IG-Metall-Bevollmächtigte Heidi Scharf meint: Acument-Geschäftsführung sagt wegen der Insolvenz die Unwahrheit

Die Firma Acument – unter anderem mit einem Zweigwerk in Schrozberg – hat für alle deutschen Standorte Insolvenz angemeldet. Heidi Scharf, die IG-Metall-Bevollmächtigte aus Schwäbisch Hall kritisiert dieses Vorgehen der Unternehmensleitung.

Eingesandt von der IG-Metall Schwäbisch Hall

Unternehmensleitung überrascht mit schneller Insolvenzeröffnung

Heidi Scharf: Mit der Aussage „Dem Antrag auf Insolvenz gingen ausführliche Gespräche mit den wichtigsten Kunden in Deutschland, dem Gesamtbetriebsrat und Gewerkschaften voraus…., sagt die Acument-Geschäftsführung nicht die Wahrheit. Mit dem Gesamtbetriebsrat und auch mit der Gewerkschaft wurde keinesfalls über solche Möglichkeiten gesprochen und wir sind von der schnellen Insolvenzeröffnung überrascht worden“, so Heidi Scharf.  Am 4. August 2009 habe es ein Gespräch mit dem Gesamtbetriebsrat gegeben. Von einer möglichen Insolvenz sei dabei kein Ton zu hören gewesen. „Zu diesem Zeitpunkt muss jedoch der Antrag schon länger gelaufen sein“, meint die IG-Metall-Bevollmächtigte.

Betriebsrat und Mitarbeiter hinters Licht geführt

„Damit wurde die Interessenvertretung und die Belegschaft hinters Licht geführt. Noch am 6. August 2009 hatten sich der Gesamtbetriebsrat zusammen mit den Gewerkschaftsvertretern aus allen Standorten und Vertreterinnen und Vertretern der Vorstandsverwaltung der IG Metall in Frankfurt zur Beratung über das weitere Vorgehen getroffen. Auf der Rückfahrt von Frankfurt wurde per Telefon den Mitgliedern des Gesamtbetriebsrates am 6. August 2009 die Insolvenzeröffnung mitgeteilt. Bereits am Freitag wurden einzelne Belegschaften durch den vorläufigen Insolvenzverwalter informiert. In Schrozberg findet diese Betriebsversammlung am Mittwoch, 12. August 2009, um 13 Uhr statt. Die Belegschaft ist einfach vor vollendete Tatsachen gestellt worden“, erklärt Heidi Scharf.

Zwei Artikel der Rhein-Zeitung über die Acument-Insolvenz als PDF-Datei:

RZ-Acument-Sa

RZ-Acument-Journal

Pressemitteilung von Acument-Sprecher Timothy G. Weir, APR, (248) 229-6746 (mobile),tweir@acument.com:

Acument Global Technologies beantragt Insolvenz für seine Standorte in Deutschland

Starker Rückgang bei der Automobilproduktion macht Restrukturierung erforderlich Produktion und Lieferung laufen ohne Unterbrechung weiter. Die Acument-Niederlassungen außerhalb Deutschlands sind nicht betroffen. Es wird ein Insolvenzplanverfahren sowie die Eigenverwaltung angestrebt

Troy, Michigan, USA. (6. August 2009) – Acument Global Technologies, Inc. (“Acument”), ein weltweit führender Lieferant von mechanischen Verbindungssystemen, hat heute für die Acument GmbH & Co. OHG („Acument Deutschland“) mit Zentrale in Neuss ein Insolvenzeröffnungsverfahren nach deutschem Insolvenzrecht beantragt. Das angestrebte Insolvenzplanverfahren ist mit einer Beantragung in den USA („Chapter 11“) vergleichbar. Das Insolvenzgericht hat Herrn Dr. Wolf von der Fecht von der Kanzlei Metzeler – von der Fecht zum vorläufigen Insolvenz­verwalter ernannt. Acument Deutschland hat den Insolvenzexperten Carsten Koch von Leonhardt Westhelle & Partner zum Chief Restructuring Officer (CRO) ernannt.

Kunden sollen weiter beliefert werden

“Wir sind zuversichtlich, dass diese Vorgehensweise und die nachfolgende zügige Umstrukturierung Acument Deutschland ermöglichen wird, unseren Kunden wieder ein starker Partner mit neuem Leben zu sein“, sagte Robin Kendrick, Vice President and General Manager von Acument Europa. “Das Insolvenzplanverfahren und die Eigenverwaltung wird uns ermöglichen, eine wettbewerbsfähigere Kostenstruktur zu schaffen, unsere Einrichtungen in Deutschland zu erhalten und so viele Arbeitsplätze wie möglich zu sichern“, sagte Kendrick.  „Wir werden den gesamten Prozess in enger Abstimmung mit unseren Kunden, Lieferanten, Gläubigern, dem Betriebsrat sowie den Behörden und anderen Partnern gestalten. So werden wir sicherstellen, dass unsere Kunden ohne Unterbrechung mit unseren Produkten beliefert werden.“

Insolvenzverfahren auch für das Werk in Schrozberg

Einbezogen in das Insolvenzverfahren sind die Acument-Standorte in Beckingen, Dürbheim, Neuss, Neuwied und Schrozberg sowie auch das Logistikzentrum in Köln – insgesamt mehr als 1700 Mitarbeiter. Die Acument-Standorte ausserhalb von Deutschland sind von diesem Verfahren nicht betroffen. Dem Antrag auf Insolvenz gingen ausführliche Gespräche mit den wichtigsten Kunden in Deutschland, dem Gesamtbetriebsrat und Gewerkschaften voraus. Darin wurden mögliche Strategische Alternativen diskutiert und außergerichtliche Möglichkeiten zur Umstrukturierung erörtert. „Das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung wird helfen, die Geschäfte von Acument in Deutschland weiterzuführen und gleichzeitig ein höchstgradiges Maß an Sicherheit für unsere Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer, Gläubiger und andere Partner gewährleisten“, sagte Rick Dauch, President und CEO  von Acument.
„Die anderen Acument-Einheiten in der Welt sind dank einer Reihe von tiefgreifenden Einschnitten auf solidem finanziellem Boden. Sie werden auch weiterhin in all unseren Geschäftsbereichen tätig sein und eine Antwort auf die weltweite Wirtschaftskrise finden und so Acument erfolgreich machen. Wir haben mit großem Nachdruck im Zuge des Umsatzrück­ganges Kosten reduziert und kürzlich eine Vereinbarung mit unseren Kreditgebern gefunden, die unsere Liquidität sicherstellt. Unsere operativen und finanziellen Pläne stimmen und wir sind sicher, damit durch die Krise zu steuern und die globale Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens zu behaupten“, sagte Dauch.

