„Künzelsau verliert sein Krankenhaus, ein schwerer Schlag für die Region“ – Kommentar von Kai Bock, Bundestagskandidat der Partei DIE LINKE

Nach dem jüngsten Beschluss des Kreistags von Hohenlohe, das Hohenlohe Krankenhaus zu zentralisieren und damit das Krankenhaus in Künzelsau zu schließen, äußert sich Bundestagskandidat Kai Bock von der Partei DIE LINKE, Kreisverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Kommentar in voller Länge.

Kommentar von Kai Bock, Bundestagskandidat der Partei DIE LINKE, Kreisverband Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Wirtschaftlich Schwächere leiden am meisten

„Es ist ein schwerer Schlag für Künzelsau und die ländliche Region im Umland. Betroffene sind alle Menschen, die hier leben, aber vor allem ältere und wirtschaftlich schwächere Patienten und deren Angehörige. Durch längere Wartezeiten und weitere Wege wird der ländliche Raum, trotz des Neubaus in Öhringen, dadurch weiter abgehängt. Ebenfalls fehlt ein kostengünstiger ÖPNV, um diese längeren Wege zu kompensieren.

Massenhaftes Krankenhaussterben

Die Ursachen für die Schließung sind aber nicht in erster Linie im Kreistag zu suchen, sondern sind eine Folge so gewollter Gesundheitspolitik der Bundesregierung, die unsere Landesregierung in Baden Württemberg ebenfalls mit umsetzt. Mit der Einführung der DRGs (Fallpauschalen), Mindestfallzahlen und steigenden Anforderungen an Behandlungsstandards hat die Bundesregierung aus CDU und SPD die Weichen für ein massenhaftes Krankenhaussterben gelegt. Wenn Herr von Stetten (CDU) sich jetzt hinstellt und die Schließung bedauert, klingt das für mich wie Hohn, ist aber wohl verständlich, da er ja aus Künzelsau kommt und um seine Wählerschaft bangt. Doch darf er dabei nicht vergessen, dass er selbst, genau wie Frau Sawade von der SPD den gesetzlichen Unterbau dafür mit gelegt hat.

Fallpauschalen abschaffen

Aber auch der Kreistag muss Verantwortung übernehmen. Das Outsourcen der Belegschaft in Beschäftigungsgesellschaften und die Tarifflucht muss ein Ende haben und es muss für alle Angestellten der Tarifvertrag TVöD gelten. Dies sorgt auch dafür, dass sich gut qualifiziertes Personal wieder für die Arbeit in unserer Region interessiert. Wir brauchen eine andere Gesundheitspolitik, wo der Mensch wieder im Mittelpunkt steht und nicht die Profite. Gesundheit darf keine Ware sein. Wir brauchen eine solidarische Gesundheitsversicherung in die alle mit allen Einkommen einzahlen. Krankenhäuser gehören wieder in öffentliche Hand und die Fallpauschalen gehören abgeschafft. Außerdem brauchen wir jetzt 100.000 Pflegekräfte mehr, um den Pflegenotstand zu beenden!“

Weitere Informationen und Kontakt:

Kai Bock, Kreissprecher DIE LINKE Schwäbisch Hall/Hohenlohe, Kandidat zur Bundestagswahl 2017 für den Wahlkreis Schwäbisch Hall/Hohenlohe, Steinäcker 12, 74639 Zweiflingen

E-Mail: kai.bock@die-linke-sha.de

Internet: www.die-linke-sha.de

Facebook: www.facebook.com/kai.bock.dielinke/

Twitter: @KaiBockDieLinke

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„Dem Freiherrn fehlen die Worte“ – Link zu einem Artikel in der Kontext:Wochenzeitung über den Bundestagsabgeordneten Christian von Stetten (CDU)

Bis vor kurzem galt Christian Freiherr von Stetten noch als schärfster Merkel-Kritiker in der CDU. Das Umfragehoch der Kanzlerin hat den blaublütigen Bundestagsabgeordneten aus der hohenlohischen Provinz verstummen lassen.

Informationen von der Kontext:Wochenzeitung

Publicity

Das waren noch Zeiten. Fast täglich war Christian Freiherr von Stetten in den Medien präsent. Journalisten und Redaktionen rissen sich auf dem Höhepunkt der so genannten Flüchtlingskrise um ein Statement des smarten Adligen aus der baden-württembergischen Provinz. Als sich unzählige syrische Bürgerkriegsopfer auf den Weg in eine sicherere Welt machten, brachte es der CDU-Bundestagsabgeordnete zu enormer Popularität. Die Publicity verdankte er vor allem seinen Worten gegen einen „unkontrollierten Zustrom nach Deutschland“. Und den unmissverständlichen Warnungen, die er an seine Chefin, die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel, im gleichen Atemzug richtete. (…)

Link zum ganzen Artikel in der Kontext:Wochenzeitung vom 31. Mai 2017:

https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/322/dem-freiherrn-fehlen-die-worte-4404.html

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„Vier Tage eintauchen in die Politik“ – Ricarda Bode (17) aus Crailsheim machte bei einem Planspiel im Deutschen Bundestag mit

Beim Planspiel „Jugend und Parlament“ im Deutschen Bundestag machte vor kurzem auch die 17-jährige Crailsheimerin Ricarda Bode mit. Sie war von der SPD-Bundestagsabgeordneten Annette Sawade aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe eingeladen worden. Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet sammelten in der Rolle von Abgeordneten vier Tage lang einen Eindruck von der bundespolitischen Arbeit. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Bericht von Ricarda Bode über ihre Zeit als „Abgeordnete in Berlin“ in voller Länge.

Von Ricarda Bode, Crailsheim

Jugendliche aus ganz Deutschland

Vier Tage lang Abgeordnete/r im Deutschen Bundestag sein – möglich ist das durch das jährlich stattfindende Planspiel „Jugend und Parlament“ für Jugendliche aus ganz Deutschland im Alter von 16 bis 20 Jahren. Dabei bekommt jede/r Teilnehmer/in eine fiktive Identität und Parteizugehörigkeit zugewiesen und taucht damit für vier Tage an den Originalschauplätzen der deutschen Bundespolitik in ein Abgeordnetenleben ein.

Motivationsbewerbung geschickt

Diese Möglichkeit hatte ich als Teilnehmerin aus dem Wahlkreis 268 Schwäbisch Hall-Hohenlohe vom 27. bis 30. Mai 2017 in Berlin. Aufmerksam auf das Planspiel wurde ich durch einen Artikel im Hohenloher Tagblatt, in dem stand, dass die Bundestagsabgeordnete Annette Sawade (SPD) eine/n Teilnehmer/in für das diesjährige Planspiel suche. Nach Zusendung einer Motivationsbewerbung an Frau Sawade erhielt ich zu meiner Freude schon nach kurzer Zeit eine positive Antwort. Nach einem Treffen und Gespräch mit Frau Sawade im Vorfeld des Planspiels konnte die Reise nach Berlin für mich beginnen.

314 junge Menschen waren in Berlin dabei

Im Anschluss an den Empfang im Paul-Löbe-Haus hatte ich die erste Möglichkeit, die anderen 314 Teilnehmer/innen aus ganz Deutschland kennenzulernen; außerdem erhielt jede/r ihre/seine Identität sowie seine/ihre Fraktionszugehörigkeit für die folgenden Tage. Ich selbst war Mitglied der PGS, der Partei für Gerechtigkeit und Solidarität, die die Regierungspartei war. Die anderen Fraktionen waren die BBP (Bürgerliche Bewahrungspartei) als Oppositionspartei und die PEV (Partei für Engagement und Verantwortung), die unser Koalitionspartner war.

