„Künstler, Pazifist, Verfolgter“ – Ausstellung in Crailsheim mit Werken von Otto Albrecht

„Künstler, Pazifist, Verfolgter“ lautet der Titel einer Ausstellung von Otto Albrecht (1881 bis 1943) in Crailsheim. Die Werke Albrechts sind von Freitag, 30. September bis 2. November 2016 im Stadtmuseum im Spital zu sehen. Ausstellungseröffnung ist am Freitag, 30. September 2016, um 19.30 Uhr.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Otto Albrecht starb im KZ Sachsenhausen

Der in Berlin geborene akademische Maler Otto Albrecht (1881-1943) lebte als freischaffender Künstler in Amlishagen bei Gerabronn. Ein Auftrag hatte ihn 1912 in den kleinen Ort in Hohenlohe geführt, in dem er seine Frau Emma kennenlernte. Der Erste Weltkrieg und die Erlebnisse an der Front prägten Otto Albrecht nachhaltig. Der Künstler wurde zum überzeugten Pazifisten. Diese innere Haltung und seine Ablehnung des Nationalsozialismus führten wohl zur Denunziation der Familie. 1942 wurden Otto und Emma Albrecht von der Gestapo verhaftet. Auch ihre damals in Berlin studierende Tochter Gisela, die später ebenfalls Künstlerin wurde, war vorübergehend in Haft genommen worden. Emma Albrecht wurde 1943 aus dem Konzentrationslager entlassen. Otto Albrecht überlebte die Haft nicht, 1943 starb er mit 61 Jahren im KZ Sachsenhausen.

Mechanismen der Verfolgung

Die Ausstellung des Arbeitskreises Weiße Rose e.V. und des Stadtmuseums im Spital will die Arbeiten Otto Albrechts vor diesem historisch-politischen Hintergrund zeigen. Daten zur politischen Entwicklung im damaligen Oberamt Gerabronn sowie Zeitdokumente machen unter dem Stichwort „Umfeld“ das Klima der Diktatur und Mechanismen der Verfolgung sichtbar.

98. Geburtstag von Hans Scholl

Die Ausstellung im Stadtmuseum im Spital Crailsheim zeigt Gemälde und Zeichnungen: freie Arbeiten, wie die einfühlsamen Porträts der eigenen Familie sowie Landschafts-  und Genreszenen, die für den Geschmack des lokalen Publikums entstanden. Ergänzt werden die Bilder Otto Albrechts durch Arbeiten seiner Tochter, der Künstlerin Gisela Hennig-Albrecht (1921–1985). Eröffnet wird die Ausstellung aus Anlass des 98. Geburtstags des in Ingersheim/Crailsheim geborenen Hans Scholl zum Crailsheimer Tag der Weißen Rose am Freitag, 30. September 2016 um 19. 30 Uhr. Harald Zigan, Redakteur des Hohenloher Tagblatt berichtet über wichtige Stationen aus dem Leben des Künstlers.

Ausstellungort, Öffnungszeiten, Kontakt:

Stadtmuseum im Spital Crailsheim, Spitalstraße 2, 74564 Crailsheim

Öffnungszeiten: Mittwoch 9 bis 19 Uhr, Samstag, 14 bis 18 Uhr, Sonntag und Feiertag 11 bis 18 Uhr

Telefon: 07951/4033720,

Internet: www.museum-crailsheim.de

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„TTIP, CETA TISA, der Unfreihandel, die geheime Macht der Kanzleien und Konzerne“ – Vortrag in Schwäbisch Hall

Einen Vortrag zum Thema „TTIP, CETA TISA, der Unfreihandel, die geheime Macht der Kanzleien und Konzerne“ hält Petra Pinzler am Mittwoch, 21. September 2016, um 20 Uhr in Schwäbisch Hall. Vortragsort ist der Musiksaal der Volkshochschule, Salinenstraße 6. Der Eintritt ist frei. Spenden sind erwünscht.

Von Christian Kümmerer, Untermünkheim-Enslingen

Preisgekrönte kritische Journalistin

Petra Pinzler ist Redakteurin der Wochenzeitung „Die Zeit“ in Berlin und hat neben einem Dossier zu diesem Themenkomplex auch das gleichnamige Buch geschrieben, das im Rowohlt Polaris Verlag erschienen ist. Pinzler studierte Wirtschafts- und Politikwissenschaft an der Universität Köln und besuchte die Kölner Journalistenschule. 1994 begann sie in der Wirtschaftsredaktion der ZEIT. Von 1998 bis 2001 war sie für die ZEIT Korrespondentin in den Vereinigten Staaten und bis 2007 Europakorrespondentin in Brüssel. Seither ist sie Hauptstadtkorrespondentin in Berlin für den Politik- und Wirtschaftsbereich. Für ein ZEIT-Dossier zum Thema Freihandel/TTIP wurde ihr 2014 gemeinsam mit zwei Kollegen der Otto-Brenner-Preis für kritischen Journalismus verliehen.

Zitat aus dem Klappentext des Buches „Der Unfreihandel“:

Mehr Freihandel, das bedeutete früher mehr Mangos, mehr Handys – mehr Wohlstand, zumindest im Westen. Doch heute erleben wir etwas Neues. Die Regeln der Wirtschaft werden gerade umgeschrieben – zugunsten von Konzernen und Kanzleien. Hart erkämpfte Umweltstandards und soziale Errungenschaften werden zu unerwünschten Handelshemmnissen umdefiniert und Privatisierung von öffentlichem Eigentum wir unumkehrbar gemacht.

Paralleljustiz

Freihandelsabkommen wie CETA, TTIP, TISA zielen längst nicht mehr nur darauf ab, ein paar Zölle zu senken: Die Regeln der Weltwirtschaft werden gerade umgeschrieben – zugunsten von Konzernen und Kanzleien. So genannte „Schiedsgerichte“ würden mit unanfechtbaren Urteilen gegen Staaten all das absichern. Mit Hilfe der Europäischen Union und den Handelsverträgen mit den USA und Kanada soll diese Paralleljustiz endgültig globalisiert werden.

Internationales Schattenregime

Möglich wurde all das, weil in den vergangen Jahren ein internationales Schattenregime entstand. Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit haben Handelspolitiker und Lobbyisten ihr eigenes Regelwerk entwickelt. Wie konnte es so weit kommen? Gibt es noch eine Chance, die Handelspolitiker wieder einzufangen? Mit sicherer Hand entwirrt Petra Pinzler ein scheinbar unlösbares Knäuel aus Strukturen und Interessen und macht das ganze Ausmaß des Problems erst sichtbar und verstehbar.

 

attac Schwäbisch Hall, vhs, Bündnis gegen TTIP i. Lkr Sha.

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„Ceta-Experten im Bundestag: Schwarz-Rot schließt Öffentlichkeit aus“ – Kommentar des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Unmittelbar bevor in Wolfsburg die SPD über ihre Haltung zum Ceta-Abkommen abstimmt, wurden heute Vormittag (19. September 2016) in Berlin im Agrarausschuss des Bundestages Experten zu „Auswirkungen des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA auf die Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und den Verbraucherschutz in Deutschland“ angehört. Das Fachgespräch fand allerdings auf Wunsch der Regierungskoalition unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Kommentar von Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter (Bündnis 90/Die Grünen) aus Schwäbisch Hall/Hohenlohe und Obmann seiner Fraktion im Agrarausschuss

Zu dem Fachgespräch erklärt Harald Ebner:

„Offenbar haben SPD und CDU/CSU Angst vor unliebsamen Aussagen der Ceta-Experten. Sonst bräuchten sie ja nicht die Öffentlichkeit auszuschließen – gerade an so einem Tag wie heute, wo es mit dem SPD-Entscheid bei Ceta um Alles oder Nichts geht. Anscheinend sollten die ohnehin wenig Ceta-freundlichen SPD-Delegierten kurz vor der Abstimmung vor noch mehr kritischen Argumenten bewahrt werden.

Vorsorgeprinzip nicht gewährleistet

Diese Bedenken der Regierungsfraktionen sind nicht ganz unbegründet, denn das Fachgespräch hat gezeigt, dass Vorsorgeprinzip, Transparenz und Sicherheit im Rahmen von Ceta nicht gewährleistet sind. Das Grundproblem, dass das europäische Vorsorgeprinzip und das nordamerikanische Nachsorgeprinzip nicht zusammen passen, ist nach wie vor ungelöst. Für ein funktionierendes Abkommen wäre hier ein Kompromiss nötig – der aber bei genau entgegengesetzten Modellen kaum möglich ist.

Spätere Verbesserungen kaum möglich

Der Exportweltmeister Deutschland soll seinen Handelsunternehmen neue Märkte öffnen, auf Kosten von Verbraucher- und Umweltstandards. Ob kleine und mittelständische Unternehmen überhaupt von Ceta profitieren würden, ist nach wie vor völlig unklar. Bei Milch und Fleisch gibt es hohe Selbstversorgungsgrade, sowohl in Kanada wie auch in der EU. Freihandel würde hier nur zu niedrigeren Preisen führen. Für die vage Hoffnung, weltweit Standards verbessern zu können, darf nicht das Verbraucherwohl geopfert werden! Durch Ceta wird auch das „right to regulate“, also das Recht, künftig etwa neue Verbraucher- und Umweltschutzregeln einzuführen, eingeschränkt. Verbesserungen wären deshalb in Zukunft kaum möglich.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

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„Grobschlächtige und verallgemeinernde Verdächtigungen gegenüber Windkraftkritikern“ – Leserbrief von Karl-Heinz Glandorf aus Michelbach/Bilz

Windkraftanlagen haben nicht nur Freunde. Einen Leserbrief zum Leserbrief von Johannes van Bergen im Haller Tagblatt (HT) vom 14. September 2016 hat Karl-Heinz Glandorf aus Michelbach/Bilz geschrieben.  Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief von Karl-Heinz Glandorf in voller Länge.

