Hohenlohe-ungefiltert ist bei der öffentlichen OB-Kandidatenvorstellung am Mittwoch, 21. Oktober 2009, in Crailsheim aufgefallen, dass der Bewerber Günther Freisleben (CDU) seinen dienstlichen Untergebenen Hans Ulrich Stuiber als Wahlkampfmanager beschäftigt. Stuiber ist im Hauptberuf Pressesprecher der Polizeidirektion Schwäbisch Hall, deren Chef Günther Freisleben ist. Aufgefallen ist auch, dass Günther Freisleben in seinem Wahlkampfprospekt in Polizeiuniform abgebildet ist. Auch dies könnte eine unzulässige Vermischung von Berufsleben als Polizist und Privatleben als OB-Kandidat sein. Hohenlohe-ungefiltert hat beim Innenministerium Baden-Württemberg, dem Regierungspräsidium Stuttgart, den Polizeidirektionen Schwäbisch Hall und Stuttgart sowie bei Hans Ulrich Stuiber und Günther Freisleben nachgefragt. Eine (unvollständige) Antwort kam lediglich vom Regierungspräsidium Stuttgart.
Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert
Hohenlohe-ungefiltert: Tritt Günther Freisleben als privater Kandidat – oder als Polizei-Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters in Crailsheim an?
Dr. Peter Zaar, Sprecher des Regierungspräsidiums Stuttgart: Paragraph 46 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg regelt, wer Bürgermeisterkandidat sein kann. Herr Freisleben befindet sich meiner Kenntnis nach zur Zeit im Urlaub und übt keine dienstliche Funktion aus.
Ist es rechtlich zulässig, dass er in seinem Wahlkampfprospekt in Polizeiuniform auftritt?
Aufgrund unserer amtlichen Neutralitätspflicht und weil wir zudem Wahlprüfungsbehörde sind, geben wir zur Gestaltung von Wahlkampfprospekten in der heißen Phase des Wahlkampfes keine Stellungnahmen ab.
Ist es rechtlich zulässig, dass Hans Ulrich Stuiber – Pressesprecher der Polizeidirektion Schwäbisch Hall – als OB-Wahlkampfleiter seines Vorgesetzten Günther Freisleben agiert? Kann Hans-Ulrich Stuiber seinen dienstlichen Vorgesetzten als Privatperson bei der OB-Kandidatur als Wahlkampfleiter unterstützen – ist das dienstrechtlich zulässig? Wird bei dem oben beschriebenen Verhalten der Polizisten Freisleben und Stuiber berufliches und privates Handeln vermischt? Wie ist da die rechtliche und/oder dienstrechtliche Sachlage? Wie müssen dienstliche und private Belange getrennt werden? Hat die vorgesetzte Dienststelle von Hans Ulrich Stuiber dessen Nebentätigkeit als Wahlkampfleiter von Günther Freisleben genehmigt?
In seiner Freizeit kann Herr Stuiber die gleichen Bürgerrechte wahrnehmen wie jeder andere Bürger auch.
Hat die vorgesetzte Dienststelle von Günther Freisleben dessen Kandidatur als Oberbürgermeister der Stadt Crailsheim genehmigen müssen – besteht da eine Meldepflicht des Polizisten gegenüber seinem Dienstherrn? Wie steht das Innenministerium beziehungsweise die vorgesetzte Dienststelle zur OB-Kandidatur von Günther Freisleben in Crailsheim?
Eine Genehmigungspflicht besteht nicht.
Günther Freisleben sagte gestern (21. Oktober 2009) bei der öffentlichen OB-Kandidatenvorstellung in Crailsheim: „Wir (die Polizei) haben in Fichtenberg (mit der NPD) aufgeräumt“. Was hat die Polizei in Fichtenberg mit der NPD konkret gemacht – wie ist der genaue Sachverhalt? Wie ist das Wort „aufgeräumt“ in diesem Fall zu verstehen? Welche Probleme hat es mit der NPD in Fichtenberg (Landkreis Schwäbisch Hall) gegeben?
