In Baden-Württemberg nimmt die CDU Einfluss auf Unterstützer von abgeordnetenwatch.de – Direktor der Landeszentrale für politische Bildung bestreitet dies aber

Die Internetseite www.abgeordnetenwatch.de gilt als wirksames Mittel gegen Abgehobenheit und Arroganz sowie für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung in der Politik. Kein Abgeordneter ist mehr unerreichbar. Auf einen Blick wird deutlich, wer sich für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einsetzt und wer nicht. Damit bietet abgeordnetenwatch.de eine gute Orientierungshilfe für die nächste Wahl – denn die kommt mit Sicherheit.

Von den Betreibern der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de

Deutschlands faulster Abgeordneter musste zurücktreten

Dass sich einige Politiker durch Bürgeranfragen gestört fühlen, damit müssen wir rechnen. Schließlich kann manche kritische Frage den einen oder anderen Abgeordneten ganz schön in Bedrängnis bringen. Legendär ist der Fall des Bundestagsabgeordneten Carl-Eduard von Bismarck (CDU), der keine Antworten gab, viele Abstimmungen verpasste und schließlich nach Schlagzeilen wie „Deutschlands faulster Abgeordneter“ zurücktreten musste.

Wenn öffentliche Bürgerfragen lästig sind

Was uns allerdings kürzlich in Baden-Württemberg widerfahren ist, hat selbst uns überrascht. Dort hat der Chef der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk, seine Fraktionskollegen im April öffentlich per Pressemitteilung aufgefordert, keine Fragen über abgeordnetenwatch.de zu beantworten. Seine Begründung: Die Internetseite des Landtags, die der Fraktion sowie der direkte Mailkontakt reichten aus, um den direkten Draht mit Abgeordneten zu suchen. Gleichzeitig wandten sich mehrere Abgeordnete an die baden-württembergische Landeszentrale für politische Bildung, die uns einen einmaligen Kooperationsbeitrag in Höhe von 5.000 Euro zugesagt hatte, und beschwerten sich über abgeordnetenwatch.de. Offenbar sind öffentliche Bürgeranfragen dann doch zu lästig.

Keine Einflussnahme auf baden-württembergische Landeszentrale für politische Bildung?

Vier Wochen später löste die Landeszentrale die Kooperation mit abgeordnetenwatch.de auf und kürzte ihren Beitrag auf 1.500 Euro. Der Direktor der Landeszentrale und ehemalige CDU-Bundestagskandidat, Lothar Frick, versicherte uns, es habe keinerlei Einflussnahmen auf diese Entscheidung seitens der Parteien gegeben…

Finanzierung von abgeordnetenwatch.de möglichst nur über Fördermitglieder

Dieser Fall bestärkt uns in unserer Entscheidung, bei der Finanzierung von abgeordnetenwatch.de in erster Linie auf Fördermitglieder zu setzen. Nur so ist abgeordnetenwatch.de sicher vor politischer Einflussnahme. Aktuell haben wir 728 Fördermitglieder, die uns mit fünf Euro oder mehr im Monat unterstützen und sich damit aktiv für unsere Unabhängigkeit einsetzen. Doch um abgeordnetenwatch.de dauerhaft und verlässlich betreiben zu können, benötigen wir weitere Fördermitglieder. Daher möchten wir Sie einladen, ebenfalls Mitglied zu werden. Nur unsere Förderer können uns Planungssicherheit geben und garantieren unsere Unabhängigkeit von Parteien und Politikern.

Der Fall Baden-Württemberg zeigt: Die einzigen, auf die wir uns wirklich verlassen können, wenn die Parteien Druck machen, sind Sie.

