„Rechte Netzwerke in der Region“ – Vortrag am Donnerstag in Schwäbisch Hall

Ein Vortrag zum Thema „Rechte Netzwerke in der Region“ findet am Donnerstag, 7. November 2013, um 20 Uhr im Club Alpha 60 in Schwäbisch Hall, Stuttgarter Straße statt.

Vom Club Alpha 60 Schwäbisch Hall

Braune Mischung

Ausgehend von den Morden und Anschlägen des so genannten „NSU“ befasst sich der Vortrag mit rechten Netzwerken, die auch in der Region Franken und Hohenlohe anzutreffen seien. Ob „blood and honour“-Aktivisten, militante NPD-Funktionäre oder Sympathisanten und Mitglieder des Ku-Klux-Klan. Sie alle haben einen gemeinsamen Bezugspunkt: Ausländerhass und ein rassistisches Weltbild.

V-Leute: Staatlich alimentierte Rechtsradikale

Insbesondere durch einen aktiven Antifaschismus, durch das Öffentlich machen von Aktionen und Aktivisten der Naziszene, entstehe in der Gesellschaft die Wahrnehmung, dass es sich bei den Nazis nicht um Einzeltäter handelt, sondern um ein gefährliches Netz von  menschenverachtenden Gruppierungen. Der Verfassungsschutz sei mit vielen seiner V-Leute, die nichts anderes wären als staatlich alimentierte Rechtsradikale, nicht in der Lage, neonazistischen Terror zu verhindern. Deshalb gehört er aufgelöst.

Demonstration am Samstag, 16. November 2013, in Schwäbisch Hall

Die Veranstalter rufen auch zur Beteiligung an der Demonstration am Samstag, 16. November 2013, um 11 Uhr in Schwäbisch Hall in der Nähe des Bonhoeffer-Platzes auf.

Bericht von der Demo am 2. November 2013 in Schwäbisch Hall:

http://www.nsu-demo.tk/

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„Müllverbrennung ist keine Lösung“ – Ein Leserbrief zu Landrat Bauers Engagement für Müllverbrennung in Griechenland

Einen Leserbrief zum Artikel im Haller Tagblatt vom 2. November 2013, Seite 22, „Sie sind doch der mit dem Müll?“ hat Wilhelm Maier aus Schwäbisch Hall geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Von Wilhelm Maier, Schwäbisch Hall

Müllvermeidung und -verwertung nur am Rande erwähnt

Tatsächlich sind die wachsenden Müllberge auf der Welt eines der sehr ernsten Probleme, die Gesundheit und Leben von Menschen und Tieren gefährden. Was kann man tun? Nur am Rande wird Müllvermeidung und -verwertung in dem Artikel erwähnt. Von Recycling ist überhaupt nicht die Rede.

Künstliche Bedürfnisse werden geschaffen

Warum werden überhaupt die vielen Plastiktüten hergestellt, warum die vielen Produkte mit kurzer Lebensdauer, die dann auf dem Müll landen usw.?  Hier stoßen wir schnell auf das kapitalistische Wirtschaftssystem. Um Anlagemöglichkeiten für die wachsenden Kapitale zu schaffen, werden künstliche Bedürfnisse geschaffen, Ramsch auf den Markt geworfen und die Lebensdauer der Produkte verkürzt.

Wertstoffe wiederverwenden

Mülldeponien und Müllverbrennung, wie sie von Landrat Bauer propagiert werden, sind meiner Meinung nach primitive und schädliche Wege, mit dem Müll umzugehen. Beim Restmüll handelt es sich samt und sonders um Wertstoffe, die möglichst zu 100 Prozent wieder getrennt und in den Stoffkreislauf zurück geführt werden müssen, damit sie wieder verwendet werden können. Schmeißt man sie auf einen Haufen, sind sie verloren.

Und die Müllverbrennung?

Sie vernichtet wertvolle Stoffe und verwandelt sie unwiederbringlich in Abgase, Gifte, Asche, Stäube und Wärme. Außer der Wärme sind alle übrigen Ausscheidungen unbrauchbar oder sogar gefährlich. Abgase heizen die Atmosphäre auf. Gifte tragen zur weiter zunehmenden Belastung der Umwelt bei: Allergien, Immunschwäche, Krankheiten, Pseudo-Krupp, Verseuchung der Nahrungsketten.

Feinstaub überwindet die Blut-Zellschranke im Gehirn

Feinstäube reichern sich überall an und werden zur ungeahnten Gefahr. Ihre besondere Tücke: sie überwinden die Blut-Zellschranke im Gehirn. Schlacke ist hochgiftiger Sondermüll und muss tief unter der Erde gelagert werden (was aber nicht immer passiert). Häufig wird sie im Straßenbau verwendet. Richtig ist, dass die Rauchgasfilter der Müllverbrennungsanlagen immer besser geworden sind, und die Werte bleiben natürlich (meist) unter den amtlichen Grenzwerten. Aber auch geringe Mengen dieser hochgiftigen Substanzen sind krebserregend und addieren sich zu der schon vorhandenen Luftverschmutzung.

Feinstaub geht durch die Filter

Je besser die Filter, desto mehr Giftstoffe verbleiben in den Filterstäuben und in der Schlacke. Diese müssen wie Atommüll entsorgt werden. Es kann aber keine Filter geben, die alles zurück halten. Insbesondere der Feinstaub geht durch die Filter durch, und diese Partikel werden tief in unsere Lunge eingeatmet. Insofern widerspreche ich Landrat Bauer, der behauptet, bei der Müllverbrennung würden keine Giftstoffe entstehen. Müllverbrennung ist nicht nur eine gigantische Verschwendung von Wertstoffen, sondern auch eine große Gefahr für unsere Gesundheit.

Die Natur kennt Kreislaufwirtschaft

Die Natur kennt keinen Müll, sondern Stoffkreisläufe. Zu einer solchen Kreislaufwirtschaft müssen wir kommen. Ein vielversprechender Weg ist schon entwickelt worden: Aus dem Restmüll werden zunächst die Schwerstoffe wie Metalle abgetrennt, danach die biologisch abbaubaren Naturstoffe. Diese können zu Biogas und Kompost weiter verarbeitet werden. Für das restliche Gemisch aus Kunststoffen, Gummi, Elektronikschrott usw. kommt das Kryo-Recycling zur Anwendung. Bei Tieftemperaturen von minus 80 bis 160 Grad werden Kunststoffe spröde, brüchig und mahlbar. Nun lassen sich die verschiedenen Bestandteile voneinander trennen. Etwa 60 bis 80 Prozent des Materials werden mit der Qualität des Primärmaterials wieder gewonnen.

