„Straffreiheit für rechten Bombenbastler ?“ – Wehrhafte Demokratie sieht anders aus

Mit völligem Unverständnis reagierte die VVN-Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) Baden-Württemberg auf das Urteil des Amtsgerichts Lörrach gegen den aktiven Neonazi Thomas Baumann. Nach Hinweisen von antifaschistischen Aktivisten hatte die Polizei beim „Stützpunktleiter“ der Jugendorganisation der NPD in Lörrach neben zahlreichen Schuss- und Stichwaffen rund 22 Kilo chemische Substanzen, Zün­der und Rohrmantel sowie eine Anleitung zum Bau von Rohrbomben entdeckt, die in kurzer Zeit zu einer Bombe zusammengebaut hätten werden können.

Dieter Lachenmayer, Landesgeschäftsführer der VVN-BdA Baden-Württemberg

Anschläge geplant

Diese Materialien hatte sich Baumann zu eben diesem Zweck zielstrebig beschafft. Aus seinem E-Mailverkehr konnte unschwer geschlossen werden, dass er tatsächlich einen Bombenanschlag auf das KTS, einen Treffpunkt Freiburger AntifaschistInnen, ersatzweise auch auf das Freiburger Gewerkschaftshaus und/oder die Wohnung des DGB-Vorsitzenden vorbereitete. Im Internet hatte er sich zudem nach den Namen und Adressen weiterer Antifaschisten erkundigt.

100 Euro Geldstrafe

Im Prozess spielte dies nun keine Rolle mehr. Verurteilt wurde Baumann zu 100 Euro Geldstrafe und 8 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zwar lediglich wegen un­erlaubten Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Sein offenkundiger Versuch, eine Bombe herzustellen, die ein Blutbad hätte auslösen können, blieb völlig ungeahndet.

Ein Justizskandal

Offensichtlich ist der Versuch, Sprengstoffanschläge auf linke und gewerkschaftliche Einrichtungen vorzubereiten, also nicht strafbar. Nach dem Bekanntwerden des Versagens der Sicherheitsbehörden beim Umgang mit der Nazi-Terrorgruppe NSU ist dies ein weiterer veritabler Justizskandal. Dieses Urteil ist ein verheerendes Signal für die immer gewalttätigere Neonaziszene in Deutschland.

Justiz misst mit zweierlei Maß

In dramatischem Kontrast dazu steht der juristische Umgang mit „Delikten“ von NazigegnerInnen, die im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Versammlungsfreiheit oftmals vermeintlich begangen werden. So sind zum Beispiel Strafen wegen unerlaubten Spendensammelns bei Demonstrationen und anderen, oft an den Haaren herbeigezogenen Gesetzesübertretungen an der Tagesordnung.

Ketchupflecken auf dem Teppich

Diese Woche wurden in Stuttgart zwei AktivistInnen der Friedensbewegung verurteilt, weil sie bei einer Protestaktion gegen einen Bundeswehr-Werbestand versehentlich Ketchupflecken auf dem Teppich verursacht hatten.

Waffennarr und bombenbaubefähigter aktiver Neonazi

Wäre dem Bombenbastler von Lörrach nicht rechtzeitig von Antifaschisten das Handwerk gelegt worden, wäre es mit Sicherheit nicht bloß um Ketchupflecken gegangen. Mit Thomas Baumann ist nun auch in Zukunft ein Waffennarr und bombenbaubefähigter aktiver Neonazi mit offenkundiger Gewaltbereitschaft unterwegs. Er ist leider nicht der einzige. Breivik läßt grüßen!

Gefährlichen Naziumtrieben mit Zivilcourage entgegen treten

Eine Demokratie, die – sei es an Mangeln an Gesetzen oder wegen fehlender Bereitschaft ihres juristischen Personals – nicht in der Lage ist, den Versuch, gegen Menschen gerichtete Terroranschläge vorzubereiten, zu ahnden, ist alles andere als wehrhaft. Um so wichtiger ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden und den gefährlichen Naziumtrieben mit Zivilcourage entgegen treten.

