Bei der Planung von Windenergieanlagen müssen die Auswirkungen auf den Menschen wie auch die Natur berücksichtigt werden. Ein wichtiger Baustein im Planungsprozess sind dabei die arten- und naturschutzrechtlichen Untersuchungen. Einen Votrag zu diesem Thema findet am Donnerstag, 7. Februar 2013, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Rot am See statt.
Vom NABU Rot am See
Im Anschluss an den Vortrag ist die öffentliche Mitgliederversammlung
Martin Hofmann ist Diplom Geoökologe, hat mehrere Jahre in der Naturschutzbehörde des Landratsamts Schwäbisch Hall gearbeitet und macht solche Untersuchungen. In einem Vortrag für den Naturschutzbund NABU Rot am See zeigt der Geoökologe was im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht wird und wie das Verfahren in der Praxis abläuft. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 7. Februar 2013, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Rot am See statt. Nach dem Vortrag gibt Prof. Dr. Ulrich Kreutle, Vorsitzender des NABU Rot am See, in der öffentlichen Mitgliederversammlung einen Überblick über die Aktivitäten der Gruppe im abgelaufenen und im kommenden Jahr.
Zwischen 110 und 150 Windkrafträder sind theoretisch möglich
Bei der möglichen Nutzung der Windenergie nimmt die Gemeinde Rot am See einen Spitzenplatz im Kreis Schwäbisch Hall ein. Zwischen 110 und 150 Windkrafträder sind auf den bisher geplanten 770 Hektar Potenzialflächen der Kommune theoretisch möglich. Das entspricht etwa zehn Prozent der für ganz Baden-Württemberg anvisierten Zahl an Windkraftanlagen.
Windkraftempfindliche Vogelarten
Auf der anderen Seite beobachtet der NABU Rot am See seit Jahren eine große Anzahl von Greif- und Feldvögeln in der Region um Rot am See. Besonders viele der windkraftempfindlichen Arten wie Rot- und Schwarzmilan, Wespenbussard, Baumfalke oder Fledermäuse leben dort. Dazu ist die Region Rast- und Nahrungsplatz für Zugvögel, unter anderem von Kiebitzen und Weihen. Für den NABU ist es deshalb selbstverständlich, dass Windkraftanlagen, Stromleitungen und Zufahrtsstraßen nur unter der Berücksichtigung der gesetzlich besonders geschützten Arten und Lebensräume genehmigt werden dürfen.
Weitere Informationen und Kontakt:
NABU Rot am See, Prof. Dr. Ulrich Kreutle, Reinsbürg 10, 74585 Rot am See
Telefon 07958-926390
Fax 07958-7926393
E-Mail: naburot@t-online.de