Deutschland importiert Müll für Verbrennungsanlagen

Die Industrie blockiert diese Technik, denn Müllverbrennungsanlage (MVA) werfen Riesen-Gewinne ab. In Deutschland sind wir  schon so weit, dass wir Müll aus anderen Ländern für unsere vielen MVAs importieren, denn selbst haben wir nicht so viel, um die Anlagen „rentabel“ zu betreiben.

Link zum Artikel im Haller Tagblatt:

http://www.swp.de/schwaebisch_hall/lokales/schwaebisch_hall/art1188139,2283550

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„Betrug oder Manipulation?“ – Leserbrief von Wilhelm Maier zu Stuttgart 21

Einen Leserbrief zum Thema Stuttgart 21 hat Wilhelm Maier aus Schwäbisch Hall geschrieben. Dieses Schreiben schickte er auch an das Haller Tagblatt. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Von Wilhelm Maier, Schwäbisch Hall

Höchst brisante Risikoliste

Nur wenige Zeilen ist es der Südwestpresse/Haller Tagblatt vom 29. Oktober 2013 wert, was aber höchst brisant ist. Eine Liste von Risiken mit entsprechenden Kosteneinschätzungen beim Bau von Stuttgart 21, die vom ehemaligen Projektleiter Azer Anfang 2011 erstellt worden war, wurde der Gruppe Ingenieure 22 erst vor kurzer Zeit zugespielt. Diese Liste ist bisher nur teilweise der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden.

Mit weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen

Nach einer gründlichen Analyse kommen die Ingenieure 22 zum Schluss: „Wenn alle heute absehbaren Risiken und notwendigen Maßnahmen berücksichtigt werden, ist mit weiteren Kostensteigerungen über die inzwischen eingeräumten 2,3 Milliarden Euro zu rechnen“. Sie geht davon aus, dass der neue Tiefbahnhof 8,5 Milliarden oder gar bis zu 10 Milliarden Euro kosten werde.

Für Risiken keine Kosten eingeplant

Viele mögliche Probleme waren schon im März 2011 bekannt. Ihre Eintrittswahrscheinlichkeit wurde aber von den Betreibern des Projekts S 21 als so gering eingeschätzt, dass keine Kosten hinterlegt wurden. Etwa beim Thema Brandschutz oder Grundwassermanagement. Weiter aufgeführte Risiken sind Dolinen, Geothermie, Planungsmängel und vieles andere mehr.

Vor der Volksabstimmung wurde Festpreis versprochen

Schon acht Monate vor der Volksabstimmung hat die Bahn deshalb schon intern mit 1,2 Milliarden Mehrkosten gerechnet, vor der Volksabstimmung wurde aber immer ein Festpreis versprochen (so auch unser SPD-Landtagsabgeordneter Sakellariou bei einer öffentlichen Veranstaltung). Wären diese Mehrkosten schon vor der Volksabstimmung bekannt gewesen, wäre sie mit Sicherheit anders ausgegangen. Betrug oder Manipulation? Das möge jeder selbst beurteilen.

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„Naziterror und Rassismus bekämpfen! Verfassungsschutz auflösen!“ – Demo heute, Samstag, 13 Uhr, in Heilbronn; am Samstag, 16. November 2013 in Schwäbisch Hall

Ein breites Bündnis aus antifaschistischen, linken und zivilgesellschaftlichen Gruppen und Organisationen organisiert momentan im Rahmen einer Kampagne unter dem Motto “Naziterror und Rassismus bekämpfen! Verfassungsschutz auflösen!” in Heilbronn (Samstag, 2. November 2013, 13 Uhr Thersienwiese) und Schwäbisch Hall (Samstag, 16. November 2013, um 11 Uhr, Nähe Bonhoeffer-Platz) Veranstaltungen und Demonstrationen.

Von der Partei Die Linke, Kreisverband Ludwigsburg

Zweiter Jahrestag des Auffliegens des „Nationalsozialistischen Untergrunds“

Anlass ist der zweite Jahrestag des Auffliegens des “Nationalsozialistischen Untergrunds” (NSU) durch den Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos und die Verhaftung von Beate Zschäpe im November 2011.

„NSU“ keine isolierte „Zwickauer Zelle“

In den vergangenen zwei Jahren wurde klar, dass der „NSU“ keine isolierte „Zwickauer Zelle“, sondern Teil eines umfangreichen faschistischen Netzwerks war, dessen Verbindungen zu deutschen Geheimdiensten sich nicht mehr leugnen lassen. Baden- Württemberg ist durch den Mord an einer jungen Polizistin am 25. April 2007 in Heilbronn,
zahlreiche Verbindungen zwischen dem “NSU” und der Nazi-Szene im Land und den in Schwäbisch Hall gegründeten “Ku-Klux-Klan” (KKK)-Ableger im Fokus der Diskussionen über den “NSU”.

Konsequente Aufklärung über die Rolle des Verfassungsschutzes und lokale Nazistrukturen fehlt bisher

Eine konsequente Aufklärung über die Rolle des Verfassungsschutzes und lokale Nazistrukturen bleibt allerdings bisher ebenso aus wie eine Auseinandersetzung mit dem
staatlichen Rassismus, der sich in den Ermittlungen nach dem “Polizistenmord” in Heilbronn und durch die Mitgliedschaft von Polizisten im “KKK” zeigte.

Verschiedene Facetten des „NSU- Komplexes“ thematisieren

Die Kampagne will die verschiedenen Facetten des „NSU- Komplexes“ thematisieren und ein deutliches Zeichen gegen Nazis und gesellschaftlichen und staatlichen Rassismus setzen. Im Mittelpunkt werden deshalb eine überregionale Demonstration in Heilbronn am 2. November 2013 und eine Demonstration in Schwäbisch Hall am 16. November
2013 stehen.

Bodo Ramelow spircht in Heilbronn

Der Vorstand der Partei DIE LINKE. Kreisverband Ludwigburg, ruft alle Mitglieder und SympathisantInnen auf, sich an der überregionalen Demonstration am 2. November 2013 in Heilbronn, wo unter anderen Bodo Ramelow sprechen wird, zu beteiligen und DIE LINKE Heilbronn bei ihrem Demonstrationsblock zu unterstützen.

