„Merkel will uns Gen-Honig unterjubeln“ – Namentliche Abstimmung heute ab 15.30 Uhr im Bundestag

„Merkel will uns Gen-Honig unterjubeln: namentliche Abstimmung heute ab 15.30 Uhr im Bundestag“, schreibt der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner in einer Pressemitteilung.

Vom Bundestagsbüro Harald Ebners (Bündnis 90/Die Grünen)

„Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen“

Zum Grünen Antrag „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“ (Drucksache 18/578, im Anhang unten), der gestern von den Koalitionsvertretern in den Ausschüssen abgelehnt wurde und über den heute (Donnerstag, 13. März 2014), ab 15.30 Uhr, im Bundestag beraten und abgestimmt wird, erklärt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Das „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat 2011 klargestellt: Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen ist wie eine Zutat im Honig zu werten und muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Genfood ist dann nicht mehr erkennbar

Dieses klare Urteil des höchsten europäischen Gerichts will die EU-Kommission mit tatkräftiger Unterstützung von der Regierung Merkel jetzt durch eine Änderung der Honigrichtlinie unterlaufen. Pollen soll einfach zu einem „natürlichen Bestandteil“ umdefiniert werden. Das hätte zur Folge, dass selbst kanadischer Rapshonig, der fast ausschließlich von Gen-Raps stammt, nicht als Genfood erkennbar wäre. Dabei ist klar, dass die manipulierte Erbsubstanz im Pollen vollständig erhalten bleibt. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum Honig als einziges Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden soll, wenn er intakte gentechnisch veränderte DNA enthält. Verschleierung ist keine akzeptable Strategie, um mit Gentech-Verunreinigungen umzugehen!

Klarer Fall von vorsätzlicher Verbrauchertäuschung

Was EU-Kommission und Bundesregierung hier klammheimlich planen, ist ein klarer Fall von vorsätzlicher Verbrauchertäuschung. Erneut zeigt sich, dass für Angela Merkel die Interessen der Konzern-Lobby und die Freihandelsverhandlungen mit den USA und Kanada wichtiger sind als die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher oder der Schutz der Imkerei.

Fadenscheinige Ausreden der SPD-Fraktion

Völlig unverständlich ist das Verhalten der SPD-Fraktion, die sich noch vor einem Jahr in einem rot-grünen Antrag für den Erhalt der Kennzeichnungspflicht eingesetzt hat und heute ihre Ablehnung des Grünen-Antrages mit fadenscheinigen Ausreden begründet. Auch die CSU redet zwar gerne von Gentechnikfreiheit, handelt aber ebenfalls nicht danach.

Deutschland dem Kommissionsplan nicht zustimmen

Wie bereits beim Genmais 1507 versucht die Regierungskoalition erneut, Deutschlands Bedeutung in Brüssel kleinzureden. Dabei bestehen sehr gute Chancen, noch eine Sperrminorität gegen den Kommissionsvorschlag zur Änderung der Honigrichtlinie zu erreichen. Dazu darf Deutschland aber dem Kommissionsplan nicht zustimmen. Entgegen anderslautender Behauptungen aus Koalitionsreihen ist das Verfahren auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen.

Nicht als tatenloser Sonntagsreden-Gentechnikkritiker dastehen

Wer nicht als tatenloser Sonntagsreden-Gentechnikkritiker dastehen will, stimmt heute im Plenum des Bundestages für unseren Antrag. Die Menschen im Land lassen sich nicht wiederholt für dumm verkaufen, sondern messen ihre Abgeordneten an Taten!

Live-Übertragung aus dem Bundestag

Debatte und Abstimmung werden heute (Donnerstag, 13. März 2014) voraussichtlich ab zirka 15.30 Uhr live auf der Internetseite http://www.bundestag.de/ und im Fernsehsender PHOENIX übertragen. Die heutige Tagesordnung mit laufend aktualisiertem Zeitablauf finden Sie ebenfalls direkt auf der Startseite http://www.bundestag.de/.

Weitere Informationen und Kontakt:

Büro Harald Ebner, MdB, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Telefon: 030 / 227-730 28

Fax: 030 / 227-760 25

E-Mail: harald.ebner.ma11@bundestag.de

Internet: www.harald-ebner.de

Der Antrag der Grünen-Abgeordneten „Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen“ (Drucksache 18/578):