Alle Parlamentssitzungen live im Parlamentsfernsehen

Am nächsten Tag standen die ersten Fraktionssitzungen auf dem Programm, in denen die Wahlen zum Fraktionsvorsitz erfolgten. Des Weiteren traf man sich in Ausschüssen, um an vier fiktiven Gesetzesvorlagen zu arbeiten, die im Parlament verabschiedet werden sollten. Ich war Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz und arbeitete an einem Gesetz zur Verschärfung des Tierschutzes in der Landwirtschaft. Die Ausarbeitung der Gesetze beschäftigte uns auch noch am nächsten Tag, an dem auch die erste Lesung im Gesetzgebungsverfahren stattfand. Diese Lesung fand im Plenarsaal des Deutschen Bundestags statt. Es war beeindruckend für uns alle, auf den Plätzen der Bundestagsabgeordneten sitzen zu können. Alle Parlamentssitzungen wurden live im Parlamentsfernsehen übertragen und können in der Mediathek des Deutschen Bundestags angesehen werden.

Sitzung der AG Petitionen der SPD

In der anschließenden Ausschussarbeit trafen wir auf die Ausschussmitglieder der Opposition (BBP), die uns mit völlig anderen Ansichten konfrontierten. Das Arbeiten an den Gesetzen war schwierig, da man sich in eine fremde Materie einarbeiten, sich mit anderen Ansichten auseinandersetzen und Kompromisse finden musste. Einen weiteren Termin hatte ich am selben Tag mit Frau Sawade, die mich in ihr Abgeordnetenbüro eingeladen hatte und mir die Möglichkeit bot, sie zu einer Sitzung der AG Petitionen der SPD zu begleiten.

Teilerfolg für unser neues Tierschutzgesetz

Am Schlusstag stand dann die finale Plenardebatte (zweite und dritte Lesung) im Plenarsaal des Deutschen Bundestags auf dem Programm, in der drei Stunden über die Gesetzesentwürfe debattiert und anschließend abgestimmt wurde. Das von mir bearbeitete Tierschutzgesetz konnte einen Teilerfolg verbuchen; es wurde in ähnlicher Form verabschiedet. Anschließend fand noch eine Podiumsdiskussion mit Vertretern der im Bundestag vertretenen Parteien CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke statt. Bundestagspräsident Norbert Lammert beendete mit einer Rede das Planspiel, in der er die Wichtigkeit des politischen Engagements von Jugendlichen betonte.

„Teilnahme kann ich nur weiterempfehlen“

Insgesamt war das Planspiel für mich eine tolle Erfahrung, da man als „Abgeordnete/r“ vier Tage lang hochinteressante Einblicke in parlamentarische Abläufe bekam und Politik „live“ erleben konnte. Außerdem war es spannend und erkenntnisreich, auf politisch engagierte Jugendliche aus ganz Deutschland zu treffen. Die Teilnahme am Planspiel für Jugendliche mit politischem Interesse kann ich daher nur weiterempfehlen.

Weitere Informationen über „Jugend und Parlament 2017“ in der Mediathek des Deutschen Bundestags:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw22-jugend-parlament/508122

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7111993#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek

http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2017/pm-170523-jugend-und-parlament/508188

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„Crailsheim bringt Draisinen-Rennen zurück nach Mannheim“ – Vor 200 Jahren fuhr Karl Drais mit seinem Laufrad erstmals über Mannheims Straßen

„Crailsheim bringt Draisinen-Rennen zurück“, titelte der Mannheimer Morgen am heutigen Montag (12. Juni 2017). Crailsheims Baubürgermeister Herbert Holl war am Sonntag zusammen mit 25 Sportlerinnen und Sportlern des TSV Crailsheim zu Gast beim „Monnem Bike-Festival“.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

25 Crailsheimer fuhren mit

1817 erfand Karl Drais in Mannheim das Fahrrad. Anlässlich „200 Jahre Fahrrad“ fand am Wochenende in „Monnem“ ein dreitägiges Festival statt. Dabei gab es in der City zahlreiche Aktionen rund um das Fahrrad. So wurde am Sonntag unter anderem die offizielle Liegerad-WM ausgetragen und auch der schrille „World Klapp“ auf Klappfahrrädern fand rund um den Wasserturm statt. Dazwischen erregte auch die Crailsheimer Delegation viel Aufmerksamkeit. In Mannheim waren die Draisinenrennen während der letzten Jahrzehnte etwas in Vergessenheit geraten. Deshalb holten die Organisatoren für ein „Original-Draisinen-Rennen“ die Crailsheimer in die Stadt. Rund 25 Sportlerinnen und Sportler folgten der Einladung und nahmen an dem Rennen teil, darunter auch der Austauschschüler aus der Partnerstadt Worthington, Dominic Burns. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung hatten die Crailsheimer Laufräder für weitere Rennteilnehmer der Stadt Mannheim zur Verfügung gestellt.

Crailsheimer René Kuban siegte

Beim Lauf über zwei Mal 1,7 Kilometer ging der Crailsheimer René Kuban als Sieger mit Riesenschritten ins Ziel. Auch die nächsten beiden Plätze gingen an Crailsheimer. Beim Prominenten-Lauf davor hatte sich zuvor Landtagsabgeordneter Hermino Katzenstein in Frack und Zylinder mit Weinheims Oberbürgermeister Heiner Bernhard ein Kopf-an-Kopf-Rennen geliefert. Mannheims Oberbürgermeister Peter Kurz ging gleichauf mit Herbert Holl, der sich sportlich fair zurückhielt, über die Linie. Mit dabei war auch der Crailsheimer Arno Ferchow, der als Kommentator die Rennen fachmännisch begleitete.

Tüftler Wolfgang Frank aus Stimpfach

Aber nicht nur bei den Rennen selbst fanden die Crailsheimer Applaus. Viel Bewunderung bei Festivalbesuchern und Presse fanden auch die selbstgebauten Crailsheimer Draisinen, die Wolfgang Frank aus Stimpfach in der heimischen Werkstatt zu wahren Rennmaschinen weiterentwickelt hat. Auch Wolfgang Frank nahm am Rennen teil. Ein schöner und erfolgreicher Tag für die Crailsheimer Delegation – und das nicht nur in sportlicher Hinsicht.

Laufrad-Rennen seit 1973 in Crailsheim

Info: Schon seit 1973 finden am Volksfestsonntag die Laufrad-Rennen mit 60 bis 70 Teilnehmern statt. Die Idee kam tatsächlich aus Mannheim. Dort fand 1972 zwischen Mannheim und Schwetzingen ein solches Rennen statt. Mit dabei war der ehemalige Crailsheimer Radsportler Werner Scheurer. Er schlug darauf vor, ein solches Rennen auch in Crailsheim zu veranstalten. Die Idee kam an, schnell wurde das Draisinen-Rennen fester Bestandteil des Volksfestes.

Link zum Artikel im Mannheimer Morgen vom 12. Juni 2017:

https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-mannheim-crailsheim-bringt-draisinenrennen-zurueck-_arid,1062129.html

Weitere Informationen im Internet über Karl Drais und seine Erfindung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_von_Drais

http://www.br.de/radio/bayern2/wissen/radiowissen/karl-drais-100.html

 

 

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„Syrien ist erst durch geostrategische Interessen zu einem internationalen Brandherd geworden“ – Vortrag von Karin Leukefeld in Schwäbisch Hall

„Syrien ist erst durch geostrategische Interessen zu einem internationalen Brandherd geworden. Chancen einer friedlichen Lösung eines ursprünglich lokalen Konflikts wurden vertan“, sagt Karin Leukefeld. Die freie Journalistin ist derzeit die einzige deutsche Korrespondentin im Kriegsgebiet in Syrien. Sie berichtet am Montag, 29. Mai 2017, um 19.30 Uhr im Club Alpha 60, Spitalmühlenstraße 13/2 in Schwäbisch Hall von ihrer Arbeit.