Weitere Infos zur Kampagne und der Demonstration gibt es im Internet auf der Seite:

www.nsu-demo.tk

Meldung, KV Ludwigsburg
Naziterror und Rassismus bekämpfen, Verfassungsschutz auflösen!

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„Gegen den Bau des Naturstromspeichers“ – Bürgerinitiative „Für Gaildorf“ will Limpurger Berge schützen

Eine Stellungnahme zum Artikel in der Rundschau Gaildorf mit der Überschrift „Weit weg von der Wahrheit“ vom 25. Oktober 2013 hat die Bürgerinitiative „FÜR GAILDORF“ an die Redaktion von Hohenlohe-ungefiltert geschickt. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht das Schreiben in voller Länge.

Von der Bürgerinitiative „FÜR GAILDORF“

Kritiker sind nie beliebt

Kritiker sind nie beliebt und es erscheint als legitimes Mittel, solche in die Ecke derer zu stellen, die „weit weg von der Wahrheit“ agieren. Damit wird bereits in der Überschrift der Eindruck erweckt, die Projektgegner sagen nicht die Wahrheit. Diese Unterstellung weisen wir entschieden zurück! Alle unsere genannten Kritikpunkte sind in den Unterlagen zum Bauantrag nachzulesen, sofern man sich die Mühe macht und diese durcharbeitet. Schon allein aus rechtlichen Gründen riskieren wir es nicht, Unwahrheiten zu verbreiten.

Gravierende Veränderungen

Es ist gelinde gesagt „verwunderlich“, dass die gravierenden Veränderungen (Passivbecken, Standort- und Größenveränderung, Sicherheitssystem, Erhöhung der installierten Nennleistung, Abschaltautomatik wegen Schattenwurf, veränderte Trassenleitung u.a.), die das Megaprojekt in den letzten zwei Jahren erfahren hat, sowohl von Bürgermeister Bartenbach, wie auch von Stadtrat Baumann nicht als wesentlich bewertet werden.

„Unsere Aussagen sind wahr“

Darüber kann man geteilter Meinung sein, aber nichtsdestotrotz sind unsere Aussagen wahr und viele Gaildorfer Bürger, die einst dem Projekt zugestimmt haben, bewerten dies jetzt ebenfalls anders. Dies erfahren wir täglich in Telefonaten und E-Mails von besorgten Mitbürgern, die sich an uns wenden. Darüberhinaus ist es verständlich, dass ein geplantes Bauprojekt mit diesen Dimensionen zu kontroversen Diskussionen führt.

Wind weht nur schwach

Im Windenergieerlass Baden-Württemberg (Verwaltungsvorschrift) ist zum Erreichen der Mindestertragsschwelle eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von etwa 5,3 m/s bis 5,5 m/s in 100 Meter über Grund – unabhängig von der geplanten Nabenhöhe – erforderlich. Im Bauantrag ist nachzulesen, dass nach 20 Wochen dauernder Windmessung lediglich ein Durchschnittswert von 5,3 m/s ermittelt wurde. Dies ist wahrlich kein berauschendes Ergebnis und daraus resultierende Prognosen sind nicht beweisbar. Für Investoren sieht der Windenergieerlass (S. 14) sogar diese Ertragsschwelle – fast unabhängig von Anlagentyp und Nabenhöhe – erst an Standorten mit einer durchschnittlichen Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8 m/s bis 6 m/s in 100 Meter über Grund erreicht.

Versuch, die Arbeit der Bürgerinitiative zu diskreditieren

Inwieweit die getroffenen Aussagen in den Leserbriefen deshalb „weit weg von der Wahrheit“ sein sollen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Ebenso auch nicht, warum aus diesem Grund diese Überschrift gewählt wurde, die nur dazu dient, die Arbeit der Bürgerinitiative zu diskreditieren.

Recht auf freie Meinungsäußerung gilt für alle

Es gibt ein demokratisches Grundrecht zur freien Meinungsäußerung, sowohl für Stadträte, als auch für normale Bürger. Aber dieses Recht endet an dem Punkt, an dem Andersdenkenden willkürlich mangelnde Wahrhaftigkeit vorgeworfen wird.
Einwendungen gegen den MBS Naturstromspeicher können bis spätestens 31. Oktober 2013 schriftlich an das Landratsamt Schwäbisch Hall oder an das Rathaus Gaildorf geschickt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Petition der BI „FÜR GAILDORF“  zum Schutz der Limpurger Berge zu unterschreiben, die beim Landtag Baden-Württemberg eingereicht wird: https://www.openpetition.de/petition/online/innehalten-mit-der-uebereilten-und-konzeptionslosen-energiewende-fuer-besonnenheit-und-effizienz

Kontakt:

Bei Rückfragen kann man sich jederzeit an die Unterzeichner dieser Stellungnahme wenden.

Simone Dietrich, Jutta Ehrle, Manfred Franz, Thomas Hartmann, Eleonore Krause-Krieger, Werner Krieger, Andreas Mattheis, Lothar Scheurmann, Gaildorf, Mitglieder der Bürgerinitiative „FÜR GAILDORF“

Zum Artikel „Weit weg von der Wahrheit“ in der Rundschau Gaildorf:

http://www.swp.de/gaildorf/lokales/gaildorf/Naturstromspeicher-Gaildorf-Weit-weg-von-der-Wahrheit;art5533,2272996

Internetseite der Bürgerinitiative „Für Gaildorf“:

http://www.bi-fuer-gaildorf.de/

Leserbriefe:

http://www.bi-fuer-gaildorf.de/leserbriefe.html

Kontakt zur Bürgerinitiative:

BürgerInitiative „FÜR GAILDORF“, Sankt-Kilian-Straße 57, 74405 GAILDORF

E-Mail: wernerkrieger@gmx.de

Internet: www.bi-fuer-gaildorf.de

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„Die Ökologische Plattform fordert einen Mobilfunk mit drastisch vermindertem gesundheitlichem Risiko“ – Kleine Anfrage der Partei Die Linke an die Bundesregierung

Eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema Mobilfunk und Gesundheitsschutz hat vor kurzem die Fraktion „Die Linke“  gestellt. „Die Forderungen der Linken sind konsequenter als alles was wenige andere Parteien bisher halbherzig von sich geben“, sagt Ulrike Hölzel aus Gaildorf.