Deutscher Bundestag Drucksache 18/578

18. Wahlperiode 19.02.2014

Antrag
der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, Friedrich
Ostendorff, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Matthias
Gastel, Kai Gehring, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn
(Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Cem Özdemir,
Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig
KOM(2012) 530 endg.; Ratsdok. 13957/12
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen – Honig mit
gentechnisch veränderten Bestandteilen kennzeichnen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 6. Septem-
ber 2011 in der Rechtssache C-442-09 („Honig-Urteil“) festgestellt, dass Honig,
der Pollen mit gentechnisch verändertem Erbgut und gentechnisch veränderten
Proteinen enthält, ein Lebensmittel mit Zutaten, die aus gentechnisch veränderten
Organismen (GVO) hergestellt wurden, gemäß der Verordnung (EG) Nr.
1829/2003 darstellt (wörtlich: „dass dann, wenn ein Stoff wie Pollen, der gene-
tisch veränderte DNA und genetisch veränderte Proteine enthält, nicht als GVO
angesehen werden kann, Produkte wie Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die
einen solchen Stoff enthalten, „Lebensmittel, die … Zutaten enthalten, die aus
GVO hergestellt werden“, im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Ver-
ordnung Nr. 1829/2003 darstellen“).
Damit wäre Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen
enthält, im Sinne derselben Verordnung als „genetisch verändert“ zu kennzeich-
nen.
Die Europäische Kommission hat am 21. September 2012 einen Vorschlag für
eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2001/101/EG über Honig („Honig-
richtlinie“) vorgelegt. Darin soll Pollen allgemein – und damit auch der Pollen
von gentechnisch veränderten Pflanzen – als „natürlicher Bestandteil“ von Honig
Drucksache 18/578 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
eingestuft werden. Nach Auffassung der Kommission wäre dadurch eine Kenn-
zeichnung von Honig, der Pollen zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen
enthält, nicht mehr erforderlich. Dies würde selbst für sortenreinen Rapshonig
gelten, der praktisch vollständig auf Grundlage von gentechnisch verändertem
Raps erzeugt wurde und damit fast ausschließlich dessen Pollen enthält.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich in den Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament und
der Europäischen Kommission über die geplante Änderung der Honig-
richtlinie dafür einzusetzen, dass die Kennzeichnungspflicht im Sinne
der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 von Honig, der Pollen von gentech-
nisch veränderten Pflanzen enthält, entsprechend der Intention des
EuGH-Honigurteils in der Honigrichtlinie klargestellt wird (siehe auch
Bundesratsdrucksache 569/12 vom 23. November 2012).
Um Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewähr-
leisten, sollte ein Weg gefunden werden, um erkennbar zu machen, ob
Honig gentechnisch veränderten Pollen enthält oder nicht;

2. falls dieses Ziel in den Trilogverhandlungen nicht erreicht werden kann:

a) sich in den Trilogverhandlungen dafür einzusetzen, dass in der ge-
planten Änderung der Honigrichtlinie darauf verzichtet wird, eine
Festlegung zu treffen, dass es sich bei Pollen gentechnisch verän-
derter Pflanzen in Honig um einen „natürlichen Bestandteil“ han-
delt;

b) die Änderung der Honigrichtlinie im Rat der Europäischen Union
abzulehnen, falls in dem zur Abstimmung gestellten Vorschlag
nicht auf diese Festlegung verzichtet wird.

Berlin, den 19. Februar 2014
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung:

Die für Landwirtschaft und Verbraucherschutz verantwortlichen Kommissare der Europäischen Union, Tonio Borg und Dacian Ciolos, haben am 9. Dezember 2013 in einem Schreiben an die Organisation „Foodwatch“ betont, dass die Kommission es für notwendig erachtet, die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher über die Präsenz gentechnisch veränderter Organismen in Futter- und Lebensmitteln korrekt zu informieren.

Auch der ehemalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hans-Peter Friedrich betonte in einem Interview mit der „Nordwestzeitung“ vom 7. Februar 2014: „Die Verbraucher müssen wissen, wenn sie ein gentechnisch verändertes Produkt kaufen.“

Der jetzt vorliegende Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Honig-Richtlinie würde diese Information der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher gerade nicht ermöglichen. Selbst ein sortenreiner Rapshonig aus Nordamerika, der praktisch vollständig auf Grundlage von gentechnisch verändertem Raps erzeugt wurde und damit fast ausschließlich dessen Pollen enthält, dürfte nach diesem Vorschlag ohne jede Kennzeichnung in den Handel gebracht werden.

Die Frage, ob der Eintrag von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen in Honig „technisch nicht zu vermeiden“ sei im Sinne von der Verordnung (EG) 1829/2003, ist zu verneinen, solange nicht alles Mögliche unternommen wurde, um den Eintrag von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen in den Honig zu minimieren, zum Beispiel durch die Festlegung und Einhaltung eines ausreichend großen Mindestabstands zwischen dem Bienenstock und dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen.

Das Anliegen der Kommission, eine Klarstellung zur Kennzeichnung von Honig, der Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen enthält, zu treffen, wird mit der vorgeschlagenen Änderung nicht erreicht. Die Rechtsunsicherheit wird durch den Widerspruch zum Honig-Urteil des EuGH noch vergrößert, damit sind weitere Gerichtsverfahren zu erwarten.