Mehr Informationen gibt es in einem „nonpd Extra“ aus dem Jahr 2009 – hier zum Download als pdf-Datei:

http://npd-verbot-jetzt.de/aktuelles/2012/20120427.html

Weitere Informationen im Internet über die VVN-BdA Baden-Württemberg:

http://www.vvn.telebus.de/

Internetseite des VVN-BdA-Bundesverbands:

http://www.vvn-bda.de/

Weitere Informationen im Internet über den Bombenbastler aus der Neonazi-Szene:

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/ueberregional/baden-wuerttemberg_artikel,-Staatsanwaltschaft-haelt-Neonazi-fuer-gewaltbereit-_arid,170709.html

http://racethebreeze.twoday.net/20120420/

http://www.akweb.de/ak_s/ak543/29.htm

https://linksunten.indymedia.org/de/node/51971

https://linksunten.indymedia.org/de/node/10185

http://www.badische-zeitung.de/weil-am-rhein/neonazi-aus-weil-am-rhein-wegen-waffenbesitz-verurteilt–58465166.html

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/rechtsradikaler-bombenbastler-kommt-glimpflich-davon–53694255.html

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/auch-in-baden-wuerttemberg-sind-neonazis-aktiv–52150702.html+

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/bombenbau-in-weil-am-rhein-verfahren-in-der-warteschleife

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„Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch Behördenwillkür bedroht“ – Kommentar von Thomas Trüten

„Was wir derzeit erleben, ist eine Erosion des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird von untergeordneten Behörden wie dem Ordnungsamt oder der Polizei absichtlich ignoriert und nach eigenem Belieben ausgelegt.“

Kommentar von Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Zwei Wochen im Mai 2012:

Diese Erosion nimmt zunehmend drastischere Formen an und trifft verschiedenste Spektren der Protestbewegung. Als Beispiel genügt es, zwei Wochen im Mai 2012 zu betrachten, die diese Entwicklung verdeutlichen:

1. Mai 2012:

Die revolutionäre 1. Mai-Demonstration in Stuttgart wird mit einem wandernden, hochgerüsteten Polizeikessel durch die Stadt „begleitet“. Einschüchterung der Versammlungsteilnehmer und Abschreckung potenzieller Teilnehmer unter den Passanten ist die Absicht. Pressefotografen, die dieses Szenario festhalten, wird mit Platzverweis gedroht, „weil einzelne Beamte es ablehnen, fotografiert zu werden“. Dies steht ganz im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2012 (Az. 6 C 12.11), das feststellt, dass ein Polizeieinsatz ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ ist, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen.

7. Mai 2012:

„Die Stuttgarter Polizei beschlagnahmte am Ende der letzten Montagskundgebung gegen Hartz IV die, von Passanten und Demonstranten für die Arbeit der Montagsdemo gespendeten 93 Euro aus der auf der Straße aufgestellten Spendendose. Montagsdemonstranten und Passanten, die sofort gegen diese unrechtmäßige Polizeiaktion protestierten, wurde „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ vorgeworfen. Acht mit Blaulicht auf den dicht belebten Schloßplatz auffahrende Polizeifahrzeuge erweckten den Eindruck einer gefährlichen Situation. Immer mehr Passanten brachten ihre Empörung über diesen Akt der Polizeiwillkür mit Sprechchören zum Ausdruck: von „Das ist unser Geld!“ bis „Polizeistaat!“.

