„Asylrecht wird ausgehöhlt“ – Politisch motivierte Eilentscheidung gegen Alassa M.

Der Bundestag debattierte am Freitag, 18. Januar 2019 über die weitere Aushöhlung des Asylrechts in Deutschland. In der namentlichen Abstimmung erklärten 509 Abgeordnete von CDU, CSU, SPD und AfD die Staaten Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien zu sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ für Asylsuchende. 138 Abgeordnete der Grünen und der Linkspartei stimmten dagegen. Vier Abgeordnete enthielten sich.

Von der Internetseite Rote Fahne News

Verkürztes Asylverfahren

Konkret heißt das für Asylsuchende aus den angeblich „sicheren Herkunftsstaaten“, dass sie höchstens ein verkürztes Asylverfahren erhalten. Sie müssen nachweisen, warum die angebliche Sicherheit für sie nicht zutrifft. Sonst können sie schnell wieder abgeschoben werden. Denn nach der offiziellen Definition der Bundesregierung aus dem Jahre 1993 sind das „Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung, noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.“ (…)

Link zum ganzen Artikel von Rote Fahne News:

https://www.rf-news.de/2019/kw03/bundestag-verschaerft-weitere-asylgesetze

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„Europa ignoriert mögliches Krebsrisiko von 5 G“ – Link zum Artikel des „Tagesspiegel am Sonntag“

Die Technologie für den Mobilfunk steht im Verdacht, die Gesundheit zu schädigen. Aber die Regierungen fördern den Ausbau unbeirrt.

Informationen des Tagesspiegel am Sonntag

Elektromagnetische Hochfrequenzstrahlung

Der geplante europaweite Ausbau des Mobilfunknetzes der fünften Generation (5G) birgt große ökonomische und technische Risiken und stößt bei der Bevölkerung in einigen EU-Ländern auf erheblichen Widerstand. Das berichtet das Journalistenteam Investigate Europe im Tagesspiegel am Sonntag. Demnach ist es unsicher, ob sich die auf rund 500 Milliarden Euro geschätzten Investitionen jemals rentieren werden. Zudem deutet eine wachsende Zahl wissenschaftlicher Studien darauf hin, dass die für den Mobilfunk genutzte elektromagnetische Hochfrequenzstrahlung die menschliche Gesundheit schädigen kann, und etwa Krebs erzeugt oder den männlichen Samen schädigt. (…)

Link zum ganzen Artikel „Europa ignoriert mögliches Krebsrisiko von 5 G“:

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/elektrosmog-europa-ignoriert-moegliches-krebsrisiko-von-5g/23855700.html

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„Gegenentwurf zur industriellen Landwirtschaft“ – Film über die „Solidarische Landwirtschaft Schwäbisch Hall“

Immer mehr Menschen legen Wert auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln. Ein Gegenentwurf zur industriellen Landwirtschaft sind SoLawis. Eine solche „Solidarische Landwirtschaft“ haben wir in der Nähe von Schwäbisch Hall besucht. Wer hier sein Gemüse holt ist mehr als nur Konsument. Viele der Menschen hier packen auch beim Anbau und der Ernte kräftig mit an.

Von Cornelius Braitmaier, Filmemacher aus Kirchberg/Jagst

Bunte Gemeinschaft

Doch was ist das genau und wie funktioniert diese Solawi? Wir waren im Oktober 2018 dabei, als Wurzelgemüse geerntet wurde und konnten eine junge Gärtnerfamilie, ihr faszinierendes Konzept und eine bunte Gemeinschaft kennenlernen. Daraus ist ein Film entstanden.

Link zum Film:

https://www.youtube.com/watch?v=HKeb8J09zMA&t=3s

Homepage der Solawi Schwäbisch Hall: https://solawi-hall.de/

Modus5-TV – endlich gute Nachrichten.

An diesem Film waren beteiligt:

Buch, Kamera, Schnitt, Sprecher:
CORNELIUS BRAITMAIER

Redaktion, Gesang, Rezept der Erntesuppe:
SYLVIA REICH

Gitarre:
NORBERT HOELSCHER

Gute Nachrichten verbreiten

In diesen Beitrag haben wir Energie investiert, um gute Nachrichten zu verbreiten:
Redaktion, Recherche und Vorgespräche, Dreharbeiten, Videoschnitt, Sprachaufnahmen und Nachvertonung: 125 Stunden.
Fahrkilometer mit dem PKW: 510 km.

Um weiterhin gute Nachrichten machen zu können freuen wir und über Ihre Unterstützung, z. B. in Form einer finanziellen Spende:

Konto: Modus5-TV – IBAN DE06 5001 0517 5426 6753 69
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CBra-Film Medienproduktion & Medienagentur
Baron-Kurt-Str. 34
D 74592 Kirchberg an der Jagst
Telefon:    +49 (0) 7954-921 1604
Mobil: +49 (0) 171-576 95 51
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Internet: www.cbra-film.de
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„Der Bild-Zeitung geht es um politische Agitation“ – Persönliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland Meister zu einem Artikel vom 4. Januar 2019

Eine persönliche Stellungnahme hat Rechtsanwalt Roland Meister zur Bild-Berichterstattung vom 4. April 2019 zum Asylfall Alassa M. geschrieben. Er vertritt den Mann aus Kamerun juristisch. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die Stellungnahme in voller Länge.

Persönliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland Meister

Rufmord

Als Rechtsanwalt von Alassa M. protestiere ich gegen meine Diskreditierung und Verleumdung in diesem Artikel. Im Artikel wird behauptet, ich würde „Geschäftemacherei betreiben, die das Schicksal der Flüchtlinge ausnutzt – finanziell und politisch!“ Das ist infamer Rufmord.

1. Ich praktiziere seit 1980 als Rechtsanwalt in einer der im Asyl- und Ausländerrecht angesehenen Kanzleien Deutschlands. Ich vertrete Alassa M. wie viele andere Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende, weil diese in Deutschland auch von kompetenten Anwälten in Deutschland vertreten werden müssen, wenn sie ihre sowieso sehr beschnittenen Rechte wahrnehmen wollen.

Das erfolgt unter großem Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei, denn komplexe Fälle wie die von Alassa M. rechnen sich unter finanziellen Gesichtspunkten nicht, wenn man sie gründlich bearbeitet. Alle Gelder für die Verfahren von Alassa wurden durch die Menschen der Flüchtlingssolidarität aufgebracht. Keinen Cent davon hat bislang der Staat bezahlt. Es zeugt von Unkenntnis oder Böswilligkeit, wenn generell behauptet wird, dass der Staat Flüchtlingen „einen Anwalt bezahlt …, wenn er selbst kein Geld hat“.

Ich streite mit meinem Mandanten strikt um seine Rechte und Freiheiten, die ihm in Deutschland zustehen; mit „politischer Agitation“ – wie die BILD behauptet – hat das nicht das Geringste zu tun.

2. BILD behauptet, mein Mandant sei illegal nach Deutschland gereist und hätte sich strafbar gemacht, weil eine „Einreisesperre bestanden“ hätte. Dabei ergibt sich aus dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 14.03.2018, dass das am 21.12.2018 nicht mehr der Fall war. Das darin ausgesprochene Einreise- und Aufenthaltsverbot beruhte auf § 11 Abs. 1 AufenthG. Dessen Wirkung war auf sechs Monate befristet. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen.

3. Mein Mandant konnte rechtmäßig in Übereinstimmung u. a. mit der Genfer Flüchtlingskonvention nach seinem sechsmonatigen Aufenthalt in Italien wieder nach Deutschland einreisen, um in Deutschland einen neuen Asylantrag zu stellen. Ein Kernstück der Genfer Flüchtlingskonvention ist das sogenannte Non-Refoulement-Gebot des Art. 33 Absatz 1 Genfer Flüchtlingskonvention. (Verbot der Ausweisung und Zurückweisung). Es untersagt den Vertragsstaaten, zu denen Deutschland gehört, ausdrücklich, einen Flüchtling in einen Staat aus- oder zurückzuweisen, in dem „sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.“

Als in einem ähnlich gelagerten Fall die deutsche Regierung einen Flüchtling, der aus Italien kommend, einen erneuten Asylantrag stellte, sofort wieder ohne weitere Prüfung abschieben wollte, kam der Europäische Gerichtshof (EUGH) zum Ergebnis, dass dies rechtswidrig und willkürlich ist und eine neue Prüfung des Asylantrages erforderlich ist. (Urteil des EUGH vom 25.01.2018 – Aktenzeichen C-360/16)

Die Ausreise aus Italien und die Einreise nach Deutschland entspricht auch dem Dublin III-Abkommen. Denn in Italien existiert faktisch kein Asylrecht mehr und es bestehen systemimmanente Mängel im Asylverfahren. Anerkannte internationale Organisationen wie der Danish Refugee Council (DRC) oder die Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) stellen in einem aktuellen Monitoring-Bericht fest, dass die Bedingungen für Flüchtlinge in Italien untragbar sind, insbesondere auch nach den jüngsten Verschärfungen durch das Salvini-Gesetz, das Anfang Dezember 2018 im italienischen Parlament verabschiedet wurde. Dies gilt insbesondere für traumatisierte Flüchtlinge wie Alassa M. Er wurde in Libyen massiv gefoltert und sein zweijähriges Kind ist im Mittelmeer ertrunken.

4. Der Asylantrag von Alassa M. ist auch nicht aussichtslos, sondern begründet! Mein Mandant musste aus Kamerun fliehen. In Kamerun existieren keine demokratischen Rechte und Freiheiten, sondern Willkür, staatliche Repression und massive Korruption. Im Demo­kratie­index der Zeitschrift The Economist belegt Kamerun Platz 140 von 167 Ländern. Das Bistum Limburg schreibt am 29.11.2018 an die Bundesregierung: „Machen wir uns nichts vor, wir sind im Krieg. Jeden Tag gibt es Schusswechsel und täglich sterben mehr Menschen“, erzählt ein Priester aus Kamerun, der im Bistum Limburg zu Gast ist. Seine Aussage steht beispielhaft für die derzeitige Situation in Kamerun, heißt es einem Brief der Diözeseversammlung des Bistums Limburg an Bundeskanzlerin Angela Merkel.“ Im letzten Länderbericht von amnesty international 2017/2018 heißt es u. a.: „Soweit bekannt, sind die kamerunischen Behörden den Vorwürfen über Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und andere Misshandlungen nicht nachgegangen und haben auch keine Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Vorfälle oder zur strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung der Täter ergriffen. … Menschenrechtsverteidiger, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Journalisten, Gewerkschafter, Rechtsbeistände und Lehrer wurden 2017 weiterhin eingeschüchtert, schikaniert und bedroht….“

5. Alassa und seine Familie mussten u. a. deshalb fliehen, weil er sich weigerte, sich von seiner christlichen Ehefrau scheiden zulassen. Sie waren deshalb systematischer vom Staat ausgehender Willkür und Gewalt ausgesetzt.

