„Letzte Chance: Merkel muss Gen-Honig stoppen“ – Kommentar des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne)

Leider hat das Europaparlament die Chance verpasst, die Menschen vor nicht erkennbarem Gen-Honig in den Einkaufsregalen zu schützen.

Von Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundestagfraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Gentech-Pollen im Honig von „Zutat“ zum „natürlichen Bestandteil“ umdefiniert

Offenbar haben nicht genügend Abgeordnete die weitreichenden Konsequenzen dieser auf den ersten Blick harmlos und auch zunächst logisch erscheinenden Umdefinition des Gentech-Pollens im Honig von „Zutat“ zum „natürlichen Bestandteil“ erkannt und sind der Empfehlung des Umweltausschusses gefolgt, der im März 2014 mit knapper Mehrheit eine Zustimmung zur geänderten Honigrichtlinie empfohlen hatte.

Merkels klammheimlicher Pro-Gentech-Kurs

Wie kann aber Gentech-Pollen, also ein Teil einer patentierten Pflanze, ein natürlicher Bestandteil von Honig sein? Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden auf solche Tricksereien nicht hereinfallen. Die Bundesregierung hat jetzt noch eine allerletzte Chance, den ungekennzeichneten Gen-Honig zu stoppen. Denn die Neuregelung bedarf noch der Zustimmung des EU-Ministerrats. Hier muss die Kanzlerin nach dem Merkel-Mais-Debakel endlich einen mutigen Einsatz für die Gentechnikfreiheit Europas im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zeigen und die Zustimmung verweigern. Denn die Menschen haben Angela Merkels bisherigen klammheimlichen Pro-Gentech-Kurs im Interesse der Konzerne durchschaut und lassen sich keinen Gen-Honig aufs Brot schmieren.

Hintergrund:

Die geänderte EU-Honigrichtlinie hebelt gezielt das Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2011 aus, nach dem Honig, der Pollen von Gentech-Pflanzen enthält, entsprechend gekennzeichnet werden muss. Würde die neue Honigrichtlinie in Kraft treten, könnte selbst kanadischer Honig mit 100 Prozent Genraps-Pollen ohne Kennzeichnung verkauft werden. Die dahinter stehenden Interessen sind besonders durchsichtig: Nach dem Honig-Urteil brach der Import von kanadischem Honig in die EU dramatisch ein und liegt in Deutschland nur noch knapp über Null, wie die Bundesregierung auf Anfrage mitteilte.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet:

www.harald-ebner.de

 

   Sende Artikel als PDF   

„Ohne Wasser überlebt ein Mensch vielleicht vier Tage“ – Artikel in der Süddeutschen Zeitung über zu viel Gülle und Mist: Warum unser Trinkwasser schlechter wird

„Weil Deutschlands Bauern zu viel düngen, ist die Nitrat-Belastung in einem Viertel aller Trinkwasser-Reservoirs deutlich höher als erlaubt. Die Folgen können schwerwiegend sein: Säuglinge leiden an Sauerstoffmangel, bei Erwachsenen könnte Krebs entstehen. Warum die Verunreinigungen weiter zunehmen“, schreibt die Süddeutsche Zeitung am 12. April 2014 in einem Artikel.

Zusammengestellt von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Die wichtigste Ressource besser schützen

Ohne Wasser überlebt ein Mensch vielleicht vier Tage, selten länger. Umso wichtiger müsste es den Menschen eigentlich sein, ihre wichtigste Ressource zu schützen. In Deutschland ist sie so reichlich vorhanden und so rein wie in den wenigsten Ländern der Welt. Bislang jedenfalls. Doch viele Wassermanager sind alarmiert. (…)

Zum ganzen Artikel in der Süddeutschen Zeitung:

http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/belastetes-trinkwasser-in-deutschland-es-stinkt-zum-himmel-1.1935790

Weitere Informationen zum Thema Gülle und Nitratbelastung:

http://www.zeit.de/2013/42/guelle-agrarwirtschaft

http://www.zeit.de/2012/20/Trinkwasser-Nitratbelastung

http://www.zeit.de/wirtschaft/2013-05/guelle-massentierhaltung

 

   Sende Artikel als PDF   

„Geocaching schädigt die Gesundheit unserer Kinder“ – Leserbrief von Beate Braun aus Michelbach/Bilz

Derzeit werben die Städte Schwäbisch Hall und Crailsheim samt ihren jeweiligen Stadtwerken zusammen mit dem Energiezentrum für eine moderne Schnitzeljagd per GPS, genannt Geocaching. Die Angebote richten sich an Kinder ab dem Grundschulalter. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein GPS-fähiges Handy.

