„Für das Leben“ – Esther Bejerano, eine der letzten Überlebenden des Mädchenorchesters im KZ Auschwitz singt in Schwäbisch Hall

Esther Bejerano, eine der letzten Überlebenden des Mädchenorchesters im KZ Ausschwitz, spielt am Freitag, 27. Januar 2012, um 20 Uhr in die Schwäbisch Haller Hospitalkirche. Mit der Gruppe „Coincidence“, der auch ihre Kinder Esther und Joran angehören, singt sie antifaschistische und jüdische Lieder.

Jochen Dürr, VVN-Bund der AntifaschistInnen Schwäbisch Hall (VVN-BdA)

Mit Rappern gemeinsame CD herausgebracht

Veranstalter sind der Club Alpha 60 und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregims-Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA), Kreisverband Schwäbisch Hall mit Unterstützung des Kulturbüros der Stadt Schwäbisch Hall. Die Rapper Kutlu Yurtsen, Signore Rossi und DJ Önder aus Köln (Microphone Mafia) haben die Musik der Bejeranos gesampelt und 2009 gemeinsam mit ihnen die CD „per la vita“ (Für das Leben) veröffentlicht. Diese präsentieren sie am 27. Januar 2012 live in Schwäbisch Hall. Bereits zum dritten Mal ist Esther Bejerano in Schwäbisch Hall – ein spannender Konzertabend ist zu erwarten.

Weitere Informationen und Kontakt:

Der Eintritt: 10 Euro/ermäßigt 5 Euro. Der Vorverkauf beginnt am Montag, 9. Januar 2012 im Kartenkontor der Stadt Schwäbisch Hall.

Über die KünstlerInnen: http://www.aldenterecordz.de/?page_id=404

Über die VeranstalterInnen: www.clubalpha60.de und http://schwaebisch-hall.vvn-bda.de/

Fernsehbericht über Ester Bejerano auf 3Sat: http://www.3sat.de/mediathek/mediathek.php?obj=28738&mode=play

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„Anders als die Polizei haben S21-Projektgegner Recht und Gesetz verteidigt“ – Kommentar des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit

Durch die „Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Aufenthalts- und Betretungsverbots und zur Räumung des Zeltlagers für Teile der Mittleren Schlossgartenanlagen in Stuttgart“ (1) vom 22. Dezember 2011 werden das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für diesen Bereich, das Grundrecht auf Freizügigkeit und die Meinungs- und Pressefreiheit (Freiheit der Berichterstattung) vollständig außer Kraft gesetzt.

Von Thomas Trüten, Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Journalisten, Fernsehreporter werden ausgeschlossen

Bei den unter Punkt 1.4. aufgeführten „besonders berechtigten“ Personen, die das Areal betreten dürfen, fehlen Journalisten, Fernsehreporter etc. vollständig. In der Verfügung fehlt eine zeitliche Begrenzung. Das ist offensichtlich rechtswidrig. Das Einschränken elementarer Grundrechte kann dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechend nicht zeitlich unbegrenzt stattfinden – es herrscht kein Ausnahmezustand. Und das alles in einer Situation, in der das Baurecht der Bahn durchaus anzuzweifeln ist. Das erkennt selbst das Innenministerium. SPD-Innenminister Gall: „Es kann nicht sein, dass die Polizei eine Baustelle schützt, die sich im Nachhinein als illegal erweist“ (dpa, 31. Dezember 2011). Der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle stoppte daraufhin die Vorbereitungen für einen Polizeieinsatz im Schlossgarten. Das Amt für öffentliche Ordnung muss deshalb umgehend die „Allgemeine Verfügung“ aufheben.

Bauarbeiten am Grundwassermanagement waren rechtswidrig

Spätestens nach dem Stopp der Bauarbeiten durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim (2) ist klar: Die Bauarbeiten am Grundwassermanagement waren rechtswidrig und nicht durch das Baurecht der Deutschen Bahn (DB) gedeckt. Ebenso die Baumfällungen am 30. September/1. Oktober 2010: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart, hat Strafbefehle gegen drei DB-Bedienstete erlassen, die ein Gutachten zurückgehalten hatten, das zum Stopp der Baumfällarbeiten durch das Verwaltungsgericht Stuttgart geführt hätte. (3) Folglich waren alle polizeilichen Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Bauarbeiten rechtswidrig.

Projektgegner haben Recht und Gesetz verteidigt, nicht die Polizei

Bündnissprecher Thomas Trüten: „Im Recht waren und sind unserer Ansicht nach dagegen die Projektgegner, die sich mit Aktionen des zivilen Ungehorsams diesem ungesetzlichen Treiben entgegengestellt haben: Sie haben Recht und Gesetz verteidigt, nicht die Polizei.“

Alle Verfahren gegen S21-GegnerInnen einstellen

Die Staatsanwaltschaft ist eine weisungsgebundene Behörde und untersteht dem Justizminister. Wir fordern deshalb die Landesregierung und namentlich den Justizminister auf, die Staatsanwaltschaft Stuttgart anzuweisen, alle Verfahren gegen S21-GegnerInnen einzustellen und eine Amnestie für die bereits Verurteilten zu erlassen. Unterschriftenlisten zur Unterstützung dieser Forderung sind im DGB-Haus Stuttgart erhältlich oder auf den Seiten des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit herunterladbar (4).

Verweise:

1) http://www.bei-abriss-aufstand.de/wp-content/uploads/Ank%C3%BCndigung-R%C3%A4umung-Schlo%C3%9Fgarten-Stadt-STG-22.12.11.pdf

2) http://justizportal-bw.de/servlet/PB/menu/1272936/index.html?ROOT=1153033

3) http://content.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-strafbefehle-wegen-baumfaellung.b1e373ff-aad2-453a-ba6a-8460551fc581.html?byPassDigCmsCache=1309895495258

4) http://www.versammlungsrecht.info/neu/files/bfv-kfv-unterschriftenliste.pdf

Weitere Informationen und Kontakt:

Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit http://www.versammlungsrecht.info/neu/index.html

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