Über Acument Global Technologies, Inc.:
Unternehmenszentrale in Troy, Michigan, USA. Acument Global Technologies, Inc., ist einer der weltweit führenden Hersteller mechanischer Verbindungselemente und Systemlösungen. Mit mehr als 7.000 Mitarbeitern in 17 Ländern beliefert Acument Kunden mit Produkten, Systemen und Dienstleistungen in 150 Ländern. Mehr Informationen über Acument Global Technologies erhalten Sie hier: www.acument.com

Weitere Infos:

IG-Metall Schwäbisch Hall

Heidi Scharf
1. Bevollmächtigte der IG Metall
Haller Str. 37
74523 Schwäbisch Hall –
Tel.Nr.:  0791/95028-25
Mobil-Tel.Nr.: 0160/5330009

Firma Acument:

www.acument.com

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Schafft das ZDF ab

Wir leisten uns, neben der ARD, zusätzlich für 1,73 Milliarden Euro das ZDF: um die Meinungsvielfalt, den unabhängigen Journalismus zu sichern, die Demokratie zu stärken? Warum eigentlich zweimal? Ein Plädoyer für die Abschaffung des Zweiten Deutschen Fernsehens. – Eine teils treffende, teils polemisierende Würdigung des ZDF von Alexander Kissler auf CICERO. Trotzdem lesenswert.

Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

Die Bundesrepublik Deutschland zahlte 2007 netto 7,42 Milliarden Euro an die Europäische Union – ein enormer Betrag, der politisch umstritten ist und für Debatten sorgt. Fast genauso hoch, aber politisch völlig unumstritten ist die Summe, die das öffentlich-rechtliche Gebührenfernsehen einstreicht. Anno 2008 flossen 7,26 Milliarden Euro an die alimentierten Sender. Das größte Stück vom Kuchen sicherte sich das Zweite Deutsche Fernsehen, nämlich 1,73 Milliarden. Warum eigentlich?

http://www.cicero.de/97.php?ress_id=10&item=4049

Noch einmal erinnert sei an dieser Stelle an das Sommerinterview mit Oskar Lafontaine auf dem selbigen ZDF: https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=2889

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Schweinegrippe – Das Geschäft mit der Angst

Der Name „Schweinegrippe“ steht wie schon die Bezeichnung „Vogelgrippe“ für irreführende aber offenbar erfolgreiche Versuche einiger Pharmakonzerne, ihre Absatzchancen für neue Impfstoffe und fragliche Grippe-Medikamente zu erhöhen. Aber auch einige Politiker, Fachinstitute und Medien profitieren von dieser Erfindung und spielen das teure Spiel mit der Angst zu ihrem eigenen Vorteil mit. Die laufende Diskussion um die Bezahlung der Grippeimpfung und der von einigen Krankenkassen veröffentlichte Ruf nach mehr Steuermitteln reiten auf dieser Welle.

Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

Ein erhellender Artikel über die epidemiologischen und wirtschaftlichen Hintergründe der derzeitigen Diskussion über “Schweinegrippe” und Impfkampagnen. Der Autor – Dr. med Wolfgang Wodarg, SPD-Politiker aus dem Wahlkreis Flensburg-Schleswig, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und des Europarates – ist Internist und Spezialist für Lungenheilkunde, Hygiene und Umweltmedizin.

http://www.wodarg.de/show/2651826.html

Weitere Info (zugesandt von Roman Schmitt, Kirchberg/Jagst, am 13. August 2009):

Ekathimerini- Bericht: Zwangsimpfung in Griechenland geplant
“It was decided under the order of the prime minister to vaccinate all citizens and residents of the country, without exception”

http://www.ekathimerini.com/4dcgi/_w_articles_politics_100002_01/08/2009_109461

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Hände weg vom Honigzipfel in Künzelsau – Grüne Jugend Hohenlohe protestiert gegen Abbruch alter Gebäude

Die Grüne Jugend Hohenlohe mit Sitz in Künzelsau stellt sich in der Debatte um die geplanten Baumaßnahmen im Künzelsauer Honigzipfel auf die Seite der Abbruchgegner.

Von Florian Lany, Grüne Jugend Hohenlohe

Wichtiger Teil des Künzelsauer Stadtbilds

Der Honigzipfel gehört zur Identität von Künzelsau und ist ein wichtiger Teil des Stadtbildes. Gerade, weil die dem Abbruch geweihten Häuser am Stadteingang stehen und schon von weitem den vom neugestalteten Wertwiesenareal ankommenden Radlern und Spaziergängern ins Auge fallen, sind sie schützenswert und sicherlich zu sanieren, aber nicht abzureißen. Der Honigzipfel ist ein Jahrhunderte alter Bestandteil Künzelsaus und seine historische Bausubstanz darf nicht durch neuartige Gebäude ersetzt werden.

Der Gemeinderat sollte sich in Zukunft weniger an den Interessen einzelner Investoren und mehr an dem Willen der Künzelsauer Bürger orientieren.