Auf der Flucht war er ein Jahr in einem der mit faktischer Duldung der EU in Libyen bestehenden Folterzentren inhaftiert. Dort wurde er massiv misshandelt, auch weil er sich mit anderen Flüchtlingen nicht einfach willenlos der Repression und dem staatlichen Terror beugte. Genau solche Menschen sollen durch das Asylrecht und mit der nach dem Hitlerfaschismus erreichten internationalen Konventionen zum Schutz von Flüchtlingen und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt werden.

6. Es trifft zu, dass ich Herrn Alassa M. in der Klage gegen die Landesregierung Baden-Württembergs vertrete. Dieser Polizeieinsatz war eindeutig rechts- und verfassungswidrig. Er war weder durch das Polizeirecht gedeckt, noch lag ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor. Aus Juristenkreisen wurden Alassa M. und unser Büro dafür gewürdigt, dass diese Klage erhoben wurde, da sehr verbreitet das Vorgehen der Landesregierung in Baden-Württemberg und ihrer Polizei als grob unverhältnismäßig, willkürlich und rassistisch motiviert angesehen wird. Dieser Kern des politischen Handelns von Herrn Alassa M. wird von der BILD-Zeitung geflissentlich verfälscht in irgendeine Klage gegen „sogar Polizisten“.

7. Er wurde von der Polizei am 20.06.2018 bei seiner Abschiebung ohne jeden Grund brutal behandelt, zu Boden geworfen, misshandelnd gefesselt usw. Wenn die BILD-Zeitung es skandalisieren will, dass bei rechtswidrigen Taten „sogar Polizisten“ oder ihre Dienstherren verklagt werden, dann liegt es nur daran, dass es der Bild-Zeitung eben nicht um Recht und Gesetz, sondern selbst um „politische Agitation“ geht.

8. Im Bild-Artikel darf Reiner Wendt, Chef der Polizeigewerkschaft und selbst durch langjährige unrechtmäßige Bezüge aus der Staatskasse berüchtigt, auch noch zu offenem Rechtsbruch aufrufen, wenn er fordert, dass Menschen wie Alassa M. „sofort hinter Gitter“ gehören.

9. Ich werde gegen die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte und unsäglicher Angriffe auf die demokratische Flüchtlingssolidarität und Öffentlichkeit umgehend rechtliche Schritte gegen die Bild-Zeitung ergreifen.

10. Als Rechtsanwalt bin ich ein Organ der Rechtspflege. Ich lasse mir nicht unterstellen, dass ich an illegalen Aktivitäten beteiligt wäre, wenn ich meinem Auftrag gemäß einen Beitrag dazu leiste, dass demokratische Rechte und Freiheiten erhalten bleiben.

Roland Meister

Anwaltsbüro
Meister & Partner
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„Die dunklen Seiten der Digitalisierung“ – Leserbrief über Mobilfunk von Beate Braun aus Michelbach/Bilz

Einen Leserbrief zur Diskussion um die von der Telekom gewünschte Aufrüstung mit Mobilfunk in Michelbach/Bilz hat Beate Braun geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Leserbrief von Beate Braun, Michelbach/Bilz

Schädlich für die Gesundheit

Klimaerwärmung ist in aller Munde, krankmachender Feinstaub ebenso. Verbote werden ausgesprochen. Da wo es unseren Politikerinnen und Politikern in den Kram passt, zeigen sie sich scheinbar empathisch. Ganz anders bei ihrer Fixierung auf die Digitalisierung, die sie uns als alternativlos und Heil bringend verkauft wollen; ohne Digitalisierung kein Überleben. Wohlweislich verschweigen sie uns die dunklen Seiten dieser Technologie. Sie verschweigen die nachweislich fatalen Auswirkungen auf unsere körperliche und seelische Gesundheit, sie verschweigen die nachweislich katastrophalen Auswirkungen auf die Hirn- und Seelenentwicklung unserer Kinder und nicht zuletzt verschweigen sie, dass bereits heute der Energieverbrauch der Mobilfunktechnologie die gesamte regenerativ erzeugte Energie übersteigt – und verbieten die Glühbirne.