Vom Club Alpha 60, Schwäbisch Hall

Kritik an einseitiger Berichterstattung über Syrien

Karin Leukefeld berichtet seit dem Jahr 2000 als freie Journalistin aus dem Nahen und Mittleren Osten. Sie ist die einzige
deutsche Korrespondentin im Kriegsgebiet in Syrien. In Schwäbisch Hall berichtet sie über „Syrien zwischen den Fronten“. Im Vortrag befasst sich Karin Leukefeld mit der Vorgeschichte des mörderischen Krieges in Syrien und mit der Lage der syrischen Bevölkerung, die mehrheitlich eine laizistische Staatsform beibehalten will. Sie berichtet über die Hintergründe der „Rebellen“, die unter verschiedenen Label kämpfen und morden. Als „Nusra“ oder „Islamischer Staat“, als „Freie syrische Armee“. Sie spricht über vertane Chancen einer friedlichen Lösung eines ursprünglich lokalen Konflikts, der durch geostrategische Interessen zu einem internationalen Brandherd geworden ist. Karin Leukefeld thematisiert auch die Rolle von Staaten wie Saudi Arabien, Katar, Türkei, USA, Russland und anderen in diesem Krieg. Leukefeld kritisiert die einseitige Berichterstattung über Syrien. Sie ist Ethnologin, Islam- und Politikwissenschaftlerin.

Kurzinformation:

Vortrag und Diskussion „Syrien zwischen den Fronten“ mit Karin Leukefeld, Ethnologin, Islam- und Politikwissenschaftlerin. Montag, 29. Mai 2017, um 19.30 Uhr im Club Alpha 60, Spitalmühlenstraße 13/2 in Schwäbisch Hall.

Weitere Informationen im Internet über die Referentin Karin Leukefeld:

https://leukefeld.net/

https://de.wikipedia.org/wiki/Karin_Leukefeld

https://www.perlentaucher.de/buch/karin-leukefeld/flaechenbrand.html

https://www.jungewelt.de/artikel/311312.kontrollierte-destabilisierung.html

https://www.jungewelt.de/artikel/311313.auf-amman-ist-verlass.html

http://www.nordrhein-westfalen.freidenker.org/frankfurter-solidaritaetskomitee-fuer-syrien/

http://www.nachdenkseiten.de/?p=27340

 

 

 

 

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„Ein Unrechtsregime, wie das Dritte Reich, kann Tradition nicht begründen“ – Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den aktuell gültigen Traditionserlass der Bundeswehr in voller Länge

Wegen rechtsextremistischer Soldaten wurde in Veröffentlichungen der vergangenen Wochen häufig auf den Traditionserlass der Bundeswehr aus dem Jahr 1982 verwiesen. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Traditionserlass in voller Länge. Außerdem sind in diesem Artikel die deutschen Kasernen zusammengestellt, deren Namen in den vergangenen Jahren geändert wurden. Angehängt ist auch die Zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr A-2600/1 Innere Führung – Selbstverständnis und Führungskultur zum Thema „Politische Bildung“.

Informationen zusammengestellt von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr

Geschichte kann Tradition bilden, wenn sie als Verpflichtung für Gegenwart und Zukunft begriffen wird. In welcher Tradition sich die Bundeswehr sieht – und in welcher nicht – ist im Traditionserlass von 1982 geregelt.

Der Traditionserlass im Wortlaut:

Grundsätze

1. Tradition ist die Überlieferung von Werten und Normen. Sie bildet sich in einem Prozess wertorientierter Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Tradition verbindet die Generationen, sichert Identität und schlägt eine Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft. Tradition ist eine wesentliche Grundlage menschlicher Kultur. Sie setzt Verständnis für historische, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge voraus.

2. Maßstab für Traditionsverständnis und Traditionspflege in der Bundeswehr sind das Grundgesetz und die der Bundeswehr übertragenen Aufgaben und Pflichten. Das Grundgesetz ist Antwort auf die deutsche Geschichte. Es gewährt große Freiräume, zieht aber auch eindeutige Grenzen. Die Darstellung der Wertgebundenheit der Streitkräfte und ihres demokratischen Selbstverständnisses ist die Grundlage der Traditionspflege der Bundeswehr.

3. In der pluralistischen Gesellschaft haben historische Ereignisse und Gestalten nicht für alle Staatsbürger gleiche Bedeutung, geschichtliche Lehren und Erfahrungen nicht für alle den gleichen Grad an Verbindlichkeit. Tradition ist auch eine persönliche Entscheidung.

4. Traditionsbewußtsein kann nicht verordnet werden. Es bildet sich auf der Grundlage weltanschaulicher Überzeugungen und persönlicher Wertentscheidungen.

Dies gilt auch für die Bundeswehr mit ihrem Leitbild vom mündigen Soldaten, dem Staatsbürger in Uniform. Die Freiheit der Entscheidung in Traditionsangelegenheiten gilt innerhalb des Rahmens von Grundgesetz und Soldatengesetz.

5. Politisch-historische Bildung trägt entscheidend zur Entwicklung eines verfassungskonformen Traditionsverständnisses und einer zeitgemäßen Traditionspflege bei. Dies fordert, den Gesamtbestand der deutschen Geschichte in die Betrachtung einzubeziehen und nichts auszuklammern.

6. Die Geschichte deutscher Streitkräfte hat sich nicht ohne tiefe Einbrüche entwickelt. In den Nationalsozialismus waren Streitkräfte teils schuldhaft verstrickt, teils wurden sie schuldlos missbraucht. Ein Unrechtsregime, wie das Dritte Reich, kann Tradition nicht begründen.

7. Alles militärische Tun muss sich an den Normen des Rechtsstaats und des Völkerrechts orientieren. Die Pflichten des Soldaten – Treue, Tapferkeit, Gehorsam, Kameradschaft, Wahrhaftigkeit, Verschwiegenheit sowie beispielhaftes und fürsorgliches Verhalten der Vorgesetzten – erlangen in unserer Zeit sittlichen Rang durch die Bindung an das Grundgesetz.

8. Die Bundeswehr dient dem Frieden. Der Auftrag der Streitkräfte, den Frieden in Freiheit zu sichern, fordert Bereitschaft und Fähigkeit, für die Bewahrung des Friedens treu zu dienen und im Verteidigungsfall für seine Wiederherstellung tapfer zu kämpfen.

Die Verpflichtung auf den Frieden verleiht dem Dienst des Soldaten eine neue politische und ethische Dimension.

9. Für die Traditionsbildung in den Streitkräften ist von Bedeutung, dass die Bundeswehr

– die erste Wehrpflichtarmee in einem demokratischen deutschen Staatswesen ist;

– ausschließlich der Verteidigung dient;

– in ein Bündnis von Staaten integriert ist, die sich zur Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts bekennen.

Diese politischen und rechtlichen Bindungen verlangen, dass die Bundeswehr ihre militärische Tradition auf der Grundlage eines freiheitlichen demokratischen Selbstverständnisses entwickelt.

10. Viele Formen, Sitten und Gepflogenheiten des Truppenalltags sind nicht Tradition, sondern militärisches Brauchtum. Es handelt sich um Gewohnheiten und Förmlichkeiten, wie sie in jeder großen gesellschaftlichen Einrichtung anzutreffen sind. Meist haben sie sich vor langer Zeit herausgebildet. Ihr ursprünglicher Sinn ist oft in Vergessenheit geraten, der Bedeutungszusammenhang zerfallen. Formen, Sitten und Gepflogenheiten tragen jedoch zur Verhaltenssicherheit im Umgang miteinander bei.

Nicht jede Einzelheit militärischen Brauchtums, das sich aus früheren Zeiten herleitet, muss demokratisch legitimiert sein. Militärisches Brauchtum darf aber den vom Grundgesetz vorgegebenen Werten und Normen nicht entgegenstehen.

Brauchtum muss, um lebendig zu bleiben, von den Soldaten angenommen werden.

Zielsetzungen

11. Traditionsbewußtsein zu wecken, ist eine wichtige Aufgabe der Vorgesetzten.

12. Traditionspflege ist Teil der soldatischen Ausbildung. Sie soll die geistige und politische Mündigkeit des Soldaten und die Einbindung der Bundeswehr in Staat und Gesellschaft fördern. Die Pflege von Traditionen soll der Möglichkeit entgegenwirken, sich wertneutral auf das militärische Handwerk zu beschränken.

13. Traditionsbewusstsein und Traditionspflege sollen dazu beitragen, die ethischen Grundlagen des soldatischen Dienstes in der heutigen Zeit zu verdeutlichen. Sie sollen dem Soldaten bei der Bewältigung seiner Aufgabe helfen, durch Bereitschaft und Fähigkeit zum Kampf seinen Beitrag zur Sicherung des Friedens zu leisten und die damit verbundenen Belastungen zu tragen.

