„Bei uns ist nur der Kocher braun“ – Kundgebung in Niedernhall gegen AfD-Veranstaltung mit Alice Weidel

„Bei uns ist  nur der Kocher braun“, lautet der Titel einer Demonstration und Kundgebung in Niedernhall am Samstag, 2. Februar 2019, von 17 Uhr bis 20 Uhr in Niedernhall. Treffpunkt ist auf dem Parkplatz gegenüber der Stadthalle.

Vom Arbeitskreis „Für Demokratie – Gegen Faschismus“ Öhringen

Füreinander einstehen

Lasst uns gemeinsam füreinander einstehen! Ein breites Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften und Organisationen setzt sich für ein menschliches Miteinander, Toleranz, Respekt, Vielfalt und eine menschenwürdige Demokratie ein.

Lasst uns gemeinsam füreinander einstehen und allen zeigen, dass es in Niedernhall und dem gesamten Kochertal keinen Platz für Menschenfeindlichkeit, Ausgrenzung, Rassismus, Hassparolen und Extremismus gibt.

(…) wir halten fest zusammen, wie treue Brüderschar, und einer auf den andern verlässt sich ganz und gar. Der Starke hilft dem Schwachen von Herzen willig gern. (…) Niedernhaller Distelfinken

AfD-Veranstaltung in der Stadthalle

Grund für die Demonstration in Niedernhall ist der Auftritt von AfD-Politikern in der dortigen Stadthalle. „Die AfD im Bundestag – bürgernahe Politik gegen den EU-Superstaat“ heißt es bei der AfD-Veranstaltung, die um 18 Uhr beginnt. Veranstalter ist die AfD-Bundestagsfraktion. Es treten auf: Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion; Marc Jongen, Kulturpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Marc Bernhard, Vorsitzender der AfD-Landesgruppe Baden-Württemberg.

Weitere Informationen im Internet: 

#beiunsistnurderkocherbraun

https://afd-bw.de/aktuell/termine-und-veranstaltungen

 

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„Schwere Menschenrechtsverletzung droht“ – Klage und Eilantrag in der Asylsache Alassa M. eingereicht

Das Anwaltsbüro des Flüchtlings Alassa M. hat Klage und Eilantrag in der Asylsache seines Mandanten eingereicht. Am 24. Januar 2019 hat der kamerunische Flüchtling Alassa M. Klage (Aktenzeichen: A 9 K 467/19) und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Aktenzeichen: A 9 K 468/19) beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht.

Informationen von der Internetseite Rote Fahne News

Das ihn vertretende Anwaltsbüro Meister & Partner teilt dazu mit:

Die Maßnahmen richten sich gegen die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 14. Januar 2019. Dieses lehnte in einer ungewöhnlichen Eilentscheidung die Bearbeitung des Asylantrags ab und ordnete die Abschiebung nach Italien an. In unserem Schriftsatz legen wir detailliert dar, warum die Entscheidung des BAMF rechtswidrig ist und die akut drohende Abschiebung zu unterbleiben hat – und warum über den Asylantrag von Alassa M. in Deutschland entschieden werden muss. Seine Abschiebung nach Italien wäre eine schwere Menschenrechtsverletzung und sie verstößt gegen deutsches und europäisches Recht und ist nicht durch das Dublin-III-Abkommen gedeckt (…)

Link zum ganzen Artikel auf der Internetseite Rote Fahne News:

https://www.rf-news.de/2019/kw04/klage-und-eilantrag-in-der-asylsache-alassa-mfouapon-eingereicht

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„Deutschland auf dem Weg zur Militärmacht“ – Vortrag in Schwäbisch Hall zum Thema „Kein Werben fürs Sterben“

Deutschland ist auf dem Weg zur Militärmacht. Mehr Auslandseinsätze, mehr Geld für Rüstung, mehr Personal für die Bundeswehr – der Militärhaushalt erreicht für 2019 den Rekordwert von 43,2 Milliarden Euro. Einen Vortrag zum Thema „Kein Werben fürs Sterben“ findet am Donnerstag, 24. Januar 2019, um 19.30 Uhr im Club Alpha 60, Spitalmühlenstraße 13/2 in Schwäbisch Hall statt. Es spricht der Friedensaktivist Thomas Haschke aus Stuttgart.

