden die ersten Ausgaben des STADTBLATTS 1968/69 von dem eigens als „Korrektor“ eingestellten Hans D. Winkler, der noch im Laufe des ersten Erscheinungsjahres von dem städtischen Beamten Tilo Kimmelmann abgelöst wurde. In den folgenden Jahrzehnten lag die Redaktion unter anderem bei den Stadtbediensteten Gerhard Bauer, Thomas Boger, Wilhelm Hanselmann, Franz Kasimir und Susanne Kröper-Vogt.

OB Raab weitete Berichterstattung aus

Unter Oberbürgermeister Andreas Raab wurde die Berichterstattung des STADTBLATTS ab Oktober 2003 deutlich ausgeweitet und das Layout attraktiver gestaltet. Für die redaktionellen Beiträge zeichnete nun der renommierte Journalist Knut Siewert als freier Mitarbeiter verantwortlich. Aus finanziellen Gründen wurde auf ein Abonnementsystem umgestellt. Seit 1. Januar 2017 wird das STADTBLATT wieder an alle Crailsheimer Haushalte verteilt und informiert diese jede Woche über die Aktivitäten der Stadtverwaltung, inklusive der im Gemeinderat diskutierten Themen der Stadtpolitik. Die aktuelle Auflage liegt bei 17.000 Exemplaren. Über fünf Jahrzehnte bot das STADTBLATT der interessierten Crailsheimer Stadtbevölkerung die Möglichkeit, sich neben der Lokalzeitung aus einer zweiten Quelle über die städtischen Belange zu informieren, Sachverhalte und Themen vertieft dargestellt zu bekommen und so ihr bürgerschaftliches Engagement zu erleichtern und zu stärken. Diese Möglichkeit wird es nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs, verkündet exakt zum 50. Geburtstag des STADTBLATTS, nun so nicht mehr geben. Was künftig noch berichtet werden darf, muss bis zum Vorliegen der genauen Urteilsbegründung abgewartet werden. Unzweifelhaft wird es gravierende Abstriche im redaktionellen Teil geben.

Weitere Informationen und Kontakt:

https://www.crailsheim.de/rathaus/presse/infos-zum-stadtblatt/

https://www.crailsheim.de/rathaus/presse/staedtische-nachrichten/?no_cache=1

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„Der Bild-Zeitung geht es um politische Agitation“ – Persönliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland Meister zu einem Artikel vom 4. Januar 2019

Eine persönliche Stellungnahme hat Rechtsanwalt Roland Meister zur Bild-Berichterstattung vom 4. April 2019 zum Asylfall Alassa M. geschrieben. Er vertritt den Mann aus Kamerun juristisch. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die Stellungnahme in voller Länge.

Persönliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland Meister

Rufmord

Als Rechtsanwalt von Alassa M. protestiere ich gegen meine Diskreditierung und Verleumdung in diesem Artikel. Im Artikel wird behauptet, ich würde „Geschäftemacherei betreiben, die das Schicksal der Flüchtlinge ausnutzt – finanziell und politisch!“ Das ist infamer Rufmord.

1. Ich praktiziere seit 1980 als Rechtsanwalt in einer der im Asyl- und Ausländerrecht angesehenen Kanzleien Deutschlands. Ich vertrete Alassa M. wie viele andere Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende, weil diese in Deutschland auch von kompetenten Anwälten in Deutschland vertreten werden müssen, wenn sie ihre sowieso sehr beschnittenen Rechte wahrnehmen wollen.

Das erfolgt unter großem Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei, denn komplexe Fälle wie die von Alassa M. rechnen sich unter finanziellen Gesichtspunkten nicht, wenn man sie gründlich bearbeitet. Alle Gelder für die Verfahren von Alassa wurden durch die Menschen der Flüchtlingssolidarität aufgebracht. Keinen Cent davon hat bislang der Staat bezahlt. Es zeugt von Unkenntnis oder Böswilligkeit, wenn generell behauptet wird, dass der Staat Flüchtlingen „einen Anwalt bezahlt …, wenn er selbst kein Geld hat“.

Ich streite mit meinem Mandanten strikt um seine Rechte und Freiheiten, die ihm in Deutschland zustehen; mit „politischer Agitation“ – wie die BILD behauptet – hat das nicht das Geringste zu tun.

2. BILD behauptet, mein Mandant sei illegal nach Deutschland gereist und hätte sich strafbar gemacht, weil eine „Einreisesperre bestanden“ hätte. Dabei ergibt sich aus dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 14.03.2018, dass das am 21.12.2018 nicht mehr der Fall war. Das darin ausgesprochene Einreise- und Aufenthaltsverbot beruhte auf § 11 Abs. 1 AufenthG. Dessen Wirkung war auf sechs Monate befristet. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen.

