„Warum gibt es in Deutschland nicht das vernünftige Tempolimit?“ – Frage auf abgeordnetenwatch.de an die Bundestagsabgeordnete Annette Sawade (SPD)

Eine Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur hat Alex Kretschmar am 26. November 2014 auf der Internetseite abgeordnetenwatch.de an die Bundestagsabgeordnete Annette Sawade (SPD) aus dem Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe geschickt. Die SPD-Abgeordnete hat die Frage bis heute (14. Dezember 2014) nicht beantwortet. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die Frage in voller Länge.

Frage von Alex Kretschmar auf der Internetseite abgeordnetenwatch.de

Sehr geehrte Frau Sawade,

auf Fahrten mit dem PKW auf den deutschen Autobahnen fühle ich mich zum Teil stark verunsichert, vor allem auf Teilstrecken ohne Tempolimit. Autofahrer halten den Mindestabstand nicht mehr ein und drängeln sehr stark, auch mit Aufblendlicht. Fahrspurwechsel erfolgen oft mit extrem geringem Abstand zu benachbarten PKW. Es entsteht ein Bild absoluter Anarchie mit sehr oft zu beobachtenden gefährlichen Situationen. Als umsichtiger Autofahrer fühlt man sich nicht mehr wohl auf diesen Raserstrecken.

Das Gegenteil empfinde ich in der Schweiz oder den Niederlanden, warum? Ich vermute, das Tempolimit lässt hitzige Autofahrer abkühlen. Abstände sind größer, es wird mehr geblinkt, es herrscht anständiger Verkehr.

Warum gibt es in Deutschland nicht das vernünftige Tempolimit?

Haben Sie in der Bundespolitik im Ausschuss Verkehr nicht Einfluss auf dieses, auch umweltpolitisch, sehr wichtige Thema? Sie arbeiten im Ausschuss Verkehr, wird hier nicht auch ein generelles Tempolimit diskutiert?

Warum beugen sich die Politiker der starken Autoindustrie?

Wie ist der generelle Tenor zu einem Tempolimit? Wie kann ich mich als Bürger dafür einsetzen?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Alex Kretschmar

Link zur Frage auf abgeordnetenwatch.de:

http://www.abgeordnetenwatch.de/annette_sawade-778-78435.html

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„Genpflanzen-Kompromiss: Besser als nichts und Ohrfeige für die Bundesregierung“ – Kommentar des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Zum Kompromiss zwischen den EU-Regierungen und dem Europaparlament zur Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie für gentechnisch veränderte Pflanzen gibt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Erklärung ab. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht diese Erklärung in voller Länge.

Vom Bundestagsbüro des Abgeordneten Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen)

Lobbydiktierter Entwurf der Richtlinie

Der Kompromiss behebt immerhin die allerschlimmsten Mängel des lobbydiktierten Entwurfs der EU-Regierungen vom Juni. Wäre es nach dem Willen der Bundesregierung gegangen, wären Verhandlungen mit Monsanto und Konsorten weiterhin Pflicht, Maßnahmen zum Schutz gegen gentechnische Verunreinigungen dagegen rein freiwillig. Zum Glück ist die Bundesregierung in diesem Punkt mit ihrer gentechnikfreundlichen Strategie gescheitert.

Verhalten der Bundesregierung ist „skandalös“

Dass die Bundesregierung in den Verhandlungen die richtigen und wichtigen Verbesserungsvorschläge der Europaabgeordneten blockiert hat, geltendes deutsches Recht wie strengere Haftungsregelungen und andere Schutzvorgaben auch EU-weit einzuführen, ist schlicht skandalös. Noch schlimmer: Merkel, Schmidt und Hendricks haben mit ihrem Widerstand gegen die Forderung des Parlaments, die neuen Verbote auf das EU-Umweltrecht zu stützen, dafür gesorgt, dass sie über Freihandelsabkommen wie CETA oder TTIP noch einfacher ausgehebelt werden können.

Europaweite Anbauzulassungen verhindern

Mit ihrer sturen Haltung hat die Bundesregierung leider verhindert, aus dem schlechten Lobby-Plan der damaligen EU-Kommission noch ein wirklich gutes Werkzeug im Kampf für die Gentechnikfreiheit zu machen. Wer Gentechnikfreiheit dauerhaft und ernsthaft sichern will, muss europaweite Anbauzulassungen verhindern.

Brüsseler Hinterzimmerdiplomaten

Merkel, Schmidt und Hendricks können sich jetzt nicht länger hinter Brüsseler Hinterzimmerdiplomaten verstecken und müssen Farbe bekennen, wie sie auf der Grundlage des Brüsseler Kompromisses den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft in Deutschland sichern wollen. Acht gentechnisch veränderte Maislinien sind derzeit im Zulassungsverfahren. Keine davon wollen wir in Zukunft auf Deutschlands Äckern sehen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

 

 

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„Keine Zustimmung zum nächsten energiepolitischen Desaster“ –  Stellungnahme von Frank Bräuninger zu Windenergiestandorten im Gebiet Brettach/Jagst

Eine Stellungnahme zum Thema „5a Teilflächennutzungsplan Windenergie Brettach/Jagst“ hat der Kirchberger Stadtrat Frank Bräuninger in der jüngsten Sitzung des Kirchberger Gemeinderats vorgetragen. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die Stellungnahme des UWV-Stadtrats in voller Länge.

Von Frank Bräuninger, Kirchberg/Jagst-Lendsiedel

Zunächst möchte ich ein paar Gedanken zur Energiepolitik und zu den mir bekannten Planungen abgeben:

Ich werde nicht die Verfehlungen der Landes- bzw. Bundesregierung unterstützen, hier die Verantwortung für den  Ausbau der erneuerbaren Energien auf Kommunen und Landkreise abzuwälzen, ohne dabei zentrale Regelungen zu treffen, wie beispielsweise faktenbasierte Siedlungsabstände, Rückbauvorschriften oder die Mengendefinition von substantiell. Bayern hat aktuell die 10H-Regelung zum Schutz seiner Bürger beschlossen. In Baden-Württemberg dürfen die Windenergieanlagen auf 700 Meter an Wohngebiete heranrücken, sofern keine anderen immissionsschutzrechtlichen Parameter dagegensprechen. Haben die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg nicht dieselbe Fürsorge verdient wie in Bayern?

Planung lässt wichtige Aspekte außer acht

Weiterhin läuft parallel zur Ausweisung der Konzentrationsflächen auf kommunaler Ebene auch die Teilfortschreibung Windkraft des Regionalplans durch den Regionalverband Heilbronn-Franken. Sowohl die Kommunen als auch die Regionalverbände haben den Auftrag substantiell Raum auszuweisen. Was dabei herauskommt, lässt sich an den aktuellen Ständen der Pläne erkennen. Hier ergeben sich deutliche Flächenunterschiede. Aus meiner Sicht spiegeln sich in den Planungen des Regionalverbandes deutlich die langjährigen raumplanerischen Erfahrungen. Demgegenüber stehen kommunale Planungen, die sich bisher an der Regionalplanung orientiert haben. Die aktuelle Teilfortschreibung des Regionalverbandes schafft hier in Kirchberg-Lendsiedel ein Vorranggebiet, das substantiell genug Raum bietet, aber folgende weiteren Aspekte nicht außer acht läßt:

– Erhaltung gesunder Lebens- und Umweltbedingungen
– Gliederung der Siedlungsstruktur
– Naturschutz und Landschaftspflege (Zugvögelkorridore)
– Wohnraumentwicklung

Was erwartet uns hier in Hohenlohe in den nächsten Jahren zur Erreichung der windenergie-politischen Ziele der Landesregierung?:

In Baden-Württemberg sollen bis 2020 etwa 1200 Windenergieanlagen stehen – stehen ist hier der richtige Ausdruck, da bei unseren Windverhältnissen ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen kaum möglich ist. Diverse Statistiken belegen dies. Jeden Morgen, wenn ich aus dem Haus gehe, schaue ich, ob die neue WEA in Ruppertshofen läuft. Entgegen den Versprechungen der ZEAG in der lokalen Presse – die Anlage wir kaum stehen – musste ich aber auch hier feststellen, dass diese Anlage auch nur ein Beitrag  für die Zerstörung der Hohenloher Ebene ist. Strom produzieren sieht anders aus.