Vom Club Alpha 60, Schwäbisch Hall, VVN-BdA und Deutsche Friedensgesellschaft

Die Lüge von den „Sachzwängen“

Damit stiegen die Militärausgaben gegenüber zu 2018 um stolze elf  Prozent an – im Vergleich dazu stieg der Topf für Gesundheit um nur 0,4 Prozent. Die Bundesregierung versucht so schnell wie möglich den Verteidigungshaushalt auf 1,5 Prozent bzw. 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes anzuheben (was aktuell bei 2 Prozent rund 70 Milliarden Euro entspräche). Dies wird der Öffentlichkeit immer wieder verkauft als vermeintliche neue Gefahrenlagen in der Welt, mangelhafte Ausrüstung oder unüberwindbare Sachzwänge gegenüber der NATO und EU. Wohlgemerkt sind dies die Gremien, in denen vorher selbst die angeblichen Sachzwänge verabschiedet wurden.

Protest antimilitaristischer Gruppen

Durch vielfältige und teure Werbemaßnahmen will die Armee neue RekrutInnen gewinnen. Es gibt kaum eine Ausbildungsmesse, wo die Bundeswehr nicht einen der größten Stände hat, massenhaft verschandeln Werbeplakate die Landschaft und im Netz gibt es stundenlange Werbevideos und Webserien der Bundeswehr, die besonders auf Minderjährige abzielen. Doch all der Aufwand hilft der Bundeswehr nicht: trotz alledem fehlt es an Personal. Das liegt nicht nur daran, dass der militärische Beruf unattraktiv und gewalttätig ist, sondern auch daran, dass der Bundeswehr bei ihren Auftritten immer wieder der Protest von antimilitaristischen Gruppen entgegen schlägt.

Gegen den Tag der Bundeswehr

Am Beispiel des „Tages der Bundeswehr“, der 2019 zum fünfte Mal stattfindet, möchte der Referent die Maßnahmen der Bundeswehr kritisch beleuchten und zu Protesten anregen. Referent Thomas Haschke, Aktivist aus Stuttgart, ist Mitorganisator der Proteste gegen den Tag der Bundeswehr in Baden-Württemberg.

Siegfried Hubble aus Schwäbisch Hall schreibt zu der Veranstaltung in Schwäbisch Hall:

Liebe FriedensfreundInnen und AntimilitaristInnen,

Ich möchte Euch an diese Veranstaltung erinnern und Euch bitten, zu kommen. Es geht auch darum, wie auch eine regionale Friedensbewegung der zunehmenden Aufrüstung der Bundeswehr und der Kriegslust, insbesondere der NATO, durch vielfältige Aktionen aktiv in die Suppe spucken kann.
Bundeswehr-Rekrutierungsveranstaltungen in Öhringen und Hall, die Kündigung des INF-Vertrages durch die Trump-Administration, Vorbereitung der Infrastruktur zur schnellen Verlagerung von Kriegsmaterial an die Ost-Grenzen der EU, Krieg ist keine Vision – konkrete Vorbereitungen werden getroffen. Auch darüber sollten wir an diesem Abend sprechen. Aktiv gegen Aufrüstung und Kriegslust.

Weitere Informationen im Internet und Kontakt:

http://www.clubalpha60.de/

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„Durch die AfD verroht das politische Klima“ – Leserbrief zur Berichterstattung über den Angriff auf den AfD-Landesvorsitzenden in Bremen

Über den Angriff auf einen Bremer AfD-Politiker gibt es eine berechtigte Empörung. Es geht aber unter, dass diese so genannte Alternative für Deutschland in ihren Reihen, bis hin in Spitzenpositionen, eine ganze Reihe von FunktionärInnen beherbergt, die zu Hass und Gewalt gegen MigrantInnen, Flüchtlinge und PolitikerInnen aufrufen, die ihre national-konservative Ideologie nicht teilen.

