„Kein Platz für Faschisten! Weder in Weiler, noch anderswo!“ – Rede von Jochen Dürr aus Schwäbisch Hall

Eine Rede bei der Demonstration „Kein Platz für Faschisten! Weder in Weiler, noch anderswo!“ hat am 27. November 2010 Jochen Dürr aus Schwäbisch Hall in Schorndorf gehalten. Jochen Dürr ist Landessprecher der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V.“. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht Jochen Dürrs Rede und einen Bericht der Gruppierung „Demobeobachter“.

Von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert

Die Rede von Jochen Dürr in der schriftlichen Fassung:

Liebe Freundinnen und Freunde,
wir demonstrieren heute gegen den Nazitreffpunkt in der ehemaligen Gaststätte Linde in Schorndorf-Weiler. Wir demonstrieren, weil wir die Menschen in Weiler, die sich gegen diesen Treffpunkt zur Wehr setzen wollen und Euch in der Initiative „Weiler schaut hin“ zusammengefunden haben, solidarisch unterstützen wollen. Wir demonstrieren aber vor allem, weil wir weder in Weiler noch anderswo Faschisten und faschistische Zentren brauchen und sie auch nicht dulden wollen.

Versuch, ein Nazi-Zentrum zu etablieren

Nazis, allen voran ihr organisatorisches Zentrum, die NPD haben in den letzten Jahren und Monaten in mehreren Städten versucht, sich mit Büros, Treffpunkten, Veranstaltungslokalen fest zu etablieren. Ich selbst komme aus Schwäbisch Hall, wo Nazis vor Jahren versucht haben, sich mit nahezu monatlichen Aufmärschen ins politische Stadtbild zu integrieren. Parallel dazu kauften sie sich in der weiteren Umgebung, in Rosenberg-Hohenberg den ehemaligen Gasthof Kreuz, um dort ein Nazi-Zentrum zu etablieren. Beides ist ihnen nicht geglückt. Sie trafen in Hall und in Rosenberg auf die beharrliche Gegenwehr von Bürgerinnen und Bürgern, die schließlich, unterstützt von der Solidarität vieler AntifaschistInnen aus dem Umland, dafür sorgten, dass den Nazis die Lust verging und sie entnervt aufgaben. Das projektierte Nazi-Zentrum Goldenes Kreuz ist heute ein gut planierter Bauplatz. Und das ist gut so!

Antifaschistischer Widerstand

Ähnlich ist es ihnen mit einem geplanten Nazizentrum in Karlsruhe-Durlach ergangen. Auch dort konnte soviel antifaschistischer Widerstand mobilisiert werden, dass es nicht gelang das ehemalige Bordell zum Umschlagplatz für Nazi-Parolen zu machen. Auf Widerstand treffen sie auch in Söllingen, wo sie ebenfalls ein Gasthaus mit Saalbau für Konzerte und Veranstaltungen nutzen und in Tuttlingen, wo ihnen ein Haus zur Einrichtung eines NPD-Büros geschenkt wurde.

Schießübungen im Keller

Weiler ist also kein Ausnahmefall, auch hier gibt es bereits langanhaltende Gegenwehr. Gegenwehr, damit ein Nazitreffpunkt in Weiler nicht zum Regelfall wird. Deshalb schauen wir nicht weg, wenn rassistische Hetze betrieben wird, wenn die sozialdarwinistische Demagogie der historischen Nazi-Vorbilder neu auflebt, wenn
Nationalismus, Chauvinismus und Militarismus wieder hoffähig gemacht werden. Wir schauen nicht weg, wenn Menschen beleidigt und verprügelt werden und wir schauen nicht weg, wenn wie hier in Schorndorf-Weiler Treffpunkte bestehen, die ebenfalls nach historischem Vorbild wie die Sturmlokale der SA betrieben werden – die Schießübungen im Keller inclusive.

Nazistischer und militaristischer Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen

Wir dulden keine Treffpunkte für Faschisten, weil Faschismus ein Verbrechen ist, das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Es ist gerade mal etwa 70 Jahre her, dass diese Art von Politik Millionen Menschen fabrikmäßig in den Gaskammern der Konzentrationslager trieb. Dass Abermillionen in dem von ihr vorbereiteten und ins Werk gesetzten größten Verbrechen, dem 2. Weltkrieg den Tod fanden. Konsequenzen aus diesen Verbrechen wurden damals in den Nürnberger Prozessen gezogen. Die richtige Konsequenz aus diesen Verbrechen fand auch nach Maßgaben der allierten Anti-Hitlerkoalition Eingang ins Grundgesetz: Artikel 139 lautet „Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt. Die Grundlegende dieser Rechtsvorschriften wurde im Potsdamer Abkommen festgelegt: Zitat „Die nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.“ Zitatende.

