Bekommt die Gewerkschaft ver.di Zugangsrecht zum Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall ? – Arbeitsgerichtsverhandlung in Crailsheim

Zur Klärung des Zugangsrechts der Gewerkschaft ver.di zum Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall findet am Donnerstag, 4. März 2010, um 14 Uhr erneut ein Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim statt.

Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di Heilbronn-Neckar-Franken

ver.di rechnet mit höchstrichterlicher Entscheidung

Die Gewerkschaft ver.di versucht seit 2007 – zunächst gütlich – im Diakonie Klinikum Schwäbisch Hall das grundgesetzlich garantierte Zugangsrecht und die Anbringung einer Informationstafel (Schwarzes Brett) für die ver.di-Mitglieder zu erreichen. Die Leitung der Klinik und der Vorstand des Diakoniewerks lehnen dies mit Hinweis auf die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts ab. Da der Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist, geht ver.di davon aus, dass eine höchstrichterliche Entscheidung erst vor dem Bundesverfassungsgericht getroffen wird.

Urteil in Crailsheim wird gegen 16 Uhr erwartet

Brisanz hat der Fall auch deshalb, da am Mittwoch, 3. März 2010 vor dem Arbeitsgericht Bielefeld eine erstinstanzliche Entscheidung zu treffen ist, ob in kirchlichen Einrichtungen grundsätzlich Streiks zulässig sind. Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim, Friedrichstraße 16, 74564 Crailsheim, findet um 14 Uhr statt, das Urteil wird gegen 16 Uhr erwartet. Unmittelbar nach der Verhandlung und nach der Urteilsverkündung werden ver.di-Vertreter, unter anderem der Landesbezirksfachbereichsleiter Günter Busch, für die Medien zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:

ver.di Heilbronn-Neckar-Franken
Gartenstrasse 64
D-74072 Heilbronn
Telefon: 07131 9616800
Telefax: 07131 9616199
Internet: www.verdi.de

Der Bezirksfachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen bei ver.di Heilbronn-Neckar-Franken ist auch unter folgenden Telefonnumern erreichbar:
Eva Sindel: 07131/9616201
Bernd Köster: 07131/9616600

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Vorstand des Club alpha 60 lehnt Gebäudekomplex Säumarkt als neues Domizil ab

Der Club alpha 60 in Schwäbisch Hall soll ein neues Domizil bekommen. Die Stadt Schwäbisch Hall hat für das soziokulturelle Zentrum einen Gebäudekomplex am Säumarkt vorgeschlagen.

Stellungnahme des Club Alpha 60-Vorstands, erstmals veröffentlicht im Schwäbisch Haller Monatsmagazin Alpha Press, Ausgabe Februar/März 2010

Veranstaltungsraum ist für Konzerte zu schmal

„Generell waren wir von dem uns vorgestellten Gebäudekomplex am Säumarkt angetan. Allerdings stellte sich bei der Besichtigung heraus, dass der Veranstaltungsraum in keinem reellen Verhältnis zu unseren Bedürfnissen und Ansprüchen steht. Eine Raumbreite von 3,50 Meter ist bedauerlicherweise zu schmal und für Veranstaltungen wie Konzerte definitiv nicht nutzbar.
An dieser Stelle möchten wir festhalten, dass die Kosten für Vereinsgeschäft und Kulturarbeit des Club alpha hauptsächlich im Vereinsheim durch Veranstaltungen und Thekenbetrieb erwirtschaftet werden. Mit einem zu kleinen Veranstaltungsraum könnten entsprechende Einnahmen nicht mehr erzielt werden. Bei Nutzung externer Räumlichkeiten würden zusätzliche Mietkosten auf uns zu kommen.

Probleme mit Anwohnern sind vorhersehbar

Auch würde die dauerhafte Auslagerung von Club-Veranstaltungen dem Zweck eines Vereinslokals widersprechen. Bildet doch ein ausreichend großer Veranstaltungsraum für Konzerte, Lesungen etc. das Herzstück unseres Vereins. Uns ist durchaus bewußt, dass unter Umständen bei einzelnen der von uns formulierten Ansprüche Abstriche gemacht werden müssen. Ein geeigneter Veranstaltungsraum gehört allerdings zu den zentralsten unserer Forderungen. Des Weiteren zeichnen sich auf Grund der Anwohnersituation Konflikte ab, welche unser Vereinsleben elementar beeinträchtigen könnten.

Es ergeht folgender Beschluss:
Die Vorstandschaft lehnt den Gebäudekomplex am Säumarkt im Interesse der Mitgliedschaft ab.

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