Schwerpunkt in unserer Region

Für die Regionalverbände Heilbronn/Franken und Ostwürttemberg entfallen von den 1200 WEAs zirka 850 Stück. Auf eine Nachfrage bei der Netze BW wurde mir bestätigt, dass fast ausschließlich Anfragen zum Anschluss der Anlagen aus diesen Regionalverbänden kommen. Unter Berücksichtigung der Flächen der beiden Regionalverbände stehen so zirka  alle 8 Qudratkilometer eine Windenergieanlage. Eine weitere Erkenntnis aus den Berechnungen der Netze BW lautet: Für 1 MW konventionell erzeugte Energie sind in Baden-Württemberg 6 MW installierte Windenergieleistung notwendig. Rein hypothetisch würde dies für unseren Wunsch aus der Kernenergie auszusteigen und die beiden noch laufenden AKWs Philippsburg 2 und Neckarwestheim 2 mit Windenergie zu ersetzen folgendes bedeuten: Summe Leistung AKWs = 2712MW * EE-Faktor 6 = 16272 MW Windenergieleistung. Bei einer Leistung von 3 MW pro Anlage würde dies 5424 Anlagen bedeuten.

Ländlicher Raum wird zerstört

Die technische Universität Dortmund schätzt die WEA-Zubau-Leistung in Baden-Württemberg bis 2030 auf 7.247 MW, wobei davon zirka 70 Prozent auf die beiden Regionalverbände HN/Franken und Ostwürttemberg entfallen. Dies würde bedeuten, dass wir bis 2030 zirka 2,4 WEAs pro 10 qkm haben werden. Aktuell lassen sich etwa 33 3 MW-Anlagen an eine 110 kV-Trasse anbinden. Wir würden also bis 2030 50 weitere 110 kV Leistungen benötigen. Allein dies lässt mich an der Umsetzung der energiepolitischen Ziele von Land und Bund zweifeln. Sicher ist aber, dass wir weitere 110 kV-Leitungen brauchen, wenn wir den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Gebieten vorantreiben wo geringer Strombedarf herrscht. Der Abtransport in die Ballungs- und Industriegebiete ist zu realisieren. Für ganz Deutschland werden für den Ausbau der Netze zirka 50 bis 60 Milliarden Euro notwendig sein. Zusammenfassend werden wir den ländlichen Raum durch die Stromtrassen und Windenergieanlagen zerstören. Dafür bin ich nicht zu gewinnen.

Aber nun konkret zu den Vorrangflächen M und L und die Stellungnahmen:

Die Vorrangflächen M und L sind die einzigen Flächen innerhalb des GVV Brettach/Jagst, die sich im Südwesten auf einer Anhöhe von größeren Siedlungsgebieten (Lendsiedel, Kirchberg) befinden. Keine andere Vorrangfläche liegt so ungünstig zu großen Wohnge-bieten. Durch diese Lage sind die stärksten Auswirkungen bezüglich Schattenschlag und Schall für die Anwohner zu erwarten. Weiterhin ist es verständlich, dass die Einwendungen sich auf die Anlagen beziehen. Eine reine Ausweisung von Flächen beeinträchtigt nicht. Die wesentlichen Belastungen sind Bedrängung, Schattenschlag, Schall (ca. 107,5 dB (A) Schallimmissionen pro Anlage) und Infraschall. Diesen Belastungen kann bereits bei der Flächenausweisung Rechnung getragen werden.

Am Beispiel Schattenschlag möchte ich die Wichtigkeit des Abstandes von WEAs zu Wohngebieten verdeutlichen:

Die geplanten WEAs verursachen abhängig von der topografischen Lage einen Schattenschlag bis zu 1800 m. Eine 10 H-Abstandsregel wie in Bayern macht deshalb Sinn, da sie die Beeinträchtigung mit dem Abstand in Abhängigkeit bringt.

Folgende weitere Auflagen sind mit dem Standort zu verbinden:

Das komplette Fundament ist beim Rückbau zu entfernen. Dies ist ohne Zweifel eine zulässige Auflage, die auch von den Planern und Betreibern zugesichert wurde. Aufgrund der hohen Investrisiken sind die Rückbaukosten im Vorfeld komplett zu hinterlegen. Weiterhin kann zur Vermeidung von Teilüberlastungen eine Mengenbegrenzung definiert werden. Wird im Mittel von einem Flächenbedarf von 5 Hektar pro WEA ausgegangen, so könnten auf den Konzentrationsflächen L und M mit einer Gesamtfläche von 253 ha theoretisch 50 WEAs Platz finden. Bereits jetzt stehen die geplanten WEAs an den Grenzen der Konzentrationsflächen. Damit werden die Grenzwerte ausgelotet. Innerhalb der Fläche lassen sich dann weitere WEAs aufstellen, oder die Planungen und Gutachten an weitere Betreiber verkaufen. Diese stellen dann weitere WEAs auf. So passiert aktuell im Paderborner Land. Ich kann jedem überzeugten Onshore-Windkraftbefürworter nur raten sich dort die WEA-Dichte anzuschauen. Hier stehen hunderte Windräder auf engstem Raum. Der Grund und damit Unterschied zu Baden-Württemberg ist die Windgeschwindigkeit von 6,5 bis 7 m/s in 100 Meter Nabenhöhe. Dort ist zumindest die Wirtschaftlichkeit gegeben.

Auswirkungen auf Menschen werden nicht beachtet

In der Abwägung die Erhöhung vom Mindestabstand 700 m auf 950 m als Vorsorgeabstand zu bezeichnen ist falsch. Der Abstand ist allein schon durch Schatten und Schallgrenzwerte notwendig gewesen. Menschen und die Auswirkungen auf diese werden komplett außer acht gelassen. Infraschall wird ignoriert.  Aufträge dies zu untersuchen werden nicht von der Landes- oder Bundesregierung vergeben. Es gibt aber hinreichend Hinweise darauf, dass der Infraschall verheerende Folgen hat:

Missbildungen bei Tieren

In Dänemark wurden 1600 Nerze durch Infraschall getötet, der Nachwuchs hatte Missbildungen. Zum Nachweis wurden hier leider sogar Tierversuche mit 100 Nerzen durchgeführt. Tierversuche lehne ich ab. Experimente der LMU zeigten, dass Probanden die 80dB (A) 30Hz Schall ausgesetzt waren, zu schwanken begannen, sprich ihr Gleichgewichtsgefühl gestört wurde. Ob eine Schädigung des Innenohrs auftritt, sollen weitere Versuche zeigen.
Weiterhin kann das Immunsystem stimuliert werden, dies führt zu einer Störung bei der Bildung weißer Blutkörperchen neben dem Auftreten unreifer Zellen im Blut.
Es gibt weitere im Internet dokumentierte Auswirkungen sogar eidesstattliche Erklärungen mit dem Krankheitsverlauf. Der Infraschall ist nicht zu unterschätzen.
Zum Thema Wertverlust der Immobilien: Im Ratsforum der ENBW in Heilbronn hat der Redner auf Nachfrage angemerkt, dass die ENBW selbst nicht auf die Anwohner von Windparks zugehen könnte, sondern auf Nachfrage hier gerne Gespräche zu Wertverlust und Kompensation geführt werden können. Dass Wertverluste auftreten, wird auch nicht in den Stellungnahmen verneint.