3. Mein Mandant konnte rechtmäßig in Übereinstimmung u. a. mit der Genfer Flüchtlingskonvention nach seinem sechsmonatigen Aufenthalt in Italien wieder nach Deutschland einreisen, um in Deutschland einen neuen Asylantrag zu stellen. Ein Kernstück der Genfer Flüchtlingskonvention ist das sogenannte Non-Refoulement-Gebot des Art. 33 Absatz 1 Genfer Flüchtlingskonvention. (Verbot der Ausweisung und Zurückweisung). Es untersagt den Vertragsstaaten, zu denen Deutschland gehört, ausdrücklich, einen Flüchtling in einen Staat aus- oder zurückzuweisen, in dem „sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.“

Als in einem ähnlich gelagerten Fall die deutsche Regierung einen Flüchtling, der aus Italien kommend, einen erneuten Asylantrag stellte, sofort wieder ohne weitere Prüfung abschieben wollte, kam der Europäische Gerichtshof (EUGH) zum Ergebnis, dass dies rechtswidrig und willkürlich ist und eine neue Prüfung des Asylantrages erforderlich ist. (Urteil des EUGH vom 25.01.2018 – Aktenzeichen C-360/16)

Die Ausreise aus Italien und die Einreise nach Deutschland entspricht auch dem Dublin III-Abkommen. Denn in Italien existiert faktisch kein Asylrecht mehr und es bestehen systemimmanente Mängel im Asylverfahren. Anerkannte internationale Organisationen wie der Danish Refugee Council (DRC) oder die Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) stellen in einem aktuellen Monitoring-Bericht fest, dass die Bedingungen für Flüchtlinge in Italien untragbar sind, insbesondere auch nach den jüngsten Verschärfungen durch das Salvini-Gesetz, das Anfang Dezember 2018 im italienischen Parlament verabschiedet wurde. Dies gilt insbesondere für traumatisierte Flüchtlinge wie Alassa M. Er wurde in Libyen massiv gefoltert und sein zweijähriges Kind ist im Mittelmeer ertrunken.

4. Der Asylantrag von Alassa M. ist auch nicht aussichtslos, sondern begründet! Mein Mandant musste aus Kamerun fliehen. In Kamerun existieren keine demokratischen Rechte und Freiheiten, sondern Willkür, staatliche Repression und massive Korruption. Im Demo­kratie­index der Zeitschrift The Economist belegt Kamerun Platz 140 von 167 Ländern. Das Bistum Limburg schreibt am 29.11.2018 an die Bundesregierung: „Machen wir uns nichts vor, wir sind im Krieg. Jeden Tag gibt es Schusswechsel und täglich sterben mehr Menschen“, erzählt ein Priester aus Kamerun, der im Bistum Limburg zu Gast ist. Seine Aussage steht beispielhaft für die derzeitige Situation in Kamerun, heißt es einem Brief der Diözeseversammlung des Bistums Limburg an Bundeskanzlerin Angela Merkel.“ Im letzten Länderbericht von amnesty international 2017/2018 heißt es u. a.: „Soweit bekannt, sind die kamerunischen Behörden den Vorwürfen über Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und andere Misshandlungen nicht nachgegangen und haben auch keine Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Vorfälle oder zur strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung der Täter ergriffen. … Menschenrechtsverteidiger, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Journalisten, Gewerkschafter, Rechtsbeistände und Lehrer wurden 2017 weiterhin eingeschüchtert, schikaniert und bedroht….“

5. Alassa und seine Familie mussten u. a. deshalb fliehen, weil er sich weigerte, sich von seiner christlichen Ehefrau scheiden zulassen. Sie waren deshalb systematischer vom Staat ausgehender Willkür und Gewalt ausgesetzt.

Auf der Flucht war er ein Jahr in einem der mit faktischer Duldung der EU in Libyen bestehenden Folterzentren inhaftiert. Dort wurde er massiv misshandelt, auch weil er sich mit anderen Flüchtlingen nicht einfach willenlos der Repression und dem staatlichen Terror beugte. Genau solche Menschen sollen durch das Asylrecht und mit der nach dem Hitlerfaschismus erreichten internationalen Konventionen zum Schutz von Flüchtlingen und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt werden.

6. Es trifft zu, dass ich Herrn Alassa M. in der Klage gegen die Landesregierung Baden-Württembergs vertrete. Dieser Polizeieinsatz war eindeutig rechts- und verfassungswidrig. Er war weder durch das Polizeirecht gedeckt, noch lag ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor. Aus Juristenkreisen wurden Alassa M. und unser Büro dafür gewürdigt, dass diese Klage erhoben wurde, da sehr verbreitet das Vorgehen der Landesregierung in Baden-Württemberg und ihrer Polizei als grob unverhältnismäßig, willkürlich und rassistisch motiviert angesehen wird. Dieser Kern des politischen Handelns von Herrn Alassa M. wird von der BILD-Zeitung geflissentlich verfälscht in irgendeine Klage gegen „sogar Polizisten“.

7. Er wurde von der Polizei am 20.06.2018 bei seiner Abschiebung ohne jeden Grund brutal behandelt, zu Boden geworfen, misshandelnd gefesselt usw. Wenn die BILD-Zeitung es skandalisieren will, dass bei rechtswidrigen Taten „sogar Polizisten“ oder ihre Dienstherren verklagt werden, dann liegt es nur daran, dass es der Bild-Zeitung eben nicht um Recht und Gesetz, sondern selbst um „politische Agitation“ geht.