Druck der Obrigkeit standhalten

Sie kehren unter den Tisch, dass durch den großen Hitze- und CO2-Ausstoß der Superrechner, die wohlweislich in Polarnähe stehen, die Erderwärmung und Klimaveränderung rasant beschleunigt wird. Sie verschweigen, dass durch die Veränderung der elektrischen Ladung der Atmosphäre unser Klima verändert wird. Wes geistige Kinder sind diese Politikerinnen und Politiker? Haben sie den Verstand verloren? Vielleicht. Vielleicht sind sie aber auch einfach nur machtgeil, selbstverliebt, ignorant und größenwahnsinnig? Der Turmbau zu Babel ging schief. Doch an der Basis gibt es Hoffnung: Nicht alle stürzen sich mit den Leitlemmingen kopflos ins Verderben. In den Michelbacher Gemeinderat ist Bewegung gekommen. Solide Argumente gegen die lebensfeindliche Technologie Mobilfunk sind angekommen. Bleibt zu wünschen, dass Bürgermeister und Gemeinderat dem enormen Druck der Obrigkeit standhalten und als Unbeugsame ihren eigenen verantwortungsbewussten Weg gehen.

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„Angriff auf die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung“ – Freundeskreis Alassa: Juristische Maßnahmen nach Artikel der BILD-Zeitung

In ihrer Ausgabe vom 5. Januar 2019 verleumdet, bedroht und hetzt die BILD-Zeitung in ihrer Titelgeschichte gegen den bundesweit bekannt gewordenen demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa M., seine Unterstützer und damit die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung.

Von Adelheid Gruber, Freundeskreis Alassa

Juristisch vorgehen

Der Bild-Artikel verleumdet Alassa M. als Kriminellen, den Freundeskreis Alassa sowie die inzwischen 20.840 Unterstützer des Ellwangen-Appells als Linksaktivisten und seinen engagierten Rechtsanwalt als Geschäftemacher. Dies mit ehrabschneidenden und wahrheitswidrigen Behauptungen und irreführenden ultrareaktionären Kommentaren. Der Artikel verletzt die Persönlichkeitsrechte von Alassa M. und bedroht seinen Leib und sein Leben, wenn sein Foto in Großaufnahme sowie seine Flüchtlingsunterkunft abgebildet sind. Dagegen wird der Freundeskreis auch juristisch vorgehen.

Mehrere Lügen auf einmal werden von Bild verbreitet:

1. Die Einreisesperre nach Deutschland nach der Abschiebung am 20. Juni 2018 ist am 20. Dezember 2018 nach sechs Monaten abgelaufen. Nach diesen sechs Monaten hat Alassa M. das Recht, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Dieses demokratische Recht hat er wahrgenommen. Wird jetzt das Wahrnehmen von demokratischen Rechten zu Straftaten erklärt?

2. Der erste Asylantrag wurde nicht abgelehnt, sondern gar nicht von Deutschland geprüft, weil es sich für nicht zuständig hält nach dem Dublin-III-Abkommen. In Italien verschärft sich durch die so genannten Salvini-Gesetze die bereits schlechte Lage der Flüchtlinge, die dort obdachlos und rechtlos sind.

3. Bereits am 30. Dezember 2018 verleumdet die BILD-Zeitung ehrabschneidend und wahrheitswidrig den solidarischen, friedlichen Widerstand der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines togolesischen Flüchtlings als „Randale“. Es war tatsächlich ein völlig gewaltfreier Protest.

4. Der nächtliche Einsatz von über 500 Polizisten in Kampfmontur und mit Hunden am 3. Mai 2018 war in Wirklichkeit ein brutaler Polizeiüberfall mit Eintreten von unverschlossenen Türen, mehreren verletzten und retraumatisierten Flüchtlingen. Dieser war rechtswidrig. Deshalb klagt Alassa M. gegen das Land Baden-Württemberg. Auch das ist sein demokratisches Recht.

5. Die von Alassa M. mit organisierte Pressekonferenz, zu der auch die BILD-Zeitung eingeladen war, und Demonstration am 9. Mai 2018 in Ellwangen unter dem Motto „Viel wurde über uns geredet – jetzt reden wir!“ wird als „Tumult“ diffamiert. Tatsächlich war es eine strikt sachbezogene, informative, aber auch durchaus selbstbewusste Aktivität, die bundesweite positive Resonanz bekam.

Der BILD-Artikel verbreitet eine regelrechte Pogromstimmung gegen die fortschrittliche Flüchtlingspolitik, die die Selbstorganisation der Flüchtlinge für ihre demokratischen Rechte und deren Unterstützung durch die demokratische Bewegung in Deutschland fördert. Das ist Teil der aktuell neu betriebenen Verschärfungen der Bundesregierung im Abschieberecht.

Unterlassungsklage

Der Freundeskreis wird rechtliche Schritte im Sinne einer Unterlassungsklage einleiten und steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Kontakt zum Freundeskreis Alassa:

Adelheid Gruber, Telefon 0177-3898815

Kontakt zum Rechtsanwalt:

Kanzlei Meister und Partner,

Telefon 0209/ 3597670

Mobil 0172-2107579

E-Mail: RAeMeisterpp@t-online.de

Über beide Kontaktadressen kann auch ein direkter Kontakt zu Alassa M. hergestellt werden.

Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Meister und Partner vom 5. Januar 2019:

Meister & Partner; Roland Meister, Frank Stierlin, Frank Jasenski , Peter Weispfenning
Rechtsanwälte; Industriestraße 31, 45899 Gelsenkirchen

Telefon: 0209/3597670

Fax: 0209/3597679

E-Mail: RAeMeisterpp@t-online.de

Information für Presse und Öffentlichkeit

Zum Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2

Unsere Kanzlei protestiert mit Nachdruck gegen die falsche, reißerische und aufhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2, sowie auf www.bild.de.