Was bedeutet der geplante Windpark nach seiner potentiellen Entstehung für Kirchberg?:

6,2 Prozent der Gemeindefläche werden zur Windkraftnutzung zur Verfügung gestellt. Im Vergleich stellen die anderen beiden Gemeinden aus dem GVV Brettach/Jagst lediglich 1,5 Prozent (Wallhausen) bzw. 2,1 Prozent (Rot am See) zur Verfügung. Mit anderen Worten: Kirchberg stellt 57 Prozent der Konzentrationsflächen zu Verfügung. Attraktive Neubaugebiete, die heute zur Gewinnung neuer Bürgerinnen und Bürger unabdingbar sind, werden geopfert. Dort wären Steuereinnahmen real zu erzielen gewesen. Beim Windpark ist mit Gewerbesteuereinnahmen von Null zu rechnen. Ich sehe dadurch die positive Entwicklung von Kirchberg mehr als beeinträchtigt. Da die WEAs gerade so im bzw. über dem Grenzbereich der TA Lärm sind, ist eine Gewerbeansiedelung nur noch sehr begrenzt möglich.

Was bedeutet der geplante Windpark für den Naturschutz:

Das kleingliedrige Gebiet mit Wäldchen und Seen wird zerstört: Rotmilane werden nicht im Horst zerteilt, sondern auf der Nahrungssuche. Das ausgewiesene Gebiet gehört zu einem stark frequentierten Nahrungshabitat mehrerer Rotmilane, es wurden zeitgleich bis zu 10 Tiere gesichtet. Bereits zwei durch Rotoren getötete Rotmilane konnten dort festgestellt werden. Dies ist ein Ausschlusskriterium für die Flächen.
Weiterhin sind im Gebiet viele Fledermausarten, darunter auch die vom Aussterben bedrohte Mopsfledermäuse und Haselmäuse kartiert. Diese Arten sind auf derselben Liste der schützenswerten Tiere wie die Rotmilane. Dies sind daher Ausschlusstatbestände für die Flächen.

Zum Verfahren selbst:

Die Abwägung erfolgt nicht durchgängig gleich. Teilweise werden Argumente vorgebracht, die erst im immissionschutzrechtlichen Verfahren zu prüfen sind. Andere Einwendungen werden mit genau diesem Hinweis abgetan. Wie vorhin schon angemerkt, können die Auswirkungen der Anlagen aber auch jetzt schon im Flächennutzungsplan durch Auflagen minimiert werden. Dies ist in keinem Beschlussvorschlag so durchgeführt worden.

„Ich stimme mit Nein“

Ich werde nach dem atompolitischen Dilemma keine Zustimmung zum nächsten energiepolitischen Desaster geben. Deshalb stimme ich mit NEIN, bis ein schlüssiges, atomenergiefreies, CO2-minimierendes und ressourcenschonendes Energiekonzept für Deutschland vorliegt.

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„Bürger protestieren gegen Windkraftanlagen in Michelbach/Bilz“ – Offene Briefe an die Pfarreistiftung der Evangelische Landeskirche in Württemberg und Landesbischof July

Verschiedene Schreiben haben Kritiker von Windkraftanlagen in Michelbach/Bilz an die Pfarreistiftung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sowie an Landesbischof Frank O. July und an die Gemeindeverwaltung Michelbach/Bilz geschickt. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die Schreiben (im Anhang) zum Herunterladen als PDF-Dateien.

Zugesandt von Beate Braun, Mitunterzeichnerin der Briefe an die Evangelische Landeskirche Württemberg

Hintergrund ist folgender:

Auf der Gemarkung Michelbach an der Bilz und angrenzenden Kommunen soll ein so genannter Windpark mit sieben 200 Meter hohen Windkraftwerken gebaut und betrieben werden. Antragstellerin ist die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH. Das Vorhaben spaltet den Ort. Aktuell hat die Auseinandersetzung einen vorläufigen Höhepunkt erreicht: Die Pfarreistiftung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (als Mehrheitseignerin der Fläche), die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und die Gemeinde Michelbach an der Bilz haben einen ungültigen Vertrag zum vermeintlichen Nutzen der Gemeinde Michelbach beschlossen – und dies seitens der Gemeinde Michelbach an Bilz in einer Gemeinderatssitzung, deren Beschlüsse ebenfalls nichtig waren. Besagter Vertrag gibt den Ausschluss weiterer Windkraftwerke auf Gemeindegemarkung vor. Tatsächlich bewirkt er, da nichtig, jedoch das genaue Gegenteil.
Wir haben diesen Vorgang zum Anlass genommen, die Frage zu stellen, ob – auf Grundlage der derzeitigen Rahmenbedingungen (EEG und Emmissionszertifikatehandel) – mit dem Zubau mit Windkraft der gewünschte Effekt, nämlich die Minderung des CO2-Ausstoßes/Verbesserung des Klimas erzielt, oder ob damit möglicherweise sogar das Gegenteil bewirkt wird.

Schriftstücke an die Evangelische Landeskirche und die Gemeinde Michelbach/Bilz zum Herunterladen als PDF-Dateien:

SchrEvKircheWüPfarreistiftung20141119

SchrGR+GVerw20141107-1 SchrGR+GVerw20141107

SchrGR+GVerw20141107-1 Schr20141108GRTOP3BM

TextMailThalheimer20141114

EEG-Energiewende-Brief-2014-10-22-1

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„Hungerlohn am Fließband – Wie Tarifverträge ausgehebelt werden“ – Film läuft in Schwäbisch Hall

Der Film „Hungerlohn am Fließband – Wie Tarifverträge ausgehebelt werden“ wird am Freitag, 28. November 2014, um 20 Uhr im Haus der Bildung in Schwäbisch Hall, Raum N 1.07, gezeigt.

Von der IG Metall Schwäbisch Hall

Undercover bei Daimler gearbeitet

Der im Mai 2013 in der ARD gezeigte Film des SWR-Reporters Jürgen Rose hat das Thema Missbrauch von Werkverträgen auf die politische Tagesordnung gesetzt. Rose hatte als Werkvertragsarbeitnehmer undercover für einen Hungerlohn bei Daimler in Stuttgart-Untertürkheim Seite an Seite mit Daimler-Kollegen gearbeitet.

Daimler versuchte den Film zu verbieten

Im Anschluss daran versuchte der Konzern gerichtlich die weitere Ausstrahlung des Filmes zu verhindern. Das  Landgerichts Stuttgart hat allerdings am Donnerstag, 9. Oktober 2014 die  Unterlassungsklage der Daimler AG abgewiesen. Bei der Veranstaltung wird Andre Kaufmann, IG Metall Betriebsbetreuer bei Daimler in Untertürkheim, anwesend sein, um Auskunft zur aktuellen Lage bei Daimler zu geben.

Kurzinformation:

Film „Hungerlohn am Fließband – Wie Tarifverträge ausgehebelt werden“, Freitag, 28. November 2014, um 20 Uhr im Haus der Bildung Schwäbisch Hall (Raum N 1.07). Alle interessierten Menschen und auch PressevertreterInnen sind herzlich eingeladen.