8. Im Bild-Artikel darf Reiner Wendt, Chef der Polizeigewerkschaft und selbst durch langjährige unrechtmäßige Bezüge aus der Staatskasse berüchtigt, auch noch zu offenem Rechtsbruch aufrufen, wenn er fordert, dass Menschen wie Alassa M. „sofort hinter Gitter“ gehören.

9. Ich werde gegen die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte und unsäglicher Angriffe auf die demokratische Flüchtlingssolidarität und Öffentlichkeit umgehend rechtliche Schritte gegen die Bild-Zeitung ergreifen.

10. Als Rechtsanwalt bin ich ein Organ der Rechtspflege. Ich lasse mir nicht unterstellen, dass ich an illegalen Aktivitäten beteiligt wäre, wenn ich meinem Auftrag gemäß einen Beitrag dazu leiste, dass demokratische Rechte und Freiheiten erhalten bleiben.

Roland Meister

Anwaltsbüro
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„Die dunklen Seiten der Digitalisierung“ – Leserbrief über Mobilfunk von Beate Braun aus Michelbach/Bilz

Einen Leserbrief zur Diskussion um die von der Telekom gewünschte Aufrüstung mit Mobilfunk in Michelbach/Bilz hat Beate Braun geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Leserbrief von Beate Braun, Michelbach/Bilz

Schädlich für die Gesundheit

Klimaerwärmung ist in aller Munde, krankmachender Feinstaub ebenso. Verbote werden ausgesprochen. Da wo es unseren Politikerinnen und Politikern in den Kram passt, zeigen sie sich scheinbar empathisch. Ganz anders bei ihrer Fixierung auf die Digitalisierung, die sie uns als alternativlos und Heil bringend verkauft wollen; ohne Digitalisierung kein Überleben. Wohlweislich verschweigen sie uns die dunklen Seiten dieser Technologie. Sie verschweigen die nachweislich fatalen Auswirkungen auf unsere körperliche und seelische Gesundheit, sie verschweigen die nachweislich katastrophalen Auswirkungen auf die Hirn- und Seelenentwicklung unserer Kinder und nicht zuletzt verschweigen sie, dass bereits heute der Energieverbrauch der Mobilfunktechnologie die gesamte regenerativ erzeugte Energie übersteigt – und verbieten die Glühbirne.

Druck der Obrigkeit standhalten

Sie kehren unter den Tisch, dass durch den großen Hitze- und CO2-Ausstoß der Superrechner, die wohlweislich in Polarnähe stehen, die Erderwärmung und Klimaveränderung rasant beschleunigt wird. Sie verschweigen, dass durch die Veränderung der elektrischen Ladung der Atmosphäre unser Klima verändert wird. Wes geistige Kinder sind diese Politikerinnen und Politiker? Haben sie den Verstand verloren? Vielleicht. Vielleicht sind sie aber auch einfach nur machtgeil, selbstverliebt, ignorant und größenwahnsinnig? Der Turmbau zu Babel ging schief. Doch an der Basis gibt es Hoffnung: Nicht alle stürzen sich mit den Leitlemmingen kopflos ins Verderben. In den Michelbacher Gemeinderat ist Bewegung gekommen. Solide Argumente gegen die lebensfeindliche Technologie Mobilfunk sind angekommen. Bleibt zu wünschen, dass Bürgermeister und Gemeinderat dem enormen Druck der Obrigkeit standhalten und als Unbeugsame ihren eigenen verantwortungsbewussten Weg gehen.

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„Die unfassbare Hetze der Bild-Zeitung“ – Kommentar der linken Zeitung Rote Fahne

Die Bild-Zeitung veröffentlichte am 4. Januar 2019 bundesweit auf den Seiten 1 und 2 einen Artikel unter der Überschrift „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ Diese beispiellose Hetze gegen den bekannten demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa und seine Unterstützer ist Teil der psychologischen „Kriegsführung“ zu den vom Bundesinnenministerium geplanten weiteren Verschärfungen bei Abschiebungen und Grenzkontrollen – den wichtigsten Anliegen des rechten Scharfmachers Horst Seehofer. (…)

Von Jörg Weidemann und gis

Ganzer Artikel auf der Internetseite Rote Fahne News:

https://www.rf-news.de/2019/kw01/die-unfassbare-hetze-der-bild-zeitung

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„Angriff auf die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung“ – Freundeskreis Alassa: Juristische Maßnahmen nach Artikel der BILD-Zeitung

In ihrer Ausgabe vom 5. Januar 2019 verleumdet, bedroht und hetzt die BILD-Zeitung in ihrer Titelgeschichte gegen den bundesweit bekannt gewordenen demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa M., seine Unterstützer und damit die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung.

