„Werden wir von multiplen Persönlichkeiten regiert?“ – Leserbrief zum geplanten „Naturstromspeicherkraftwerk“ in Gaildorf

Werden wir von multiplen Persönlichkeiten regiert?, fragt Beate Braun aus Michelbach/Bilz in einem Leserbrief zu dem geplanten „Naturstromspeicherkraftwerk“ in Gaildorf.

Leserbrief von Beate Braun, Michelbach/Bilz

Die Rodung hat begonnen, der Bagger rollt

Ein Beispiel: Der Landtagsabgeordnete und kürzlich als Petitionsberichterstatter nach Befangenheitsvorwurf zurückgetretene Nikolaos „Nik“ Sakellariou, hat sich stets für das so genannte Naturstromspeicherkraftwerk in Gaildorf ausgesprochen. Es liefere einen wichtigen Beitrag zur Energiewende bei uns in der Region, soundso viele Haushalte würden mit Strom versorgt. Doch, oh Wunder! Plötzlich, während seines Wahlkampfes um den Bürgermeisterposten in Gaildorf, diente das Projekt nur noch Schauzwecken. Beruhigend sprach Sakellariou auf die Gaildorfer ein: die Anlage stehe doch die meiste Zeit still, werde nur zu Schauzwecken gebaut, für Interessierte aus aller Welt, zum Beispiel Chinesen. Wozu also die ganze Aufregung um Schattenwurf, Lärm und Infraschall?

Ja, was denn nun?

Eines jedenfalls ist sicher: Die Rodung hat begonnen, der Bagger rollt und mit der Rubel. Gier, Prestige und Macht frisst Seele – und offenbar zudem Verstand.

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„Erfolgsfälschungen in Schwäbisch Hall“ – Die jahrelange Manipulation der Hilfsfriststatistiken beim Rettungsdienst: Ausgezeichnete Recherche

Bei einer Internetrecherche ist die Redaktion von Hohenlohe-ungefiltert auf einen älteren Artikel über die jahrelange Manipulation der Hilfsfriststatistiken beim Rettungsdienst im Landkreis Schwäbisch Hall gestoßen. Jürgen Bock, Redakteur der Stuttgarter Nachrichten, hat für seine Recherchen über den mangelhaften Rettungsdienst im Ländle 2009 den renommierten Wächterpreis erhalten. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht einige Links zu den Recherchen von Jürgen Bock: auch heute noch sehr lesenswert.

Zusammengestellt von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Schlechte Arbeit in Schwäbisch Hall

Während in Stuttgart-Bad Canstatt 2006 auf dem Gelände der Hauptfeuerwache die integrierte Leitstelle für ganz Stuttgart in Betrieb genommen wird, damit alle Notrufe an einer einzigen Stelle auflaufen können, sieht es im ‚Ländle‘ anders aus. Zum Beispiel in Schwäbisch Hall. Hier sehen die realen Hilfsfristen schlecht aus. Statt alles anders zu organisieren oder mehr Druck für eine bessere Ausstattung bei den Verantwortlichen zu machen, geschieht hier etwas anderes: Die Hilfsfrist-Statistiken werden manipuliert. Anders gesagt: geschönt.

Hier die Rekonstruktion der Ereignisse in Schwäbisch Hall:

http://www.anstageslicht.de/nc/waechterpreis/geschichtenliste/geschichtenansicht/kapitelansicht/kat/zu-den-ausgezeichneten-geschichten/story/mangelhafte-notfallrettung-in-baden-wuerttenberg/kapitel/erfolgsfaelschungen-in-schwaebisch-hall.html

Die Berichte der Stuttgarter Nachrichten zum Thema Rettungsdienst:

http://www.anstageslicht.de/nc/waechterpreis/geschichtenliste/geschichtenansicht/berichte/kat/zu-den-ausgezeichneten-geschichten/story/mangelhafte-notfallrettung-in-baden-wuerttenberg/kapitel/die-berichte-der-stuttgarter-nachrichten.html

Informationen über den Autor Jürgen Bock:

http://www.anstageslicht.de/nc/waechterpreis/geschichtenliste/geschichtenansicht/kapitelansicht/kat/zu-den-ausgezeichneten-geschichten/story/mangelhafte-notfallrettung-in-baden-wuerttenberg/kapitel/der-autor-juergen-bock.html

Gesamtüberblick und Dokumentation der Arbeit von Jürgen Bock über die Probleme des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg: 

http://www.anstageslicht.de/geschichtenansicht/kat/kartelle-und-wirtschaftliche-macht/story/mangelhafte-notfallrettung-in-baden-wuerttenberg.html

 

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„TTIP: Agrarminister Schmidt verharmlost die Gefahren“ – Kritik des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Zum TTIP-Workshop im Bundeslandwirtschaftsministerium geben Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik, und Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine gemeinsame Erklärung ab. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht die Erklärung in voller Länge.

Von Harald Ebner, Grünen-Bundestagsabgeordneter der Wahlkreises Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Es wird Sand in die Augen gestreut

Christian Schmidt nimmt die Befürchtungen der Menschen zum TTIP (Geplantes Freihandelabkommen mit den USA) trotz gegenteiliger Beteuerungen nicht ernst. Im Gegenteil: Er streut den Menschen vorsätzlich Sand in die Augen, wenn er ernstzunehmende Befürchtungen lapidar beiseiteschiebt und fundierte Kritikpunkte als „Mythen“ diffamiert.

