„Nur ausgewählte BürgerInnen dürfen im Gemeinderat von Kirchberg/Jagst Fragen an die Stadtverwaltung stellen“ – Kommentar von Ralf Garmatter

Zu einem merkwürdigen Vorfall kam es gestern Abend (Montag, 26. Sepember 2016) im Gemeinderat von Kirchberg an der Jagst. Es hat den Anschein, dass nur ausgewählte BürgerInnen im Gemeinderat von Kirchberg/Jagst Fragen an die Stadtverwaltung stellen dürfen. Hohenlohe-ungefiltert veröffentlicht ein  Schreiben des Kirchberger Bürgers Ralf Garmatter als Kommentar in voller Länge.

Kommentar von Ralf Garmatter, Kirchberg/Jagst

Antidemokratisch

Bei der Bürgerfragestunde im Kirchberger Gemeinderat durfte ich als Bürger der Stadt Kirchberg/Jagst keine Frage stellen. Das ist in einer Demokratie auch in der Kommunalpolitik auf dem flachen Lande nicht zu akzeptieren. Bürgermeister Stefan Ohr fiel mir bereits nach wenigen Sekunden ins Wort, noch bevor ich meine Frage zu Ende stellen konnte. Mehrfach versuchte ich meine Frage zu Ende zu stellen – letztlich erfolglos.

Verzögerungstaktik

Bürgermeister Ohr begründete sein Verhalten sinngemäß wie folgt: Er werde meine Fragen sowieso nicht beantworten, wenn ich mich nicht vorher bei ihm entschuldige. Ich wüsste nichts, wofür ich mich beim Kirchberger Bürgermeister entschuldigen sollte. Möglicherweise spielt Stefan Ohr auf ein Ereignis nach der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses (TA) vor knapp zwei Wochen in Kirchberg/Jagst an. Nach der TA-Sitzung begaben sich die Zuhörer, die Stadträte und auch der Bürgermeister auf die Straße vor dem Rathaus. Bürgermeister Ohr unterhielt sich mit einem Stadtrat. Ich sprach mit zwei Bürgern aus der Gemeinde Kirchberg. Sie wollten von mir wissen, warum die Stadtverwaltung fast zwei Monate nach der entsprechenden Gemeinderatssitzung noch keinen Ablehnungsbescheid an die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens geschickt hat. Ich konnte ihnen keine Auskunft geben, weil ich für die Verzögerungstaktik der Stadtverwaltung Kirchberg kein Verständnis habe. Ich fragte daraufhin im Beisein der beiden Bürger den Kirchberger Bürgermeister, ob er ihnen erklären könne, warum er fast zwei Monate nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat noch immer keinen Ablehnungsbescheid an die Vertrauensleute geschickt hat. Bürgermeister Ohr gab keine Auskunft zum Sachverhalt. Ich fragte ihn, ob es Verzögerungstaktik von ihm ist oder ob er mit dem Ablehnungsbescheid überfordert ist. Daraufhin entfernte ich mich vom Bürgermeister und gab einen Kommentar zu der schlechten Arbeitsauffassung des Bürgermeisters ab. Das war’s.

Kurios

Nachdem mir nun der Ablehnungsbescheid schriftlich vorliegt, sehe ich keine Veranlassung diese Meinungsäußerung zurück zu nehmen. Die Begründung des Ablehnungsschreibens von Bürgermeister Ohr ist acht Zeilen lang. Für diese kümmerliche Ablehnungsbegründung brauchte der Bürgermeister über acht Wochen Zeit? In Zeiteinheiten umgerechnet hat der Bürgermeister für jede Zeile Text mehr als eine Woche benötigt. Insgesamt schrieb er an den acht Zeilen Begründung über acht Wochen lang. Ein Schüler würde für diese „Fleißarbeit“ eine glatte Sechs bekommen. Ein Bürgermeister fordert von einem Kritiker hingegen eine Entschuldigung. Das ist schon kurios.

Widerspruchsführer haben doppelte Arbeit

Zur Information: Ich bin eine der Personen, die schon vor etwa zwei Wochen Widerspruch (vor der TA-Sitzung) gegen die Entscheidung des Gemeinderats hinsichtlich der Ablehnung des Bürgerbegehrens eingelegt hat. Laut Bürgermeister Ohr war mein Widerspruch „verfrüht“. Ich bin der Meinung: Bürgermeister Ohrs Ablehnungsbescheid war „verspätet“. Fakt ist: Ich muss wegen der Verzögerungstaktik des Bürgermeisters nochmals einen Widerspruch einreichen und habe wegen seiner monatelangen Untätigkeit doppelte Arbeit. Wenn ich für den neuen Widerspruch genauso lange brauche wie der Bürgermeister für sein Ablehnungsschreiben, hat mein erneuter Widerspruch aus formalen Gründen keine Chance. Laut Rechtsbehelfsbelehrung des Ablehnungsbescheids kann „gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.“

Das können für Kirchberg/Jagst acht bittere Jahre werden

Was mir wirklich Sorgen macht: Unmittelbar nach der bemerkenswerten Bürgermeisterwahl 2016 gab sich Stefan Ohr ob seines miserablen Wahlergebnisses von 34 Prozent als Amtsinhaber zunächst reumütig und versprach in der Lokalzeitung (Hohenloher Tagblatt) mehr Bürgerbeteiligung und er wolle die Kommunikation verbessern. Bereits drei Monate nach der Wahl habe ich den Eindruck, dass er dies nur als schlechten Scherz gemeint hat. Das können für Kirchberg/Jagst acht bittere Jahre werden.

Weitere Informationen in Hohenlohe-ungefiltert über das abgelehnte Bürgerbegehren zum geplanten Feuerwehrstandort:

“Kirchbergs Bürgermeister Ohr spielt auf Zeit” – Bürger können wegen des abgelehnten Bürgerbegehrens keinen Widerspruch einlegen, weil die Stadtverwaltung Kirchberg noch immer keine Ablehnungsbescheide verschickt hat

https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=21167

“Bürgerentscheid zum Standort des Feuerwehrmagazins verlangt” – Ein Unterzeichner des Bürgerbegehrens in Kirchberg/Jagst widerspricht Gemeinderatsbeschluss

https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=21149

“Warum wollen Sie die Überprüfung der Einsatzzeiten zu den beiden Standorten verhindern?” – Fragen an Bürgermeister Stefan Ohr zum geplanten Feuerwehrmagazin in Kirchberg/Jagst”

https://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=21060

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