„Bei uns ist nur der Kocher braun“ – Kundgebung in Niedernhall gegen AfD-Veranstaltung mit Alice Weidel

„Bei uns ist  nur der Kocher braun“, lautet der Titel einer Demonstration und Kundgebung in Niedernhall am Samstag, 2. Februar 2019, von 17 Uhr bis 20 Uhr in Niedernhall. Treffpunkt ist auf dem Parkplatz gegenüber der Stadthalle.

Vom Arbeitskreis „Für Demokratie – Gegen Faschismus“ Öhringen

Füreinander einstehen

Lasst uns gemeinsam füreinander einstehen! Ein breites Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften und Organisationen setzt sich für ein menschliches Miteinander, Toleranz, Respekt, Vielfalt und eine menschenwürdige Demokratie ein.

Lasst uns gemeinsam füreinander einstehen und allen zeigen, dass es in Niedernhall und dem gesamten Kochertal keinen Platz für Menschenfeindlichkeit, Ausgrenzung, Rassismus, Hassparolen und Extremismus gibt.

(…) wir halten fest zusammen, wie treue Brüderschar, und einer auf den andern verlässt sich ganz und gar. Der Starke hilft dem Schwachen von Herzen willig gern. (…) Niedernhaller Distelfinken

AfD-Veranstaltung in der Stadthalle

Grund für die Demonstration in Niedernhall ist der Auftritt von AfD-Politikern in der dortigen Stadthalle. „Die AfD im Bundestag – bürgernahe Politik gegen den EU-Superstaat“ heißt es bei der AfD-Veranstaltung, die um 18 Uhr beginnt. Veranstalter ist die AfD-Bundestagsfraktion. Es treten auf: Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion; Marc Jongen, Kulturpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Marc Bernhard, Vorsitzender der AfD-Landesgruppe Baden-Württemberg.

Weitere Informationen im Internet: 

#beiunsistnurderkocherbraun

https://afd-bw.de/aktuell/termine-und-veranstaltungen

 

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„Schwere Menschenrechtsverletzung droht“ – Klage und Eilantrag in der Asylsache Alassa M. eingereicht

Das Anwaltsbüro des Flüchtlings Alassa M. hat Klage und Eilantrag in der Asylsache seines Mandanten eingereicht. Am 24. Januar 2019 hat der kamerunische Flüchtling Alassa M. Klage (Aktenzeichen: A 9 K 467/19) und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Aktenzeichen: A 9 K 468/19) beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht.

Informationen von der Internetseite Rote Fahne News

Das ihn vertretende Anwaltsbüro Meister & Partner teilt dazu mit:

Die Maßnahmen richten sich gegen die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 14. Januar 2019. Dieses lehnte in einer ungewöhnlichen Eilentscheidung die Bearbeitung des Asylantrags ab und ordnete die Abschiebung nach Italien an. In unserem Schriftsatz legen wir detailliert dar, warum die Entscheidung des BAMF rechtswidrig ist und die akut drohende Abschiebung zu unterbleiben hat – und warum über den Asylantrag von Alassa M. in Deutschland entschieden werden muss. Seine Abschiebung nach Italien wäre eine schwere Menschenrechtsverletzung und sie verstößt gegen deutsches und europäisches Recht und ist nicht durch das Dublin-III-Abkommen gedeckt (…)

Link zum ganzen Artikel auf der Internetseite Rote Fahne News:

https://www.rf-news.de/2019/kw04/klage-und-eilantrag-in-der-asylsache-alassa-mfouapon-eingereicht

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