Nicht vorsätzlich in den Ruin treiben

Dass etwa die bäuerliche Qualitäts-Landwirtschaft in Deutschland und Europa zu den TTIP-Verlierern gehören würde, hat kürzlich sogar das ansonsten TTIP-freundliche ifo-Institut ausgerechnet. Wer auf diesem Gebiet ernsthaft mit der hochindustrialisierten, auf Masse getrimmten US-Landwirtschaft konkurrieren will, treibt unsere kleinstrukturierten bäuerlichen Betriebe mit all ihren Leistungen für Umwelt, Kulturlandschaft, Beschäftigung und gesunde Lebensmittelproduktion vorsätzlich in den Ruin.

Verbraucherschutzstandards und Regelungshoheit wichtig

Für europäische Verbraucherschutzstandards und Regelungshoheit will Herr Schmidt sich in den TTIP-Verhandlungen mit Nachdruck einsetzen. Schön, wenn er damit Erfolg hat – aber wenn nicht? Diese Bereiche müssen komplett aus den Verhandlungen ausgenommen werden. Ein Freihandelsabkommen kann nur erfolgreich sein, wenn es die breite Unterstützung der Öffentlichkeit findet. Dazu muss aber nicht die Bevölkerung TTIP-kompatibel gemacht werden, sondern das TTIP bevölkerungskompatibel. Ein erfolgreiches Abkommen muss vollkommen transparent und so gestaltet sein, dass sein offensichtlicher Nutzen die Menschen überzeugt. Und das wird nur über einen kompletten Neustart der TTIP-Verhandlungen gelingen.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030/227-730 28

Fax: 030/227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet:

www.harald-ebner.de

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„Die Töchter des Herrn Wiederkehr – drei uneheliche Kinder“ – Frauen-Literaturcafe mit Gunter Haug am Sonntag in Schwäbisch Hall

Beim Frauen-Literaturcafe am Sonntag, 19. Oktober 2014, um 16 Uhr stellt der Autor und Journalist Gunter Haug in der Stadtbibliothek Schwäbisch Hall sein neues Buch vor. Zu Kaffee und Kuchen liest Haus aus seinem Werk „Die Töchter des Herrn Wiederkehr“.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Tägliches Brot hart verdient

Das Buch schildert die Lebensgeschichte der Dienstmagd Margareta Schober aus Nordbaden. Schon in früher Jugend musste sie ihr Elternhaus mit den zehn Geschwistern verlassen, um in der Fremde im wahrsten Sinn des Wortes ihr „täglich Brot“ zu verdienen. Einen Lohn gab es nicht, Leute wie sie mussten froh sein, eine Kammer (die sie sich mit anderen Mägden teilte) und etwas zu essen zu bekommen.

Kinder von Verwandten großgezogen

Dreimal kehrte sie hochschwanger in ihr Heimatdorf zurück, wo sie ihre drei unehelichen Kinder (Christina, Philippina und Marie) zur Welt brachte, um darauf wieder zu ihrer Arbeitsstelle zurück zu gehen. Die Kinder wurden von den Großeltern und Verwandten
aufgezogen. Wer der Vater der drei Kinder war, hat sie bis zu ihrem Tod nie verraten, darüber konnte in der Familie nur spekuliert werden. Ab und zu kam jedoch Unterstützung für die Kinder aus einer Apotheke in Kork in Form von Naturalien. Das ist die erste Spur …

Bitterarmer Lebensalltag

Nahezu ein Jahrhundert später führt jene Spur den Autor Gunter Haug mit seiner Ehefrau Karin (sie ist die Urenkelin der Margareta Schober) auf die Suche nach den Wurzeln dieser Familie zurück nach Treschklingen und Bad Rappenau. Sie erleben dabei allerhand Überraschungen – sowie eindringliche Einblicke in den bitterarmen Lebensalltag von Frauen, die ihr Schicksal unter heute kaum noch vorstellbaren Bedingungen zu meistern hatten. So wird dieses Buch auch zum Dokument einer versunkenen Epoche – die noch gar nicht so lange Vergangenheit ist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Die Stadtbibliothek, die Volkshochschule, die Gleichstellungsbeauftragte und das Kulturbüro
laden zu der Lesung über ein Frauenleben im 19. Jahrhundert herzlich ein. Ansprechpartnerin: Dorothea Lebrecht, Stadtbibliothek, Telefon 0791/751-275

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„Für eine gerechte Verteilung lebenswichtiger Güter“ – Eine-Welt-Tag im Bahnhof Schwäbisch Hall

Ein Eine-Welt-Tag findet am Samstag, 18. Oktober 2014, von 10 Uhr bis 22 Uhr, im Bahnhof Schwäbisch Hall statt. Veranstalter sind der Haller Freundeskreis Afrika e.V. und der Verein der Lebenskünstler.

Vom Freundeskreis Afrika e.V., Schwäbisch Hall

Ein vielfältiges Programm ist geboten:

10 bis 13 Uhr: Angebote von entwicklungspolitischen Workshops zu: Wasser/gerechte Verteilung; Flucht und Migration (mit Freundeskreis Asyl Schwäbisch Hall); Islam & Frieden; Kunst und entwickungspolitisches Engagement.

