Immer mehr Argumente sprechen gegen den Untergrundbahnhof Stuttgart 21. Gegen S21 richtet sich eine Petition mit dem Titel „Stuttgart 21? – Bessere Bahn durch Umstieg 21!“. Ermutigen Sie viele Menschen, sich dieser Petition anzuschließen: https://weact.campact.de/petitions/umstieg21
Informationen der Organisation Umstieg 21
Die Bedingungen haben sich geändert
1. Die Abstimmenden waren noch von Gesamtkosten von 4,5 Milliarden Euro ausgegangen – inzwischen geht der Bundesrechnungshof aber von mehr als dem Doppelten aus. Die Abstimmenden waren von einer Leistungssteigerung durch den Tiefbahnhof ausgegangen – inzwischen ist aber gewiss: S21 wird zirka 30 Prozent weniger Züge bewältigen als der bestehende Bahnhof. Die Abstimmenden waren von einem voll funktionsfähigen Bahnhof ausgegangen – inzwischen fürchtet aber auch der Bundesrechnungshof, dass die Bahn für S21 (wegen der sechsfach überhöhten Gleisneigung im Tiefbahnhof) nur eine eingeschränkte Betriebsgenehmigung bekommt.
Die Abstimmenden waren getäuscht worden
2. In der „Informations“-Broschüre des Staatsministeriums war z.B. der Eindruck erweckt worden, bei einem Ausstieg aus dem Projekt müsse der Steuerzahler 1,5 Milliarden Euro ohne Gegenwert bezahlen. Tatsächlich aber war die Hälfte dieses Betrags gar nicht vom Steuerzahler zu bezahlen, sondern nur ein Rücktauschgeschäft zwischen der Bahn und der Stadt Stuttgart – nämlich fast 0,8 Milliarden, die die Bahn der Stadt Stuttgart für die dann nicht bebaubaren Gleisgrundstücke hätte zurück bezahlen müssen (und wofür die Bahn dann den Gegenwert der Grundstücke auch wieder zurück bekommen hätte). Und tatsächlich entfiel ein Viertel dieser 1,5 Milliarden auf den Ausstieg aus der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm – aus der ja aber gar nicht ausgestiegen werden sollte (und die auch ohne den Tiefbahnhof genauso gut betrieben werden kann). Also in Wahrheit nicht 1,5 Milliarden „für nix“, sondern höchstens 400 Millionen (nicht „für nix“, sondern) für den Erhalt eines hervorragenden (nur eben seit Jahren nicht mehr renovierten) Kopfbahnhofs.
Die Abstimmung hatte keine zuverlässige Faktenbasis
3. Für jede Abstimmung gilt, dass erst die Abstimmenden über die Fakten informiert werden müssen (z.B. Kosten und Leistungsfähigkeit des Projekts), damit sie sich danach eine Meinung darüber bilden können, wie sie das Projekt bewerten wollen. Werden aber die Fakten (wie in der „Informations“Broschüre des Staatsministeriums zur Volksabstimmung) vor der Abstimmung als gegensätzliche Meinungen präsentiert, ist die Abstimmung nicht sachgemäß. (Man kann nicht abstimmen: Bist du für einen Bahnhof für 4,5 Mrd. oder gegen einen Bahnhof für 10 Mrd.? – dann wird es zu einer Abstimmung, wem man mehr glaubt, statt zu einer über das Projekt.)
Bei der Abstimmung wurde das Quorum nicht erreicht
4. Damit eine Volksabstimmung in Baden-Württemberg gültig ist, muss eine der beiden Seiten (die Ja-Stimmen oder die Nein-Stimmen) 30 Prozent der Stimmberechtigten entsprechen – das hat aber keine der beiden Seiten erreicht. Die Abstimmung war deshalb einfach nur gescheitert und nach Mitteilung der Landes-Abstimmungsleiterin damit der Rechtszustand von vor der Abstimmung unverändert gültig. Die Landesregierung darf sich gar nicht an diese Abstimmung binden.
Eine Volksabstimmung bindet nur die Regierung, nicht das Volk
5. Das Volk ist der Souverän und bleibt grundsätzlich in seinem Wollen und Handeln frei. Das Gleiche gilt für die Parteien, die die Willensbildung des Souveräns organisieren sollen – sonst müssten nach jeder Wahl die unterlegenen Parteien die Positionen der (von der Mehrheit gewählten) Regierung vertreten.
Keine Abstimmung befreit die Regierung von der Verantwortung
6. Ganz gleich, wie groß die Mehrheit ist, die sich für eine Sache ausgesprochen hat – eine Regierung hat immer nach dem obersten Grundsatz zu verfahren, „Schaden vom Volk abzuwenden“. Wenn solcher Schaden durch eine Abstimmung droht – sei es, weil die Abstimmung unter falschen Voraussetzungen stattgefunden hat, sei es, weil sich die Voraussetzungen mittlerweile geändert haben – muss eine Regierung die Abstimmung zur Disposition stellen.
Keine Abstimmung befreit die Menschen von der Verantwortung
7. Ganz gleich, wie groß die Mehrheit ist, die sich für eine Sache ausgesprochen hat – jeder Bürger muss weiterhin seine persönliche ethische Entscheidung treffen, ob er diese Sache unterstützen kann oder dagegen arbeiten muss.
Keine Abstimmung gilt für alle Ewigkeit
8. Jede, wirklich jede Abstimmung auf der ganzen Welt kann und muss korrigiert werden, wenn man Schwächen, Fehler, Änderungen gegenüber der Ausgangssituation feststellt oder einfach eine neue Bewertung vornimmt. Wer behauptet, einen Beschluss umsetzen zu müssen, komme, was da wolle, der handelt verantwortungslos und schadet der Bevölkerung, die Anspruch auf ein Regierungshandeln hat, das sich mit Verstand und ethischem Kompass an der jeweiligen Realität orientiert.
Ergebnis der Volksabstimmung hat sein Verfallsdatum längst erreicht
Deshalb: Werben Sie für einen Umstieg auf die Modernisierung des Kopfbahnhofs (www.umstieg-21.de), werben Sie für unsere Petition an die Bahn-Führung (https://weact.campact.de/petitions/umstieg21) – das Ergebnis der Volksabstimmung hat sein Verfallsdatum längst erreicht.