BILD hat seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt, dass seine Berichterstattung mit seriösem Journalismus wenig zu tun hat. Mit diesem Artikel wird jedoch eindeutig eine rote Linie überschritten und in unverantwortlicher Weise eine regelrechte Pogromstimmung geschürt.

– Es wird behauptet, der Asylantrag unseres Mandanten in Deutschland sei abgelehnt worden „wie 99 Prozent aller Asylanträge aus Kamerun“. Tatsache ist: Die deutschen Behörden haben den Asylantrag überhaupt nicht geprüft, sondern sich nach dem Dublin-III-Abkommen für unzuständig erklärt und unseren Mandanten deshalb nach Italien abgeschoben.

– Es wird behauptet, unser Mandant sei „entgegen einem bestehenden Einreiseverbot“ wieder eingereist und habe sich damit strafbar gemacht. Tatsache ist: sein Einreiseverbot war auf sechs Monate befristet. Diese Frist war zum Zeitpunkt seiner Wiedereinreise abgelaufen.

– Unser Mandant wird willkürlich zum kriminellen Gewalttäter und Rädelsführer eines „Aufstands gegen die Polizei“ gestempelt. Tatsache ist, dass es am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines Flüchtlings in der LEA Ellwangen eine friedliche spontane Protestaktion gab, die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt war und bei der keinerlei aktiver Widerstand geleistet wurde. Tatsache ist weiter, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Ellwangen als auch die Polizeidirektion Aalen in einer Pressemitteilung klargestellt haben, dass unser Mandant an den Vorkommnissen vom 30. April 2018 nicht beteiligt war und deshalb auch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4158140).

– Es wird behauptet, A. habe über unsere Kanzlei „die Polizisten“ verklagt, denen er sich in den Weg gestellt habe, als sie „Recht durchsetzen wollten“. Tatsache ist, dass unser Büro beim Verwaltungsgericht Stuttgart den Dienstherrn der Polizei, nämlich das Land Baden-Württemberg, verklagt hat, und zwar auf Feststellung, dass der Großeinsatz der Polizei in der LEA Ellwangen vom 3. Mai 2018 vom Polizeigesetz nicht gedeckt, völlig unverhältnismäßig und daher rechtswidrig war.

Wohl wissend, dass die rassistische und fremdenfeindliche Hetze in den sozialen Netzwerken ein unerträgliches Maß erreicht hat und – wie das Beispiel des Amokfahrers von Bottrop zeigt – sich einzelne bereits dazu berufen fühlen, Gewaltaufrufe gegen Flüchtlinge in die Tat umzusetzen, hat BILD nichts besseres zu tun, als den ultrareaktionären und offen faschistischen Urhebern durch solche reißerisch aufgemachten fake news auch noch Schützenhilfe zu leisten. Als Krönung des ganzen wird (mit Foto) die Flüchtlingsunterkunft in Karlsruhe gezeigt, in der sich unser Mandant jetzt aufhält. Müssen erst wieder Flüchtlingsheime brennen, bis die verantwortlichen BILD-Redakteure begreifen, welche Folgen das haben kann? Oder ist ihnen das sogar egal?

In seinem Kommentar schreckt ein Herr Hans-Jörg Vehlewald nicht davor zurück , – ganz im Stil der Entgleisung des Herrn Dobrindt vom Mai letzten Jahres – die anwaltliche Tätigkeit insgesamt und auch die über dreißigjährige Tätigkeit unserer Kanzlei zur Durchsetzung der in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkten Rechte von Geflüchteten als „Geschäftemacherei“ mit dem Schicksal von Flüchtlingen zu diffamieren. Während Regierung und Berliner Parteien immer weiter nach rechts rücken und nicht nur die Rechte der Geflüchteten sondern, wie z.B. in den neuen Polizeigesetzen, auch breiter Teile der Bevölkerung abbauen, fordern mehr und mehr Menschen eine demokratische und humanitäre Flüchtlingspolitik und den Erhalt und die Durchsetzung ihrer demokratischen Rechte und Freiheiten. Dazu dient unsere anwaltliche Tätigkeit.

Unser Mandant und unsere Kanzlei lassen sich diesen Hetzartikel nicht bieten. Wir werden dagegen die erforderlichen rechtlichen Schritte auf Unterlassung und Entschädigung einleiten sowie Strafanzeige erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Stierlin

– Rechtsanwalt –

Anwaltsbüro
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Internet: www.kanzleimeister.de

Persönliche Stellungnahme am 7. Januar 2019 im Internet von Alassa Mfouapon „Jetzt rede ich“:

 

Liebe UnterstützerInnen,

viel wurde in den letzten Tagen über Alassa Mfouapon geredet und geschrieben.