14 Uhr: Ausstellungseröffnung „Ölbiographien“, hier geht es um die Erdölförderung im Tschad und deren soziale und Ökologische Folgen, mit Martin Petry, ehemaliger Mitarbeiter von Brot für die Welt und Djeralar Miankeol, Menschenrechtsaktivist und Betroffener aus dem Tschad.

15 bis 18 Uhr: Markt der Möglichkeiten (Gruppen, Vereine, Initiativen stellen ihre Arbeit vor – hier können Sie sich gerne noch beteiligen!)

Ab 20 Uhr: Benezifkonzert mit Michael Dikizeyeko & Band, zugunsten eines AIDS-Projekts für junge Erwachsene in Togo/Westafrika. Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen und Kontakt:

Freundeskreis Afrika e.V., Haus der Bildung, Salinenstraße 6-10, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791-970 6631

E-Mail: heide.oechslen@afroprojects.org

Internet: www.afroprojects.org

Weitere Details zum Programm:

10 Uhr bis 13.00 Uhr:

Die WORKSHOPs 1 bis 4 finden im Haus der Bildung (Volkshochschule/VHS) Schwäbisch Hall, Salinenstraße 6 bis 10, statt.

WORKSHOP 1:

Islam als friedliche Religion?

Islam wird häufig gleichgesetzt mit kriegerischen Auseinandersetzungen und Bedrohungen. Die Verbindung von Islam und Frieden findet kaum Beachtung. Der Workshop wird sich mit dieser These und der Antithese beschäftigen. Referentin: Hala Elamin, Vorsitzende Freundeskreis Afrika e.V. Schwäbisch Hall.

WORKSHOP 2:

Wasser, ein kostbares Gut!

Durch Bevölkerungswachstum und Klimawandel verringern sich die Wassermengen, die der Weltbevölkerung pro Kopf zur Verfügung stehen. Wassermangel hat gesundheitliche Probleme zur Folge, bedroht die Versorgung mit Nahrungsmitteln und führt schließlich zu Konflikten um den Zugang zu Wasser. Ein besonderes Problem liegt darin, dass das Wasser, das weltweit zur Verfügung steht, ungleich verteilt ist. Dieser einen verständlich aufbereiteten Zugang zur schwierigen und komplexen Problematik der schwindenden Wasserressourcen. Referent: Claude Keil, Bildungsbeauftragter für globales Lernen, epiz Reutlingen.

WORKSHOP 3:

Deutschland – das gelobte Land?

Fluchtgründe und Fluchtwege. Mit dabei sind Menschen aus verschiedenen Ländern, die nach Deutschland geflüchtet sind und über ihre Beweggründe, ihre Flucht und ihre Situation hier in Deutschland sprechen werden. Referentinnen: Hanna Hald und Edith Zimmer, Freundeskreis Asyl Schwäbisch Hall.

WORKSHOP 4:

Kunst tut gut – wie Kunst und Kultur etwas in der Welt bewegen können

In diesem Workshop wird die Idee vorgestellt, wie man durch kulturelle Veranstaltungen entwicklungspolitische Projekte unterstützen kann. BesondersÜbersicht Tagesprogramm

14 Uhr bis 15 Uhr: ERÖFFNUNG DER AUSSTELLUNG „ÖLBIOGRAPHIEN“

Bahnhof Schwäbisch Hall

15.00 Uhr bis 18 Uhr: MARKT DER MÖGLICHKEITEN

Bahnhof Schwäbisch Hall

20 Uhr bis 22 Uhr: BENEFIZKONZERT mit MICHAEL DIKIZEYEKO&BAND
Bahnhof Schwäbisch Hall

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„BI Pro Limpurger Berge: Lücken und Fehler im Bauantrag der Stadtwerke Hall“ – Einwendungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung in Michelbach/Bilz erörtert

Bürger aus Michelbach/Bilz und anderen Kreisgemeinden haben gegen die Windkraftpläne der Stadtwerke Schwäbisch Hall Einwendungen erhoben. Die teilweise über 30 Seiten umfassenden Ausarbeitungen dokumentieren die negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft und die gesundheitlichen Gefahren für Bewohner in der Nachbarschaft der geplanten Anlagen. Am Dienstag, 14. Oktober 2014, um 14.30 Uhr sollen in der Rudolf-Then-Halle in Michelbach/Bilz Bürgereinwendungen zum Bauantrag der Stadtwerke für Windkraftanlagen in den Limpurger Bergen erörtert werden. Die Veranstaltung ist öffentlich.