Leserbrief von Karl-Heinz Glandorf, Michelbach/Bilz

Allzu simples Demokratieverständnis

Es ist erstaunlich, wie Herr van Bergen Leserbriefe, die ihn betreffen, interpretiert. In diesem Fall ist das mein Leserbrief im HT vom 7. September 2016. Sein Diskurs über die demokratische Legitimierung der Energiewende gipfelt in grobschlächtigen und verallgemeinernden Verdächtigungen gegenüber den Windkraftkritikern. Dabei offenbart er ein sehr starres, enges und allzu simples Demokratieverständnis. Sicher gibt es Gesetzesnormen, die aus ethischen Gründen nicht in Frage gestellt werden sollten. Das EEG als Regelungsvorschrift zur Subventionierung von Ökostrom, das zudem auf Grundlage nicht abschließend geklärter wirtschaftlicher und ökologischer Annahmen beruht, gehört aber nicht dazu. Ernst Ulrich von Weizsäcker, einer der Väter des EEG, hat bereits 2012 in Wolpertshausen (HT vom 21.11.2012) festgestellt, dass es nicht vorhergesehene Auswüchse des EEG gebe. Nun ist das EEG auch mehrfach schon angepasst worden. Nach Überzeugung vieler Fachleute außerhalb der Nutznießerszene ist es aber immer noch stark änderungsbedürftig. Demokratische Willensbildung ist ein dynamischer Prozess, bei dem nicht beabsichtigte Effekte durch neue Erkenntnisse und entsprechende Gesetzeskorrekturen behoben werden sollen.

Funktionsträger sollten keine Leserbriefe schreiben

Zu diesem dynamischen Prozess gehört auch die offene Diskussion zwischen Windkraftbefürwortern und Windkraftkritikern. Dabei haben die Investoren – wie hier bei uns die Stadtwerke und die evangelische Kirche – die Möglichkeit, sich im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung zu äußern. Der Bürger hat die Möglichkeit, sich über Leserbriefe einzubringen. Herr van Bergen hat also durch seine verschiedenen Posten bei Tochterunternehmen der Stadtwerke die Möglichkeit, seine Position im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung im HT darzulegen. Durch die intensive Berichterstattung des HT über die Stadtwerke wird dem Genüge getan. Es ist also keine Zensur, wie Herr van Bergen Glauben machen will, wenn ich seine Meinungsäußerungen in Form von Leserbriefen kritisiere. Sein Verhalten ist in Wirtschaft und Politik unüblich. Auch OB Pelgrim schreibt ja keine Leserbriefe. Es ist daher auch gute journalistische Praxis, dass Redaktionen Leserbriefe von Funktionsträgern nicht veröffentlichen. Dies wird beispielhaft in den Leserbriefregeln der Gießener-Allgemeinen wohl begründet. (http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Leserbriefe/Regeln-Leserbriefe/regid,1_puid,1_pageid,315.html). Insofern sind meine Ausführungen zu Möglichkeiten der Meinungsäußerung sachlich begründet und keinesfalls „antidemokratisch“ wie Herr van Bergen mir polemisch unterstellt. Zu meiner Aussage, dass der langjährige Stadtwerkechef den Ökostrom früher völlig anders beurteilt hat (seine Aussage von 2011: „Der Ökostrom wird uns eines Tages noch aus den Ohren herauslaufen“) schweigt Herr van Bergen – leider!

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„Am Ende des Interviews kommt die Klimakeule“ – Leserbrief von Guy M.Y.Ph. Franquinet zu einem HT-Artikel über den Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Einen Leserbrief zum Artikel „Bundestagsabgeordneter Harald Ebner: Ein Kampf David gegen Goliath“ hat Guy M.Y.Ph. Franquinet aus Crailsheim geschrieben. Der Zeitungsartikel war Mitte August 2016 im Hohenloher Tagblatt und Haller Tagblatt erschienen. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Leserbrief von Guy M.Y.Ph. Franquinet, Crailsheim

Kaum wasseraufnehmende Maisfelder 

Am Ende des Interviews kommt die Klimakeule. „Die Katastrophe von Braunsbach ist eine Folge der Erderwärmung“.  Erstens gibt es diese Erderwärmung seit 18 Jahren de facto nicht und zweitens lässt sich so etwas statistisch gar nicht belegen. Solche Starkregenereignisse sind viel häufiger wie man allgemein annimmt und wer die Leserbriefe regelmäßig liest, konnte lesen, dass hier die Energiewende in Form von riesigen kaum wasseraufnehmenden Maisfeldern eher Ursache sein kann. In dem Artikel erwähnt Herr Ebner MdB auch, dass Baden-Württemberg gentechnikfrei bleiben muss.