Hier ist seine persönliche Stellungnahme zu den Verleumdungen der BILD:

https://www.change.org/p/bundesamt-f%C3%BCr-migration-und-fl%C3%BCchtlinge-ellwangen-appell-holt-alassa-mfouapon-sofort-nach-deutschland-zur%C3%BCck/u/23848241?cs_tk=AeFdPr4pyEeLAZdYOFwARqS0lP2XTw_inN-f01OODg%3D%3D&utm_campaign=03fa80d4503d4461918774e6e4028070&utm_medium=email&utm_source=petition_update&utm_term=cs

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„Reges öffentliches Interesse an der Rückkehr von Alassa Mfouapon“ – 2019: Polarisierte Auseinandersetzung um die LEA Ellwangen austragen

Seit einigen Tagen ist Alassa Mfouapon wieder zurück in Deutschland. Er ist einer der Initiatoren der Flüchtlingsselbsthilfe „Jetzt reden wir!“ nach der diffamierenden Behandlung der Bewohner der LEA Ellwangen im Zusammenhang mit dem martialischen Polizeieinsatz am 3. Mai 2018.

Vom Freundeskreis Alassa

Ohne gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss

Inzwischen hat Alassa Mfouapon – von Italien aus – gegen diesen Polizeieinsatz geklagt. Zirka 500 Polizisten in Kampfmontur, mit Hunden hatten damals bei einem nächtlichen Einsatz unter anderem zirka 40 unverschlossene Türen eingetreten, traumatisierte Menschen aus dem Schlaf gerissen – und all das ohne einen unersetzlich notwendigen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss. Infolge der Flüchtlingsaktivitäten wurde Alassa Mfouapon bundesweit aufgrund von Medienberichterstattung, durch Veranstaltungen und Kongresse der Flüchtlingssolidarität usw. bekannt. „Als Dank für seinen engagierten Einsatz gegen Polizeiwillkür und für demokratische Rechte und Freiheiten wurde er dann selbst in einer Nacht- und Nebel-Aktion nach Italien abgeschoben.“, so Adelheid Gruber, eine der Sprecherinnen des „Freundeskreises Alassa“.

Petition gestartet

Diese Initiative hatte sich nach der Abschiebung gebildet, breite Öffentlichkeitsarbeit und eine Petition gestartet. Sie fand – für eine politisch derart exponierte Initiative – enormen Zuspruch mit inzwischen 20.774 UnterzeichnerInnen. Unter anderem unterschrieben Max Herre, Musiker; Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete; Prof. Jean Ziegler, Mitglied im beratenden Ausschuss des UN-Menschenrechtsrates; Konstantin Wecker, Musiker; Dieter Reicherter, Richter am Landgericht a.D.; Gabi Fechtner, Vorsitzende der MLPD; Lutz van Dijk, Schriftsteller; Thomas Nuding, Head of Mission der LIFELINE im Juni 2018.

Rechts- und verfassungswidrig

Am 21. Dezember 2018 ist Alassa Mfouapon nach Deutschland zurückgekehrt – empfangen von zirka 200 begeisterten UnterstützerInnen auf einer Solidaritätsfeier. Die Rückkehr von Alassa Mfouapon sorgt inzwischen für breites öffentliches Interesse und wird aufmerksam verfolgt – Innenministerium Baden-Württemberg und BAMF stellen sich allerdings tot – und waren nicht einmal bereit die Unterschriften entgegen zu nehmen. Dazu der Anwalt von Alassa Mfouapon, Roland Meister: „Die Landesregierung bringt es fertig über drei Monate zur Klage keinerlei Stellung zu nehmen. Das Polizeivorgehen am 3. Mai 2018 war rechts- und verfassungswidrig. Als Anwalt von Alassa Mfouapon weise ich außerdem darauf hin, dass seine Abschiebung am 20. Juni 2018 ebenfalls rechts- und verfassungswidrig war. Auch hierzu hat bisher weder die Landesregierung, noch die Bundesregierung über das BAMF Stellung genommen.“ Auf die aktuelle Berichterstattung über die Rückkehr von Alassa Mfouapon reagieren nun AfD, Pegida und Co.: Über die sozialen Medien und Kommentarfunktionen wird diffamiert und menschenverachtend gehetzt. Alassa Mfouapon wird als Straftäter verleumdet. Thomas Seitz, Bundestagsabgeordneter der AfD fordert gar in diesem Zusammenhang die Wiedereinführung der Todesstrafe. In engem Schulterschluss diffamiert BILD die völlig gewaltfreie Aktion der Flüchtlinge gegen die Abschiebung ihres Kollegen aus Togo am 30. April 2018 in übelster Manier als „Randale“.

Rassistische Volksverhetzung

Die AfD fordert die weitere Verschärfung der ohnehin bereits menschenverachtenden Flüchtlingspolitik der Bundesregierung aus dem Hause Seehofer, durch die bereits Zehntausende zu Tode gekommen sind. Die selbstbewusste Aktivität der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen erfüllt sie mit besonderem Hass. So hatte das fraktionslose AfD-Mitglied Gedeon in der Landtagsdebatte am 9. Mai 2018 unter dem Beifall der AfD geradezu rassistische Volksverhetzung betrieben: „Das war eine abgesprochene Zusammenrottung von Migranten.(…) Der Vorfall in Ellwangen steht genauso wie die Aktionen am 7. Juli 2017 beim G-20-Gipfel in Hamburg für den beginnenden Bürgerkrieg in diesem Land.“

Fortschrittliche Flüchtlingspolitik notwendig

Die Debatte zeigt deutlich: Der Kampf um den Polizeieinsatz in Ellwangen und die damit verbundene Auseinandersetzung – nicht zuletzt um das Asyl von Alassa Mfouapon und die Unterstützung seiner Klagen – werden auch 2019 ein wichtiger Brennpunkt fortschrittlicher Flüchtlingspolitik und des Einsatzes gegen die Rechtsentwicklung der Bundesregierung sowie faschistoide und faschistische Triebe aller Art bleiben.

