„Windpark Kohlenstraße: Vertrag mit Kirche und Stadtwerken ist nichtig“ – Offener Brief: „Notsitzung des Gemeinderats in Michelbach/Bilz ist erforderlich“

Einen Offenen Brief zum Thema Windpark Kohlenstraße haben Beate Braun aus Michelbach an der Bilz und Harry Thalheimer aus dem Teilort Gschlachtenbretzingen geschrieben. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht den Offenen Brief in voller Länge.

Offener Brief von Beate Braun, Michelbach/Bilz und Harry Thalheimer, Gschlachtenbretzingen

An alle Gemeinderäte, BM Dörr, Herrn Krist, Frau Neidhardt, Gemeinde Michelbach an der Bilz:

Michelbach/Bilz, den 7. November 2014

Windpark Kohlenstraße

Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 5. November 2014

Sehr geehrte…

bei seiner letzten Sitzung am 05.11.2014 hat der Gemeinderat der Gemeinde Michelbach an der Bilz beschlossen, nun doch das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Windpark Kohlenstraße zu erteilen und seinen Rückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 BauGB
zurück zu nehmen.

Grundlage dieses Beschlusses ist der gleichfalls vom Gemeinderat beschlossene Abschluss
eines Vertrages, in dem im Wesentlichen

a) einerseits die Evangelische Landeskirche Württemberg sich verpflichtet, außer den zur Genehmigung beantragten vier Windenergieanlagen (WEA) auf ihren auf Gemarkung Michelbach gelegenen Grundstücken keine weiteren Flächen für Windkraftnutzung zur Verfügung zu stellen, außerdem keine Baulasten zugunsten Dritter zum Zwecke der Windkraftnutzung zu übernehmen, und die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH sich verpflichtet, auf Gemarkung Michelbach nicht mehr als die zur Genehmigung beantragten vier WEA zu errichten und zu betreiben,

b) andererseits die Gemeinde Michelbach an der Bilz hierfür die Pflicht zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die zur Genehmigung beantragten vier WEA übernimmt, sie sich des weiteren verpflichtet, Errichtung und Betrieb dieser vier WEA nicht zu behindern und insoweit auf Rechtsmittel zu verzichten.

Während der Gemeinderatssitzung hat der anwaltliche Vertreter der Gemeinde Michelbach an der Bilz, Herr Rechtsanwalt Armin Brauns, detailliert rechtlich ausgeführt, dass die bei Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens vorgebrachten Gründe nicht mehr aufrecht erhalten werden könnten und er im Ergebnis keinen Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Klage gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens sehe.

Mit anderen Worten:

Die Ausführungen des Herrn Rechtsanwalt Armin Brauns führen zu der Schlussfolgerung, dass die Gemeinde Michelbach an der Bilz die rechtliche Verpflichtung hat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Bei dem Vertrag der Gemeinde Michelbach mit der Evangelischen Landeskirche Württemberg und den Stadtwerken Hall handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Austauschvertrag nach § 56 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Die Leistung der Gemeinde besteht in diesem Vertrag unter anderem darin, dass sie sich zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu den vier zur Genehmigung beantragten WEA verpflichtet. Wie vorstehend bereits erwähnt, besteht aber ohnehin eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde, dieses Einvernehmen zu erteilen.
Eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und einem Bauantragsteller, der in einem solchen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf künftige bauliche Nutzungen verzichtet, ist jedoch gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG nichtig, wenn das gemeindliche Einvernehmen zu dem vom Bauantragsteller beantragten Vorhaben ohnehin erteilt werden müsste (Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16.04.2008, Az. 3 S 1771/07). Das heißt, der vom Gemeinderat bei der letzten Sitzung zum Abschluss beschlossene Vertrag mit Kirche und Stadtwerken ist aus diesen Gründen nichtig! Das vorgenannte Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs fügen wir unserem heutigen Schreiben unter besonderem Hinweis auf die Randnummern 34 bis 41 bei.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen und
die Rücknahme des Rückstellungsantrages mit sofortiger Wirkung und damit vor Unterzeichnung des Vertrages beschlossen hat. Da die Gemeinde damit in Vorleistung getreten ist, bestehen jedenfalls Zweifel, ob der Abschluss eines solchen Vertrages überhaupt noch nach §§ 54 ff. LVwVfG rechtlich zulässig ist.