Von Adelheid Gruber, Freundeskreis Alassa

Juristisch vorgehen

Der Bild-Artikel verleumdet Alassa M. als Kriminellen, den Freundeskreis Alassa sowie die inzwischen 20.840 Unterstützer des Ellwangen-Appells als Linksaktivisten und seinen engagierten Rechtsanwalt als Geschäftemacher. Dies mit ehrabschneidenden und wahrheitswidrigen Behauptungen und irreführenden ultrareaktionären Kommentaren. Der Artikel verletzt die Persönlichkeitsrechte von Alassa M. und bedroht seinen Leib und sein Leben, wenn sein Foto in Großaufnahme sowie seine Flüchtlingsunterkunft abgebildet sind. Dagegen wird der Freundeskreis auch juristisch vorgehen.

Mehrere Lügen auf einmal werden von Bild verbreitet:

1. Die Einreisesperre nach Deutschland nach der Abschiebung am 20. Juni 2018 ist am 20. Dezember 2018 nach sechs Monaten abgelaufen. Nach diesen sechs Monaten hat Alassa M. das Recht, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Dieses demokratische Recht hat er wahrgenommen. Wird jetzt das Wahrnehmen von demokratischen Rechten zu Straftaten erklärt?

2. Der erste Asylantrag wurde nicht abgelehnt, sondern gar nicht von Deutschland geprüft, weil es sich für nicht zuständig hält nach dem Dublin-III-Abkommen. In Italien verschärft sich durch die so genannten Salvini-Gesetze die bereits schlechte Lage der Flüchtlinge, die dort obdachlos und rechtlos sind.

3. Bereits am 30. Dezember 2018 verleumdet die BILD-Zeitung ehrabschneidend und wahrheitswidrig den solidarischen, friedlichen Widerstand der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines togolesischen Flüchtlings als „Randale“. Es war tatsächlich ein völlig gewaltfreier Protest.

4. Der nächtliche Einsatz von über 500 Polizisten in Kampfmontur und mit Hunden am 3. Mai 2018 war in Wirklichkeit ein brutaler Polizeiüberfall mit Eintreten von unverschlossenen Türen, mehreren verletzten und retraumatisierten Flüchtlingen. Dieser war rechtswidrig. Deshalb klagt Alassa M. gegen das Land Baden-Württemberg. Auch das ist sein demokratisches Recht.

5. Die von Alassa M. mit organisierte Pressekonferenz, zu der auch die BILD-Zeitung eingeladen war, und Demonstration am 9. Mai 2018 in Ellwangen unter dem Motto „Viel wurde über uns geredet – jetzt reden wir!“ wird als „Tumult“ diffamiert. Tatsächlich war es eine strikt sachbezogene, informative, aber auch durchaus selbstbewusste Aktivität, die bundesweite positive Resonanz bekam.

Der BILD-Artikel verbreitet eine regelrechte Pogromstimmung gegen die fortschrittliche Flüchtlingspolitik, die die Selbstorganisation der Flüchtlinge für ihre demokratischen Rechte und deren Unterstützung durch die demokratische Bewegung in Deutschland fördert. Das ist Teil der aktuell neu betriebenen Verschärfungen der Bundesregierung im Abschieberecht.

Unterlassungsklage

Der Freundeskreis wird rechtliche Schritte im Sinne einer Unterlassungsklage einleiten und steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Kontakt zum Freundeskreis Alassa:

Adelheid Gruber, Telefon 0177-3898815

Kontakt zum Rechtsanwalt:

Kanzlei Meister und Partner,

Telefon 0209/ 3597670

Mobil 0172-2107579

E-Mail: RAeMeisterpp@t-online.de

Über beide Kontaktadressen kann auch ein direkter Kontakt zu Alassa M. hergestellt werden.

Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Meister und Partner vom 5. Januar 2019:

Meister & Partner; Roland Meister, Frank Stierlin, Frank Jasenski , Peter Weispfenning
Rechtsanwälte; Industriestraße 31, 45899 Gelsenkirchen

Telefon: 0209/3597670

Fax: 0209/3597679

E-Mail: RAeMeisterpp@t-online.de

Information für Presse und Öffentlichkeit

Zum Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2

Unsere Kanzlei protestiert mit Nachdruck gegen die falsche, reißerische und aufhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2, sowie auf www.bild.de.

BILD hat seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt, dass seine Berichterstattung mit seriösem Journalismus wenig zu tun hat. Mit diesem Artikel wird jedoch eindeutig eine rote Linie überschritten und in unverantwortlicher Weise eine regelrechte Pogromstimmung geschürt.

– Es wird behauptet, der Asylantrag unseres Mandanten in Deutschland sei abgelehnt worden „wie 99 Prozent aller Asylanträge aus Kamerun“. Tatsache ist: Die deutschen Behörden haben den Asylantrag überhaupt nicht geprüft, sondern sich nach dem Dublin-III-Abkommen für unzuständig erklärt und unseren Mandanten deshalb nach Italien abgeschoben.

– Es wird behauptet, unser Mandant sei „entgegen einem bestehenden Einreiseverbot“ wieder eingereist und habe sich damit strafbar gemacht. Tatsache ist: sein Einreiseverbot war auf sechs Monate befristet. Diese Frist war zum Zeitpunkt seiner Wiedereinreise abgelaufen.