Aufstellen einer Spendendose ist zulässig

Vor wenigen Wochen erst konnte sich das Stuttgarter Amt für öffentliche Ordnung mit einem Strafbefehl gegen die Versammlungsleiterin der Montagsdemo vor dem Amtsgericht nicht durchsetzen und musste seine Auflage dahingehend korrigieren. dass das Aufstellen einer Spendendose zulässig ist.“ (aus der Presseerklärung der Stuttgarter Montagsdemo gegen Hartz IV vom 9.5.2012 )

10. Mai 2012:

Aktivisten der Initiative „Cannstatter gegen S21“ wird das Verteilen von Flugblättern im Cannstatter Bahnhof verboten und ein zweijähriges (!) Hausverbot gegen sie verhängt: „… auf Grund des Hausrechtes der DB Stations & Service AG verbieten wir Ihnen ab sofort bis zum 25.4.2014 den Bahnhof Bad Cannstatt einschließlich seiner Einrichtungen (Toiletten etc.) zu betreten.“ Mit Rücksichtnahme auf die eigenen Geschäfte werden die Betroffenen nicht generell vom Bahnverkehr ausgeschlossen. „Sie haben sich in diesem Fall jedoch auf dem kürzesten Weg unverzüglich zu und von den Zügen zu begeben.“ (Grundrecht auf Meinungsfreiheit contra Hausrecht der Bahn AG auf BAA vom 10.5.2012). Auch dies geschieht im Widerspruch zu einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2011 (1 BvR 699/06) in dem festgestellt wird, dass Flughäfen, Bahnhöfe etc. öffentlicher Raum sind und die Grundrechte dort natürlich auch gelten.

Erosion der Grundrechte ist keine Stuttgarter Spezialität

Diese Erosion der Grundrechte ist keine Stuttgarter Spezialität. In Frankfurt werden alle Demonstrationen der Blockupy-Bewegung komplett verboten bis hin zur Kundgebung der „Ordensbrüder für den Frieden“. Thomas Trüten weiter: „Dieser Entwicklung muss neben der notwendigen juristischen Auseinandersetzung, auf der Straße und politisch entgegengetreten werden. Die Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz steht auf der Tagesordnung. Und zwar offensichtlich bundesweit. Deshalb unterstützt unser Bündnis die Proteste gegen das Demo- und Versammlungsverbot der Blockupy-Aktionen in Frankfurt, unter anderem der Demonstration des Komitees für Grundrechte und Demokratie für das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit am Donnerstag, 17. Mai, um 12 Uhr auf den Frankfurter Paulsplatz.“

Weitere Informationen und Kontakt:

Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

http://www.versammlungsrecht.info/neu/index.html

Links zu anderen Gruppen:

http://www.versammlungsrecht.info/neu/links.html

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„Neues Jugendcafé in Hall geht auf die Ziellinie – Junge MitarbeiterInnen gesucht

Die Renovierungsarbeiten, die viel Schweiß gekostet haben, sind abgeschlossen. Für das neue Jugendcafé in Schwäbisch Hall wurde viel Farbe verarbeitet und viel Liebe in die Details gesteckt. Bei einer Umfrage unter Jugendlichen wurde auch bereits mehrheitlich der Name für das neue Café festgelegt. Es wird zukünftig „Farbrausch“ heißen.

Von der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall

Wer will im Café mitarbeiten ?

Jetzt fehlt nur noch die Inneneinrichtung – und das Wichtigste: engagierte Jugendliche, die Lust haben, in einer tollen Truppe einmal in der Woche das Café zu betreiben. Wobei nicht jede oder jeder an allen Öffnungstagen vor Ort sein muss. Je mehr Mitglieder in einem noch zu gründenden Arbeitskreis mitarbeiten, desto geringer wird der Aufwand für die und den Einzelnen.

Arbeitskreis wird gegründet

Die Räume des Cafés sind im Untergeschoss im Haus der Vereine (Am Schuppach 7, zwischen Holzmarkt und Spitalbach). Dort soll ein Arbeitskreis gegründet werden, der zukünftig für das Café zuständig sein wird. Die Vorarbeiten sind geleistet, jetzt liegt es an den Jugendlichen, ob es zukünftig wieder ein cooles, unkompliziertes, preisgünstiges Jugendcafé in Hall geben wird. Ein erster Termin hat bereits am Mittwoch, 23. Mai 2012, stattgefunden. Wer an dem Termin nicht konnte, aber trotzdem an einer Mitarbeit interessiert ist, soll sich im Heimbacher Hof an Michael Theimel oder Jana Stuiber (Telefon 0791/55507 oder per Mail: info@heimbacherhof-sha.de ) wenden.