Informationen zugesandt von Ulrike Hölzel, Gaildorf

Partei anschreiben und ihre vorgeschlagenen Lösungswege einfordern

„Damit es nicht nur bei einem Lippenbekenntnis der Linken bleibt, wäre es sinnvoll diese Partei anzuschreiben, sie zu unterstützen und ihre vorgeschlagenen Lösungswege einzufordern“, meint Hölzel weiter.

Die Kleine Anfrage der Bundestagsfralktion Die Linke im Wortlaut:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/145/1714548.pdf

Deutscher Bundestag  Drucksache 17/14548, 17. Wahlperiode, 8. August 2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Stüber, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE.

Mobilfunktechnik und Gesundheitsschutz

Die Mobilfunktechnologie wird erst  seit  Mitte der  90er-Jahre in breitem Umfang genutzt und hat seitdem die Kommunikation in der Gesellschaft revolutioniert.  Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung sind elektromagnetische Felder  längst  allgegenwärtig und die Mobilfunktechnologie aus  dem gesellschaftlichen  Alltag kaum mehr  wegzudenken.  Die  Auswirkungen  elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit  sind dagegen umstritten.

Krebs, Parkinson oder Alzheimer

Doch unterdessen kann auch die Forschung belastbare und somit verwertbare Ergebnisse vorlegen. Fest steht, dass insbesondere die sogenannte Mobilfunkstrahlung immer wieder in Zusammenhang mit Krankheiten wie Krebs, Parkinson oder Alzheimer gebracht  wird.  Selbst  die  Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt einen möglichen Zusammenhang zwischen Mobiltelefonnutzung  und  bestimmten  Hirntumoren  (Pressemitteilung  auf  www.iarc.fr  vom 31. Mai 2011).

Als Risikotechnologie eingestuft

Die Forschungsergebnisse können Gefahren für  die menschliche Gesundheit auch dort  nicht  ausschließen,  wo bisher noch kein eindeutiger Wirkmechanismus festgestellt werden kann. Zur Langzeitwirkung und zu der Auswirkung auf Schwangere,  Föten und Kinder  gibt  es immer  noch viele Forschungsdefizite. Und dennoch wird die Mobilfunktechnologie unterdessen vom Europäischen Parlament,  Europarat,  von der  Europäischen Umweltagentur,  von Versicherungsgesellschaften, unabhängigen Expertenvereinigungen  wie  der  ICEMS (Internationale Kommission für elektromagnetische Sicherheit), der RNCNIRP (Russische  Kommission zum Schutz  vor nichtionisierender  Strahlung), von
Umweltverbänden  wie  dem BUND, der internationalen  Wissenschaftlergruppe – BioInitiative und vielen Bürgerinitiativen als Risikotechnologie eingestuft.

Gesundheitliche Beschwerden

Im Jahr  2012  erklärten im Eurobarometer-Bericht der Europäischen Kommission zu den elektromagnetischen Feldern (European Commission, Special Eurobarometer,  Eurobarometer  73.3., Electromagnetic  Fields, 2012, (www.ec.europa.eu/health/electromagnetic_fields/eurobarometers/index_en.htm). 48 Prozent  der  Europäerinnen und Europäer, dass sie über mögliche Risiken des Mobilfunks besorgt seien. Zirca 76 Prozent vermuten ein Risiko durch die Funkmasten und zirka 73 Prozent durch Mobiltelefone. Immer  mehr Menschen sind nicht nur besorgt, sondern fühlen sich beeinträchtigt. Immer mehr Hausärzte  in  Deutschland gehen überdies von einem Zusammenhang zwischen
elektromagnetischen Feldern und gesundheitlichen Beschwerden aus.

Strahlenbelastung senken

Auch die Elektrosensibilität rückt dabei mehr und mehr in den Fokus. Die fortschreitende Technisierung unserer Gesellschaft macht es unmöglich, der elektromagnetischen Dauerbestrahlung zu entgehen. Umso wichtiger ist es, die vorhandene Drucksache 17/14548 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Strahlenbelastung zu senken,  um schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit zu vermeiden.

Vorsorgegrundsatz des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Das Vorsorgeprinzip ist einer der Grundsätze deutscher Umweltpolitik und verfolgt, auch  europaweit über die Schadensbeseitigung und Gefahrenabwehr (Schutzgrundsatz) hinaus,  das  Ziel, potenziell umweltbelastende Verhaltensweisen zu unterbinden. Es geht also darum, theoretisch mögliche beziehungsweise vermutete und nicht wie bei der  Gefahrenabwehr  hinreichend wahrscheinliche Umweltschäden zu vermeiden (Vorsorgegrundsatz des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG). Damit sind auch solche Schadensmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, für die noch keine Gefahr, sondern nur ein Gefahrenverdacht oder ein Besorgnispotenzial besteht.

Kommunen benötigen uneingeschränkte Planungshoheit

Die staatliche Vorsorgepolitik muss daher Maßnahmen ergreifen, die die Strahlungsintensität auf ein Maß beschränkt, bei dem eine Gesundheitsgefährdung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Zusätzlich erfordert  das  eine  umfassende Aufklärung der Bevölkerung über mögliche gesundheitliche Gefährdungen. Vor allem Kinder und Jugendliche müssen den Umgang mit  dieser  alltäglichen Risikotechnik erlernen.  Und Kommunen benötigen uneingeschränkte Planungshoheit über die  Aufstellung von Basisstationen.

Mögliche Langzeitrisiken bei intensiver Handynutzung

Laut den letzten Berichten der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen nieder- und hochfrequenter Strahlung (Bundestagsdrucksachen 17/4408 und 17/12027) bestehen vor allem wissenschaftliche Unsicherheiten über mögliche Langzeitrisiken bei intensiver Handynutzung über mehr als zehn Jahre und bei  der Wirkung auf Kinder. Die vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2013 beschlossene Novelle der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Bundestagsdrucksache 17/13421) zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren soll einen besseren Schutz der  Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Risiken durch elektrische, magnetische  und elektromagnetische Felder gewährleisten. Allerdings blieben die Grenzwerte im Bereich der hochfrequenten Felder unverändert; ortsfeste Hochfrequenzanlagen mit zehn Watt  EIRP (EIRP:  equivalent  isotropically radiated power,  Äquivalent  isotroper Strahlungsleistung) sind von der Regelung ausgenommen und Vorsorgeregelungen wurden nicht festgeschrieben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1.  Sieht  die Bundesregierung Handlungsbedarf angesichts der ständig steigenden Nutzung und der Zunahme von privaten und öffentlichen Sendeanlagen, die weitere Sendenetze erfordern und damit die Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber elektromagnetischer Strahlung weiter steigern?