14. In der Ausbildung zum militärischen Führer sind mit der Kenntnis geschichtlicher Tatsachen auch Werte und Inhalte der Traditionspflege zu vermitteln.

15. In der Traditionspflege der Bundeswehr sollen solche Zeugnisse, Haltungen und Erfahrungen aus der Geschichte bewahrt werden, die als ethische und rechtsstaatliche, freiheitliche und demokratische Traditionen auch für unsere Zeit beispielhaft und erinnerungswürdig sind.

16. In der Traditionspflege soll auch an solche Geschehnisse erinnert werden, in denen Soldaten über die militärische Bewährung hinaus an politischen Erneuerungen teilhatten, die zur Entstehung einer mündigen Bürgerschaft beigetragen und den Weg für ein freiheitliches, republikanisches und demokratisches Deutschland gewiesen haben.

17. In der Traditionspflege der Bundeswehr soll auf folgende Einstellungen und Verhaltensweisen besonderer Wert gelegt werden

– kritisches Bekenntnis zur deutschen Geschichte, Liebe zu Heimat und Vaterland, Orientierung nicht allein am Erfolg und den Erfolgreichen, sondern auch am Leiden der Verfolgten und Gedemütigten;

– politisches Mitdenken und Mitverantworten, demokratisches Wertbewusstsein, Vorurteilslosigkeit und Toleranz, Bereitschaft und Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit den ethischen Fragen des soldatischen Dienstes, Wille zum Frieden;

– gewissenhafter Gehorsam und treue Pflichterfüllung im Alltag, Kameradschaft, Entschlussfreude, Wille zum Kampf, wenn es der Verteidigungsauftrag erfordert.

18. Menschlichkeit hat nach unserem Grundgesetz einen hohen Rang. Das Selbstverständnis der Bundeswehr ist dem verpflichtet. Es gibt auch in der Vergangenheit viele Beispiele menschlich vorbildlichen Verhaltens, die unseren Respekt verdienen. Sie sollen daran erinnern, daß der Grundwert der Humanität auch unter schwierigen Bedingungen bewahrt werden muss.

19. Soldatische Erfahrungen und militärische Leistungen der Vergangenheit können für die Ausbildung der Streitkräfte von Bedeutung sein. Dabei ist stets zu prüfen, inwieweit Überliefertes angesichts ständig sich wandelnder technischer und taktischer, politischer und gesellschaftlicher Gegebenheiten an Wert behält. Die Geschichte liefert keine Anweisungen für künftiges Verhalten, wohl aber Maßstäbe und Orientierungen für Haltungen.

20. Die Bundeswehr pflegt bereits eigene Traditionen, die weiterentwickelt werden sollen. Dazu gehören vor allem:

– der Auftrag zur Erhaltung des Friedens in Freiheit als Grundlage des soldatischen Selbstverständnisses;

– der Verzicht auf ideologische Feindbilder und auf Hasserziehung;

– die Einbindung in die Atlantische Allianz und die kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den verbündeten Streitkräften auf der Grundlage gemeinsamer Werte;

– das Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“ und die Grundsätze der Inneren Führung;

– die aktive Mitgestaltung der Demokratie durch den Soldaten als Staatsbürger;

– die Offenheit gegenüber gesellschaftlichen Entwicklungen und die Kontaktbereitschaft zu den zivilen Bürgern;

– die Hilfeleistungen für die Zivilbevölkerung bei Notlagen und Katastrophen im In- und Ausland.
Das sind unverwechselbare Merkmale der Bundeswehr.

Hinweise

21. Die Traditionspflege liegt in der Verantwortung der Kommandeure und Einheitsführer. Sie verfügen über Ermessens- und Entscheidungsfreiheit vor allem dort, wo es sich um regionale und lokale Besonderheiten handelt.

Kommandeure und Einheitsführer treffen ihre Entscheidungen auf der Grundlage von Grundgesetz und Soldatengesetz im Sinne der hier niedergelegten Richtlinien selbständig.

22. Begegnungen im Rahmen der Traditionspflege dürfen nur mit solchen Personen oder Verbänden erfolgen, die in ihrer politischen Grundeinstellung den Werten und Zielvorstellungen unserer verfassungsmäßigen Ordnung verpflichtet sind.

Traditionen von Truppenteilen ehemaliger deutscher Streitkräfte werden an Bundeswehrtruppenteile nicht verliehen. Fahnen und Standarten früherer deutscher Truppenteile werden in der Bundeswehr nicht mitgeführt oder begleitet. Dienstliche Kontakte mit Nachfolgeorganisationen der ehemaligen Waffen-SS sind untersagt. Nationalsozialistische Kennzeichen, insbesondere das Hakenkreuz, dürfen nicht gezeigt werden.

Ausgenommen von diesem Verbot sind Darstellungen, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in der politischen oder historischen Bildung dienen, Ausstellungen des Wehrgeschichtlichen Museums sowie die Verwendung dieser Kennzeichen im Rahmen der Forschung und Lehre.

23. Tradition braucht Symbole, Zeichen und Zeremonielle. Sie könne die inneren Werte der Tradition nicht ersetzen, wohl aber auf sie verweisen und ihre zeitgemäße Bewahrung sichern. In der Traditionspflege der Bundeswehr haben besondere Bedeutung:

– die schwarz-rot-goldene Flagge als Symbol freiheitlich-republikanischen Bürgersinns und staatsbürgerlich-demokratischer Mitverantwortung;

– unsere Nationalhymne als Ausdruck des Strebens der Deutschen nach Einigkeit, Recht und Freiheit;

– der Adler des deutschen Bundeswappens als Zeichen nationaler Souveränität, der dem Recht dienenden Macht und der geschichtlichen Kontinuität;

– das Eiserne Kreuz als nationales Erkennungszeichen und als Sinnbild für Tapferkeit, Freiheitsliebe und Ritterlichkeit;

– der Diensteid und das feierliche Gelöbnis der Soldaten als Bekenntnis und Versprechen, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.

Die Bedeutung der Symbole, Zeichen und Zeremonielle muß in der soldatischen Ausbildung erklärt und wachgehalten werden. So haben auch der Große Zapfenstreich als Ausdruck des Zusammengehörigkeitsgefühls und das Lied vom guten Kameraden als Abschiedsgruß ebenfalls einen festen Platz in der Traditionspflege.

24. Die deutsche Geschichte hat eine Fülle landmannschaftlicher, regionaler und lokaler Besonderheiten hervorgebracht. Die Vielfalt ist eine deutsche historische Eigentümlichkeit.

Bei der Traditionspflege hat es sich als sinnvoll erwiesen, an solche Besonderheiten anzuknüpfen, insbesondere durch

– Abschluß und Pflege von Patenschaften mit Städten und Gemeinden;

– Übernahme und Pflege von Gedenkstätten, Mahn- und Ehrenmalen;

– Begehen von Fest- und Gedenktagen des Verbandes und der Garnison;

– Sammeln von Dokumenten und Ausstellungsstücken;

– Erstellen und Fortschreiben einer Chronik der Einheit oder des Verbandes unter Berücksichtigung regionaler und lokaler Ereignisse.

25. Das Sammeln von Waffen, Modellen, Urkunden, Fahnen, Bildern, Orden und Ausrüstungsgegenständen ist erlaubt. Es dient der Kenntnis und dem Interesse an der Geschichte und belegt, was gewesen ist.

Die Art und Weise, in der wehrkundliche Exponate gezeigt werden, muss die Einordnung in einen geschichtlichen Zusammenhang erkennen lassen. Die äußere Aufmachung muss diesen Richtlinien entsprechen.

26. Das Zusammengehörigkeitsgefühl und Auftragsverständnis der Truppe kann durch feierliche Appelle, vor allem anläßlich nationaler Gedenktage, der Aufnahme und Entlassung von grundwehrdienstleistenden Soldaten, beim Abschluss von Übungen sowie anlässlich der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen gestärkt werden.