Speerspitze beim Widerstand gegen den Goldenen Reis

Ich hätte ihn gern mit folgender Meldung konfrontiert. „Mehr als ein Drittel aller lebenden Nobelpreisträger werfen der Umweltorganisation Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Doch Greenpeace will an seinem Geschäftsmodell festhalten.“ Und weiter: „Forschungseinrichtungen und Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt haben wiederholt und einheitlich festgestellt, dass Pflanzen und Nahrungsmittel, die auf biotechnologischem Wege verbessert worden sind, genauso sicher, wenn nicht sogar sicherer, sind als mit anderen Methoden hergestellte. Es gibt keinen einzigen bestätigten Fall einer Gesundheitsbeeinträchtigung von Mensch und Tier durch den Verzehr. Mit Biotechnologie verbesserte Pflanzen haben sich wiederholt als weniger schädlich für die Umwelt erwiesen und als Segen für die globale Biodiversität“. Das ist die Aussage von 110 Nobelpreisträgern. „WIR FORDERN GREENPEACE AUF, die Kampagne gegen den Golden Reis im speziellen und gegen biotechnologisch verbesserte Pflanzen im Allgemeinen einzustellen. Greenpeace ist die Speerspitze beim Widerstand gegen den Goldenen Reis, der das Potential hat, viele Erkrankungen und Todesfälle zu reduzieren oder zu verhindern, die durch Vitamin-A-Mangel entstehen, der am meisten die ärmsten Menschen in Afrika und Südostasien betrifft.“ Es ist alles mit Namen der Unterzeichner der Nobelpreisträger im Internet überprüfbar und es werden immer mehr.

Link zum Artikel im Haller Tagblatt:

„Bundestagsabgeordneter Harald Ebner: Ein Kampf David gegen Goliath“ http://www.swp.de/schwaebisch_hall/lokales/schwaebisch_hall/art1223143,3967484

Weitere Informationen zum Thema von Guy M.Y.Ph. Franquinet

Es weiß kaum jemand, wie sich jeder dritte noch lebende Nobelpreisträger (Unterschriften der Nobelpreisträger im Internet) für genveränderte Lebensmittel einsetzt, weil es Millionen Menschen weltweit das Leben retten kann. Jede neue Technik birgt auch immer Risiken, aber bei der Gentechnik wird von den Gegnern übersehen, dass bereits 85 Prozent aller bei uns zugelassenen Lebensmittel genveränderte Stoffen enthalten. Und manche gentechnische Art ist auch schon lange bei uns zugelassen. Herr Ebner weiß das natürlich, aber er hantiert mit der Angst der Menschen, weil es ihm scheinbar an Fakten fehlt.

Spezialfette für Windräder im Programm

Darf ich Ihnen im Übrigen vermitteln, dass meine Firma LD Lubricating Dutchman GmbH Spezialfette für Windräder im Programm hat. Wenn ich mich also gegen Windräder bei uns ausspreche, schade ich meiner eigenen Firma finanziell. Die Firma LD bietet als einzige Mineralölfirma unsere Produkte in wiederbefüllbaren Garagenfässer an. Ich glaube, das ist vorbildlich. Bezeichnungen für mich wie vor kurzem in „Hohenlohe-ungefiltert“ als Ölmillionär amüsieren mich sehr. Es gibt ja nicht mehr ganz so viel zu lachen auf dieser Welt.

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„Kirchbergs Bürgermeister Ohr spielt auf Zeit“ – Bürger können wegen des abgelehnten Bürgerbegehrens keinen Widerspruch einlegen, weil die Stadtverwaltung Kirchberg noch immer keine Ablehnungsbescheide verschickt hat

Die Standortfrage des Feuerwehrmagazins in Kirchberg/Jagst ist noch nicht entschieden. Der Gemeinderat Kirchberg/Jagst lehnte in seiner Sitzung am 25. Juli 2016 ein Bürgerbegehren ab, das zu einem Bürgerentscheid geführt hätte. Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss sind inzwischen zwei Widersprüche bei der Stadtverwaltung Kirchberg eingegangen. Bürgermeister Stefan Ohr hält die Widersprüche allerdings für unzulässig, weil die Kirchberger Stadtverwaltung knapp zwei Monate nach der Gemeinderatssitzung noch immer keinen Ablehnungsbescheid an die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens geschickt hat.

Kommentar von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst, Unterstützer eines Bürgerentscheids zum Standort des geplanten Feuerwehrmagazins

Funkstille

Den ersten Widerspruch hat ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens (Ralf Garmatter) am 13. September 2016 eingelegt. Auch die drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens Claus Krüger, Manfred Mächnich und Werner Schüpf haben noch am gleichen Tag einen Widerspruch bei der Stadtverwaltung Kirchberg abgegeben. Danach herrschte Funkstille. Keine Reaktion der Stadtverwaltung Kirchberg. Von Bürgermeister Ohr hat einer der Widerspruchsführer (Ralf Garmatter) am Nachmittag des 15. September 2016 auf Nachfrage telefonisch die Antwort erhalten, dass dieser Widerspruch verfrüht sei und deshalb rechtlich unwirksam. Bürgermeister Ohr weiter: Die Stadtverwaltung Kirchberg hat an die drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens (Claus Krüger, Manfred Mächnich und Werner Schüpf) noch keinen Ablehnungsbescheid geschickt. So lange dies nicht geschehen sei, könne auch kein Widerspruch eingelegt werden.

Das kann noch dauern

Die Zeit rennt den Unterstützern eines Bürgerentscheids davon. Das ist skandalös: Seit der entsprechenden Gemeinderatssitzung am 25. Juli 2016 sind schon knapp zwei Monate verstrichen. Und noch immer haben die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens keinen Ablehnungsbescheid erhalten, gegen den jeder Unterzeichner des Bürgerbegehrens rechtlich vorgehen könnte. Kein Ablehnungsbescheid bedeutet: Es ist kein Widerspruch möglich. Einen Ablehnungsbescheid stellte Bürgermeister Ohr für die kommende Woche in Aussicht. Doch festlegen lassen wollte er sich nicht darauf. Es könnte also auch noch länger dauern.

