Die grün-rote Landesregierung Baden-Wuerttembergs hat endlich Eckpunkte für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt und damit den ersten Schritt hin zu einer gesetzlichen Regelung getan. Allerdings lassen dieses Rahmenvereinbarungen der Koalitionspartner nicht Gutes erwarten: Die Eckpunkte fallen so restriktiv aus, wie sie auch die CDU hätte formulieren können.
Von Manfred Redelfs, Netzwerk Recherche
Zutiefst restriktiver Geist
Statt einen fortschrittlichen, bürgerfreundlichen Entwurf zu präsentieren, spricht aus dem Papier ein zutiefst restriktiver Geist. So fehlt es bei dem Ausnahmegrund, nach dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt werden sollen, an einer Abwägungsklausel mit dem öffentlichen Interesse, wie es längst internationaler Standard ist und sich in anderen Landesgesetzen auch findet. Das Papier von Gruen-Rot behauptet, dies sei nötig, um Baden-Württemberg nicht schlechter zu stellen als andere Bundesländer – und verkennt dabei, dass es zum Beispiel im größten Bundesland Nordrhein-Westfalen seit über zehn Jahren weitergehende Regelungen gibt, ohne dass deswegen irgendwelche Nachteile bekannt geworden sind.
Es drohen überhöhte Gebühren
Den Kommunen soll erlaubt werden, kostendeckende Gebühren zu erheben. Dies dürfte nach aller Erfahrung dazu führen, dass auskunftsunwillige Behörden unliebsame Fragesteller mit überhöhten Gebührenforderungen auf Distanz halten werden. Das Eckpunktepapier sieht weiter vor, eine ganze Reihe von Einrichtungen weitgehend aus dem Anwendungsbereich des IFG auszuklammern, so die Rundfunkanstalten und Hochschulen, die Handwerkskammern oder den Landesrechnungshof. Üblich ist es hingegen, nur die schutzwürdigen Bereiche herauszunehmen, etwa bei den Rundfunkanstalten nur den Teil, der die journalistische Arbeit berührt oder bei den Hochschulen die Freiheit von Forschung und Lehre, während jedoch reine Verwaltungsinformationen zugänglich bleiben sollten. Als Besonderheit von Baden-Wuerttemberg ist ferner eine „Missbrauchsklausel“ geplant, die bundesweit ihres Gleichen sucht und die Gefahr birgt, dass unwillige Behörden sich dahinter verschanzen.
In die öffentliche Debatte einschalten
Netzwerk Recherche hat diese Eckpunkte scharf kritisiert und zusammen mit einem neu gegründeten „Bündnis für Informationsfreiheit Baden-Württemberg“ eine Presseerklärung herausgegeben sowie an den zuständigen Innenminister Gall geschrieben. Dem Aktionsbündnis gehören neben nr auch der DJV Baden-Wuerttemberg, die verdi-Fachgruppe Baden-Württemberg, Transparency International Deutschland, Mehr Demokratie und die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit an. Diese Gruppe wird sich weiterhin in die öffentliche Debatte einschalten und im kommenden Gesetzgebungsprozess auf fortschrittliche Regelungen drängen. Netzwerk Recherche hat als Vorlage vor über einem Jahr bereits einen eigenen Gesetzentwurf für Baden-Württemberg vorgestellt, der als Vergleichsmaßstab herangezogen werden kann.
Presseerklaerung von nr und anderen aus dem Aktionsbündnis:
https://netzwerkrecherche.org/blog/neue-ifg-eckpunkte-bringen-informationsfreiheit-auf-sparflamme/ .
Wortlaut der Eckpunkte von Grünen und SPD für ein IFG-Baden-Wuerttemberg:
http://www.gruene-landtag-bw.de/fileadmin/media/LTF/bawue_gruenefraktion_de/bawue_gruenefraktion_de/themen/demokratie_recht/Eckpunkte_IFG_Gruene_SPD_2014-11-25.pdf
nr-Vorschlag für ein IFG-Baden-Württemberg:
https://netzwerkrecherche.org/handwerk/informationsfreiheit-und-auskunftsrechte/ifg-guide/gesetzentwurf-baden-wuerttemberg/
Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz: Halbherzig und intransparent / Von Andreas Müller. – Stuttgarter Zeitung, 1. Dezember 2014:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kommentar-zum-informationsfreiheitsgesetz-halbherzig-transparent.16a84e3a-a88a-4679-af05-6358987996d5.html .
Informationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg: Eckpunktepapier von Grün-Rot enttäuscht / Von Arne Semsrott. – Netzpolitik.org, 28. November 2014:
https://netzpolitik.org/2014/informationsfreiheitsgesetz-in-baden-wuerttemberg-eckpunktpapier-von-gruen-rot-enttaeuscht/
Grün-Rot einigt sich auf Gesetz zu Auskunftsrechten – Die Welt, 27. November 2014:
http://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article134800656/Gruen-Rot-einigt-sich-auf-Gesetz-zu-Auskunftsrechten.html
Stuttgart: Auskunftspflicht für Ämter / Von Roland Muschel. – Südwest Presse, 27. November 2014:
http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/Auskunftspflicht-fuer-Aemter;art4319,2922977