Stellungnahme der Energie-Initiative Kirchberg zur öffentlichen Anhörung des Regionalverband-Planentwurfes zur Fotovoltaik. Die öffentliche Anhörung endete laut Gerhard Kreutz, Vorsitzender der Energie-Initiative Kirchberg am 16. März 2009. Nach seiner Ansicht geht es jetzt in die heiße Phase: „Wird der Plan Wirklichkeit, könnte dies das weitgehende Aus für solche Kraftwerke im Landkreis bedeuten. Es wäre nach der Windkraft die zweite Technologie, die vom Land Baden- Württemberg ausgebremst würde. Bezeichnenderweise fand der Vorgang unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit statt“, schreibt Kreutz in seinem Brief an den Regionalverband. Es geht dabei konkret um die Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – hier: Anhörung gemäß § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG). Weitere Infos zum Planverfahren: www.regionalverband-heilbronn-franken.de/aktuelles/aktuelles_projekte.htm
Der Brief der Energieinitiative Kirchberg an den Regionalverband Heilbronn-Franken vom 14. März 2009 im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Energie- Initiative Kirchberg e. V. ist seit 15 Jahren im Bereich umweltfreundliche Energieversorgung tätig und hat u. a. den Beschluss des Landkreises Schwäbisch Hall von 2006, die Energieversorgung im Kreis Hall langfristig auf Erneuerbare Energien umzustellen, hauptverantwortlich auf den Weg gebracht. Aus energiewirtschaftlicher, klima- und arbeitsmarktpolitischer Sicht stellt die o.a. Teilfortschreibung des Regionalverbandes eine ganz erhebliche Einschränkung der Entwicklung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen dar.
Vorausgeschickt wird, dass die Installation von Fotovoltaikanlagen im Außenbereich maßvoll und in Übereinstimmung mit den zu berücksichtigenden sonstigen Belangen stehen soll.
Ergänzend dazu muss festgestellt werden, dass viele, vor allem gewerblich genutzte Dachflächen für Fotovoltaikanlagen nicht zur Verfügung stehen – aufgrund baulicher Gegeben- heiten oder weil die Nutzung anderweitig festgeschrieben ist.
Die Energie-Initiative Kirchberg e. V. nimmt in konkreter Weise Stellung zum Planentwurf:
1. Das beschleunigte Tempo der Klimaerwärmung erfordert die beschleunigte Umstellung des fossilen Energiesystems auf Erneuerbare Energien.
2. Die Kostensteigerung der fossilen und atomaren Energieträger aufgrund der zunehmenden Verknappung belastet die Verbraucher in zunehmendem Maß.
3. Die Ausbauziele der baden-württembergischen Landesregierung werden durch restriktive Maßnahmen wie die des Regionalverbandes nicht zu erreichen sein.
4. Der Planungsentwurf berücksichtigt das gewaltige Potenzial der Freiflächen- Fotovoltaik in keiner Weise: Bei einer angenommenen Leistung von 50 Megawatt pro Quadratkilometer ergibt sich eine mögliche installierte Leistung von rund 1200 Megawatt, wenn nur 0,5 % der Fläche der Region bebaut würde.
Bei Kosten von rund 3500 € pro kW Leistung entspricht dies einer Investition von knapp 4 Milliarden Euro! Keine andere Wirtschaftssparte kann auch nur annähernde Investitionsperspektiven aufweisen! Eine installierte Leistung von 1200 MW bedeutet eine Stromproduktion von rund 1,2 Milliarden kWh, was dem durchschnittlichen jährlichen Strombedarf von 1,2 Millionen Privatpersonen entspricht – 25% mehr als Einwohner in der Region.
5. In Zusammenhang mit der vorangegangenen Darlegung ergibt sich ein erhebliches Potenzial an Arbeitsplätzen, die dadurch geschaffen und danach gesichert wären.
6. Der Planentwurf nimmt den Kommunen die Möglichkeit, vor Ort planvoll und in Übereinstimmung mit der Bevölkerung zu agieren. Gleichzeitig wird die verfasssungsrechtlich verankerte Daseinsvorsorge der Kommunen in unzulässiger Weise beschnitten.
Die dargelegten Argumente verdeutlichen, dass der Planentwurf des Regionalverbandes einer Verhinderungsplanung gleichzustellen und deshalb entschieden abzulehnen ist. Aus den genannten Gründen ersuchen wir den Regionalverband um Überarbeitung des Planentwurfes im Hinblick auf eine zukunftsfähige Energieversorgung in der Region.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Kreutz
1. Vorsitzender
Info: kraftwerke_der_region
Bekanntmachung des Regionalverbands Heilbronn-Franken vom 12. Januar 2009:
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – gemäß § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 338). Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Heilbronn-Franken hat am 13. Juli 2007 die Aufstellung der Teilfortschreibung Fotovoltaik des Regionalplans Heilbronn-Fran-
ken 2020 beschlossen. Am 8. Dezember 2008 hat die Verbandsversammlung beschlossen, dazu das Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 3 LplG durchzuführen. Gegenstand der Teil-
fortschreibung zur räumlichen Steuerung regionalbedeutsamer Fotovoltaikanlagen in der Region Heilbronn-Franken sind Leitlinien zur Fotovoltaiknutzung, Festlegungen zu Standorten und zu freizuhaltenden Bereichen sowie Grundsätze zur räumlichen Steuerung der Fotovoltaik durch Gemeinden. Der Planentwurf, seine Begründung und der Umweltbericht liegen vom 26. Januar 2009 bis einschließlich 27. Februar 2009 zur kostenlosen Einsicht für jedermann bei folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus:
Regionalverband Heilbronn-Franken, Frankfurter Str. 8, 74072 Heilbronn, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr und von Montag bis Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung.
Stadt Heilbronn, Planungs- und Baurechtsamt, Cäcilienstr. 45, 74072 Heilbronn Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch 8.30 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 18.00 Uhr, Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr.
Landratsamt Heilbronn, Bauen, Umwelt und Planung, Allee 6, Zimmer 403, 74072 Heilbronn, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch 13.30 bis 18.00 Uhr.
Landratsamt Hohenlohekreis, Allee 17, Umwelt- und Baurechtsamt, Gebäude A, Zimmer 229, 74653 Künzelsau, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr.
Landratsamt Schwäbisch Hall, Münzstr. 1, Bau- und Umweltamt, Zimmer 322, 74523 Schwäbisch Hall, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 13.00 bis 15.30 Uhr, Donnerstag 13.00 bis 17.00 Uhr.
Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Gartenstr. 1, Bauamt, 2. OG, 97941 Tauberbischofsheim, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr. Die zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen sind gleichzeitig auf der Homepage des Regionalverbands Heilbronn-Franken (www.regionalverband-heilbronn-franken.de) eingestellt.
Zu dem Planentwurf, seiner Begründung und dem Umweltbericht kann sich jedermann gegenüber dem Regionalverband Heilbronn-Franken während der Auslegungsfrist schrift-
lich, zur Niederschrift oder elektronisch äußern.
Der Regionalverband Heilbronn-Franken prüft die vorgebrachten Anregungen und Bedenken und teilt das Ergebnis der Prüfung der jeweiligen Person mit. Sind Anregungen und Be-
denken mit im Wesentlichen gleichem Inhalt von mehr als 50 Personen zu prüfen, kann die Mitteilung des Prüfungsergebnisses in der Weise erfolgen, dass Einsicht in das Ergebnis
beim Regionalverband, einem Stadt kreis oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung
hingewiesen.
Heilbronn, den 12.01.2009
gez.:
Helmut Himmelsbach
Verbandsvorsitzender