Langwieriger Klageweg

Ein korrekter Widerspruch muss vom Gemeinderat behandelt werden. Wenn der Gemeinderat den Widerspruch ablehnt, können sich die Widerspruchsführer an die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts wenden. Gibt das Landratsamt dem Widerspruch ebenfalls nicht statt, können die Widerspruchsführer vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Das ist ein langer und umständlicher Weg, der Zeit kostet. Und Bürgermeister Ohr will, dass noch möglichst viel Zeit vergeht. So lange wie er die Zustellung der Ablehnungsbescheide hinauszögert, sind den Unterstützern des Bürgerentscheids die Hände gebunden. So lange kann das Widerspruchsverfahren nicht in Gang kommen.

Stadtverwaltung antwortet nicht

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Montag, 26. September 2016, um 20 Uhr im Sitzungssaal des Kirchberger Rathauses statt. Die Sitzungsunterlagen sollen laut Stadtverwaltung noch in dieser Woche verschickt werden. Höchst unwahrscheinlich, dass die eingegangenen Widersprüche wegen der Ablehnung des Bürgerbegehrens dort Thema sind. Ein schriftliche Anfrage von Widerspruchsführer Ralf Garmatter, ob sein Widerspruch bei der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird, wurde bis heute (15. September 2016, um 18 Uhr) von der Stadtverwaltung Kirchberg nicht beantwortet.

Bürgerbeteiligung unerwünscht

Bürgermeister Ohrs Taktik ist klar: So lange er keinen Ablehnungsbescheid an die Vertrauensleute rausschickt, so lange kann niemand dem Ablehnungsbescheid widersprechen. Am liebsten wäre ihm sicher, er könnte den Ablehnungsbescheid so lange hinauszögern, bis das Feuerwehrmagazin am umstrittenen Standort „Vordere Au“ fertiggestellt und eingeweiht ist. Bürgermeister Ohr will Tatsachen schaffen. Er will keine Bürgerinnen und Bürger, die über den Standort des Feuerwehrmagazins in einem Bürgerentscheid mitbestimmen.

Zum Thema Bürgerbegehren hat Hohenlohe-ungefiltert am 5. September 2016 Fragen an das Innenministerium Baden-Württemberg geschickt.

Die Antworten des Innenministeriums vom 7. September 2016 im Wortlaut:

Ihre Anfrage zu den Fristen bei der Ablehnung eines Bürgerbegehrens beantworten wir wie folgt:

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die eine Frist für die Veröffentlichung oder Bekanntgabe gegenüber den Vertrauenspersonen bei einem ablehnenden Gemeinderatsbeschluss über ein Bürgerbegehren vorsieht.

Gemäß § 41 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz kann jeder Unterzeichner des abgelehnten Bürgerbegehrens Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen. Wenn die Gemeinde dem Widerspruch nicht abhilft, entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde. Sollte der Widerspruch von der Rechtsaufsichtsbehörde zurückgewiesen werden, kann der Widerspruchsführer Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Für Auskünfte können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindeverwaltung wenden. Rechtsberatung erfolgt durch Rechtsanwälte. Die Frage, ob und wann Bürger gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen können, lässt sich nicht allgemein beantworten. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall können die Vertrauenspersonen nach dem ablehnenden Gemeinderatsbeschluss gegebenenfalls einstweiligen Rechtsschutz suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Felber
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart

Internet: www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de

Zum Thema Bürgerbegehren hat Hohenlohe-ungefiltert am 5. September 2016 Fragen an das Landratsamt Schwäbisch Hall geschickt

Unten die Anworten von Steffen Baumgartner, Landratsamt Schwäbisch Hall, vom 14. September 2016 im Wortlaut:

Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet:

Frage von Hohenlohe-ungefiltert: 1. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens öffentlich bekannt gemacht werden?

Antwort Landratsamt: Eine öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung des Gemeinderats über die Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist vom Gesetz nicht vorgesehen.

2. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens in einem förmlichen Bescheid mitgeteilt werden?

Konkrete Fristen für die Bekanntgabe der Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens sind in der Gemeindeordnung nicht enthalten, die Kommune wird sich aber regelmäßig an den durch § 21 Abs. 4 S.1 GemO und § 10 S. 2 LVwVfG gesetzten zeitlichen Rahmen halten.

3. Welche Rechtsmittel gibt es für Bürgerinnen und Bürger einer Kommune wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens?

Siehe hierzu die Bestimmungen in § 41 KomWG.

4. An wen können sich die Bürgerinnen und Bürger wenden? Wie ist dabei der korrekte Ablauf? Wie sind die Fristen?

Siehe hierzu § 70 VwGO.

5. Können Bürger auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn diese Entscheidung von der Kommune noch nicht (z.B. im städtischen Amtsblatt) öffentlich gemacht worden ist?

Widerspruch und Anfechtungsklage setzen eine Beschwer durch einen Verwaltungsakt voraus, ein Gemeinderatsbeschluss ist jedoch kein Verwaltungsakt.