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„Gemeinwohl vor Wirtschaftsinteressen: Handelsabkommen TTIP und CETA stoppen“ – Online-Petition unterschreiben

„Gemeinwohl vor Wirtschaftsinteressen: Handelsabkommen TTIP und CETA stoppen! Eine Botschaft an die Kandidatinnen und Kandidaten für das EU-Parlament“ lautet eine Online-Petition der Organisation attac.

Von der Organisation attac

Weitreichende Handels- und Investitionsabkommen (TTIP und CETA)

Derzeit verhandelt die EU mit den USA und Kanada über weitreichende Handels- und Investitionsabkommen (TTIP und CETA). Wir erklären als Bürgerinnen und Bürger:

– Wir fordern ein Ende intransparenter Verhandlungen hinter verschlossenen Türen und eine demokratische Neugestaltung der EU-Handelspolitik.

– Eine Schwächung bestehender Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Verbraucher­schutz­standards sowie Finanzmarkt­regeln durch TTIP oder CETA ist inakzeptabel. Auch eine Einschränkung zukünftiger politischer Handlungs­spielräume lehnen wir ab.

– Banken und Konzerne dürfen keine neuen Klagerechte gegen Staaten (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) vor privaten Schieds­gerichten erhalten, durch die sie demokratisch getroffene Entscheidungen hintertreiben können.

– Aus diesen Gründen müssen die Verhandlungen zu TTIP und CETA sofort abgebrochen werden. Wir fordern die Mitglieder des EU-Parlaments auf, sich offen für ein Ende dieser Verhandlungen einzusetzen und, sollten die Verträge dennoch zur Ratifizierung vorgelegt werden, diese zu verweigern.

Wir werden die Unterschriften dieser Petition vor der Europawahl Ende Mai 2014 an die Kandidatinnen und Kandidaten für das EU-Parlament überreichen.

Petition unterschreiben:

www.attac.de/ttip-stoppen

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„Wer Krieg führt, beginnt ihn immer mit Lügen“ – Leserbrief von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall

„Wer Krieg führt, beginnt ihn immer mit Lügen“ Diese Erkenntnis ist hinreichlich bekannt und es scheint immer noch der Glaube vorzuherrschen, die Heuchelei werde nicht durchschaut: Dem russischen Präsident Vladimir Putin wird Völkerrechtsbruch vorgeworfen, in einer Hysterie den Ausschluss aus den G8-Staaten zu fordern und wirtschaftlichen Sanktionen zu fordern.

Leserbrief von Jochen Dürr, Schwäbisch Hall

Der kalte Krieg wurde nach 1990 nie beendet

Der völkerrechtswidrigen Kriegseinsätze gegen Jugoslawien und Afghanistan durch die USA und die NATO-Staaten wurden mit Lügen begonnen, die Länder wurdne völlig zerschlagen, wirtschaftlich kaputt gemacht und dass Menschenrechtsverletzungen der Grund waren, kann auch nicht mehr ernsthaft als Begründung angeführt werden. Der politische Umgang mit der selber herbeigeführten Ukraine-Krise macht deutlich, dass der kalte Krieg nach 1990 nie beendet wurde. Im Gegenteil: Die NATO ist ist bis an die Grenzen Russlands vorgerückt und die Aufstellung neuer Raketen in Osteuropa sind wohl ein Naturvorgang.

USA wollen einzige Weltmacht sein

Vor 17 Jahren analysierte Zbiegniew Brzezinski, ehemaliger Sicherheitsberater einiger US Präsidenten, dass die einzige Weltmacht USA alles dafür tun müsse, dass sie die Einzige bleibe. Die Ukraine müsse aus seiner Sicht aus dem russischen Machtbereich herausgebrochen werden, um Russland nicht wieder auf die Füße kommen zu lassen. Fakt ist: Die sogenannten neuen Machthaber ergriffen die Macht auf verfassungswidrige Weise, so interne Papiere des US-Analysedienst Stratfor, indem sie genau jene Verfassung der Ukraine von 2004 verletzten, die sie gleich nach ihrer Machtübernahme wieder in Kraft setzten. Stratfor kommentierte dies so: Diese Rechtsmängel seien nicht so schlimm, weil die Ukraine keine so ehrwürdige Tradition wie die USA hätten.

Arsenjuk-Regime wird von seinen westlichen Förderern schnell anerkannt

Das Arsenjuk-Regime wird von seinen westlichen Förderern schnell anerkannt. Es ist ganz mit einem einfachen Bild vergleichbar: Ich kaufe auf einem Flohmarkt ein Fahrrad, von dem ich weiß oder wissen muss, dass es gestohlen wurde. Dann bin ich bösgläubig und auf das Eigentumsrecht kann ich mich auch nicht berufen. Ich habe die faktische Sachherrschaft, weil das Rad in meinem Keller steht. Juristisch ist das bei der Staatsgewalt auch nicht anders oder ich setze das Faustrecht ein.