Leserbrief von Beate Braun, Michelbach/Bilz

Mobilfunk greift ins Zellgeschehen ein

Gegen die Weiterentwicklung alter Spiele ist nichts einzuwenden. Mit einem Angebot für Kinder, das deren Gesundheit schädigt, ist jedoch eine ethische Grenze erreicht. Dieser Modernitätswahn grenzt an Dekadenz. Denn Mobilfunk greift ins Zellgeschehen ein, ins Hormonsystem, verändert Hirnströme, besitzt krebsauslösendes und wachstumsbeschleunigendes Potential, hat Auswirkungen aufs Herz-Kreislauf-System, macht die Blut-Hirn-Schranke durchlässig, die die Natur eingebaut hat, um Giftstoffe vom Gehirn fernzuhalten – um nur einige Schädigungen zu nennen.

Hirntumore, Leukämie und in jungem Alter auch psychische Erkrankungen

Für Heranwachsende ist Mobilfunk und Handynutzung besonders gefährlich, weil sich ihr biologisches System noch in Entwicklung befindet und damit besonders anfällig ist – die Auswirkungen sind längst sichtbar. So nehmen neben Hirntumoren und Leukämie in jungem Alter auch psychische Erkrankungen, gerade bei Kindern und Jugendlichen, exorbitant zu. Bei der Ursachensuche tappt man im Dunkeln. Nur eines wird stets hartnäckig ausgeblendet und geleugnet, nämlich dass die ebenfalls rasant zunehmende Strahlenbelastung, der Frequenzmix, Teil des Problems ist. Dabei weiß man aus Zeiten des Kalten Krieges, dass man erwiesenermaßen mit Mobilfunkfrequenzen und ihren Modulationen – jede hat andere Folgen – Depressionen, Suizidgefühle, Verwirrtheit, Angst, Aggression, Entschlussunfähigkeit, Konzentrationsstörungen und vieles andere mehr auslösen kann.

Für vermeintlichen Fortschritt opfern wir die Sicherheit der Kinder

Unsere Väter und Großväter waren Kanonenfutter. Wir sind dabei, für ein bisschen Bequemlichkeit, vermeintlichen Fortschritt und Sicherheit unsere Kinder und Kindeskinder zu opfern, wir hinterlassen ihnen eine Hypothek, die wir nicht übersehen. Ich kann nur allen Eltern raten, sich und ihre Kinder von dieser Technologie fernzuhalten, auch wenn das zunehmend schwieriger wird. Denn wer nicht mitspielt, wird ausgrenzt und von zunehmend mehr Veranstaltungen ausgeschlossen bis hin zu Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalten und Angeboten der Kirchen.

Politik kassiert beim Mobilfunk mit

Auf die Politik brauchen wir nicht zu hoffen, denn für sie fallen beim Geschäft mit dem Mobilfunk Unsummen ab. Sie unterstützt und befördert dieses Kommunikationssystem, koste es was es wolle – auch unsere Gesundheit.

   Sende Artikel als PDF   

„Rettet unsere Hebammen“ – Flashmob am Samstag, 5. April 2014, um 10 Uhr auf dem Marktplatz in Schwäbisch Hall

Wir brauchen Euch alle für unsere etwas andere Art der Demo, einen Flashmob mit dem Titel „Rettet unsere Hebammen“, am Samstag, 5. April 2014, um 10 Uhr auf dem Marktplatz in Schwäbisch Hall. Anlass ist die Bedrohung des Berufsstandes der freiberuflichen Hebammen.

Anja Eckhardt, Sarah Knispel und Tabea Kilian vom Hebammenflashmob-Team

Ablauf des Flashmobs:

– Jeder, der will, trägt ein rotes Kleidungsstück oder ein rotes Assessoire.

– Vor 10 Uhr laufen aus allen Richtungen die Flashmob-Aktivisten auf den Marktplatz, mischen sich unters Volk, verhalten sich unauffällig.

– Nach dem letzten 10-Uhr-Glockenschlag als Startsingal stimmen mehrere Sängerinnen auf der großen Treppe stehend mit Mikro das umgedichtete Lied „Ihr Kinderlein kommet“ an. (siehe Textanhang unten und Video auf Youtube)

– Jeder stimmt dort, wo er steht, in das Lied mit ein und macht sich singend auf den Weg zur großen Treppe. Das Lied wird dreimal gesungen.