– Unser Mandant wird willkürlich zum kriminellen Gewalttäter und Rädelsführer eines „Aufstands gegen die Polizei“ gestempelt. Tatsache ist, dass es am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines Flüchtlings in der LEA Ellwangen eine friedliche spontane Protestaktion gab, die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt war und bei der keinerlei aktiver Widerstand geleistet wurde. Tatsache ist weiter, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Ellwangen als auch die Polizeidirektion Aalen in einer Pressemitteilung klargestellt haben, dass unser Mandant an den Vorkommnissen vom 30. April 2018 nicht beteiligt war und deshalb auch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4158140).

– Es wird behauptet, A. habe über unsere Kanzlei „die Polizisten“ verklagt, denen er sich in den Weg gestellt habe, als sie „Recht durchsetzen wollten“. Tatsache ist, dass unser Büro beim Verwaltungsgericht Stuttgart den Dienstherrn der Polizei, nämlich das Land Baden-Württemberg, verklagt hat, und zwar auf Feststellung, dass der Großeinsatz der Polizei in der LEA Ellwangen vom 3. Mai 2018 vom Polizeigesetz nicht gedeckt, völlig unverhältnismäßig und daher rechtswidrig war.

Wohl wissend, dass die rassistische und fremdenfeindliche Hetze in den sozialen Netzwerken ein unerträgliches Maß erreicht hat und – wie das Beispiel des Amokfahrers von Bottrop zeigt – sich einzelne bereits dazu berufen fühlen, Gewaltaufrufe gegen Flüchtlinge in die Tat umzusetzen, hat BILD nichts besseres zu tun, als den ultrareaktionären und offen faschistischen Urhebern durch solche reißerisch aufgemachten fake news auch noch Schützenhilfe zu leisten. Als Krönung des ganzen wird (mit Foto) die Flüchtlingsunterkunft in Karlsruhe gezeigt, in der sich unser Mandant jetzt aufhält. Müssen erst wieder Flüchtlingsheime brennen, bis die verantwortlichen BILD-Redakteure begreifen, welche Folgen das haben kann? Oder ist ihnen das sogar egal?

In seinem Kommentar schreckt ein Herr Hans-Jörg Vehlewald nicht davor zurück , – ganz im Stil der Entgleisung des Herrn Dobrindt vom Mai letzten Jahres – die anwaltliche Tätigkeit insgesamt und auch die über dreißigjährige Tätigkeit unserer Kanzlei zur Durchsetzung der in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkten Rechte von Geflüchteten als „Geschäftemacherei“ mit dem Schicksal von Flüchtlingen zu diffamieren. Während Regierung und Berliner Parteien immer weiter nach rechts rücken und nicht nur die Rechte der Geflüchteten sondern, wie z.B. in den neuen Polizeigesetzen, auch breiter Teile der Bevölkerung abbauen, fordern mehr und mehr Menschen eine demokratische und humanitäre Flüchtlingspolitik und den Erhalt und die Durchsetzung ihrer demokratischen Rechte und Freiheiten. Dazu dient unsere anwaltliche Tätigkeit.

Unser Mandant und unsere Kanzlei lassen sich diesen Hetzartikel nicht bieten. Wir werden dagegen die erforderlichen rechtlichen Schritte auf Unterlassung und Entschädigung einleiten sowie Strafanzeige erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Stierlin

– Rechtsanwalt –

Anwaltsbüro
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Tel: 0209/3597670
Fax: 0209/3597679
RAeMeisterpp@t-online.de

Internet: www.kanzleimeister.de

Persönliche Stellungnahme am 7. Januar 2019 im Internet von Alassa Mfouapon „Jetzt rede ich“:

 

Liebe UnterstützerInnen,

viel wurde in den letzten Tagen über Alassa Mfouapon geredet und geschrieben.

Hier ist seine persönliche Stellungnahme zu den Verleumdungen der BILD:

https://www.change.org/p/bundesamt-f%C3%BCr-migration-und-fl%C3%BCchtlinge-ellwangen-appell-holt-alassa-mfouapon-sofort-nach-deutschland-zur%C3%BCck/u/23848241?cs_tk=AeFdPr4pyEeLAZdYOFwARqS0lP2XTw_inN-f01OODg%3D%3D&utm_campaign=03fa80d4503d4461918774e6e4028070&utm_medium=email&utm_source=petition_update&utm_term=cs

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„Nichts ist vergessen und niemand “ – Gedenken in Schwäbisch Hall an die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht

Vor 100 Jahren, in der Nacht vom 15. auf den 16. Januar 1919, wurden die Spartakusbund- und KPD-Gründer Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg von rechtsgerichteten Freikorpssoldaten in Berlin ermordet. Zum Gedenken an diese Morde gibt es am Dienstag, 15. Januar 2019, um 19 Uhr eine Veranstaltung mit Filmausschnitten und Redebeiträgen im Club  Alpha 60, Spitalmühlenstraße 13/2 in Schwäbisch Hall.