6. Können Vertrauensleute eines Bürgerbegehrens auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn sie noch keinen Bescheid der Entscheidung erhalten haben?

Siehe Antwort zu 5.

7. Innerhalb welcher Frist (welches Zeitraums) müssen Bürger oder Vertrauensleute ihren Einspruch wo geltend machen?

Siehe Antwort zu 4.

Ich bitte Sie, künftig von Fragen an die Pressestelle im Landratsamt abzusehen, die Sie durch eigene Recherche beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Baumgartner

Landratsamt Schwäbisch Hall
Leiter Stab Landrat und Kommunalaufsicht
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall

Internetseite: http://www.lrasha.de

Folgende Fragen hatte die Hohenlohe-ungefiltert-Redaktion am 5. September 2016 auch an das Innenministerium Baden-Württemberg geschickt. Die Antworten des Innenministeriums stehen oben in diesem Artikel.

1. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens öffentlich bekannt gemacht werden?

2. Innerhalb welcher Frist muss die Entscheidung des Gemeinderats einer Kommune in Baden-Württemberg wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens in einem förmlichen Bescheid mitgeteilt werden?

3. Welche Rechtsmittel gibt es für Bürgerinnen und Bürger einer Kommune wegen der Ablehnung eines Bürgerbegehrens?

4. An wen können sich die Bürgerinnen und Bürger wenden? Wie ist dabei der korrekte Ablauf? Wie sind die Fristen?

5. Können Bürger auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn diese Entscheidung von der Kommune noch nicht (z.B. im städtischen Amtsblatt) öffentlich gemacht worden ist?

6. Können Vertrauensleute eines Bürgerbegehrens auch gegen eine Entscheidung des Gemeinderats vorgehen, wenn sie noch keinen Bescheid der Entscheidung erhalten haben?

7. Innerhalb welcher Frist (welches Zeitraums) müssen Bürger oder Vertrauensleute ihren Einspruch wo geltend machen?

Weiterer Artikel zum Thema in Hohenlohe-ungefiltert:

“Bürgerentscheid zum Standort des Feuerwehrmagazins verlangt” – Ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens in Kirchberg/Jagst widerspricht Gemeinderatsbeschluss https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=21149

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„Gemeinsam zur Großdemo gegen TTIP, CETA und TiSA nach Stuttgart“ – Treffpunkt am Bahnhof Hessental

Auf geht’s am Samstag, 17. September 2016, nach Stuttgart, zur Großdemo gegen TTIP, CETA und TISA. Beginn des Demonstrationszuges ist um 12 Uhr am Hauptbahnhof. Gewerkschaften aus der Region bieten für alle Interessierten gemeinsame Fahrmöglichkeiten mit Gruppentickets ab Bahnhof Hessental.

Von Christian Kümmerer, Untermünkheim-Enslingen

Folgende Reisemöglichkeiten gibt es aus der Region:

Interessierte treffen sich kurz vor 10 Uhr zur gemeinsamen Fahrt am Bahnhof Schwäbisch Hall-Hessental am Fahrkartenautomaten Gleis 1 direkt am Bahnhofsgebäude. Wenn jemand schon vorab weiß, dass er/sie mit fünf Personen kommen wird, ist es ratsam schon ein Metropolticket vorab zu besorgen, damit es am Automaten keine unnötige Schlange gibt. Abfahrt des Zuges ist um 10.12 Uhr auf Gleis 2. Ankunft in Stuttgart Hauptbahnhof ist um 11.18 Uhr. Mitglieder von Ver.di können ihre Fahrkosten abrechnen. Einfach die Fahrkarte bei Ver.di einreichen, dann bekommen sie die Fahrt erstattet.

IG Metall fährt mit dem Bus

Die IG Metall hat einen Bus organisiert. Dieses Angebot richtet sich vor allem an GewerkschafterInnen, die zum Dachverband des DGB gehören. Sie können sich bis spätestens Donnerstag telefonisch anmelden (0791-9502823) und an folgenden Punkten zusteigen:

9 Uhr: Satteldorf Raststätte
9.30 Uhr: Schwäbisch Hall ZOB
9.45 Uhr: Westernach P&R
10.05 Uhr: Öhringen „Ö“ EKZ

Die Rückfahrt ab Stuttgart ist um 16.20 Uhr geplant.

Bundesweiter Aufruf zu Demonstrationen gegen demokratiefeindliche Freihandelsabkommen:

Für einen gerechten Welthandel: CETA & TTIP stoppen! – Jetzt wird entschieden!

Aufruf zu bundesweiten Großdemonstrationen in sieben Städten – in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart am Samstag, 17. September 2016

Für einen gerechten Welthandel! CETA & TTIP stoppen!