– Auf der Treppe formieren sich alle zu einem Herz. Dieses ist auf der Treppe angezeichnet; die Ersten stellen den Umriss und die Nachfolgenden füllen auf.

– Ein Transparent „Rettet unsere Hebammen“ wird hochgehalten, alle jubeln/klatschen oder….

– Im Anschluss mischen sich alle unters Volk, verteilen Flyer, klären auf… Die Flyer liegen in Körben auf der Treppe aus.

– Buttons liegen auch in den Körben aus. Jeder, der mitmacht, (Erwachsene) darf sich einen rausnehmen und anstecken – als Erkennungsmerkmal/Statement und als Dankeschön fürs Mitmachen.

Liedtext und Infos zum Vorbereiten

Unten findet Ihr den Liedtext und den Infoflyer, um Euch vorzubereiten und zum Vervielfältigen. Das Video zum Aufruf seht Ihr unter dem Aufrufvideo zum Flashmob am 5. April 2014 in Schwäbisch Hall Ihr-Kinderlein-kommet-Link. Falls der Link nicht funktioniert, kopiert ihn einfach in euren Browser.

Bringt Eure Freunde mit!

Die Presse wird eingeladen, ein Video gefilmt und im Anschluss im Internet veröffentlicht. Je mehr mitmachen, desto größer der Eindruck und der Spaß. Wir brauchen jeden und jede von Euch! Bringt Eure Freunde mit! Ladet zum Flashmob ein und leitet diese Information weiter! Wenn Ihr Euch entschieden habt, mitzumachen, wäre eine Rückmeldung super. Wir freuen uns aber auch über jeden spontanen Unterstützer.

Euer Hebammenflashmob-Team

Anja Eckhardt, Sarah Knispel, Tabea Kilian

Weitere Informationen zum Flashmob in Schwäbisch Hall:

Liedtext:

Ihr Kinderlein kommet, o kommet doch all
daheim, im Geburtshaus, im Diak in Hall
und seht was in dieser hochheiligen Nacht
Geburt, dort wo wir wolln für Freude uns macht

Da liegt es das Kindlein auf Heu und auf Stroh
Mama und Papa betrachten es froh
die sel`gen Hebammen knien helfend davor
drum singen wir für sie zusammen im Chor

Was geben wir Menschen, was kriegst du dafür
Respekt, Lob und Dank, ja das zollen wir dir
nichts willst du von Schätzen und Reichtum der Welt
´ne Haftpflicht aus Nürnberg allein dir gefällt

Kurzfilm auf Youtube zum Flashmob in Schwäbisch Hall:

http://www.youtube.com/watch?v=bKOiFz8JkNo&feature=youtu.be

Text des Infoflyers:

Es geht um UNSER Grundrecht auf Hebammenbetreuung während der Schwangerschaft und im Wochenbett

RETTET UNSERE HEBAMMEN!

AB 1. JULI 2015 WIRD DEN HEBAMMEN DIE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG GEKÜNDIGT! WAS BEDEUTET DAS FÜR HEBAMMEN?
Das kommt einem Berufsverbot gleich, da Hebammen ohne Versicherung ihren Beruf nicht ausüben DÜRFEN!

WAS VERÄNDERT SICH?

Mittlerweile sind die Beiträge der Versicherung so hoch, dass Geburtshäuser schließen und es immer weniger Hausgeburts-/und Beleghebammen gibt. Schon jetzt ist eine flächendeckende Versorgung durch freiberufliche Hebammen nicht mehr gewährleistet!
In Baden-Württemberg sind fast alle Hebammen in Kliniken als Beleghebammen angestellt.
Das bedeutet, dass ab Juli 2015 flächendeckend die Geburtshilfe zusammenbricht.

DIE GEBURTSHILFE IST VOM ZUSAMMENBRUCH BEDROHT!

– KEINE Schwangerschaftsbegleitung

– KEINE Wahlfreiheit des Geburtsortes

– KEINE selbstbestimmte Geburt

– KEINE Betreuung im Wochenbett

– KEINE Betreuung in der Stillzeit

Die Geburtshilfe ist vom Zusammenbruch bedroht. Soweit darf es nicht kommen.

