Nach Angaben der Gewerkschaft ver.di hat sich die Firma „Druckzentrum Gerabronn GmbH & Co. KG“ vom Mutterhaus „Hohenloher Druck- und Verlagshaus Verlag Hohenloher Tagblatt Richter und Gebr. Wankmüller GmbH & Co. KG“ abgespalten. Ein Gewerkschaftssprecher nennt als Grund eine Tarifflucht des Arbeitgebers im Bereich der Druckerei. Mit der Abspaltung vom größeren Unternehmen sollen auch die Betriebsräte geschwächt werden.
Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert
Abschluss von Haustarifverträgen geplant?
Die Gerabronner Druckerei produziert unter anderem die Lokalzeitungen Hohenloher Tagblatt, Haller Tagblatt (Schwäbisch Hall), Gaildorfer Rundschau und Tauber-Zeitung (Bad Mergentheim). „Das besondere einer GmbH & Co. KG ist, dass hier keine natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafterin auftritt, sondern eine GmbH. Das deutsche Gesellschaftsrecht kennt nunmal diese Vermischung aus Personen- und Kapitalgesellschaft – und begünstigt sie steuerlich sehr stark“, sagt der ver.di-Vertreter. Seinen Angaben zufolge unterstützt die Gewerkschaft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den Betriebsrat „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – unter anderem bei den Verhandlungen um einen Interessenausgleich/Sozialplan. Außerdem unterstützt ver.di seine Mitglieder, wenn diese jetzt oder in Zukunft den Abschluss von Haustarifverträgen wünschen – und bereit sind, für solche Tarifverträge notfalls auch zu streiken.“
An Betriebsratsmitglieder oder die Gewerkschaft wenden
Nach ver.di-Angaben wurde der Betriebsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften informiert. Eine besondere Information der Gewerkschaft sei in Deutschland nicht vorgesehen. ver.di halte aber Kontakt zum Betriebsrat. „Im
Betrieb selbst können sich die Mitarbeiter an ihre gewählten Betriebsratsmitglieder wenden“, heißt es in der Antwort der Gewerkschaft auf einen Fragenkatalog von Hohenlohe-ungefiltert weiter. „Gewerkschaftsmitglieder können auch direkt bei ver.di nachfragen.“
Arbeitnehmer sind nicht ferngesteuert
Die Gewerkschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass Arbeitnehmer sind nicht „ferngesteuert“ seien. „Sie entscheiden anhand der konkreten betrieblichen Situation selbst, ob sie den Plänen des Arbeitgebers folgen oder ob sie ihre Betriebsräte beim Aushandeln eines Interessenausgleichs/Sozialplans unterstützen, oder ob sie mit ver.di zusammen für einen Haustarifvertrag streiten.“
Info: Ein Treffen von Betriebsräten des Südwest-Presse-Konzerns findet am Samstag, 26. September 2009, statt.
Lesen Sie zum Druckzentrum Gerabronn auch folgende Artikel in Hohenlohe-ungefiltert:
www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=2910
www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=1178
Hohenlohe-ungefiltert dokumentiert die aktuellen Änderungen im Handelsregister in Sachen „Hohenloher Druckzentrum GmbH & Co. KG“ und „Hohenloher Druck- und Verlagshaus Verlag Hohenloher Tagblatt Richter und Gebr. Wankmüller GmbH & Co. KG“:
HRA 690236 – 4. August 2009
Hohenloher Druck- und Verlagshaus Verlag Hohenloher Tagblatt Richter und Gebr. Wankmüller GmbH & Co. KG, Gerabronn, (Robert-Bosch-Straße 13, 74582 Gerabronn). Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23. Juli 2009 sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und sonstigen Rechte und Pflichten einschließlich Vertragsverhältnisse, soweit sie zum Unternehmensteil Produktion (Zeitungsdruckerei) gehören, auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma „Hohenloher Druckzentrum GmbH & Co. KG“, Gerabronn (Amtsgericht Ulm HRA 721553) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach Paragraph 19, Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 721553 – 4. August 2009
Hohenloher Druckzentrum GmbH & Co. KG, Gerabronn, Robert-Bosch-Straße 13, 74582 Gerabronn. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma „Hohenloher Druck- und Verlagshaus Verlag Hohenloher Tagblatt Richter und Gebr. Wankmüller GmbH & Co. KG“, Gerabronn (Amtsgericht Ulm HRA 690236) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23. Juli 2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23. Juli 2009 sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und sonstigen Rechte und Pflichten einschließlich Vertragsverhältnisse, soweit sie zum Unternehmensteil Produktion (Zeitungsdruckerei) gehören, auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach Paragraph 19, Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.