Die Reservisten der Bundeswehr sollen zu geeigneten Veranstaltungen und kameradschaftlichen Zusammenkünften eingeladen werden.

27. Das Singen in der Truppe ist ein alter Brauch, der bewahrt werden soll. Das Liedgut ist im Liederbuch der Bundeswehr zusammengestellt. Diese Sammlung ist Richtschnur für die Auswahl.

28. Die Militärmusik hat eine lange und reiche Geschichte. Sie dient der Ausgestaltung dienstlicher Veranstaltungen und der Repräsentation der Bundeswehr im In- und Ausland.

29. Kasernen und andere Einrichtungen der Bundeswehr können mit Zustimmung des Bundesministers der Verteidigung nach Persönlichkeiten benannt werden, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine herausragende Tat um Freiheit und Recht verdient gemacht haben.

30. Vereidigungen und feierliche Gelöbnisse unter Anteilnahme der zivilen Bürger sind ein öffentliches Bekenntnis der Soldaten zum demokratischen Staat. Sie sind Bestandteil einer gewachsenen Tradition der Bundeswehr. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen diejenigen, die sich zu ihren gesetzlichen Pflichten bekennen sollen. Ihnen muß der Sinn ihres Dienstes deutlich werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Leben der Truppe fördert die Integration der Streitkräfte in die Gesellschaft. An „Tagen der offenen Tür“ und bei anderen Gelegenheiten sind die Bürger einzuladen, den Alltag und das Leistungsvermögen der Truppe kennenzulernen.

Die Textquelle im Internet:

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/grundlagen/geschichte/tradition/traditionserlass/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQgKcXQw8fY2dnAwDjYx8XQz0wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmeHmbKofrB-lH5WVWJZYoVeQX1SSk1qil5gMcqF-ZEZiXkpOakB-siNEoCA3otyg3FERALYe9dQ!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/

Überblick und Hintergrund: Kasernen mit neuem Namen

Berlin, 16.05.2017
Die Bundeswehr folgt bei Kasernenbenennungen dem Ansatz, Namensgebungen in einem Prozess bei den betroffenen Bundeswehrangehörigen „von unten“ zu initiieren. Das entspricht den Grundsätzen der Inneren Führung und dem Leitbild des mündigen Staatsbürgers in Uniform. Beispielgebend: Der Name einer Kaserne muss dem Traditionsverständnis der Bundeswehr entsprechen. (Quelle: Burkhard Schmidtke)

Aktuelle Diskussion, offene Meinungsbildung

Im Zuge der gegenwärtigen Diskussionen zum Traditionsverständnis der Bundeswehr wurde entschieden, diesen Prozess dort erneut anzustoßen, wo Kasernen mit Bezug zu Wehrmachtsangehörigen benannt sind, die nicht im Einklang mit dem heutigen Traditionsverständnis der Bundeswehr stehen könnten.

Ziel ist es, dabei grundsätzlich zu prüfen, ob die Benennungen der Kasernen sinnstiftend im Sinne des Traditionsverständnisses der Bundeswehr sind, oder ob eine Umbenennung von Kasernen zu erfolgen hat.

Es gilt daher, bei den Bundeswehrangehörigen einen offenen Meinungsbildungsprozess anzustoßen und gemeinsam mit den Vertretern der Kommunen in einen entsprechenden Dialog zu treten. Der Prozess soll noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden.

Traditionserlass ist Grundlage für Namensänderungen

In der vergangenen Woche hatte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bereits eine Überarbeitung des Traditionserlasses zum Umgang der Bundeswehr mit ihrer Traditionspflege angekündigt. Nach Angaben des Generalinspekteurs der Bundeswehr, General Volker Wieker, solle die Überarbeitung voraussichtlich bis zum Ende der Legislatur im Herbst geschehen.

Der Traditionserlass dient auch in Verbindung mit der Zentralen Dienstvorschrift „Benennung von Liegenschaften der Bundeswehr“ als Grundlage für die Namensänderungen von Kasernen. Die Bundeswehr prüft besonders seit 1995 Kasernennamen. Im Zuge dessen wurden bis 2016 insgesamt 16 Kasernen umbenannt. Grund dafür: Die Namensgeber der Kasernen waren vor dem Hintergrund der beiden genannten Vorschriften nicht mehr sinnstiftend für die Bundeswehr in dieser Zeit. Hier einige Beispiele:

Bisherige Umbenennungen von Kasernen

Den Auftakt der Umbenennungen machte 1995 die einstige Dietl-Kaserne im bayerischen Füssen in Allgäu-Kaserne. Eduard Dietl war Generaloberst und Gebirgsjäger. Seine Rolle in der NS-Zeit wurde zunehmend als problematisch erachtet.

In der Folge dieser Kasernenumbenennung erhielt 1995 auch die General-Kübler-Kaserne in Mittenwald einen neuen Namen: Sie wurde in Karwendel-Kaserne umbenannt. General Ludwig Kübler spielte im Zweiten Weltkrieg eine umstrittene Rolle.

Im Herbst 2012 bekam auch die damalige General-Konrad-Kaserne in Bad Reichenhall mit Hochstaufen-Kaserne einen neuen Namen. Die Kaserne war ursprünglich nach dem General der Gebirgstruppe, Rudolf Konrad, benannt, dessen Handlungen während des Zweiten Weltkrieges nicht mehr vereinbar mit dem Traditionsverständnis der Bundeswehr galten.

Als vorläufig letzte Kaserne wurde im Oktober 2016 die General-Fahnert-Kaserne in Karlsruhe in Kirchfeld-Kaserne umbenannt.

Darüber hinaus wurden seit 1995 die Rüdel-Kaserne in Rendsburg neu benannt in „Feldwebel-Schmid-Kaserne (2000, Standort 2010 aufgegeben), die Mölders-Kaserne in Visselhövede in Kaserne Lehnsheide (2005), die Frankenstein-Kaserne in Pfungstadt in Major-Karl-Plagge-Kaserne (2008), die Lettow-Vorbeck-Kaserne in Leer in Evenburg-Kaserne (2010), die Medem-Kaserne in Holzminden in Pionier-Kaserne am Solling (2013), die General-Hüttner-Kaserne in Hof in Oberfranken-Kaserne (2013), die Albertstadt-Kaserne in Dresden in Graf-Stauffenberg-Kaserne (2013), die Generaloberst-von-Fritsch-Kaserne in Pfullendorf in Staufer-Kaserne (2013), die Gallwitz-Kaserne in Aachen in Dr. Leo Löwenstein-Kaserne (2013), die General-Hans-Graf-von-Sponeck-Kaserne in Germersheim in Südpfalz-Kaserne (2015), die General-Delius-Kaserne in Mayen in Oberst-Hauschild-Kaserne (2015), die Harz-Kaserne in Blankenburg in Feldwebel-Anton-Schmid-Kaserne (2016) benannt.

Beispielgebend für unsere Zeit

Grundsätzlich können Kasernen der Bundeswehr mit Zustimmung des Verteidigungsministeriums nach bereits verstorbenen Persönlichkeiten der Geschichte, nach Landschaften, Regionen, Gemarkungen sowie nach Truppengattungen benannt werden. Bei der Auswahl von Persönlichkeiten der Geschichte sind Namensgeber zu berücksichtigen, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine herausragende Tat um Freiheit und Recht verdient gemacht haben.

Bei der Beurteilung, ob Persönlichkeiten der deutschen Militärgeschichte für die Bundeswehr überlieferungswürdig sind, können nicht nur soldatische Haltung und militärische Leistungen zugrunde gelegt werden. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob ihre Persönlichkeit und ihr gesamtes Verhalten beispielgebend in unsere Zeit hineinwirken.

Klar geregeltes Verfahren

Die Initiative für die Benennung einer Kaserne liegt grundsätzlich bei der dort stationierten Truppe. Der Kasernenkommandant stimmt den beabsichtigten Namensvorschlag mit den Kommandeuren und Dienststellenleitern der in der Kaserne untergebrachten Truppenteile und Dienststellen ab.