Weitere Informationen zum Film „Hungerlohn am Fließband – Wie Tarifverträge ausgehebelt werden“:

http://www.dailymotion.com/video/x101bnd_hungerlohn-am-fliebband-wie-tarife-ausgehebelt-werden-ard_news

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„Auftrag von Unicef: Kinder in den Mittelpunkt“ – Vor 25 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention geschaffen: Deutscher Text zum Herunterladen

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 verabschiedet. 193 Staaten haben die Vereinbarung mit ihren 54 Artikel vor 25 Jahren unterzeichnet. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht einen Link zur Konvention über die Rechte des Kindes (Wortlaut in deutscher Sprache): http://www.unicef.de/blob/9364/a1bbed70474053cc61d1c64d4f82d604/d-0006-kinderkonvention-pdf-data.pdf

Informationen zusammengestellt von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Unicef verwirklicht Kinderrechte – Unser Auftrag: Kinder in den Mittelpunkt

http://www.unicef.de/ueber-uns/unicef-und-kinderrechte

Von der Unicef-Internetseite:

Recht auf Leben, Bildung und Schutz vor Gewalt

Die Erwachsenen hören ihm zu, ernsthaft und nachdenklich: Im UN-Sicherheitsrat berichtet Wilmot aus Liberia, wie er als Fünfjähriger den Bürgerkrieg miterleben musste. UNICEF will, dass Kinder in der Gesellschaft mehr zählen und dass sie ihre Rechte verwirklichen können, Grundlage dafür ist die UN-Kinderrechtskonvention. Sie spricht jedem Kind das Recht auf Leben, Bildung und Schutz vor Gewalt zu – aber auch das Recht, gehört zu werden. Die Kinderrechte gelten für jedes Kind auf der Welt, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft.

Nur Somalia, Südsudan und USA machen nicht mit

Alle Staaten außer Somalia, Südsudan und den USA haben die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Damit haben sie sich völkerrechtlich dazu verpflichtet, für das Wohlergehen ihrer Kinder zu sorgen. In der Konvention ist UNICEF ausdrücklich genannt und damit beauftragt, mitzuhelfen, die Kinderrechte weltweit zu verwirklichen. Alle UNICEF-Länderprogramme tragen zu diesem Ziel bei. Kinder sind nicht nur die Zukunft. Ihre Rechte gelten schon heute – für jedes Kind.

Den Charakter der Konvention prägen vier Grundprinzipien:

Das Recht auf Gleichbehandlung

Alle Artikel der Konvention gelten für jedes Kind der Welt. Kein Kind – in reichen wie in armen Ländern – darf benachteiligt werden, sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft und Abstammung, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache oder Religion, seiner Hautfarbe, aufgrund einer Behinderung, wegen seiner politischen Ansichten oder aus anderen Gründen. Das bedeutet zum Beispiel: Eheliche und nicht eheliche Kinder müssen rechtlich gleich gestellt werden. Ein ausländisches Kind darf nicht anders und nicht schlechter behandelt werden als ein einheimisches. Kinder ethnischer Minderheiten in einem Land müssen gleichen Zugang zu Schulen haben. (Artikel 2, Absatz 1)

Das Kindeswohl hat Vorrang

Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes gemäß der Konvention vorrangig berücksichtigt werden. Das gilt für die Planung des Staatshaushalts ebenso wie für Straßenbauprojekte in einer Stadt. Kinder sind keine reine Privatangelegenheit. Die Förderung ihrer Entwicklung und ihr Schutz sind auch eine öffentliche Aufgabe. (Artikel 3, Absatz 1)

Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung

Das grundlegendste Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Artikel 6 der Konvention verpflichtet die Staaten sogar, in „größtmöglichem Umfang“ die Entwicklung der Kinder zu sichern. Doch vielen Kindern wird dieses Recht verwehrt. Bis heute erleben Millionen von Kindern nicht einmal ihren fünften Geburtstag. Die meisten sterben an vermeidbaren oder leicht zu behandelnden Krankheiten – viele Todesfälle wären also mit einfachen Mitteln zu vermeiden. (Artikel 6)

Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes

Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden. Das bedeutet: Wenn Erwachsene – ganz gleich ob der Regierungschef, der Bürgermeister oder die Eltern – eine Entscheidung treffen, die Kinder berührt, müssen die Kinder ihrem Alter und ihrer Reife gemäß einbezogen werden. Sie dürfen erwarten, dass man sie anhört und ernst nimmt. Das heißt nicht, dass Kinderrechte gegen die Rechte der Eltern ausgespielt werden. Im Gegenteil: Die Konvention stärkt Eltern und andere darin, ihre Rolle auszufüllen und ihre Verantwortung gegenüber den Kindern wahrzunehmen. (Artikel 12)

Aus diesen Grundprinzipien ergeben sich viele Einzelrechte, die in drei Gruppen eingeteilt werden können:

Versorgungsrechte

Hierzu zählen unter anderem die Rechte auf Gesundheitsversorgung, Bildung, angemessene Lebensbedingungen, Ernährung und Kleidung, eine menschenwürdige Wohnung und auf soziale Sicherheit. Zu den wichtigsten Rechten von Kindern gehört das Recht auf einen Namen, auf Eintrag in ein Geburtsregister und auf eine Staatsangehörigkeit, kurz: auf eine persönliche Identität und rechtlichen Status als Bürger eines Landes. (Artikel 23-29, 7, 8)

Schutzrechte

Neben angemessener Versorgung brauchen Kinder besonderen Schutz. Sie haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher oder seelischer Gewalt, vor Misshandlung oder Verwahrlosung, grausamer oder erniedrigender Behandlung und Folter, vor sexuellem Missbrauch und wirtschaftlicher Ausbeutung. Die Staaten verpflichten sich, Kinder vor Entführung und Kinderhandel zu bewahren, ihnen im Krieg oder bei Katastrophen besonderen Schutz zu gewähren, Minderheitenrechte zu achten und Kinder nicht zum Tode zu verurteilen. (Art. 19-22, 30, 32-38)

Beteiligungsrechte

Kinder haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung und auf freien Zugang zu Informationen und Medien. Sie haben Anspruch auf kindgerechte Information. Die Staaten müssen das Recht der Kinder auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit achten. Sie müssen die Privatsphäre und die persönliche Ehre von Kindern schützen. Kinder haben ein Recht auf Freizeit und Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben. (Art. 12-17, 31)

Link zur Konvention über die Rechte des Kindes (Wortlaut in deutscher Sprache:

http://www.unicef.de/blob/9364/a1bbed70474053cc61d1c64d4f82d604/d-0006-kinderkonvention-pdf-data.pdf

Unicef verwirklicht Kinderrechte – Unser Auftrag: Kinder in den Mittelpunkt

http://www.unicef.de/ueber-uns/unicef-und-kinderrechte

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„90 Jahre biodynamisch – der Kurs in die Zukunft“ – Jetzt für Fachtagung in Bad Boll anmelden

Zur Fachtagung „90 Jahre biodynamisch – der Kurs in die Zukunft“ lädt der Demeter-Landesverband Baden-Württemberg  am Mittwoch, 26. und Donnerstag, 27. November 2014, nach Bad Boll ein.

Vom Demeter-Landesverband Baden-Württemberg

„Modernes Bio für alle!“

In Fachvorträgen, Diskussionen und Workshops widmen sich Landwirte, Gärtner, Imker und Obstbauern sowie interessiertes Fachpublikum den heutigen Herausforderungen an eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschaft und Ernährungskultur. „Modernes Bio für alle!“, fordert der Schweizer Wissenschaftler Urs Niggli. Mit ihm wird ein international renommierter Öko-Anbau-Experte sprechen. Seit 1990 ist er Direktor des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL), einem weltweit führenden Zentrum für den Öko-Landbau, und seit 2009 Honorarprofessor an der Universität Kassel, Witzenhausen. Sein Thema am Mittwoch, 26. November 2014, um 17.15 Uhr: Wo braucht es Innovationen im biodynamischen Landbau aus Sicht der Agrarwissenschaft?

Das Zukunftspotential des Landwirtschaftlichen Kurses:

Auch der Vortrag von Ueli Hurter, Leiter der Sektion Landwirtschaft am Goetheanum in Dornach, gehört zu den Höhepunkten der Tagung. Sein Thema am Mittwoch, 26. November 2014, um 10.45 Uhr: Die Aktualität des Landwirtschaftlichen Kurses und sein Zukunftspotential.