Gemeinde Michelbach hat sich selbst aller Rechte beraubt

Mit diesem nichtigen Vertrag wird jedenfalls das Ziel der Gemeinde, eine Beschränkung der WEA auf vier Windräder zu erreichen, verfehlt! An einen nichtigen Vertrag ist keiner der Vertragspartner gebunden. Allerdings werden im Voraus bereits erteiltes gemeindliches Einvernehmen und zurückgenommener Rückstellungsantrag gleichwohl mit Zugang bei der Baurechtsbehörde wirksam. Die Gemeinde Michelbach an der Bilz hat sich mit dieser Handlungsweise folglich aller Rechte selbst beraubt.
Sollten sich ihre Vertragspartner (Evangelische Landeskirche und/oder Stadtwerke Hall) auf die Nichtigkeit des Vertrages berufen, so ist ein Heranrücken weiterer WEA an die Wohnbe-
bauung möglich.

Aufgrund der am 5. November 2014 erfolgten Beschlüsse des Gemeinderats befindet die Gemeinde Michelbach an der Bilz sich jetzt in der schlechtest möglichen Situtation in den Windkraftverfahren.

Aus welchen Gründen der anwaltliche Vertreter der Gemeinde, Herr Rechtsanwalt Armin Brauns, auf die vorgenannte Rechtsprechung und die damit verbundenen Rechtsfolgen nicht hingewiesen hat, ist uns weder ersichtlich noch nachvollziehbar.
Die dadurch verursachte Handlungsweise bei der letzten Gemeinderatssitzung bringt, jedenfalls bei weiterem Heranrücken weiterer WEA an die Wohnbebauung, Schadensersatzansprüche der Immobilienbesitzer aufgrund enteignungsgleichen Eingriffs mit sich. Soweit uns bekannt ist, haben mehrere Michelbacher Bürger die Geltendmachung solcher von der Rechtsprechung anerkannten Ansprüche bereits bei der Gemeinde Michelbach angekündigt. Für diesen Schadensersatz haften die Gemeinde (als juristische Person), deren an der Vorbereitung des Gemeinderatsbeschlusses mitwirkenden Amtspersonen und die dem Beschluss zustimmenden Gemeinderatsmitglieder persönlich mit ihrem gesamten Vermögen.

Besteht tatsächlich die Pflicht zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, kann das Ziel, dass weitere WEA auf Gemarkung Michelbach nicht gebaut werden, nur dann erreicht werden, wenn die Windkonzentrationszone „Östlich Michelbach“ entsprechend verkleinert wird. Dies ist nur mit einem Beschluss zum Flächennutzungsplan möglich. Um die Planung der endgültig festzulegenden Konzentrationszone nicht zu erschweren oder zu verhindern, muss aber der Rückstellungsantrag nach § 15 Abs. 3 BauGB aufrecht erhalten bleiben.

Wir übersenden deshalb unser heutiges Schreiben an alle Gemeinderatsmitglieder und alle an der Gemeinderatssitzung beteiligten Amtspersonen mit dem dringenden Appell, alles zu veranlassen, um Schaden von unserer Gemeinde abzuwenden.

Wir weisen hierbei auf die gesetzliche Vorschrift des § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung hin, in Notfällen form- und fristlos und ohne öffentliche Bekanntmachung eine Gemeinderatssitzung einberufen zu können. Desweiteren weisen wir auf das Notantragsrecht eines Viertels der Gemeinderäte hin (§ 54 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung). Nach unserer Auffassung ist eine solche Notsitzung unentbehrlich, damit die Gemeinderäte in jetziger Kenntnis der Rechtslage die in der letzten Sitzung verabschiedeten Beschlüsse überdenken und sie zur Vermeidung von Schäden für die Gemeinde und Amtshaftungsansprüchen gegen die an der Beschlussfassung beteiligten Amtsträger zurück nehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

(Beate Braun)

(Harry Thalheimer)

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„Streiks bei der Bahn berechtigt: Solidarität mit den streikenden GDL-KollegInnen“ – Kommentar von Paul Michel, Schwäbisch Haller Bündnis gegen Stuttgart 21

Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht eine Stellungnahme des „Schwäbisch Haller Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21“ zum Lokführerstreik.

