Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kirchberg/Jagst wollen wegen des umstrittenen Standorts eines Feuerwehrmagazins einen Bürgerentscheid. Diesen wird es aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geben. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am 22. Februar 2017 einen Beschluss gefasst.
Kommentar von Ralf Garmatter, Hohenlohe-ungefiltert
Beschluss ist laut Verwaltungsgerichtshof Mannheim unanfechtbar
Die Antragsteller Claus Krüger, Manfred Mächnich und Werner Schüpf aus Kirchberg/Jagst hatten die „Sicherung eines Bürgerbegehrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes“ beim Verwaltungsgericht Stuttgart und im anschließenden Beschwerdeverfahren beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim verlang. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am 22. Februar 2017 die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2017 zurückgewiesen. Der Beschluss ist laut Verwaltungsgerichtshof Mannheim unanfechtbar.
Nur Gemeinderat kann noch einen Bürgerentscheid beschließen
Es ist nun davon auszugehen, dass es wegen des umstrittenen Feuerwehrmagazinstandorts in Kirchberg/Jagst keinen Bürgerentscheid geben wird. Der Bau des Magazins in der „Vorderen Au“ in Kirchberg-Tal wurde von der Firma Leonhard Weiss bereits vor etwa zwei Wochen begonnen. Umfangreiche Erdarbeiten sind im vollen Gange. Bis zu zehn Meter tief muss die Gründung des Bauwerks erfolgen, weil es im Schwemmlandbereich des früheren Flusslaufs der Jagst errichtet wird. Ein Bürgerentscheid ist nur noch möglich, wenn er vom Gemeinderat der Stadt Kirchberg/Jagst beschlossen wird. Das wäre aktive Bürgerbeteiligung. Doch davon ist derzeit nicht auszugehen.