Weitere Informationen von Hohenlohe-ungefiltert zu „Faule Abgeordnete“ – Ein Fernsehbeitrag des NDR-Politmagazins Panorama (unter anderem mit dem Hohenloher Bundestagsabgeordneten Christian von Stetten aus Künzelsau-Schloss Stetten):

http://daserste.ndr.de/panorama/media/cdu74.html

Der Panorama-Beitrag als Text-Datei (PDF): http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2007/erste4764.pdf

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Hunde müssen eine rote Steuermarke tragen – Stadt Schwäbisch Hall kontrolliert

Die Erhebung der Hundesteuer sorgt immer wieder für viele Emotionen und Gesprächsstoff: Für die einen gehört sie abgeschafft, für die anderen kann sie zum Schutz vor vermeintlichen bissigen Hunden nicht hoch genug sein. Mitarbeiter des Vollzugsdienstes der Stadt Schwäbisch Hall kontrollieren die Hundesteuermarken. Die Haller Stadtverwaltung vertraut nach eigenen Angaben auf die Steuerehrlichkeit der Bürgerinnen und Bürger.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Hundesteuer ist „Geldleistung ohne Gegenleistung“

Fakt ist, dass die Hundesteuer in Baden-Württemberg eine Pflichtsteuer ist (§ 9 Kommunalabgabengesetz). Ziel der Hundesteuer ist, die Anzahl der Hunde innerhalb einer Kommune zu begrenzen. Die Steuer selbst ist, so der Gesetzestext, eine „Geldleistung ohne Gegenleistung“. Somit ist die Hundesteuer für allgemeine kommunale Aufgaben einzusetzen und nicht speziell für die Beseitigung von Verschmutzungen, zum Beispiel durch Hundekot.

In Stuttgart waren weit weniger Hunde angemeldet als in vergleichbaren Städten

Viele Kommunen machen regelmäßig „Hundebestandsaufnahmen“, um Steuergerechtigkeit für ehrliche Hundehalterinnen und Hundehalter herzustellen. Zu Beginn des Jahres beauftragte der Stuttgarter Gemeinderat ein privates Unternehmen mit diesen Hundebestandsaufnahmen. Die Verantwortlichen hatten bei einem statistischen Vergleich festgestellt, dass in Stuttgart ungefähr nur die Hälfte der Hunde von Städten vergleichbarer Größe angemeldet und versteuert waren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens hatten den Auftrag, alle Haushalte daraufhin zu überprüfen, ob Hunde gehalten wurden. Dies, so Fachbereichsleiter Finanzen Oscar Gruber, ist in Schwäbisch Hall nicht gewollt und nicht geplant. Wir setzen auf die Ehrlichkeit unserer Bürgerinnen und Bürger. Im Sinne der Steuergerechtigkeit wird aber Hinweisen auf nicht angemeldete Hunden verstärkt nachgegangen. Auch der Vollzugsdienst der Stadt Schwäbisch Hall wird im Zuge anderer Kontrollen Hundesteuermarken überprüfen.

Jeder Hund muss angemeldet werden und eine Hundesteuermarke tragen

„Wer einen Hund hat, muss diesen anmelden“ so Melanie Milbich vom Steueramt der Stadt Schwäbisch Hall. Dort werden auch die zur Zeit gültigen roten Hundesteuermarken ausgegeben. Alle Hunde müssen diese Marke gut sichtbar tragen, wenn sie sich außerhalb des Hauses aufhalten. Die roten Hundesteuermarken sind bis zum Jahr 2012 gültig. Das Nichtanmelden von Hunden gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden. Das Um- und Abmelden eines Hundes wird unbürokratisch gehandhabt. Die Hundesteuer (zum Beispiel bei Umzug oder Tod) wird „zeitnah abgerechnet und erstattet“.

Formulare für die An- und Abmeldung der Hundesteuer im Internet

Formulare für die An- und Abmeldung der Hundesteuer gibt es als Download im Internet auf der Seite www.schwaebischhall.de unter Bürgerstadt/ Rathaus/ A-Z, Stichwort „Hundesteuer“, oder werden auf Anfrage zugeschickt.

Einige Fakten:
1975 betrug die Hundesteuer in Schwäbisch Hall 80 DM und wurde 13 Jahre später auf 100 DM erhöht. Seit dem Jahr 2002 sind als Steuer für den Ersthund 84 Euro zu entrichten, das sind 7 Euro  pro Monat.  Die Hundesteuer in Schwäbisch Hall fällt mit 7 Euro pro Monat vergleichsweise moderat aus. In Heilbronn kostet der Ersthund 8,33 Euro, in Stuttgart: 9 Euro. In Wolpertshausen wird die Steuer ab 1. Januar 2011 auf 10 Euro pro Monat erhöht. In Schwäbisch Hall sind zur Zeit 1148 Hunde gemeldet.