Leserbrief von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall

AfD als Partei ist kein Opfer

Auf Plattformen werden SchülerInnen angestachelt, LehrerInnen zu denunzieren, die sich kritisch im Unterricht zur AfD äußern. Und das ist nur ein Beispiel. Wer derartig zur Verrohung des politischen Klimas in der Republik beiträgt, sollte sich selber Gedanken darüber machen, welchen Beitrag sie tagtäglichlich zur Verrohung der politischen Auseinandersetzung beitragen. Deshalb ist die AfD (wohl aber der betroffene AfD-Politiker) hier nicht das Opfer. Diese Partei ist der Auslöser einer bedenklichen Entwicklung, die politisch bekämpft werden muss. Die so genannte AfD hat den Boden der demokratischen Meinungsfreiheit verlassen.

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„Die dunklen Seiten der Digitalisierung“ – Leserbrief über Mobilfunk von Beate Braun aus Michelbach/Bilz

Einen Leserbrief zur Diskussion um die von der Telekom gewünschte Aufrüstung mit Mobilfunk in Michelbach/Bilz hat Beate Braun geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Leserbrief von Beate Braun, Michelbach/Bilz

Schädlich für die Gesundheit

Klimaerwärmung ist in aller Munde, krankmachender Feinstaub ebenso. Verbote werden ausgesprochen. Da wo es unseren Politikerinnen und Politikern in den Kram passt, zeigen sie sich scheinbar empathisch. Ganz anders bei ihrer Fixierung auf die Digitalisierung, die sie uns als alternativlos und Heil bringend verkauft wollen; ohne Digitalisierung kein Überleben. Wohlweislich verschweigen sie uns die dunklen Seiten dieser Technologie. Sie verschweigen die nachweislich fatalen Auswirkungen auf unsere körperliche und seelische Gesundheit, sie verschweigen die nachweislich katastrophalen Auswirkungen auf die Hirn- und Seelenentwicklung unserer Kinder und nicht zuletzt verschweigen sie, dass bereits heute der Energieverbrauch der Mobilfunktechnologie die gesamte regenerativ erzeugte Energie übersteigt – und verbieten die Glühbirne.

Druck der Obrigkeit standhalten

Sie kehren unter den Tisch, dass durch den großen Hitze- und CO2-Ausstoß der Superrechner, die wohlweislich in Polarnähe stehen, die Erderwärmung und Klimaveränderung rasant beschleunigt wird. Sie verschweigen, dass durch die Veränderung der elektrischen Ladung der Atmosphäre unser Klima verändert wird. Wes geistige Kinder sind diese Politikerinnen und Politiker? Haben sie den Verstand verloren? Vielleicht. Vielleicht sind sie aber auch einfach nur machtgeil, selbstverliebt, ignorant und größenwahnsinnig? Der Turmbau zu Babel ging schief. Doch an der Basis gibt es Hoffnung: Nicht alle stürzen sich mit den Leitlemmingen kopflos ins Verderben. In den Michelbacher Gemeinderat ist Bewegung gekommen. Solide Argumente gegen die lebensfeindliche Technologie Mobilfunk sind angekommen. Bleibt zu wünschen, dass Bürgermeister und Gemeinderat dem enormen Druck der Obrigkeit standhalten und als Unbeugsame ihren eigenen verantwortungsbewussten Weg gehen.

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„Angriff auf die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung“ – Freundeskreis Alassa: Juristische Maßnahmen nach Artikel der BILD-Zeitung

In ihrer Ausgabe vom 5. Januar 2019 verleumdet, bedroht und hetzt die BILD-Zeitung in ihrer Titelgeschichte gegen den bundesweit bekannt gewordenen demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa M., seine Unterstützer und damit die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung.

