Die Kündigung, die Hohenloher-Tagblatt-Geschäftsführer Jürgen Bauder seiner Chefsekretärin im Dezember 2008 ausgesprochen hat, ist unwirksam. Dies hat das Crailsheimer Arbeitsgericht gestern (Mittwoch, 20. Mai 2009) verkündet. Die 46-jährige Frau muss weiter beschäftigt werden.
Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert
Einen Monat lang kann Berufung eingelegt werden
Das Hohenloher Druck- und Verlagshaus (HDV), in dem auch das Hohenloher Tagblatt erscheint, hat nach Zustellung des Urteils einen Monat lang die Möglichkeit, Berufung beim Landesarbeitsgericht Mannheim einzulegen, das seit 1. Mai 2009 für den Bereich Crailsheim zuständig ist.
HT-Geschäftsführer Bauder hatte seiner Chefsekretärin nach über elf-jähriger Tätigkeit aus „betriebsbedingten Gründen“ zum 30. April 2009 gekündigt. Viele Arbeitsbereiche der Frau seien weggefallen, weil er (Bauder) einen Großteil der Arbeit nun selbst erledige, begründete Bauder die Kündigung der Frau bei der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Crailsheim am Donnerstag, 30. April 2009 (Bericht in Hohenlohe-ungefiltert unter www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=1795).
Zunächst hatte Bauder seiner Chefsekretärin noch eine Arbeit in der Vertriebsabteilung des Hohenloher Tagblatts angeboten – nahm dieses Angebot aber einige Tage später wieder zurück. Kurzfristig sei die Stelle nicht mehr frei gewesen, so Bauder bei der mündlichen Verhandlung.
Kündigung ist nicht verhältnismäßig
Die Kündigung sei nicht verhältnismäßig – vor allem die Anhörung und Information des Betriebsrats vor dem Ausspruch der Kündigung sei nicht ordnungsgemäß erfolgt, begründete Arbeitsrichter Ralf Büschler das Urteil des Arbeitsgerichts Crailsheim. Dem Betriebsrat ist nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden, warum eine wenige Tage zuvor noch mögliche Weiterbeschäftigung der Frau in einem anderen Bereich des Verlags plötzlich nicht mehr möglich sein solle. Zudem hatte Bauder gegenüber dem Betriebsrat zunächst erklärt, sämtliche Arbeiten der Chefsekretärin würden künftig von anderen Mitarbeitern erledigt. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht sagte der HT-Geschäftsführer dann aber aus, dass er nun einen Großteil der Arbeit selbst erledige. Auch dies hätte er dem Betriebsrat mitteilen müssen, urteilt das Arbeitsgericht. „Die Geschäftsleitung hat dem Betriebsrat den eigentlichen Kündigungsgrund nicht genannt,“ erklärte Arbeitsrichter Büschler bei der Urteilsverkündung am 20. Mai 2009.
Einschätzung der Lage: Der Autor dieses Artikels geht davon aus, dass HT-Geschäftsführer Jürgen Bauder gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht Mannheim einlegen wird.