NPD sollte aufgelöst werden

Wenn es also nach den Gesetz gewordenen Erfahrungen aus den Jahren 1922 bis 1945 ginge, dann wären alle faschistischen Parteien aufzulösen, allen voran die NPD.
Aber nach diesen Erfahrungen und Gesetzen geht es leider nicht. Immer häufiger und offener marschieren Nazis durch die Straßen. Für heute z.B. haben sie „den gesamten „nationalen Widerstand in Baden-Württemberg“ aufgerufen, an einem Aufmarsch in Hoffenheim bei Sinsheim teilzunehmen. „Gegen Repression und Staatswillkür, für wahre Meinungsfreiheit!“ soll es dabei gehen. Diese Meinungsfreiheit wollen wir nicht! Es darf keine Freiheit der Aufstachelung zum Rassenhass, keine Freiheit zur Hetze auf Minderheiten, gleich welcher Art geben. Es darf keine Freiheit geben für Schlägerbanden der Nazis. Es darf keine Freiheit geben zur Propagierung von Sozialdarwinismus, Ausbeutung  und Krieg.

Auflösung und Verbot aller Nazi-Parteien und -Organisationen

Mit Repression und Staatswillkür meinen sie, dass die Polizei nicht die berechtigte Blockade der Sinsheimer Bürger gegen einen ihrer Aufmärsche vor wenigen Wochen niedergeknüppelt hat. Sie wissen es: Freiheit für ihre Parolen und Politik kann es nur geben, wenn Demokraten und Antifaschisten niedergeknüppelt und mit Wasserwerfern blindgespritzt werden. Genau das aber geschieht immer häufiger. Wir haben Wasserwerfer und Knüppeleinsätze, Einkesselungen, widerrechtliche Verhaftungen und jede Sorte anderer Schickanen gegen Antifaschisten erlebt am 1. Mai 2009 in Ulm, zuvor in Friedrichshafen und an vielen anderen Orten. Wir erleben ständig, dass Naziaufmärsche von der Polizei beschützt und GegendemonstrantInnen regelrecht bekämpft werden, dass Behörden und Gerichte, den Nazis ihre Aufmärsche erlauben, obwohl die Gemeinden sie verbieten. Weder Naziaufmärsche noch Nazizentren wären möglich, wenn nun endlich das Gebot des Grundgesetzes und des Potsdamer Abkommens umgesetzt wäre: Auflösung und Verbot aller Naziparteien und Organisationen.

V-Leute als indirekter Schutz von Neonazis

Noch vor wenigen Jahren haben alle Verfassungsorgane der Bundesrepublik gemeinsam einen Verbotsantrag gegen das Zentrum des organisierten Faschismus in diesem Land, die NPD gestellt. Der Prozess endete mit einem Fiasko und einem bis heute geltenden Freibrief für die NPD, der dieser Partei neuen Auftrieb gebracht hat. Die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter hatten festgestellt, dass ein Verbot nicht möglich sei, solange nicht entscheidbar sei, welche der Aktivitäten der NPD von ihr selbst und welche von V-Leuten des Geheimdienstes initiiert und gestaltet werden. Unmissverständlich forderte das Gericht dazu auf, diese V-Leute abzuschalten um einen Fortgang des Verfahrens zu ermöglichen. Aber nichts passiert.

Große Duldsamkeit und Toleranz gegenüber Aktivitäten neonazistischer Kräfte

Meine Organisation die VVN-BdA hat im Jahr 2007 insgesamt 175.445 Unterschriften für eine Wideraufnahme des Verbotsverfahrens gesammelt. Was ist passiert: Lange Zeit weigerte sich das Präsidiums des Bundestages, diese Unterschriften überhaupt entgegenzunehmen. In den Jahren 2009 bis 2010 sammelten wir 5504 frei formulierte Stellungnahmen für ein NPD-Verbot, sie liegen nun in einem dicken Buch vor, das Abgeordneten und anderen Mandats und Amtsträgern jederzeit nachgelesen werden kann. Was ist passiert? Immerhin haben sich eine große Reihe von Organisationen, Parteien und sogar viele Landesinnenminister und Landesregierungen erneut für ein Verbot ausgesprochen. Nicht aber in Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Landesregierung, die noch vor wenigen Wochen ohne Skrupel den Protest gegen Stuttgart 21 zusammenknüppeln und mit Wasserwerfern zusammenspritzen ließ, zeigt große Duldsamkeit und Toleranz gegenüber Aktivitäten neonazistischer, offen oder verdeckt agierender faschistischer Kräfte.