2.  Auf  welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren die in der  Verordnung (Bundestagsdrucksache 17/13421) zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische  Felder  und  das  telekommunikationsrechtliche  Nachweisverfahren festgelegten Grenzwerte,  und welche aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden hinsichtlich möglicher  Gesundheitswirkungen einbezogen (bitte aufzählen)?

3.  Wurde für  die Überprüfung und Festlegung der  geltenden Grenzwerte ein Wirkmuster  aus  verschiedenen  Ursachen  berücksichtigt  (Kombinations-/Mehrfachwirkungen unterschiedlicher  Umweltnoxen), oder wurde die isolierte Wirkung hochfrequenter Strahlung auf Organismen herangezogen (in beiden Fällen bitte erläutern)?

4.  Wie wird das Maß einer ungünstigen Wirkung elektromagnetischer Felder auf  die menschliche Gesundheit  für  die Ableitung von Schutz und Vorsorgestandards bestimmt, und wie werden davon Grenzwerte abgeleitet?

5.  Welche Sicherheitsfaktoren werden bei  der  Festlegung von Grenzwerten, in welcher Höhe und warum angewandt?

6.  Kommen bei der Festlegung von Grenzwerten für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder Sicherheitsfaktoren zur Anwendung,  die in der  Höhe  mit  denen aus  der  Toxikologie  üblichen Werten vergleichbar sind?
Wenn nein, warum nicht?

7.  Wie werden langfristig einwirkende,  nicht  akut  toxisch wirkende Effekte bei den nichtthermischen Wirkungen im Hinblick auf  die Definition von Adversität gemäß der VDI-Richtlinie 2308 Bl. 1 (Abschätzung des gesundheitlichen Risikos im Immissionsschutz, Juni 2009) begründet?

8.  Wie erklärt  es die Bundesregierung,  dass sie in den Änderungen der Vorschriften  über  elektromagnetische  Felder  und  das  telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren den Grundsatz des Vorsorgeprinzips, das dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu Grunde liegt  und in Artikel  20a des Grundgesetzes (GG) verankert ist, nicht für den Bereich der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung anwendet, obwohl sie Vorsorgeregelungen im Bereich der niederfrequenten Felder umsetzt, insbesondere vor dem Hintergrund,  dass die Internationale Krebsagentur (IARC) beide Bereiche in ihrer  ganzen Bandbreite für  möglicherweise krebserregend eingestuft  hat und  zahlreiche  Hinweise  für  biologische  Wirksamkeiten  unterhalb  der Schwelle der Grenzwerte vorliegen?

9.  Wie  definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Vorsorge, und wie will  sie durch die geltenden Grenzwerte gesundheitliche Risiken für Menschen, die dauerhaft  elektromagnetischen Feldern ausgesetzt  sind, ausschließen (bitte begründen)?

10.  Welche Strategie verfolgt  die Bundesregierung,  um eine Minimierung der Strahlenbelastung der  Bevölkerung zu erreichen, und welche Ziele sollen bis wann erreicht werden (bitte erläutern)?

11.  Auf  Grundlage welcher  wissenschaftlichen Ergebnisse und Studien entwickelt  die Bundesregierung ein Konzept zur Minimierung der Belastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder,  und wo sieht sie weiteren Forschungsbedarf in der Risikobewertung?

12.  Plant die Bundesregierung eine Änderung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung mit vorsorgeorientierten und kindergerechten Grenzwerten,  insbesondere für  Orte mit  empfindlicher  Nutzung, wie zum Beispiel Schlaf-,  Wohn-,  Schul-  und Krankenzimmer,  sowohl für den Niederfrequenz- als auch für den Hochfrequenzbereich?
Wenn ja,  wie wird diese Änderung aussehen, und bis wann ist damit zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern)?

13.  Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht  die Bundesregierung aus der  Forderung „Ein Netz für  alle Anbieter“ im Sinne einer  technisch machbaren Netzbündelung, um die Strahlenbelastung zu minimieren?

14.  Was unternimmt die Bundesregierung, um die flächendeckende Anbindung an ein Glasfasernetz als Bestandteil  der  Grundversorgung zu gewährleisten?

15.  Wie viele und welche Landkreise der  Bundesrepublik Deutschland verfügen derzeit  über eine Glasfasernetzanbindung, und bis wann soll der flächendeckende Ausbau bundesweit  abgeschlossen sein (bitte mit  kartographischer Darstellung)?

16.  Was unternimmt die Bundesregierung, um den Ausbau des Glasfasernetzes in ländlichen Regionen zu forcieren?

17.  Wird  die  Bundesregierung  Maßnahmen zum umfassenden Schutz von elektrosensiblen Menschen und zur Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Krankheit und Behinderung ergreifen?
Wenn ja, welche und bis wann?
Wenn nein, warum nicht?

18.  Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Leitlinie der Österreichischen  Ärztekammer zum EMF-Syndrom (Beschwerden und Krankheiten,  die durch elektromagnetische Felder – EMF – hervorgerufen werden)?

19.  Bis wann wird die Bundesregierung eine Koordinations- oder Meldestelle für  Mobilfunknebenwirkungen bei  einer  entsprechenden Bundesbehörde einrichten?

20.  Welche Konsequenzen zieht  die Bundesregierung aus den konkreten Forderungen der  Verbände der  Elektrosensiblen nach funkfreien Abteilen in Zügen und Bahnen,  funkfreien Zimmern in Krankenhäusern und Schutzzonen zur Regeneration?

21.  Welche Maßnahmen sind als Bestandteil der staatlichen Vorsorge zur Aufklärung der Bevölkerung über die gesundheitlichen Risiken durch elektromagnetische Felder geplant?