Weitere Informationen und Kontakt:

Stadtverwaltung Schwäbisch Hall, Am Markt 6, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791/751-245

Fax: 0791/751-466

Internet:

www.schwaebischhall.de

www.facebook.com/schwaebischhall

www.twitter.com/ob_schwaebhall

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„DigiTal der Ahnungslosen – Recherche jenseits von googeln und mogeln“ – Zur Jahrestagung von Netzwerk Recherche anmelden

„DigiTal der Ahnungslosen – Recherche jenseits von googeln und mogeln“ heißt der Titel der Jahreskonferenz des Netzwerks Recherche (nr). Diese findet am Freitag, 1. und Samstag, 2. Juni 2012 in Hamburg statt.

Informationen des Netzwerks Recherche (nr)

nr-Jahreskonferenz 2012:

Freitag/Samstag, 1./2. Juni 2012, NDR-Konferenzzentrum, Hugh-Greene-Weg 1, 22529 Hamburg

Twitter-Hashtag: #nrjk12

Bei der Jahreskonferenz gibt es Vorträge, Erzählcafés und Workshops zu den Schwerpunkten: Datenjournalismus und Online-Recherche, Dokumentarfilm, Medien und Rechtsextremismus, Kritischer Sportjournalismus, Reportage, Auskunftsrechte und Informationsfreiheitsgesetze, Recherche praktisch …

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online:

http://www.otseinladung.de/event/d9c65d5893

Hier klicken, um zum Anmeldeformular zu gelangen (otseinladung.de)

Sie erhalten anschließend eine automatische Teilnahmebestätigung per E-Mail. Wenn Sie Fragen zum Anmeldeverfahren haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle unter info@netzwerkrecherche.de.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Konferenz ist die Überweisung des Teilnehmerbeitrags auf folgendes Konto:

netzwerk recherche

Konto-Nr. 69863

BLZ 37050299 (Kreissparkasse Köln)

Verwendungszweck: JAHRESKONFERENZ

(bitte ausschließlich diesen Zweck angeben)

IBAN: DE54370502990000069863

BIC: COKSDE33XXX

Die Preise:

nr-Mitglieder: 60 Euro

Nichtmitglieder: 100 Euro

Journalisten in Ausbildung: 30 Euro (Volontäre, Journalistenschüler, Studenten etc.)

(Verpflegung und Getränke enthalten, ausgenommen: alkoholische Getränke)

Bitte bringen Sie die Teilnahmebestätigung und den Überweisungsbeleg (bei Online-Überweisung: Ausdruck) zur Anmeldung vor Ort mit.

Kostenlose Kinderbetreuung

Für beide Konferenztage bieten wir in Kooperation mit der Kita „Antje“ eine kostenlose Kinderbetreuung an, jeweils von 9.30 bis 17.30 Uhr. Anmeldung und Fragen an Thomas Schnedler.

Anreise:

Ab Hauptbahnhof:

U2 Richtung Niendorf bis Hagenbecks Tierpark (Fahrzeit: 15 Minuten); von dort zirka 5 Gehminuten zum Konferenzort

Ab Flughafen:

Bus 39 Richtung Teufelsbrück, Fähre bis Schillingsbekweg (Fahrzeit: 27 Minuten); von dort zirka 3 Gehminuten zum Konferenzort

Weitere Routen: HVV-Fahrplanauskunft

Unterkunft:

Unterkünfte in Hamburg sind eigenverantwortlich zu organisieren.

Hotelsuche über die Tourist-Information: www.hamburg-tourismus.de

Empfehlenswert ist eine Buchung entlang der U2-Haltestellen Lutterothstraße‎, Emilienstraße, Christuskirche, Schlump etc.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://www.netzwerkrecherche.de/Konferenzen/Jahreskonferenzen/Jahrestagung-2012/?91,44

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