Info zum Stichwort Honigzipfel in Künzelsau auf der Internetseite www.qype.com/place/504512-Honigzipfel-Kuenzelsau: Der “Honigzipfel” in Künzelsau ist ein “altes” Handwerkerquartier, das seinen “ironischen” Namen vom ehemaligen Schlossmühlenkanal und den daran anliegenden Gerberbetrieben erhalten hat. Es roch halt etwas streng, aber das war durch die Gerberbetriebe ganz normal. Im Augenblick werden Überlegungen von Seiten der Stadt dahingehend erwogen, einige alte Gebäude im Honigzipfel abzubrechen, um neue Wohngebäude zu schaffen. Gegen diese Stadtsanierung, die vorwiegend auf Abbruch setzt, hat sich eine Bürgerinitiative “Rettet den Honigzipfel” etabliert. Die beste Argumentation dieser Bürgerinitiative stellen zwei Gebäude links und rechts der Schlossmühlgasse dar, die am Eingang des Honigzipfels dokumentieren, dass alte Gebäude durch eine sinnvolle Sanierung und Umnutzung sehr wohl eine Bestandsberechtigung haben. Deshalb die Empfehlung an das Bauamt Künzelsau, nicht zu schnell mit den Abbrucharbeiten beginnen zu lassen.

Mehr Infos über die Grüne Jugend Hohenlohe im Internet unter http://gj-hohenlohe.jimdo.com/

Infos zur Bürgerinitiative „Rettet den Honigzipfel“:

http://www.stimme.de/hohenlohe/nachrichten/kuenzelsau/sonstige;art1912,1439399

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Altenheimbetreiber „Alpenland“ in Öhringen lässt ver.di-Sekretär durch Polizei entfernen

In der Tarifauseinandersetzung mit dem Unternehmen Alpenland, einer Betriebsgesellschaft für Pflege- und Altenheime mit Sitz in Sonthofen, hat sich die Situation nochmals zugespitzt. In der Betriebsstätte in Öhringen waren die Beschäftigten am Donnerstagvormittag zu einer Betriebsversammlung auf Veranlassung des Arbeitgebers eingeladen. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz kann nur der Betriebsrat einladen und es sind im Betrieb vertretene Gewerkschaften teilnahmeberechtigt. Für ver.di sollte ein Gewerkschaftssekretär teilnehmen, um in der Versammlung die Positionen der Beschäftigten zu vertreten. Der Arbeitgeber untersagte daraufhin ver.di den Zutritt. Den zuständigen Gewerkschaftssekretär Anton-Eugen Schmid ließ Alpenland durch die Polizei vom Betriebsgelände entfernen.

Von Andreas Henke, ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg

„Eine Provokation von Alpenland“

Schmid bezeichnete diesen Vorgang als „Provokation“. ver.di überlegt sich, erneut rechtliche Schritte einzuleiten. Alpenland hatte in den vergangenen 15 Monaten mehrmals rechtliche Auseinandersetzungen mit ver.di geführt und
jeweils in allen Punkten vor Gericht verloren. Schmid: „Wir lassen die Beschäftigten nicht mit diesem Arbeitgeber alleine. Alpenland kann sicher sein, dass ver.di keine Ruhe geben wird, bis wieder Vernunft das Handeln dieses Arbeitgebers bestimmt.“

Alpenland versucht Mitarbeiter einzuschüchtern

In der Einrichtung in Sulz betreibt Alpenland die Kündigung der örtlichen Betriebsratsvorsitzenden. Die Kollegin ist zugleich Mitglied in der ver.di-Tarifkommission. ver.di vermutet, dass sie allein deshalb gekündigt werden soll. Alpenland begründet dieses Vorgehen damit, dass die Betriebsratsvorsitzende widerrechtlich und in betrügerischer Absicht Betriebsratsschulungen besucht und damit einen Vermögensschaden beim Arbeitgeber verursacht habe.
ver.di bestreitet dies vehement: Der Betriebsrat habe den Arbeitgeber sowohl über die zeitliche Lage und den Inhalt der Schulungsmaßnahmen rechtzeitig unterrichtet.
Jürgen Lippl, zuständiger ver.di-Sekretär: „Wenn ein Arbeitgeber mitten in einer Tarifauseinandersetzung wegen eines solchen Sachverhaltes einen Strafantrag stellt und die fristlose Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden
betreibt, so kann man sich kaum des Eindrucks erwehren, dass es in erster Linie darum geht, eine unbequeme Mitarbeiterin loszuwerden und die restliche Belegschaft dadurch einzuschüchtern.“

Seit November 2005 keine Lohnerhöhung mehr bekommen

Die Altenheimkette betreibt in Baden-Württemberg acht Einrichtungen. Drei davon sind in der Region Heilbronn-Franken angesiedelt: Kupferzell, Öhringen und Bad Rappenau. Seit November 2005 haben die Beschäftigten von Alpenland keine Lohnerhöhung mehr bekommen. ver.di fordert rückwirkend ab 1. April 2008 eine Lohnerhöhung von 8 Prozent und für das Jahr 2009 eine Lohnerhöhung von 5 Prozent, um annähernd einen Anschluss an den öffentlichen Dienst zu erreichen. Der Arbeitgeber hat bislang kein Angebot vorlegt und die für den heutigen Freitag (7. August 2009) geplanten Verhandlungen abgesagt. In zwei Einrichtungen von Alpenland fanden am 7. Mai 2009 und am 10. Juni 2009 kurzfristige Warnstreiks statt. Das Unternehmen schreckte dabei nicht davor zurück, seine Beschäftigten einzuschüchtern, Streikende auszusperren und rechtlich zu belangen.

ver.di-Kontakt:
Für Öhringen:
Anton-Eugen Schmid 0171/7617586
Für Sulz: Jürgen Lippl 0175/5896340

ver.di-Landesbezirk
Baden-Württemberg
Königstraße 10 a
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/88788-2390
Handy: 0170/2212331
andreas.henke@verdi.de
Internet: http://bawue.verdi.de

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Hat Christian von Stetten (CDU) den Chefredakteursposten bei der Heilbronner Stimme übernommen? – Eine Polemik