22.  Plant die Bundesregierung eine ähnliche Gesetzesinitiative zum Schutz von Kindern wie das 2010 in Frankreich verabschiedete Umweltschutzgesetz Grenelle 2,  das u. a.  die Handynutzung für Kinder in Kindergärten, Grundund Sekundarschulen untersagt und die Werbung für Mobiltelefone verbietet, wenn sie sich an Kinder unter 14 Jahren wendet?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

23.  Wie will  die Bundesregierung der  besonderen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen entgegenwirken,  und welche Rolle sollen dabei  Kindertagesstätten,  Schulen und Berufsschulen beim Erlernen eines verantwortungsvollen risikomindernden Umgangs der Kinder und Jugendlichen mit Mobilfunk übernehmen?

24.  Welchen Handlungsbedarf  sieht  die  Bundesregierung im Rahmen ihrer Vorsorgepflicht,  die Konsumkompetenz der Bürgerinnen und Bürger über die üblichen Verbraucherschutzinformationen hinaus zu stärken?

25.  Wie  schätzt  die  Bundesregierung die  Vorsorgewirkung einer  Gefahrenkennzeichnung auf Mobilfunkprodukten und die Angabe des SAR-Wertes mit  Nutzungsempfehlungen beim Verkauf  von Mobiltelefonen ein, und plant  die  Bundesregierung, diese Vorsorgemaßnahmen verpflichtend durchsetzen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?

26.  Liegen der Bundesregierung Statistiken über Unfälle vor, die auf die Nutzung von Handys und Smartphones durch Autofahrer und Autofahrerinnen während der Fahrt  zurückzuführen sind, oder sind solche Statistiken künftig vorgesehen, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Gefährdungen durch Nutzung dieser  Medien im Straßenverkehr  zu minimieren (vorhandene Statistiken bitte der  Antwort beifügen, und wenn nein, bitte erläutern)?

27.  Aus welchen Gründen zieht die Bundesregierung das Modell der freiwilligen  Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber stringenten  gesetzlichen Anforderungen im Sinne der Gesundheitsvorsorge vor?

28.  Sieht  die Bundesregierung die Notwendigkeit,  den gesamten Bereich der
nichtionisierenden Strahlung umfassend gesetzlich zu regeln (vergleichbar
mit der gesetzlichen Regelung für ionisierende Strahlung)?
Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern)?

Berlin, den 8. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Flyer der Partei Die Linke:

Mobilfunk – ein Fluch oder Segen?

Weitere Informationen und Kontakt:

Ökologische Plattform, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin

Telefon:

030 / 240 09 – 503
030 / 241 11 27

Telefax: 030 / 241 10 46

E-Mail: oekoplattform@die-linke.de

Internet: www.oekologische-plattform.de

Ökologische Plattform: Mobilfunk – ein Fluch oder Segen? Gesundheitsgefahr drahtlose Mikrowellentechnologie

Die Ökologische Plattform fordert einen Mobilfunk mit drastisch vermindertem gesundheitlichem Risiko:

• Eine flächendeckende kabelgebundene Grundversorgung mit Telefon, Breitbandinternet und hochfrequenzfreien Telefonzellen ist gesetzlich sicherzustellen.

• Ausbaustopp und Rückbau der Mobilfunknetze. Änderung der Auflage, jeweils eine unabhängige Infrastruktur aufzubauen. Nachbesserung der UMTS-Lizenzverträge, die das vorschreiben.

• Senkung der Grenzwerte auf ein gesundheitsverträgliches Maß. Richtziel: 1 Mikrowatt je Quadratmeter für Innenräume.

• Keine Funkmasten in die Nähe von Kitas, Schulen und Wohngebieten. Änderung des Baugesetzbuches.

• Gesetzliches Einspruchs- und Mitwirkungsrecht der Bevölkerung im Umkreis von 400 Meter (höhere Krebsrate) des Sendemastes.

• Versicherungspflicht für Mobilfunkantennen gegen gesundheitsschädigende Wirkungen.

• Verbot der Handywerbung für Kinder und Handybenutzungsverbot in Schulen, Kindergärten und öffentlichen Einrichtungen.

• Besteuerung der Umweltverschmutzung durch hochfrequenten Elektrosmog als Regulierungsanreiz zur Entwicklung emissionsarmer Kommunikationstechnologien.

• Verstärkte industrieunabhängige Forschung zu strahlungsminimierten Funktechnologien, finanziert durch den Staat.
Rat an die Benutzer: Wenig und kurz telefonieren, keine Schnurlostelefone, WLAN, Bluetooth und drahtlose Spielkonsolen. Nicht über UMTS/WiMAX mobil ins Internet. Handy ausschalten, wenn es nicht benutzt wird. Handy nicht am Körper tragen, wenn es eingeschaltet ist. In Fahrzeugen das Handy ausschalten.

Gesundheitsgefahr mobile Kommunikation

Nach Giften in und an Lebensmitteln, PCB, Asbest, Alkohol, Nikotin und Drogen sind jetzt schon viele Menschen durch die Mikrowellenstrahlung der digitalen Technologie erkrankt, und ihre Zahl nimmt rasant zu. Diese Strahlung ist weder zu riechen noch zu sehen. Die meisten Menschen sind über die Intensität und die Reichweite der Strahlung ihrer Geräte nicht informiert. Sie wissen beispielsweise nicht, dass Handys, Schnurlostelefone und WLAN 50 Meter weit durch die Wände strahlen und damit alle Menschen in diesem Umkreis mitschädigen.

Zellkommunikation wird empfindlich gestört

Die digitale Funktechnologie wurde ohne jede Abklärung von Nebenwirkungen eingeführt. Die Dauerbestrahlung durch Sendemasten und am Kopf beim Telefonieren führt zu gesundheitlichen Schäden, da die Zellkommunikation von lebenden Organismen auf sehr feinen elektromagnetischen Signalen beruht und diese empfindlich gestört wird.
Grenzwerte Zum Schutz der Bevölkerung sind in der Bundes-Immissionsschutzverordnung
(26. BImSchV) nur Grenzwerte gegen eine übermäßige Erwärmung durch elektromagnetische Strahlung festgelegt. Es ist eine Irreführung der Bevölkerung, zu behaupten, durch diesen Grenzwert sei sie geschützt, da biologische Wirkungen schon ab einem hundertmillionstel des Grenzwertes auftreten können.

In Deutschland fehlt ein Grenzwert für die biologischen Wirkungen!