CETA und TTIP, die Abkommen der EU mit Kanada und den USA, drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben. Im Herbst geht diese Auseinandersetzung in die heiße Phase: EU und USA drücken aufs Tempo und wollen TTIP bis zum Jahresende fertig verhandeln. CETA ist bereits fertig verhandelt. EU-Kommission und Bundesregierung wollen, dass das Abkommen beim EU-Kanada-Gipfel im Oktober 2016 offiziell unterzeichnet wird. Zuvor müssen sowohl der EU-Ministerrat als auch die Bundesregierung entscheiden, ob sie CETA stoppen. CETA dient als Blaupause für TTIP. Schon mit CETA könnten Großunternehmen über kanadische Tochtergesellschaften EU-Mitgliedsstaaten auf Schadensersatz verklagen, wenn neue Gesetze ihre Profite schmälern.

Protest gegen CETA und TTIP auf die Straße tragen

Kurz vor diesen Entscheidungen tragen wir unseren Protest gegen CETA und TTIP auf die Straße! Getragen von einem breiten Bündnis demonstrieren wir mit weit über hunderttausend Menschen am Samstag, 17. September 2016 in sieben Städten – in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart. Damit fordern wir auch die Landesregierungen auf, im Bundesrat CETA und TTIP nicht zuzustimmen. Wir sind Teil einer transnationalen Bewegung: Auf beiden Seiten des Atlantiks streiten wir zusammen mit unseren Freund/innen und Partner/innen in Kanada und USA gegen Abkommen, die vor allem mächtigen wirtschaftlichen Interessengruppen dienen und somit das Ungleichgewicht zwischen Gemeinwohl- und Wirtschaftsinteressen festschreiben. Hier wie dort treten wir für eine Handels- und Investitionspolitik ein, die auf hohen ökologischen und sozialen Standards beruht und nachhaltige Entwicklung in allen Ländern fördert. Sie muss insbesondere Demokratie und Rechtsstaat fördern sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten, Ländern und Kommunen für die Zukunft sichern, nationale wie internationale Standards zum Schutz von Mensch, Umwelt und guter Arbeit stärken sowie die Entwicklung einer gerechten Weltwirtschaftsordnung fördern.

Falsche Lehren aus der Finanzkrise gezogen

Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung. Doch CETA und TTIP gehen in die falsche Richtung: Der „Wert“ des Freihandels wird über die Werte ökologischer und sozialer Regeln gestellt. Sonderklagerechte für Investoren gefährden demokratische Handlungsfreiheiten. Beide Abkommen und das Dienstleistungsabkommen TiSA setzen öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge, kulturelle Vielfalt und Bildungsangebote unter Druck. Sie ziehen die falschen Lehren aus der Finanzkrise, stärken transnationale Konzerne und schwächen kleine und mittelständische Unternehmen, auch in der Landwirtschaft. CETA und TTIP grenzen die Länder des globalen Südens aus, statt zur Lösung globaler Probleme wie Hunger, Klimawandel und Verteilungsungerechtigkeit beizutragen.

Macht von Konzernen und Finanzmarkt-Akteuren begrenzen

– Wir treten daher für internationale Abkommen ein, die Umwelt-, Sozial-, Daten-und Verbraucherschutzstandards erhöhen statt sie zu senken oder auszuhebeln;

– Arbeitsstandards wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festschreiben statt sie auszuhöhlen;

– öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge stärken statt sie zu schwächen;

– kulturelle Vielfalt und öffentliche Bildungsangebote fördern statt sie als Handelshemmnis zu betrachten;

– bäuerliche und nachhaltige Landwirtschaft sowie artgerechte Tierhaltung voranbringen statt Gentechnik und industrielle Landwirtschaft zu fördern;

– die Macht von Konzernen und Finanzmarkt-Akteuren begrenzen statt sie zu vergrößern

– global ausgerichtet sind statt die Mehrheit der Menschen auszugrenzen und transparent und offen verhandelt werden statt geheim und in Hinterzimmern.

Hierfür gehen wir am Samstag, 17. September 2016 in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart auf die Straße. Demonstrieren Sie mit!

Weitere Informationen im Internet:

http://ttip-demo.de/home/

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„Wolfskinder: Das Schicksal ostpreußischer Kinder am Ende des Zweiten Weltkriegs“ – Ausstellung in Crailsheim

Bei der Eroberung Ostpreußens durch die „Rote Armee“ 1944/45 wurden Tausende Kinder von ihren Angehörigen getrennt. Auf sich allein gestellt führten sie häufig gegen Hunger, Kälte und Gewalt einen Kampf auf Leben und Tod. Eine Ausstellung im Crailsheimer Rathaus beleuchtet ihr Schicksal.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Der Eintritt in die Ausstellung ist frei

Die Ausstellungseröffnung ist am Mittwoch, 21. September 2016, um 19 Uhr im Crailsheimer Ratssaal. Neben den Ausstellungsmacherinnen wird Prof. Dr. Wolfgang von Stetten, der sich seit Jahren der „Wolfskinder“ in Litauen materiell und ideell annimmt, in die Ausstellung einführen. Der Eintritt in die Ausstellung ist frei.