Weiteres zu Programm und Ablauf gibt es im Internet:

www.demeter-bw.de

Veranstaltungsort: Evangelische Akademie Bad Boll, Akademieweg 11, 73087 Bad Boll

Als Ansprechpartner steht Ihnen Johannes Ell-Schnurr, Demeter Baden-Württemberg, unter der Telefonnummer 0711/902540 zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Fachtagung 2014 in Bad Boll:

Demeter Baden-Württemberg lädt zur Fachtagung 2014 ein „90 Jahre biodynamisch – der Kurs in die Zukunft“ am 26. und 27. November 2014 nach Bad Boll in die Evangelische Akademie ein.

Welche Bedeutung haben dabei die Ideen Rudolf Steiners von 1924?

Vor 90 Jahren gab Rudolf Steiner in Koberwitz der Landwirtschaft eine Neuorientierung. In seinem „Landwirtschaftlichen Kurs“ formulierte er schon damals einen anderen Umgang mit der Erde und eine Landwirtschaft, die das Leben der Menschen auf der Erde sichert. Heute, 90 Jahre später, steht die Landwirtschaft wieder vor großen Herausforderungen: weltweit immer weniger fruchtbare Böden bei gleichzeitig stetig wachsender Weltbevölkerung, ein ethisch verantwortbarer Umgang mit Nutztieren in einem global immer härter konkurrierenden Markt, die hohen Erwartungen der Konsumenten an die Lebensmittelqualität bei gleichzeitigem Wunsch nach niedrigen Preisen.

90 Jahre biodynamisch – der Kurs in die Zukunft?!

Was ist heute also notwendig, um das Leben der Menschen auf der Erde zu sichern? Was kann die Biologisch-dynamische Wirtschaftsweise zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen? Welche Anliegen werden heute an sie, an biodynamisch wirtschaftende Betriebe und an den Demeter-Verband herangetragen?

Diesen Fragen will sich die diesjährige Fachtagung des Demeter-Landesverbands Baden-Württemberg stellen. Fachvorträge und Podiumsdiskussionen sollen zukünftige Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten der Landwirtschaft aufzeigen.

Weitere Informationen zu Programm, Ablauf und Anmeldung:

Johannes Ell-Schnurr, Telefon 0711/902540 sowie im Internet auf der Seite www.demeter-bw.de

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„Windpark Kohlenstraße: Vertrag mit Kirche und Stadtwerken ist nichtig“ – Offener Brief: „Notsitzung des Gemeinderats in Michelbach/Bilz ist erforderlich“

Einen Offenen Brief zum Thema Windpark Kohlenstraße haben Beate Braun aus Michelbach an der Bilz und Harry Thalheimer aus dem Teilort Gschlachtenbretzingen geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Offenen Brief in voller Länge.

Offener Brief von Beate Braun, Michelbach/Bilz und Harry Thalheimer, Gschlachtenbretzingen

An alle Gemeinderäte, BM Dörr, Herrn Krist, Frau Neidhardt, Gemeinde Michelbach an der Bilz:

Michelbach/Bilz, den 7. November 2014

Windpark Kohlenstraße

Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 5. November 2014

Sehr geehrte…

bei seiner letzten Sitzung am 05.11.2014 hat der Gemeinderat der Gemeinde Michelbach an der Bilz beschlossen, nun doch das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Windpark Kohlenstraße zu erteilen und seinen Rückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 BauGB
zurück zu nehmen.

Grundlage dieses Beschlusses ist der gleichfalls vom Gemeinderat beschlossene Abschluss
eines Vertrages, in dem im Wesentlichen

a) einerseits die Evangelische Landeskirche Württemberg sich verpflichtet, außer den zur Genehmigung beantragten vier Windenergieanlagen (WEA) auf ihren auf Gemarkung Michelbach gelegenen Grundstücken keine weiteren Flächen für Windkraftnutzung zur Verfügung zu stellen, außerdem keine Baulasten zugunsten Dritter zum Zwecke der Windkraftnutzung zu übernehmen, und die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH sich verpflichtet, auf Gemarkung Michelbach nicht mehr als die zur Genehmigung beantragten vier WEA zu errichten und zu betreiben,

b) andererseits die Gemeinde Michelbach an der Bilz hierfür die Pflicht zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die zur Genehmigung beantragten vier WEA übernimmt, sie sich des weiteren verpflichtet, Errichtung und Betrieb dieser vier WEA nicht zu behindern und insoweit auf Rechtsmittel zu verzichten.

Während der Gemeinderatssitzung hat der anwaltliche Vertreter der Gemeinde Michelbach an der Bilz, Herr Rechtsanwalt Armin Brauns, detailliert rechtlich ausgeführt, dass die bei Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens vorgebrachten Gründe nicht mehr aufrecht erhalten werden könnten und er im Ergebnis keinen Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Klage gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens sehe.

Mit anderen Worten:

Die Ausführungen des Herrn Rechtsanwalt Armin Brauns führen zu der Schlussfolgerung, dass die Gemeinde Michelbach an der Bilz die rechtliche Verpflichtung hat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Bei dem Vertrag der Gemeinde Michelbach mit der Evangelischen Landeskirche Württemberg und den Stadtwerken Hall handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Austauschvertrag nach § 56 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Die Leistung der Gemeinde besteht in diesem Vertrag unter anderem darin, dass sie sich zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu den vier zur Genehmigung beantragten WEA verpflichtet. Wie vorstehend bereits erwähnt, besteht aber ohnehin eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde, dieses Einvernehmen zu erteilen.
Eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und einem Bauantragsteller, der in einem solchen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf künftige bauliche Nutzungen verzichtet, ist jedoch gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG nichtig, wenn das gemeindliche Einvernehmen zu dem vom Bauantragsteller beantragten Vorhaben ohnehin erteilt werden müsste (Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16.04.2008, Az. 3 S 1771/07). Das heißt, der vom Gemeinderat bei der letzten Sitzung zum Abschluss beschlossene Vertrag mit Kirche und Stadtwerken ist aus diesen Gründen nichtig! Das vorgenannte Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs fügen wir unserem heutigen Schreiben unter besonderem Hinweis auf die Randnummern 34 bis 41 bei.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen und
die Rücknahme des Rückstellungsantrages mit sofortiger Wirkung und damit vor Unterzeichnung des Vertrages beschlossen hat. Da die Gemeinde damit in Vorleistung getreten ist, bestehen jedenfalls Zweifel, ob der Abschluss eines solchen Vertrages überhaupt noch nach §§ 54 ff. LVwVfG rechtlich zulässig ist.

Gemeinde Michelbach hat sich selbst aller Rechte beraubt

Mit diesem nichtigen Vertrag wird jedenfalls das Ziel der Gemeinde, eine Beschränkung der WEA auf vier Windräder zu erreichen, verfehlt! An einen nichtigen Vertrag ist keiner der Vertragspartner gebunden. Allerdings werden im Voraus bereits erteiltes gemeindliches Einvernehmen und zurückgenommener Rückstellungsantrag gleichwohl mit Zugang bei der Baurechtsbehörde wirksam. Die Gemeinde Michelbach an der Bilz hat sich mit dieser Handlungsweise folglich aller Rechte selbst beraubt.
Sollten sich ihre Vertragspartner (Evangelische Landeskirche und/oder Stadtwerke Hall) auf die Nichtigkeit des Vertrages berufen, so ist ein Heranrücken weiterer WEA an die Wohnbe-
bauung möglich.

Aufgrund der am 5. November 2014 erfolgten Beschlüsse des Gemeinderats befindet die Gemeinde Michelbach an der Bilz sich jetzt in der schlechtest möglichen Situtation in den Windkraftverfahren.