Das Vorsorgeprinzip wird missachtet. Andere Länder haben auf der Grundlage von Forschungen längst niedrigere, den biologischen Anforderungen besser Rechnung tragende Grenzwerte festgelegt. Eine Rechtsgrundlage für den Schutz vor Strahlung durch Mobilfunkmasten und durch Strahlungsquellen in der Nachbarschaft gibt es in Deutschland nicht. Dass gesundheitliche Risiken bestehen, ist auch daran erkennbar, dass die Versicherungen sich weigern, sie zu versichern.

Studienergebnisse:

Die nachgewiesene Gefahr besteht in Erbgutschäden, Hirntumoren, Leukämie, Bluthochdruck, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Herzbeschwerden, Tinnitus, nachlassende Gedächtnisleistung, Immunschwäche, Fruchtbarkeits- und Potenzstörungen. Durch Öffnung
der Blut-Hirn-Schranke können Gifte ungehindert ins Gehirn gelangen (www.medpilot.de).
Je dauerhafter und stärker die Bestrahlung ist, desto schneller und schwerer entwickeln sich die Krankheitssymptome. Besonders gefährdet sind elektrosensible Menschen, heute 5 bis 10 Prozent der Bevölkerung und vor allem Kinder, aber auch alte, schwermetallbelastete und
neurologisch vorbelastete Menschen. Auch in der Tier- und Pflanzenwelt gibt es flächendeckende Schäden.

Weitere Informationen im Internet auf folgenden Seiten:

www.funkfrei.net

www.diagnose-funk.org

www.netzwerk-risiko-mobilfunk.de

www.der-mast-muss-weg.de

www.kinder-und-mobilfunk.de

www.aerzte-und-mobilfunk.net

www.mobilfunk-buergerforum.de

www.diewellenbrecher.de

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„Der sachliche Vollstrecker (Teil 1)“ – Kommentar von Paul Michel zum Auftritt des ESM-Chef Klaus Regling in Schwäbisch Hall

Einen Kommentar zur Veranstaltung mit dem ESM-Chef Klaus Regling bei Walter Döring in der Schwäbisch Haller Hospitalkirche hat Klaus Michel geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Kommentar in voller Länge.

Kommentar von Paul Michel, Schwäbisch Hall

Der sachliche Vollstrecker (Teil 1)

Rund 70 Zuhörer waren der Einladung von Walter Dörings Tarnverein gefolgt, der sich, nicht gerade unbescheiden, „Akademie Deutscher Weltmarktführer“  (ADWM GmbH) nennt. Nicht gerade viel, wenn man bedenkt, dass dieser Verein sich als selbst ernanntes Sprachrohr der Weltmarktführer in der Region Heilbronn/Hohenlohe versteht, die nach Dörings Auffassung sich mit Fug und Recht „Die Region der Weltmarktführer“ nennen sollte.

Das Ambiente

Auffällig am Publikum des 26. September 2013 war zunächst der hohe Anteil von Herren in gediegenen dunklen Anzügen mit den dazu passenden Krawatten. Allerdings hatte der in Fragen wie „Who is Who in Hohenlohe“ zugegebenermaßen unbedarfte Schreiber dieser Zeilen den Eindruck, dass in den dunklen Anzügen nicht die führenden  Repräsentanten der regionalen Weltmarktführer steckten. Jedenfalls waren Herren wie Würth oder der Chef der Bausparkasse oder die durchaus nicht PR-scheuen Chefs der Kreissparkasse oder Volksbank ebenso wenig zu sehen wie die Herren Firnkorn oder Optima-Bühler.

„Werbeblock in eigener Sache“

Deswegen sei hier die These gewagt, dass in den dunklen Anzügen überwiegend Herren von der Südwestbank steckten, die von ihrem Chef zu einer Sonderschicht verdonnert worden waren. Der Grund für diese Vermutung: Die Südwestbank firmierte als finanzieller Schirmherr des Treffens und zum Dank durfte ihr Chef Einleitungsworte sprechen, die von peinlich-aufdringlichem Selbstlob so sehr strotzten, dass der Redner selbst in einem Moment der Selbsterkenntnis  von „einem Werbeblock in eigener Sache“ sprach.

Nur ein Fotograf statt Blitzlichtgewitter

Walter Döring war das egal. Für ihn war wichtig, dass er einen prominenten Referenten aufgetan hatte und dass er endlich wieder einmal auf einer Bühne hinter einem Mikrofon stand – auch wenn es kein Blitzlichtgewitter, sondern nur einen einzigen Fotographen, Jürgen Stegmaier vom „Haller Tagblatt“ gab.

Der Redner

Egal, nach einem Vorgeplänkel mit Überzeit stieg endlich der Mann des Abends zum Rednerpult hinauf, dessen Bedeutung in Europa vermutlich größer ist als sein Bekanntheitsgrad. Klaus Regling, der deutsche Finanzbürokrat, wie stets im korrekten Anzug mit Krawatte, ist Leiter des European Stability Mechanism  (ESM), jener Finanzorganisation der EU, die über 700 Milliarden Euro verfügt. Seine Biographie gibt schon einen Eindruck aus welchem Stall er kommt und wessen Geistes Kind er ist:

Erste Station IWF

Klaus Reglung studierte Volkswirtschaft und begann Mitte der 1970er Jahre seine Karriere beim Internationalen Währungsfonds in Washington. 1981 wechselte er ins Bundesfinanzministerium und befasste sich dort auch schon mit der Idee einer Europäischen Währungsunion.

Beim Hedgefonds Moore Capital Group in London

Als Oskar Lafontaine Finanzminister wurde, gab er Regling 1998 den Laufpass – worauf dieser sich beim Hedgefonds Moore Capital Group in London verdingte. 2001 wurde er Chef der Währungsbehörde der EU-Kommission. 2010 schließlich übernahm er die EFSF, und jetzt bei dessen Nachfolgeorganisation, dem ESM.

„Landesspezifische Empfehlungen“

Klaus Regling spricht die Sprache des Finanzmarktes  – allerdings nicht in der überdrehten, narzisstisch anmaßenden Variante des Börsenzockers. Hier spricht ein sachlicher älterer Herr in ruhigem Ton darüber, wie dank seiner Institution die Eurokrise gemeistert werden kann. Er spricht über die hohen Defizite der Krisenländer und das Ziel der EU-Kommission, diese Länder wieder auf den Pfad der ausgeglichenen Haushalte zu führen. Die Diktate der Troika in Griechenland oder Portugal heißen bei ihm „europäische Semester“ oder „landesspezifische Empfehlungen“.