Geschichtliche Entwicklung der Hundesteuer (Quelle: Bundesfinanzministerium):
In ost- und mitteldeutschen Quellen taucht um 1500 erstmals ein „Hundekorn“ auf, das teilweise unter der Steuerbezeichnung „Bede“ in Form von Kornabgaben (Roggen, Gerste, Hafer) erhoben wurde; es diente der Ablösung der Hundegestellungspflicht der Bauern im Rahmen von Jagdfrondiensten. Zu Hundefutter verbacken und später auch „Hundebrot“ genannt, wurde diese Abgabe zum Beispiel nach den Hildesheimer Stadtrechnungen von 1658/59 „zur Erhaltung gemeiner Stadtjagdgerechtigkeiten“ verwendet. Im 19. Jahrhundert sind in den deutschen Einzelstaaten moderne Hundeabgaben hauptsächlich aus polizeilichen Gründen eingeführt und teils als Luxussteuer (so in Preußen 1810 bis 1814, 1824 f.), teils als Nutzungsgebühr (so in Bayern 1876) ausgestattet worden.
Im Allgemeinen haben von Anfang an die Gemeinden das Besteuerungs- und Ertragsrecht erhalten, doch wurde von einigen Ländern (zum Beispiel Baden und Hessen-Darmstadt) noch lange ein staatlicher Anteil abverlangt. Aufgrund der landesrechtlichen Hundesteuer- und Gemeindeabgabengesetze der Weimarer Zeit zu den „örtlichen Abgaben“ gezählt, fiel die Hundesteuer nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 in die Kategorie der „Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis“ (seit der Finanzreform 1969 „örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern“) und wurde als reine Gemeindesteuer geregelt.

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Mit „Schwabenstreich“ gegen Stuttgart 21 – Am Montag, 6. September 2010, um 19 Uhr wird auch in Schwäbisch Hall eine Minute lang Krach gemacht

Auch in Schwäbisch Hall gibt es künftig jeden Montag einen „Schwabenstreich“ gegen das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart. Erstmals treffen sich die Stuttgart 21-Gegner der Region am Montag, 6. September 2010, um 19 Uhr in Schwäbisch Hall auf dem Milchmarkt, um eine Minute lang Krach zu machen.

Von Maritha und Hans Maier aus Schwäbisch Hall

Stuttgart 21 ist nicht nur eine Sache der Stuttgarter

Maritha und Hans Maier berichten: „Wir waren letzten Freitag in Stuttgart (…) und (…) sind der Meinung, es muss gezeigt werden, dass der Protest gegen Stuttgart 21 nicht nur eine Sache der Stuttgarter ist. Es betrifft das ganze Land, nicht nur finanziell, auch aus Gründen der Umwelt, der Belastung für das Land, dem geologischen Risiko und ganz einfach, weil es keinen Sinn macht, soviel Geld auszugeben für einen nicht erkennbaren Gewinn, mit der Folge, dass alle anderen notwendigen Bahnprojekte im Land auf der Strecke bleiben.

Daher rufen wir dazu auf, dass wir auch in Schwäbisch Hall einen Schwabenstreich einführen:

Kommt alle am Montag (6. September 2010, um 19 Uhr) und danach jeden Montag, ebenfalls um 19 Uhr zum Schwäbisch Haller Milchmarkt, um mit einer Minute Krach gegen das unsinnige Bahnprojekt zu protestieren. Bitte leitet diese Informationen an jede/jeden weiter, von der/dem ihr denkt, er/sie ist dafür aufgeschlossen.