Aus welchen Gründen der anwaltliche Vertreter der Gemeinde, Herr Rechtsanwalt Armin Brauns, auf die vorgenannte Rechtsprechung und die damit verbundenen Rechtsfolgen nicht hingewiesen hat, ist uns weder ersichtlich noch nachvollziehbar.
Die dadurch verursachte Handlungsweise bei der letzten Gemeinderatssitzung bringt, jedenfalls bei weiterem Heranrücken weiterer WEA an die Wohnbebauung, Schadensersatzansprüche der Immobilienbesitzer aufgrund enteignungsgleichen Eingriffs mit sich. Soweit uns bekannt ist, haben mehrere Michelbacher Bürger die Geltendmachung solcher von der Rechtsprechung anerkannten Ansprüche bereits bei der Gemeinde Michelbach angekündigt. Für diesen Schadensersatz haften die Gemeinde (als juristische Person), deren an der Vorbereitung des Gemeinderatsbeschlusses mitwirkenden Amtspersonen und die dem Beschluss zustimmenden Gemeinderatsmitglieder persönlich mit ihrem gesamten Vermögen.

Besteht tatsächlich die Pflicht zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, kann das Ziel, dass weitere WEA auf Gemarkung Michelbach nicht gebaut werden, nur dann erreicht werden, wenn die Windkonzentrationszone „Östlich Michelbach“ entsprechend verkleinert wird. Dies ist nur mit einem Beschluss zum Flächennutzungsplan möglich. Um die Planung der endgültig festzulegenden Konzentrationszone nicht zu erschweren oder zu verhindern, muss aber der Rückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 BauGB aufrecht erhalten bleiben.

Wir übersenden deshalb unser heutiges Schreiben an alle Gemeinderatsmitglieder und alle an der Gemeinderatssitzung beteiligten Amtspersonen mit dem dringenden Appell, alles zu veranlassen, um Schaden von unserer Gemeinde abzuwenden.

Wir weisen hierbei auf die gesetzliche Vorschrift des § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung hin, in Notfällen form- und fristlos und ohne öffentliche Bekanntmachung eine Gemeinderatssitzung einberufen zu können. Desweiteren weisen wir auf das Notantragsrecht eines Viertels der Gemeinderäte hin (§ 54 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung). Nach unserer Auffassung ist eine solche Notsitzung unentbehrlich, damit die Gemeinderäte in jetziger Kenntnis der Rechtslage die in der letzten Sitzung verabschiedeten Beschlüsse überdenken und sie zur Vermeidung von Schäden für die Gemeinde und Amtshaftungsansprüchen gegen die an der Beschlussfassung beteiligten Amtsträger zurück nehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

(Beate Braun)

(Harry Thalheimer)

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„Ausbau der regenerativen Stromerzeugung ist mitverantwortlich für fortdauernde Stromverschwendung“ – Offener Brief zum Thema Windenergie entlang der Kohlenstraße bei Michelbach/Bilz

Einen Offenen Brief zum Thema „Windenergie entlang der Kohlenstraße“ hat Roland Hölzel-Werner aus Michelbach/Bilz geschrieben. Darin beschreibt der Autor auch Thesen zu Auswirkungen von Windstrom auf die Umwelt. Anlass für den Brief gab die Erörterung der Einwendungen gegen die Windkraftplanungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall, die vor kurzem in Michelbach/Bilz stattgefunden hatte.

Offener Brief von Roland Hölzel-Werner, Michelbach/Bilz

Offener Brief zum Thema Windenergieanlagen entlang der Kohlenstraße

Sehr geehrter Herr Gentner, sehr geehrter Herr Wiedemann,
als Michelbacher Neubürger hatte ich in der vergangenen Woche Gelegenheit, die Diskussi-
on über die Einwendungen gegen den von den Stadtwerken Schwäbisch Hall geplanten Bau
von sieben Windenergieanlagen (WEA) im Wald entlang der Kohlenstraße in Teilen zu ver-
folgen. Zu zwei von Ihnen dort gemachten Aussagen möchte ich Ihnen nachfolgend meine
Gedanken darlegen.

Die erste Aussage kam von Herrn Wiedemann und lautete sinngemäß so, dass bei der Ent-
scheidung über die Genehmigung der WEA eine Abwägung zwischen Natur-  und Land-
schaftsschutz auf der einen und Klimaschutz auf der anderen Seite zu treffen sei. Die zweite
Aussage kam von Herrn Gentner und lautete – ebenfalls nicht im Wortlaut, sondern sinnge-
mäß – in meiner Erinnerung so, dass die Gegner der WEA Verantwortung trügen für die
Überschwemmungen in Indonesien.
Ich interpretiere diese Aussage so, dass durch den Widerstand gegen WEA dem Klimawan-
del Vorschub geleistet werde. Die Aussage von Herrn Wiedemann interpretiere ich so, dass
bei der Entscheidung über die Genehmigung der WEA den Beeinträchtigungen beim Natur-
schutz durch den Bau dieser Anlagen auf der Sollseite der Nutzen für die Umwelt in Form
der Einsparung klimaschädlicher Emissionen auf der Habenseite gegenübergestellt und
dann in einer Güterabwägung bilanziert werden soll.
Die negativen Folgen für die Natur und die Beeinträchtigung des Naherholungsraums für die
Anwohner wurden bei der Erörterung ausführlich diskutiert und ich gehe davon aus, dass
diese bei der Bewertung entsprechend gewürdigt werden. Mein gedanklicher Ansatz betrifft
den zu erwartenden Nutzen der Anlagen für die Umwelt, weil dieser in der Debatte nur wenig zur Sprache kam. Meines Wissens beschränkte sich die Diskussion darauf, ob die von den Stadtwerken prognostizierte jährliche Stromerzeugung von 46.000 MWh plausibel sei und die Feststellung von Herrn Gentner, dass durch den erzeugten Windstrom jährlich mehr als 25.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) eingespart würden.
Die Plausibilität der angegebenen Strommenge möchte ich nicht diskutieren, da ich zugege-
benermaßen Laie in Punkto Windenergieanlagen bin. Allerdings befasse ich mich seit nun-
mehr 3 Jahrzehnten beruflich mit Energiefragen, speziell mit den Themen Energieeinspa-
rung, rationelle Energieerzeugung und den Auswirkungen der Energieerzeugung auf die
Umwelt.
Mit der Aussage, die WEA würden jährlich mehr als 25.000 Tonnen CO2 einsparen sind an-
gesichts der komplexen Zusammenhänge im Energiesektor die Umweltauswirkungen mit-
nichten ausreichend beschrieben! Schon deshalb, weil diese Zahl nicht stimmt. Aber auch,
weil der durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) initiierte massive Ausbau der rege-
nerativen Stromerzeugung weitere erhebliche Auswirkungen auf den Energiemarkt in
Deutschland und darüber hinaus hat. Ich habe mir daher erlaubt, nachfolgend einige Thesen
betreffend die Auswirkungen von Windstrom zu formulieren.

Thesen zur Auswirkung von Windstrom auf die Umwelt im Kontext der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland

Die nachfolgend formulierten Thesen gelten, abgesehen von den spezifischen Eigenheiten
der Windstromerzeugung in weiten Teilen auch für Strom aus anderen regenerativen Quel-
len.
1. Die tatsächlich erreichte CO2-Einsparung beträgt weniger als 40 Prozent des von den
Stadtwerken angegebenen Werts. Im Jahr 2002 wurden in Deutschland 519 TWh Strom verbraucht. Die CO2-Emission der Stromerzeugung betrug 329 Mio. t. Im Jahr 2012 wurden in Deutschland 550 TWh Strom erzeugt und 527 TWh Strom verbraucht. Die CO2-Emission der Stromerzeugung betrug 317 Mio. t. Bezogen auf den Stromverbrauch betrug die Emission 2002 somit 634 g/kWh, 2012 waren es dagegen 601 g/kWh. Wäre der Strom in 2012 genauso produziert worden, wie in 2002, hätte die CO2-Emission 334 Mio. t betragen. Bilanziert betrug also die effektive CO2-Einsparung durch die verstärkte Produktion von regenerativem Strom 334 Mio.t – 317 Mio. t = 17 Mio. t. Im betrachteten Zeitraum stieg die Stromerzeugung (netto) aus regenerativen Quellen von 41 auf 123 TWh. Die Erhöhung um 82 TWh erbrachte somit effektiv 17 Mio. t. CO2-Einsparung. Spezifisch entspricht das einer CO2-Einsparung von 207 g/kWh regenerativ erzeugtem Strom!