Notdürftig versorgt

Einige der Kinder fanden Unterschlupf bei litauischen Bauern, die sie heimlich aufnahmen und notdürftig versorgten. Meist erhielten die Kinder eine neue Identität und litauische Namen, um ihre Herkunft zu verschleiern. Über Jahrzehnte blieb ihr Schicksal einer größeren Öffentlichkeit unbekannt. Die Wanderausstellung „Wolfskinder“ des Deutschen Kulturforums östliches Europa und des Ostpreußischen Landesmuseums dokumentiert das Schicksal dieser Kinder. Sie basiert auf einem Oral History-Projekt der Fotografin Claudia Heinermann und der Journalistin Sonya Winterberg, die über mehrere Jahre nach Litauen reisten, um die noch lebenden Wolfskinder zu besuchen und mit ihnen über die Erlebnisse ihrer Kindheit und ihre Lebensumstände zu sprechen. Ihre bewegenden Schicksale werfen ein Schlaglicht auf ein besonderes Kapitel der Zeitgeschichte.

Ausstellung im Forum in den Arkaden

Die Ausstellung ist auf Initiative des Städtepartnerschaftskomitees Jubarkas und des Stadtarchivs Crailsheim ab Donnerstag, 22. September 2016, im Forum in den Arkaden im Crailsheimer Rathaus zu sehen (bis 9. Oktober).

Weitere Informationen im Internet über Wolfskinder:

https://www.welt.de/kultur/history/article106630329/Der-Leidensweg-der-deutschen-Wolfskinder-in-Litauen.html

http://www.spiegel.de/einestages/wolfskinder-a-948738.html

http://www.morgenpost.de/familie/article104816571/Mein-Leben-als-Wolfskind.html

http://www.wolfskinder-derfilm.de/

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„Jugendgemeinderat Crailsheim: NachfolgerInnen gesucht“ – Nächste Sitzung am Dienstag, 13. September 2016

Der Jugendgemeinderat (JGR) der Stadt Crailsheim traf sich am Dienstag, 30. August 2016, zur Sitzung im Rathaus. Die Mitglieder des jungen Gremiums besprachen neben Themen wie Kinowerbung oder der Teilnahme am Volksfestumzug auch ihre Sorge über den fehlenden Nachwuchs.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Clip fürs Kino drehen

Das Gremium will einen kurzen Clip fürs Kino drehen, der Jugendliche auf die Radwege in Crailsheim aufmerksam machen und zum Fahrradfahren animieren soll. Ein Plan für das Drehbuch steht bereits, alles ist abgeklärt und den Dreharbeiten steht somit mehr im Wege. Die Werbung soll im Vorspann gezeigt werden.

Großes Projekt auf die Beine stellen

Am Volksfest bekommen die Mitglieder des Jugendgemeinderats „JGR“-T-Shirts, die sie beim Festzug tragen. Die Mitglieder verkaufen während des Umzugs auch wieder Volksfestherzen. Auch sportliche Aktivitäten standen auf der Tagesordnung: So plant der Jugendgemeinderat, das Volleyballturnier, das im August hätte stattfinden sollen, auf Oktober oder November in eine Halle zu verlegen. Alle Jugendlichen sind dazu aufgerufen, Teams zu bilden und sich für das Turnier zu bewerben. Der Jugendgemeinderat, der in dieser Konstellation nicht mehr lange besteht, gibt sich Mühe, zusammen noch ein letztes großes Projekt auf die Beine zu stellen.

Mindestens 14 Jugendliche müssen sich bewerben

Ein Thema, das nicht bei der Sitzung fehlen durfte, war der fehlende Nachwuchs: Bei der letzten Wahl hatten sich so wenige gemeldet, dass gar kein Jugendgemeinderat gewählt werden konnte. Damit der Jugendgemeinderat fortbestehen kann und von einer jüngeren Generation übernommen wird, müssen sich mindestens 14 Jugendliche bewerben. Das Gremium hat sich Gedanken darüber gemacht, wieso es bei der ersten Wahl so wenige Bewerber gab und ob sie es schaffen, für die Wahlwiederholung genügend Jugendliche zu finden. Sie fragten sich, ob eventuell doch zu wenig Werbung gemacht worden sei, oder daran, dass viele Jugendlichen nicht wüssten, wie viel Spaß die ehrenamtliche Tätigkeit mache und welches Aufgabenfeld dazu gehöre. Vielleicht bestehe aber auch einfach kein Interesse daran, sich im Gremium zu engagieren.

BewerberInnen für neues Gremium gesucht

Viele Mitglieder des aktuellen Jugendgemeinderats sind mit 18 Jahren zu alt, um erneut zu kandidieren. Sie fänden es jedoch schade, wenn es bei der Wahlwiederholung genauso wenige Bewerber gibt. Denn das bedeutet das Ende für den Jugendgemeinderat, der die Interessen der jungen Crailsheimer vertritt. Die jetzigen Mitglieder wollen nun nochmals „Vollgas“ geben, um doch Nachfolger zu finden und werden sich für die nächste Wahl viel Mühe geben, den Jugendlichen zu zeigen, dass der Jugendgemeinderat eine sinnvolle Institution ist.

Info: Die nächste öffentliche Sitzung des Jugendgemeinderats findet am Dienstag, 13. September 2016, um 17.30 Uhr, im Besprechungszimmer Worthington des Crailsheimer Rathauses statt. Hierzu ist jeder eingeladen.

Weitere Informationen im Internet über die Stadt Crailsheim:

www.crailsheim.de

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