Von der Bürgerinitiative „Pro Limpurger Berge“, Dr. Karl-Heinz Glandorf, Michelbach/Bilz

BI zweifelt Windgutachten der Stadtwerke an

Die BI Pro Limpurger Berge weist nach eigenen Angaben Lücken und Fehler im Bauantrag hinsichtlich der Schall- und Infraschallimmissionen und beim Schattenwurf nach und kritisiert gravierende Lücken und Fehler bei den Naturschutzgutachten der Stadtwerke Schwäbisch Hall. Vor allem kritisiert sie das im Bauantrag vorgelegte Windgutachten der Stadtwerke und bezweifelt, dass die Windhöffigkeit in den Limpurger Bergen ausreicht, um die im Windenergieerlass verlangte Mindestwindgeschwindigkeit zu erreichen. Denn nur wenn diese ausreicht, ist laut Windenergieerlass eine Naturzerstörung zu akzeptieren. Die BI vermutet, dass für die Stadtwerke politische Vorgaben Vorrang vor realistischen Wirtschaftlichkeitsberechnungen haben. Dies hat für andere Stadtwerke ein Fernsehbeitrag der ARD-Sendung Report am 23.09.2014 aufgedeckt:

http://www.ardmediathek.de/tv/REPORT-MAINZ/Warum-%C3%96ko-Energie-f%C3%BCr-Stadtwerke-oft-ein/Das-Erste/Video?documentId=23662700&bcastId=310120

Die Hauptkritikpunkte der BI am Bauantrag:

Windhöffigkeit fragwürdig

Schon bei der Auswahl der Standorte wurden die falschen Daten des Windatlasses benutzt. Durch den Baumbestand erniedrigt sich die Windhöffigkeit erheblich, wie aus dem Windatlas selbst hervorgeht. Gemessen wurde laut Bauantrag in dem kurzen Teilzeitraum von April bis Oktober 2013 auch tatsächlich nur 4,9 m/s in 99,9 m Höhe. Dieser Wert liegt deutlich unter den Mindestanforderungen nach dem Windenergieerlass, der eine durchschnittliche Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8 m/s bis 6 m/s in 100 m über Grund fordert.  Die Stadtwerke stützen sich statt dessen auf Hochrechnungen und kommen damit auf einen langfristigen Durchschnittswert von 5,6 m/s in 100 m Höhe. Zugrunde gelegt werden Messergebnisse der weit entfernten Wetterstation Niederstetten, wo der Windatlas Baden-Württemberg eine weit höhere Windhöffigkeit als in den Limpurger Bergen ausweist. Dabei wurden keine aktuellen Daten sondern lediglich Daten aus den Jahren 1996 bis 2009 verwendet. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit nimmt seit 2000 tendenziell ab.

Fehler auch bei Schattenwurf…

Eine auf der Gemeinderatssitzung in Michelbach am 29.01.2014 von den Stadtwerken gezeigte Schattenkarte weist eine weit größere Betroffenheit aus als die Schattenkarte im Bauantrag. Die neue Karte beruht auf einem Papier des Länderausschusses für Immissionsschutz aus dem Jahr 2002. Das damals definierte Mittelungsverfahren ist auf neue Anlagen mit wesentlich längeren Rotorblättern nicht übertragbar.  Das Gutachten der Stadtwerke im Bauantrag ist somit falsch und verharmlost die Beeinträchtigung der Bürger in Michelbach.

…. und Schallimmission

Grundsätzlich in Frage zu stellen ist die Schallimmissionsprognose. Es ist unbestreitbar, dass die hier verwendete Prognosemethode zwar für normale Gewerbebetriebe, aber nicht mehr für hochliegende Quellen anwendbar ist. Die Lärmquelle erstreckt sich von 75 – 200 m Höhe. Hinzu kommt die ungünstige Lage auf dem Berg. Es gibt Messungen, die belegen, dass bei den nächtlichen Luftschichtungen, die in unseren Breiten vorherrschen, die vorgelegten Prognosen überschritten werden. Dies hätte der Gutachter wissen und berücksichtigen müssen. Außerdem muss die Vorbelastungssituation in Wohngebieten durch den vorgeschriebenen Einbau erneuerbarer Wärmequellen wie Wärmepumpen und Kraftwärmekopplung angemessen berücksichtigt werden.

Infraschall nicht ausreichend berücksichtigt

Die gesundheitsgefährdeten Auswirkungen von Infraschall werden im Antrag der Stadtwerke nicht ausreichend berücksichtigt.  Man beruft sich anscheinend auf die Aussage des LUBW-Flyers Infraschall, wo es heißt: „Wenn die Hörschwelle unterschritten ist, gibt es keine Belästigungseffekte“. Dies ist nun durch die Studie des Bundesumweltamtes vom März/Juni 2014 (ISSN 1862-4804) offiziell widerlegt worden. Die neue Studie des Bundesumweltamtes kommt zum Ergebnis,  dass „Infraschall ab gewissen Pegelhöhen vielfältige negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben kann“. Weiter heißt es in dieser Studie wie folgt: „Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen.“

Fehlende Rechtsgrundlage

Einen weiteren Schwerpunkt der Einwendungen stellt der Nachweis der fehlenden Rechtsgrundlage dar.

1. Unzulässige Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes

Das Vorhaben „Windpark Kohlenstraße“ wird im Bauantrag als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB behandelt. Genehmigungsfähig ist dieses Vorhaben aber nur, wenn ihm keine öffentlichen Belange entgegenstehen. § 35 Abs. 3 BauGB verweist ausdrücklich auf „Belange des Naturschutzes und der Landschaftpflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert“. Der Bau und Betrieb der geplanten Windkraftanlagen entlang der Kohlenstraße steht dem entgegen. In den Einwendungen wird der hohe Schutzwert der Landschaft detailliert dargelegt und begründet, dass der Bau von 200 m hohen Windkraftanlagen in solch exponierten Lagen wie in den Limpurger Bergen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg  wegen Verunstaltung des Landschaftsbildes unzulässig ist.