Verdeckte Ermittler in NPD-Gremien

Nicht die zuständigen Behörden sondern die Aufmerksamkeit von aktiven AntifaschistInnen verhinderte im August 2009 ein vorbereitetes Splitterbombenattentat eines Lörracher JN- (Junge Nationaldemokraten) und NPD-Funktionärs. Dennoch behindert die Landesregierung beharrlich die Wiederaufnahme des NPD-Verbotsverfahrens. Sie weigert sich ausdrücklich, Materialien zum Verbot der NPD an die Bundesorgane weiterzuleiten. Sie weigert sich ebenfalls, die sogenannten V-Leute in der NPD abzuschalten. Innenminister Rech erklärte im März 2009 wörtlich: „Wenn ich alle meine verdeckten Ermittler aus den NPD-Gremien abziehen würde, dann würde die NPD in sich zusammenfallen.“ Zitatende. Aber er schaltet die V-Leute, die nichts anderes als vom Verfassungsschutz bezuschusste Nazis sind, nicht ab.

„Knüppel und Wasser frei“ gegen Stuttgart-21-Gegner

Dieser Innenminister, der seine eine Hand schützend über die NPD hält und mit seiner anderen das Kommando „Knüppel und Wasser frei“ gegenüber friedlich demonstrierenden S-21 GegnerInnen erteilt, ist unerträglich und untragbar. Das gilt auch für den Ministerpräsidenten, der ihn deckt. Mappus und Rech, beide müssen wech. Der Weg muss endlich freigemacht werden für ein Verbot faschistischer Parteien und Organisationen. Es ist wahr, in einer Welt und in einem Gesellschaftssystem, in dem die Gesetze des Profits höher gelten als die Gesetze der Moral, wo die herrschende Ideologie des Neoliberalismus nichts anderes gelten lässt als freie Bahn den sogenannten Leistungsträgern und ihren Profiten. Wo sozialstaatliche Verpflichtungen und Solidarsysteme täglich fortschreitend rückgebaut und abgeschafft werden, ist es nicht weit zu faschistischen Ideologien. Wie weit ist der Weg von der Förderung der Leistungsträger zum Recht des Stärkeren? Wie weit ist der Weg von Exportorientierung und Standortegoismus  bis zur Sicherung der Rohstoffe und Märkte durch Militäreinsätze?

Faschistisches Gedankengut gedeiht und wird staatlich gefördert

In einer solchen Welt und einem solchen Land, muss sich niemand wundern, wenn faschistisches Gedankengut gedeiht und gefördert wird. Solange das so ist, wird es unsere Aufgabe bleiben, die Aufgabe der Antifaschistinnen und Antifaschistinnen, aller Menschen, die  der Solidarität, der Menschlichkeit und Demokratie verpflichtet bleiben, darüber aufzuklären und wo es sein muss Widerstand zu leisten. Das kann uns niemand abnehmen. Aber müssen die faschistischen Organisationen auch noch staatlich gefördert, durch V-Mann-Honorare und Wahlkampferstattung finanziert, ihre Aufmärsche gegen das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern von der Polizei beschützt werden? Wir bleiben dabei: Wir fordern Verbot und Auflösung der NPD und aller faschistischen Organisationen.

Die „Linde“ in Weiler muss geschlossen werden

Wir fordern die Schließung der Linde in Weiler. Und wir bleiben erst recht dabei: Für eine Welt ohne Faschismus und Krieg bleibt Widerstand unsere Pflicht!

Weitere Informationen:

Jochen Dürr, Schwäbisch Hall, Landesprecher der VVN-BdA Baden Württemberg

Internet:

http://www.npd-verbot-jetzt.de

http://www.vvn-bda-bawue.de/

Bericht über die Demonstration „Kein Platz für Faschisten! Weder in Weiler, noch anderswo!“ am 27. November 2010, um 14 Uhr in Schorndorf:

Am heutigen Samstag fand in Schorndorf eine antifaschistische Demonstration unter dem Motto „Kein Platz für Faschisten! Weder in Weiler noch anderswo!“ statt. Auf Anfrage des Veranstalters stellte das Stuttgarter Bündnis Demobeobachter auf. Auflagen, Vorgespräche etc. Bereits im Vorhinein hatte das Ordnungsamt der Stadt Schorndorf eine Vielzahl an Auflagen erlassen. Auffällig hierbei war die Strenge der Verpflichtungen für den Versammlungsleiter. So wurden für die angemeldete Teilnehmerzahl von 150 Menschen 15 Ordner gefordert. Ebenfalls ungewöhnlich waren die Anforderungen an die Ordner. So wurden diese verpflichtet, an einer Besprechung kurz vor Beginn der Demonstration teilzunehmen und sollten laut Auflagenkatalog „verkehrserfahren“ und „zu ihrem Eigenschutz mit signalfarbenen Warnwesten bekleidet sein“. Der Veranstalter wurde des Weiteren verpflichtet, „die öffentliche Verkehrsfläche in den Zustand herzurichten wie sie angetroffen wurde“. Hierdurch wurde der Veranstalter widerrechtlich für die Reinigung haftbar gemacht. Für das Fronttransparent gab es darüberhinaus die Vorgabe, dass es eine maximale Breite von drei Metern nicht überschreiten durfte.