Petition unterschreiben:

Setzt euch für eure Rechte ein und unterstützt eure Hebammen! Unterschreibe die Petition auf der Internetseite www.change.org/hebamme

Was ist ein Flashmob?

https://de.wikipedia.org/wiki/Flashmob

   Sende Artikel als PDF   

„Ein Paradies für Schmetterlinge schaffen“ – Mitgliederversammlung des NABU Rot am See/Wallhausen/Blaufelden/Schrozberg

Viele Schmetterlingsarten sind Feinschmecker und deshalb auf bestimmte Blumen spezialisiert. Verschwinden ihre Futterpflanzen, dann verschwinden auch die Falter. Wie sie in den Garten gelockt werden können und ein paradiesischer Schmetterlingsgarten gestaltet wird, erläutert Dr. Dieter Bock aus Braunsbach in seinem Vortrag am Mittwoch, 26. März 2014, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Rot am See.

Vom NABU Rot am See/Wallhausen/Blaufelden/Schrozberg

Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen

Danach gibt der Vorsitzende des NABU Rot am See/Wallhausen/Blaufelden/Schrozberg, Prof. Dr. Ulrich Kreutle, in der Mitgliederversammlung einen Überblick über die Aktivitäten der Gruppe im abgelaufenen und im kommenden Jahr. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.

Spritzmittel vernichten Pflanzen und Tiere

Die moderne Landwirtschaft mit ihrem großflächigen Einsatz von Pestiziden und Herbiziden zusammen mit dem hohen Flächenverbrauch der Landschaft, verringern immer mehr die Lebensräume unserer Pflanzen und Tiere. Deshalb hat Dr. Dieter Bock einen Teil seines Gartens am Kocherhang fachkundig und mit großem Aufwand in eine 180 Quadratmeter große Schmetterlingswiese umgewandelt. Inzwischen sind 26 Tagfalter, neun nachtaktive Falter sowie zahlreiche weitere schützenswerte Insektenarten im „Braunsbacher Schmetterlingsgarten“ heimisch. Dafür erhielt Dr. Bock einen Preis beim letztjährigen Haller
Naturpreis.

Brennnessel ist wichtige Futterpflanze für Schmetterlinge

Schmetterlinge bevorzugen einheimische Pflanzen, Wildkräuter und Gräser. Sie schätzen weniger den penibel gepflegten Garten, sondern brauchen sogenannte “Unkräuter“, sowohl als Futterpflanze für sich wie auch als Ablageplatz für ihre Eier. So gehört die Brennnessel zu den wichtigsten Futterpflanzen für die Raupen zum Beispiel von Tagpfauenauge, Admiral, Kleiner Fuchs oder Braunem Bär. Ohne die Brennnessel würden die hübschen Falter verschwinden.

Weitere Informationen und Kontakt:

NABU Rot am See, Professor Dr. Ulrich Kreutle, Iris Mühlberger, Reinsbürg 10, 74585 Rot am See

Telefon: 07958-926390

Fax: 07958-7926393

E-Mail: naburot@t-online.de

Internet: http://www.nabu-kreis-sha.de/rotamsee/

   Sende Artikel als PDF   

„Nach Gen-Mais jetzt Gen-Honig“ – Kritik des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne) an der Bundesregierung

Die übergroße Mehrheit der Großen Koalition – von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – hat am 13. März 2014 unseren Antrag für eine Kennzeichnungspflicht von Gen-Honig abgelehnt. Nach dem Genmais hat die GroKo jetzt schon zum zweiten Mal dabei versagt, die Menschen vor ungewollter Gentechnik auf Acker und Teller zu schützen – trotz stets anderslautender Versprechen.

Kommentar des Bundestagsabgeordneten Harald Ebner (Grüne), Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Änderung der EU-Honigrichtlinie ist keine beschlossene Sache

Besonders frech ist die schon beim Genmais schlechte Ausrede – dieses Mal in leicht abgewandelter Form vorgebracht – es sei schon zu spät, die Entscheidung schon gefallen und auf Deutschlands Stimmen komme es ohnehin nicht an. Nach unseren Erkenntnissen, die auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestätigt wurden, trifft das nicht zu. Die Änderung der EU-Honigrichtlinie ist keineswegs schon endgültig beschlossene Sache (Mehr zum Hintergrund unten). (…) Interessant sind natürlich vor allem einige wenige AbweichlerInnen bei CDU/CSU und SPD.

Hintergrund:

Das „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat 2011 klargestellt: Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen ist wie eine Zutat im Honig zu werten und muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Dieses klare Urteil des höchsten europäischen Gerichts will die EU-Kommission mit tatkräftiger Unterstützung von der Regierung Merkel jetzt durch einen Änderung der Honigrichtlinie unterlaufen. Pollen soll einfach zu einem „natürlichen Bestandteil“ umdefiniert werden. Das hätte zur Folge, dass selbst kanadischer Rapshonig, der fast ausschließlich von Gen-Raps stammt, nicht als Genfood erkennbar wäre. Dabei ist klar, dass die manipulierte Erbsubstanz im Pollen vollständig erhalten bleibt. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum Honig als einziges Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden soll, wenn er intakte gentechnisch veränderte DNA enthält. Verschleierung ist keine akzeptable Strategie, um mit Gentech-Verunreinigungen umzugehen!