2. Immissionsschutz nicht berücksichtigt

Die in § 35 BauGB aufgeführten öffentlichen Belange sind – wie das Wort „insbesondere“ andeutet – keine abschließende Auflistung. Ein Vorhaben ist auch dann nicht zulässig, wenn dadurch die Nachbarschaft durch Immissionen in übermäßiger Weise beeinträchtigt wird. „Nachbarschaft“ im Sinne der Immissionsschutzvorschriften sind Grundstückseigentümer, Mieter und sonstige Personen, die sich im Einwirkungsbereich der Anlagen aufhalten. Diese Schutzwirkung des § 35 BauGB wird im Bauantrag der Stadtwerke nicht berücksichtig.

3. Rechtskräftiger Flächennutzungsplan fehlt    

Die derzeit von der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall geplante Änderung des
bestehenden Flächennutzungsplans und die darin enthaltene Konzentrationszone für
Windenergieanlagen ist – wie in Einwendungen dezidiert und mit Bezug auf die
Rechtsprechung erläutert – rechtswidrig. Insbesondere fehlt die Rechtsgrundlage wegen
rechtsunwirksamer bzw. fehlender Beschlüsse der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Schwäbisch Hall und wegen des eigenmächtiges Handeln der Stadt Schwäbisch Hall
ohne erteilten Auftrag. Grundsätzlich überschreitet ein Gemeindeverwaltungsverband
bei Aufstellung eines Flächennutzungsplanes mit Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen seine Befugnisse. Darüber hinaus ist nicht begründet, weshalb
die übrigen Gebiete der Verwaltungsgemeinschaft nicht als Konzentrationszonen
ausgewiesen werden sollen.

4. Verstoß gegen den Landesentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg stellt besondere Naturräume unter Schutz. So heißt es dort, dass „die überregional bedeutsamen naturnahen Landschaftsräume möglichst unzerschnitten in ihrem landschaftlichen Zusammenhang erhalten und untereinander vernetzt werden“ sollen und dort „überregional bedeutsame Ver- und Entsorgungseinrichtungen … grundsätzlich zu vermeiden“ sind. Der Regionalverband hat daher das Gebiet der nördlichen Limpurger Berge als schutzwürdigen „Regionalen Grünzug“  ausgewiesen. Wegen der  großen Zahl der 200 m hohen Anlagen und dem damit verbundenen immensen Flächenverbrauch stellt der geplante Windpark Kohlenstraße eine unzulässige überregional bedeutsame Versorgungseinrichtung im Sinne des Landesentwicklungsplanes dar.

5. Unzureichende Berücksichtigung der Erschließung

Die wenigen Angaben im Bauantrag der Stadtwerke zur Erschließung sind unzureichend. Sie beschränkten sich darauf, dass  die Erschließung von der Landesstraße L 1066 bei Winzenweiler erfolgt, die Zufahrten für Baufahrzeuge eine Breite von 4,50 Metern haben müssen und nur wenige Kurvenbereiche wegen des Transports der Rotorblätter baumfrei zu halten sind. Die Einwendungen weisen darauf hin, dass  das vorhandene Forstwegenetz für Bauverkehr mit schweren Fahrzeugen nicht geeignet ist. Außerdem ist das vorhandene Wegenetz nicht für Unglücksfälle und Feuerwehreinsätze gerüstet. Die für Gegenverkehr nicht geeigneten Forstwege werden im Brandfall erforderliche Löscheinsätze nicht ermöglichen und können, sollte eine Brandsituation außer Kontrolle geraten, zur tödlichen Falle für die sich im Einsatz befindenden Feuerwehrleute werden.
Die Antragsunterlagen enthalten auch keine Angaben, wer die Kosten für die Wiederherstellung des Wegenetzes zu tragen hat. Damit stehen dem Vorhaben öffentliche Belange wegen unwirtschaftlicher Aufwendungen für Straßen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BauGB entgegen.

6. Keine Angaben zur Entwässerung

Die Bauvorlage der Stadtwerke enthält keine Angaben zur Entwässerung. Im Bauantrag selbst wird darauf hingewiesen, dass der Untergrund der Standorte für die riesigen Fundamente wasserundurchlässig ist. Unter solchen Bedingungen ist nach § 8 LBOVVO die Entwässerung des Vorhabens darzustellen. Es wird auch nicht dargelegt, welche Auswirkungen eine Entwässerung auf die Ökologie hat. Es könnten Bäche – über 20 entspringen an der Kohlenstraße und sind meist als Biotop eingetragen – oder moorige Flächen austrocknen, was massive  Auswirkungen auf Fauna und Flora hätte.

7. Kein gemeindliches Einvernehmen  

Die Gemeinde Michelbach hat das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben versagt. Außerdem hat die Gemeinde einen Rückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 BauGB gestellt. Nach § 15 Abs. 3 BauGB „hat die Baugenehmigungsbehörde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6“ für den im Rückstellungsantrag genannten Zeitraum „auszusetzen“. Das Weiterbetreiben des Genehmigungsverfahrens ist daher rechtswidrig.