Besteht bei der Truppe Einvernehmen zu einem Namensvorschlag, so ist die Zustimmung des Inspekteurs des zuständigen militärischen Organisationsbereiches auf dem Dienstweg einzuholen. Anschließend ist die Stadt oder Gemeinde, bei der sich die Kaserne befindet, zu beteiligen. Ist die Benennung nach einer verdienten Persönlichkeit beabsichtigt, so ist danach die schriftliche Zustimmung der nächsten Angehörigen oder Nachkommen des zukünftigen Namensgebers einzuholen.

Der so abgeklärte und von allen Beteiligten getragene Vorschlag zur Benennung wird dem Verteidigungsministerium zur Genehmigung vorgelegt. Ist diese Genehmigung erteilt, wird die Namensgebung der Liegenschaft durch die Dienststellen vor Ort unter feierlicher Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Erst mit diesem feierlichen Akt ist die Namensgebung abgeschlossen. Die Benennung erlischt mit Aufgabe der Liegenschaft durch die Bundeswehr.

Textquelle im Internet:

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/grundlagen/geschichte/tradition/kasernennamen/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MfAJMLAwc3S0cHQ3dvAwNDAz0wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxm2GqH6wfpR-VlViWWKFXkF9UkpNaopeYDHKhfmRGYl5KTmpAfrIjRKAgN6LcoNxREQDm-NZ8/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/

Aus der Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr A-2600/1 Innere Führung – Selbstverständnis und Führungskultur: 

(…) 6.2.2 Politische Bildung

625. Politische Bildung in der Bundeswehr hilft den Soldatinnen und Soldaten, ihre Kenntnis der Werte und Normen des Grundgesetzes zu vertiefen, damit sie den Sinn und die Notwendigkeit ihres Dienstes für Frieden, Freiheit und Recht besser verstehen und anerkennen. Nach § 33 des Soldatengesetzes ist politische Bildung in der Bundeswehr verpflichtende Aufgabe.

626. Soldatinnen und Soldaten dürfen ihren Dienst in den Streitkräften nicht als Bruch zur Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland erfahren. Sie müssen die Grundwerte, für deren Erhaltung sie als „Staatsbürger in Uniform“ eintreten, im täglichen Dienst erleben. Politische Bildung steht demzufolge in enger Wechselbeziehung zur Menschenführung und der damit verbundenen
Wertevermittlung. Zudem sind Soldatinnen und Soldaten über ihre staatsbürgerlichen und völkerrechtlichen Pflichten und Rechte zu unterrichten.

627. Politische Bildung

• vertieft geschichtliche Kenntnisse,

• erklärt politische Zusammenhänge,

• unterstützt politische Urteilsfähigkeit,

• verbessert die interkulturelle Kompetenz,

• fördert das Wertebewusstsein und

• regt zur aktiven Teilnahme an der politischen Willensbildung an.

Alle Soldatinnen und Soldaten haben die Pflicht, sich politisch zu informieren und sich um Wissen und Bildung zu bemühen, damit sie dem Leitbild vom „Staatsbürger in Uniform“ gerecht werden.

628. Vor dem Hintergrund von Auslandseinsätzen gewinnt politische Bildung zusätzlich an Bedeutung. Die Soldatinnen und Soldaten müssen über die politischen Hintergründe, sicherheitspolitischen Interessen und die daraus hervorgehende Notwendigkeit von Einsätzen der Bundeswehr rechtzeitig und angemessen informiert werden. Vor, während und nach dem Einsatz sollen die Vorgesetzten aller Ebenen durch politische Bildung dazu beitragen, dass die ihnen anvertrauten Soldatinnen und Soldaten die notwendigen Kenntnisse über den aktuellen Einsatz, das Einsatzland und die jeweiligen besonderen Bedingungen erwerben. Damit unterstützen Vorgesetzte das Handeln der ihnen untergebenen Soldatinnen und Soldaten im Sinne der übergeordneten Führung, stärken deren Motivation und bestätigen sie als „Staatsbürger in Uniform“.

629. Um die Ziele der politischen Bildung erreichen zu können, ist häufig die Betrachtung geschichtlicher Hintergründe erforderlich. Diese sollen den Soldatinnen und Soldaten die Entwicklung unseres demokratisch verfassten Gemeinwesens veranschaulichen und den Wert und die Bedeutung des Grundgesetzes aus den Erfahrungen deutscher Geschichte verdeutlichen. Aus dem Verständnis der Grundsätze unserer Verfassung sowie durch eine werteorientierte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit werden Maßstäbe gewonnen, um politische Geschehnisse und Zusammenhänge der Gegenwart zu beurteilen und ein angemessenes Traditionsverständnis im Rahmen der gültigen Richtlinien (Anlage 7.3) zu entwickeln.

630. Tradition ist die Überlieferung von Werten und Normen. Sie hilft den Soldatinnen und Soldaten bei der Bestimmung ihres Berufs- und Selbstverständnisses. Sie dient der Selbstvergewisserung, ordnet ihr Handeln in den größeren Zusammenhang der Geschichte ein und gibt ihnen Orientierung für militärisches Führen und Handeln. Die Pflege von Tradition leistet deshalb einen unverzichtbaren Beitrag für die Bundeswehr als Armee im Einsatz.

631. Politische Bildung ist eine weitere Kernaufgabe aller Vorgesetzten und gesetzliche Verpflichtung der Disziplinarvorgesetzten. Sie ist bei jeder sich bietenden Gelegenheit – auch im Einsatz – durchzuführen. Vorgesetzte gewinnen persönliche Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft, indem sie neben der erforderlichen Sachkenntnis einen eigenen durchdachten und begründeten Standpunkt beziehen und Gesprächsbereitschaft zeigen. Bei der Durchführung der politischen Bildung können Vorgesetzte sich der Vielfalt der politischen Bildungsangebote in und außerhalb der Bundeswehr bedienen. Sie bleiben jedoch stets für die Gestaltung dieses Bildungsbereiches verantwortlich.

632. Soldatinnen und Soldaten sind an Planung und Durchführung der politischen Bildung zu beteiligen. Vorgesetzte fördern neben der Wissensvermittlung eine freimütige Diskussion, die durch Aufgeschlossenheit, Aufrichtigkeit und Rücksichtnahme gekennzeichnet ist. Eine offene Gesprächsführung stärkt die Urteils- und Kritikfähigkeit und vermindert die Gefahr, dass Soldatinnen und Soldaten sich einseitig informieren und orientieren. Themen, die in Politik und Gesellschaft strittig sind, müssen auch strittig dargestellt und diskutiert werden. Dieses Gebot, sich an realen politischen Kontroversen zu orientieren, beinhaltet auch die Verpflichtung der Vorgesetzten, Auffassungen und Bestrebungen, die den Grundsätzen der Verfassung widersprechen, entschieden entgegenzutreten.

633. Politische Bildung wendet sich an Soldatinnen und Soldaten aller Dienstgrade. Sie ist ein Element der Erwachsenenbildung und Teil eines auf Persönlichkeitsentwicklung angelegten Prozesses. Ihr wesentliches Ziel ist die Information über politische Zusammenhänge. Politische Bildung soll möglichst Situationen, Erfahrungen und Konflikte behandeln, die die Soldatin und den Soldaten unmittelbar betreffen. So können Themen lebensnah vermittelt und verstanden werden.