Man könnte meinen, der Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten (CDU) aus Künzelsau-Schloss Stetten habe bei der Heilbronner Stimme und deren Tochter Hohenloher Zeitung die Stelle des Chefredakteurs und gleichzeitig auch den Chefposten in der dortigen Anzeigenabteilung übernommen. Nur so ist eigentlich zu erklären, dass in der Heilbronner Stimme am 14. Juli 2009 direkt neben dem Artikel über den 70. Geburtstag des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Hermann Bachmaier aus Crailsheim eine ebenso große Anzeige Christian von Stettens erschienen ist. Darin preist sich der CDU-Mann als „Hohenlohes starke Stimme in Berlin“ – auf dem dazugehörigen Foto schüttelt er die Hand von Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

„Höchst unsachlich und polemisch“

Heimliche Freude dürfte wohl das Mindeste gewesen sein, was Christian von Stetten beim Lesen seiner Heimatzeitung empfunden hat, als seine Anzeige neben der Geburtstagslaudatio von Peter Hohl über Hermann Bachmaier, erschienen ist. Eine schriftliche Nachfrage von Hohenlohe-ungefiltert am 4. August 2009 bei Stimme-Chefredakteur Uwe Ralf Heer, wie es zu dieser seltsamen „Gegenüberstellung“ der beiden Politiker gekommen ist, beantwortete Heer noch am gleichen Tag (4. August 2009) wie folgt:

„Sehr geehrter Herr Garmatter, unser Haus hatte in dieser Angelegenheit bereits Kontakt mit H. Bachmaier und hat den Sachverhalt erläutert. Die von Ihnen gestellten Fragen und vor allem Ihre Wertung im Anhang sind meines Erachtens höchst unsachlich und polemisch, darauf werden wir nicht eingehen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Ralf Heer
Chefredakteur
Heilbronner Stimme“

Folgendes Schreiben mit „höchst unsachlichen und polemischen Fragen“ hatte Hohenlohe-ungefiltert an die Heilbronner Stimme gerichtet:

„Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Heilbronner Stimme und der Hohenloher Zeitung,
am 14. Juli 2009 erschien ein Artikel zum 70. Geburtstag des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Hermann Bachmaier und gleich daneben eine in etwa gleich große Anzeige des CDU-Bundestagsabgeordneten Christian von Stetten. Diese Anzeige hat Schlagzeilen wie 4 Jahre Bundesregierung…231 Plenarsitzungstage…, 582 neue Gesetze / Bürokratieabbau durch Streichung zahlreicher Vorschriften… Christian von Stetten fordert außerdem dazu auf, seinen Newsletter zu abonnieren.

Zu dieser Thematik habe ich als Redakteur der Internetzeitung Hohenlohe-ungefiltert einige Fragen:

1. Was war Sinn dieser Platzierung der Christian-von-Stetten-Anzeige neben dem Bachmaier-Artikel von Peter Hohl?
2. Wer hat diese Platzierung veranlasst?
3. War das Timing der Anzeige eine Idee oder gar Forderung des Abgeordneten Christian von Stetten oder der CDU?
4. Hat es bisher eine Reaktion von Hermann Bachmaier auf dieses Nebeneinander des Artikels über ihn mit Christian von Stetten bei der Heilbronner Stimme oder/und der Hohenloher Zeitung gegeben?
5. Hat sich Christian von Stetten für die Platzierung der Anzeige bei der Heilbronner Stimme/der Hohenloher Zeitung bedankt?
6. Wer hat die Platzierung der Anzeige und die Platzierung des Bachmaier-Artikels firmenintern zu verantworten – die Redaktion oder die Anzeigenabteilung? Wer gibt wem die entsprechenden Anweisungen in solch einem Fall? Oder kam die Anweisung von der Chefredaktion oder der Geschäftsleitung?
7. In welchen Ausgaben Ihrer Zeitungen sind der Bachmaier-Artikel und die Christian-von-Stetten-Anzeige nebeneinander erschienen?
Mit der Bitte um schnelle Beantwortung meiner Fragen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Ralf Garmatter, Redaktion www.hohenlohe-ungefiltert.de“ (Zitat Ende)

Ergänzende Erläuterung von Hohenlohe-ungefiltert: Aus Versehen war ganz unten in die E-Mail an die Chefredaktion der Heilbronner Stimme auch noch ein Kommentar einer Hohenlohe-ungefiltert-Leserin gerutscht, die Hohenlohe-ungefiltert damit überhaupt erst auf den Sachverhalt Heilbronner Stimme/Hermann Bachmaier/Christian von Stetten aufmerksam gemacht hat – Dieser Text hat folgenden Wortlaut:

„Kurz nach dem Geburtstagsempfang für Hermann Bachmaier im Haller Rathaus mit Franz Müntefering, hat die Stimme zwei Artikel veröffentlicht. Der Artikel, der am 14. 7. erschien, ist insofern bemerkenswert, als er an prominenter Stelle gedruckt und mit einer gleich großen Anzeige des Bundestagsabgeordneten Christian von Stetten „garniert“ wurde, in der er mit Schlagzeilen wie 4 Jahre Bundesregierung… 231 Plenarsitzungstage…, 582 neue Gesetze / Bürokratieabbau durch Streichung zahlreicher Vorschriften… auffordert, seinen Newsletter zu abonnieren. Diese Verknüpfung von Bachmaier-Laudatio und Stetten-Anzeige ist „wenigstens“ geschmacklos. Es scheint so zu sein, dass die Stimme dieses „Geburtstagsgeschenk der besonderen Art“ eingefädelt hat. Der Anzeigenauftrag von von Stetten soll schon längere Zeit vorgelegen haben (ihm kann man in diesem Fall wohl nicht unbedingt Absicht unterstellen, vielleicht allenfalls „klammheimliche Freude“ über den Coup seiner Freunde bei der Stimme).“

Der Textanhang stammt zwar nicht von Hohenlohe-ungefiltert, die Redaktion hat aber bei den Recherchen zu diesem Thema den gleichen Eindruck gewonnen wie die E-Mail-Schreiberin – auch wenn der Chefredakteur der Heilbronner Stimme dies für höchst unsachlich und polemisch halten sollte.