Von Paul Michel, Schwäbisch Haller Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21

Regelrechte Hetzkampagne

Als Reaktion auf den Streik der Lokführer haben Medien und Regierungsparteien eine regelrechte Hetzkampagne losgetreten. Die BILD-Zeitung versucht den Streik zum nationalen Notstand hoch zu dramatisieren („Leere Gleise, aber Tankstellen geht Sprit aus“). Sie druckt gar die Telefonnummer des GDL-Vorsitzenden Claus Weselsky und fordert ihre Leser auf, diesem „die Meinung zu geigen.“

Wahrheit bleibt auf der Strecke

Aber die BILD-Zeitung steht nicht alleine. Weite Teile der elektronischen und der Printmedien stoßen ins gleiche Horn. Wie immer, wenn in einer Medienkampagne der Volkszorn mobilisiert werden soll, bleibt auch diesmal die Wahrheit auf der Strecke.

Totschlagargument 1: Die Lokführer sind eine privilegierte Elite

Diese Behauptung hat wenig mit der Realität zu tun, sie dient eher der Stimmungsmache gegen die kleine kämpferische Gewerkschaft GDL. Die Fakten sind wie folgt: Ein Lokführer, 25 Jahre alt, zwei Jahre Berufserfahrung kommt mit Zulagen auf ein Nettoeinkommen zwischen 1438 und 1588 Euro. Ein Lokführer, 40 Jahre alt, zwei Kinder, 17 Jahre Berufserfahrung, kommt auf 1778 bis 1928 Euro netto. Sollen das etwa Superlöhne sein? Dafür fahren sie zu jeder Tages- und Nachtzeit, sonn- und feiertags quer durch die Republik und müssen immer hellwach sein.

Totschlagargument 2: Die Forderungen der GDL sind „völlig überzogen“

Fünf Prozent mehr Lohn und Verkürzung der Wochenarbeitszeit um zwei Stunden von 39 auf 37 Stunden. Das ist mehr als berechtigt angesichts der Löhne und der Arbeitsbedingungen der BahnkollegInnen. Weil die Bahn für den Börsengang spart, hat sie in den vergangenen Jahren den Arbeitsdruck beim Personal drastisch erhöht. Die Überstunden sind gewaltig angewachsen. Im „Schwarzbuch Deutsche Bahn“ berichtet ein Lokführer von 14-Stunden-Schichten, bei denen man vor Ermüdung im Führerstand einschlafe. Vor diesem Hintergrund sind Tarifforderungen über eine Begrenzung der Überstunden auf 50 pro Jahr und eine Reduzierung der maximalen Fahrzeit auf acht Stunden nur zu berechtigt. Das dient im Übrigen nicht nur einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, sondern gerade auch der Sicherheit der Fahrgäste. Überlastete und übermüdete Lokführer gefährden ihr Leben und das der Bahnreisenden. Auch dem schlichtesten Gemüt unter den Fahrgästen sollte es einleuchten, dass sie sich eigentlich über das Bahnmanagement aufregen sollten und nicht über die GDL.

Totschlagargument 3: „Konkurrierende Tarifverträge in einem Betrieb“ sind nicht möglich

Es gibt bei der DB AG in Tausenden von Einzelbetrieben unterschiedliche Tarifverträge. Allein die unterschiedlichen Regelungen für die gut 100000 „normalen“ Lohnabhängigen im Bahnkonzern und für die knapp 40000 Beamten, die es bei der Bahn noch gibt, sind Beweis dafür, dass das Gerede von „Personalarbeit aus einem Guss“ schlicht pure Demagogie ist. Bei den privaten Wettbewerbern der Bahn sind übrigens parallel Tarifverträge von GDL und EVG eher die Regel als die Ausnahme. Es ist also nicht so, dass der Bahn hier etwas Unmögliches zugemutet wird. Sie will das nicht, weil ihr das Mauscheln mit der handzahmen EVG besser ins Kalkül passt.

Totschlagargument 4: Der GDL-Streik richtet sich gegen die Fahrgäste

Alltag im Bahnhof

Der Anteil der Schiene im Personenverkehr liegt bei sieben Prozent, im Güterverkehr bei 14 Prozent. Nach Adam Riese bleiben damit 93 Prozent oder 86 Prozent von „Deutschland“ auf alle Fälle mobil, egal wie lange die GDL streikt. Richtig ist: Jeder Streik schränkt ein; tut auch weh. Doch just das ist Streikzweck. Sonst könnte man Arbeitskämpfe ja gleich bleiben lassen.