634. Der Dienst im multinationalen Umfeld erfordert, dass alle dort eingesetzten Angehörigen der Bundeswehr mit Organisationsprinzipien und Führungskulturen von Streitkräften anderer Nationen sowie von Nicht-Regierungs-Organisationen vertraut sind. Darüber hinaus sind Kenntnisse über Politik, Kultur, Land und Leute in den Einsatzgebieten unverzichtbar. Ziel ist der angemessene Umgang mit Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft im Sinne der Werte und Normen des Grundgesetzes und des Auftrags der Bundeswehr. Umgekehrt stehen die Angehörigen der Bundeswehr im multinationalen Umfeld auch für die Achtung der eigenen Führungsprinzipien, Sitten und Mentalitäten ein. Ein besonderes Anliegen politischer Bildung ist es, auf mögliche Spannungen zwischen der Beachtung der Menschenrechte, für die auch die Bundeswehr eintritt, und entgegenstehenden kulturellen und sozialen Eigenheiten im Einsatzgebiet vorzubereiten. (…)

Aktuelle Version auf unten verlinkter Internetseite/abgerufen am 26. Mai 2017:

http://www.kommando.streitkraeftebasis.de/portal/a/kdoskb/start/weitdstst/zinfue/download/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MQtyMLAw8zb1CPE08HI0MXE31wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmhFqpB-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAM-tVmQ!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TF280I7JTI4HA20U2

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„Erwin Rommel ist als Person der Zeitgeschichte für die Bundeswehr kein traditionswürdiges Vorbild“ – Petition von Wolfgang Proske zur Umbenennung der Rommel-Kasernen

Einen Offenen Brief zum Thema Umbenennung von Bundeswehrkasernen, die nach Erwin Rommel benannt sind, hat der Sozialwissenschaftler Wolfgang Proske aus Gerstetten bei Heidenheim geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Offenen Brief und eine Petition an den Bundestag jeweils in voller Länge.

Von Wolfgang Proske, Sozialwissenschaftler aus Gerstetten

Vernichtungskrieg in Libyen, Ägypten und Tunesien

Sehr geehrter Herr Brendle,
sehr geehrter Herr Knab,

was die Bundesregierung 2006 bewogen hat, die historische Forschung zu Rommel als „umstritten“ zu bezeichnen, weiß ich nicht. Meine Forschungsergebnisse, die sich auf Rommels Zeit in Libyen, Ägypten und Tunesien beziehen, wurden erst später veröffentlicht (Vgl. Proske, Wolfgang: Zwei Rollen für Erwin Rommel beim Aufmarsch der Wehrmacht in Libyen und Ägypten, 1941-1943, in: Ders. (Hg.): Täter Helfer Trittbrettfahrer. NS-Belastete aus dem östlichen Württemberg (Bd. 3), Reutlingen 2014, S. 153-176.). Ich lege diesem Schreiben meine Petition an den Deutschen Bundestag bei, in der ich meine Bedenken bezüglich Rommel zusammenfasse. Die Petition ist bisher nicht endgültig beantwortet, da eine erste Antwort von Generalarzt Dr. Groß am 28. Dezember 2016 von mir als völlig unzureichend zurückgewiesen wurde.

Strategisch-taktische Überlegungen, aber kein Widerstand

Was die Äußerung von Professor Johannes Tuchel im Zusammenhang mit der Umbenennung von Kasernen, insbesondere der beiden Rommel-Kasernen betrifft: Ich kann diese Einlassung keinesfalls nachvollziehen. Den Text, auf den Tuchel sich offenbar bezieht (Rommels „Betrachtungen zur Lage“ vom 15. Juli 1944), können Sie nachlesen bei Remy, Maurice Philip: Mythos Rommel, Berlin 2004, S. 280 f). Dort ergeht sich Rommel über die verzweifelte militärische Lage und empfiehlt indirekt, „die Folgerungen aus dieser Lage zu ziehen“. Mit Widerstand hat das meines Erachtens überhaupt nichts zu tun. Das alles sind strategisch-taktische Überlegungen innerhalb des gegebenen nationalsozialistisch bestimmten Referenzrahmens, die nirgends darüber hinausragen. Herrn Tuchel ist vorzuwerfen, mit geschichtspolitischer Absicht einen Beleg ins Spiel zu bringen, der nicht hergibt, was er ihm unterstellt, um das Ziel durchzusetzen, die Benennung zweier Kasernen nach Rommel beizubehalten. Nicht einmal quellenkritisch gelesen gibt diese Quelle her, was Professor Tuchel ihr unterstellt. Hier wird meines Erachtens bewusst mit gezinkten Karten gespielt!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Proske, Diplom-Sozialwissenschaftler, Goethestraße 34, 89547 Gerstetten

Telefon: 07323-95 35 01

Fax.: 07323 – 95 35 02

E-Mail: wproske@aol.com

Petition von Wolfgang Proske an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags (Datum: 2. November 2016):

(An) Deutscher Bundestag – Petitionsausschuss
Frau Kersten Steinke MdB
Platz der Republik 1
11011   B e r l i n

Wehrliegenschaftswesen – Traditionspflege in der Bundeswehr
hier: Generalfeldmarschall Erwin Rommel (1891-1944)

Sehr geehrte Frau Vorsitzende!

Mit meiner vorliegenden Eingabe nehme ich Bezug auf das in Art. 17 GG formulierte Grundrecht: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

In meinem Vorbringen geht es um jene Liegenschaften der Bundeswehr, die nach Generalfeldmarschall Erwin Rommel benannt sind: Dornstadt, Augustdorf sowie die inzwischen leer stehende ehemalige Kaserne in Osterode am Harz. Aufgrund meiner zeitgeschichtlichen Forschungen gelange ich zur Überzeugung, dass die Person der Zeitgeschichte – nicht der „Mythos Rommel“ – für die Bundeswehr nicht als traditionswürdiges Vorbild geeignet ist.

Nach meiner Rückkehr aus Tripolis/Libyen, wo ich 1994-1996 Leiter der Deutschen Schule war, habe ich mich historischen Forschungen zum Auftreten der Wehrmacht in Nordafrika und hier insb. auch zur Person Erwin Rommel gewidmet. Dabei ging ich von folgenden Ausgangsfragen aus:

1. Welche Auswirkungen hatte der in Osteuropa praktizierte Vernichtungskrieg für die Kriegsführung des Deutschen Afrikakorps (DAK) in Nordafrika?

2. Welche Rolle spielte vorangehende „Osterfahrung“ der Soldaten  bei der Radikalisierung des DAK?

3. Wie funktionierte in Nordafrika die Zusammenarbeit zwischen DAK, SS, SD und deutscher Diplomatie?

4. Inwiefern unterschied sich das Auftreten der Wehrmacht in Ägypten 1942 von ihrem Verhalten in Libyen 1941/42?

5. Welche Belege sprechen für einen einsetzenden Vernichtungskrieg gegen die Juden Ägyptens nach osteuropäischem Vorbild?

In diesem Zusammenhang komme ich folgenden Ergebnissen:

zu 1. Die Wehrmachtsstrategie eines Vernichtungskrieges war nicht auf Osteuropa beschränkt, sondern fand ähnlich ihre Fortsetzung auch in anderen Kriegsgebieten, hier in Libyen, Ägypten und Tunesien.

zu 2. In Libyen, Ägypten und Tunesien gab es zunehmende „Osterfahrung“ der vor Ort anwesenden Deutschen wegen einer Vielzahl von Versetzungen von Offizieren, Soldaten und Diplomaten aus Osteuropa, insb. der Sowjetunion, die ihre einschlägigen Erfahrungen in Nordafrika einführten und umsetzten.

zu 3. Zwischen DAK, SS, SD und dem Deutschen Konsulat Tripolis gab es vielfache Beziehungen, insb. auch in Sachen Judenpolitik, die inzwischen in Bruchstücken nachgewiesen werden können.

zu 4: In Libyen handelte das DAK unterstützend unter italienischem Oberbefehl und mit Blick auf seine Judenpolitik „mit angezogener Handbremse“. Mit dem Einmarsch in Ägypten ab 22. Juni 1942 und bis 8. November 1942 begann ein NS-typischer, von Italien unabhängiger Eroberungskrieg mit entsprechenden Nebenwirkungen auf die ortsansässige jüdische Bevölkerung unter Erwin Rommel als von Hitler neu ernanntem Militärbefehlshaber Ägypten. Die von Hermann Göring am 31. Juli 1941 mit Schreiben an Reinhard Heydrich befohlene „Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflussgebiet in Europa“ galt auch für Ägypten und Tunesien: „Nordafrika ist ein Teil Europas“, bestätigte Unterstaatssekretär Martin Luther dem Gesandten bei den deutschen Truppen, Rudolf Rahn, am 21. November 1942.

zu 5: Im DAK setzte über seine Propagandakompanie unter Sonderführer B beim Auswärtigen Amt, Constantin Alexander von Neurath, eine massive antisemitische Propaganda ein mit dem Ziel, einen Mob gegen die Juden Ägyptens zu mobilisieren.  Nach osteuropäischem Muster wurde, um dem weiter nachhelfen zu können, das SS-Einsatzkommando Ägypten (später umbenannt in SS-Einsatzkommando Tunis) unter Walther Rauff aufgestellt, mit dem erste, im Detail unbekannte Absprachen bereits am 20. Juli 1942 getroffen wurden (Oberstleutnant Sieg-fried Westphal für das DAK, Obersturmbannführer Walter Rauff für das EK). Der deutsche Konsul Gebhard von Walther bzw. SS-Hauptsturmführer Theo Saevecke arbeiteten derweil im Konsulat insb. mit Blick auf Italien an einer „Gleichschaltung in der Judenpolitik“.