Weitere Informationen und Kontakt:

Freundeskreis Alassa, Adelheid Gruber (Sprecherin)

E-Mail: freundeskreis-alassa@gmx.de

Weitere Informationen im Internet:

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/lea-ellwangen-kameruner-asylbewerber-ist-zurueck,lea-ellwangen-kameruner-asylbewerber-ist-zurueck-100.html

http://www.internationalistische-liste.de/?tag=alassa-mfouapon

https://www.rf-news.de/2018/kw51/alassa-mfouapon-ist-zurueck

Ellwangen-Appell unterschreiben:

https://www.change.org/p/bundesamt-f%C3%BCr-migration-und-fl%C3%BCchtlinge-ellwangen-appell-holt-alassa-mfouapon-sofort-nach-deutschland-zur%C3%BCck

 

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„Deutschland auf dem Weg zur Militärmacht“ – Vortrag in Schwäbisch Hall zum Thema „Kein Werben fürs Sterben“

Einen Vortrag zum Thema „Kein Werben fürs Sterben“ gibt es Donnerstag, 24. Januar 2019, um 19.30 Uhr im Club Alpha 60, Spitalmühlenstraße 13/2 in Schwäbisch Hall. Es spricht Thomas Haschke, Aktivist aus Stuttgart, Mitorganisator der Proteste gegen den Tag der Bundeswehr in Baden-Württemberg. Veranstalter sind die Deutsche Friedensgesellschaft, die VVN-BdA und der Club Alpha 60.

Vom Club Alpha 60, Schwäbisch Hall

Rekordwert beim Militärhaushalt

Deutschland ist auf dem Weg zur Militärmacht: Mehr Auslandseinsätze, mehr Geld für Rüstung, mehr Personal für die Bundeswehr. Der Militärhaushalt erreicht 2019 den Rekordwert von 43,2 Milliarden Euro.

Angebliche Sachzwänge

Damit stiegen die Militärausgaben gegenüber zu 2018 um stolze elf Prozent an – im Vergleich dazu stieg der Topf für Gesundheit um nur 0,4 Prozent. Die Bundesregierung versucht so schnell wie möglich den Verteidigungshaushalt auf 1,5 Prozent bzw. zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes anzuheben (was aktuell bei zwei Prozent rund 70 Milliarden Euro entspräche). Dies wird der Öffentlichkeit immer wieder verkauft als vermeintliche neue Gefahrenlagen in der Welt, mangelhafte Ausrüstung oder unüberwindbare Sachzwänge gegenüber der NATO und EU. Wohlgemerkt sind dies die Gremien, in denen vorher selbst die angeblichen Sachzwänge verabschiedet wurden.

Militärischer Beruf ist gewalttätig

Durch vielfältige und teure Werbemaßnahmen will die Armee neue RekrutInnen gewinnen. Es gibt kaum eine Ausbildungsmesse, bei der die Bundeswehr nicht einen der größten Stände hat, massenhaft verschandeln Werbeplakate die Landschaft und im Netz gibt es stundenlange Werbevideos und Webserien der Bundeswehr, die besonders auf Minderjährige abzielen. Doch all der Aufwand hilft der Bundeswehr nicht: trotz alledem fehlt es an Personal. Das liegt nicht nur daran, das der militärische Beruf unattraktiv und gewalttätig ist, sondern auch daran, dass der Bundeswehr bei ihren Auftritten immer wieder der Protest von antimilitaristischen Gruppen entgegen schlägt.

Zu Protesten anregen

Am Beispiel des Tages der Bundeswehr, der 2019 zum fünften Mal stattfindet, möchte der Referent die Maßnahmen der Bundeswehr kritisch beleuchten und zu Protesten anregen. Der Referent Thomas Haschke, Aktivist aus Stuttgart der Deutschen Friedensgesellschaft/Vereinigtte KriegsdienstgegnerInnen und Mitorganisator der Proteste gegen den Tag der Bundeswehr in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen im Internet und Kontakt:

https://www.dfg-vk.de/startseite

https://www.dfg-vk.de/unsere-themen/anti-militarisierung/tag-der-bundeswehr-wird-zum-protesttag-gegen-militaer

https://www.friedenskooperative.de/friedensforum/artikel/rekrutierungsoffensive-der-bundeswehr-und

http://www.clubalpha60.de/

https://tag-der-bundeswehr.de/tag-der-bundeswehr-am-15-juni-2019/

https://tag-der-bundeswehr.de/wp-content/themes/tdbw2018/images/Standorte_2019.pdf

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„Auch Erdkabel verursachen irreparable Schäden“ – Naturschutzverbände kritisieren 110-KV-Trassen Kupferzell-Rot am See

Die Naturschutzverbände im Landkreis Schwäbisch Hall kritisieren die 110-KV-Stromtrassen von Kupferzell nach Rot am See. „Auch Erdkabel verursachen irreparable Schäden“, schreibt das Umweltzentrum Schwäbisch Hall. Bei Talquerungen soll das „Spülbohrverfahren“ zum Einsatz kommen.