Der Artenschutz wird unzureichend berücksichtigt

Ausführlich gehen die Einwender auch auf den Naturschutz ein, der nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 ebenfalls zu den öffentlichen Belangen gehört, die einem Vorhaben entgegen stehen können.  Die Datenerhebung des von den Stadtwerken beauftragten Gutachters zum Rotmilan wird als unwissenschaftlich bezeichnet. Eigene Beobachtungen zeigen ein großes Gefahrenpotenzial auf. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Schutz von Fledermäusen. Aufgrund der hohen Fledermausdichte, der Frequentierung der Waldwege und der Nähe zu dem bedeutenden Quartier Wilhelmsglück wird die Kollisionsgefährdung mit Windkraftanlagen hoch eingestuft. Damit verstößt eine Genehmigung des Bauantrags gegen die Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Die vom Gutachter vorgeschlagenen Abschaltungen und ein ergänzendes Monitoring beim Betrieb der Anlagen für weitere Abschaltungen werden als unzureichend bezeichnet.

Umweltverträglichkeitsprüfung nötig

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss nach dem Wortlaut des § 3c Satz 1 UVPG bereits dann durchgeführt werden, wenn das Vorhaben „erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann“, nicht muss. Wie die Einwendungen darstellen,
kann das Vorhaben des Baus und Betriebs der sieben Windkraftanlagen von 200 m Höhe , entsprechenden Fundamenten und Rodungsflächen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf geschützte Tierarten, auf die Landschaft, auf das Klima sowie auf Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen haben. Auch die laut Gutachten der Stadtwerke nur geringfügige Unterschreitung der Lärmgrenzwerte nach TA Lärm macht eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Zu kritisieren ist außerdem, dass das Landratsamt nicht – wie vorgeschrieben- bekannt gemacht hat, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.pro-limpurger-berge.de/

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„Unfallrisiken im geplanten Tiefbahnhof Stuttgart 21 – Neigung der Gleise und Bahnsteige sechsfach über zulässigem Grenzwert“ – Öffentliche Sitzung der S21-Gegner in Schwäbisch Hall

Das nächste Treffen des „Schwäbisch Haller Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21“ findet am Donnerstag, 9. Oktober 2014, um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Rose“, Bahnhofstraße in Schwäbisch Hall statt.

Vom „Schwäbisch Haller Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21“

Gutachten wird vorgestellt

Thema ist das jüngste Gutachten, in dem vor Unfallrisiken im geplanten Tiefbahnhof gewarnt wird, weil die Schrägneigung von Gleisen und Bahnsteigen sechsfach über dem zulässigen Grenzwert liegt. Alle interessierten Menschen sind zu der öffentlichen Sitzung eingeladen.

Weitere Informationen im Internet über Stuttgart 21:

Stuttgart 21: Neue Zweifel an der Sicherheit – Gutachter warnt vor Unfallrisiken im geplanten Tiefbahnhof

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-neue-zweifel-an-der-sicherheit-gutachter-warnt-vor-unfallrisiken-im-geplanten-tiefbahnhof.85f69b18-4429-4ea6-b78a-d082f03bdb75.html

Sammlung von Internetseiten mit Informationen über Stuttgart 21:

http://www.alle-gegen-s21.de/

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„Mensa-Gebäude in Kirchberg/Jagst: Kostenloses Saunieren“ – Kinder und MitarbeiterInnen schmachten schon zweiten Sommer in der Hitze

Während der Bürgerfragestunde hat Ralf Garmatter bei der jüngsten Sitzung des Kirchberger Gemeinderats die mangelhafte Situation beim Mensagebäude der August-Ludwig-Schlözer-Schule in Kirchberg/Jagst angesprochen. Hohenlohe-ungefiltert dokumentiert eine schriftliche Stellungnahme Garmatters in voller Länge.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Merkwürdige Punktlandung

Es gibt Kinder, die nach dem Besuch der Hausaufgabenbetreuung wegen der Hitze im Raum und der stickigen Luft über Unwohlsein und manchmal über Kopfschmerzen klagen. Die von Bürgermeister Ohr während der Gemeinderatssitzung genannten Höchsttemperaturen von 26 Grad Celsius halte ich für unrealistisch. Die 26 Grad sind besonders bemerkenswert, weil dies meines Wissens die geforderte Grenze der Arbeitsstättenverordnung oder einer anderen Verordnung ist. Diese „Punktlandung“ halte ich deshalb für künstlich erzeugt, unwahr und unglaubwürdig. Vor allem auch deshalb, weil im Sommer 2013 Raumtemperaturen von bis zu 35 Grad gemessen wurden. Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat wollen sich ganz offensichtlich nur nicht die Blöße geben, dass das Mensagebäude in der aktuellen Ausführung eine Fehlplanung und eine Fehlkonstruktion ist. Wer eine vom Architekten ursprünglich geplante Außenjalousie und eine Belüftung der Hausaufgabenräume wegrationalisiert, braucht sich nicht zu wundern, wenn er sich in den warmen Frühjahrs- und Sommermonaten überhitzte Räume einhandelt. Ein Gebäude zum Preis von 1,4 Millionen Euro sollte aber vor allem für die dort arbeitenden Kinder und Angestellten erträgliche und gesunde Raumtemperaturen und ein gesundes Raumklima haben. Dies ist bisher nicht der Fall.