Was Kommission und Bundesregierung hier klammheimlich planen, ist ein klarer Fall von vorsätzlicher Verbrauchertäuschung. Erneut zeigt sich, dass für Angela Merkel die Interessen der Konzern-Lobby und die Freihandelsverhandlungen mit den USA und Kanada wichtiger sind als die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher oder der Schutz der Imkerei.

Völlig unverständlich ist das Verhalten der SPD-Fraktion, die sich noch vor einem Jahr in einem rot-grünen Antrag für den Erhalt der Kennzeichnungspflicht eingesetzt hat und heute ihre Ablehnung des Grünen Antrages mit fadenscheinigen Ausreden begründet. Auch die CSU redet zwar gerne von Gentechnikfreiheit, traut sich aber ebenfalls nicht, danach zu handeln.

Wie bereits beim Genmais 1507 versucht die Regierungskoalition erneut, Deutschlands Bedeutung in Brüssel kleinzureden. Dabei bestünden sehr gute Chancen, noch eine Sperrminorität gegen den Kommissionsvorschlag zur Änderung der Honigrichtlinie zu erreichen. Dazu darf Deutschland aber dem Kommissionsplan nicht zustimmen. Entgegen anderslautender Behauptungen aus Koalitionsreihen ist das Verfahren auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen: Der EU-Umweltausschuss wird sich am 19. März mit dem Thema befassen, danach steht noch die Lesung im Europäischen Parlament aus, genauso wie die endgültige Abstimmung im Ministerrat. Und genau in dieser noch nicht terminierten endgültigen Abstimmung kommt es ganz entscheidend auf die deutschen Stimmen an.

Weitere Informationen zum Antrag und zur Debatte:

– Antrag „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“ (Drucksache 18/578): http://dip.bundestag.de/btd/18/005/1800578.pdf

– Ergebnis der Namentlichen Abstimmung zur Gen-Honig-Kennzeichnung (interaktive Darstellun): http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik/index.jsp

Hier kann man nachsehen, wie jede/r einzelne Abgeordnete abgestimmt hat. Achtung: Ein „Ja“ bedeutet dabei die Ablehnung unseres Antrages (weil über die „Beschlussempfehlung“ aus dem Ausschuss abgestimmt wird), ein „Nein“ bedeutet Zustimmung.

– Rede von Harald Ebner (Video): http://dbtg.tv/fvid/3209975 und http://youtu.be/3F3cDmOE20E

– Rede von Harald Ebner (Text): http://gruenlink.de/pz0

– Komplette Debatte zum Antrag (Video): http://dbtg.tv/fvid/3209932

– Plenarprotokoll vom 13. März 2014: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18020.pdf, darin:
– Protokoll der Debatte zum Gen-Honig-Antrag ab Seite 1593
– Harald Ebners Rede ab Seite 1597
– Verkündung des Ergebnisses der Abstimmung ab Seite 1603
– Persönliche Erklärungen zur Namentlichen Abstimmung ab Seite 1615

– Bericht zur Debatte auf bundestag.de:
Kennzeichnung von Gen-Honig abgelehnt
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/49916537_kw11_de_gen_honig/index.html

– Vorab-Bericht zum Antrag auf bundestag.de:
Grüne fordern Pflicht zur Angabe von Gen-Pollen
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/49799257_kw11_sp_gen_honig/index.html

– Bericht vom Informationsdienst Gentechnik:
Bundestagsdebatte: „Dieser Honig ist noch lange nicht gelöffelt“
http://www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/28826.html

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet:

www.harald-ebner.de

 

   Sende Artikel als PDF   

„Merkel will uns Gen-Honig unterjubeln“ – Namentliche Abstimmung heute ab 15.30 Uhr im Bundestag

„Merkel will uns Gen-Honig unterjubeln: namentliche Abstimmung heute ab 15.30 Uhr im Bundestag“, schreibt der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner in einer Pressemitteilung.