Übrigens: Hermann Bachmaier (SPD) wollte zu dem Artikel und der Anzeige in der Heilbronner Stimme gegenüber Hohenlohe-ungefiltert keine Stellung nehmen. Christian von Stetten (CDU) war trotz mehrfacher Versuche in den vergangenen Tagen für die Hohenlohe-ungefiltert-Redaktion nicht zu erreichen.

PDF-Datei des Artikels über Hermann Bachmaier (SPD) in der Heilbronner Stimme und die daneben platzierte Anzeige Christian von Stettens (CDU):

Hermann_Bachmaier/Christian_von_Stetten

Sie verstehen sich prächtig (von links): Uwe Ralf Heer, Chefredakteur der Tageszeitung Heilbronner Stimme und der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten – hier bei der Eröffnung des WM-Fandorfs 2006 in Ilshofen. Um die Eröffnungsfeier der Christian-von-Stetten-Veranstaltung WM-Fandorf 2006 zu moderieren, ist der Journalist Heer extra aus Heilbronn angereist. Ob sie sich inzwischen den Chefsessel in der Redaktion der Heilbronner Stimme teilen, ist bisher noch unklar. FOTO: Ralf Garmatter

Sie verstehen sich prächtig (von links): Uwe Ralf Heer, Chefredakteur der Tageszeitung Heilbronner Stimme und der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten – hier bei der Eröffnung des WM-Fandorfs 2006 in Ilshofen. Um die Eröffnungsfeier der Christian-von-Stetten-Veranstaltung WM-Fandorf 2006 zu moderieren, war der Journalist Heer damals extra aus Heilbronn angereist. Ob sie sich inzwischen den Chefsessel in der Redaktion der Heilbronner Stimme teilen, ist derzeit noch unklar. FOTO: Ralf Garmatter

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Jana Watzlawik koordiniert Grünen-Wahlkampf im Schwäbisch Haller Kreisbüro – Einige Termine mit „Promis“

Der Kreisvorstand des Kreisverbandes Schwäbisch Hall mit Jana Watzlawik vor dem Haller Kreisbüro (von links): Beke Schlipf, Jutta Niemann, Jana Watzlawik, Christa Dürr-Riemer, Karl-Heinz Lasch, Harald Ebner, Andrea Herrmann)

Der Kreisvorstand des Kreisverbandes Schwäbisch Hall mit Jana Watzlawik vor dem Haller Kreisbüro (von links): Beke Schlipf, Jutta Niemann, Jana Watzlawik, Christa Dürr-Riemer, Karl-Heinz Lasch, Harald Ebner, Andrea Herrmann)

Der Direktkandidat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Wahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe, Harald Ebner, baut in der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs auf kompetente Unterstützung. Der Grünen-Kreisvorstand hat die junge Politikwissenschaftlerin Jana Watzlawik mit der Führung des Wahlkampfbüros von Harald Ebner betraut.

Pressemitteilung des Grünen-Kreisverbands Schwäbisch Hall

Kreisbüro in Schwäbisch Hall jetzt regelmäßig geöffnet

Für Jana Watzlawik ist es nach dem Kommunalwahlkampf für die Oberbürgermeisterkandidatin Barbara Hornbach in Neustadt an der Weinstraße der zweite Wahlkampf für Bündnis 90/Die Grünen. Sie unterstützt die Koordination und Organisation des Wahlkampfes für die nächsten zwei Monate und ist Ansprechpartnerin im Schwäbisch Haller GRÜNEN-Kreisbüro. Anzutreffen ist sie in der Regel werktags von 10-15 Uhr im Büro in der Gelbinger Gasse 87, telefonisch erreichbar unter 0791/946 48 92 oder per E-Mail an info@gruene-sha.de. Damit ist das Kreisbüro in Schwäbisch Hall ab jetzt regelmäßig geöffnet.

„Grün hilft aus der Krise“

„In den nächsten Wochen werden wir auf zahlreichen Veranstaltungen zeigen, wie grün aus der Krise hilft“ so Harald Ebner. Geplant sind unter anderem Thementage zu Mobilität, nachhaltiger Wirtschaftspolitik, Energie- und Klimaschutz oder Zukunft der Landwirtschaft (Milchmarkt, Ökolandbau). Schon am Samstag, 15. August 2009, kommt der Bundestagsfraktionsvorsitzende Fritz Kuhn auf Biohoffeste nach Öhringen und Mainhardt. Auch die baden-württembergische Spitzenkandidatin Kerstin Andreae sowie die grünen Bundestagsabgeordneten Winfried Hermann, Sylvia Kotting-Uhl, Alexander Bonde und Dr. Gerhard Schick haben sich angemeldet. „Mit unseren Antworten auf die Krisen können gut eine Million neue Jobs entstehen – das ist durchgerechnet“, betont Ebner.

Info: Jeweils dienstags von 17 bis 18.30 Uhr ist der Bundestagskandidat Harald Ebner in seiner Bürgersprechstunde im Grünen-Kreisbüro Schwäbisch Hall, Gelbinger Gasse 87, anzutreffen.

Bisherige Termine des Grünen-Bundestagskandidaten Harald Ebner im Wahlkampf:

Samstag, 15.8.09: Biohoffeste mit Fritz Kuhn MdB, 12.30 Uhr Weingut zu Hohenlohe-Öhringen, 14.00 Uhr Hofkäserei Bundschuh, Mainhardt, 16.00 Uhr Riegenhof, Mainhardt

Donnerstag, 20.8.09: Mobilitätstag mit Winne Hermann MdB, Fahrt mit Bahn, Bus und E-Mobilen durch Schwäbisch Hall-Hohenlohe

Dienstag, 25.8.09: Sylvia Kotting-Uhl MdB, energie- und umweltpolitische Perspektiven im Jagsttal

Freitag, 28.8.09: Kerstin Andrea MdB, nachhaltige Wirtschaftspolitik mit Handwerk und Mittelstand

Samstag, 5.9.09: Agrartour mit Alexander Bonde MdB – Was macht die Milch?