Im Übrigen schädigt die Bahn Tag für Tag Millionen Fahrgäste, weil sie zu spät kommt, nicht kommt, keine Sitzplätze anbietet, Bahnhöfe vergammeln lässt, Bahnsteige im Winter nicht von Schnee befreit, Fahrgäste im Sommer wegen kaputter Klimaanlage grillt und im Winter erst gar nicht bahnfahren lässt.

Noch eine Anmerkung zur Konkurrenzgewerkschaft EVG:

Die hat bei den Bahnbeschäftigten in den letzten Jahren wegen ihres Kuschelkurses mit dem Management stark an Ansehen und an Zuspruch verloren. Unter ihrem früheren Vorsitzenden Norbert Hansen entwickelte sich die EVG immer mehr zum verlängerten Arm des Bahnmanagements. Transnet propagierte zusammen mit Ex-Bahnchef  Mehdorn gegen weitverbreitete Skepsis unter den Bahnbeschäftigten den Börsengang der Bahn und war mit dafür verantwortlich, dass systematisch Leiharbeiter als Lokführer eingestellt wurden. Den Vogel schoss Hansen ab, als er mir nix dir nix ganz den Posten des Personalchefs bei der Bahn übernahm und als solcher eine Welle des Personalabbaus lostrat. Eine solche Gewerkschaft braucht sich nicht zu wundern, wenn ihr die Mitglieder davon laufen.

Anstatt jetzt zusammen mit dem Bahnmanagement gegen die streikenden KollegInnen zu hetzen, täte die EVG besser daran, sich auf ihre eigentliche Aufgabe als Interessensvertretung der Beschäftigten zu konzentrieren und für die KollegInnen bessere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen – gemeinsam mit der GDL!

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„Götz Kraft von Oelffen: Crailsheimer Landrat in turbulenter Nachkriegszeit“ – Vortrag im Forum in den Arkaden des Rathauses Crailsheim

Von 1946 bis 1948 war Götz Kraft von Oelffen Landrat in Crailsheim. Über sein Wirken in diesen Jahren der unmittelbaren Nachkriegszeit ist bis jetzt nur sehr wenig bekannt. Horst Ansel versucht in einem Vortrag beim Crailsheimer Historischen Verein ein Bild des Crailsheimer Lebensabschnitts von Oelffens zu zeichnen und gibt Einblick in eine überaus spannende Zeit heftiger lokalpolitischer Auseinandersetzungen. Der Vortrag findet am Montag, 17. November 2014, im Forum in den Arkaden (Rathaus Crailsheim), statt. Beginn ist um 19.30 Uhr.

Von der Stadtverwaltung Crailsheim

Zu KZ-Haft „begnadigt“

Von Oelffen wurde 1946 erster vom Kreistag gewählter Landrat des Kreises Crailsheim in der Nachkriegszeit. Sein Gegenkandidat war der bisherige Amtsinhaber Karl Daurer gewesen. Der damals 33-jährige Schlesier von Oelffen, gelernter Landwirt und einstiger Berufsoffizier, hatte zu diesem Zeitpunkt bereits dramatische Jahre hinter sich: Vom Militärgericht war er wegen „Wehrkraftzersetzung“ zum Tode verurteilt, dann zu KZ-Haft „begnadigt“ worden. Vor ihm lagen 15 Monate als Crailsheimer Landrat in einer politisch aufgeladenen Atmosphäre mit den großen Herausforderungen des Wiederaufbaus und der Aufnahme von Flüchtlingen und Heimatvertriebenen.

Innenministerium schaltete sich ein

Nach heftigen Auseinandersetzungen bei der Kreistagswahl 1947 griff schließlich das württembergisch-badische Innenministerium ein. Von Oelffen entschloss sich, bei der im Februar 1948 anstehenden Neuwahl nicht wieder für das Amt des Landrats zu kandidieren. Ein turbulentes zeitgeschichtliches Szenario, wie es wohl nur unter den besonderen Bedingungen der Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegszeit denkbar war.

Kurzinformation:

Der Vortrag findet am Montag, 17. November 2014, im Forum in den Arkaden des Crailsheimer Rathauses statt. Beginn ist um 19.30 Uhr.