Die tatsächliche CO2-Einsparung liegt also nur bei 38 Prozent der von den Stadtwerken auf ihrer Webseite angegebenen 543 g/kWh Windstrom. Wird nicht die Netto- sondern die (ca. 16 Prozent höhere) Bruttostromerzeugung zugrunde gelegt, ist die Bilanz sogar noch deutlich schlechter.

Wie ist das möglich?

• Es wird nicht (nur) der Strom ersetzt, den man ersetzen möchte. Tatsächlich wurde durch den massiven Ausbau der regenerativen Stromerzeugung keine einzige Kilowattstunde Koh-
lestrom eingespart. Es wird im Gegenteil mehr Kohlestrom produziert denn je. • Reduziert wurde allerdings die Produktion von Strom aus Gaskraftwerken, welche die umweltfreundlichsten konventionellen Kraftwerke darstellen.

Ursachen für diese Entwicklung sind:

1. der Verfall der Strompreise an der Börse durch das Überangebot an regenerativem Strom,

2. das Vorhandensein eines Überangebots an billigen CO2 – Verschmutzungszertifikaten, das die gewaltigen Emissionen aus Kohleverstromung billig werden lässt (und für deren Vorhandensein zumindest zum Teil der viele regenerative Strom verantwortlich ist)

3. billige Importkohle durch den Verfall der Kohlepreise wegen Frackings in den USA.

• Ein Teil des EEG-Stroms wird exportiert und fällt damit in der Emissionsbilanz weg.
Während in den neunziger Jahren die deutsche Stromhandelsbilanz relativ ausgeglichen war, weist deutsche Stromhandelsbilanz seit 2003 einen beträchtlichen Exportüberschuss auf. Im Jahr 2013 erreichte der Stromimport den tiefsten Stand seit 1998, während der Stromexport einen Rekordwert von 33,8 TWh aufweist.  Das entspricht mehr als 22 % des in diesem Jahr erzeugten EEG-Stroms.

2. Von der Bevölkerung hoch subventionierter Strom wird billig ins Ausland verramscht.

Wie bereits oben dargestellt, exportiert Deutschland erst seit dem großen Erfolg des EEG kontinuierlich und in nennenswertem Umfang Strom ins Ausland. 2013 waren das 33,8 TWh entsprechend mehr als 22 Prozent des erzeugten EEG-Stroms. Die EEG-Umlage betrug im Jahr 2013 insgesamt 20,4 Milliarden Euro. Das entspricht einer „Stromexportförderung“ durch die deutschen Verbraucher über das EEG in Höhe von 4,55 Milliarden Euro.

3. Der Ausbau der regenerativen Stromerzeugung ist mitverantwortlich für fortdauernde Stromverschwendung.

Der massive Ausbau der regenerativen Stromerzeugung erzeugt ein Strom-Überangebot, das zu einem Verfall der Strompreise führt.  Tatsächlich ist es so, dass der Stromverbrauch seit 2009 praktisch (abgesehen von konjunkturellen, oder witterungsbedingten Gründen) nicht gesunken ist. Ursache ist möglicherweise eine EEG-Gesetzgebung, die faktisch eine doppelte Quersubventionierung von Großverbrauchern durch Privathaushalte und Kleinverbraucher ist (und somit „kostenneutral“ für die Politik, die sie beschlossen hat). Doppelt deshalb, weil neben der direkten Subventionierung durch die Befreiung von der EEG-Umlage die Strompreise durch das Überangebot aufgrund der zusätzlichen regenerativen Energie stetig sinken (nur für Großverbraucher natürlich).
Während die EEG-Umlage auf mittlerweile 62,40 €/MWh gestiegen ist, sinkt der Baseload-Preis für Strom an der Leipziger Strombörse seit Jahren kontinuierlich. Der KWK-Index lag 2011 im Jahresmittel noch bei 51,14 €/MWh, 2013 waren es noch 37,79 €/MWh, der aktuelle Wert für April 2014 ist 31,58 €/MWh.

Strom ist zu billig

Wenn Strom so billig ist, lohnt sich keine Investition in Energiesparen. Das kann ich im Übrigen aus der eigener Erfahrung bei Industrieprojekten bestätigen. Die Stromverbrauchsstatistik ist allerdings nicht einheitlich. Während der Stromverbrauch der
Sondervertragskunden von 2000 bis 2012 konjunkturbedingt schwankt, tendenziell aber leicht ansteigt, sinkt der Verbrauch der Tarifkunden stetig von 175 TWh auf 149 TWh, also um 15 Prozent. Die Tarifkunden haben auch mindestens doppelt so hohe Strompreise zu zahlen wie Sondervertragskunden, selbst wenn diese nicht EEG-befreit sind.

Strom wird nur gespart, wenn es sich wirtschaftlich lohnt

Im Ergebnis zeigt die Statistik das, was unmmittelbar einleuchtet: Energie wir ausschließlich dann gespart, wenn es sich wirtschaftlich lohnt und es lohnt sich nur, wenn Energie teuer ist (für alle, nicht nur für die „kleinen“). Teuer wird Energie nicht dann, wenn es sie wie jetzt im Überangebot gibt.

4. Es wird teilweise Strom erzeugt, den niemand will und niemand braucht.

Es gibt Firmen, die ihr Geld damit verdienen, diesen Strom zu vernichten. So unglaublich es für den einfachen Bürger klingen mag: Die Vernichtung von überschüssigem EEG-Strom ist mittlerweile ein Geschäftsmodell. Mir selbst wurde im vergangenen Jahr das Angebot angetragen, in einem großen Schwimmbad regenerativen Überschussstrom zu entsorgen. Den Strom gibt es kostenlos, die technischen Anlagen zum Verheizen des Stroms samt kompletter Peripherie ebenfalls. Und als Bonus noch eine Prämie von bis zu 5.200 €/MW „Entsorgungskapazität“ im Jahr.
Das Ganze nennt sich „Power to heat“ und wird als Maßnahme zur Stabilisierung der Energiewende angepriesen. Beispiele können im Internet reichlich angesehen werden. Beispielhaft ein Zitat eines Anbieters: „In der Vergangenheit war das Erhitzen von Wasser oder anderer Medien mit Hilfe von elektrischer Energie nicht besonders kostengünstig. Durch den vermehrten Einsatz und der Einspeisung von erneuerbaren Energien ins Stromnetz ist dieses Vorgehen nun deutlich lukrativer. Grund hierfür sind die schwankende Einspeisung sowie die schwankende Abnahme der Verbraucher. Hierdurch kommt es zwischenzeitlich immer wieder zu einem deutlichen Überschuss an zur Verfügung stehender Energien. Neben der hieraus entstehenden Netzinstabilität (Schwankung der Netzfrequenz) sind stark sinkende Strompreise (in Momenten des Überschusses) auf dem Energiemarkt die Folge. Diese beiden Gründe machen den Einsatz von elektrisch betrieben Durchlauferhitzern zum einen nicht nur notwendig und wichtig, sondern zum anderen, wie bereits erwähnt auch sehr lukrativ.