Von Martin Zorzi, Umweltzentrum Schwäbisch Hall

Abweichendes Ergebnis

Vor kurzem hat sich auch das kreisweite Umweltzentrum im Namen der angeschlossenen Naturschutz­ver­bände zur geplanten 110KV-Trasse geäußert. Es hat sich die aus ökologischer Sicht kritischen Abschnitte der einzelnen Korridore für Freileitungen und Erdkabel genauer angeschaut und kommt insbesondere bei den Erdkabeltrassen zu einem differenzierten, von den seitherigen meist kommunalen Stellungnahmen abweichenden Ergebnis.

Erdkabel besser als Freileitungen

Einigkeit mit den Kommunen besteht zunächst in der grundsätzlichen Forderung, dass Erdkabel den Freileitungen vorzuziehen sind. Letztere halten die Naturschützer aufgrund der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der großen Kollisionsgefahr für viele seltene, im Planbereich vorkommende Vogelarten für nicht vertretbar. Allerdings führe auch das Erdkabel für manche Trassenabschnitte zu einem massiven, nicht akzeptablen Eingriff. Dies gälte als erstes für naturnahe Wälder auf der Ebene.

Spülbohrverfahren anwenden

Anders als von der NetzeBW behauptet, lässt sich nach Auffassung des Umweltzentrums die Verlegung nicht auf den schmalen Waldwegen bewerkstelligen, die besonders wertvollen Innensäume müssten dem Aushub und den Fahrtrassen weichen. Die Naturschützer lehnen deswegen eine Trassenführung durch diese Wälder ab. Noch problematischer ist in deren Augen die Querung der Täler. Nahezu alle vorgeschlagenen Korridore lägen in Bereichen, die gespickt sind mit seltenen Waldbiotopen, Magerrasen, Blumenwiesen und Hecken. Viele dieser Biotope seien Lebensräume von geschützten und gefährdeten Arten. Weil eine Kabelverlegung im Steilhang in der Regel mehr Fläche in Anspruch nimmt als in der Ebene, drohen hier laut den Erfahrungen des Umweltzentrums enorme, nicht heilbare Schäden. Deswegen fordert es, dass derart hochwertige Trassenabschnitte mithilfe des Spülbohrverfahrens unterquert werden. Die Technik habe man bei einer anderen 110-KV-Leitung nahe Gosheim am Großen Heuberg bereits mit Erfolg praktiziert.

UZ lehnt alle drei nördlichen Trassen ab

Beim Vergleich der verschiedenen Erdkabel-Korridore untereinander bemängelt das Umweltzentrum zahlreiche Widersprüchlichkeiten in den Unterlagen des Raumordnungsverfahrens. Es lehnt alle drei nördlichen Trassen (E0 – E3) aus den oben angeführten Gründen mit Entschiedenheit ab. Zum Beispiel sei eine Querung des äußert sensiblen Brettachtales undenkbar. Dem vom Regierungspräsidium ins Spiel gebrachten Korridor E4, der bei Diembot die Jagst quert, bescheinigen sie eine bessere Umweltverträglichkeit, allerdings nur unter der Annahme, dass auch dort die wertvollen Biotopflächen entweder umgangen oder bohrgespült werden.

Südosttrasse

Deutliche Kritik äußert das Umweltzentrum an der Tatsache, dass die von seiner Seite schon 2016 ins Spiel gebrachte Südosttrasse nicht in derselben Weise wie die anderen Korridore geprüft wurde, obwohl diese bis auf den Jagsttalabschnitt bei Bölgental das geringste Konfliktpotential aufweist. Die NetzeBW argumentiere dort noch mit dem Argument, dass eine Querung wegen des geplanten Rohstoffabbaus nicht möglich sei. Inzwischen seien die Grenzen des Steinbruchs jedoch soweit von Bölgental abgerückt, dass dort ohne spürbare Beeinträchtigung von Einwohnern und Steinbruchbetrieb gequert werden könne. Allerdings müssten auch dort die wertvollen Biotope des Naturschutzgebiets mittels Spülbohrung passiert werden.

Hochtemperaturseile, Speicher, Power-to-Gas-Anlagen

Am liebsten wäre den Naturschützern jedoch eine Lösung, die völlig auf den Leitungsneubau verzichtet – und zwar durch technische Aufrüstung des bestehenden Mittelspannungsnetzes u. a. mit Hochtemperaturseilen, Installation von Speichern und Bau von Power-to-Gas-Anlagen, wodurch sich ihrer Meinung nach die in der jetzigen Weise geplante Ableitung des Stromes erübrigen würde.

Weitere Informationen und Kontakt:

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch Hall e.V., Vereinigung und gemeinsame Geschäftsstelle der Naturschutzverbände im Landkreis Schwäbisch Hall, Gelbinger Gasse 85, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791/55967

Fax: 9540780

E-Mail: umweltzentrumSHA@web.de

Internet: www.umweltzentrum-schwaebisch-hall.de

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