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„Wie war das Verhältnis der Amerikaner zur Crailsheimer Bevölkerung?“ – Neue Broschüre zu den McKee-Barracks erschienen

Über mehr als 40 Jahre, von 1952 bis 1993, bestimmten die McKee Barracks und die dort stationierten amerikanischen Soldaten das äußere Erscheinungsbild Crailsheims und das Leben in der Stadt mit. Jetzt ist eine neue Broschüre erschienen.

Vom Stadtarchiv Crailsheim

Kaum mehr bauliche Zeugnisse vorhanden

Nach dem Abbruch der US-Kaserne im Zuge der Konversion sind kaum mehr bauliche Zeugnisse dieses Teils der Crailsheimer Nachkriegsgeschichte vorhanden. Aktuell entsteht im Bereich Haller Straße/Hirtenwiesen II der McKee-Platz, auf dem auch der frühere Glockenturm der amerikanischen Kapelle – versehen mit mehreren Infotafeln – aufgestellt wird.

Früher selbst Soldat in der Kaserne

Vorab ist jetzt im Stadtarchiv Crailsheim eine Broschüre zur Geschichte der McKee Barracks erschienen. Auf 16 Seiten gibt sie Einblicke in die Anfänge und den Aufbau der Kasernenanlage, in das Leben der GI’s in den McKees und in das Verhältnis der Amerikaner zur Crailsheimer Bevölkerung. Erarbeitet wurde das Heft zusammen mit Richard Badal, der früher selbst als Soldat in der Kaserne diente.

Broschüre ist kostenlos erhältlich

Die Broschüre „McKee Barracks Crailsheim 1952-1993“ ist kostenlos im Bürgerbüro und im Stadtarchiv Crailsheim, Telefon 07951-4031290, erhältlich.

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„Europa zwischen Diktatur und Demokratie“ – Ausstellung im Crailsheimer Rathaus

2014 ist voll mit runden Jahrestagen: Nicht nur jährt sich der Ausbruch des Ersten Weltkriegs zum 100. Mal, es sind auch 75 Jahre seit dem Beginn des von Deutschland entfesselten Zweiten Weltkriegs vergangen, 25 Jahre seit den friedlichen Revolutionen in Osteuropa und der DDR und zehn Jahre seit der EU-Osterweiterung.

Vom Stadtarchiv Crailsheim

„Diktatur und Demokratie im Zeitalter der Extreme“

Aus diesem Anlass haben das Münchner Institut für Zeitgeschichte, Deutschlandradio Kultur und die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur eine Ausstellung zur Geschichte von Demokratie und Diktatur im Europa des 20. Jahrhunderts konzipiert. Ab dem 19. November 2014 ist die Ausstellung im Forum in den Arkaden im Crailsheimer Rathaus zu sehen. Die Schau unter dem Titel „Diktatur und Demokratie im Zeitalter der Extreme“ präsentiert auf 26 Plakattafeln Streiflichter auf Europas Geschichte im 20. Jahrhundert. Sie berichtet dabei schwerpunktmäßig von der dramatischen Auseinandersetzung zwischen Freiheit und Tyrannei, zwischen Demokratie und Diktatur. Sie lädt so zu einer historischen Ortsbestimmung ein, zu der das Jahr 2014 herausfordert.

190 Fotos, 25 zeithistorische Hördokumente

Die Ausstellung präsentiert 190 Fotos aus zahlreichen europäischen Archiven. Autoren der Schau sind der Direktor des Münchner Instituts für Zeitgeschichte Prof. Dr. Andreas Wirsching und dessen Kollegin Dr. Petra Weber. Das Deutschlandradio Kultur steuert 25 zeithistorische Audiodokumente zur Ausstellung bei, die mit internetfähigen Mobiltelefonen mittels QR-Codes vor Ort abgerufen und angehört werden können.

Ausstellung vom 19. November 2014 bis 15. Januar 2015

Die Ausstellung kann im Forum in den Arkaden vom 19. November 2014 bis zum 15. Januar 2015 zu den Öffnungszeiten des Stadtarchivs Crailsheim besucht werden. Der Eintritt ist frei.
Für Schulklassen besteht die Möglichkeit eines begleiteten Ausstellungsbesuchs. Anmeldung unter Telefon 07951-4031290.