Von Adelheid Gruber, Freundeskreis Alassa

Juristisch vorgehen

Der Bild-Artikel verleumdet Alassa M. als Kriminellen, den Freundeskreis Alassa sowie die inzwischen 20.840 Unterstützer des Ellwangen-Appells als Linksaktivisten und seinen engagierten Rechtsanwalt als Geschäftemacher. Dies mit ehrabschneidenden und wahrheitswidrigen Behauptungen und irreführenden ultrareaktionären Kommentaren. Der Artikel verletzt die Persönlichkeitsrechte von Alassa M. und bedroht seinen Leib und sein Leben, wenn sein Foto in Großaufnahme sowie seine Flüchtlingsunterkunft abgebildet sind. Dagegen wird der Freundeskreis auch juristisch vorgehen.

Mehrere Lügen auf einmal werden von Bild verbreitet:

1. Die Einreisesperre nach Deutschland nach der Abschiebung am 20. Juni 2018 ist am 20. Dezember 2018 nach sechs Monaten abgelaufen. Nach diesen sechs Monaten hat Alassa M. das Recht, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Dieses demokratische Recht hat er wahrgenommen. Wird jetzt das Wahrnehmen von demokratischen Rechten zu Straftaten erklärt?

2. Der erste Asylantrag wurde nicht abgelehnt, sondern gar nicht von Deutschland geprüft, weil es sich für nicht zuständig hält nach dem Dublin-III-Abkommen. In Italien verschärft sich durch die so genannten Salvini-Gesetze die bereits schlechte Lage der Flüchtlinge, die dort obdachlos und rechtlos sind.

3. Bereits am 30. Dezember 2018 verleumdet die BILD-Zeitung ehrabschneidend und wahrheitswidrig den solidarischen, friedlichen Widerstand der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines togolesischen Flüchtlings als „Randale“. Es war tatsächlich ein völlig gewaltfreier Protest.

4. Der nächtliche Einsatz von über 500 Polizisten in Kampfmontur und mit Hunden am 3. Mai 2018 war in Wirklichkeit ein brutaler Polizeiüberfall mit Eintreten von unverschlossenen Türen, mehreren verletzten und retraumatisierten Flüchtlingen. Dieser war rechtswidrig. Deshalb klagt Alassa M. gegen das Land Baden-Württemberg. Auch das ist sein demokratisches Recht.

5. Die von Alassa M. mit organisierte Pressekonferenz, zu der auch die BILD-Zeitung eingeladen war, und Demonstration am 9. Mai 2018 in Ellwangen unter dem Motto „Viel wurde über uns geredet – jetzt reden wir!“ wird als „Tumult“ diffamiert. Tatsächlich war es eine strikt sachbezogene, informative, aber auch durchaus selbstbewusste Aktivität, die bundesweite positive Resonanz bekam.

Der BILD-Artikel verbreitet eine regelrechte Pogromstimmung gegen die fortschrittliche Flüchtlingspolitik, die die Selbstorganisation der Flüchtlinge für ihre demokratischen Rechte und deren Unterstützung durch die demokratische Bewegung in Deutschland fördert. Das ist Teil der aktuell neu betriebenen Verschärfungen der Bundesregierung im Abschieberecht.

Unterlassungsklage

Der Freundeskreis wird rechtliche Schritte im Sinne einer Unterlassungsklage einleiten und steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Kontakt zum Freundeskreis Alassa:

Adelheid Gruber, Telefon 0177-3898815

Kontakt zum Rechtsanwalt:

Kanzlei Meister und Partner,

Telefon 0209/ 3597670

Mobil 0172-2107579

E-Mail: RAeMeisterpp@t-online.de

Über beide Kontaktadressen kann auch ein direkter Kontakt zu Alassa M. hergestellt werden.

Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Meister und Partner vom 5. Januar 2019:

Meister & Partner; Roland Meister, Frank Stierlin, Frank Jasenski , Peter Weispfenning
Rechtsanwälte; Industriestraße 31, 45899 Gelsenkirchen

Telefon: 0209/3597670

Fax: 0209/3597679

E-Mail: RAeMeisterpp@t-online.de

Information für Presse und Öffentlichkeit

Zum Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2

Unsere Kanzlei protestiert mit Nachdruck gegen die falsche, reißerische und aufhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2, sowie auf www.bild.de.

BILD hat seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt, dass seine Berichterstattung mit seriösem Journalismus wenig zu tun hat. Mit diesem Artikel wird jedoch eindeutig eine rote Linie überschritten und in unverantwortlicher Weise eine regelrechte Pogromstimmung geschürt.

– Es wird behauptet, der Asylantrag unseres Mandanten in Deutschland sei abgelehnt worden „wie 99 Prozent aller Asylanträge aus Kamerun“. Tatsache ist: Die deutschen Behörden haben den Asylantrag überhaupt nicht geprüft, sondern sich nach dem Dublin-III-Abkommen für unzuständig erklärt und unseren Mandanten deshalb nach Italien abgeschoben.

– Es wird behauptet, unser Mandant sei „entgegen einem bestehenden Einreiseverbot“ wieder eingereist und habe sich damit strafbar gemacht. Tatsache ist: sein Einreiseverbot war auf sechs Monate befristet. Diese Frist war zum Zeitpunkt seiner Wiedereinreise abgelaufen.

– Unser Mandant wird willkürlich zum kriminellen Gewalttäter und Rädelsführer eines „Aufstands gegen die Polizei“ gestempelt. Tatsache ist, dass es am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines Flüchtlings in der LEA Ellwangen eine friedliche spontane Protestaktion gab, die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt war und bei der keinerlei aktiver Widerstand geleistet wurde. Tatsache ist weiter, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Ellwangen als auch die Polizeidirektion Aalen in einer Pressemitteilung klargestellt haben, dass unser Mandant an den Vorkommnissen vom 30. April 2018 nicht beteiligt war und deshalb auch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4158140).

– Es wird behauptet, A. habe über unsere Kanzlei „die Polizisten“ verklagt, denen er sich in den Weg gestellt habe, als sie „Recht durchsetzen wollten“. Tatsache ist, dass unser Büro beim Verwaltungsgericht Stuttgart den Dienstherrn der Polizei, nämlich das Land Baden-Württemberg, verklagt hat, und zwar auf Feststellung, dass der Großeinsatz der Polizei in der LEA Ellwangen vom 3. Mai 2018 vom Polizeigesetz nicht gedeckt, völlig unverhältnismäßig und daher rechtswidrig war.

Wohl wissend, dass die rassistische und fremdenfeindliche Hetze in den sozialen Netzwerken ein unerträgliches Maß erreicht hat und – wie das Beispiel des Amokfahrers von Bottrop zeigt – sich einzelne bereits dazu berufen fühlen, Gewaltaufrufe gegen Flüchtlinge in die Tat umzusetzen, hat BILD nichts besseres zu tun, als den ultrareaktionären und offen faschistischen Urhebern durch solche reißerisch aufgemachten fake news auch noch Schützenhilfe zu leisten. Als Krönung des ganzen wird (mit Foto) die Flüchtlingsunterkunft in Karlsruhe gezeigt, in der sich unser Mandant jetzt aufhält. Müssen erst wieder Flüchtlingsheime brennen, bis die verantwortlichen BILD-Redakteure begreifen, welche Folgen das haben kann? Oder ist ihnen das sogar egal?