Auf welchen Sachverhalt Herr Freisleben Bezug nimmt und wie er seine Aussage verstanden haben möchte, kann er selber sicherlich am besten beantworten.
Weitere Informationen von Hohenlohe-ungefiltert:
Günther Freisleben, Hans Ulrich Stuiber und auch die Pressestelle der Polizeidirektion Schwäbisch Hall haben die entsprechenden Fragen von Hohenlohe-ungefiltert nicht beantwortet.
Folgende bisher unbeantwortete Fragen hat Hohenlohe-ungefiltert am Freitag, 23. Oktober 2009, an Günther Freisleben geschickt:
Sehr geehrter Herr Freisleben,
zu Ihrer Kandidatenvorstellung vorgestern (Mittwochabend) in der Crailsheimer Hirtenwiesenhalle habe ich als Redakteur der Internetzeitung Hohenlohe-ungefiltert folgende Fragen:
1. War Hans-Ulrich Stuiber am Mittwochabend (21. Oktober 2009) in seiner Funkion als Pressesprecher der Polizei bei der OB-Kandidatenvorstellung in Crailsheim – wenn ja, warum? War das Arbeitszeit? Hat er dabei Ausrüstung der Polizei (z. B. Fotoapparat) benutzt?
2. Ist Hans-Ulrich Stuiber als Ihr Wahlkampfhelfer, als Wahlkampfleiter, als Wahlkampfunterstützer aktiv?
3. Wenn 2.) der Fall ist: Geschieht dies in dienstlicher Funktion oder privat?
4. Hat Hans-Ulrich Stuiber in den vergangenen Wochen schon für Sie als OB-Bewerber pressemäßig/Öffentlichkeitsarbeit gearbeitet?
5. Sind Sie als OB-Kandidat als Privatmann oder als Vertreter der Polizei im Einsatz? In Ihrem Wahlkampfprospekt sind Sie auch in Polizeiuniform zu sehen – ist das rechtlich erlaubt?
6. Ist Hans-Ulrich Stuiber – wie Sie – Mitglied der CDU?
7. Sie sagten am Mittwoch in Crailsheim öffentlich, dass „wir (die Polizei) haben in Fichtenberg (mit der NPD) aufgeräumt“. Was hat die Polizei in Fichtenberg mit der NPD gemacht – wie ist der genaue Sachverhalt. Wie ist das Wort „aufgeräumt“ in diesem Fall zu verstehen?
8. Wie kann Hans-Ulrich Stuiber die Arbeit als Polizeipressesprecher unter seinem Chef Günther Freisleben mit seiner eventuellen Wahlkampfunterstützung für den OB-Bewerber Freisleben verbinden oder aber sauber trennen?
9. Ist seine Wahlkampfaktivität mit den vorgesetzten Dienststellen abgesprochen und von diesen erlaubt worden?
10. Darf Hans Ulrich Stuiber laut Arbeitsvertrag bei der Polizei nebenberufliche Tätigkeiten wie den eines Wahlkampfmanagers ausüben?
11. Warum haben Sie Hans Ulrich Stuiber zu ihrem Wahlkampfmanager oder Wahlkampfhelfer gemacht?
12. Wird Hans-Ulrich Stuiber nach einer eventuellen Wahl von Günther Freisleben zum OB von Crailsheim ebenfalls für die Stadt Crailsheim arbeiten – wenn ja, in welcher Funktion?
13. Ist die Arbeitsfähigkeit der Öffentlichkeitsarbeit in der Polizeidirektion Schwäbisch Hall gewährleistet, wenn der Polizeichef wegen des OB-Wahlkampfs nicht da ist, einer der beiden Pressesprecher (Stuiber) offensichtlich Urlaub zu haben scheint und der verbliebene Pressesprecher (Schüttler) wegen Zahnschmerzen seinen Dienst nicht ausüben kann? Wie ist die Vertretung in diesem Fall konkret geregelt?
Bitte um schnelle Beantwortung der Fragen
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert