„Werner Ansel: NS-Kreishauptmann in Bilgoraj – von 1948 bis 1972 Landrat des Kreises Crailsheim“ –  Vortrag von Ralf Garmatter und Wolfgang Proske in Crailsheim

Werner Ansel war während des Zweiten Weltkriegs NS-Kreishauptmann in Bilgoraj und Cholm. Die beiden Städte liegen im so genannten Generalgouvernement in Polen (Bezirk Lublin). Von 1948 bis 1972 arbeitete Ansel als Landrat des Kreises Crailsheim. Der Journalist Ralf Garmatter und der Sozialwissenschaftlier Wolfgang Proske berichten am Montag, 10. September 2018, um 19.30 Uhr im Forum in den Arkaden des Crailsheimer Rathauses über Werner Ansel und das Buchprojekt „Täter Helfer Trittbrettfahrer – NS-Belastete aus dem Norden des heutigen Baden-Württemberg.“

Von der Redaktion Hohenlohe-ungefiltert

Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Mord

Als Landrat von Crailsheim (1948 bis 1972) war Werner Ansel ein anerkannter Verwaltungfachmann. Zeitgenossen beschreiben den promovierten Juristen als diszipliniert und korrekt. Als Ansel Ende Oktober 1939 in die ostpolnische Kreisstadt Bilgoraj kam, war er ein junger Verwaltungsbeamter von 30 Jahren. In der heutigen Crailsheimer Partnerstadt hatte Ansel bis Anfang 1942 den Posten eines Kreishauptmanns inne. Dies entsprach einem Landrat im „Altreich“. Anschließend tat er als Kreishauptmann Dienst im Kreis Cholm, wo im Frühjahr 1942 das Vernichtungslager Sobibor in Betrieb genommen wurde. Der Journalist Ralf Garmatter beschreibt in seinem Vortrag Ansels Werdegang, seine Dienstzeit im „Generalgouvernement“ während des Zweiten Weltkriegs, aber auch seine Nachkriegskarriere. Ebenfalls beleuchtet wird das Ermittlungsverfahren gegen ihn im Jahr 1968 wegen „Beihilfe zum Mord“ 1942.

Buchprojekt „Täter, Helfer, Trittbrettfahrer“

Der Herausgeber Wolfgang Proske stellt das Buchprojekt „Werner Ansel: NS-Kreishauptmann in Bilgoraj – von 1948 bis 1972 Landrat des Kreises Crailsheim“ vor. Neben dem Artikel über Werner Ansel gibt es darin u.a. Aufsätze über Crailsheims NS-Kreisleiter Otto Hänle, Fürst Ernst II. und Prinzessin Alexandra zu Hohenlohe-Langenburg sowie den späteren Bürgermeister Eugen Weber von Eberbach an der Jagst.

Kurzinformation:

Vortrag „Werner Ansel: NS-Kreishauptmann in Bilgoraj – von 1948 bis 1972 Landrat des Kreises Crailsheim“ und Buchprojekt „Täter Helfer Trittbrettfahrer – NS-Belastete aus dem Norden des heutigen Baden-Württemberg“

Zeit: Montag, 10. September 2018, 19.30 Uhr

Ort: Rathaus Crailsheim, Forum in den Arkaden

Eintritt: 5 Euro (Abendkasse), Mitglieder des Crailsheimer Historischen Vereins frei

Weitere Informationen im Internet und Kontakt:

http://www.ns-belastete.de

Weitere Informationen im Internet:

https://www.swr.de/swr2/leben-und-gesellschaft/die-vergessenen-toten-von-treblinka-zum-holocaust-gedenktag-swr2-glauben-2023-01-22-100.html

SWR2 Glauben
Die vergessenen Toten von Treblinka – zum Holocaust-Gedenktag

Von Marta Kupiec

Vernichtungslager Treblinka, Bełżec und Sobibór

In den Tötungslagern der Nationalsozialistischen Aktion „Reinhardt“ starben mehr Menschen als in Auschwitz. Doch in Deutschland ist das kaum bekannt. Nach Kriegsende wurden die Lager Treblinka, Bełżec und Sobibór dem Erdboden gleich gemacht. Als Gedenkorte für den Holocaust sind sie in Deutschland kaum im Bewusstsein und werden selten besucht. Erst 2018 hat die deutsche Regierung die Finanzierung einer modernen Ausstellung in der Gedenkstätte Sobibór übernommen. Nach Treblinka, wo der Bau eines neuen Museums noch ansteht, ist bislang kein Geld geflossen.

Wie wird an die zum größten Teil anonymen Toten vor Ort erinnert? Und welche Konflikte birgt das in sich?

Übernahme von rbbkultur „Lebenswelten“ 24.07.22

Sendung SWR2 Glauben vom Sonntag, 22. Januar 2023, 12:05 Uhr

https://www.swr.de/swr2/leben-und-gesellschaft/die-vergessenen-toten-von-treblinka-zum-holocaust-gedenktag-swr2-glauben-2023-01-22-100.html

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„Stumme Sommer? Pestizide im Focus“ – Bundestagsabgeordneter Harald Ebner (Grüne) berichtet im Lemberghaus Schwäbisch Hall

Eine Sonntagsmatinee mit dem Titel „Stumme Sommer? Pestizide im Focus“ findet am Sonntag, 24. Juni 2018, um 11 Uhr im Lemberghaus der Naturfreunde Schwäbisch Hall statt.

Von Wilhelm Maier, Naturfreunde Schwäbisch Hall

Monokulturen und Pestizide

Immer weniger Vögel, Wildblumen, Bienen und andere Insekten leben in Feld und Flur. Zentrale Ursachen dafür sind Monokulturen und Pestizideinsatz. Der Bundestagsabgeordnete Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) berichtet darüber und diskutiert mit den Besuchern der Sonntagsmatinee wie es anders gehen könnte.

Weitere Informationen und Kontakt:

Wilhelm Maier, Naturfreunde Schwäbisch Hall, Hopfengarten 3, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791-6681

Internet:

http://www.naturfreunde-schwaebischhall.de/index.php/willkommen.html

https://harald-ebner.de/startseite/

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„System Error“ – Film im Haller Kino im Schafstall über Systemversagen mit dem sich die Menschheit an den Abgrund manövriert

Die attac-Gruppe Schwäbisch Hall-Hohenlohe weist auf einen spannenden Dokumentarfilm des Filmemachers Florian Opitz hin. Der Film „System Error“ läuft am Sonntag, 24. Juni 2018, um 18 Uhr und am Montag, , 25. Juni 2018, um 20 Uhr im Kino im Schafstall Schwäbisch Hall.

Von der attac-Gruppe Schwäbisch Hall-Hohenlohe

„Die Grenzen des Wachstums“

Zum Inhalt des Films: Systemversagen auf verschiedenen Ebenen: Die Menschheit hat sich an den Abgrund manövriert. Spätestens seit Dennis Meadows und eine Gruppe anderer Zukunftsforscher 1972 in der vom Club Of Rome in Auftrag gegebenen Studie „Die Grenzen des Wachstums“ zeigten, was uns bevorsteht, ist klar, dass es so nicht weitergehen darf. Zumindest nicht, wenn wir überleben wollen. Wenn die gegenwärtige Zunahme der Weltbevölkerung, die Umweltverschmutzung, die Nahrungsmittelproduktion und die Ausbeutung von natürlichen Rohstoffen so weiter gehen, werden die absoluten Wachstumsgrenzen auf der Erde im Laufe der nächsten hundert Jahre erreicht.

Besessen vom Wirtschaftswachstum

Doch statt gegenzusteuern, geht alles weiter wie bisher. Statt den Ursachen auf den Grund zu gehen, werden Symptome bekämpft. Wir sehen die schwindenden Regenwälder und Gletscher, wissen um die Endlichkeit der Natur und dennoch wie besessen vom Wirtschaftswachstum. Warum treiben wir das Wachstum immer weiter, obwohl wir wissen, dass man auf unserem endlichen Planeten nicht unendlich wachsen kann? SYSTEM ERROR sucht Antworten auf diesen großen Widerspruch unserer Zeit und macht begreifbar, warum trotzdem alles so weiter geht wie gehabt. Der Film zeigt die Welt aus der Perspektive von Menschen, die von den Möglichkeiten des Kapitalismus fasziniert sind. Ob europäische Finanzstrategen, amerikanische Hedgefondsmanager oder brasilianische Fleischproduzenten: Eine Welt ohne eine expandierende Wirtschaft können, dürfen oder wollen sie sich gar nicht erst vorstellen.

Infotisch im Foyer des Kinos

SYSTEM ERROR beleuchtet bisher häufig verborgen gebliebene Zusammenhänge und legt die selbstzerstörerischen Zwänge des Systems offen – einem System, an dem wir alle teilhaben, als Beschäftigte, Anleger oder Konsumenten. Denn der Kapitalismus durchdringt unaufhörlich immer mehr Lebensbereiche, verschlingt die Natur und gräbt sich am Ende selbst das Wasser ab – so wie es Karl Marx schon vor 150 Jahren prophezeit hat. Die Frage ist: Sind wir tatsächlich bereit für den Kapitalismus alles zu opfern? Attac Schwäbisch Hall-Hohenlohe wird am Montag mit Flyern einen kleinen Infotisch im Foyer des Kinos aufbauen. Neben Infomaterialien zur Wachstumskritik wollen wir auch auf kommende Veranstaltungen hinweisen.

Weitere Informationen im Internet und Kontakt:

http://www.kinoimschafstall.de/

http://www.attac-netzwerk.de/schwaebisch-hall/startseite/

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„Breitbeinig, verlogen, bösartig – Seehofers Kreuzzug für mehr Abschottung und mehr Abschiebungen“ – Kommentar von Paul Michel aus Schwäbisch Hall

Seit einigen Wochen erleben wir eine CSU Kampagne für noch perfektere Abschottung, für noch weitergehende Entrechtung und die Freiheit zu ungehemmter Willkür gegen Flüchtlinge. Vor einigen Monaten wurden wir Zeugen einer Kampagne für eine von der CSU willkürlich definierte „Obergrenze“ für die Aufnahme von Flüchtlingen. Jetzt ist es ein vermeintlicher Masterplan des Innen- und Heimatministers Seehofer.

Kommentar von Paul Michel, Schwäbisch Hall

Mysteriöser Masterplan

Während weite Teile dieses „Masterplans“ offiziell noch gar nicht öffentlich bekannt sind, konzentriert sich die von der CSU entfachte Hysterie auf einen Punkt, die Frage, ob abgelehnte und „papierlose“ Flüchtlinge an deutschen Grenzen abgewiesen werden sollen.

Phantomdebatte

Wie schon bei der CSU Kampagne für eine „Obergrenze“ haben wir auch jetzt wieder eine von der CSU inszenierte Phantomdebatte, in der die CSU mit allen Finessen medialer Kunst den Eindruck erweckt als gehe es um Sein oder Nichtsein der Nation und redet einen nationalen Notstand herbei. Die Wirklichkeit und die nüchternen Fakten spielen in der systematisch geschürten Hysterie keine Rolle. Die Zahl der Flüchtlinge, um die es dabei geht, nennt die CSU bezeichnenderweise nicht. Die Wucht der Hetzkampagne suggeriert, als gehe es um Hunderttausende von Flüchtlingen. „Die aktuelle erhitzte Debatte passt nicht zu den Zahlen, die uns vorliegen“, sagt Dominik Bartsch, der Repräsentant des UNHCR-Hochkommissars in Berlin. Die Zahl der Personen, die vom Vorschlag von Innenminister Horst Seehofer betroffen wäre, so Bartsch sei nämlich „verschwindend klein“. Die Flüchtlingszahlen in der BRD sind absolut rückläufig. Ganze 186.644 Menschen ersuchten 2017 um Asyl in der BRD nach. Und die Personengruppe, die Seehofer und Söder zur Bedrohung der Nation hochstilisieren, umfasst gerade maximal zirka 60.000 Menschen. Es handelt sich um eine reine Phantomdebatte.