In seinem Kommentar schreckt ein Herr Hans-Jörg Vehlewald nicht davor zurück , – ganz im Stil der Entgleisung des Herrn Dobrindt vom Mai letzten Jahres – die anwaltliche Tätigkeit insgesamt und auch die über dreißigjährige Tätigkeit unserer Kanzlei zur Durchsetzung der in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkten Rechte von Geflüchteten als „Geschäftemacherei“ mit dem Schicksal von Flüchtlingen zu diffamieren. Während Regierung und Berliner Parteien immer weiter nach rechts rücken und nicht nur die Rechte der Geflüchteten sondern, wie z.B. in den neuen Polizeigesetzen, auch breiter Teile der Bevölkerung abbauen, fordern mehr und mehr Menschen eine demokratische und humanitäre Flüchtlingspolitik und den Erhalt und die Durchsetzung ihrer demokratischen Rechte und Freiheiten. Dazu dient unsere anwaltliche Tätigkeit.

Unser Mandant und unsere Kanzlei lassen sich diesen Hetzartikel nicht bieten. Wir werden dagegen die erforderlichen rechtlichen Schritte auf Unterlassung und Entschädigung einleiten sowie Strafanzeige erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Stierlin

– Rechtsanwalt –

Anwaltsbüro
Meister & Partner
Industriestraße 31
45899 Gelsenkirchen
Tel: 0209/3597670
Fax: 0209/3597679
RAeMeisterpp@t-online.de

Internet: www.kanzleimeister.de

Persönliche Stellungnahme am 7. Januar 2019 im Internet von Alassa Mfouapon „Jetzt rede ich“:

 

Liebe UnterstützerInnen,

viel wurde in den letzten Tagen über Alassa Mfouapon geredet und geschrieben.

Hier ist seine persönliche Stellungnahme zu den Verleumdungen der BILD:

https://www.change.org/p/bundesamt-f%C3%BCr-migration-und-fl%C3%BCchtlinge-ellwangen-appell-holt-alassa-mfouapon-sofort-nach-deutschland-zur%C3%BCck/u/23848241?cs_tk=AeFdPr4pyEeLAZdYOFwARqS0lP2XTw_inN-f01OODg%3D%3D&utm_campaign=03fa80d4503d4461918774e6e4028070&utm_medium=email&utm_source=petition_update&utm_term=cs

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„Nichts ist vergessen und niemand “ – Gedenken in Schwäbisch Hall an die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht

Vor 100 Jahren, in der Nacht vom 15. auf den 16. Januar 1919, wurden die Spartakusbund- und KPD-Gründer Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg von rechtsgerichteten Freikorpssoldaten in Berlin ermordet. Zum Gedenken an diese Morde gibt es am Dienstag, 15. Januar 2019, um 19 Uhr eine Veranstaltung mit Filmausschnitten und Redebeiträgen im Club  Alpha 60, Spitalmühlenstraße 13/2 in Schwäbisch Hall.

Von Paul Michel, Schwäbisch Hall

Mordauftrag von Waldemar Pabst

Die Anweisung zum Mord hatte Waldemar Pabst, 1. Generalstabsoffizier der Freikorpstruppe Garde-Kavallerie-Schützen-Division, erteilt. Dieser wiederum versicherte sich, kurz bevor er den Mordbefehl gab, der Zustimmung des damaligen sozialdemokratischen Volksbeauftragten für Heer und Marine Gustav Noske.

Mörder lebte zeitweise in Hohenlohe

Wir zeigen Ausschnitte aus Margarete von Trottas Film „Rosa Luxemburg“, skizzieren in Redebeiträgen die Geschehnisse im Januar 1919, als von der Regierung Ebert/Noske bestellte Freikorps Berlin terrorisierten und erinnern daran, dass der mutmaßliche Mörder von Rosa Luxemburg nach dem Zweiten Weltkrieg zeitweise in Hohenlohe lebte.

Kurzinfo:

„Nichts ist vergessen und niemand “ – Gedenken in Schwäbisch Hall an die Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, Dienstag, 15.Januar 2019 19 Uhr, Club Alpha 60 Spitalmühlenstraße 13/2, Schwäbisch Hall.