Dass heute über diese Vorgänge kaum noch etwas bekannt ist, liegt an der Niederlage der deutschen Truppen unter Erwin Rommel gegen britische Truppen vor El Alamein im November 1942, dem dadurch ausgelösten Rückzug der Panzerarmee Afrika aus Ägypten, Libyen und schließlich Tunesien sowie dem Verlust der Akten aus dem Deutschen Konsulat (die nach meiner Vermutung und aufgrund eines Hinweises von MdB Roderich Kiesewetter nach seinem Besuch in Libyen im Dezember 2012 heute im Nationalarchiv Tripolis liegen könnten). Inzwischen liegen insgesamt genügend gesicherte Hinweise vor, die in eindrucksvollen Bruchstücken die von mir hier zusammengefassten Verläufe und Sachverhalte belegen. Aus diesem Grund ist nicht einzusehen, wieso der Hauptverantwortliche der damaligen deutschen Nordafrikapolitik, Generalfeldmarschall Erwin Rommel, weiterhin als eine im Sinne der Traditionspflege der Bundeswehr geeignete Persönlichkeit gilt. Nach meiner Überzeugung ist die öffentliche Ehrung Rommels ein eklatanter Verstoß gegen die geltenden Richtlinien zur Traditionspflege!

Gestatten Sie an dieser Stelle, dass ich einige für mein Anliegen wesentliche Abschnitte aus den Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr  (20. September 1982) anführe:

„Politisch-historische Bildung trägt entscheidend zur Entwicklung eines verfassungskonformen Traditionsverständnisses und einer zeitgemäßen Traditionsverständnisses und einer zeitgemäßen Traditionspflege bei. Dies fordert, den Gesamtbestand der deutschen Geschichte in die Betrachtung einzubeziehen und nichts auszuklammern.“ (I. 5)

„Die Geschichte deutscher Streitkräfte hat sich nicht ohne tiefe Einbrüche entwickelt. In den Nationalsozialismus waren Streitkräfte teils schuldhaft verstrickt, teils wurden sie schuldlos missbraucht. Ein Unrechtsregime, wie das Dritte Reich, kann Tradition nicht begründen.“ (I. 6)

„In der Traditionspflege der Bundeswehr sollen solche Zeugnisse, Haltungen und Erfahrungen aus der Geschichte bewahrt werden, die als ethische und rechtsstaatliche, freiheitliche und demokratische Traditionen auch für unsere Zeit beispielhaft und erinnerungswürdig sind.“ (II. 15)

„In der Traditionspflege soll auch an solche Geschehnisse erinnert werden, in denen Soldaten über die militärische Bewährung hinaus an politischen Erneuerungen teilhatten, die zur Entstehung einer mündigen Bürgerschaft beigetragen und den Weg für ein freiheitliches, republikanisches und demokratisches Deutschland gewiesen haben.“ (II. 16)
„Kasernen und andere Einrichtungen der Bundeswehr können mit Zustimmung des Bundesministers der Verteidigung nach Persönlichkeiten benannt werden, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine herausragende Tat um Freiheit und Recht verdient gemacht haben.“ (III. 29)

Bitte schaffen Sie Abhilfe – gemäß der Grundwerte unserer freiheitlich-demokratischen Verfassung! Bitte nehmen Sie, sehr geehrte Frau Vorsitzende, mein Vorbringen zum Anlass, beim Bundesministerium der Verteidigung einen Bericht zum Sachstand der Prüfung einer möglichen Neubenennung jener Liegenschaften, die nach GFM Rommel benannt sind, anzufordern.

Für weiterführende Rückfragen und Klärungen stehe ich Ihnen stets sehr gerne zur Verfügung. Besten Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Proske, Goethestraße 34, 89547 Gerstetten

2. November 2016

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„Ein Mythos wankt. Neue Kontroversen um den `Wüstenfuchs´ Erwin Rommel“ – Verteidigungsministerin: Kasernen mit Namensbezug zu Wehrmachtgrößen sollen umbenannt werden

Vor dem Hintergrund der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen (NRW) drohte die Nachricht unterzugehen, dass Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Umbenennung aller Kasernen, deren Namen noch einen Wehrmachtsbezug aufweist, angekündigt hat.

Von Wolfgang Proske, Sozialwissenschaftler aus Gerstetten, Kugelberg Verlag

Bundeswehr steht nicht in der Tradition der Wehrmacht

„Ich finde, die Bundeswehr muss nach innen und außen klar signalisieren, dass sie nicht in der Tradition der Wehrmacht steht“, sagte Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen der „Bild am Sonntag“. Sie kündigt daher an, solche Kasernen, die noch mit einem Bezug auf die Wehrmacht benannt sind, in naher Zukunft umzubenennen. Zwei von sieben Standorten (Dornstadt und Augustdorf) sind bisher nach dem Generalfeldmarschall der Wehrmacht, Erwin Rommel, benannt.

Im Kugelberg Verlag ist dazu folgendes Buch erschienen:

In dieser Arbeit, die inzwischen mit dem Förderpreis für Bachelorarbeiten des Fördervereins Geschichte an der Universität Tübingen ausgezeichnet wurde, untersucht Daniel Sternal die jüngste Kontroverse um den „Wüstenfuchs“. Er zeigt auf, wie der Dissens entstand und welche Vorwürfe gegen Rommel sowie seine heutigen Verteidiger gerichtet werden.

Abwägende und ausgewogene Analyse

„Eine im besten Sinne abwägende und damit ausgewogene Analyse des Erinnerungskonflikts um Erwin Rommel, die die aktuellen Tendenzen der Forschung widerspiegelt.“ (Prof. Dr. Reinhold Weber, Universität Tübingen)

Neuerscheinung zum Thema im Kugelberg Verlag:

Daniel Sternal: „Ein Mythos wankt. Neue Kontroversen um den „Wüstenfuchs“ Erwin Rommel“, Kugelberg Verlag Gerstetten 2017, 60 Seite, Preis 12,80 Euro, ISBN 978-3-945893-07-4. Erhältlich in jeder guten Buchhandlung oder beim Verlag.

Weitere Informationen und Kontakt:

Kugelberg Verlag Gerstetten, Goethestraße 34, D-89547 Gerstetten

Telefon: 07323/953501

Telefax: 07323/953502

E-Mail: info@kugelbergverlag.de

Internet: http://www.kugelbergverlag.de/index.html

Dr. Wolfgang Proske, Diplom-Sozialwissenschaftler, Goethestraße 34, D-89547 Gerstetten

Telefon: 07323-95 35 01

Fax.: 07323-95 35 02

E-Mail: wproske@aol.com

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„Radio AKTIV – Politik aktuell“ – Link zu den Reden am 1. Mai 2017 bei der DGB-Kundgebung in Schwäbisch Hall

Radio Sthörfunk in Schwäbisch Hall und Crailsheim brachte am 5. Mai 2017 eine Sendung mit den Reden am 1. Mai 2017 bei der DGB-Kundgebung in Schwäbisch Hall. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Link zur Sendung von Radio Sthörfunk.

Sendung von Hans Graef, Radio Sthörfunk

Link zur Sendung Politik Aktuell von Radio Sthörfunk:

http://www.sthoerfunk.de/mediathek-player.php?id=1493992800

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