„Gefühlte Bedrohung“ – Wahn und Wirklichkeit

Dass die CSU mit dieser Methode durchkommt, ist ein Ausdruck dessen, wie stark Pegida und AfD mittlerweile die politische Debatte prägen. Erinnern wir uns. Als die sich als „besorgte Bürger“ kostümierenden Pegida-Wüteriche von Dresden jeden Montag ihre von Verschwörungstheorien und fremdenfeindlicher Hysterie strotzenden Dummheiten herumschrien, hieß es von Seiten von CDU und SPD man müsse „ihre Ängste ernst nehmen“. In der Zwischenzeit hat es sich auch in bürgerlichen Kreisen eingebürgert, die häufig erfundenen, stets bombastisch aufgeblasenen Bedrohungsphantasien wildgewordener Spießbürger als „gefühlte Bedrohung“, die es angeblich ernst zu nehmen gelte, zu verniedlichen. Ein Beispiel dafür ist das Thema Kriminalität. Die Kriminalitätsstatistik sagt, dass es 2017 im Vergleich zum Vorjahr rund zehn Prozent weniger Verbrechen erfasst worden, was den stärksten Rückgang seit mehr als 20 Jahren entsprach. Gleiches trifft offenbar für die Diskussionen über Flüchtlinge zu. Anstatt die nüchternen Fakten zur Kenntnis zu nehmen und auf dieser Grundlage eine rationale Diskussion um die realen Probleme zu führen, wird das pathologische Bedrohungsempfinden des verunsicherten Spießbürgers als „gefühlte Bedrohung“ zur Grundlage der Diskussion und Messlatte für Handeln. Diese Gemengelage kommt der AfD sehr entgegen. Sie braucht nur plakativ und lautstark provokativ jene rechten Dummheiten in die Welt setzen, die eh und je schon an deutschen Stammtischen die Lufthoheit hatten – und sie hat ein Thema gesetzt, an dem sich dann die anderen „konstruktiv“ abarbeiten.

CSU in den Fußstapfen von FJ Strauß

Der CSU ist jene Art von Demagogie, die die AfD auszeichnet, beileibe nicht fremd. Die CSU kann an eine Kultur der Dummdreistigkeit anknüpfen, die in Bayern, der Hochburg der Bierzelte, wohl ausgeprägter ist als im Rest der Republik: Großkotziges Auftreten, Lautstärke und penetrantes Wiederholen banaler Stammtischweisheiten waren schon das Erfolgsgeheimnis von Franz-Josef Strauß. Die aktuelle Führungsriege der CSU versucht sich offenbar in einem Remake von Strauß. Wiederholt haben in jüngster Zeit CSU-Führer eine alte Maxime von FJ Strauß bemüht: Rechts von der CSU darf es nur die Wand geben. Mit ihrer aktuellen Kampagne nähern sich die bayrischen Christsozialen „den Rechtspopulisten, die sie eigentlich bekämpfen“ wollten, „immer weiter an,“ bemerkte etwa „Die Zeit“. Etliche der von der CSU bemühten Leerformeln ähneln sehr der AfD-Rhetorik. Der vom bayrischen Regionalfürst Söder verwendete Begriff „Asyltourismus“ ist ein Ausdruck dafür, wie weit die Verrohung bei CSU-Spitzenpolitikern bereits fortgeschritten ist. Söder ist sicher bekannt, dass das eine sprachliche Anleihe bei der NPD und anderen Hardcore-Nazis ist. Dennoch hat er keine Skrupel, damit hausieren zu gehen.

Seehofer gegen CDU-Modernisierer

Das gegenwärtige Schüren von Ressentiments hat wohl auch die Landtagswahlen vom Oktober 2018 in Bayern im Blick. Vieles deutet aber darauf hin, dass es Seehofer und Söder um mehr geht. Sie scheinen sich trotz sonstiger Hahnenkämpfe dahingehend einig zu sein, dass jetzt der Moment gekommen ist, eine nachhaltige Schwächung der Modernisier in der CDU, die Angela Merkel verkörpert, zu erreichen. Schon seit vielen Jahren ist die von Angela Merkel betriebene Modernisierung der CSU ein Dorn im Auge. Aber über lange Zeit hinweg war die Dominanz von Merkel so stark, dass die CSU zwar immer wieder meckerte, sich letztendlich aber, wenn auch widerwillig, fügte. Der seit 2015 maßgeblich von Pegida und AfD forcierte Rechtskurs in der Gesellschaft ist für die CSU einerseits eine Herausforderung, weil sich die AfD nun in politischen Gefilden breit zu machen sucht, die die CSU als ihren Vorhof sieht. Andrerseits sehen die gegenwärtigen CSU-„Größen“ jetzt für sich die Chance, das Kräfteverhältnis in der CDU/CSU entscheidend nach rechts zu verschieben. Die Wiedergewinnung eines explizit rechten, „konservativen“ Profils für CSU und CDU ist schon seit Jahren auch ein Anliegen der „Stahlhelmer“ in der CDU. De facto will die CSU die Unionsparteien in eine C-Partei mit AfD-Programmatik umbauen. In der Kampagne für „Obergrenzen“ hat die CSU dabei bereits einen Erfolg erzielt. Meinungsumfragen sehen in der Gesellschaft eine breite Zustimmung für Seehofer und Söder. Politische Beobachter in Berlin berichten, dass auch viele CDU-Abgeordnete Sympathien für Seehofer haben. Offenkundig ist Merkels Autorität in der CDU angeschlagen. Momentan wirkt der polternd rabaukige Stil der CSUler noch abstoßend auf einige CDUler und verschafft Merkel noch eine gewisse Unterstützung in ihrer eigenen Partei.

Wasser auf die Mühlen der AfD

Es ist durchaus vorstellbar, dass es Söder und Seehofer gelingt, einen Sturz von Merkel herbeizuführen. Im Endergebnis wird auf alle Fälle die Verrohung des öffentlichen Diskurses, die Barbarisierung der spätkapitalistischen Gesellschaft weiter vorangetrieben. Wenig spricht dafür, dass es Söder und Seehofer gelingt, damit die AfD zu marginalisieren. Nach einer Forsa-Umfrage vom 16. Juni 2018 verlor die Union seit Ausbruch des Streits um Seehofers „Masterplan“ bundesweit vier Prozentpunkte und kommt nur noch auf 30 Prozent. Nach einer anderen Umfrage des Instituts Civey vom 8. Juni 2018 erreicht die CSU bei den bayrischen Landtagswahlen 41 Prozent – ein Rückgang von 3,5 Prozentpunkten in den letzten zwei Monaten. Die AfD konnte im gleichen Zeitraum um 1,5 Prozent zulegen und ist mit 13,5 Prozent in Bayern noch vor der SPD zweitstärkste Kraft.

Solidarität mit Merkel ?

Bedeutet das für uns Linke, dass wir uns im unionsinternen Streit vor Merkel stellen sollten? Gewiss nicht. Die Kanzlerin steht für alles andere als einen humanen Umgang mit Flüchtlingen. Sie hat in der Vergangenheit eine Politik der systematischen Asylrechtsverschärfung betrieben und sie tritt auch gegenwärtig für eine Verschärfung der Abschottungspolitik ein. Sie will die Grenzschutzorganisation FRONTEX weiter verstärken. Und sie will wie Seehofer und Söder Internierungslager für Flüchtlinge in Libyen, obwohl das Auswärtige Amt den libyschen Flüchtlingslagern noch vor wenigen Monaten in einem durchgesickerten geheimen Bericht „KZ-ähnliche Zustände“ attestierte.

 

Merkel hat betont, sie könne 62 von 63 Punkten von Seehofers „Masterplan“ für Abschottung und Abschiebung unterstützen. Sie ist für „Ankerzentren“, wo Flüchtlinge bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in großen Lagern, isoliert von der Bevölkerung festgehalten werden sollen. Sie unterstützt die von Seehofer vorgeschlagenen Kürzungen bei den Asylleistungen, ihren Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt und das Errichten höherer Hürden für staatliche Integrationsmaßnahmen. Sie hat nicht einmal grundsätzlich etwas gegen die Zurückweisung von Flüchtlingen, deren Daten schon in anderen „sichern EU-Staaten erfasst wurden. Sie will lediglich vorher dafür mit den anderen Staaten gemeinsam entsprechende bilaterale oder multilaterale Verträge schaffen, während die CSU-„Größen“ in Anlehnung an Donald Trump eine Politik des „Deutschland zuerst“ propagieren und einfach Fakten schaffen wollen, ohne das mit anderen Regierungen abzusprechen.

Solidarität statt Hetze

Es ist ein Skandal, dass im Jahr 2018 in der BRD in weiten Teilen der veröffentlichten Meinung und bei den bürgerlichen Parteien die Schicksale und die konkrete Lebenssituation von Flüchtlingen kaum ein Thema sind, während die „gefühlte Bedrohung“, die vermeintlichen Nöte von AfD-Wählern ständig rauf und runter dekliniert werden. Es geht darum, praktische Hilfe zu leisten und gleichzeitig politisch der Hetze von AfD und CSU entgegenzutreten und den Protest gegen eine Regierungspolitik zu organisieren, die gezielt auf Entrechtung und Schikanierung und Abschottung abzielt. Grenzen werden immer undurchdringlicher gemacht, Flüchtlinge in Lager weggesperrt, dort ihre Bürgerrechte systematisch beschnitten und dort wo sie noch existieren kaltschnäuzig umgangen. Mit der Einsetzung von Hans-Eckhard Sommer, einem notorischen Hardliner aus dem bayrischen Innenministerium, zum neuen Chef des BAMF ist zu befürchten, dass von der BAMF-Spitze der Druck auf die Entscheider über Asylanträge wächst, Ablehnungsbescheide zu produzieren.

Erschreckender Entwicklung entgegenstellen

Leider zeigt sich die Linke (in all ihren Schattierungen) der Situation nicht gewachsen. Schon anlässlich der CSU-Kampagne zu den „Obergrenzen“ gab es keine erkennbaren linken Gegenreaktionen zur Demagogie der CSU. In der aktuellen Hetze sieht es ähnlich aus. Wir sollten die Köpfe zusammenstecken und überlegen, wie wir uns dieser erschreckenden Entwicklung entgegenstellen können, wie wir es schaffen, die Zersplitterung zu überwinden und zu mehr Austausch und mehr gemeinsamem Handeln kommen. Vom besorgten Beobachten allein ändert sich nichts.

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„Medizinische Hilfe für die kurdische Region Afrin“ – Benefizfestival in Schwäbisch Hall

Ein Benefizkonzert „Medizinische Hilfe für Afrin“ findet am Samstag, 14. Juli 2018, von 17 bis 22 Uhr, in Schwäbisch Hall, Im Lindach auf der Minigolfinsel statt. Es präsentieren sich vielfältige Künstler aus den Bereichen Folk, Jazz, World-Music, A-Capella und mehr. Veranstalter sind Solidarität International und der Solidaritätskreis Afrin.

Von Wilhelm Maier, Schwäbisch Hall

Vorverkauf hat begonnen

Eintrittskarten für sieben Euro, ermäßigt fünf Euro, gibt es in Schwäbisch Hall im Vorverkauf beim Dritte Weltladen, beim Weltladen, beim Cribu-Tattoo-Studio, beim Friseurgeschäft Hair Backstage und beim Shisha-Shop, alle in der Gelbinger Gasse sowie beim Minigolfplatz.

Weitere Informationen und Kontakt:

http://solidaritaet-international.de/index.php?id=669&no_cache=1

https://solidaritaet-international.de/index.php?id=802

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„Im Betrieb: Gegen Rechts“ – Vortrag in Schwäbisch Hall von André Kaufmann, Gewerkschaftssekretär der IG Metall

Einen Vortrag mit dem Titel „Im Betrieb: Gegen Rechts!“ hält André Kaufmann, Gewerkschaftssekretär der IG Metall am Mittwoch, 4. Juli 2018, um 18 Uhr im Haus der Gewerkschaften (Tagungsraum), Schlichtweg 4, 74523 Schwäbisch Hall. Veranstalter sind der IG Metall-Kreisverband Schwäbisch Hall und der IG Metall-Ortsverein Schwäbisch.

Von der IG Metall Schwäbisch Hall

Rechte wollen Arbeitnehmer spalten

Seit geraumer Zeit versuchen Rechte aller Couleur, darunter auch Faschisten, in den Betrieben Fuß zu fassen und sich den Beschäftigten als vermeintliche „Alternative“ anzubieten. Beispiele dafür wären die Versuche der AfD in Ostdeutschland, über den Scharfmacher Björn Höcke und seinem „Alternativen Arbeitnehmerverband Mitteldeutschland“ (kurz: ALARM!) die Belegschaften zu spalten, so geschehen bei der Demo gegen die Schließung des Siemens Werks in Erfurt oder bei einer Protestkundgebung der IG Metall bei Opel in Eisenach.

Zentrum Automobil konnte sich weiter ausdehnen

Desweiteren existiert seit 2009 im Untertürkheimer Daimler-Werk ein rechtsgerichteter  betrieblicher Zusammenschluss namens „Zentrum Automobil“. Dieser wurde von FaschistInnen gegründet, wie z.B. dem Rechtsrocker Oliver Hilburger, der auch Kontakte zum NSU pflegte. Dieser ist aber nur die Spitze des Eisbergs: in der gesamten Organisation geben sich verschiedenste Rechte die Klinke in die Hand, sodass auch „Zentrum Automobil“ von verschiedenen rechten Initiativen wie „Ein Prozent“ oder dem braunen Hetzblatt „Compact“ und Teilen der AfD massiv unterstützt wird. Anlass dazu waren die Betriebsratswahlen Anfang des Jahres. Leider ist es Zentrum gelungen, sich weiter auszudehnen. Ableger bestehen mittlerweile bei den Daimler-Werken in Rastatt und Sindelfingen, aber auch bei Stihl in Waiblingen. Darüber hinaus wohnen viele Zentrum-Funktionäre im Rems-Murr-Kreis.

Rechte Scheingewerkschaften

Das Ziel der Gegenseite ist klar: über Lügen und Hetze einen Keil in die Belegschaften zu treiben, um dort Rassismus und Chauvinismus zu verankern. Dementsprechend müssen wir uns damit beschäftigen, wie wir die Rechten zurück drängen und die eigene Gewerkschaftsarbeit verbessern können. Wir laden daher zu einem Vortrag mit anschließender Diskussionsrunde über das „Zentrum Automobil“ ein, bei der ein langjähriger Gewerkschaftssekretär Einblicke in die aktuellen Entwicklungen gibt und über die Aktivitäten rechter Betriebsräte und Betriebsstrukturen informiert. Im Fokus stehen auch die Verlogenheit rechter Scheingewerkschaften und die Tatsache, dass rechte Phrasen sogar bei manchen Gewerkschaftsmitgliedern Anklang finden. Neben dem informativen Teil wollen wir auf der Veranstaltung auch diskutieren, wo wir stehen und was wir gegen Faschisten im Betrieb konkret machen können.

Weitere Informationen und Kontakt:

Silvia Wagner, DGB-Kreisvorstand Schwäbisch Hall, Schlichtweg 4, 74523 Schwäbisch Hall, Gewerkschaftssekretärin, DGB-Bezirk Baden-Württemberg, Büro Schwäbisch Hall, Schlichtweg 4, 74523 Schwäbisch Hall

Telefon: 0791 950290

Mobil: 0170 8514009

Telefax: 0791 9502932

E-Mail: silvia.wagner@dgb.de

Internet:

http://nordwuerttemberg.dgb.de/ueber-uns/kreisverbaende/kv-schwaebisch-hall

www.nordwuerttemberg.dgb.de

www.bw.dgb.de

www.facebook.com/bw.dgb

www.twitter.com/dgb.bw

Mitglied in einer DGB Gewerkschaft werden:

https://www.dgb.de/service/mitglied-werden/index.html

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„Drohende Rechtsverletzung und unzumutbare Verhältnisse“ – Asyl-Freundeskreise aus dem Landkreis Schwäbisch Hall warnen vor den geplanten AnKER-Zentren

Wegen „drohender Rechtsverletzung und unzumutbaren Verhältnissen“ warnen Asyl-Freundeskreise aus dem Landkreis Schwäbisch Hall  vor den geplanten AnKER-Zentren für Flüchtlinge. Sie haben einen „Offenen Brief“ an die regionalen Bundestags- und Landtagsabgeordneten geschrieben. Außerdem verweisen sie auf Schreiben der Diakonie, des Caritasverbands und der Gewerkschaft der Polizei.

Vom Freundeskreis Asyl Kirchberg sowie den Asylfreundeskreisen Schwäbisch Hall, Bühlerzell, Ilshofen, Wallhausen und Langenburg

Sehr geehrte Wahlkreisabgeodnete im Bundestag Herr von Stetten und Herr Ebner, sehr geehrte Wahlkreisabgeordnete im Landtag von Baden-Württemberg, Frau Niemann, Herr Dr. Bullinger, Herr Stein, Herr von Eyb,

wie Sie vielleicht wissen, haben sich die Diakonie Deutschland und der Deutsche Caritasverband mit dem unten angehängten Schreiben an die Innenministerkonferenz gewandt, um vor drohender Rechtsverletzung und unzumutbaren Verhältnissen bei der Einführung der geplanten AnKER-Zentren zu warnen. Im Schreiben sind auch Korrekturen am Konzept der AnKER-Zentren genannt, die wir begrüßen und unterstützen. Es geht hauptsächlich darum, dass die Unterbringungsdauer in den AnKER-Zentren möglichst kurz und die Zahl der Untergebrachten möglichst klein sein
muss. Es darf nicht sein, dass über 1000 Schutzsuchende in Lagern kaserniert werden, was zu sozialen Konflikten und – hauptsächlich bei Kindern – zusätzlichen Traumatisierungen führen kann. Geflüchtete brauchen den Kontakt zu den Gemeinden die ihnen zugewiesen wurden, sie brauchen die Solidarität der Bevölkerung und Hilfe der Ehrenamtlichen. Asylverfahren sollen nicht nur schnell sondern auch rechtssicher bearbeitet werden. Dazu braucht es eine unabhängige und ausführliche Rechtsberatung, wie es sie aber kaum gibt.

Der Freundeskreis Asyl Kirchberg sowie die Asylfreundeskreise von Schwäbisch Hall, Bühlerzell, Ilshofen, Wallhausen und Langenburg wenden sich an Sie mit der dringenden Bitte, sich dafür einzusetzen, dass die genannten Gefahren und Mängel der aktuell geplanten Einführung der AnKER-Zentren diskutiert werden und dass die Einführung verschoben wird bis Korrekturen – wie von Diakonie und Caritas vorgeschlagen – vorgenommen worden sind.

Mit freundlichem Gruß

Bernard Cantré (Mitglied im Freundeskreis Asyl Kirchberg)

Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Caritasverband wenden sich in einem Schreiben an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz Holger Stahlknecht und die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder:

An den
Vorsitzenden der Innenministerkonferenz Holger Stahlknecht und die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder Geschäftsstelle der Innenministerkonferenz c/o Bundesrat, 11055 Berlin

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Innenminister und -senatoren der Länder,
sehr geehrter Herr Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat,

der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland können auf einen breiten Erfahrungsschatz im Bereich der Flüchtlingsarbeit zurückgreifen. Seit vielen Jahren haben sie bundesweit mit mehreren hundert Migrationsfachdiensten und weiteren spezialisierten Einrichtungen täglich umfassende Einblicke in die Praxis von Aufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften. Wir nehmen die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder zum Anlass, Ihnen unsere Bedenken über die derzeitige Entwicklung der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden in zentralen Einrichtungen, insbesondere die Planung so genannter AnKER-Zentren zu übermitteln. Wir bitten Sie, die folgenden Hinweise im Rahmen Ihrer Beratungen und Beschlussfassungen zu berücksichtigen.

Im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 haben sich CDU, CSU und SPD verständigt, so genannte AnKER-Einrichtungen zu schaffen. Dort sollen sowohl Asylverfahren durchgeführt, als auch Abschiebungen eingeleitet werden. Eine Verteilung von Personen ohne schon bestehendes Aufenthaltsrecht auf die Kommunen soll vermieden werden. Die Aufenthaltsdauer soll daher grundsätzlich bis zu sechs bzw. 18 Monate betragen, für einige Personengruppen ist jedoch eine unbefristete Unterbringung vorgesehen. Auch unbegleitete Minderjährige sollen zwecks Altersfestsetzung zunächst AnKER-Zentren zugewiesen werden. Der Koalitionsvertrag sieht auch eine Gewährleistung einer flächendeckenden Asylverfahrensberatung in AnKER-Zentren vor.

Längerfristige Unterbringung in großen Aufnahmeeinrichtungen wie in möglichen „AnKER-Zentren“ birgt die Gefahr von Rechtsverletzungen, führt zu Konflikten und sozialer Spaltung 

Das Konzept der AnKER-Zentren dient in erheblichem Maß der Sicherstellung der Ausreise bzw. Rückkehr abgelehnter Schutzsuchender, worunter auch diejenigen leiden werden, die nach deutschem, europäischem und internationalem Recht einen Anspruch auf Schutz in Deutschland haben oder – obwohl ihr Asylantrag abgelehnt wurde – aus anderen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen weder freiwillig ausreisen noch abgeschoben werden können. Dabei handelt es sich um die weit überwiegende Mehrzahl der Schutzsuchenden. Die gemeinsame Unterbringung von Menschen, die teilweise psychisch hoch belastet sind, schreckliche Erlebnisse zu verarbeiten haben und sich auf ihr Asylverfahren konzentrieren wollen, und Personen, die in Angst vor ihrer Abschiebung leben, führt zu erheblichen Problemen.

Allein aufgrund der Zahl der untergebrachten, ausreisepflichtigen Personen werden Abschiebungen zum Alltag gehören. Das Erleben von Abschiebungen mit polizeilichen Maßnahmen kann insbesondere für traumatisierte Menschen, vor allem Kinder, irreversible Folgen haben. Daher ist die in den AnKER-Zentren geplante Zusammenführung von Flüchtlingsaufnahme und Abschiebung abzulehnen.
Die Aufnahme von Asylsuchenden muss schutzorientiert ausgerichtet sein. Dafür ist die konkrete Ausgestaltung der Unterbringung entscheidend. Die in der Praxis der Bundesländer und die mit dem Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht zum Teil bereits eingeleitete sowie durch das AnKER-Konzept intendierte Neuausrichtung bei der Unterbringung von (abgelehnten) Asylbewerbern begegnet daher erheblichen Bedenken.

Dabei sind aus unserer Sicht insbesondere folgende Aspekte zu bedenken:

– Die Dauer der Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen sollte möglichst kurz sein

Aufnahmeeinrichtungen – darunter die momentan diskutierten Standorte für AnKER- Einrichtungen – sind nicht auf einen längeren Aufenthalt ausgerichtet, was sich etwa an der dichten Belegung von Zimmern, fehlender Privatsphäre und oft auch fehlender Achtung der Intimsphäre zeigt. Auch gibt es bislang keine verbindlichen Schutzkonzepte. Während der Dauer der Unterbringung ist soziale Teilhabe rechtlich und praktisch unmöglich. Insbesondere die Rechte und Belange von Kindern und anderen Personen mit besonderem Schutzbedarf können nicht adäquat berücksichtigt werden. Es ist absehbar, dass der längerfristige Aufenthalt in AnKER-ähnlichen Einrichtungen zu erheblichem Konfliktpotenzial führen wird. Für Asylsuchende sollte die Wohnpflicht in Aufnahmeeinrichtungen daher wieder auf maximal drei Monate begrenzt werden. Auch die Aufenthaltsdauer in Einrichtungen für ausreisepflichtige Menschen, deren Abschiebung ausgesetzt ist, ist eng zu begrenzen.

– Die Anzahl der untergebrachten Personen sollte möglichst klein sein

Unterkünfte für viele hundert Personen auf vergleichsweise engem Raum sind problematisch: Der Stress aufgrund der unklaren Lebensperspektive und psychischen Belastungen heizt Konflikte an. Dies deckt sich mit Erfahrungen der Sicherheitsbehörden. Unter Gewaltvorfällen leiden in erster Linie die Bewohner/-innen von Flüchtlingsunterkünften, aber auch Mitarbeitende, Anwohner/-innen und Polizist/-innen. Die Bewohnerzahl ist daher aus Sicht von Caritas und Diakonie zu begrenzen. Die diskutierten Zahlen von 1.000 1.500 Bewohner/-innen sind deutlich zu hoch und beinhalten erheblichen sozialen Sprengstoff.

– Die besonderen Bedarfe von Flüchtlingen sind zu berücksichtigen

Entsprechend der Aufnahmerichtlinie der Europäischen Union ist festzustellen, welche besonderen Bedarfe von Schutzsuchenden vorliegen. Eine entsprechende Versorgung ist sicherzustellen. Schon in bisherigen Aufnahmeeinrichtungen, insbesondere auch in den Einrichtungen, die Vorbild für die AnKER-Zentren sein sollen, ist dies regelmäßig nicht der Fall und führt zu Rechtsverletzungen. Insbesondere können in diesen Einrichtungen die besonderen Bedarfe von unbegleiteten Minderjährigen nicht berücksichtigt werden. Für sie wurde erst im Jahr 2015 ein Verfahren für die Altersfestsetzung und bundesweite Verteilung etabliert. Aus Sicht von Diakonie und Caritas ist die Zuweisung von unbegleiteten Minderjährigen in AnKER-Zentren, um dort die Altersfestsetzung durchzuführen, nicht akzeptabel. Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe muss gelten, das Kindeswohl muss gesichert sein.

– Einrichtungen zur Unterbringung müssen sich in Gemeinwesen einfügen

Große, abgelegene Gemeinschaftsunterkünfte stehen gesellschaftlicher Teilhabe entgegen, da keine entsprechende Aufnahmestruktur vorhanden ist. Je stärker sich Einrichtungen in das Gemeinwesen einfügen, desto höher ist die Akzeptanz und Unterstützungsbereitschaft der ansässigen Wohnbevölkerung. Aus integrationspolitischer Perspektive ist eine schnelle dezentrale Unterbringung sinnvoll. Zugangsbeschränkungen für Besucher/-innen und freiwillig Engagierte und Mitarbeitende von Migrationsfachdiensten in den Einrichtungen blockieren konkrete Hilfen.

Für Schutzsuchende wie auch hier lebende Menschen sind frühzeitige Kontakte elementar

Der Kontakt zur Wohnbevölkerung und der frühzeitige Zugang zu Kita, Schule, Ausbildung, Arbeit und zum Erwerb der deutschen Sprache schaffen integrationsfördernde Umstände, wirken aber vor allem auch gegenseitigen Vorbehalten entgegen. Versäumnisse aufgrund der Unterbringung müssen später bei der Integration mühsam aufgeholt werden. Günstige Integrationsvoraussetzungen sollten gefördert werden – auch unabhängig von einer pauschalen Bleibeperspektive (aufgrund der Nationalität), die oft der individuellen nicht entspricht. Qualifikationen, zum Beispiel der Erwerb der deutschen Sprache, können auch bei einer Rückkehr gewinnbringend eingesetzt werden.

– Asylverfahren sollten durch unabhängige Rechtsberatung und -vertretung unterstützt werden

Asylsuchende verfügen zumeist nicht über die notwendigen Informationen, um ihr Recht auf Schutz im Asylverfahren geltend machen zu können. Unabhängige Beratungsstrukturen bestehen nicht bzw. bei weitem nicht in ausreichendem Maße.
Asylverfahren müssen schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden. Hierzu kann eine behördenunabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung nach Maßgabe des Rechtsdienstleistungsgesetzes, wie sie auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, einen wesentlichen Beitrag leisten. Dies bestätigte auch das im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführte und evaluierte Pilotprojekt. Dieses Angebot führt nicht zu einer Verfahrensverzögerung, sondern durch die frühzeitige Klärung verfahrensrelevanter Fragen vielmehr zu Effizienzsteigerungen. Ihre positiven Wirkungen entfaltet die Verfahrensberatung auch durch den Aufbau von Vertrauen dadurch, dass die Beratung entlang den Bedarfen der Ratsuchenden erfolgt. Dieses Vertrauen erhöht auch die Akzeptanz der Beratung, wenn ein Asylantrag aussichtslos erscheint. Dies setzt Unabhängigkeit voraus, die eine personelle, institutionelle und räumliche Trennung von behördlichen Stellen erfordert. Weiterhin müssen ausreichende Zeitfenster für die Beratung zur Verfügung stehen. Die unabhängige Asylverfahrensberatung muss unabhängig von der Einrichtungsart jetzt zügig umgesetzt werden.
Erfahrungen zeigen leider, dass Rechtsanwält/-innen teilweise der Zugang zu Aufnahmeeinrichtungen verwehrt wird. Ihr Zugang muss ungehindert möglich sein, um rechtliche Beratung sicherzustellen.

Die bisher bekannten Planungen für AnKER-Zentren widersprechen nach Ansicht der Diakonie Deutschland und des Deutschen Caritasverbandes diesen Grundsätzen einer menschenrechtskonformen Flüchtlingspolitik. Wir bitten Sie, unsere Erfahrungen sowie die daraus resultierenden Grundsätze und Bedenken in Ihren Diskussionen zu berücksichtigen, und wünschen Ihnen gute Beratungen.

Berlin / Freiburg, den 28.05.2018
Maria Loheide
Vorstand Sozialpolitik Diakonie Deutschland
Eva Welskop-Deffaa
Vorstand Sozial- und Fachpolitik Deutscher Caritasverband e.V.

GEWERKSCHAFT DER POLIZEI lehnt Einsatz der Bundespolizei in so genannten AnKER-Zentren ab

An die Mitglieder der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, B90/Die Grünen
und Die Linke im Innenausschuss des Deutschen Bundestages
– per E-Mail –
Ablehnung des Einsatzes der Bundespolizei in sogenannten „AnKER“-Zentren
12.04.2018

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
nach Presseveröffentlichungen soll beabsichtigt sein, die Bundespolizei mit der Betreibung soge- nannter „AnKER“-Zentren zu betrauen. Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, mit rund 25.000 Mitgliedern die größte Berufsorganisation in der Bundespolizei, wendet sich aus grundsätzlichen, verfassungsrechtlichen und sachlichen Erwägungen entschieden gegen die Um- setzung solcher Vorhaben.
Im Zuge der Bundestagswahl wurde den WählerInnen, insbesondere von den jetzigen Regie- rungsparteien, eine Stärkung der Bundespolizei zugunsten der Wahrnehmung ihrer bestehenden Aufgaben versprochen. Das Personal war explizit zur Entlastung der BundespolizistInnen sowie für eine Verbesserung des Sicherheitsempfindens der Bürgerinnen und Bürger (insbesondere an Bahnhöfen und in den Grenzräumen)vorgesehen und nicht zur Übernahme neuer Aufgaben. Wir ziehen zudem in Zweifel, inwiefern überhaupt ein Zusammenhang zwischen der Bewachung von
Menschen während der Freiheitsentziehung für die Dauer eines Verwaltungsverfahrens und bun- despolizeilichen Aufgaben besteht. Die Bundespolizei muss vielmehr ihre Kernaufgabe der Grenz- polizei wieder wahrnehmen dürfen, das bedeutet eine Aufhebung des Ministerentscheids vom September 2015.
Vorschlägen, die fundamentale verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, wie es der Ruf nach La- gern/“AnKER-Zentren“ tut, erteilen wir eine klare Absage. In gleicher Sache wende ich mich auch
an den Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder.
Im Folgenden möchte ich Ihnen die Gründe für unsere Ablehnung im Detail verdeutlichen. Für ein persönliches Gespräch in dieser Sache wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Radek

1.) Fortgeltende „Ministerentscheidung“ nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

Monatlich werden in Deutschland durchschnittlich ca. 15.000 Asylanträge gestellt, bis Ende März 2018 waren es allein für das erste (winterliche, reiseungünstige) Quartal 2018 fast 39.000 Schutzersuchen. Die Bundespolizei müsste grundsätzlich in allen Fällen der Einreise von Schutzsuchenden über den Landweg eine Zurückweisung in den Nachbarstaat vornehmen oder eine Einreiseverweigerung aussprechen, weil die Einreise aus einem sicheren Drittstaat erfolgt oder ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG, § 18 Abs. 2 und 3 AsylG).
Aber: Die Bundespolizei darf von der verfassungsrechtlich und gesetzlich vorgesehenen Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat keinen Gebrauch machen, da der ehemalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 13. September 2015 „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ (§ 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG) mündlich die Anordnung gegeben hat, dass die Bundespolizei von dieser generellen gesetzlichen Zurückweisungs- und Einreiseverweigerungspflicht abzusehen hat (vgl. auch ZAR 11-12/2017, S. 429 ff). Nach unserem Kenntnisstand wurde diese sogenannte „Ministeranordnung“ bisher nicht aufgehoben.
Im Ergebnis darf die Bundespolizei ihre Arbeit als Grenzpolizei weiterhin nicht im gesetzlich gebotenen vollen Umfang, sondern nur eingeschränkt ausüben; sie hat nur die Identität aufgrund der zumeist nur mündlichen Angaben des Schutzersuchenden festzustellen und die asylantragstellenden Einreisenden an die Aufnahmeeinrichtungen weiterzuleiten.
Die Folgen dieses andauernden Zustandes muten grotesk an: Während die Wahrnehmung des verfassungsrechtlichen Kernauftrages der Bundespolizei in einem wesentlichen Bereich – nämlich Grenzpolizei zu sein – durch eine seit September 2015 fortgeltende „Ministerentscheidung“ weiter unterbunden wird und deshalb überwiegend weder die gesetzlich vorgesehenen Zurückweisungen noch Einreiseverweigerungen stattfinden, soll die Bundespolizei nun zu einer Art Haftpolizei umfunktioniert werden und in als „AnKER-Zentren“ titulierten Lagern wirken.
Das ist für die Bundespolizistinnen und -polizisten absurd und ein „politischer Ball paradox“ – die Bundespolizei darf einerseits nicht volle Grenzpolizei sein und soll andererseits die Folgen einer seit dem 13. September 2015 fortwährenden, rechtsaussetzenden Entscheidung verwalten. Wir als Bundespolizei wollen jedoch (wieder) volle Grenzpolizei sein und bleiben dürfen und nicht zu einer „Lagerpolizei“ werden, die statt das Recht zu vollziehen nun Lager betreiben soll.

2.) Besorgnis des Bruchs des Koalitionsvertrages, des Verfassungsrechts und des Vertrauens in die Politik

Der beabsichtigte Einsatz der Bundespolizei in sogenannten „AnKER-Zentren“ wäre aus unserer Sicht ein Bruch des Koalitionsvertrages. Dieser legt grundsätzlich fest, „dass die Bundespolizei bundesweit im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten und Aufgaben eingesetzt wird“ (S. 126), also keine Ausweitung von Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundespolizei erfolgt. Mit dem Betrieb von „AnKER-Zentren“ sind nach dem Willen der Koalitionäre ausdrücklich vorgesehen „BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden“, weil deren Zuständigkeiten berührt sind, nicht jedoch die der Bundespolizei. Nach dem Koalitionsvertrag soll sich die Bundespolizei vielmehr verstärkt um die „Bekämpfung von Straftaten an Kriminalitätsschwerpunkten wie z.B. Bahnhöfen, insbesondere von Alltagskriminalit“ kümmern und nicht zusätzlich Verwaltungsaufgaben der Länder zur Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden oder des BAMF zur Abarbeitung von Asylanträgen übernehmen. Der Koalitionsvertrag sieht weder eine Novellierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) vor noch eine Verfassungsänderung zur Änderung der Zuständigkeiten der Bundespolizei.
Die personell dramatisch unterbesetzte Bundespolizei hat keinerlei Personalressourcen, um zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Ein Zulauf aus Neueinstellungen in die völlig unterbesetzten Dienststellen erfolgt erst in kleinen Schritten ab 2019 – bei gleichzeitig steigenden Zahlen von Alterspensionierungen. Und selbst wenn Personal vorhanden wäre, fehlt es an der erforderlichen rechtlichen Legitimation und fachlichen Qualifikation zur Betreibung von haftähnlichen Lagern im Bundesgebiet. Der Justizvollzug und das Betreiben von haftähnlichen Anstalten ist ausschließlich Sache der Länder.
Für die Unterbringung, Versorgung und ggf. Bewachung von Schutzsuchenden sind nach der verfassungsrechtlichen Ordnung immer die Länder zuständig, das gilt erst recht nach einer vollzogenen Einreise in das Bundesgebiet. Die Bundespolizei kann und darf in diesem Zusammenhang keine Verwaltungsaufgaben der Länder übernehmen.
Sie darf auch Verwaltungsaufgaben des Bundes nur in einem sehr eingeschränkten Rahmen übernehmen, der hier nicht vorliegt: Nach dem geltenden Verfassungsrecht darf der Bundespolizei nur dann eine weitere Verwaltungsaufgabe des Bundes zugewiesen werden, wenn „die Zuweisung der neuen Aufgabe das Gepräge [der Bundespolizei] als einer Sonderpolizei zur Sicherung der Grenzen des Bundes und zur Abwehr bestimmter, das Gebiet oder die Kräfte eines Landes überschreitender Gefahrenlagen wahrt“ (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1998, Az.: 2 BvF 3/92). Die Verfassung lässt danach nur unter sehr engen Voraussetzungen zu, der Bundespolizei Bundesverwaltungsaufgaben zu übertragen, die das Grundgesetz ihr nicht ausdrücklich zuweist.
Es ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stets erforderlich, das Gepräge der Bundespolizei als einer Sonderpolizei zur Sicherung der Grenzen des Bundes (Art. 87 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 73 Nr. 5 GG) und zur Abwehr bestimmter, das Gebiet oder die Kräfte eines Landes überschreitender Gefahrenlagen (Art. 35 Abs. 2 und 3, 91, 115f Abs. 1 Nr. 1 GG) zu wahren. Die Bundespolizei darf nicht ihr Gepräge als Polizei mit begrenzten Aufgaben verlieren. Sie darf keine bundesweiten Aufgaben außerhalb ihres gesetzten Zuständigkeitsbereiches ausüben.

Der Bund hat die staatlichen Aufgaben im Bereich Asyl in bundeseigene Verwaltung übernommen (Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG) und dem BAMF übertragen. Eine Übertragung von Aufgaben des BAMF (und der Länder) zur „schnellen, umfassenden und rechtssicheren Bearbeitung von Asylanträgen“ und zur dazu ggf. gewollten Freiheitsentziehung bis zu einer Antragsbescheidung oder Durchsetzung der Ausreise überschreitet mit Blick auf die Bundespolizei die Verfassungsgrenzen eindeutig; die Instrumentalisierung der Bundespolizei zu einer faktischen Lagerpolizei, die „AnKER-Zentren“ betreiben soll, hätte mit dem verfassungsrechtlichen Gepräge der Sicherung der Grenzen des Bundes nichts mehr zu tun: Die Unterbringung, Verpflegung und ggf. „Obhutnahme“/Freiheitsentziehung von Schutzsuchenden ist unter keinem Gesichtspunkt Verwaltungsaufgabe des Bundes, auch nicht als Annex-Kompetenz.
Die Bundespolizei ist von Verfassung wegen nicht dazu berufen, Lager für die die Unterbringung und Verpflegung von Asylbewerbern zu betreiben, auch nicht für die Dauer eines Asylverfahrens oder einer gerichtlichen Überprüfung der Entscheidung des BAMF und auch nicht für die Dauer bis zu einer Ausreise oder Weiterverteilung an Kommunen. Das ist ausschließlich Angelegenheit der Länder und ergibt sich bereits daraus, dass der Bund per se nicht für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständig ist. Das hat der Bundesgerichtshof bereits im Urteil vom 25. Februar 1999 (Az.: III ZR 155/97, in: JURION) eindeutig klargestellt:
Nach Art. 30 GG ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt. Nach Art. 83 GG führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zulässt. Ist danach die Verwaltungskompetenz der Länder gegeben, so haben sie auch, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt, die sich aus der Wahrnehmung der Aufgabe ergebenden Ausgaben zu tragen. Abweichend vom Grundsatz des Art. 83 GG zählt die Wahrnehmung des Grenzschutzes, insbesondere die polizeiliche Überwachung der Grenzen und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, durch die Bundespolizei (Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG, §§ 1 und 2 BPolG) sowie die Entscheidung des BAMF über Asylanträge (Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG, § 5 Abs. 1 AsylG) zum Bereich der bundeseigenen Verwaltung. Allerdings ist eine Kompetenz der jeweils zuständigen Bundesbehörde zur Unterbringung von Asylbewerbern nirgends festgelegt.
Eine Verwaltungskompetenz des Bundes für diese Aufgabe könnte sich nur aufgrund einer „ungeschriebenen“ Verwaltungskompetenz ergeben. Indes lässt sich eine solche Zuständigkeit nicht begründen. Eine Verwaltungskompetenz des Bundes aus der „Natur der Sache“ scheidet von vornherein aus. Diese käme nur in Betracht, wenn der Gesetzesvollzug durch Bundesbehörden begriffsnotwendig bzw. zur Erzielung sachgerechter Lösungen unter Ausschluss anderer Möglichkeiten zwingend erforderlich wäre (vgl. BVerfGE11,6,17f; 11, 89, 99; 22, 180, 217). Davon kann hier keine Rede sein.
Weder die Errichtung von Bundespolizeibehörden noch die Errichtung des BAMF werden vom Grundgesetz vorgeschrieben. Sie gehören zum Bereich der fakultativen

Bundesverwaltung; ihre Aufgaben könnten daher nach der Kompetenzordnung des Grundgesetz genauso gut durch Landesbehörden wahrgenommen werden (vgl. auch § 2 Abs. 1 BPolG, wonach ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften wahrnehmen kann). Besteht aber bereits für den eigentlichen Tätigkeitsbereich der Bundespolizei und des BAMF keine, der Art nach stets ausschließliche, Verwaltungskompetenz des Bundes aus der Natur der Sache, so kann dies erst recht nicht für die mit diesem Tätigkeitsbereich zusammenhängende Aufgabe „Unterbringung von Asylbewerbern“ gelten.
Auch eine Verwaltungskompetenz des Bundes kraft Sachzusammenhangs bzw. Annexes ist zu verneinen. Eine Verwaltungs-Annexkompetenz des Bundes wäre nur anzunehmen, wenn die Unterbringung von Asylbewerbern untrennbar mit der der Bundespolizei zugewiesenen Aufgabe „Grenzschutz, insbesondere Personenkontrolle bzw. Entscheidung über die Einreise“ oder der dem BAMF übertragenen Aufgabe „Durchführung des Asyl-Verfahrens“ verbunden wäre, also die Wahrnehmung auch der ersteren Verwaltungsaufgabe (der Unterbringung) unerläßliche Voraussetzung für die sachgerechte Erledigung der letzteren wäre. Diese engen Voraussetzungen sind jedoch nicht erfüllt.
Die Bundespolizei kann nach erfolgter Einreise auch nicht für den Gewahrsam der Personen in Anspruch genommen werden und diese auch nicht „in Obhut“ nehmen. Dem steht schon entgegen, dass die besondere polizeiliche Grenzschutzaufgabe noch nicht einmal die allgemeine polizeiliche Gefahrenabwehraufgabe mit umfasst. Vielmehr ist es nach § 1 Abs. 7 BPolG Sache der Polizei des jeweiligen Bundeslandes, die zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Die Grenzbehörde darf wegen der grundgesetzlichen Verteilung der Verwaltungskompetenzen (vgl. BT-Drucks. 12/8047 S. 5, 6 und 12) auch nicht im Bedarfsfalle die beim Grenzübertritt zu überprüfenden und ein Schutzgesuchen stellenden Personen unterbringen und versorgen, auch dann nicht, wenn die Bundespolizei als Grenzbehörde durch Erstbefragung und Identitätsfeststellung des Schutzsuchenden bei der Einreise als „Asylbehörde“ tätig wird, weil sie unter bestimmten Voraussetzungen einem asylbegehrenden Ausländer auch ohne Einschaltung des BAMF die Einreise zu verweigern und im Interesse der Sicherung des Asylgrundrechts die allgemeinen asylverfahrensrechtlichen Vorschriften zu beachten hat; diese Tätigkeiten gehen über die eigentliche Grenzschutzaufgabe der Bundespolizei hinaus.
Die Unterbringung, Verpflegung und jede Form von „Obhutnahme“ der Asylsuchenden unterfällt damit von Verfassung wegen der Verwaltungskompetenz der Länder. Die GdP sieht deshalb in den Plänen, die Bundespolizei mit dem Betreiben von Lagern zu betrauen, einen Verfassungsbruch.
Hinzu kommt: Die Bundespolizei hat keinerlei Personal für die Betreibung von Lagern. Im Gegenteil fehlen tausende Beamte für den Streifendienst im Grenzschutz und der Bahnpolizei, zudem mussten viele Dienststellen noch weiter ausgedünnt werden, um die Polizeiausbildung zu bewerkstelligen. Die Stellenzuwächse der letzten Jahre sind für die enormen Lücken im Streifendienst vorgesehen. Wegen der langen Ausbildungsdauer kommen die Neueinstellungen nur Schritt für Schritt an und müssen zusätzlich enorme Altersabgänge kompensieren. Die Bundespolizei hat auf die politischen Zusicherungen, endlich vor allem in der Grenzpolizei und der Bahnpolizei konsolidiert zu werden und keine weiteren Aufgaben außerhalb des Verfassungsrahmens aufgebürdet zu bekommen, vertraut. Wer die Bundespolizei zum Betreiben von Lagern einsetzen will, kann nur weitere Beamte von der Grenze und den Bahnhöfen dafür abziehen – mit der Folge, dass die ohnehin überlastete Bundespolizei mit 2,5 Millionen Überstunden vollends kollabiert.
Es ist für uns eine völlig absurde politische Vorstellung: die Bundespolizei zieht noch mehr Personal von den Grenzen ab, um die sich dadurch noch schneller füllenden Lager zu bewachen und Abschiebehaftanstalten zu betreiben. Und das, obwohl mit der gesetzlich vorgesehenen Zurückweisung das Verfahren wesentlich einfacher und der Rechtslage entsprechend gestaltet werden könnte.