Heiß und stickig

Wegen der strikten Weigerung von Bürgermeister Stefan Ohr, sich noch einmal mit der Hitzeproblematik im Mensagebäude zu befassen, würde mich einmal das Messprotokoll der Gemeinde für die Pfingstferientage Samstag, 7. Juni, Sonntag, 8. Juni und Montag, 9. Juni 2014 interessieren. Das waren meiner Erinnerung nach sehr warme Tage – und: an diesen Tagen hat der Hausmeister vermutlich morgens nicht gelüftet. Auch während der Schultage kommt sicher auch durch Krankheit oder sonstige Verhinderung des Hausmeisters vor, dass die Mensaräume nicht gelüftet werden. Bei realistischen Messungen muss auch vom „worst case“ ausgegangen werden. Ich werde in den nächsten Tagen versuchen, die städtischen Messprotokolle auch für diese Tage zu erhalten. Zu große Bedeutung möchte ich diesen Protokollen allerdings nicht beimessen. Denn die Messfühler sind nicht einmal in der Nähe der Arbeitsplätze der Kinder angebracht, sondern meines Wissens im Zugluftbereich der Zimmertüren. Dort ist es wahrscheinlich kühler als an den Arbeitsplätzen im Windschatten. An diesen ist es nach meiner eigenen In-Augenschein-Nahme an warmen Tagen heiß und stickig.

Realistisch sind Temperaturen von über 30 Grad

An zwei Vormittagen im Juli 2014, um jeweils etwa 11 Uhr, habe ich persönlich an einem Schülerarbeitsplatz im Raum der Hausaufgabenbetreuung jeweils 29,1 und 29,4 Grad Celsius im Schatten gemessen. Um 14 Uhr Sommerzeit (13 Uhr Normalzeit MEZ) ist es mit Sicherheit noch einige Grad wärmer, da auch die Außentemperatur bis dahin noch steigt. Weil auch noch zahlreiche Kinder und einige Betreuer den Raum zusätzlich aufheizen, gehe ich realistischerweise von Raumtemperaturen über 30 Grad aus.
An warmen Tagen sind die Innentemperaturen im Mensagebäude oft höher als die Außentemperaturen. Die Sonne heizt den Raum stark auf. Da es keine Be- und Entlüftung in den Räumen der Hausaufgabenbetreuung und der Mittagsbetreuung gibt, kann die Warmluft nicht wieder nach draußen geblasen werden. Bei Niedrigenergiehäusern wie dem Mensagebäude ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung Standard. Diese fehlt in den Räumen der Hausaufgabenbetreuung und der Mittagsbetreuung. Im Sommer ist vor allem die Entlüftung wichtig, um die warme Luft nach außen zu transportieren.

Leichte Verbesserung durch morgendliches Lüften

Im vergangenen Jahr haben wir Eltern in den Räumen der Hausaufgabenbetreuung Temperaturen von bis zu 35 Grad Celsius gemessen. Leicht verbessert haben sich die Raumtemperaturen seit diesem Jahr (2014) durch das frühmorgendliche Lüften der Räume durch den Hausmeister. Das bringt in der Spitze am Mittag und frühen Nachmittag etwa zwei bis drei Grad Celsius weniger.

Falschaussage des Bürgermeisters

Falsch ist Bürgermeister Ohrs Aussage, dass der Schatten der im Frühjahr 2014 gepflanzten Bäume in den Monaten Mai, Juni, Juli und August die Fensterflächen des Mensagebäudes erreicht. Während der Nutzungszeiten der Mensa durch die Kinder (von zirka 10 Uhr bis 15.20 Uhr) wird von den Bäumen in den genannten Monaten kein Quadratzentimeter der riesigen, nach Süden ausgerichteten Fensterflächen beschattet. Die Sonne scheint herein – durch die Bäume ungehindert.
Bei einem prognostizierten Höhenwachstum der Bäume von 30 bis 40 Zentimeter pro Jahr werden die Baumschatten die Fensterflächen auch im nächsten Jahr und im übernächsten Jahr nicht erreichen. Voraussichtlich auch im Jahr darauf noch nicht. Danach nur völlig unzureichend, da es extrem schlank wachsende Bäume sind. Wenn die Bäume ihre Endhöhe von acht bis zehn Metern erreicht haben, sind sie auf den unteren Metern immer noch extrem schmal (fast nur die Stammstärke) und werfen nur einen etwa stammbreiten Schatten auf die Fensterfläche. Im oberen Bereich fällt der Schatten dann auf das Gebäudedach, wo er keinen Nutzen bringt. Auf den Fensterflächen wäre der Schatten dringend erforderlich.
Sinnvoll wären Jalousien oder Sonnensegel – sie spenden vom ersten Tag an den gewünschten Schatten.

Bäume brachten bisher überhaupt keinen Effekt

Fazit 1: Die mehrere tausend Euro teueren Bäume an der Schulmensa haben zur wirkungsvollen Beschattung der großen, nach Süden ausgerichteten Fensterflächen null Prozent Effekt gebracht. In dieser Hinsicht war die Investition hinausgeworfenes Geld. Leider will Bürgermeister Ohr das sich und dem Gemeinderat nicht eingestehen.

Zu bedenken ist auch, dass die für mehrere tausend Euro angebrachte UV-Schutzfolie von Beginn an nicht den Vorschriften (der entsprechenden Norm) entsprach und bis heute nicht entspricht. Außerdem lässt der Wirkungsgrad der UV-Schutzfolie jedes Jahr weiter nach. Von einem Handwerker habe ich erfahren, dass die Folie alle fünf Jahre ausgetauscht werden müsse. Der Handwerker hat an seinem Privathaus eine UV-Schutzfolie und zusätzlich eine Jalousie.