Von Paul Michel, Schwäbisch Hall

Mordauftrag von Waldemar Pabst

Die Anweisung zum Mord hatte Waldemar Pabst, 1. Generalstabsoffizier der Freikorpstruppe Garde-Kavallerie-Schützen-Division, erteilt. Dieser wiederum versicherte sich, kurz bevor er den Mordbefehl gab, der Zustimmung des damaligen sozialdemokratischen Volksbeauftragten für Heer und Marine Gustav Noske.

Mörder lebte zeitweise in Hohenlohe

Wir zeigen Ausschnitte aus Margarete von Trottas Film „Rosa Luxemburg“, skizzieren in Redebeiträgen die Geschehnisse im Januar 1919, als von der Regierung Ebert/Noske bestellte Freikorps Berlin terrorisierten und erinnern daran, dass der mutmaßliche Mörder von Rosa Luxemburg nach dem Zweiten Weltkrieg zeitweise in Hohenlohe lebte.

Kurzinfo:

„Nichts ist vergessen und niemand “ – Gedenken in Schwäbisch Hall an die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, Dienstag, 15.Januar 2019 19 Uhr, Club Alpha 60 Spitalmühlenstraße 13/2, Schwäbisch Hall.

VeranstalterInnen: AK Programm des Club Alpha, Die Linke-Kreisverband Schwäbisch Hall, Deutsche Kommunistische Partei (DKP), Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Internationale sozialistische Organisation (ISO)

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„Extrem rechten Strukturen auf der Spur – Völkisches Siedeln in der Region“ – Vortrag in Schwäbisch Hall vom „Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber“

„Extrem rechten Strukturen auf der Spur – Völkisches Siedeln in der Region und Antisemitismus im Rechtsrock“ lautet der Titel des Vortrag in Schwäbisch Hall von Timo Büchner vom „Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber“. Der Vortrag findet am Montag, 14. Januar 2019, um 18 Uhr im Büro der Partei DIE LINKE, Lange Straße 36, in Schwäbisch Hall statt.

Vom Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber

Gegen Diskriminierung und Hass

Timo Büchner vom «Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber» stellt die neuesten Entwicklungen zur politischen Rechten in der Region vor, die er kürzlich in der zweiten Auflage der Broschüre «Organisierte rechte Strukturen zwischen Tauber, Kocher & Neckar» veröffentlichte. Das Netzwerk (vormals: Initiative «Mergentheim Gegen Rechts») widmet sich seit 2014 der politischen Bildungs- und Recherchearbeit gegen die organisierte Rechte sowie gegen Diskriminierung und Hass, Antisemitismus und Ras-sismus in der Region.

Antisemitischer Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff)

Zunächst wird ein Überblick zu den Aktivitäten des AfD-Kreisverbandes Schwäbisch Hall/Hohenlohe vermittelt. Im Mittelpunkt des Vortrags steht hingegen die Rolle des völkischen Siedelns rund um den völkisch-antisemitischen «Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V.», der in den Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe von Bedeu-tung ist. Eine weitestgehend unbekannte und häufig unterschätzte Gefahr – die im Rahmen des Vortrags beleuchtet wird.

Vortrag in Neuenstein und Neckarelz

Bereits einen Tag vorher, am Sonntag, 13. Januar 2019, um 18 Uhr spricht Timo Büchner zum selben Thema in der Gemeinschaftsschule Neuenstein.

Samstag, 12. Januar, 17 Uhr, KZ-Gedenkstätte Neckarelz, Mosbacher Straße 39, 74821 Mosbach: Diskussion und Vortrag „Extrem rechten Strukturen auf der Spur – in der Region und in der Musik

Weitere Informationen und Kontakt:

https://www.ngrmt.de/

http://www.leuchtlinie.de/leuchtlinie/aktuelles/2018/neue-broschuere-organisierte-rechte-strukturen-zwischen-tauber-kocher

https://www.apabiz.de/archiv/material/Profile/BfG.htm

https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/kontrovers/ludendorff-foerderung-rechtsextreme-100.html

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43063318.html

https://www.zeit.de/1947/26/der-fall-mathilde-ludendorff/komplettansicht

https://www.aktionsbuendnis-brandenburg.de/bund-fuer-gotterkenntnis/

http://www.ludendorff.info/

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„Reges öffentliches Interesse an der Rückkehr von Alassa Mfouapon“ – 2019: Polarisierte Auseinandersetzung um die LEA Ellwangen austragen

Seit einigen Tagen ist Alassa Mfouapon wieder zurück in Deutschland. Er ist einer der Initiatoren der Flüchtlingsselbsthilfe „Jetzt reden wir!“ nach der diffamierenden Behandlung der Bewohner der LEA Ellwangen im Zusammenhang mit dem martialischen Polizeieinsatz am 3. Mai 2018.