3.) Präventionsbedenken gegen „AnKER-Zentren“

Nach bisherigen presseöffentlichen Verlautbarungen sollen „AnKER-Zentren“ womöglich nach dem Vorbild einiger bereits bestehender „Transitzentren“ betrieben werden. Es ist nicht erkennbar, welches Vorbild dies für die Bundespolizei sein soll.
In diesen „Transitzentren“ werden bereits heute ausländische Menschen bestimmter Ethnie oder Nationalität sofort nach der Einreise nach Deutschland interniert, denen allein pauschal eine „schlechte Bleibeperspektive“ unterstellt wird. Örtlich handelt es sich oft um alte, abseits gelegene Kasernengelände. In den Lagern werden alle asylrechtlichen Verfahrensschritte im Eiltempo vollzogen bis zur Rechtsantragsstelle des zuständigen Verwaltungsgerichts. Es besteht Residenzpflicht für die Insassen. Allerdings können die Zivilpersonen bisher die Lager/Transitzentren individuell noch verlassen.
Methodisch ausdrücklich gewollt ist, dass die Menschen in diesen Lagern keinerlei Anknüpfungspunkte zum gesellschaftlichen Leben in Deutschland finden und sich ausdrücklich auch nicht wohl fühlen sollen. Dem dienen Maßnahmen wie die Verweisung auf eine Gemeinschaftsverpflegung und weitgehender Naturalunterhalt. Es ist in heutigen „Transitzentren“ den Insassen nicht erlaubt, selbst zu Kochen. Es besteht Naturalversorgung mit minimalem Taschengeldbezug, selbst Hygieneartikel wie Shampoo werden zugeteilt.
Auch Sprachkurse oder andere Integrationsschritte sind im Sinne nicht erlaubt. Selbst nach langer entbehrungsreicher, psychisch anstrengender Flucht soll sich nach dem methodischen Ansatz kein Gefühl des Ankommens und der Strapazenerholung einstellen dürfen. In den Lagern/Transitzentren sollen ausdrücklich keinerlei Maßnahmen für eine Integration stattfinden, egal wie lange die Menschen in Deutschland bleiben.
Die darüber vermittelte Botschaft, unter keinen Umständen willkommen zu sein, würde zukünftig alle Insassen in allen Konstellationen und über lange Zeiträume treffen. Trotz bestehender Schulpflicht durften bisher Kinder in diesen Lagern nicht am Schulunterricht teilnehmen; für einzelne Lager/Zentren musste der Schulbesuch gerichtlich angeordnet werden. Die Kinder sollen nun zur Schule gelassen werden, wenn sie ausreichend Deutsch können.
Die Lagerinsassen erhalten keine Behandlungskarte einer Krankenkasse und haben keine Arztwahl. Die Zeit wird mit gelegentlichen Freizeitangeboten auf dem Kasernengelände wie z.B. Strick- und Gartenbaukursen totgeschlagen.
Die GdP sieht in diesen Lagern, in denen zukünftig Neuankömmlinge mit Abzuschiebenden zusammengesperrt werden, ein erhebliches Aggressions- und Gefährdungspotential heranwachsen. Aus präventiven Gründen kann der Bildung solcher Lager mit den beschriebenen Bedingungen aus polizeilicher Sicht nicht beigepflichtet werden.

4.) Bedenken gegen Freiheitsentziehung für die Dauer eines Verwaltungsverfahrens in Lagern

Nach dem Koalitionsvertrag (S. 107) sollen in den Lagern die „Asylverfahren…schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden“. Deshalb sollen in diesen Lagern „BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten.“ Die Koalitionäre haben sich dabei ausdrücklich nicht auf die Bundespolizei verständigt.
Es geht mithin um eine Festhaltung im Zuge des reinen Verwaltungsverfahrens nach dem Asylgesetz, nicht um Gefahrenabwehr- oder Strafverfolgungsmaßnahmen. Ein Bezug zu strafverfolgenden oder gefahrenabwehrenden Polizeiaufgaben ist nicht gegeben.
Nach der Grundkonzeption des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes ist einem um Schutz und/oder Asyl nachsuchenden Ausländer zur Durchführung des Asylverfahrens grundsätzlich der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet, sofern nicht die Zurückweisung an der Grenze vorgesehen ist. Da über den Asylantrag in vielen Fällen nicht kurzfristig entschieden werden kann und der Asylbewerber regelmäßig außerstande ist, für seinen Unterhalt selbst aufzukommen, ist es Aufgabe des Staates, ihn in menschenwürdiger Weise unterzubringen, zu verpflegen und sonst zu versorgen. Obwohl sich diese besondere Verwaltungsaufgabe allein deshalb stellt, weil der (bedürftige) Ausländer einen Asylantrag gestellt hat und die Durchführung des Asylverfahrens längere Zeit dauert, ist der Zusammenhang mit der dem BAMF obliegenden Aufgabe, über den Asylantrag zu entscheiden, nicht so eng, dass deshalb der Bund bzw. das BAMF auch für die Unterbringung und Verpflegung der Asylsuchenden zu sorgen hätte (vgl. BGHZ 141, 48 ff). Dies ist Aufgabe der Länder.
Eine generelle und individuell sachgrundlose Internierung zum Zwecke der Durchführung des Verwaltungsverfahrens und darüber hinaus scheint in ihrer Grundkonzeption bereits fraglich.
In den Lagern sollen „Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung“ gemeinsam veranstaltet werden. Dazu soll zunächst eine „umfassende Identitätsfeststellung“ in den Lagern stattfinden, die indes primär (§ 16 Abs. 2 AsylG) dem BAMF und in Amtshilfe dem BKA obliegt.
Nach der Identitätsfeststellung sollen Kinder und Jugendliche ohne Begleitung den Jugendämtern übergeben werden, Erwachsene verbleiben indes im Lager. Die als „Bleibeverpflichtung“ bezeichnete faktische Gewahrsamshaltung/Freiheitsentziehung in den Lagern soll „zeitlich und sachlich“ begrenzt werden; die Kriterien dafür sind unklar. „Sowohl in den Aufnahme- als auch in den AnKER-Einrichtungen soll die Aufenthaltszeit in der Regel 18 Monate nicht überschreiten…bei Familien mit minderjährigen Kindern in der Regel sechs Monate“. „Insgesamt“ soll eine „geschlechter- und jugendgerechte Unterbringung“ gewährleistet werden. Aus den Lagern heraus sollen „nur diejenigen auf die Kommunen [verteilt werden], bei denen eine positive Bleibeprognose besteht“. Das bedeutet wohl eine Internierung der Menschen während der zeitlich unbestimmten Dauer des Asylverfahrens und des Rechtsweges.
Ob der Maßstab dieser „Bleibeprognose“ an der Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte oder nur an der schwankenden Entscheidungspraxis des BAMF festgemacht wird, ist unklar. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die vom BAMF gestellte „schlechte Prognose“ gerichtlichen Überprüfungen oftmals nicht standhält und bei manchen Herkunftsstaaten 60 bis 70 Prozent der Klagen erfolgreich sind. In diesen Fällen stellt sich die eine Freiheitsentziehung rechtfertigende Prognose als falsch heraus; die freiheitsbeschränkenden Folgen der Falschprognose führen indes zu langen Festhaltezeiten in den Lagern.
Unklar ist auch, ob ein weiteres Festhalten der Personen in dem Lager auch im Falle einer Duldung beabsichtigt ist, weil man ggf. auch eine Duldung als „schlechte Bleibeperspektive“ deklariert. Spätestens drei Jahre selbst nach einer positiven Entscheidung soll eine Überprüfung des gewährten Schutzes durchgeführt werden, was eine (Rück-)Einlieferung in das Lager nach sich ziehen könnte. Menschen mit „schlechter Bleibeprognose“ sollen „aus diesen Einrichtungen“ heraus „zurückgeführt“/repatriiert werden. Das könnte auch ermöglichen, Menschen aus Kommunen zum Zwecke der (freiwilligen oder unfreiwilligen) Zurückführung in solche Lager einzuweisen und festzuhalten.
Realistische Schätzungen gehen davon aus, dass zum Betreiben dieser bundesweit vorgesehenen Lager pro Lager mindestens 1.000 Bedienstete erforderlich sind.
Gegenwärtig entscheidet das BAMF nach eigenen presseöffenmtlichen Angaben über neue Asylanträge im Schnitt „innerhalb von zwei Monaten“. Bei einer „in der Regel“ bis zu 18- monatigen Internierungsdauer würde die überwiegende Zeitdauer des Freiheitsentzuges damit nicht der „schnellen, umfassenden und rechtssicheren“ Entscheidung über den Asylantrag dienen, sondern der Internierung während der Dauer eines möglichen Gerichtsverfahrens, der Dauer der Duldung oder der Internierung bis zur Möglichkeit der tatsächlichen Durchsetzung der Ausreise (z.B. während der Dauer einer Passersatzbeschaffung, der Dauer der Verhandlungen mit dem Herkunftsland zur Bereitschaft der Rückübernahme, usw.).
Womöglich plant die Bundesregierung mit den Lagern eine Haft ohne richterlichen Haftvorbehalt, denn ausdrücklich im Zusammenhang mit der Einrichtung der Lager“ sprach das Bundesinnenministerium davon, „Ziel muss es sein, die Zahl der Abschiebehaftplätze erheblich zu erhöhen“. In diesem Kontext würden sich die Lager/Zentren letztlich als Haftanstalten – auch für Familien mit Kindern – darstellen.
Die GdP kann in einer grundsätzlichen Internierung oder Freiheitsentziehung während der Dauer eines Verwaltungsverfahrens bzw. während der Dauer einer gerichtlichen Überprüfung keinerlei Zugewinn für die Entscheidungsschnelligkeit oder -qualität des Asylverfahrens erkennen. Auch gegenüber Personen, die im Land geduldet werden, wäre eine Internierung oder Freiheitsentziehung nicht auf die Beseitigung von Duldungsgründen gerichtet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits durch das BAMF trotz erheblich restriktiverer politischer Vorgaben auch weiterhin in ganz erheblichem Umfang aus Rechtsgründen Entscheidungen zugunsten des Flüchtlingsschutzes, subsidiären Schutzes und Abschiebungsverboten getroffen werden und auch die Ausländerbehörden weiterhin Duldungen erteilen werden. Ein Großteil der internierten Personen wird mithin prognostisch weiterhin für lange Zeit oder auf Dauer in Deutschland verbleiben. Damit stellt sich freilich die Frage der Sinnhaftigkeit einer vorherigen Internierung unter den beschriebenen ausgrenzenden und präventionsbedenklichen Bedingungen.
Ohne Zweifel könnte über eine „Obhutnahme“/Internierung bei Personen gesprochen werden, von denen eine individuelle Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, seien dies Gefährder oder Personen, die wiederholt schwerere Straftaten begangen haben. Dies aber ist mit dem generalisierenden Anspruch der Lager nicht beabsichtigt.