Beschönigend: „Möglichkeit von Sanktionen“

Aber er vergisst nicht zu erwähnen, dass „zur Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte“ es die „Möglichkeit von Sanktionen“ gibt – eine dezente Umschreibung für einen in der Realität brutalen Vorgang: Denn bevor Schuldnerländer wie Griechenland oder Portugal aus Reglings Fond Gelder erhalten, müssen sie als Nachweis ihres guten Willens erst mal Lohnsenkungen durchsetzen, im öffentlichen Dienst Leute entlassen und bei Bildung und medizinischer Versorgung die Axt ansetzen. Die dann ausgezahlten Gelder – das hat ATTAC am Beispiel Griechenlands nachgewiesen –  kann  die Regierung des Schuldnerlandes keineswegs zum Stopfen von Löchern im Bildungs- oder Gesundheitssystem und auch nicht für technische Neuerungen in der Industrie ihres Landes verwenden. Nein, 95 Prozent der „Rettungsgelder“ bleiben nur einen logischen Moment auf einem Konto der Regierung. Dann werden sie weitergeleitet auf die Konten der Gläubiger zur Bezahlung der fälligen Zinsen oder zur Rekapitalisierung der Banken.

„Klar, entschlossen und souverän“

Darüber redet Herr Regling selbstverständlich nicht. Aber über Zahlen redet der Chef von einer wichtigen europäischen Finanzinstitution selbstverständlich. Wir erfahren von Regling, dass der ESM ein Volumen von 700 Milliarden  Euro hat, von denen bisher 213 Milliarden ausgezahlt wurden. Wir erfahren von ihm auch etwas über Kosten und Risiken für die BRD, erhalten aber sogleich von ihm die Versicherung, dass die Kosten allenfalls über 30 Jahre hinweg anfallen würden und die Erfahrungen mit dem IWF gezeigt hätten, dass es keine Verluste für die Steuerzahler gibt.

Kein Banker fragte nach

Zwar gäbe es bei den Zahlen durchaus einigen Anlass zu Nachfragen. Aber angesichts der Ausstrahlung des Redners („klar, entschlossen und souverän“, so Jürgen Stegmaier im „Haller Tagblatt“) sieht keiner der anwesenden Banker einen Grund zur Nachfrage. Im Gegenteil: Einer von ihnen drückt dem Referenten gegenüber in der anschließenden Aussprache seine Dankbarkeit dafür aus, dass er bei ihm alle Sorgen zerstreut habe.

Massenelend in Griechenland, Portugal oder Spanien

Und Jürgen Stegmaier kommt im „Haller Tagblatt“ zu dem Urteil: „Wie Regling die finanz-und steuertechnischen Vorgänge rund um die Rettung der Krisenstaaten erklärt, verschafft den Zuhörern den sicheren Eindruck, dass da einer schon sehr genau weiß, wovon er spricht: „Dem Regling weniger geneigten Zuhörer fällt allerdings auf, worüber Regling nicht spricht: Nämlich darüber, was seine Milliarden und die damit verknüpften Auflagen für die Menschen bringen: Massenelend in Griechenland, Portugal oder Spanien.

Regling erfindet die Wirklichkeit neu

Dieser Frage werde ich im Teil 2 meines Artikels nachgehen. Doch so viel sei schon verraten: Der Mann mit der vertrauenserweckenden Stimme interessiert sich nur für einen Teil der Wirklichkeit. Wo die Wirklichkeit  nicht ganz so ist, dass sie mit Reglings Weltsicht im Einklang ist, erfindet der Herr Regling die Wirklichkeit eben neu – „klar, entschlossen und souverän“

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„Absolute Mehrheit für bundesweite Volksentscheide“ – So müsste der neue Bundestag abstimmen: Analyse von Abgeordnetenwatch

Noch weiß niemand, welche Koalition Deutschland künftig regieren wird. Dank unseres Kandidaten-Checks können wir sagen, wie sich der neue Bundestag verhalten müsste. 540 der 630 neuen Abgeordneten haben ihre Positionen im Kandidaten-Check abgegeben.

Vom Verein Abgeordnetenwatch

Absolute Mehrheit liegt im neuen Bundestag bei 316 Stimmen

Zu 24 von uns festgelegten Thesen konnten sich die Abgeordneten mit „Stimme zu“, „Lehne ab“ oder „Neutral“ positionieren. Die absolute Mehrheit liegt im neuen Bundestag bei 316 Stimmen. Betrachtet man nun die Angaben der Abgeordneten im Kandidaten-Check, so kommen bei vielen Themen, zum Beispiel dem bundesweiten Volksentscheid, absolute Mehrheiten zustande.

Deutliche Mehrheit gegen Fracking

Mit dabei sind einige Überraschungen. So spricht sich der neue Bundestag deutlich gegen Fracking aus. Ebenfalls klar abgelehnt werden die unbegründete Ausspähung von Bürgerinnen und Bürgern und die niedrigere Entlohnung von Leiharbeitern. Deutliche Mehrheiten finden sich im neuen Bundestag für die Frauenquote, die Regulierung der Finanzmärkte und das Verbot von Waffenlieferungen in Konfliktregionen.

Gegen ein Verbot von Unternehmensspenden an Parteien

Weniger überraschend, aber nicht unerwähnt bleiben sollte, dass sich die Abgeordneten mehrheitlich gegen ein Verbot von Unternehmensspenden an Parteien ausgesprochen haben. Ein Drittel der Abgeordneten unterstützt aber die Forderung nach mehr Transparenz.

Übersicht zu allen Themen

Die Grafiken geben eine Übersicht zu allen Themen. Grün bedeutet die Zustimmung zur These, rot steht für die Ablehnung und grau für eine neutrale Position. Politiker die sich nicht beteiligt haben, sind in der Grafik nicht aufgeführt. Vier Abgeordnete haben unvollständig geantwortet und werden deshalb nicht in allen „Abstimmungen“ gezählt.

So müsste der neue Bundestag abstimmen:

http://beta.abgeordnetenwatch.de/blog/2013-09-26/so-muesste-der-neue-bundestag-abstimmen

Auswertung des Transparenz-Checks:

hhttp://beta.abgeordnetenwatch.de/blog/2013-09-26/auswertung-des-transparenz-checks

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