Vom Freundeskreis Alassa

Ohne gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss

Inzwischen hat Alassa Mfouapon – von Italien aus – gegen diesen Polizeieinsatz geklagt. Zirka 500 Polizisten in Kampfmontur, mit Hunden hatten damals bei einem nächtlichen Einsatz unter anderem zirka 40 unverschlossene Türen eingetreten, traumatisierte Menschen aus dem Schlaf gerissen – und all das ohne einen unersetzlich notwendigen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss. Infolge der Flüchtlingsaktivitäten wurde Alassa Mfouapon bundesweit aufgrund von Medienberichterstattung, durch Veranstaltungen und Kongresse der Flüchtlingssolidarität usw. bekannt. „Als Dank für seinen engagierten Einsatz gegen Polizeiwillkür und für demokratische Rechte und Freiheiten wurde er dann selbst in einer Nacht- und Nebel-Aktion nach Italien abgeschoben.“, so Adelheid Gruber, eine der Sprecherinnen des „Freundeskreises Alassa“.

Petition gestartet

Diese Initiative hatte sich nach der Abschiebung gebildet, breite Öffentlichkeitsarbeit und eine Petition gestartet. Sie fand – für eine politisch derart exponierte Initiative – enormen Zuspruch mit inzwischen 20.774 UnterzeichnerInnen. Unter anderem unterschrieben Max Herre, Musiker; Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete; Prof. Jean Ziegler, Mitglied im beratenden Ausschuss des UN-Menschenrechtsrates; Konstantin Wecker, Musiker; Dieter Reicherter, Richter am Landgericht a.D.; Gabi Fechtner, Vorsitzende der MLPD; Lutz van Dijk, Schriftsteller; Thomas Nuding, Head of Mission der LIFELINE im Juni 2018.

Rechts- und verfassungswidrig

Am 21. Dezember 2018 ist Alassa Mfouapon nach Deutschland zurückgekehrt – empfangen von zirka 200 begeisterten UnterstützerInnen auf einer Solidaritätsfeier. Die Rückkehr von Alassa Mfouapon sorgt inzwischen für breites öffentliches Interesse und wird aufmerksam verfolgt – Innenministerium Baden-Württemberg und BAMF stellen sich allerdings tot – und waren nicht einmal bereit die Unterschriften entgegen zu nehmen. Dazu der Anwalt von Alassa Mfouapon, Roland Meister: „Die Landesregierung bringt es fertig über drei Monate zur Klage keinerlei Stellung zu nehmen. Das Polizeivorgehen am 3. Mai 2018 war rechts- und verfassungswidrig. Als Anwalt von Alassa Mfouapon weise ich außerdem darauf hin, dass seine Abschiebung am 20. Juni 2018 ebenfalls rechts- und verfassungswidrig war. Auch hierzu hat bisher weder die Landesregierung, noch die Bundesregierung über das BAMF Stellung genommen.“ Auf die aktuelle Berichterstattung über die Rückkehr von Alassa Mfouapon reagieren nun AfD, Pegida und Co.: Über die sozialen Medien und Kommentarfunktionen wird diffamiert und menschenverachtend gehetzt. Alassa Mfouapon wird als Straftäter verleumdet. Thomas Seitz, Bundestagsabgeordneter der AfD fordert gar in diesem Zusammenhang die Wiedereinführung der Todesstrafe. In engem Schulterschluss diffamiert BILD die völlig gewaltfreie Aktion der Flüchtlinge gegen die Abschiebung ihres Kollegen aus Togo am 30. April 2018 in übelster Manier als „Randale“.

Rassistische Volksverhetzung

Die AfD fordert die weitere Verschärfung der ohnehin bereits menschenverachtenden Flüchtlingspolitik der Bundesregierung aus dem Hause Seehofer, durch die bereits Zehntausende zu Tode gekommen sind. Die selbstbewusste Aktivität der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen erfüllt sie mit besonderem Hass. So hatte das fraktionslose AfD-Mitglied Gedeon in der Landtagsdebatte am 9. Mai 2018 unter dem Beifall der AfD geradezu rassistische Volksverhetzung betrieben: „Das war eine abgesprochene Zusammenrottung von Migranten.(…) Der Vorfall in Ellwangen steht genauso wie die Aktionen am 7. Juli 2017 beim G-20-Gipfel in Hamburg für den beginnenden Bürgerkrieg in diesem Land.“

Fortschrittliche Flüchtlingspolitik notwendig

Die Debatte zeigt deutlich: Der Kampf um den Polizeieinsatz in Ellwangen und die damit verbundene Auseinandersetzung – nicht zuletzt um das Asyl von Alassa Mfouapon und die Unterstützung seiner Klagen – werden auch 2019 ein wichtiger Brennpunkt fortschrittlicher Flüchtlingspolitik und des Einsatzes gegen die Rechtsentwicklung der Bundesregierung sowie faschistoide und faschistische Triebe aller Art bleiben.