Vom Bundestagsbüro Harald Ebners (Bündnis 90/Die Grünen)

„Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen“

Zum Grünen Antrag „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“ (Drucksache 18/578, im Anhang unten), der gestern von den Koalitionsvertretern in den Ausschüssen abgelehnt wurde und über den heute (Donnerstag, 13. März 2014), ab 15.30 Uhr, im Bundestag beraten und abgestimmt wird, erklärt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Das „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat 2011 klargestellt: Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen ist wie eine Zutat im Honig zu werten und muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Genfood ist dann nicht mehr erkennbar

Dieses klare Urteil des höchsten europäischen Gerichts will die EU-Kommission mit tatkräftiger Unterstützung von der Regierung Merkel jetzt durch eine Änderung der Honigrichtlinie unterlaufen. Pollen soll einfach zu einem „natürlichen Bestandteil“ umdefiniert werden. Das hätte zur Folge, dass selbst kanadischer Rapshonig, der fast ausschließlich von Gen-Raps stammt, nicht als Genfood erkennbar wäre. Dabei ist klar, dass die manipulierte Erbsubstanz im Pollen vollständig erhalten bleibt. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum Honig als einziges Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden soll, wenn er intakte gentechnisch veränderte DNA enthält. Verschleierung ist keine akzeptable Strategie, um mit Gentech-Verunreinigungen umzugehen!

Klarer Fall von vorsätzlicher Verbrauchertäuschung

Was EU-Kommission und Bundesregierung hier klammheimlich planen, ist ein klarer Fall von vorsätzlicher Verbrauchertäuschung. Erneut zeigt sich, dass für Angela Merkel die Interessen der Konzern-Lobby und die Freihandelsverhandlungen mit den USA und Kanada wichtiger sind als die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher oder der Schutz der Imkerei.

Fadenscheinige Ausreden der SPD-Fraktion

Völlig unverständlich ist das Verhalten der SPD-Fraktion, die sich noch vor einem Jahr in einem rot-grünen Antrag für den Erhalt der Kennzeichnungspflicht eingesetzt hat und heute ihre Ablehnung des Grünen-Antrages mit fadenscheinigen Ausreden begründet. Auch die CSU redet zwar gerne von Gentechnikfreiheit, handelt aber ebenfalls nicht danach.

Deutschland dem Kommissionsplan nicht zustimmen

Wie bereits beim Genmais 1507 versucht die Regierungskoalition erneut, Deutschlands Bedeutung in Brüssel kleinzureden. Dabei bestehen sehr gute Chancen, noch eine Sperrminorität gegen den Kommissionsvorschlag zur Änderung der Honigrichtlinie zu erreichen. Dazu darf Deutschland aber dem Kommissionsplan nicht zustimmen. Entgegen anderslautender Behauptungen aus Koalitionsreihen ist das Verfahren auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen.

Nicht als tatenloser Sonntagsreden-Gentechnikkritiker dastehen

Wer nicht als tatenloser Sonntagsreden-Gentechnikkritiker dastehen will, stimmt heute im Plenum des Bundestages für unseren Antrag. Die Menschen im Land lassen sich nicht wiederholt für dumm verkaufen, sondern messen ihre Abgeordneten an Taten!

Live-Übertragung aus dem Bundestag

Debatte und Abstimmung werden heute (Donnerstag, 13. März 2014) voraussichtlich ab zirka 15.30 Uhr live auf der Internetseite http://www.bundestag.de/ und im Fernsehsender PHOENIX übertragen. Die heutige Tagesordnung mit laufend aktualisiertem Zeitablauf finden Sie ebenfalls direkt auf der Startseite http://www.bundestag.de/.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

Der Antrag der Grünen-Abgeordneten „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“ (Drucksache 18/578):