Freitag, 11. und Samstag, 12.9.09: Grüne Jugend mit zahlreichen Aktionen in Kirchberg/Jagst und Schwäbisch Hall

Dienstag, 22.9.09: Wahlkampfhöhepunkt mit dem Fraktionsvorsitzenden Fritz Kuhn MdB

Aktualisierte Informationen sollen zeitnah auf der Internetseite
www.harald-ebner.de zu finden sein.

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Behörden im Land verkauften seit 2003 zirka 2000 Waffen – Landtagsabgeordneter Helmut W. Rüeck (CDU) erhielt Antworten auf drei Kleine Anfragen

Der Landtagsabgeordnete Helmut Walter Rüeck (CDU) aus Crailsheim hat drei „Kleine Anfragen“ zu den Themen „Weiterverwendung abgegebener Waffen“, „Waffenbörsen/Waffenschauen durch Waffenbehörden“ und „Verkauf abgegebener Waffen“ an den Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg gestellt. Das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg hat die Kleinen Anfragen mit Datum vom 31. Juli 2009 beantwortet. Nach Recherchen von Hohenlohe-ungefiltert hat die Stadtverwaltung Crailsheim Waffenbörsen in Schützenhäusern abgehalten. Im gesamten Regierungsbezirk Stuttgart hat es seit 2003 außer in Crailsheim nur noch in einem Landratsamt eine „Verkaufsschau“ von Waffen gegeben.

Zusammengestellt von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Die Fragen des Landtagsabgeordneten Helmut Walter Rüeck (CDU) aus Crailsheim und die Antworten des Innenministeriums Baden-Württemberg im Wortlaut:

Kleine Anfrage des Abgeordneten Helmut Walter Rüeck CDU
– Weiterverwendung abgegebener Waffen
– Drucksache 14/4814

1. Wie viele und welche Art von Waffen wurden – seit 2003 bis jetzt – bei den Waffenbehörden in Baden-Württemberg abgegeben?
Antwort zu 1.:
Seit 2003 wurden bei den Waffenbehörden in Baden-Württemberg insgesamt ca. 35.000 Waffen abgegeben. Dabei handelt es sich um alle Arten von Waffen, wie Schusswaffen (Lang- und Kurzwaffen), Teile von Waffen sowie Hieb- und Stoßwaffen.

2. Wurden diese abgegebenen Waffen – bzw. ein Teil dieser abgegebenen Waffen – zum Erwerb angeboten und/oder veräußert?

a. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist dies geschehen?
b. Welche einzelnen Waffenbehörden haben Waffen zum Erwerb angeboten und/oder veräußert?
c. Um welche Art von Waffen handelt es sich?
d. Um wie viele Waffen handelt es sich?
e. Wie wurden die Waffen „angeboten“?
f. Wie hoch sind die erzielten Erlöse (mit Angabe, wie sie jeweils weiterverwendet wurden)?
g. Welche (Auswahl-) Kriterien wurden bei den Erwerbern angelegt?
h. Zählen Mitarbeiter von Waffenbehörden zu den Erwerbern (falls ja, mit Angabe wo)?
Antwort zu 2.:
a. Gesetzliche Grundlage sind §§ 37 Abs. 1, 46 Abs. 5 und 54 des Waffengesetzes (WaffG) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Verwertung eingezogener Waffen und unter das Waffengesetz fallender Gegenstände (VwV-Waffenverwertung) vom 16.07.1993 (GABl. 1993, S. 946).
b. 33 von 146 Waffenbehörden haben in der Vergangenheit ausgewählte Waffen veräußert.
c. Es handelt sich um alle Arten von Waffen, überwiegend aber um Schusswaffen (Kurz- und Langwaffen).
d. Die Waffenbehörden haben ca. 2.000 Waffen veräußert. Dies entspricht einem Anteil von ca. 6 % der abgegebenen Waffen.
e. Die Waffen wurden überwiegend auf Nachfrage an berechtigte Personen (Waffenhändler, Sportschützen, Jäger, Waffensammler) abgegeben.
f. Die erzielten Erlöse betragen insgesamt ca. 80.000 Euro. Die Einnahmen wurden teilweise nach § 46 Abs. 5 Satz 3 WaffG an den bisherigen Eigentümer ausbezahlt. Sofern der Eigentümer sein Eigentum an den Waffen verloren oder auf sein Eigentum verzichtet hat, flossen die Einnahmen in den Haushalt der jeweiligen Behörde.
g. Die Waffen wurden ausschließlich an Personen (Jäger, Sportschützen, Sammler, Waffenhändler) veräußert, die nach den waffenrechtlichen Vorschriften zum Erwerb und Besitz der Waffen berechtigt waren. Spezielle Auswahlkriterien gab es nicht.
h. Bei zwei Waffenbehörden wurden seit 2003 Waffen an Mitarbeiter der Waffenbehörde veräußert, die als Jagdscheininhaber und Waffensammler zum Erwerb und Besitz der Waffen berechtigt waren.