5.) Fehlender Sachzusammenhang von Lagern zu den bundespolizeilichen Aufgaben

Die Bundespolizei ist gesetzlich nicht zur „schnellen, umfassenden und rechtssicheren“ Bearbeitung von Asylanträgen, einer reinen Verwaltungstätigkeit, da. Im Gegenteil: die Bundespolizei muss dringend von nichtpolizeilicher Verwaltungsarbeit entlastet werden.
Auch die Freiheitsentziehung von asylantragstellenden Personen nach Abschluss der Identitätsfeststellung bis zu einer abschließenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung ist keine Polizeiaufgabe. Und auch der Vollzug von (richterlich angeordneter oder unangeordneter) Haft zum Zwecke der Abschiebung gehört nicht zu den polizeilichen Aufgaben.
Nach der geltenden Rechtslage (§ 18 Abs. 5 AsylG) ist die Bundespolizei allenfalls zur Identitätsfeststellung durch erkennungsdienstliche Behandlung für den Fall verpflichtet, dass im Zusammenhang mit der Einreise unmittelbar bei der Bundespolizei ein Schutzersuchen gestellt wird – was angesichts der örtlich begrenzten Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen mehrheitlich nicht der Fall ist. Auch die Ausländerbehörden in den Ländern oder die Landespolizeien haben die erkennungsdienstliche Behandlung durchzuführen, wenn bei ihnen ein Schutzersuchen gestellt wird (§ 19 Abs. 2 AsylG). Die mit der Festhaltung in den Lagern verfolgte „umfassende Identitätsprüfung“ im Rahmen des Asylverfahrens jedoch ist Sache des BAMF.
Nach der ggf. erfolgenden erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Grenzbehörde im zeitlichen Zusammenhang mit dem Grenzübertritt sind die Personen unverzüglich an die Aufnahmeeinrichtungen weiterzuleiten, es endet die Zuständigkeit der Bundespolizei.
Die „Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen“ (wozu auch “AnKER-Zentren“ gehören) ist nach geltendem Recht (Art. 30 GG, § 44 AsylG) ausschließliche Sache der Länder, weil die Ausführung des Bundesrechts regelmäßig diesen obliegt (Art. 83 GG).
Der mit den “AnKER-Zentren“ verfolgte Zweck einer „schnellen, umfassenden und rechtssicheren“ Bearbeitung der Asylverfahren ist reine Verwaltungstätigkeit und keine Aufgabe der Bundespolizei. In oder mit den Lagern finden keine Strafverfolgungs- oder Gefahrenabwehrmaßnahmen nach dem Polizeirecht statt. Die Bundespolizei kann zwar als Grenzbehörde zur Durchsetzung der Verlassenspflicht die richterliche Anordnung zur Inhaftnahme beantragen, wenn das Aufgreifen des Ausländers im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Grenzübertritt steht und er bei der Bundespolizei um Schutz nachgesucht hatte (§ 59 Abs. 3 Nr. 2 AsylG). Jedoch ist bereits die Auferlegung räumlicher Beschränkungen während der Dauer des Asylverfahrens keine Polizeiaufgabe, sondern Sache der Ausländerbehörden der Länder; erst recht ist die Durchsetzung und Überwachung der Einhaltung dieser Auflagen keine Angelegenheit der Bundespolizei.
Für die bisher verlautbarten Erklärungen der Bundesregierung, (zumindest das erste) Lager „in Verantwortung der Bundespolizei“ zu betreiben, ist nach geltendem Verfassungs- und Bundesrecht daher keinerlei Raum.
Auch das Betreiben von den Ländern obliegenden Aufnahmeeinrichtungen nach dem Asylgesetz durch die Bundespolizei ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Betreiben von Lagern nach erfolgter Einreise und der Beantragung von Asyl durch die Bundespolizei ist qua Verfassung ausgeschlossen und deshalb gesetzlich nicht vorgesehen.
Es ist den Bundespolizeibeschäftigten nicht zuzumuten, nach einer seit Sommer 2015 andauernden Phase eines Identitätskonflikts über die Zulässigkeit des Verzichts auf volles grenzpolizeiliches Handeln nun in den nächsten Identitätskonflikt wegen erheblicher Rechtszweifel an der Zulässigkeit des Betriebs von „AnKER“-Zentren gestürzt zu werden.
Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, spricht sich daher dafür aus, Vorstellungen zum Betrieb von Lagern durch die Bundespolizei, schnellstmöglich fallen zu lassen und auf das gesetzlich vorgesehen Instrumentarium zurückzugreifen. Das würde auch eine (konkurrierende) „Bayrische Grenzpolizei“ erübrigen.

Etablierung von AnKER-Zentren und die Rechte der Kinder

Sehr geehrte Damen und Herren,
die unterzeichnenden Verbände fordern die umfassende Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention bei der Debatte um die Etablierung sogenannter AnKER-Einrichtungen sowie des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitet eingereiste minderjährige Flüchtlinge. Aufgrund der bekannt gewordenen Pläne steht für uns fest: Die AnKER-Einrichtungen werden keine geeigneten Orte für Kinder und Jugendliche sein.
45 Prozent der Geflüchteten in Deutschland sind minderjährig: Kinder und Jugendliche sind die größte Einzelgruppe unter den geflüchteten Menschen. Alle Maßnahmen und Regelungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, müssen ihrer besonderen Lebenssituation und ihren Bedarfen gerecht werden sowie ihre Rechte achten. Konkret heißt dies u.a. eine (wohnliche) Umgebung, in der ein dem Wohl der Kinder und Jugendlichen gerechtes Aufwachsen möglich und der Zugang zu (frühkindlicher) Bildung gegeben ist, Kinder geschützt sind, eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet sowie Spiel- und Freizeitmöglichkeiten sichergestellt sind. Dies setzt voraus, dass auch Bedarfe von Familien, insbesondere die von Kindern und Frauen, in den Blick genommen werden.
Diese Voraussetzungen erfüllen insbesondere die aktuellen bayerischen sogenannten Transitzentren wie in Bamberg oder Manching nicht, die laut Bundesinnenminister Horst Seehofer als Vorbilder für die künftig zu etablierenden AnKER-Einrichtungen fungieren sollen:
Untersuchungen von verschiedenen Organisationen und Verbänden1, die sich insbesondere mit der Situation der Kinder und ihrer Familien in Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete befasst haben, zeigen, dass schon jetzt im Rahmen der Unterbringung den Betroffenen oft elementare Rechte vorenthalten werden und gerade aufgrund fehlender baulicher Standards manchmal mitunter sogar von einer das Kindeswohl gefährdenden Umgebung gesprochen werden muss.2 Die insbesondere im letzten Jahr eingeführten gesetzlichen Änderungen in § 44 AsylG waren unzureichend, um diese Säumnisse zu beheben.3 Diese betreffen u.a.: 4
• Nicht abschließbare und unhygienische Sanitäranlagen,
• beengte Verhältnisse und fehlende Privatsphäre,
• nicht abschließbare Privatzimmer,
• Abschiebungen mitten in der Nacht,
• begrenzter Zugang zu gesundheitlicher Versorgung,
• begrenzte ärztliche Versorgung (Notversorgung),
• kein Zugang zu Arbeit,
• begrenzter Zugang zu Schule oder anderen Bildungsangeboten sowie
• unzureichender Zugang zu Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel
Kindertagesstätten). 5
Ihre geographische Lage, die Größe, die Versorgungsqualität, der Bildungszugang oder die unzureichende Sozial- und Rechtsberatung: Die bayerischen Einrichtungen6 taugen grundsätzlich nicht als Vorbild. Sie sind für ihre Bewohnerinnen und Bewohner insgesamt, für die zuständigen Kommunen, Beratungsstellen, Rechtsanwälte und für Ehrenamtliche aber auch die ansässige Bevölkerung eine große Belastung. Die Oberbürgermeisterin von Gießen, Dietlind Grabe-Bolz, erwiderte die Pläne, in Gießen eine AnKER-Einrichtung zu etablieren, mit den Worten: »Gießen war immer eine Stadt des Ankommens und der Hoffnung. Ich will nicht, dass Gießen zum Ort der zerstörten Hoffnungen wird.«7
Von besonderer Bedeutung wird außerdem der weitere Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sein: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in erster Linie Kinder und müssen auch deshalb zunächst als solche versorgt werden. Es steht rechtlich und pädagogisch außer Frage, dass diese jungen Menschen besonderen Schutz benötigen und deshalb auch besondere Rechte haben, die umgesetzt werden müssen. In Deutschland wurde deshalb die Erstverantwortung für die Identifizierung, Versorgung und Unterbringung unbegleitet eingereister Minderjähriger bei der Kinder- und Jugendhilfe bereits 2005 gesetzlich klargestellt. Spätestens seit 2015 wird das Primat der Kinder- und Jugendhilfe für die Erstversorgung, Betreuung und Unterbringung aller unbegleitet eingereisten Minderjährigen auch flächendeckend umgesetzt. Die Identifizierung als Kinder und Jugendliche gehört dabei als immanenter Teil der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit in die sachliche und fachliche Kompetenz der Jugendhilfe. Die AnKER-Einrichtungen stellen dieses Primat der Jugendhilfe infrage. Dies lehnen wir ab. Personen mit besonderem Schutzbedarf, wie u.a. Kinder ohne Eltern oder Personensorgeberechtigte, haben in Einrichtungen mit unzureichendem Schutz und fremden Erwachsenen nichts verloren.
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat angekündigt, vorerst keine Gesetzesänderung für die Einrichtung der AnKER-Zentren durchsetzen, sondern zunächst einige Pilotprojekte zu implementieren.
Wir wenden uns deshalb mit diesem Schreiben an Sie, weil Sie maßgeblich mitentscheiden können, ob und wie in den AnKER-Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen umgegangen werden soll. Diese werden sowohl für Kinder und Jugendliche, die in Deutschland bleiben als auch für solche, die in ihre Herkunftsländer zurückkehren, negative Auswirkungen haben.
Das Wohl und die Interessen der Minderjährigen in Unterbringung und in allen Verfahrensschritten muss gewahrt bleibt. Dazu gehören eine sichere, friedvolle Umgebung, Zugang zu Regelschulen, kinderspezifische Beratung und Unterstützung und Kontakt mit gleichaltrigen Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche müssen deshalb so schnell wie möglich, effizient und beschleunigt auf die Kommunen verteilt werden und Anschluss an die gleiche Versorgung wie andere Kinder und Jugendliche erhalten. Das Verlassen nicht kindgerechter Einrichtungen darf nicht an solch unabwägbare Kriterien wie der Bleibeperspektive geknüpft werden. Die Signale an diese Kinder, von denen die meisten langfristig in Deutschland bleiben werden, sind mit Blick auch auf eine spätere Integration fatal.
Die Idee der AnKER-Einrichtungen für Geflüchtete ist menschenrechtlich insgesamt höchst problematisch. Darüber hinaus senden sie – nicht nur für junge Menschen – in erster Linie die Botschaft, dass geflüchtete Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, nicht willkommen sind.
Gerne stehen Vertreterinnen und Vertreter der unterzeichnenden Verbände für einen weiteren Austausch zur Verfügung.
Berlin/Osnabrück, 24. Mai 2018

1 Vgl. UNICEF 2017, Kindheit im Wartezustand; Robert-Bosch-Stiftung und Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration 2016: Was wir über Flüchtlinge (nicht) wissen; Deutsches Jugend Institut 2016, Unbegleitete und begleitete minderjährige Flüchtlinge – Lebenslagen, Bedarfe, Erfahrungen und Perspektiven aus Sicht der Jugendlichen, zusammengefasst in DJI Impuls 3/2016, S. 15; Charité Berlin, Study on Female Refugees 2017; Save the Children 2018, Zukunft! Von Ankunft an.

2 UNICEF 2017, Kindheit im Wartezustand; Dietz/González Méndez de Vigo u.a., Stärkung der Kinder-und Jugendhilfe in Flüchtlingsunterkünften. Eine Handreichung von UNICEF und dem Bundesfachverband umF e.V., in: JAmt 2017, S. 417.

3 BumF, Stellungnahme zur Umsetzung des Koalitionsbeschlusses vom 29.03.2017 im Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder-und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), https://bit.ly/2weDGw8; Save the Children, Pressemitteilung vom 30. Juni 2017, https://www.savethechildren.de/uploads/media/PM_Kinderschutz_1.pdf.

