Was hat die Große Koalition in der Sozialpolitik geleistet?

Die Reichen verschont, die Arme belastet. Oder mit den Worten von Armutsforscher Christoph Butterwegge: Wenig! Eine Abrechnung mit der “Pferdeapfel”-Theorie.

Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

Reichtumsmehrung statt Armutsverringerung – so lautete das heimliche Regierungsprogramm der Großen Koalition und ihrer Unions-Kanzlerin. Zwar vermittelt ein Regierungsbündnis der beiden großen „Volksparteien“ mit ihren unterschiedlichen programmatischen Traditionen den Eindruck, als ob die Interessen sämtlicher Bevölkerungsschichten angemessen repräsentiert seien. Dennoch haben CDU und CSU, aber auch die SPD, in den letzten vier Jahren eine Regierungspolitik nach dem Matthäus-Prinzip gemacht: Wer hat, dem wird gegeben. Und wer nur wenig hat, dem wird auch das zumindest teilweise noch genommen. Die Beispiele aus der Familienpolitik, der Bildungspolitik und der Steuerpolitik belegen das.

http://www.stern.de/wahl-2009/bundestagswahl/grosse-koalition-reiche-verschont-arme-belastet-1509737.html

Im ARD-Morgenmagazin (ab 3:07):
http://www.youtube.com/watch?v=ZLhwtpV1Yg0

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Künftige Bundesregierung ohne Legitimation?

Verfassungswidrige Überhangmandate machen es möglich – CDU und FDP können wahrscheinlich bereits mit 44% Stimmanteil die Regierung stellen.

Gefunden von Axel Wiczorke, Hohenlohe-ungefiltert

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Wenn am Sonntagabend das vorläufige Endergebnis der Bundestagswahlen vorliegt, kommen CDU und FDP zusammen auf 44% der abgegebenen Stimmen, während SPD, Grüne und Linke zusammen 47% der Stimmen auf sich vereinigen können. Doch in den Jubel der SPD über die neu erkämpfte Vizekanzlerschaft platzt die Pressemeldung, dass CDU und FDP bereits erste Sondierungsgespräche für eine schwarz-gelbe Koalition anberaumt haben. Merkel und Westerwelle planen nicht etwa eine Minderheitsregierung, sondern sie verweisen darauf, dass sie trotz eines Rückstands von drei Prozentpunkten die absolute Mehrheit der Sitze erringen konnten. Verantwortlich für dieses, auf den ersten Blick absurd klingende, aber dennoch sehr realistische Szenario ist eine Besonderheit des deutschen Wahlrechts – das Überhangmandat, das 2008 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31174/1.html

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