„Urteil: Bundestag muss abgeordnetenwatch.de interne Dokumente zu Parteispenden herausgeben“

Die Transparenzverweigerung des Bundestages war „rechtswidrig“ und verletzt abgeordnetenwatch.de in seinen Rechten: Nach einem aktuellen Gerichtsurteil muss uns die Parlamentsverwaltung zahlreiche interne Dokumente zu Parteispenden herausgeben. Bereits jetzt ist absehbar, dass der Bundestag in Berufung gehen wird. Würde sich die Verwaltung am Ende vor Gericht durchsetzen, wären die Folgen für die Öffentlichkeit gravierend.

Von Martin Reyher, abgeordnetenwatch.de

Zu mehr Transparenz gezwungen

Wieder einmal musste der Bundestag erst von einem Gericht zu Transparenz gezwungen worden. In dem Urteil vom 26. Januar 2017 verpflichtet das Verwaltungsgericht Berlin die Bundestagsverwaltung, sämtliche „Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen und sonstige amtliche Aufzeichnungen“ im Zusammenhang mit den beiden aktuellsten Rechenschaftsberichten der Parteien an abgeordnetenwatch.de herauszugeben.

Wie prüft die Parlamentsverwaltung fragwürdige Zahlungen?

Die Unterlagen sind deswegen von Interesse, weil der Bundestag alljährlich die  Rechenschaftsberichte zu prüfen hat, in denen Parteien u.a. alle Spenden von mehr als 10.000 Euro offenlegen müssen. Doch wie gewissenhaft die Parlamentsverwaltung die Angaben prüft (oder prüfen kann) und wie sie fragwürdigen Zahlungen an die Parteien nachgeht, ist unklar (…).

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https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2017-02-08/urteil-bundestag-muss-abgeordnetenwatchde-interne-dokumente-zu-parteispenden#pk_campaign=nl20170219

 

 

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