Es geht um geostrategische Überlegungen

Zum Abschluss noch eine Anmerkung zur Krim und dem Einsatz russischer Truppen dort: Warum Russland seine Truppen nun aus den Kasernen holt, hat auch damit zu tun, dass auf der Krim tatsächlich 1,5 Millionen Russen und Russinnen leben, die nach den nationalistischen Exzessen auf dem Maidan Angst um ihre Sicherheit haben müssen. Die USA und die NATO-Staaten würden genauso handeln. Die antikommunistische Hetze gegen Putin und Russland soll verdecken, dass es um geostrategische Überlegungen geht.

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„Musik mit ultra-melodischen elektronischen Elementen“ – The Luka State spielen in Crailsheim

Eine junge Rock-Pop-Band namens THE LUKA STATE betritt am Freitag, 21. März 2014, um 20 Uhr die 7180-Bar in Crailsheim. Die drei britischen Jungs rund um The Luka State erzeugen mit ihrer Musik die herkömmlichen Strukturen der Pop- und Rockmusik, gepaart mit ultra-melodischen elektronischen Elementen.

Von Harald Haas, Betreiber der 7180-Bar in Crailsheim

Debütalbum ist nur noch einen Steinwurf entfernt

The Luka State bieten eine dringend benötigte, frische, moderne Interpretation britischer Musik, die durch den jugendlichen Ehrgeiz der Jungs sofort überzeugt. Produzent Sam Williams (unter anderem Supergrass, Plan B, The Go!) begleitete die drei Jungs aus Winsfordin in den vergangenen zwölf Monaten und das Debütalbum ist nur noch einen Steinwurf entfernt. Für den finalen Schliff der letzten Tracks holte sich The Luka State keinen Geringeren als Dave Eringa, den langjährigen Produzenten der Manic Street Preachers und Idlewild mit ins Boot.

Vier US-Touren  in den vergangenen Monaten

The Luka State absolvierten in den vergangenen Monaten insgesamt vier US-Touren. Nun sind sie bereit für Europa, insbesondere für die 7180-Bar und Crailsheim. Die Türen öffnen um 20 Uhr.

Weitere Informationen im Internet über die Band The Luka State:

https://www.youtube.com/watch?v=tAQeBrjs_MI

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„Blüh- und Ackerrandstreifen anlegen – aber richtig!“ – Vortrag in Rot am See

Mit der Wärme im Frühling werden Honigbienen, Wildbienen, Schmetterlinge und andere blütenbesuchende Insekten wieder aktiv. Auf ihren Nahrungsflügen besuchen sie unermüdlich Nutz- und Wildpflanzen und spielen so eine ganz wichtige Rolle für deren Bestäubung. Von Landwirten extra angelegte Blüh- und Ackerrandstreifen helfen den nützlichen Tieren dabei sich fortzupflanzen und zu überleben.

Vom NABU Rot am See

Samen für insektenfreundliche Blühstreifen gewinnen

Eine gemeinsame Informationsveranstaltung zur Förderung der Blüh- und Ackerrandstreifen bietet der Bezirksimkerverein Gerabronn und die NABU-Gruppe Rot am See/Wallhausen/Blaufelden/Schrozberg am Donnerstag, 20. März 2014, um
20 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Rot am See. Johannes Rieger von der Firma Rieger-Hofmann aus Blaufelden-Raboldshausen erklärt in einem Vortrag, wie Samen für insektenfreundliche Blühstreifen gewonnen, sie richtig angelegt und die Maßnahmen vom Land gefördert werden.

Blühstreifen schaffen einen Erosionsschutz

“Blühstreifen sind ein wertvolles Stück Landschaft“, erklärt Prof. Dr. Ulrich Kreutle von der NABU-Gruppe Rot am See. „Sie bieten vielen Nützlingen einen Lebensraum, die wiederum Schädlinge in Grenzen halten können.“ Neben unzähligen Insekten finden auch Spinnen, Vögel und Wildtiere darin einen Rückzugsraum. Zudem wird mit Blühstreifen ein Erosionsschutz geschaffen, der den großflächigen Abtrag der wertvollen Bodendeckschicht verhindert.

Weitere Informationen und Kontakt:

NABU Rot am See, Prof. Dr. Ulrich Kreutle, Iris Mühlberger, Reinsbürg 10, 74585 Rot am See

Telefon: 07958/926390

Fax 079587926393

E-Mail: naburot@t-online.de

Internet:

http://www.nabu-kreis-sha.de/rotamsee/

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