Das Innenministerium hat die Waffenbehörden mit Erlass vom 8. Juli 2009 aufgefordert, abgegebene Waffen schnellstmöglich zu vernichten. In Kürze wird auch die VwV-Waffenverwertung entsprechend geändert.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Heribert Rech MdL
Innenminister

2. Kleine Anfrage des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU
– „Waffenbörsen/Waffenschauen“ durch Waffenbehörden?
– Drucksache 14/4819

Das Innenministerium beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wurden – seit 2003 bis jetzt – von Waffenbehörden sogenannte „Waffenbörsen / Waffenschauen“ abgehalten oder haben sich diese daran beteiligt mit dem Ziel, abgegebene oder eingezogene Waffen zu veräußern?
a) Wo und wann war dies im Einzelnen?
b) Wurden die dabei angebotenen Waffen zuvor auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft (mit Angabe, wie und durch wen)?
c) Wurden dabei die für Waffentransport und Waffenaufbewahrung geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten?
d) Wie wurden dabei die Waffen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften vor unerlaubten Zugriffen gesichert?
e) Hatten Personen – ohne die Berechtigung Waffen zu besitzen – Zutritt zu den „Veranstaltungen“?
f) Fanden dabei Vorgänge statt, welche es den anwesenden Personen ermöglichten, die Funktionsfähigkeit der Waffen selbst zu testen (mit Angabe, wie sich diese darstellen)?
g) Haben sich Mitarbeiter von Waffenbehörden an den unter f) angeführten Vorgängen aktiv beteiligt?
h) Wie wurden diese „Waffenbörsen / Waffenschauen“ beworben (mit Angabe, ob diese „Waffenbörsen / Waffenschauen“ auch im Ausland beworben wurden)?
Antwort zu 1.:
Im Regierungsbezirk Stuttgart wurden seit 2003 von zwei Waffenbehörden entsprechende Verkaufsveranstaltungen durchgeführt. In einem Fall handelte es sich um „Verkaufsschauen“ eines Landratsamts, an denen lediglich zwei bis drei Personen teilgenommen haben, im anderen Fall um öffentliche „Versteigerungen“ einer Großen Kreisstadt in Schützenhäusern.

In den Regierungsbezirken Karlsruhe, Freiburg und Tübingen wurden von den Waffenbehörden keine Verkaufsveranstaltungen mit dem Ziel durchgeführt, abgegebene oder eingezogene Waffen zu veräußern.
Zu a):
Die Verkaufsveranstaltungen wurden in einem Fall in den Räumen der Waffenbehörde (Landratsamt), im anderen Fall in Schützenhäusern durchgeführt.
Zu b):
Die Waffen wurden von Mitarbeitern zuvor auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. In der Regel erfolgte die Überprüfung bereits bei der Entgegennahme (Sicherstellung) der Waffen.
Zu c):
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Waffengesetzes vom 8. April 2003 (GBl. S. 166) findet das Waffengesetz auf die Waffenbehörden keine Anwendung. Dagegen sind die Waffenbehörden nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Verwertung eingezogener Waffen und unter das Waffengesetz fallender Gegenstände vom 16. Juli 1993 (GABl. S. 946) verpflichtet, Waffen und unter das Waffengesetz fallende Gegenstände in einem verschließbaren Raum so aufzubewahren, dass ein Abhandenkommen möglichst verhindert wird. Die Verwaltungsvorschrift regelt allerdings nicht die Aufbewahrung von Waf
fen während der Verkaufsveranstaltungen sowie den Transport von Waffen. Der Transport von Waffen durch die Waffenbehörde zu den Verkaufsveranstaltungen in Schützenhäusern erfolgte in verschlossenen Kofferräumen von Kraftfahrzeugen.
Zu d):
Während der Verkaufsschau wurden die Waffen von mindestens zwei Mitarbeitern beaufsichtigt.
Zu e):
Zu den Verkaufsschauen im Landratsamt hatten nur Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen Zutritt. Die Versteigerungen in den Schützenhäusern waren öffentlich.
Zu f):
Möglichkeiten, die Funktionsfähigkeit der Waffen zu testen, wurden nur in wenigen Fällen bei der Versteigerung von Waffen auf der Schießstätte der Schützenvereine, bei denen die Verkaufsveranstaltungen durchgeführt wurden, angeboten.
Zu g):
Nein.
Zu h):
Die Verkaufsveranstaltungen wurden von den Waffenbehörden nicht beworben. Allerdings wurden die Versteigerungstermine in den Schützenhäusern den örtlichen Schützenvereinen schriftlich mitgeteilt. Die Termine für die Verkaufsschauen in den Räumen des Landratsamts wurden nur einzelnen, für den Erwerb der Waffen in Frage kommenden Personen telefonisch mitgeteilt.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Heribert Rech MdL
Innenminister

3. Kleine Anfrage des Abgeordneten Helmut Walter Rüeck CDU
– Verkauf abgegebener Waffen
– Drucksache 14/4820

Das Innenministerium beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wurden – nach dem 11. März 2009 – bei den Waffenbehörden abgegebene oder eingezogene Waffen, bzw. Waffenteile zum Erwerb angeboten und/oder veräußert (mit Angabe wo und wann, um welche Art von Waffen es sich handelt, um wie viele Waffen es sich handelt, wie die Waffen „angeboten“ wurden und ob Mitarbeiter von Waffenbehörden zu den Erwerbern zählen und wo dies der Fall ist)?
Antwort zu 1.:
Nach dem 11. März 2009 haben sieben Waffenbehörden noch Waffen veräußert. Dabei handelt es sich um ca. 140 erlaubnispflichtige Schusswaffen und ca. 25 erlaubnisfreie Luftdruck- und Schreckschusswaffen. Die Waffen wurden überwiegend auf Anfrage und nur an berechtigte Personen abgegeben. Eine Waffenbehörde hat nach dem 11. März 2009 eine Langwaffe an einen Mitarbeiter (Jagdscheininhaber) veräußert.

2. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben an die nachgeordneten Waffenbehörden vom 30. März 2009 angeregt, nicht als Waffenhändler aufzutreten:

a. Welchen rechtlichen Charakter hat diese „Anregung“?
b. Haben andere Regierungspräsidien ähnlich reagiert?
c. Wurden, zumindest im Regierungsbezirk Stuttgart, nach dem 30. März 2009 Waffen im Sinne von Frage 1 angeboten?
Antwort zu 2.:
a. Bei dem Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30. März 2009 handelt es sich um eine rechtlich unverbindliche Empfehlung an die nachgeordneten Waffenbehörden. Nach den waffenrechtlichen Vorschriften war die Verwertung von Waffen durch die Waffenbehörden auch nach dem 30. März 2009 rechtlich zulässig.
b. Inzwischen haben alle Regierungspräsidien ihre Waffenbehörden aufgefordert, eingezogene Waffen grundsätzlich zu vernichten.
c. Im Regierungsbezirk Stuttgart haben drei Waffenbehörden nach dem 30. März 2009 erlaubnispflichtige Waffen veräußert.