Weitere Informationen und Kontakt:

Freundeskreis Alassa, Adelheid Gruber (Sprecherin)

E-Mail: freundeskreis-alassa@gmx.de

Weitere Informationen im Internet:

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/lea-ellwangen-kameruner-asylbewerber-ist-zurueck,lea-ellwangen-kameruner-asylbewerber-ist-zurueck-100.html

http://www.internationalistische-liste.de/?tag=alassa-mfouapon

https://www.rf-news.de/2018/kw51/alassa-mfouapon-ist-zurueck

Ellwangen-Appell unterschreiben:

https://www.change.org/p/bundesamt-f%C3%BCr-migration-und-fl%C3%BCchtlinge-ellwangen-appell-holt-alassa-mfouapon-sofort-nach-deutschland-zur%C3%BCck

 

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„Zeitungsverlage müssen ihre Lokalberichterstattung deutlich verstärken“ – Kommentar über das BGH-Urteil zum Crailsheimer Stadtblatt

Der Zeitungsverlag „Südwestpresse“ hat einen juristischen Erfolg gegen die Stadt Crailsheim vor dem Bundesgerichtshof (BGH) errungen. Das Urteil vom 20. Dezember 2018 hat deutschlandweite Bedeutung. Amtsblättern wie dem Crailsheimer Stadtblatt werden enge Grenzen hinsichtlich des redaktionellen Teils auferlegt. Wenn sie das Urteil ernst nehmen, müssen die Zeitungsverlage ihre Lokalberichterstattung deutlich verstärken.

Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Stadtblatt hat Lücken geschlossen

Die Zeitungsverlage sind nun in der Pflicht, in den Kommunen die entstehenden Lücken in der Berichterstattung zu schließen. Nicht ohne Grund waren Amtsblätter wie das Stadtblatt in Crailsheim presseähnlicher geworden. Das kostenlose Amtsblatt in der 33.000 Einwohner-Stadt im Nordosten Baden-Württembergs hat viele blinde Flecken in der Lokalberichterstattung beleuchtet. Es erreicht viele Menschen, die keine Lokalzeitung (mehr) kaufen.

Amtsblätter dünner, Lokalzeitungen dicker?

Die Zeitungsverlage müssen jetzt ihre Anstrengungen im Lokalen deutlich verstärken, wenn sich „Staatliche Publikationen“ – wie vom BGH gefordert – „auf Sachinformationen beschränken“ müssen. Wenn die Amtsblätter dünner werden, müssen die Lokalzeitungen dicker und informativer werden. Um Meinungsvielfalt herzustellen, müsste es in jedem Verbreitungsgebiet einer Lokalzeitung mehrere – auf Augenhöhe konkurrierende Medien geben. Idealerweise sollten diese Lokalmedien in ihren Berichten und Kommentaren das gesamte politische Spektrum abbilden. Menschenfeindlichem Extremismus darf aber keine Bühne gegeben werden.

Große Verantwortung für Verlage

Durch das BGH-Urteil zu den Amtsblättern haben die privaten Medienverlage eine noch größere Verantwortung zugewiesen bekommen. Die Zeitungen müssen deshalb ihre publizistische Rolle in den Gemeinden wieder stärker ausfüllen. Sonst entstehen vor allem in kleinen ländlichen Gemeinden große Informationsdefizite. Wo sonst als in den lokalen Amtsblättern hatten kleine örtliche Vereine, Gruppen, Initiativen und Kirchen bisher die Möglichkeit ihre Veranstaltungen größer anzukündigen? Für die kleinen Vereine, Gruppen, Initiativen und Kirchen stellt sich jetzt die Frage wie sie ihre kleinräumige „Kundschaft“ weiterhin erreichen können, wenn die Amtsblätter inhaltlich stark eingeschränkt werden (müssen)?

Probleme für kleine Gruppierungen

Nur selten sind Informationen kleiner Gruppierungen in einer kleinen Gemeinde für das ganze Verbreitungsgebiet einer Lokalzeitung relevant. Während sich die Amtsblätter auf eine Stadt oder Gemeinde beschränken, berichtet die Lokalzeitung mit ihrer begrenzten Seitenzahl über viele Städte und Gemeinden in ihrem Verbreitungsgebiet. Es ist kaum vorstellbar, dass das Hohenloher Tagblatt künftig alle Informationen veröffentlicht, die bisher in den zahlreichen Amtsblättern der Gemeinden im Altkreis Crailsheim publiziert wurden – dort aber nicht mehr erlaubt sind. Da kommen so viele Termine und Veranstaltungen zusammen, dass teuere Extra-Seiten in der Lokalzeitung notwendig würden. Das wird die Südwestpresse nur machen, wenn die zusätzlichen Seiten durch mehr Werbeeinnahmen direkt finanziert werden können.

Herkulesaufgabe 

Nach dem Jahreswechsel müssen sich die Lokalredaktionen in ganz Deutschland intensiv mit dem Thema befassen wie sie all das in ihre Lokalzeitungen packen können, was bisher an relevanten Themen in den Amtsblättern veröffentlicht worden ist – nach dem Rechtsstreit der Südwestpresse mit der Stadt Crailsheim von den Kommunen aber nicht mehr veröffentlicht werden darf. Das Informationsangebot für die Menschen sollte nicht schlechter werden als bisher. Deshalb müssen die Verlage deutlich mehr tun, um ihrem gesellschaftlichen Auftrag gerecht zu werden.

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