Beispiele von Anbietern:

startseite

http://www.heatpool.de/, http://www.schniewindt.de/power-to-heat-pth/,

http://enerstorage.de/?gclid=COyYq-m1wMECFSoKwwodyZ0A2A, …

Jede dieser entsorgten Kilowattstunden wird derzeit vom Verbraucher mit 6,24 Ct (zuzüglich
Mehrwertsteuer) subventioniert.

5. Das EEG verpflichtet die Verbraucher dazu, auch Strom zu bezahlen, der gar nicht erzeugt wird!

Schon jetzt kann der regenerativ erzeugte Strom nicht immer im Netz aufgenommen und verbraucht werden. Deshalb müssen alle Erzeugungsanlagen mit Mehr als 100 kW Leistung mit Einrichtungen zur Reduzierung, bzw. Abschaltung durch den Netzbetreiber ausgestattet werden. Wird der Strom nicht benötigt, kann der Netzbetreiber die Anlage abschalten. Der Skandal ist, dass der Strom, der gar nicht erzeugt wurde, aber hätte erzeugt werden können trotzdem von uns Verbrauchern bezahlt werden muss. Die Betreiber der Erzeugungsanlage haben nämlich Anspruch auf 95 Prozent der durch die Abschaltung entgangenen Einnahmen. Bei mehr als einem Prozent Abschaltung sogar auf 100 Prozent.
Interessanterweise erfolgt die Bezahlung nicht über die EEG-Umlage, die ansonsten noch weiter ansteigen würde, sondern wird in den Netzentgelten versteckt (EEG §15 Härtefallregelung)!

Weiterhin interessant ist in diesem Zusammenhang, dass speziell bei Windkraftanlagen die Wirtschaftlichkeit oft von wenigen Volllasttagen im Jahr abhängig ist. Dass an diesen wenigen Tagen auch die Anlagen anderer Betreiber Volllast erzeugen und dass dadurch die Sättigung der Netze erreicht werden könnte und Anlagen abgeschaltet werden müssen, wird mit zunehmendem Ausbau wahrscheinlicher. Den Betreibern kann es egal sein, ob eine Anlage läuft oder nicht, da sie entschädigt werden.

6. Der massive Ausbau der regenerativen Stromerzeugung ist mitverantwortlich dafür, dass der Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung stagniert.

Kraft-Wärme-Kopplung mit Erdgas ist die umweltfreundlichste Art der Stromerzeugung mit konventioneller Energie und eines der Markenzeichen der Stadtwerke Schwäbisch Hall. Kraft-Wärme-Kopplung mit Anlagen, wie sie die Stadtwerke betreiben, bietet auch eine sehr effektive und kostengünstige Möglichkeit, Schwankungen in der Stromerzeugung bei regenerativen Anlagen auszugleichen und ist daher für ein Gelingen einer Energiewende unentbehrlich. Allerdings ist die Kraft-Wärme-Kopplung durch die derzeitige Entwicklung aufgrund des „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) ernsthaft in Gefahr, was auch den Stadtwerken Anlass zur Sorge bereiten dürfte.
Seit 2003 stagniert die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der allgemeinen Versorgung bei zirka 50 TWh/a. Dieser Wert bleibt nur konstant, will kleine BHKW in privater Trägerschaft zur Eigenstromerzeugung weiter steigen. Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung zur Fernwärmeversorgung werden praktisch nicht mehr gebaut, weil sie durch den Verfall des Börsenstrompreises nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Die Realisierung der ursprünglich in den Meseberger Eckpunkten (Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung) festgeschriebenen Zielsetzung einer Verdopplung der Anteils an KWK-Stroms auf 25 Prozent bis 2020 ist ferner denn je. Das (so schon minimale) Förderlimit von 750 Millionen Euro wurde 2012 gerade zu einem Drittel ausgeschöpft! Eine am 2. Oktober 2014 veröffentlichte Studie im Auftrag des Bundeswirtschafts- und Energieministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass die KWK-Stromerzeugung unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen bis zum Jahr 2020 stagnieren wird.
Das Fazit der Studie, nämlich die Notwendigkeit einer massiven Erhöhung der KWK-Förderung zielt allerdings in die ebenso falsche Richtung wie das „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG).

Sehr geehrter Herr Gentner, sehr geehrter Herr Wiedemann,
meine Absicht ist, mit dem voranstehend Gesagten den Blick auf die Problematik im Zusam-
menhang mit dem „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) um einige Aspekte zu erweitern,
die in der bisherigen Diskussion und möglicherweise auch in Ihrer persönlichen Abwägung
im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der WKA entlang der Kohlenstraße nicht ausrei-
chend gewürdigt wurden.
Zielsetzung aller Bemühungen im Klimaschutz muss meines Erachtens sein, mit den verfüg-
baren Mitteln die maximal mögliche Verringerung klimarelevanter Emissionen zu erreichen.
Die Erzeugung regenerativer Energie ist kein Wert an sich, sondern muss immer in diesem
Gesamtkontext bewertet werden. Energieverbrauch wird nicht „gut“ dadurch, dass die verbrauchte Energie regenerativ erzeugt wurde. Deshalb kann es nicht richtig sein, durch Abnahmegarantien im Überfluss regenerative Energie zu erzeugen und dann verzweifelt einen Absatzmarkt zu suchen. Damit wird die gute Absicht ins Gegenteil verkehrt. Ebenso verkehrt ist es und es kann nicht im Sinn der Stadtwerke sein, wenn regenerative Energie die Kraft-Wärme-Kopplung verdrängt.

Verbrauch von konventioneller Energie muss teurer werden

Mein Fazit ist, dass ein weiterer Ausbau der regenerativen Energien ohne eine grundlegende
Reform der politischen Rahmenbedingungen nicht hinreichend zielführend ist. Momentan sehe ich keinen Zusammenhang zwischen einer erzeugten Kilowattstunde Windstrom und einer vermiedenen Kilowattstunde Kohlestrom. Im schlimmsten Fall sehe ich durch den Verfall der Strompreise aufgrund des Überangebots an Strom und fehlender Sparanreize das Gegenteil. Es sieht für mich nicht so aus, als ob das derzeitige Energiekonzept – mit dem Geld der Allgemeinheit regenerative Energien zu finanzieren, die „Großen“ von der Finanzierung auszusparen und ansonsten alles dem freien Spiel der Märkte zu über-
lassen – funktioniert.
•         Energie wir ausschließlich dann gespart, wenn es sich wirtschaftlich lohnt und nicht
dann, wenn es sie wie jetzt im Überangebot gibt.
•         Regenerative Energie ersetzt nur dann konventionelle Energie, wenn sich die konventionelle Energie nicht mehr wirtschaftlich vermarkten lässt. Deshalb muss der Verbrauch von konventioneller Energie teurer werden, nicht wie derzeit immer billiger. Hierbei handelt es sich natürlich um einen politischen Ansatz, aber angesichts der derzeitigen (Fehl-)Entwicklung im Energiemarkt halte ich ein „weiter so“ für unverantwortlich. Es hat sich gezeigt, dass die Menschen zum Schutz der Umwelt bereit sind, erhebliche Mehrkosten zu akzeptieren. Allerdings dürfen sie dann auch erwarten, dass diese derzeit 23,6 Milliarden Euro Zusatzkosten pro Jahr auch so effektiv wie möglich eingesetzt werden. Das gilt in besonderem Maß für die Anwohner solcher Anlagen, von denen verlangt wird, neben den Kosten auch noch die massiven Eingriffe in die Natur und in den Naherholungsraum der Menschen hinzunehmen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Entscheidung hinsichtlich des Baus der WKA entlang der
Kohlenstraße nochmals zu überdenken. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und wäre dankbar über eine Rückmeldung zu diesem Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Hölzel-Werner

Vielen Dank!

Justinus-Kernerstraße 7
74544 Michelbach/Bilz
hw@novatech-energieplan.de

Der Offene Brief mit allen Schaubildern und Grafiken:

Energiewende_Brief

 

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