3. Gibt es Vorgänge, bei denen Personen erst kurz vorher von der „anbietenden“ Waffenbehörde die Berechtigung zum Kauf der entsprechenden Waffen erhielten und wo war dies?
Antwort zu 3.:
Nein
4. Wurden bei den Waffenbehörden abgegebene oder eingezogene Waffen ins Ausland verkauft (mit Angabe, welche Behörden dies waren)?
Antwort zu 4.:
Nein

5. Sind bei den Waffenbehörden für abgegebene oder eingezogene Waffen außer Vernichtung und Verkauf noch weitere Verfahren zulässig oder bekannt, z.B. Einlagerung, kostenlose Eigentumsübertragung?
Antwort zu 5.:
Bei einer Waffenbehörde sind seit 2006 ca. 120 Waffen einer Waffensammlung eingelagert, die durch Urteil des Amtsgerichts dem Eigentümer erst wieder ausgehändigt werden dürfen, wenn dieser die technischen Voraussetzungen für eine sichere Aufbewahrung geschaffen hat. Diese Voraussetzungen liegen bis heute nicht vor. In Einzelfällen werden von den Waffenbehörden Schusswaffen vorübergehend eingelagert, z. B. bis zur Klärung von Eigentumsverhältnissen oder der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers.

Das Innenministerium hat die Waffenbehörden mit Erlass vom 8. Juli 2009 bereits aufgefordert, abgegebene Waffen schnellstmöglich zu vernichten. In Kürze wird die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Verwertung eingezogener Waffen und unter das Waffengesetz fallender Gegenstände (VwV-Waffenverwertung) entsprechend geändert.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Heribert Rech MdL
Innenminister

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Stadt Crailsheim veranstaltete Waffenbörsen in Schützenhäusern – Zwei Fernsehbeiträge des Südwestrundfunks (SWR)

Die Stadt Crailsheim hat auch nach dem Amoklauf von Winnenden noch mit Waffen gehandelt. Der Südwestrundfunk (SWR) ist in verschiedenen Fernsehbeiträgen dem Problem nachgegangen. Hohenlohe-ungefiltert bietet zwei Links zu den SWR-Beiträgen und eine aktuelle Pressemitteilung des baden-württembergischen Innenministers Heribert Rech, der die Kommunen auffordert, die neuen waffenrechtlichen Bestimmungen „rasch umzusetzen“.

Gefunden und dokumentiert von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Text zum SWR-Filmbeitrag: Mit Beteiligung der Stadt Crailsheim sollen im vergangenen Jahr Waffenbörsen stattgefunden haben. Das bestätigten jetzt doch die Crailsheimer Sportschützen sowie der Schützenverein Jagstheim dem SWR auf Anfrage. Zuvor wurde dies noch dementiert.

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/did=5029780/pv=video/gp1=5097202/nid=1622/ong2d5/index.htmljavascript:;

Waffenhandel von Behörden im Land Baden-Württemberg – unter anderem Stadt Crailsheim / Waffendiebstahl aufgeklärt (SWR-Beitrag dazu ab Sendeminute 3:39):

www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/did=5032754/pv=video/gp1=5215336/nid=1622/1c3g99u/index.html

Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech: Neue waffenrechtliche Bestimmungen rasch umsetzen
03.08.2009 Innenminister Heribert Rech hat die Landräte und Oberbürgermeister gebeten, die geänderten waffenrechtlichen Bestimmungen rasch umzusetzen. „Dies ist mir ein großes persönliches Anliegen. Mir ist bewusst, dass die verschärften Kontrollverpflichtungen zu einem erheblichen Mehraufwand bei den Waffenbehörden führen werden. Die Umsetzung aller Maßnahmen sind nach den schmerzlichen Erfahrungen des Amoklaufs in Winnenden und Wendlingen im Interesse der öffentlichen Sicherheit aber unabdingbar.“ Das sagte Rech am Montag, 3. August 2009, in Stuttgart. Er bitte deshalb nachdrücklich darum, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Aufgaben erledigt werden könnten.

In dem Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister wies Rech auch daraufhin, dass derjenige, der erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder eine Waffenbesitzkarte beantragt, der Waffenbehörde die sichere Aufbewahrung nachweisen muss. Das Innenministerium habe deshalb bereits am 14. Juli die Waffenbehörden aufgefordert, diesen Personenkreis schnell anzuschreiben, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2009 über die Neuregelung zu informieren. Außerdem seien die Waffenbehörden darauf hingewiesen worden, die Aufbewahrung von Waffen und Munition vor Ort zu kontrollieren, ohne dass dazu – wie bisher – begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung bestehen müssten. Um diese Neuregelung publik zu machen, müsse mit diesen Kontrollen begonnen werden.

Rech betonte, er gehe davon aus, dass durch die Amnestieregelung bis Ende 2009 weitere Schusswaffen bei den Behörden abgegeben würden. Rech: „Gerade vor dem Hintergrund des Eindrucks, den der Einbruch bei einer Waffenbehörde in der Öffentlichkeit hinterlassen hat, sollte es uns allen ein ernstes Anliegen sein, für eine sichere Aufbewahrung bei den Waffenbehörden und für die schnellstmögliche Vernichtung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst zu sorgen.“ Über die Abwicklung des Transports von abgegebenen Waffen zum Kampfmittelbeseitigungsdienst sei bereits informiert worden.

Zusatzinformationen:

Der Bundestag hat am 18. Juni 2009 die Änderungen zum Waffengesetz beschlossen. Der Bundesrat hat diese Änderungen am 10. Juli 2009 gebilligt. Das Gesetz ist am 25. Juli in Kraft getreten.

Quelle: Innenministerium

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