Eitelkeit ist fehl am Platz

Fazit 2: Weil die Baumpflanzung nichts gebracht hat, ist die derzeitige Situation am Mensagebäude ähnlich schlecht wie vor der Unterschriftenaktion im vergangenen Herbst (2013). Damals unterschrieben 310 Eltern der Schulkinder für eine wirkungsvolle Verbesserung der Temperaturen im Kirchberger Mensagebäude. Nur minimal verbessert wurde die Situation durch das frühmorgendliche Lüften durch den Hausmeister. Dadurch sinkt die Raumtemperatur morgens um wenige Grad und erreicht deshalb in der Spitze nicht ganz die Temperaturen des Vorjahres (2013) von 35 Grad. Der Kirchberger Gemeinderat und die Stadtverwaltung müssen endlich über ihren Schatten springen, um doch noch eine wirkungsvolle Verbesserung in den Räumen der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung zu erreichen. Eitelkeit von Amtsträgern ist das Letzte was den von der sommerlichen Hitze betroffenen Kindern und MitarbeiterInnen in der Mensa weiter hilft. Eine Außenjalousie oder Sonnensegel und eine kontrollierte Be- und Entlüftung der Arbeitsräume würde mehr nützen.

Was ist erst bei einem heißen Jahr 2015?

Zu bedenken ist auch, dass wir in diesem Sommer nur wenige heiße Tage während der Schulzeit hatten. Die heißesten Tage waren meiner Erinnerung nach vor allem während der Pfingstferien. Da musste – Gott sei’s gedankt – kein Kind in die Mittagsbetreuung und keines in die Hausaufgabenbetreuung. Doch wie sieht es aus, wenn das Frühjahr und der Sommer 2015 extrem warm werden? Sauna in der Mensa?

In einigen Klassenzimmern ist es sogar noch heißer als in der Mensa

Zum Schluss will ich die Kirchberger Stadtverwaltung und den Gemeinderat bereits jetzt darauf hinweisen, dass in den kommenden Jahren die Sanierung der Kirchberger Schulgebäude ansteht. Die städtischen Beamten und die gewählten Stadträte sollten dabei vor allem auch daran denken, dass in den nach Süden ausgerichteten Räumen heute schon extrem hohe Temperaturen herrschen. Laut Aussage eines Schulmitarbeiters oder einer Schulmitarbeiterin ist es dort im Sommer derzeit sogar noch heißer als in den Mensaräumen der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung.

Gegen den Dämmungswahn

Beim Bau oder der Sanierung von Gebäuden darf es nicht immer nur um die Energieeinsparung in der Heizperiode gehen. Dies allein ist kurzsichtig. Bei dem aktuellen Dämmungswahn bei Bauwerken ist zu bedenken, dass man im Sommer die heiße Raumluft nicht mehr nach außen bekommt, wenn es keine kontrollierte Be- und Entlüftung gibt.  Klimaanlagen sind nicht zu empfehlen. Viele Menschen reagieren darauf mit Erkältungskrankheiten oder anderen Atemwegserkrankungen. In den Schulräumen muss bereits in der Planung an eine wirkungsvolle Beschattung der Fensterflächen gedacht werden. Am besten geeignet halte ich bewegliche Außenjalousien, die von den Lehrern von innen per Knopfdruck mit einem Elektromotor bedient werden können. Dazu noch eine gute Be- und Entlüftung müsste reichen, um den Kindern ein konzentriertes Lernen bei erträglichen Temperaturen zu ermöglichen.

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„Haller zeigen ihre Stadt“ – DIAK-Chef Lenke führt über das Krankenhausgelände im Wandel

Die VHS-Reihe „Haller zeigen ihre Stadt“ geht in eine neue Runde: Wieder lädt ein prominenter Einwohner zu einem einmaligen persönlichen Rundgang durch die Kocherstadt ein. Der Rundgang führt am Montag, 6. Oktober 2014, um 16 Uhr über das Gelände des Schwäbisch Haller Krankenhauses (DIAK).

Von der Volkshochschule Schwäbisch Hall (VHS)

Warum stehen welche Veränderungen an?

„Mit Blick auf die beeindruckenden Baumaßnahmen und Wandlungsprozesse am DIAK-Gelände wird es im Herbstsemester der DIAK-Vorstandsvorsitzende Pfarrer Hans-Joachim Lenke sein“, sagt VHS-Fachbereichsleiter Marcel Miara. Hans-Joachim Lenke stellt neben seinen persönlichen Lieblingsorten auch die aktuellen Großbaumaßnahmen vor. Er gewährt Einblicke in die Geschichte, Gegenwart und vor allem in die Zukunft des Diakonieklinikums Schwäbisch Hall: Was wandelt sich wo, und warum stehen welche Veränderungen an?

Anmeldung erforderlich:

Da nur 25 Plätze zur Verfügung stehen, ist eine Anmeldung bei der VHS Schwäbisch Hall unbedingt erforderlich:

Telefon: 0791-97066-0

E-Mail: info@vhs-sha.de

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