Anreise und Auftaktkundgebung

Die Polizeisprecherin bestätigte gegenüber Demobeobachtern, dass auf Weisung der Bundespolizei vereinzelt S-Bahnen nicht an den Haltestellen Winterbach und Schorndorf-Weiler hielten, da davon auszugehen wäre, dass „Potentielle Störer“ sich im Zug befänden. Demonstrationsteilnehmer berichteten, dass bei der Anreise aus Ludwigsburg und Heilbronn Personenkontrollen durchgeführt worden seien. Am Versammlungsplatz in Schorndorf forderte die Polizei, trotz mehrfacher Nachfrage nach der rechtlichen Grundlage für diese Maßnahme, die Abgabe, Registrierung und Überprüfung der Personalien aller Ordner.

Polizei zeichnete das Vorgespräch auf und filmte das Eintreffen der Demo-Teilnehmer

Das Vorbereitungsgespräch wurde durch die Polizei aufgezeichnet, obwohl der Versammlungsleiter sein Unbehagen über diese Maßnahme zum Ausdruck brachte.
Nachdem die Polizei klarstellte, dass ohne die Personalienangabe der Ordner keine Demonstration stattfinden könne, gaben diese ihre Ausweise unter Protest ab. Der Aufbau und das Eintreffen der Demonstrationsteilnehmer wurde durchgängig gefilmt, obwohl die Polizeisprecherin von „einem friedlichen Verlauf“ ausging. Der Einsatzleiter der Polizei betonte gegenüber Pressevertretern, dass der voranfahrende Einsatzwagen der Polizei lediglich live in die Einsatzzentrale übertrage und keine Aufzeichnung vornehme. Mehrere Polizisten dokumentierten darüberhinaus mit einer Handkamera. Ein Hochtransparent durfte nicht mitgeführt werden, da die Befestigungsstangen die festgelegte Maximallänge von zwei Metern überschritten. Ein Träger des Transparents musste seine Personalien angeben. Über 40 Polizeibeamte waren bei der Auftaktkundgebung im Einsatz.

Die Demonstration

Mit Verspätung begann um 14.55 Uhr der Demonstrationszug. Während des Zugs durch die Innenstadt, wurde die Außenwirkung der Demonstration durch vorausfahrende Polzeifahrzeuge sowie die Begleitung durch Polizisten seitlich und vor dem Demonstrationszug beeinträchtigt. Nach der Zwischenkundgebung zogen die Demonstranten zunächst gemäß der Auflagen auf der rechten Straßenseite weiter. Bald veranlasste die Polizei selbst nach entsprechender Absperrung der Straßen, dass der Demozug die ganze Straßenbreite einnahm. Nach einem kurzen Rennen der Demonstranten bildete die Polizei eine Kette vor dem Zug. Nach mehrmaliger Aufforderung der Veranstalter über die Lautsprecheranlage, dies zu unterlassen, löste die Einsatzleitung der Polizei die Kette auf, was von den Demonstrationsteilnehmern mit Applaus quittiert wurde.

Die Abschlusskundgebung 30 Meter vom Nazitreffpunkt Linde entfernt

Die Abschlusskundgebung fand entsprechend der Auflagen in 30 Metern Abstand zum Nazitreffpunkt Linde statt. Die Polizei sperrte den Zugang mit einer Polizeikette und einer Hundestaffel mit vier Hunden ab. Ein Demonstrationsteilnehmer wurde von einem Hund gebissen (Videomaterial liegt dem Verfasser vor und kann auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden). Der Veranstalter forderte über Lautsprecher die Beendigung der Einschüchterung von Demonstrationsteilnehmern durch Hunde. Auch die Abschlusskundgebung wurde, trotz friedlichen Verlaufs, visuell durch die Polizei aufgezeichnet. Der Veranstalter sprach von einem erfolgreichen Verlauf der Demonstration. Die Demobeobachter zählten über 300 Teilnehmer.

Weitere Informationen:

www.versammlungsrecht.info

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