Weitere Informationen zu Schwabenstreichen gegen Stuttgart 21 im Land Baden-Württemberg auf der Internetseite http://www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=558

Weitere Informationen zum Thema Stuttgart 21 auf Hohenlohe-ungefiltert:

Unterschriftenliste und Schwabenstreiche gegen Stuttgart 21 – Aufruf des VCD, BUND, Parkschützern und Kopfbahnhofbefürwortern https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=8526

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Der Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten (CDU) erhält jetzt auch noch einen Diplomatenpass – Zum Honorarkonsul der Maldediven ernannt

„Konsul für 1200 Inseln – Christian von Stetten hilft jetzt den Malediven diplomatisch“ lautet die Überschrift eines Artikels im Hohenloher Tagblatt von Samstag, 4. September 2010.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

1991 erstmals Urlaub auf den Malediven verbracht

Demnach wurde der 40 Jahre alte CDU-Bundestagsabgeordnete aus Künzelsau-Schloss Stetten zum Honorarkonsul der Malediven ernannt. Dafür erhält er neben seinem deutschen und schweizer Pass (seine Mutter ist Schweizerin) auch noch einen Diplomatenpass. 1991 habe Christian von Stetten erstmals seinen Urlaub auf den Maldediven verbracht, heißt es im HT-Artikel weiter. Zu diesem Zeitpunkt muss der damals 21-jährige Freiherr laut eigenen Angaben in seinen veröffentlichten Lebensläufen entweder seinen Wehrdienst abgeleistet, oder gerade mit seinem BWL-Studium begonnen haben.

Ein Hohenlohe-ungefiltert-Leser meint: „Damit dürften künftige Urlaube vor Ort finanziert sein“

Ein Hohenlohe-ungefiltert-Leser, der die Redaktion auf diesen Artikel in der Crailsheimer Lokalzeitung aufmerksam machte, vermutet bei diesem Engagement für den Inselstaat im Indischen Ozean noch ein weiteres persönliches Motiv des Parlamtenariers: Damit könnten auch „künftige Urlaube vor Ort finanziert sein…… und außerdem wird er jetzt auch noch zum Verfechter von Wind-, Sonnen- und Wasserenergie, wie sich aus dem Text (im Hohenloher Tagblatt) vermuten lässt“, schreibt der spöttische Leser in seinem Kommentar an die Redaktion von Hohenlohe-ungefiltert weiter.

Der Artikel im Hohenloher Tagblatt ist nachzulesen auf der Internetseite http://www.swp.de/crailsheim/lokales/region/art5511,617449

Christian von Stetten ist mit Initiative zur Tabaksteuererhöhung offensichtlich gescheitert

Mit seiner Initiative, die Tabaksteuer in den nächsten Jahren schrittweise zu erhöhen, ist Christian von Stetten offenbar gescheitert. Der Zeitung „Die Welt“ sagte er vor kurzem noch, dass Raucher die geplante Steuervereinfachung über höhere Tabaksteuern mitfinanzieren sollten. Von Stetten hatte vorgeschlagen, bei einem Packungspreis von 4,50 Euro in vier Schritten binnen vier Jahren jeweils zehn Cent aufzugeschlagen. Daraus erhoffte er sich Mehreinnahmen aus der Tabaksteuer von jährlich rund 1,3 Milliarden Euro.

Dem Vorstoß werde in der schwarz-gelben Koalition aber keine größere Chance eingeräumt, berichtet der Nachrichtensender n-tv auf seiner Internetseite am Freitag, 3. September 2010 (http://www.n-tv.de/politik/Tabaksteuer-ist-kein-Thema-article1411641.html). Dies sei kein Thema, hieß es bei Finanz- und Haushaltspolitikern, heißt es in dem ntv-Artikel weiter. Auch das Bundesfinanzministerium stellte in Berlin klar, dass es keine derartigen Pläne gebe.

Laut n-tv stehen „die Einnahmen aus der Tabaksteuer allein dem Bund zu. Im vergangenen Jahr beliefen sie sich auf 13,36 Milliarden Euro. Für dieses Jahr haben die Steuerschätzer 13,21 Milliarden Euro vorausgesagt. Die Tabaksteuer wurde seit 2002 fünfmal angehoben, zuletzt am 1. September 2005. 2007 schlug auch die Mehrwertsteuererhöhung zu Buche.“

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