Die Verhandlung in der Klage von Stefan Engel gegen den Freistaat Thüringen endete am 3. August 2021 vor der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Meiningen mit einem vollen Erfolg für den Kläger.
Pressemitteilung der Partei MLPD und der Bewegung „Gib Antikommunismus keine Chance!“
Gerichtskosten muss Freistaat Thüringen bezahlen
Das Gericht stellte fest, dass der Gefährder-Brief gegen Stefan Engel vom 15. Mai 2018 rechtswidrig war. Die kompletten Kosten des Verfahrens muss der Freistaat Thüringen tragen. „Dieses Urteil ist zugleich ein großer Erfolg für die Bewegung ‚Gib Antikommunismus keine Chance!’“, so Gabi Fechtner, Parteivorsitzende der MLPD.
Rechtswidriges Gefährder-Schreiben
Rechtsanwalt Peter Weispfenning, der gemeinsam mit seinem Kollegen Frank Jasenski den Kläger vertrat, berichtet: „Die Vertreter des Freistaats Thüringen versuchten im Prozess den Gefährder-Brief als harmlosen Infobrief herunterzuspielen. Dagegen stellte das Gericht entschieden klar, dass der Brief vom 15. Mai 2018 ein rechtswidriges Gefährder-Schreiben war. Dieser wurde von der Beisitzenden Richterin Wimmer Punkt für Punkt widerlegt. Sie sagte, das ‚hört sich vielleicht beim ersten Lesen harmlos an, aber da stecken weitgehende Vorwürfe drin, wie Terrorunterstützer usw.‘ Sie warf die Frage auf, warum so ein Brief überhaupt an Stefan Engel gerichtet wurde, der weder für das Festival noch für den Auftritt der Band Grup Yorum Verantwortung hatte. Das Gericht klärte auch, dass Stefan Engel unter keinem Gesichtspunkt ein „Gefährder“ ist.“
Zur Fahndung ausgeschrieben
Die Vertreter der Landesregierung blieben jede überzeugende Antwort schuldig, was der eigentliche Grund ist, warum so gegen Stefan Engel vorgegangen wurde. Immerhin folgte daraufhin auch später die Kündigung seiner Konten und er wurde sogar vom Bundeskriminalamt auf Anweisung vom Bundesamt für Verfassungsschutz zur Fahndung ausgeschrieben.
In Thüringen sind die meisten neofaschistischen Konzerte
Der Kläger Stefan Engel, der auch einer der Initiatoren der Bewegung „Gib Antikommunismus keine Chance!“ ist, zeigte sich sehr zufrieden. „Ich begrüße, dass ich mit meiner Klage gegen den Freistaat Thüringen Recht bekommen habe. Das Pikante an der Sache ist: Die Thüringische Landesregierung unter Führung von Bodo Ramelow/ Die Linke gibt sich immer links. Aber Thüringen ist zum Beispiel das Bundesland mit den meisten neofaschistischen Konzerten. Dagegen wurde das antifaschistische Rebellische Musikfestival von der Polizei attackiert. Ich wurde ausgehend von Geheimdiensten und Polizei kriminalisiert und diffamiert. Die Staatsanwaltschaft Gera und die Generalstaatsanwaltschaft lehnten es ab, meine Anzeigen gegen die Verantwortlichen überhaupt zu verfolgen. Um so wichtiger das heutige Urteil.“
Ausdruck der Rechtsentwicklung
Im Prozess machte Stefan Engel auch deutlich, dass es hier nicht nur um ihn geht, sondern er griff die gesamte Gefährderbehandlung von fortschrittlichen Menschen als Ausdruck der Rechtsentwicklung an.
„Antikommunismus offensiv bekämpft“
Zirka 250 Menschen aus ganz Deutschland überbrachten schon morgens ihre Solidarität. Der Erfolg unterstreicht – so die MLPD – „wer offensiv gegen den Antikommunismus kämpft, kann auch gewinnen“.
Weitere Informationen und Kontakt:
MLPD, Member of ICOR, Zentralkomitee, Schmalhorststraße 1c, 45899 Gelsenkirchen
Telefon: 020995194-0
Fax: 02099519460
E-Mail: info@mlpd.de
Internet: www.mlpd.de