4 Save the Children, Pressemitteilung vom 30. Juni 2017, https://bit.ly/2KDK5UI; BumF, Stellungnahme zur Umsetzung des Koalitionsbeschlusses vom 29.03.2017 im Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder-und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), https://bit.ly/2weDGw8.

5 UNICEF 2017, Kindheit im Wartezustand mwN. Klaus/Milles, Recherche zur Bildungssituation von Flüchtlingen in Deutschland, 02.2017, http://www.b-umf.de/images/Recherche_Bildung.pdf [letzter Abruf: 14.05.2018].

6 siehe bspw. auch Süddeutsche Zeitung v. 6.März 2918 »Alle zittern, alle haben Angst«,

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/fluechtlinge-in-fuerstenfeldbruck-alle-zittern-alle-haben-angst-1.3893793

7 Gießener Allgemeine v. 30. März 2018, https://bit.ly/2GdyR5N [letzter Abruf: 14.05.2018].

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„Für Alt und Jung: Natur entdecken rund um die Kirchberger Erlebnisherberge“ – Kreisweiter GEO-Tag der Natur des Umweltzentrums und des NABU Schwäbisch Hall

Das kreisweite Umweltzentrum und der NABU-Kreisverband Schwäbisch Hall veranstalten am Sonntag, 17. Juni 2018, wieder einen „GEO-Tag der Natur“ in Kirchberg/Jagst. Naturbegeisterte können zusammen mit Artenkennern und Biologen die Natur erforschen und dabei seltene Blumen oder eigenartige Tiere entdecken. Veran­stal­tungsort ist das Areal um die Erlebnisherberge in Kirchberg/Jagst.

Von Martin Zorzi, Umweltzentrum Schwäbisch Hall

Vier verschiedene Exkursionen

Angeboten werden vormittags und nachmittags vier verschiedene Exkursionen sowie ein Kinderprogramm (für Schüler ab 6 Jahre), ferner bietet die Erlebnisherberge ein Mittagsgericht aus ökologischem Landbau an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Zum deutschen WM-Spiel fertig

Die Veranstalter haben wieder mehrere erfahrene Biologen und Experten engagiert, denen die Teilnehmer beim professionellen Bestimmen der Arten assistieren können. Vormittags ab 9 Uhr werden Exkursionen zu Vögeln, Feld- und Wiesenflora angeboten, nachmittags ab 13:30 Uhr zu Pilzen, Tagfaltern und Wildbienen. Danach erwartet die Kinder Spiele und ein Waldbäumequiz mit Preisen. Am Lagerfeuer gibt es abschließend “Würstle“ und Stockbrot. Die Veranstaltung endet so, dass jeder zum WM-Deutschlandspiel wieder zuhause sein kann. Alle Teilnehmer erhalten auf Wunsch eine Urkunde.

Wertvoller Beitrag für die Natur

Die Ergebnisse der „Arteninventur“ werden dokumentiert und wissenschaftlich verwertet. Jeder Teilnehmer am GEO-Tag kann somit nicht nur viel lernen, sondern auch einen wertvollen Beitrag für unsere Natur leisten.

Größte Feldforschungsaktion Europas

Der GEO-Tag der Natur (bis letztes Jahr hieß er „GEO-Tag der Artenvielfalt“) ist die größte Feldforschungsaktion Europas und wird von der Heinz-Sielmann-Stiftung gefördert. Im vergangenen Jahren haben über 35.000 Menschen mit über 570 Projekten in ganz Deutschland und den Nachbarländern teilgenommen. Bei den Aktionen werden regelmäßig verschollen geglaubte Arten wiederentdeckt. Ziel des GEO-Tags ist es, das Bewusstsein für die Bedeutung der Biodiversität auch in unserer unmittelbaren Umwelt zu schärfen. Der Kirchberger Jagsttalabschnitt eignet sich aufgrund seiner Biotopvielfalt besonders gut als Ausgangspunkt.

Fragen beantwortet das Umweltzentrum Schwäbisch Hall unter folgender E-Mail-Adresse:

umweltzentrumSHA@web.de

Telefon: 0791-55967

Weitere Informationen und Kontakt:

Umweltzentrum Kreis Schwäbisch Hall e.V., Vereinigung und gemeinsame Geschäftsstelle der Naturschutzverbände im Landkreis Schwäbisch Hall, Gelbinger Gasse 85, 74523 Schwäbisch Hall, Telefon 0791/55967, Fax 0791/9540780

Internet: www.umweltzentrum-schwaebisch-hall.de

E-Mail: umweltzentrumSHA@web.de

Angeschlossene Verbände und Gruppierungen (Stand Februar 2017):

Aktive Bürger Michel­feld; Arbeitsgruppen Hall u. CR des Landes­natur­schutz­ver­ban­des; Angel­sport- bzw. Fischerei­vereine Brettachtal, Crailsheim, Eckartshausen, Honhardt, Kirch­berg u. Un­ter­sontheim; AG Gesunde Lebensweise Schw. Hall; Bäuerliche EZG Schwäb. Hall; Be­zirksverein f. Bienenzucht Gaildorf; Bürgerforum Brennnessel Mainhardt; BUND-Gruppen Crailsheim, Franken­hardt u. Schw. Hall; Bundesverband Kanu; Energie-Initiative Kirchberg; Förderkreis Regionaler Streuobst­bau (FÖS); Hei­mat­­vogel­schutz Langenburg; EZG Hohenloher Höfe; Imkerverein Main­hardter Wald; Jäger­ver­eini­gungen Crails­heim und Schwäb. Hall; Jugendzentrum Crails­heim e.V.; NABU-Gruppen Crailsheim, Gaildorf, Gerabronn, Ilsho­fen, Kirchberg, Main­hardt, Rot am See u. Schwäb. Hall; Schutzgemeinschaft ländlicher Raum Hohenlohe e.V.; TV Naturfreunde Ortsgr. Schwäb. Hall; SAV-Haupt­verein sowie Ortsgr. Crailsheim, Gaildorf, Main­hardt, Satteldorf u. Schwäb. Hall; Tier­­schutz­verein Crailsheim; Umweltstiftung BI Westernach; VCD-Kreisverband Schwäb. Hall; Verein für Spe­läologie Hohen­l.-Fran­ken.

Vorstand: 1. Vors. Manfred Mächnich, Kirchberg; 2. Vors.: Helmut Fischer, Mainhardt; Bankver­b.: IBAN 45622500300000199227, KSK SHA-CR BIC: Solades1SHA; Geschäfts­st.-Leiter: Dipl.-Biol. Martin Zorzi; Geschäftszeiten:, Mo 9-12, Di + Mi 9-16, Do 13:30-17 Uhr sowie nach Vereinb.

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„Bürgerinitiative kämpft gegen geplanten Steinbruch in Satteldorf-Bölgental“ – Videofilm mit Informationen über das Bauprojekt vor dem Bürgerentscheid

Die „Bürgerinitiative Steinbruch Bölgental Nein danke!“ hat auf der Internetplattform YouTube einen knapp neun Minuten langen Videofilm veröffentlicht. Darin gibt es Informationen aus Sicht der Bürgerinitiative über das geplante Steinbruchprojekt der Firma Schön und Hippelein aus Satteldorf.

Informationen der „Bürgerinitiative Steinbruch Bölgental Nein danke!“

Bürgerentscheid am 1. Juli 2018

In der Gemeinde Satteldorf (Landkreis Schwäbisch Hall) findet am 1. Juli 2018 ein Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung statt: „Soll die Gemeindeverwaltung Satteldorf alle tatsächlich möglichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen, um die Fläche zwischen Gröningen und Bölgental, welche im Regionalplan Heilbronn-Franken als Rohstoffsicherungsfläche ausgewiesen wurde von einem Steinbruch freizuhalten?“

Die Bürgerinitiative sagt: Aber „Ja“ !!!

Link zum Videofilm der Bürgerinitiative auf Youtube:

https://www.youtube.com/watch?v=SeXcpkoZiOQ&app=desktop

Weitere Informationen und Kontakt:

https://bi-boelgental.de/

Bürgerinitiative (BI) lehnt Verschiebung des Bürgerentscheids am 1. Juli 2018 ab

Die Vorstandsschaft der Bürgerinitiative hat sich, nach intensiver Diskussion, gegen die Verschiebung des Bürgerentscheids entschieden.

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 23. Mai 2018, wurde von Seiten der Gemeinde, hier insbesondere durch Bürgermeister Wackler und einige Gemeinderäte, die Forderung an die Vertrauensleute des Bürgerentscheids Martin Doderer und Bernd Ludwig herangetragen, doch einer Verschiebung zuzustimmen. Die Begründung lautete: „Man brauche noch mehr Zeit zur Meinungsbildung in der Sache Steinbruch Bölgental.“ Letztlich entstanden ist der Wunsch, nachdem in der Ratssitzung offenbar wurde, dass das „Öffentliche Beteiligungsverfahren“, geleitet durch das Kommunikationsbüro Ulmer und finanziert vom Unternehmen Schön & Hippelein, krachend gescheitert ist.

Die für das Beteiligungsverfahren zufällig ausgewählten Bürger, hatten in der laufenden öffentlichen Sitzung, im Rahmen des Zwischenberichts zum Beteiligungsverfahren, dem Kommunikationsbüro Ulmer das Vertrauen entzogen. Als Sprecher der Zufallsbürger, nahm Uwe Polzin die Aufgabe wahr und informierte die Anwesenden über die Gründe des Ausstiegs aus dem Prozess. Damit war das Beteiligungsverfahren gescheitert!

Gescheitert ist damit auch die Strategie oder Hoffnung der Gemeinde, durch die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens, eine Entscheidungsvorlage geliefert zu bekommen.

Daraus erklärt sich nun das Ansinnen, den Bürgerentscheid verschieben zu wollen. Im Grund kann die Gemeinde derzeit den Gemeinderäten, keine eigenständig und vor allem neutral erarbeiteten Informationsmaterialien, zum Für und Wider eines Steinbruchs bei Bölgental, liefern. Somit hoffte man nun, seitens der Gemeinde, durch eine Verschiebung des Bürgerentscheids, Zeit zu gewinnen.

Diesem Ansinnen kann die Bürgerinitiative, auch bei bestem Willen, nicht zustimmen, zumal der vorgeschlagene Ersatztermin – Oktober 2018 – völlig indiskutabel ist.

Die Gründe für die Ablehnung der Terminverschiebung sind:

– Die Gemeindeverwaltung hatte in öffentlicher Sitzung den Termin 01.07.2018 festgelegt.

– Die Gemeindeverwaltung hatte in der Sitzung am 26.03.2018, den Wunsch einiger Räte auf Terminverschiebung abgelehnt, mit dem Hinweis durch BM Wackler, dies sei nicht nötig, der Bürger solle jetzt entscheiden. Die Mehrheit des Gemeinderats sah dies ebenso. Seither sind 2 Monate vergangen, ohne dass die Gemeinde in der Sache eigenständig und neutral, begonnen hätte, Informationen aufzuarbeiten und den Gemeinderäten zur Verfügung zu stellen.

– Eine Terminverschiebung führt nur zu Verwirrung und Unverständnis bei den Bürgern. Die Vorbereitungen der Bürgerinitiative, auf diesen Termin des Bürgerentscheids, sind bereits seit Tagen voll angelaufen und es wurden auch Investitionen getätigt. Die Bürgerinitiative muss aber darauf achten, mit ihren finanziellen Mitteln sparsam umzugehen. Bei einer Terminverschiebung wären diese Investitionen verloren.

– Die Bürgerinitiative hat in einer schriftlichen Erklärung, Gemeindeverwaltung sowie Ortschafts- und Gemeinderäte, über die Ablehnung informiert.

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