Deutscher Bundestag Drucksache 18/578

18. Wahlperiode 19.02.2014

Antrag
der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, Friedrich
Ostendorff, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Matthias
Gastel, Kai Gehring, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn
(Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Cem Özdemir,
Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig
KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit
gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 6. Septem-
ber 2011 in der Rechtssache C-442-09 („Honig-Urteil“) festgestellt, dass Honig,
der Pollen mit gentechnisch verändertem Erbgut und gentechnisch veränderten
Proteinen enthält, ein Lebensmittel mit Zutaten, die aus gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) hergestellt wurden, gemäß der Verordnung (EG) Nr.
1829/2003 darstellt (wörtlich: „dass dann, wenn ein Stoff wie Pollen, der gene-
tisch veränderte DNA und genetisch veränderte Proteine enthält, nicht als GVO
angesehen werden kann, Produkte wie Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die
einen solchen Stoff enthalten, „Lebensmittel, die … Zutaten enthalten, die aus
GVO hergestellt werden“, im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Ver-
ordnung Nr. 1829/2003 darstellen“).
Damit wäre Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen
enthält, im Sinne derselben Verordnung als „genetisch verändert“ zu kennzeich-
nen.
Die Europäische Kommission hat am 21. September 2012 einen Vorschlag für
eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2001/101/EG über Honig („Honig-
richtlinie“) vorgelegt. Darin soll Pollen allgemein – und damit auch der Pollen
von gentechnisch veränderten Pflanzen – als „natürlicher Bestandteil“ von Honig
Drucksache 18/578 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
eingestuft werden. Nach Auffassung der Kommission wäre dadurch eine Kenn-
zeichnung von Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen
enthält, nicht mehr erforderlich. Dies würde selbst für sortenreinen Rapshonig
gelten, der praktisch vollständig auf Grundlage von gentechnisch verändertem
Raps erzeugt wurde und damit fast ausschließlich dessen Pollen enthält.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich in den Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament und
der Europäischen Kommission über die geplante Änderung der Honig-
richtlinie dafür einzusetzen, dass die Kennzeichnungspflicht im Sinne
der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 von Honig, der Pollen von gentech-
nisch veränderten Pflanzen enthält, entsprechend der Intention des
EuGH-Honigurteils in der Honigrichtlinie klargestellt wird (siehe auch
Bundesratsdrucksache 569/12 vom 23. November 2012).
Um Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewähr-
leisten, sollte ein Weg gefunden werden, um erkennbar zu machen, ob
Honig gentechnisch veränderten Pollen enthält oder nicht;

2. falls dieses Ziel in den Trilogverhandlungen nicht erreicht werden kann:

a) sich in den Trilogverhandlungen dafür einzusetzen, dass in der ge-
planten Änderung der Honigrichtlinie darauf verzichtet wird, eine
Festlegung zu treffen, dass es sich bei Pollen gentechnisch verän-
derter Pflanzen in Honig um einen „natürlichen Bestandteil“ han-
delt;

b) die Änderung der Honigrichtlinie im Rat der Europäischen Union
abzulehnen, falls in dem zur Abstimmung gestellten Vorschlag
nicht auf diese Festlegung verzichtet wird.

Berlin, den 19. Februar 2014
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung:

Die für Landwirtschaft und Verbraucherschutz verantwortlichen Kommissare der Europäischen Union, Tonio Borg und Dacian Ciolos, haben am 9. Dezember 2013 in einem Schreiben an die Organisation „Foodwatch“ betont, dass die Kommission es für notwendig erachtet, die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher über die Präsenz gentechnisch veränderter Organismen in Futter- und Lebensmitteln korrekt zu informieren.

Auch der ehemalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hans-Peter Friedrich betonte in einem Interview mit der „Nordwestzeitung“ vom 7. Februar 2014: „Die Verbraucher müssen wissen, wenn sie ein gentechnisch verändertes Produkt kaufen.“

Der jetzt vorliegende Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Honig-Richtlinie würde diese Information der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher gerade nicht ermöglichen. Selbst ein sortenreiner Rapshonig aus Nordamerika, der praktisch vollständig auf Grundlage von gentechnisch verändertem Raps erzeugt wurde und damit fast ausschließlich dessen Pollen enthält, dürfte nach diesem Vorschlag ohne jede Kennzeichnung in den Handel gebracht werden.

Die Frage, ob der Eintrag von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen in Honig „technisch nicht zu vermeiden“ sei im Sinne von der Verordnung (EG) 1829/2003, ist zu verneinen, solange nicht alles Mögliche unternommen wurde, um den Eintrag von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen in den Honig zu minimieren, zum Beispiel durch die Festlegung und Einhaltung eines ausreichend großen Mindestabstands zwischen dem Bienenstock und dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen.

Das Anliegen der Kommission, eine Klarstellung zur Kennzeichnung von Honig, der Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen enthält, zu treffen, wird mit der vorgeschlagenen Änderung nicht erreicht. Die Rechtsunsicherheit wird durch den Widerspruch zum Honig-Urteil des EuGH noch vergrößert, damit sind weitere Gerichtsverfahren zu erwarten.

   Sende Artikel als PDF   

„Blüh- und Ackerrandstreifen anlegen – aber richtig!“ – Vortrag in Rot am See

Mit der Wärme im Frühling werden Honigbienen, Wildbienen, Schmetterlinge und andere blütenbesuchende Insekten wieder aktiv. Auf ihren Nahrungsflügen besuchen sie unermüdlich Nutz- und Wildpflanzen und spielen so eine ganz wichtige Rolle für deren Bestäubung. Von Landwirten extra angelegte Blüh- und Ackerrandstreifen helfen den nützlichen Tieren dabei sich fortzupflanzen und zu überleben.