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„Die wunderbare Reise des kleinen Nils Holgersson mit den Wildgänsen“ – Kinder-Lese-Theater in Gaildorf

Mit dem neuen Lesekisten-Stück „Die wunderbare Reise des kleinen Nils Holgersson mit den Wildgänsen“gastiert die Württembergische Landesbühne am Sonntag, 16. November 2014, um 15 Uhr in der Gaildorfer Kulturkneipe Häberlen.

Von der Kulturschmiede Gaildorf

Nils lernt, Verantwortung zu übernehmen

Die weltbekannte Geschichte vom kleinen, frechen Jungen Nils Holgersson, der den elterlichen Bauernhof ganz schön auf den Kopf stellt und dafür eines Tages in ein Wichtelmännchen verwandelt wird, stammt von der schwedischen Autorin Selma Lagerlöf. Zusammen mit dem zahmen Gänserich Martin geht Nils auf eine wunderbare, abenteuerliche Reise und er lernt Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Am Ende dieser zauberhaften Geschichte über Liebe, Mut und Freundschaft wandelt sich der widerspenstige Nichtsnutz zu einem hilfsbereiten Jungen. Die Veranstaltung ist eine Zusammenarbeit von Stadtbücherei und Kulturschmiede. Karten im Vorverkauf  gibt es in der Stadtbücherei Gaildorf, Telefon 07971/253680

Weitere Informationen und Kontakt:

www.kulturschmiede.de

Kurzinformation:

Kinder-Lese-Theater: Die Württembergische Landesbühne spielt und erzählt das
Meisterwerk der Kinderliteratur „Nils Holgerson“ am Sonntag, 16. November 2014, um 15 Uhr auf der Bühne der Kulturkneipe Häberlen in Gaildorf.

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„Zuerst Rainer von Vielen, dann Hardcore, Metal und Punk“ – November-Konzerte im Club Alpha 60 in Schwäbisch Hall

Im November 2014 finden noch folgende Veranstaltungen des Club Alpha 60 in Schwäbisch Hall statt:

Vom AK Programm des Club Alpha 60, Schwäbisch Hall

Samstag, 22. November 2014:

„Rainer von Vielen“

Einlass 21 Uhr, Beginn 21:30 Uhr: „Rainer von Vielen“, Löwenkeller, Stuttgarter Straße 7, 74523 Schwäbisch Hall, Eintritt 7/10 Euro

War zu Beginn der Karriere des Sängers und Namensgebers der Band Rainer von Vielen der Computer das konstituierende Element des Arrangements, wurde dieser sowohl bei den Live-Shows als auch im Studio nach und nach verdrängt. Während die ersten beiden Rainer von Vielen-Alben als computer-basierte Musik beschrieben werden können, bei denen Live-Instrumente nur in Form von Samples vorkamen, kennzeichnet das 2008 veröffentlichte Album KAUZ einen Paradigmenwechsel. Wie schon die Live-Auftritte seit 2006 wurde das Album in Bandformation eingespielt – die Verwandlung vom Soloprojekt zur Band auch im Studio vollends vollzogen. Die Rainer von Vielen-Band besteht aus: RAINER VON VIELEN (Gesang, Akkordeon, Programmierung), MITSCH OKO (Gitarre), DAN LE TARD (Bass) & NIKO LAI (Schlagwerk). .

Samstag, 29. November 2014:

Hardcore, Metal und Punk

Einlass 21 Uhr, Beginn 22 Uhr: Lion City/No End In Sight/Planet Watson/ Warsaw, Löwenkeller, Stuttgarter Straße 7, Schwäbisch Hall, Eintritt 3/5 Euro

Am 29. November 2014 treffen im Club Alpha 60 Schwäbisch Hall Hardcore, Metal und Punk aufeinander. Die Stuttgarter Szenegrößen Lion City (Hardcore, mit neuem Album im Gepäck) und No End In Sight (Metal) sorgen für energiegeladene, unvergessliche Hammershows. Unterstützt werden sie von den Ludwigsburger Hardcorepunks Planet Watson, welche nach Shows mit Agnostic Front, Biohazard, H2O, First Blood oder Strung out endlich wieder in ihrem Lieblingsclub zu Gast sind.

Weitere Informationen und Kontakt:

club alpha 60 e.V., Geschäftsstelle, Pfarrgasse 3, 74523 Schwäbisch Hall

E-Mail: buero@clubalpha60.de

Internet:

www.clubalpha60.de

www.kinoimschafstall.de

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