VeranstalterInnen: AK Programm des Club Alpha, Die Linke-Kreisverband Schwäbisch Hall, Deutsche Kommunistische Partei (DKP), Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Internationale sozialistische Organisation (ISO)

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„Extrem rechten Strukturen auf der Spur – Völkisches Siedeln in der Region“ – Vortrag in Schwäbisch Hall vom „Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber“

„Extrem rechten Strukturen auf der Spur – Völkisches Siedeln in der Region und Antisemitismus im Rechtsrock“ lautet der Titel des Vortrag in Schwäbisch Hall von Timo Büchner vom „Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber“. Der Vortrag findet am Montag, 14. Januar 2019, um 18 Uhr im Büro der Partei DIE LINKE, Lange Straße 36, in Schwäbisch Hall statt.

Vom Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber

Gegen Diskriminierung und Hass

Timo Büchner vom «Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber» stellt die neuesten Entwicklungen zur politischen Rechten in der Region vor, die er kürzlich in der zweiten Auflage der Broschüre «Organisierte rechte Strukturen zwischen Tauber, Kocher & Neckar» veröffentlichte. Das Netzwerk (vormals: Initiative «Mergentheim Gegen Rechts») widmet sich seit 2014 der politischen Bildungs- und Recherchearbeit gegen die organisierte Rechte sowie gegen Diskriminierung und Hass, Antisemitismus und Ras-sismus in der Region.

Antisemitischer Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff)

Zunächst wird ein Überblick zu den Aktivitäten des AfD-Kreisverbandes Schwäbisch Hall/Hohenlohe vermittelt. Im Mittelpunkt des Vortrags steht hingegen die Rolle des völkischen Siedelns rund um den völkisch-antisemitischen «Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V.», der in den Landkreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe von Bedeu-tung ist. Eine weitestgehend unbekannte und häufig unterschätzte Gefahr – die im Rahmen des Vortrags beleuchtet wird.

Vortrag in Neuenstein und Neckarelz

Bereits einen Tag vorher, am Sonntag, 13. Januar 2019, um 18 Uhr spricht Timo Büchner zum selben Thema in der Gemeinschaftsschule Neuenstein.

Samstag, 12. Januar, 17 Uhr, KZ-Gedenkstätte Neckarelz, Mosbacher Straße 39, 74821 Mosbach: Diskussion und Vortrag „Extrem rechten Strukturen auf der Spur – in der Region und in der Musik

Weitere Informationen und Kontakt:

https://www.ngrmt.de/

http://www.leuchtlinie.de/leuchtlinie/aktuelles/2018/neue-broschuere-organisierte-rechte-strukturen-zwischen-tauber-kocher

https://www.apabiz.de/archiv/material/Profile/BfG.htm

https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/kontrovers/ludendorff-foerderung-rechtsextreme-100.html

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43063318.html

https://www.zeit.de/1947/26/der-fall-mathilde-ludendorff/komplettansicht

https://www.aktionsbuendnis-brandenburg.de/bund-fuer-gotterkenntnis/

http://www.ludendorff.info/

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„Zeitungsverlage müssen ihre Lokalberichterstattung deutlich verstärken“ – Kommentar über das BGH-Urteil zum Crailsheimer Stadtblatt

Der Zeitungsverlag „Südwestpresse“ hat einen juristischen Erfolg gegen die Stadt Crailsheim vor dem Bundesgerichtshof (BGH) errungen. Das Urteil vom 20. Dezember 2018 hat deutschlandweite Bedeutung. Amtsblättern wie dem Crailsheimer Stadtblatt werden enge Grenzen hinsichtlich des redaktionellen Teils auferlegt. Wenn sie das Urteil ernst nehmen, müssen die Zeitungsverlage ihre Lokalberichterstattung deutlich verstärken.

Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Stadtblatt hat Lücken geschlossen

Die Zeitungsverlage sind nun in der Pflicht, in den Kommunen die entstehenden Lücken in der Berichterstattung zu schließen. Nicht ohne Grund waren Amtsblätter wie das Stadtblatt in Crailsheim presseähnlicher geworden. Das kostenlose Amtsblatt in der 33.000 Einwohner-Stadt im Nordosten Baden-Württembergs hat viele blinde Flecken in der Lokalberichterstattung beleuchtet. Es erreicht viele Menschen, die keine Lokalzeitung (mehr) kaufen.

Amtsblätter dünner, Lokalzeitungen dicker?

Die Zeitungsverlage müssen jetzt ihre Anstrengungen im Lokalen deutlich verstärken, wenn sich „Staatliche Publikationen“ – wie vom BGH gefordert – „auf Sachinformationen beschränken“ müssen. Wenn die Amtsblätter dünner werden, müssen die Lokalzeitungen dicker und informativer werden. Um Meinungsvielfalt herzustellen, müsste es in jedem Verbreitungsgebiet einer Lokalzeitung mehrere – auf Augenhöhe konkurrierende Medien geben. Idealerweise sollten diese Lokalmedien in ihren Berichten und Kommentaren das gesamte politische Spektrum abbilden. Menschenfeindlichem Extremismus darf aber keine Bühne gegeben werden.

Große Verantwortung für Verlage

Durch das BGH-Urteil zu den Amtsblättern haben die privaten Medienverlage eine noch größere Verantwortung zugewiesen bekommen. Die Zeitungen müssen deshalb ihre publizistische Rolle in den Gemeinden wieder stärker ausfüllen. Sonst entstehen vor allem in kleinen ländlichen Gemeinden große Informationsdefizite. Wo sonst als in den lokalen Amtsblättern hatten kleine örtliche Vereine, Gruppen, Initiativen und Kirchen bisher die Möglichkeit ihre Veranstaltungen größer anzukündigen? Für die kleinen Vereine, Gruppen, Initiativen und Kirchen stellt sich jetzt die Frage wie sie ihre kleinräumige „Kundschaft“ weiterhin erreichen können, wenn die Amtsblätter inhaltlich stark eingeschränkt werden (müssen)?

Probleme für kleine Gruppierungen

Nur selten sind Informationen kleiner Gruppierungen in einer kleinen Gemeinde für das ganze Verbreitungsgebiet einer Lokalzeitung relevant. Während sich die Amtsblätter auf eine Stadt oder Gemeinde beschränken, berichtet die Lokalzeitung mit ihrer begrenzten Seitenzahl über viele Städte und Gemeinden in ihrem Verbreitungsgebiet. Es ist kaum vorstellbar, dass das Hohenloher Tagblatt künftig alle Informationen veröffentlicht, die bisher in den zahlreichen Amtsblättern der Gemeinden im Altkreis Crailsheim publiziert wurden – dort aber nicht mehr erlaubt sind. Da kommen so viele Termine und Veranstaltungen zusammen, dass teuere Extra-Seiten in der Lokalzeitung notwendig würden. Das wird die Südwestpresse nur machen, wenn die zusätzlichen Seiten durch mehr Werbeeinnahmen direkt finanziert werden können.

Herkulesaufgabe 

Nach dem Jahreswechsel müssen sich die Lokalredaktionen in ganz Deutschland intensiv mit dem Thema befassen wie sie all das in ihre Lokalzeitungen packen können, was bisher an relevanten Themen in den Amtsblättern veröffentlicht worden ist – nach dem Rechtsstreit der Südwestpresse mit der Stadt Crailsheim von den Kommunen aber nicht mehr veröffentlicht werden darf. Das Informationsangebot für die Menschen sollte nicht schlechter werden als bisher. Deshalb müssen die Verlage deutlich mehr tun, um ihrem gesellschaftlichen Auftrag gerecht zu werden.

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