Vom NABU Rot am See

Samen für insektenfreundliche Blühstreifen gewinnen

Eine gemeinsame Informationsveranstaltung zur Förderung der Blüh- und Ackerrandstreifen bietet der Bezirksimkerverein Gerabronn und die NABU-Gruppe Rot am See/Wallhausen/Blaufelden/Schrozberg am Donnerstag, 20. März 2014, um
20 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Rot am See. Johannes Rieger von der Firma Rieger-Hofmann aus Blaufelden-Raboldshausen erklärt in einem Vortrag, wie Samen für insektenfreundliche Blühstreifen gewonnen, sie richtig angelegt und die Maßnahmen vom Land gefördert werden.

Blühstreifen schaffen einen Erosionsschutz

“Blühstreifen sind ein wertvolles Stück Landschaft“, erklärt Prof. Dr. Ulrich Kreutle von der NABU-Gruppe Rot am See. „Sie bieten vielen Nützlingen einen Lebensraum, die wiederum Schädlinge in Grenzen halten können.“ Neben unzähligen Insekten finden auch Spinnen, Vögel und Wildtiere darin einen Rückzugsraum. Zudem wird mit Blühstreifen ein Erosionsschutz geschaffen, der den großflächigen Abtrag der wertvollen Bodendeckschicht verhindert.

Weitere Informationen und Kontakt:

NABU Rot am See, Prof. Dr. Ulrich Kreutle, Iris Mühlberger, Reinsbürg 10, 74585 Rot am See

Telefon: 07958/926390

Fax 079587926393

E-Mail: naburot@t-online.de

Internet:

http://www.nabu-kreis-sha.de/rotamsee/

   Sende Artikel als PDF   

„Bäume und Menschen erkranken an Mobilfunkstrahlung“ – Leserbrief zum Artikel im Haller Tagblatt „Kastanie hinter Sparkasse fällt“

Einen Leserbrief zum Artikel im Haller Tagblatt vom 21. Februar 2014 „Kastanie hinter Sparkasse fällt“ hat Ulrike Hölzel aus Gaildorf geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Leserbrief in voller Länge.

Leserbrief von Ulrike Hölzel, Gaildorf

Gefällt: Ohne Not und ohne Sinn

Eine alte Kastanie wurde gefällt. Ohne Not und Sinn. Eine Entwicklung, die in diesem Jahr ihren bisherigen Höhenpunkt erreicht. Ohne Gefühl und Verstand wird, was über Jahrzehnte gewachsen ist, innerhalb weniger Stunden vernichtet. Als Präventivmaßnahme!?

Sinnbild für alle unnütz gefällten Bäume in Schwäbisch Hall

Mit OB Pelgrim wird Schwäbisch Hall vielleicht den wirtschaftlichen Höhepunkt erfahren, aber  das Wesentliche, die Schönheit, auf die eine gesunde Seele angewiesen ist und die Achtung vor der Schöpfung werden seiner Mission zum Opfer fallen. Diese Kastanie steht sinnbildlich für alle unnütz gefallenen Bäume in Schwäbisch Hall und wie dem Artikel zu entnehmen ist, geht diese Zerstörung weiter.

Gefahr durch Mobilfunkstrahlung

Unsere Bäume sind gefährdet. Nicht nur durch unüberlegte Abholzmaßnahmen, sondern sie leiden und erkranken, wie viele Studien längst beweisen, auch unter Mobilfunkstrahlung. Da mit der Stimme von OB Pelgrim jetzt auch noch flächendeckendes WLAN für schnellen Internetzugang für alle Haller Bürger eingeführt wird, frage ich mich, ob es OB Pelgrim überhaupt um Fürsorge und den Erhalt seiner Stadt geht. Für die Wirtschaft und das Wachstum bleiben nicht nur Bäume auf der Strecke, sondern die gesamte Bevölkerung. Allen voran unsere Kinder.

Nicht vergessen, was Schöpfung bedeutet

Diese alte Kastanie steht sinnbildlich für die Unterwerfung in ein System, das dabei ist, uns Menschen von einer lebenswerten Welt zu entfremden und uns vergessen lässt, was Schöpfung bedeutet.

Link zum Artikel im Haller Tagblatt „Kastanie hinter Sparkasse fällt“:

hhttp://www.swp.de/schwaebisch_hall/lokales/schwaebisch_hall/art1188139,2463654

   Sende Artikel als PDF